[...] Internet wie in China: Vodafone und Arcor zensieren? Seit 07.09.2007 geht bei einem Arcor User so einiges nicht mehr zu öffnen, er postete im Gulli Board und nicht nur er ist betroffen. ALLE Arcor User die dort posteten und auch einige Moobicent (Vodafone UMTS) Nutzer meldeten, daß die genannten Seiten sex.com, youporn dot com, privatamateure dot com nicht erreichbar sind.
Aus: "Arcor zensiert, Zensur von Pornoseiten!" (September 10th, 2007)
Quelle:
http://www.crazylifeblog.de/zensiert-arcor.php-.-
[...] Nach einem Telefonat mit der Firma Arcor wurde mir bestätigt, dass die Sperrung zur Zeit auf freiwilliger Basis durchgeführt wurde. Die Ursache war ein Mitbewerber, der eine einstweilige Verfügung gegen die betroffenen Sites erwirkte (nicht etwa gegen Arcor) - diese wurde dann wohl mit deutlichen Worten an diverse Internet-Provider, unter anderem auch Arcor, übermittelt.
Arcor, die im übrigen auch selber Erotik-Angebote anbieten, reagierten daraufhin mit einer nicht näher definierten Sperrung der Websites.
Anfragen bei Kabel Deutschland wurden gestellt, aber noch nicht beantwortet.
Die Firma hinter der einstweiligen Verfügung ist die Kirchberger Logistik GmbH, eine Tochter der Videothekenkette Video Buster bzw. Online-Videothek Netleih, die selber das Angebot sexyfilms.de betreibt. Der Pressesprecher der Firma Kirchberger bestätigte zwar, dass man die einstweilige Verfügung erwirkt habe, ein Rückruf des Geschäftsführers steht aber bis dato noch aus.
[Update]
Bei freenet hat man offenbar keinerlei Aufforderung erhalten und sieht daher momentan auch keinen Grund zu reagieren.
Auch bei hansenet/alice gibt es keine derartige Aufforderung und auch hier sieht man keinen Grund zum handeln.
Das gleiche Bild auch bei 1&1, hier ist auch noch keine Aufforderung eingetroffen und im übrigen hält man eine Sperrung beim ISP nicht für sinnvoll, da sie vom Site-Betreiber leicht umgangen werden könne.
Bei der Telekom ist zwar auch keine Aufforderung der Kirchberger Logistik GmbH eingegangen, dafür aber über die FSM, deren Mitglied die Telekom ist, eine Anfrage der Firma Video Inn Mediastore Ltd. die Site youporn.com zu sperren. In diesem Fall will die Telekom jedoch erst tätig werden, wenn eine gerichtliche Anordnung vorgelegt werden kann - also nicht nur auf reine Anfrage hin.
[Update 2]
Auch von versatel wurde mir soeben bestätigt, dass keine Aufforderung eingegangen ist.
Die Situation wird zunehmend mysteriös. Wieso wendet man sich von Seiten der Kirchberger Logistik GmbH offenbar nur an Arcor? Und wieso reagiert Arcor in vorauseilendem Gehorsam?
# Thomas Bleckmann schrieb:
September 13th, 2007 at 10:09 am
Ich finde diese Aussage von bernd blauma sinnfrei.
Zuallererst habe ich das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsbildung. Diese sichert Arcor (siehe AGB) vertraglich zu.
Zudem muß man volljährig sein, um einen DSL Vertrag mit Arcor abschliessen zu können. Demnach obliegt es vollkommen meiner eigenen Verantwortung zu entscheiden, wer was über meinen Internetanschluss zu sehen hat oder nicht. Ein Rechtsbruch liegt ebenfalls nicht vor, da die Pornobetreiber, in diesem Fall besonders YP nicht innerhalb unserer Gerichtbarkeit liegen; soll heissen, sie unterliegen nicht deutschem Recht und handeln dementsprechend nicht rechtswidrig.
Zudem hat Arcor nicht auf richterliche Anordnung gehandelt sondern auf eine einstweilige Verfügung, wie sie jedermann beantragen kann. Für meine Begriffe dient diese Aktion nur dazu, unliebsame Konkurrenz auf Lasten der User aus dem Weg zu schaffen.
