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« Reply #210 on: June 29, 2009, 09:45:10 AM » |
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[...] Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen [ http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/juni2009/texte/10_telekommunikation.htm] , der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft. Für das von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbeachtete Vorhaben zur Umsetzung der umstrittenen Bestimmungen des Bundes zur Vorratsdatenspeicherung ins Landesrecht stimmte die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD. Scharfe Kritik kam dagegen von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten daher gegen die Initiative. Konkret passt die große Koalition in Schleswig-Holstein mit dem Entwurf (PDF-Datei: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2600/drucksache-16-2637.pdf) ihr Landesverwaltungsgesetz an die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) des Bundes an. Ein neuer Absatz in Paragraph 185a des entsprechenden Normenwerks stellt künftig sicher, dass die Polizei des Landes "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen darf. Die Verankerung in dem Landesgesetz sei nötig, hieß es bei CDU und SPD, weil ein Telefonanbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, entsprechende Informationen an die Behörden weiterzugeben. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, bemängelte im Rahmen der abschließenden Lesungen des Vorhabens, dass durch den Beschluss Regelungen ins Landesrecht übernommen würden, "die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden". Dies sei "ein bisher einmaliger Vorgang in der schleswig-holsteinischen Gesetzgebung". CDU und SPD hätten sich nicht einmal Zeit gelassen, um abzuwarten, ob die Vorratsdatenspeicherung in der Strafverfolgung vor dem Grundgesetz standhält. Kubicki räumte zwar ein, dass man von einer Regelungslücke sprechen könne. Der Griff nach den Vorschriften zur Protokollierung elektronischer Nutzerspuren im TKG gehe allerdings in die falsche Richtung. Es werde niemand erklären können, dass zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eine Bestimmung notwendig sei, "die den Zugriff auf bis zu sechs Monate alte Telekommunikationsverbindungsdaten ermöglicht". Einer angemessenen Regelung, die bei einem konkreten Verdacht einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben einen Zugriff auf aktuelle TK-Daten im Einzelfall erlaubt hätte, wäre die FDP nicht im Wege gestanden. Mit ähnlichen Bedenken äußerte sich gegenüber heise online auch ein Sprecher des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). (Stefan Krempl) / (ciw/c't) 28. Juni 2009 15:06 Kann man diese Vorratsdaten jetzt nicht verbieten? eisenhut (875 Beiträge seit 07.04.08)
Ursprünglich sollten diese Daten doch ausschließlich zur Terror Bekämpfung benutzt werden.
Jetzt werden diese Daten für andere Zwecke missbraucht.
Kann man jetzt dadurch nicht die Datenspeicherung wieder gänzlich verbieten?
Da müsste man doch in Karlsruhe recht gute Karten haben, oder?
28. Juni 2009 19:33 Interessante Strategie Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)
Rekapitulieren wir noch mal. Die Bundesregierung hat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen und dabei versprochen, dass die Daten ja nur benutzt werden sollen um die bösen Terroristen zu fangen.
Jetzt kommt so ein schnöseliges *Landes*gesetz und will Einsicht in die aufgrund eines *Bundes*gesetzes gesammelten Daten haben. Und dabei natürlich die Einschränkung auf "Terroristenjagd" aushebeln will, aber das haben wir ja schon lange vermutet.
Irgendwann in der Schule vor langer Zeit habe ich mal gelernt "Bundesrecht" bricht "Landesrecht", d.h. wenn sich ein Bundesgesetz und ein Landesgesetz widersprechen, dann gewinnt das Bundesgesetz. Also kein Zugriff auf die Daten für die Polizei in Schleswig-Holstein.
Aber wie dem auch sei, danke für diesen Vorstoß *vor* der Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das gibt dem Verfahren doch gleich mal neue Anhaltspunkte.
Und es zeigt sehr genau, dass jede Datensammlung Begehrlichkeiten weckt und man das nur unterbinden kann indem man die Datensammlungen unterbindet.
