[...] Seine Anwesenheit auf der Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 am 30. September endete für Dietrich Wagner mit dem Verlust des Augenlichts. Infolge des gewaltsamen Polizeieinsatzes wird der Rentner auf einem Auge vollständig blind bleiben, das andere hat nur noch eine Sehfähigkeit von wenigen Prozent. Der baden-württembergischen Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat in Bezug auf Wagner "keinerlei Schuldgefühle". "Natürlich tut mir der Mann leid. Allerdings wurde er von Polizisten mehrmals von dem Ort weg geführt. Er wurde darauf hingewiesen, dass es gefährlich sein kann, er ist aber immer wieder zurückgekehrt", sagte Mappus der ZEIT.
Auf die Frage, ob Wagner also selbst schuld sei, antwortete der CDU-Politiker: "Ich fände es unpassend, bei jemandem, der eine schwere Verletzung hat, von Schuld zu sprechen. Aber die Schuld auf andere abzuwälzen, finde ich nicht legitim."
Wagner hatte Prellungen an beiden Augen erlitten, als die Polizei am 30. September mit Tränengas, Schlagstöcken und Wasserwerfern gegen eine Demonstration von S-21-Gegnern vorging. Das Foto des Rentners mit blutigen Augenverletzungen, gestützt von zwei Helfern, war in den Medien zum Symbol für die Härte des Einsatzes geworden. Insgesamt wurden während des Protesttages laut Polizei 130, laut den Organisatoren des Protests 400 Demonstranten verletzt.
topomoos
19.01.2011 um 12:45 Uhr
Ungeheuerliche Aussagen
Mappus folgt den Behauptungen der Polizei. Zahlreiche Zeugen widersprechen aber diesen Aussagen.
Laut Mappus hat die Polizei also das Recht, Menschen, die polizeilichen Ausführungen nicht Folge leisten, zu Krüppeln zu prügeln.
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CM
19.01.2011 um 13:02 Uhr
Wer ist blind?
Manchmal frage ich mich, wer auf dieser Welt blind ist: die Leute mit dem weißen Stock oder die mit den dunklen Anzügen, die kein Gewissen haben.
Simnie
19.01.2011 um 13:05 Uhr
Vom Rechtsstaat zum Krüppel, vom Unrechtsstaat zum Helden!
Das Bild des brutal verletzten Rentners hat sich in das Gedächtnis vieler Menschen tief eingeprägt. Mir hat sich seit 20 Jahren ein anderes Bild eingeprägt, weil es jedes Jahr zum Fall der Mauer von den Medien verbreitet wird. Es zeigt einen jungen Mann in Berlin, der im Oktober 1989 bei einer nichtgenehmigten Demonstration, die in ein Sperrgebiet einer Feier von Staatsoberhäuptern des RGW eindringen wollte. Dabei erlitt der junge Mann eine kleine Verletzung im Gesicht und blutete. Dieses Bild wird von der CDU und den Medien zum Symbol für einen brutalen Polizeieinsatz der DDR gemacht. Dabei war er im Vergleich zum Polizeieinsatz in Stuttgart ein lauer Wind und Stuttgart ein Orkan. Wenn damals ein DDR-Politiker gesagt hätte:Tut mir leid, hätte ja nicht hingehen müssen. Na das hätte einen Medienrummel gegeben. Und heute? Heute wird mit Vorliebe auf andere Staaten gezeigt.
graham.state
19.01.2011 um 13:12 Uhr
muhaha
"Ich fände es unpassend, bei jemandem, der eine schwere Verletzung hat, von Schuld zu sprechen. Aber die Schuld auf andere abzuwälzen, finde ich nicht legitim." also ist niemand dafueer verantwortlich ? was fuer ein satz.
SdV
19.01.2011 um 13:17 Uhr
Rechtsstaat verteidigen
Selbstverständlich darf und muss die Polizei gegen Leute vorgehen, die ihren Anweisungen nicht Folge leisten. Und wer meint, er könne stur nur seine eigenen Regeln durchdrücken - koste es, was es wolle, gerne im Schutz von vorgeschobenen Kleinkindern im Kinderwagen - der hat auch die Konsequenzen zu gewärtigen. Was Verwerflichkeit angeht, gibt es keinen Unterschied zwischen der Arroganz der Macht und der Arroganz der Straße.
Buh
19.01.2011 um 14:43 Uhr
Unglaublich
Dass Sie die Gewaltanwendung gegen Jugendliche und Rentner teilweise bis zum Verlust des Augenlichts als angemessen empfinden um die Fällung von 20 Bäumen durchzudrücken. Wenn ich nun einem Polizisten den Mittelfinger zeige, darf er mir dann eine Ohrfeige verpassen? Dürfen die Polizisten ihre Bürger neuerdings wegen Kleinigkeiten körperlich Misshandeln?
Ich denke auch, dass Verhältnismäßigkeit das Schlüsselwort ist. Hätten Diese Leute gefährliche Gifttransporte verhindert, die durch die Wartezeit an Gefährlichkeit zunehmen, könnte man unter Umständen Wasserwerfer rechtfertigen. Für Baumfällungen, die nicht zu dem Zeitpunkt notwendig sind, gibt es keine Rechtfertigung, Menschen körperlich zu schaden. Punkt.
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