Ergo: Zensur ist hier genau die richtige Aussage.
# Daniel schrieb:
September 13th, 2007 at 10:49 am
Ich bin zufällig über goggle hier gelandet.
Wenn es um die Frage nach Jugendschutz geht, möchte ich noch darauf hinweisen, daß hier nur einzelne Seiten “zensiert” wurden. Es ist immernoch genaus leicht an pornografisches Material zu kommen, wie vorher auch. Die Masse ist davon also nicht betroffen. Eher geht es hierbei um kommerzielle Belange, also darum Mitbewerber mit kostenlosen oder konkurrenz Angebot zu filtern. Genau das ist Zenusr in meinen Augen. Zu dem geht es hier ja nicht tatsächlich um Jugendschutz, den ich möchte gern selbnst entscheiden, welche Angebote ich mir im Netz ansehe. Wäre dies eine optionale vorangekündigte Aktion gewesen, wäre es kein Thema (was auch technisch unproblematisch gewesen wäre), in diesem Fall, waren einfach plötzlich gewisse Webangebote nicht mehr erreichbar.
Wir schauen immer etwas belächelnd, teils schockiert anch China. Die Frage ist, ob, wenn man das so durchgehen läßt, nicht bald auch andere Seiten betroffen sind.
# Mike schrieb:
September 13th, 2007 at 12:57 pm
Das Verhalten von Arcor ist auf keinen Fall nachvollziebar, dies hat meiner Meinung nach folgende logische Gründe:
Vertrag mit Arcor wird mit Personen ueber 18 abgeschlossen, daher kann man keinem erwachsenen Bürger vorschreiben, ob er auf Erotikseiten surft oder nicht.
Hinter der Zensur dieser Seiten, stecken rein wirtschaftliche Interessen, siehe: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,505122,00.html
Ginge es einigen Menschen hier um Jugendschutz, würde es hier ganz anders aussehen in Deutschland, wie Kinderfreundlich dieses Land ist, kann man eigentlich fast täglich in der Zeitung lesen.
Kinder und Jugendlich haben bis zu einem bestimmten Alter nichts alleine am Pc verlohren, selbst das wäre aber möglich. Filterprogramme zu installieren, sollte für keinen ein wirklich grosses Problem darstellen, oder Einstellungen am Browser vornehmen.
Es gibt auch viele Seiten über dieses Thema, es sollte jedem zumutbar sein, diese über Google und Co zu finden.
Portale aus dem Ausland, haben .de Vorschriften zurecht nicht zu interessieren, den die Gesetze sind nur hier gültig und nicht weltweit.
Umgekehrt könnte man sich die Frage stellen, was wohl pasieren würde, wen sich über .de Länder beschweren, in denen Adultseiten ganz verboten sind.
Würde das hier jemanden interessieren??
Wohl kaum…
Gruss
# SoMeGuY schrieb:
September 15th, 2007 at 11:34 am
Äußerst mrkwürdig, seit wann unterliegen ausländische Website deutschen Rechtssprechungen. Zumal es dann ja noch ca. 7843578547983569036348790928742 Millionen andere Websites gibt, die nach deutschem Recht nicht legal sind und gesperrt werden müssten. Entweder du floodest Arcor jetzt mit Anträgen zur Sperrung von Websites oder du entziehst ihnen einfach die Einzugsermächtigung.
Vodafone ist da übrigens mit von der Partie
Aus: "Die Hintergründe der Arcor-Zensur" ( geposted am September 11th, 2007 um 2:56 pm)
Quelle:
http://www.abgemahnt.com/?p=45-.-
[...] Die Idee zu der Überschrift bekam ich beim Lesen der Welt; unter "Schlagworte" des Artikels "Arcor lässt Kunden nicht mehr auf Sex-Seiten" steht genau das: "Arcor Zensur Sperre Porno YouPorn". Und natürlich lügt wie Welt. Korrekt müsste es heißen: "Arcor versucht vergeblich, Klein Fritzchen und andere DAUs davon abzuhalten, bestimmte Sex-Websites anzusehen." Chip.de fourmuliert treffender: "Ausgesext? Videothekare kämpfen gegen YouPorn". Laut Sven Kubiak hat Google die Seite aus dem Index entfert. Aber das ist nicht die Story.