Und wer sich über die diversen Sicherheitsgesetze und ihre Verträglichkeit mit dem Grundgesetz seit dem Jahr 2001 beschäftigen will, da geisterte diese Woche ein schöner Link durch die Blogsphäre:
> http://www.winniewacker.de/bverfg.htm
Aus: "Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten" (28.06.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schleswig-Holstein-erlaubt-Polizei-Zugriff-auf-Vorratsdaten--/meldung/141221
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« Reply #211 on: June 29, 2009, 09:55:32 AM » |
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[...] Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei: http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/volltexte/2009/2360/pdf/TR_2009_005.pdf) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer "nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung" durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen. Insgesamt werde die Kontrolle des Benutzers über den Zeitpunkt und die Menge der durch ihn verursachten Verbindungs- und Standortdaten laut Freiling in Zukunft abnehmen. Die vom Gesetz erfassten "Verkehrsdaten", die darüber Aufschluss geben, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert hat, würden durch Trends in der Telekommunikation "plötzlich" zu Inhaltsdaten, die eigentlich nicht gespeichert werden dürfen. Der Informatiker hält es daher für sinnvoll, Verbindungsdaten "generell stärker als Inhaltsdaten zu bewerten". Diese Einschätzung würde die Ermittlungsbehörden auch darin unterstützen, "sich auf die Verfolgung von für die Gesellschaft wesentlich schädlicheren und schwereren Deliktsarten zu konzentrieren" und sich nicht zu "verzetteln". Die Verfassungsrichter hatten sich in ihrem Fragenkatalog (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_2009-04-21.pdf) auch für Schutzmöglichkeiten der Verkehrsdaten interessiert, die die Provider anhäufen. Hier stellt Freiling dar, dass die umfassenden Sammlungen "natürlich auch für Dienstleister" etwa in der Werbung interessant seien "oder für Unternehmen, die interne Korruption bekämpfen oder Kontrolle über ihre Mitarbeiter ausüben wollen". Schutzvorkehrungen vor einem Missbrauch der Verkehrsdaten könnten in der Praxis "immer durch die Kooperation mehrerer Innentäter ausgehebelt werden". Eine "Kontrolle" dieser Gefahren sei "nur mit hohem Aufwand" erreichbar. Generell hält der Experte die Verkehrsdatenabfrage für "ein universelles, sehr breit eingesetztes Ermittlungsinstrument". In der Vergangenheit sei das Mittel jedoch "zu einem überwiegenden Teil in Verfahren angewendet worden, die der mittleren Kriminalität zugerechnet werden". Langwierige und größere Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder der Wirtschaftskriminalität, die eine längerfristige Speicherung von Verkehrsdaten rechtfertigen könnten, "machen nicht so viele Fälle der Rechtswirklichkeit aus". Problematisch für Strafverfolger seien insbesondere offene Zugangspunkte, da die Zuordnung einer Internetkommunikation an der IP-Adresse des Zugangspunkts ende und der Benutzerkreis nicht eingrenzbar sei. Bei Voice over IP (VoiP) seien die zur Speicherung verpflichteten Zugangsanbieter zudem oft nicht die eigentlichen Dienstleister. Zudem könnten Kommunikationspartner mit vorhandener Software direkt ohne Drittanbieter miteinander übers Netz telefonieren und so die Speicherauflagen umgehen. Die Absicht des Gesetzgebers, die wesentlichen Verkehrsdaten heutiger Netzkommunikation möglichst vollständig zu erfassen, werde in Zukunft "in Bezug auf Applikationsdaten zunehmend leer laufen". Der Bevollmächtigte der über 34.000 Teilnehmer der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung, Meinhard Starostik, bezeichnet die Auflagen in einer aktuellen Gerichtseingabe als unnötig. Die Aufklärungsquote im Bereich der Internetdelikte übertreffe die allgemeine bei weitem und sei in den letzten Jahren auch nicht rückläufig gewesen. Die neuen Zugriffsbefugnisse würden dagegen in einer "ausufernden Praxis" für Zielwahlsuchen oder für die Identifizierung der Nutzer anhand von Verkehrsdaten genutzt. In dem Risiko, dass einem Bürger aus dem eigenen Kommunikations-, Bewegungs- und Informationsverhalten jederzeit Nachteile erwachsen könnten, liege die eigentliche Grundrechtsverletzung durch die Vorratsdatenspeicherung begründet. Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine eigene Klage in Karlsruhe eingereicht hat, sieht derweil das Bundesverfassungsgericht auch nach der Bestätigung der formalen Grundlage der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Einschreiten veranlasst. Die Luxemburger Richter wollten "die eigentliche gestellte Verfassungsfrage sehenden Auges nicht behandeln", schreibt (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_hirsch_2009-06-15_anon.pdf) der Altliberale. Von einem gleichwertigen Grundrechtsschutz auf EU-Ebene könne keine Rede sein. Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden. (Stefan Krempl) / (vbr/c't) 26. Juni 2009 17:05 Wunderbar! MajorGriffon (697 Beiträge seit 13.07.00)
Das das so ist wussten wir sicherlich auch ohne den Gutachter.
Aber wenn das Verfassungsgericht dieser Expertenmeinung folgt ist die Vorratsdatenspeicherung tot.
Wenn man sich die bisherige Rechtssprechung unserer Verfassungshüter so anschaut ist eine absolut lückenlose Rundumüberwachung nicht zulässig, nicht mal bei Strafermittlungen und shcon gar nicht bei Bürgern, die keiner konkreten Straftat verdächtigt werden. Das war bislang unabhängig davon, wofür unsere Innen-Megalomanen gelobten, die Erkenntnisse nur zu verwenden.
26. Juni 2009 17:32 Problem an der Wurzel packen Michael Cammert, Michael Cammert (16 Beiträge seit 06.07.00)
Das Grundgesetz (oder eine Verfassung) ist das wichtigste Gesetz, darunter stehen normale Gesetze und Verordnungen. Wer gegen ein normales Gesetz oder z.B. die Straßenverkehrsordnung verstößt, kann bestraft werden - das Verabschieden grundgesetzwidriger Gesetze hingegen ist völlig straffrei. Würde jeder Abgeordnete für jedes grundgesetzwidrige Gesetz, dem er zugestimmt hat, für einen Monat eingesperrt, hätten wir fortan eine Menge Probleme weniger.