Aus: "Arcor Zensur Sperre Porno YouPorn " (BURKS ONLINE 13.09.2007)
Quelle:
http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?p=33496-.-
[...] Weit übers Ziel hinausgeschossen ist Arcor bei der jüngsten Sperrrunde. Das Unternehmen sperrt einzelne Porno-Websites, die in Deutschland gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Dazu verwendet Arcor offensichtlich die IP-Adresse der Server. Am Wochenende erweiterte Arcor die Sperrung auf die Adresse 64.202.189.170, ist inzwischen aber offenbar eilig zurückgerudert, nachdem sich zahlreiche Kunden über nicht erreichbare Seiten beschwert hatten.
Unter der gesperrten IP-Adresse wird laut der Domain-Datenbank bei Domaintools.com nämlich nicht nur das Angebot gehostet, das Arcor sperren wollte, sondern über 3,4 Millionen weitere Domains, die meisten davon absolut harmlos. Die enorme Zahl erlaubt jedoch nicht den Umkehrschluss, dass alle diese über Arcor nicht mehr erreichbar waren, da die Eingabe der WWW-Adresse möglicherweise auf eine andere, nicht gesperrte IP-Adresse aufgelöst wird. In Stichproben fanden wir allerdings zahlreiche Web-Adressen, auf die das Arcor-Nutzer tatsächlich nicht mehr zugreifen konnten, darunter auch .de-Domains. Die Zahl der gesperrten Domains lag schätzungsweise im sechs- bis siebenstelligen Bereich.
Arcor verzichtet inzwischen offenbar komplett auf die Filterung: Die vor etwas über einer Woche gesperrten Porno-Angebote lassen sich aus dem Netz des Unternehmens nun ebenfalls wieder aufrufen. Einer einfachen Sperre der IP-Adresse, wie sie Arcor verwendet, könnten die Anbieter auch leicht begegnen, indem sie die IP-Adresse wechseln.
[Update]:
Arcor bestätigte heise online gegenüber, dass das Unternehmen seit dem heutigen Montagmittag alle Sperren aufgehoben hat. Man werde den Vorfall prüfen, vorerst werde keine erneute Filterung von Inhalten erfolgen. Die Sperrung der zahlreichen Websites sei versehentlich erfolgt, man sei sich nicht bewusst gewesen, dass auch weitere Domains die betroffenen IP-Adressen nutzten. (uma/c't)
17. September 2007 21:19
Kleines Amüsement am Rande - oder Neues vom Sperrungsaufforderer
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (167 Beiträge seit 02.09.07)
Pulheim, den 17. September. Das Landgericht Hamburg (Az. 327 O
389/07) hat am 13.09.2007 die Kirchberg Logistik GmbH, Hannover,
verurteilt, die Verbreitung von Pornografie im Internet an
Minderjährige zu unterlassen. Damit bestätigte das Landgericht eine
bereits im Juni auf Betreiben der Pulheimer CyberMaxx GmbH gegen
Kirchberg ergangene einstweilige Verfügung. Das in Hannover ansässige
Unternehmen hatte vor Gericht eingeräumt, in 21 Fällen ungeschützt an
Minderjährige pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Trotz
dieser Tatsache hatte der Anwalt von Kirchberg eine „gerichtliche
Entscheidung“ verlangt. Das Landgericht erteilte ihm diese ohne
Umschweife.
Hinter der Kirchberg Logistik GmbH steckt die Video Buster Gruppe,
die deutschlandweit Videotheken betreibt, in denen auch Pornografie
angeboten wird. Derzeit versucht Video Buster erfolglos, mit Hilfe
seines Vehikels Kirchberg auch im Internet Fuß zu fassen. Dass dabei
mitunter Gesetze missachtet werden, wurde in dem Hamburger Verfahren
offenbar.
Die Video Buster-Geschäftsführer Andreas Grebenstein und Mario Brunow
hatten sich kürzlich öffentlich sogar als „Jugendschützer“
präsentiert. Brunow hatte in SPIEGEL ONLINE getönt: „Es gibt Regeln,
wie Kinder vor (pornografischen) Inhalten zu schützen sind.“ Nun
müssen Grebenstein und Brunow mit einem Strafverfahren wegen
Pornografieverbreitung rechnen.
(aus der aktuellen Pressemitteilung der Cybermaxx GmbH)
*ggggg*
Der Konkurrent zeigt sich übrigens nonchalant:
„Wir sind gegen jede Form von Zensur und werden deshalb Arcor die
Entscheidung darüber überlassen, ob die Webseiten von Kirchberg
Logistik gesperrt werden“, sagte CyberMaxx-Geschäftsführer Gapski in
Pulheim. Gapski teilt die in der Telekommunikationsbranche
vorherrschende Auffassung, dass Sperrungen sinnlos und rechtlich
fragwürdig sind.
17. September 2007 15:18
...vorerst werde keine erneute Filterung von Inhalten erfolgen...
dennis_fake (943 Beiträge seit 29.01.05)
> "...vorerst werde keine erneute Filterung von Inhalten erfolgen..."
Ach ja?
Es hat NIEMALS eine Filterung von Inhalten von Seiten der
Zugangsanbieter zu erfolgen. Sie hätte auch NIEMALS stattfinden
dürfen.
Diese Aktion Arcors zeigt u. a. auch, daß es von Seiten der
Access-Provider innerhalb kürzester Zeit möglich ist, den konkreten
Traffic der Kunden zu überprüfen und dann z. B. umzuleiten, zu
unterbrechen etc. - und daß die Bereitschaft da ist, dies auch zu
tun.
Wenn bereits auf den _Hinweis_ eines _Unternehmens_ einfach mal
schnell "gehandelt" wird, dann gute Nacht, wenn staatliche Stellen
auf die Idee kommen sollten. Das Appetithäppchen hat ihnen Arcor ja
nun bereits hingeworfen.
17. September 2007 15:19
Ach ja: Danke, Arcor!
GrundgesetzOFH (234 Beiträge seit 01.07.07)
Vielen vielen Dank, liebes Arcor-Team.
die Seite youporn.com kannte ich noch nicht.
[...]
Aus: "Arcor sperrte zahlreiche Websites [Update]" (17.09.2007)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96100-.-
[...] Arcor muss seine umstrittenen Sperrungen ausländischer Porno-Sites ohne Alterskontrollsystem zum Teil wieder aufnehmen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Kirchberg Logistik GmbH aus Hannover in einem Streit mit dem Telekommunikationsanbieter über eine einstweilige Verfügung zur Web-Blockade von YouPorn.com am heutigen Freitag Recht gegeben. "Wir müssen die Seite sperren", erklärte ein Arcor-Sprecher gegenüber heise online. Der Zeitpunkt der neuerlichen Blockade sei aber noch unklar, da man die gerichtlich bestätigte Verfügung noch nicht im Haus habe und diese somit auch noch nicht in Kraft getreten sei. "Wir wissen aber, dass da was kommen wird und bereiten uns darauf vor".
Die technischen Einzelheiten zur Umsetzung der Auflagen prüft der Provider nach Angaben des Sprechers noch. Bei seiner jüngsten Sperrstunde nutzte Arcor die IP-Adressen von drei einschlägigen Sex-Domains, gegen welche die Kirchberg Logistik einstweilige Verfügungen erwirkt hatte. Die Betreiberfirma des Video-Erotikportals sexyfilms.de, hinter dem die Video Buster Entertainment Group und deren Geschäftsführer Andreas Grebenstein und Mario Brunow stehen, hatte im September die Gerichtsbescheide an zahlreiche Zugangsanbieter verschickt. Die meisten reagierten nicht, nur Arcor sah ohne direkte gerichtliche Anweisung gegen sich selbst Handlungsbedarf. Von sich aus sperrte der Provider die drei Sites auf IP-Basis.