26. Juni 2009 18:18 Das Problem an der Sache: H Huber (506 Beiträge seit 04.11.06)
Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt lückenlose räumliche Überwachung
Politiker X: Ich habe keine Ahnung von der Materie, aber Terrorismus, Kriminalität, Kinder, keine rechtsfreien Räume, Blablubb,…
27. Juni 2009 13:16 Herr Hirsch spricht mir aus der Seele The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)
Zitat: "Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden."
Wie schön wäre es, wenn man von solch verantwortungsbewußten Politikern regiert würde. *träum*
28. Juni 2009 08:12 Leicht OT:Europäische Kommission rügt China wegen Internet-Filtern 3210 (192 Beiträge seit 15.09.07) Wer heute noch nicht gelacht hat: "Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die Europäische Union völlig inakzeptabel." http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3Aus: "Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung" (26.06.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gutachter-Vorratsdatenspeicherung-bringt-nahezu-lueckenlose-raeumliche-Ueberwachung--/meldung/141192
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« Reply #212 on: July 07, 2009, 11:29:39 AM » |
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[...] Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei: http://www.ccc.de/vds/VDSfinal18.pdf) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine "Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind", schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein "nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden". Bei der Betrachtung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung darf laut CCC jedoch nicht nur vom heutigen Stand der Technik ausgegangen werden. Die rasche Fortentwicklung der Technologien habe gravierende Auswirkungen auf die zukünftig aus den Kommunikationsbegleitdaten auslesbaren Informationen. Kritisch sei hier die Zunahme von Transaktionsdiensten etwa zum Bezahlen oder zur Gesundheitskontrolle, die über Mobiltelefone abgewickelt werden. Es entstünden so direkt aus den Verkehrsdaten ersichtliche Informationen über das Verhalten und Leben der Betroffenen in bisher unbekanntem Ausmaß. "Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird", moniert CCC-Sprecher Frank Rieger. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeute das praktisch das Ende der Freiheit, unbeobachtet zu leben.Mit der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren entstehen nach Ansicht der Datenreisenden auch "hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen". Viele deutsche Netzanbieter hätten die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen bereits an Dienstleister ausgelagert, was auch für die Vorratsdatenspeicherung vermehrt gelte. So biete etwa der Konzern Nokia Siemens Networks, der jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran [ http://www.heise.de/newsticker/Iran-Regierung-wirft-Ausland-Cyberwar-vor--/meldung/140899] in die Schlagzeilen kam, solche "zweifelhaften Dienstleistungen" an. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gebe es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine "uferlose, großvolumige Nutzung" hinweise. Diese Infrastruktur sei für ein vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt. Der CCC zieht das Fazit: "Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung." Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft. (Stefan Krempl) / (jk/c't) Stefan Friedt, 6. Juli 2009 13:30 Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht! ... Wie soll man sonst die Proteste, die sich zwangsläufig aus der Weiterverfolgung der derzeitigen Politik zugunsten der Großkonzerne ergeben, schon im Keim ersticken? 6. Juli 2009 13:34 Re: Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht! wiejetzt
Ich denke auch, falls Schäuble das CCC-Gutachten liest, wird er auch nur denken "Ja... na und??"
6. Juli 2009 16:18 Re: Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht! KampfKeksKommando
Alles richtig - aber bitte nicht die MI vergessen. Die müssen ihre sauer verdiente Kohle nämlich auch irgendwie verteidigen.
kkk
6. Juli 2009 14:17 Dank an den CCC! HubertM
[...] Neu war für mich z.B., dass es in den Niederlanden bereits legale Diskriminierung dadurch gibt, dass auf der Basis von derartigen Überwachungen "suspekte" Personen oder Organisa- tionen identifiziert und häufiger mit legalen Kontroll-Mechanismen (z.B. Steuerprüfungen, amtliche Prüfungen) drang- saliert werden. Nach außen sieht es einfach nach "Pech ge- habt" aus. Tatsächlich steckt aber System dahinter ..
Wer also nicht dem Kommunikations- oder Lokalisationsprofil entspricht dass ihm zugeordnet wird, der erscheint auffäl- lig. Wer auffällig erscheint, der wird Sonderprüfungen un- terzogen. Das ist schon ganz schön gruselig ..
Und durch die Kenntnis des sozialen Gefüges innerhalb ei- ner Gruppe (die sich in deren Kommunikationsverhalten wie- der spiegelt, ganz ohne Kenntnis der Kommunikations-Inhal- te!) lassen sich Angrifsvektoren und Strategien z.B. gegen Mitläufer oder inoffizielle Meinungsführer konstruieren, mit denen man diese Gruppen in scheinbar vollkommen demo- kratischen Umfeld "Schach-matt" setzen kann, ohne dass das in der Öffentlichkeit als bedenklich erkannt wird.
Und was in der Vergangenheit eben nur dem Geheimdienst im Ausland und mit viel Aufwand möglich war, das rückt durch die VDS und die (auf massenweise Nutzung ausgelegten) auto- matisierten Schnittstellen auch für die hiesige Polizei zur Routine-Methode in greifbare Nähe.
[...] Schönes Zitat dann noch von der CCC-Seite zum Thema Daten- sicherheit der VDS-Daten: > http://www.ccc.de/updates/2009/vds-gutachten
> "Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, dass Tele- > kommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der La- > ge sind, die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Ver- > bindungsdaten der gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren", > betonte CCC-Sprecher Frank Rieger.
Hoffentlich lesen das auch ein paar Politiker und versuchen zu verstehen auf welchem Holzweg die Regierung mit ihren Re- pressions- und Schnüffel-Gesetzen ist!
HM
6. Juli 2009 16:31 Das muss man sich erstmal reinziehen... Kiff
...ein Verbund aus Hackern (bitte nicht wieder mit Definitionswahn von Hacker anfangen) und dem höchsten Gericht in unserem Lande arbeiten zusammen als eine der letzten Verteidiger des Grundgesetzes. Und trotz alldem werden weitere Angriffe auf unser GG durch das Parlament durchgeführt. Das nenne ich mal Beratungsresistenz. Das Verhalten lässt schon pure Absicht vermuten, womit ich hoffe, das das BVerfG die Politiker vielleicht nochmal an GG §20 Abs. 4 erinnert. Ich würde mich zumindest freuen, wenn hier nochmal eine deutliche Ansage der Richter an die Politiker abgefeuert würde!
Gruß
Kiff
EDIT: Weiß eigentlich jemand, wer auf EU Ebene, der Erste war, der diesen Vorschlag eingebracht hat. Nur so für die Verschwörungstheoretiker zur Rückverfolgung der Lobby.
... Aus: "CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung" (06.07.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/CCC-Vorratsdatenspeicherung-bringt-unkontrollierbare-Ueberwachung--/meldung/141623-.- von adele-s adele-s ist gerade offline | 7.7.2009 4:41 Uhr habt doch Mitleid mit den Spitzeln
früher mußten diese armen Hüter der Machthaber unter Fenstern lauschen, um feindlich gesinnte Nachbarn ausfindig zu machen, die ausländische Radiostationen wie RIAS oder später Radio Luxemburg hörten. Wenn alles über Kabelfernsehanschlüsse und über DSL-Netze läuft, bekommen die Ermittler genannten Spitzel im Winter keine kalten Füße und keine Grippe mehr. Sie sitzen schön im warmen Überwachungsraum.
Ist uns deren Gesundheit nicht der Verlust jeglicher Freiheiten wert ?
Kommentar zu: #2 "Warum die Vorratsdatenspeicherung uns bedroht" Von Kai Biermann (6.7.2009) Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien-news/digital/Vorratsdaten;art303,2841194
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« Last Edit: July 07, 2009, 11:35:01 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #213 on: July 19, 2009, 03:12:34 PM » |
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[...] Nach nationalen Protesten vor allem aus dem Bereich der Entwickler Freier Software üben nun auch US-Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) scharfe Kritik am Plan der brasilianischen Regierung, Hackerparagraphen und eine dreijährige Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
...
Aus: "Kritik an brasilianischer Regierung wegen geplantem Cybercrime-Gesetz" (18.07.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Kritik-an-brasilianischer-Regierung-wegen-geplantem-Cybercrime-Gesetz--/meldung/142196
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« Reply #214 on: July 26, 2009, 07:33:40 PM » |
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[...] Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme ein, dass eine "vollständige Verhinderung" einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden. Auch der Branchenverband Bitkom beklagt einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine "technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen". Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden "abschließend zu prüfen". Dies läge auch daran, dass die "Bedarfsträgern" unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen. Als typische Fallgruppen bei mithilfe von Telekommunikation begangenen Straftatbeständen, in denen Ermittlungen ohne Rückgriff auf Vorratsdaten im Wesentlichen leer laufen, nennt der Bitkom Beleidigungen, Verleumdungen oder verbal-sexuelle Belästigungen, "internetbasierte Verletzungen von Urheberrechten" sowie Betrugsszenarien wie Bestellungen unter falschem Namen, Kreditkartenmissbrauch, Phishing oder Identitätsdiebstahl. Einen Zugriff auf Vorratsdaten zur Beantwortung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche von Rechtehaltern hat der Gesetzgeber aber nicht erlaubt. Gleichwohl ziehen "einige Mitgliedsunternehmen" laut der Stellungnahme zumindest die von ihnen zur "Störungsabwehr" bis zu sieben Tage lang gespeicherten Verbindungsdaten "auch zur Beauskunftung im Rahmen von Verfahren wegen Verletzungen des Urheberrechts" heran. Die dabei genutzten IP-Adressen würden aber "strikt" physisch getrennt gehalten von der Datenbank für die Vorratsdaten. Weiter hält der Verband eine Verknüpfung der anlasslos aufzubewahrenden Verkehrsdaten mit anderen personenbezogenen Informationen und eine damit einhergehende Profilbildung etwa beim Roaming, bei der Nutzung identifizierbarer Endgeräte wie Autotelefone oder von Diensten mit Ortsbezug für möglich. Informatikprofessoren und der Chaos Computer Club hatten in diesem Zusammenhang bereits in ihren vorab publizierten Gutachten vor unkontrollierbaren Überwachungsmöglichkeiten gewarnt. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix befürchtet in seinen Ausführungen (PDF-Datei), dass "bei nächster Gelegenheit die Forderung nach einer präventiven anlasslosen Speicherung von Kommunikationsinhalten erhoben wird". Das Bundesverfassungsgericht solle die Verfassungsbeschwerde daher nutzen, um "eine absolute Grenze der Überwachung technisch vermittelter Kommunikation und ihrer näheren Umstände zu ziehen". Umstritten ist unter den Experten, ob nicht-kommerzielle Dienste etwa für E-Mail oder zur Anonymisierung der Kommunikationsspuren allgemein von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind. Die Bundesnetzagentur sieht dafür keine Veranlassung, während die EU-Kommission davon ausgeht. Das Justizministerium geht davon aus, dass zumindest öffentliche, nicht gegen Entgelt angebotene Internetzugänge von Restaurants oder Privatpersonen keine Daten auf Vorrat sammeln müssen. Uneinheitlich beurteilen die Sachverständigen auch die Frage, ob Interessierte Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Kontakt- und Bewegungsdaten erhalten dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hier eine gerichtliche Klärung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto "Freiheit statt Angst" finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben. (Stefan Krempl) / (jk/c't) 24. Juli 2009 13:10 Anordnung des BVerfG wird umgangen - Vorratsdatenabfrage auch bei Bagatellen. BoMbY (813 Beiträge seit 15.04.00)
Damit es nicht untergeht, und weil es irgendwie immer noch nicht in der Öffentlichkeit angekommen ist:
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP zum Thema Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung hervor:
> Abfragen zu Bestandsdaten nach den §§ 161, 163 StPO in Verbindung mit § 113 TKG > sind weder Gegenstand der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts > noch der Sondererhebung. Insbesondere die in der Praxis im Bereich der > Internetkriminalität relevanten Fälle, in denen der Anschlussinhaber zu einer > zuvor bekannt gewordenen dynamischen Internetprotokolladresse (IP-Adresse) > durch eine Bestandsdatenauskunft namhaft gemacht werden soll und das um > Auskunft ersuchte Unternehmen hierfür intern auch die nach § 113a TKG > gespeicherten Daten auswerten muss (vgl. § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG), werden > deshalb durch die Sondererhebung nicht erfasst.
> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611139.pdf
Im Klartext heißt das, die Bundesregierung sagt (und genauso handeln die Behörden und Provider auch Bundesweit), dass solange die Vorratsdaten nur beim Provider ausgewertet werden um einen Anschlussinhaber zu ermitteln, aber nicht selbst übermittelt werden, sieht man sich an die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nicht gebunden.
24. Juli 2009 13:35 Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"! Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04) Es ist ganz sicher, dass die Daten Missbraucht werden. Ich bin mir sogar sicher, dass bestimmte Unternehmen (T*) schon jetzt zu Spionagezwecken auf die Daten zugreifen. Und wenn es raus kommt, gibt es wieder eine freiwillige Selbstverpflichtung in Zukunft nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. 24. Juli 2009 13:40 Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"! Stringingsfend (2 Beiträge seit 22.07.09) Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind unbegründet! LOG 24. Juli 2009 13:44 Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"! dure (111 Beiträge seit 29.11.05)
Stringingsfend schrieb am 24. Juli 2009 13:40
> Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind > unbegründet!
Ich vermisse ein wenig die "<ironie>" Tags
...
24. Juli 2009 14:26 Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"! Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)
Stringingsfend schrieb am 24. Juli 2009 13:40
> Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind > unbegründet!
Soll das Ironie sein?
Also bei Telekom, Lidl & Co. reichte bei Entdeckung von illegalen Bespitzelungsmethoden bisher immer eine freiwillige Selbstverpflichtung um den Rechtsstaat zufrieden zu stellen. Klar, wenn Du sowas als Privatmann machst, landest Du im Knast. Aber auf der Farm der Tiere sind alle Tiere gleich. Nur manche sind gleicher.
24. Juli 2009 14:52 Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne ... nixXL (mehr als 1000 Beiträge seit 04.11.03) Einführung einer effizienten Vorratsdatenspeicherung? Mir ist es lieber wenn der Freiraum für Straftäter eingeschränkt ist und datentechnische Spuren, die bei Straftaten hinterlassen werden, zuverlässig für die Ermittlungsarbeit auch Monate später zur Verfügung stehen ... Mit der Speicherung der Daten kann jeder Bürger der keine Straftaten begeht eigentlich einverstanden sein, denke ich mal... ... 24. Juli 2009 20:38 Re: Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne . Acaloth (675 Beiträge seit 26.08.07)
nixXL schrieb am 24. Juli 2009 14:52
> denke ich mal...
tun sie das bitte, bevor sie so einen Schwachsinn schreiben...
24. Juli 2009 23:04 Re: Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne . (Editiert vom Verfasser am 24.07.09 um 23:08) Tzunami (723 Beiträge seit 13.08.02)
nixXL schrieb am 24. Juli 2009 14:52
> Einführung einer effizienten Vorratsdatenspeicherung? Mir ist es > lieber wenn der Freiraum für Straftäter eingeschränkt ist und > datentechnische Spuren, die bei Straftaten hinterlassen werden, > zuverlässig für die Ermittlungsarbeit auch Monate später zur > Verfügung stehen ... > > Mit der Speicherung der Daten kann jeder Bürger der keine Straftaten > begeht eigentlich einverstanden sein, denke ich mal...