Betroffen war etwa die Kennung "64.202.189.170" zu einem Server des US-Providers GoDaddy. Dort sind neben dem in den Verfügungen genannten Portal privatamateure.com rund 3,5 Millionen einzelne Websites abgelegt, darunter völlig unbedenkliche Angebote für eine Bollywood-Fanseite, das Linux-Kernel-Projekt Linice oder die WLAN-Initiative Fon-City. Die beanstandeten Sex-Seiten waren dagegen bald wieder verfügbar, weil sie einfach ihre IP-Adressen geändert hatten. Arcor bemerkte anhand vieler Proteste den Kollateralschaden und hob die Sperren nach einer Woche wieder auf. Leider habe der Anbieter die Barrieren "auf nicht besonders intelligente Weise umgesetzt", ärgerte sich Brunow damals. Man habe Arcor daraufhin aufgefordert, "die Sperre auf anderem technischen Weg" durchzuführen. Zumindest für das auf nutzergenerierte Inhalte setzende Portal YouPorn muss die Telco nun entsprechende Überlegungen anstellen.
Leicht tun dürfte sich Arcor damit nicht. Laut Harald Summa, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, hat der Fall einmal mehr gezeigt, dass Netzsperren im großen Stil in einem freiheitlichen Rechtsstaat "nicht funktionieren". Ihm sei nach wie vor keine Methode bekannt, wie Zugangsanbieter ohne immense Nebenwirkungen wirksam Websites regionalen Nutzern vorenthalten könnten. Die Provider-Vereinigung fürchtet seit langem, dass nach staatlichen Stellen und Rechteinhabern bald "jeder" kommt und Sperrungen verlangt.
Die Kirchberg Logistik wirft YouPorn und Konsorten vor, konsequent den deutschen Jugendschutz zu umgehen und ohne Einsatz eines aufwendigen Alterschecks eine enorme Internetreichweite mit entsprechendem Werbeumsatz zu generieren. Obwohl die deutschsprachige Site von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sei, zähle sie zu den 20 meistbesuchten Webauftritten hierzulande. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) habe daher bereits vor einigen Wochen die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Landesmedienanstalten aufgefordert, die Indizierung mittels Sperrungsverfügungen über die Internet-Provider durchzusetzen. Die Reaktionen der Behörden seien aber "deprimierend" gewesen. Daher habe man sich zum eigenen Handeln entschlossen.
Grebenstein und Brunow vertickern mit sexyfilms.de auch sogenannte Hardcore-Videos übers Netz. Dabei legen sie aber Wert auf legale Alterskontrollsysteme wie das vergleichsweise teure und umständliche Post-Ident-Verfahren oder die über die Schufa angebotene Verifizierung Q-Bit. Bei beiden muss zu einem gewissen Zeitpunkt eine Personalausweiskontrolle vor einer Freischaltung für den Abruf von Online-Diensten erfolgt sein. Niederschwelligere Angebote wie "ueber18.de" hat der Bundesgerichtshof gerade für unvereinbar mit den strengen gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz hierzulande erklärt. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
20. Oktober 2007 6:06
Nur zur Erinnerung: Das Telemediengesetz
respicefinem (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.03)
§ 8
Durchleitung von Informationen
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur
Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt
und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert
haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich
mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige
Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die
Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische
kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur
zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und
die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die
Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Das Gesetz ist ja nicht ohne Grund so formuliert. Alles andere würde
es Providern bald unmöglich machen, Dienste anzubieten.
Warum zum Teufel konnte ein Sexanbieter eine EV gegen einen Provider
erwirken?
Und warum nur hat Arcor das Fass überhaupt erst aufgemacht? Wer
einmal (freiwillig) sperrt...
Theoretisch könnte ab jetzt jeder Hansel, der eine
Wettbewerbsverletzung behauptet, eine EV gegen alle Provider
durchsetzen. Die müssten dann Seiten sperren wie blöde. Schon mal an
die Kosten gedacht? Da wird Vorratsspeicherung billig.
20. Oktober 2007 0:54
Das macht auf mehreren Ebenen keinen Sinn...
Andrea (494 Beiträge seit 02.04.00)
mein Jura-Prof hat immer gesagt, dass man Gerichtsurteile immer so
beurteilen sollte, wie es ein vernüftiger und unabhängiger Dritter
tun wuerde, also so, als wenn man nix damit zu tun haette.
Dann kann man i.d.R. erkennen, dass durchaus beide Parteien ein
berechtigtes Anliegen haben.
Und das stimmt hier vorne und hinten nicht, hier ist alles falsch
gelaufen.