Nur weil dir deine Rechte egal sind muss das nicht auf andere zutreffen.
Durch die Vorratsdatenspeicherung wird grundsätzlich jeder als Verbrecher behandelt, bis er entlastet ist. So was widerspricht dem Grundgedanken eines Demokratischen Staates.
24. Juli 2009 18:04 Aber wir müssen doch die bösen Terroristen fangen! wiejetzt (353 Beiträge seit 12.02.09)
...und Terrorist ist doch schließlich jeder! Was, du bist kein Terrorist? Na dann hast du doch auch nix zu verbergen, oder?
24. Juli 2009 18:39 Alles halb so wild.... slap882, slap882@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.01)
Hi,
als sie das Bankgeheimnis abgeschafft haben, haben sie uns gesagt, dass es nur um terroristische Geldströme gehe. Heute erzeugen 4 Millionenen Hartz IV Empfänger und Studenten terroristische Geldströme. Und sie leben immer noch!
Als sie uns gesagt haben, die Bundeswehr würde niemals nimmer nicht im Inland eingesetzt werden, haben wir ihnen das natürlich geglaubt, bis Panzer in Heiligendamm aufgefahren sind. Und iwr leben immer noch!
Als sie uns versichert haben, dass die Mautbrücken niemals nimmer nicht zur Überwachung des Verkehrs eingesetzt würden, haben sie sogar recht gehabt, denn heute gibt es clevere Maschinen, die man an den Straßenrand stellen und damit jeden autofahrenden Terroristen (früher: Bürger) überwachen kann. Und wir fahren immer noch!
Als sie uns erzählt haben, dass die Vorratsdaten niemals nimmer nicht für etwas anderes untersucht würden als den pöhsen Terror, waren wir schon misstrauisch. Und die Contentmafia wird die Daten trotzdem kriegen.
Als sie uns versichert haben, dass die Zensur wirklich nur zum Schutz der armen Kindileins dient, haben wir das schon nicht mehr geglaubt. Und es war ihnen scheißegal, sie habens trotzdem eingeführt.
Was lernen wir daraus? Alles halb so wild. Solange der Deutsche Michel RTL mit Dieter Bohlen und Hansi Hinterseer hat, der Grill raucht und der Strom für die Kühlung des Biers da ist, gehts uns doch allen gut, oder?
LG
slap
Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs" (24.07.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-Hohe-Gefahr-des-Missbrauchs--/meldung/142527
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« Reply #215 on: July 27, 2009, 08:37:19 AM » |
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[...] Was bei Kriminellen funktioniert, kann auch bei politisch unbequemen Gegnern klappen. Denn um als Verdächtiger zu gelten und zum Ziel dieser Methoden zu werden, reicht es, in ein bestimmtes Muster zu passen. Die Polizei wendet das sogenannte "Profiling" an. "Muslime, die sich nicht dem niederländischen Lebensstil anpassen wollen, oder beispielsweise Tierschutzaktivisten geraten schnell unter Generalverdacht", sagte Rick van Amersfoort vom Büro Jansen & Janssen der FR. Die unabhängige Organisation beobachtet die Polizei- und Geheimdienstarbeit in den Niederlanden kritisch.
Wie schnell Oppositionelle auch in Deutschland unter Generalverdacht geraten können, haben die Razzien vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm gezeigt. Ohne belastbare Hinweise durchsuchten bundesweit 900 Beamte am 9. Mai 2007 die Wohnungen und Treffpunkte von linken Aktivisten und beschlagnahmten Computer und Notizen. Später stufte der Bundesgerichtshof die Aktion der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig ein. Doch ihr Wissen über die linke Szene hatten die Ermittler mit der Aktion erheblich erweitert. Einzelne Verdächtigte ließ die Bundesanwaltschaft noch bis vor wenigen Wochen abhören. Die umfangreichen Datenvorräte machen solche Ermittlungen noch einfacher.
Sie ermöglichen tiefe Einblicke in Beziehungsnetze; so können noch mehr Unschuldige für potenzielle Verbrecher gehalten werden – mit entsprechenden Schikanen als Folge. Van Amersfoort von Jansen & Jansen kommt zu dem Schluss, "dass in den Niederlanden eine Umkehrung der Beweislast stattfindet. Der Bürger gilt nicht von Anfang an als unschuldig, er muss seine Unschuld beweisen können".
Der Chaos Computer Club geht da noch einen Schritt weiter: "Die Möglichkeit, auf unauffälligem, rechtlich nur schwer anfechtbarem Wege die politische Willensbildung durch Verbrauch der Zeit und Energie einzelner Bürger zu unterbinden, ist eine Gefahr für die Demokratie."
Aus: "Niederlande - Polizei schikaniert systematisch Verdächtige" Von Ulrich Kuchelmeister und Andreas Kraft (26.07.2009) Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1853289_Niederlande-Polizei-schikaniert-systematisch-Verdaechtige.html-.- [...] Sag mir, wer deine Freunde sind, und ich sage dir, wer du bist: Diese alte Wahrheit hat sich überlebt. Heute müssen Sicherheitsbehörden Menschen gar nicht erst fragen, wer denn ihre Freunde sind. Es reicht, wenn die Ermittler einfach nur das Kommunikationsnetz Einzelner kennen. Und dank der Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können sie dieses Netz so schnell erkunden wie noch nie zuvor.