1. Arcor gibt mir keinen Zugang zu den Sex-Seiten, allenfalls zu dem
"Netz". Irgendwann bevor ich auf YouPorn lande hab ich die
"Arcorleitungen" verlassen. Da waere es ja noch logischer Firefox zu
verklagen, denn mit deren Tool kann ich da ueberhaupt erst hinsurfen.
Also wenn mein minderjähriger Sohn mit dem Taxi in den Puff faehrt,
dann wird nicht der Puff sondern der Taxifahrer verklagt?
2. Wie jemand in einem anderen Post richtig schrieb, alle Arcorkunden
sind volljaehrig. Arcor macht keine Verträge mit Minderjährigen. Wenn
also die Eltern den Kids den Zugang gewähren, dann duerfen die das
aufgrund des Elternprivilegs. Internet-Cafes werden verklagt, wenn
diese Minderjaehrige an die Rechner lassen (und dort Porn schauen).
Darf man jetzt auch gleich noch die Provider verklagen?
3. Laut SPON klagte Kirchberg Logistik in Frankfurt gegen
unzulässigen Wettbewerb per Rechtsbruch. Wettbewerb? Youporn ist doch
nicht Wettbewerber von deutschen Pornsites. Youporn ist kostenlos und
insofern nicht Wettbewerber. Arcor ist auch nicht Wettbewerber.
Wettbewerber kann man doch nur sein, wenn man sich im gleichen
Business befindet.
Also hier hat das Gericht gleich mehrfach mitten in die Scheisse
gegriffen. Aber ist schon ok so. Lasst sie kochen, dann wird dieses
alberne Urteil in der nächsten Instanz wg. "Unzuständigkeit"
kassiert.
Wenn das Bestand haetet, dann kann demnaechst jeder Schwachkopf die
Provider verklagen, weil Sie "immer" den Zugang zu dem "Verbrechen"
anbieten.
LOL
21. Oktober 2007 4:12
Ich wiederhole mich ungern,
Elwoodini (459 Beiträge seit 14.06.03)
aber wenn ich mir die Beitragsdichte in Sachen youporn,
Bundestrojaner und OS ansehe, komme ich immer wieder zum selben
Schluss: Der durchschnittliche Heise-User ist ein onanierender
Terrorist, der gerne auch mal Linux installiert.
Nix für ungut.
20. Oktober 2007 11:23
Was auch dieser Richter nicht versteht.
Die Troll-Nanny (42 Beiträge seit 18.10.07)
Es kann nicht sein dass irgendeine Firma mit ihren wirtschaftlich
motivierten Interessen bestimmt welche Seiten deutsche Provider
übermitteln und welche nicht.
So einfach ist das.
Ausserdem scheint YouPorn.com kein in Deutschland ansässiges
Unternehmen zu sein. Denn wen dem so wäre hätte der Konkurent besser
auch gleich wegen des fehlendem Impressums klagen sollen.
Wieso sollte eine nicht-deutsche Seite den deutschen Jugendschutz
beachten? Fahren die Briten ihre Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung und
zur ASU? Nein, warum sollten sie? Wenn man nun anfangen wollte alle
ausländischen Seiten zu sperren die gegen deutsche Recht verstoßen -
viel Spaß! Dann besser das Internet in Deutschland ganz abschaffen.
Scheren sich denn deutsche Firmen um polnische, iranische,
mongolische oder japanische Gesetze?
Die Seite wird für alle gesperrt! Dabei soll sowas doch nur
jugendliche schützen. Das ist Unsinn.
Es gibt andere Wege Kinde zu schützen, diese müssen genutzt werden.
Ein solcher Rundumschlag wird nur die Büchse der Pandora öffnen, was
Zensur in Deutschland angeht. Die Begleitschäden der hier angerichtet
werden sind groß. Dagegen gilt es ich zu wehren.
Aus: "Arcor muss YouPorn sperren" (19.10.2007)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97676-.-
[...] In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.
Die Kirchberg Logistik GmbH hatte im vergangenen Herbst als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot YouPorn keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführe und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet sei. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen, und witterten einen durch den Zugangsanbieter abzustellenden Wettbewerbsverstoß.
[...]
Aus: "Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren" (Stefan Krempl, 15.04.2008) / (vbr/c't)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/Arcor-muss-YouPorn-nicht-mehr-sperren--/meldung/106513