Seit dem 1. Januar 2008 speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen, wer mit wem wann und wie lange telefoniert; wer wem wann eine SMS oder eine E-Mail schickt und bei der Benutzung des Handsys sogar, wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufhält.
Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. Aber der Chaos Computer Club (CCC) warnt in einer vor kurzem ausgearbeiteten Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht: Der Wert des Inhalts könne durch die Analysen der vielen Verbindungsdaten erreicht "oder sogar übertroffen werden". Bürger haben gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nun prüft.
Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums (BMJ) haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Zeitraum zwischen Mai 2008 und Februar 2009 mehr als 12 700 Mal Daten abfragen wollen – eine erstaunlich hohe Zahl: Der Zugriff ist nur beim Verdacht schwerer Straftaten erlaubt, wenn mindestens fünf Jahre Haft drohen.
Wie oft die Richter die Erlaubnis für den Zugriff gaben, kann der BMJ-Sprecher nicht sagen. "Es ist nur wichtig zu wissen, dass nach diesen Daten auch ohne das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nachgefragt worden wäre", sagt der Sprecher. Der Vorteil der Speicherungspflicht sei, dass alle Kommunikationsfirmen die anfallenden Daten nun ganz sicher sechs Monate lang vorhalten.
Der CCC zeigt auf, dass eben diese garantiert verfügbare Daten in ihrer Menge eine Gefahr für unschuldige Bürger und politisch kritische Geister sein könnten. Allein anhand der Daten werden zum Beispiel "innerhalb eines Beziehungsgeflechtes aktivere und weniger aktive Personen identifizierbar". Wer in einem Netzwerk ein wichtiger Anführer ist, wer als Kopf einer Bande von Kriminellen – oder aber einer Gruppe von Umweltschützern – vorsteht, das lässt sich klären, ohne dass die Ermittler mithören oder mitlesen.
Genauso erlauben die Daten Rückschlüsse auf sexuelles Verhalten – wenn jemand regelmäßig mit einem Swingerclub oder über Sexhotlines kommuniziert – oder darauf, ob ein Politiker oder ein Unternehmer oft mit Pressevertretern spricht und so sensible Informationen weitergibt.
Dass diese Daten nicht nur für die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung wichtig sein können, zeigen die Spitzelaffären unter anderem bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom. Auch politische Machtkämpfe werden mit Zugriff auf Kommunikationsdaten ausgetragen. Beispiel Griechenland: Dort wurden 2004 und 2005 Hunderte Politiker, darunter auch hochrangige wie der Premierminister, abgehört. Zwar ging es da nicht um Verbindungsdaten, sonbdern um Inhalte, aber: "Die technischen Schnittstellen für inhaltliche Telekommunikationsüberwachung sind denen der Vorratsdatenspeicherung sehr ähnlich", erläutert der CCC.
Die Datenmenge, die ein einzelner Mensch erzeugt, wächst. Neben Gesprächen, Internetverbindung und SMS fallen immer öfter Informationen aus Dienstleistungen an, die über Kommunikationsgeräte abgerufen werden: Einkaufen per Handy, elektronische Fahrkarten auf Handys, Gensundheitsservice. Diese Daten wecken Begehrlichkeiten – und die Wahrscheinlichkeit, dass sie kommerziell oder politischmissbraucht werden können, ist hoch.
Dass der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, räumt das Bundesjustizministerium in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht ein: Ein missbräuchlicher Zugriff auf die Daten durch Berechtigte "kann durch entsprechende Protokollierung nur erkennbar gemacht und für die Zukunft verhindert werden. Eine vollständige Verhinderung ist nicht möglich".
Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Durchsichtig im Netz" Von Viktor Funk (26.07.2009) Quelle: http://www.fr-online.de/top_news/1853288_Vorratsdatenspeicherung-Durchsichtig-im-Netz.html
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« Reply #216 on: August 12, 2009, 11:38:43 PM » |
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[...] Britische Sicherheitsbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt in 504.073 Fällen Verbindungs- oder Standortdaten auf Basis des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 abgerufen. Das entspricht durchschnittlich 1381 Abfragen dieser sogenannten Verkehrsdaten pro Tag in Großbritannien. Diese Zahlen gehen aus dem am Anfang der Woche veröffentlichten Jahresbericht für 2008 des Abhörbeauftragten der britischen Regierung, Sir Paul Kennedy, hervor. Die zahlen sind zwar etwas niedriger als 2007, gegenüber 2006 ergibt sich aber immer noch eine Steigerung der entsprechenden Überwachungsmaßnahmen um etwa 60 Prozent. Der "Interception of Communications Commissioner" betrachtet Verkehrsdatenabrufe als " unschätzbare Waffe" im Kampf gegen Verbrechen. 595 Fehler und Sicherheitsbrüche seien im Rahmen der Abfragen gemeldet worden. Dies könnte sich zunächst wie eine hohe Zahl anhören. Sie sei bei der Vielzahl der Inanspruchnahme der Protokolldaten über das "Wann, Wer, Wie oder Wo" einer erfolgten Telekommunikation aber vergleichsweise niedrig. Trotzdem habe es unter den Irrtümern einige gravierende Fälle gegeben. So sei etwa eine IP-Adresse bei der Verfolgung eines Verdachts auf Kindesmissbrauch einem Unschuldigen zugeschrieben worden. Dessen Wohnung sei gestürmt, der Bewohner verhaftet worden. Daraufhin sei die gesamte Praxis der Abfrage von Bestandsdaten, die Auskunft über den Nutzer einer IP-Adresse geben können, überarbeitet worden. Der Bericht merkt zudem leicht kritisch an, dass Verkehrsdaten "extensiv" von Geheimdiensten genutzt würden. Es sei dabei zwar eventuell unvermeidlich, angesichts der Aufgaben von Nachrichtendiensten dabei "Kollateralschäden" durch das Eindringen in die Privatsphäre von Kontaktpersonen in Kauf zu nehmen. Die Spione würden dies aber von vornherein berücksichtigen. Überprüfungen hätten gezeigt, dass die Fehlerquote in diesem Bereich ebenfalls sehr gering sei im Vergleich zu der hohen Zahl der verarbeiteten Verbindungs- und Standortinformationen. Sir Paul weist zudem Vorstellungen zurück, dass jeder Dorfpolizist ungehinderten Zugang zu den auch in Großbritannien auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten habe. So müssten zunächst Erfordernis- und Verhältnismäßigkeitskriterien einer Anfrage erfüllt und diese von einem leitenden Behördenmitarbeiter genehmigt werden. Unter einem Richtervorbehalt steht die Verkehrsdatenabfrage im Vereinten Königsreich nicht. Für den innenpolitischen Sprecher der oppositionellen Liberalen, Chris Huhne, sind die Zahlen dagegen ein Zeichen dafür, dass die Briten endgültig in eine Überwachungsgesellschaft getaumelt seien. Auch wenn viele der durchgeführten Maßnahmen von Polizeien und Geheimdiensten sicher nötig seien, sei ihre reine Anzahl "erschreckend". Es könne sich nicht um eine gerechtfertigte Antwort auf die Probleme des Landes handeln, "wenn der Staat eine halbe Million Menschen pro Jahr ausspioniert". Die Überwachung der Überwacher durch das federführende Innenministerium selbst sei nicht ausreichend, bemängelte Huhne weiter. Die Regierung habe George Orwells Roman "1984" offenbar nicht als Warnung, sondern als Blaupause verstanden. Der Report listet weiter auf, dass die britische Justiz auf Betreiben des Innenressort 2008 genau 1508 neue Anordnungen zum Abhören von Telekommunikationsinhalten genehmigte und 844 weiter aufrecht erhielt. Im Vorjahr seien es noch 1881 beziehungsweise 929 gewesen. Deutlich mehr Überwachungserlaubnisse gingen im Vergleich zu 2007 an schottische Sicherheitsbehörden. Insgesamt hat sich hier die Zahl der Anordnungen von 173 auf 247 erhöht. Die Menge der gemeldeten Irrtümer bei der Durchführung der Abhöraktionen weist der Bericht mit 216 aus. 2007 seien erst 24 Fehler bekannt geworden. Die Zahl der Irrläufer hält Sir Paul in diesem Sektor für zu hoch, auch wenn nur einer davon offenbar mit Absicht herbeigeführt worden sei. (Stefan Krempl) / (jk/c't) 12. August 2009 16:20 Brazil fitz (210 Beiträge seit 06.02.03)
> Trotzdem habe es unter den Irrtümern einige gravierende Fälle gegeben. So sei > etwa eine IP-Adresse bei der Verfolgung eines Verdachts auf Kindesmissbrauch > einem Unschuldigen zugeschrieben worden. Dessen Wohnung sei gestürmt, der > Bewohner verhaftet worden.
Erinnert mich an den Film "Brazil".
12. August 2009 14:39 Kollateralschäden human_implements_happyfiable (744 Beiträge seit 26.02.07)
--snip-- Der Bericht merkt zudem leicht kritisch an, dass Verkehrsdaten "extensiv" von Geheimdiensten genutzt würden. Es sei dabei zwar eventuell unvermeidlich, angesichts der Aufgaben von Nachrichtendiensten dabei "Kollateralschäden" durch das Eindringen in die Privatsphäre von Kontaktpersonen in Kauf zu nehmen. Die Spione würden dies aber von vornherein berücksichtigen. --snap--
„Wenn Sie durch unser Handeln Schaden erleiden sollten, so ist das ein Opfer das ich gerne bringe!“
Aus: "Über eine halbe Million TK-Verkehrsdatenabfragen pro Jahr in Großbritannien" (12.08.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Ueber-eine-halbe-Million-TK-Verkehrsdatenabfragen-pro-Jahr-in-Grossbritannien--/meldung/143439
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« Reply #217 on: August 26, 2009, 02:22:56 PM » |
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[...] Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hat seinen Mobilfunkbetreiber T-Mobile auf Herausgabe aller über ihn gespeicherten personenbezogenen oder -beziehbaren Daten verklagt. Er stützt sich dabei auf den allgemeinen Auskunftsanspruch über erfasste und aufbewahrte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Mobilfunkprovider hat sich genauso wie drei Konkurrenten geweigert, einem einfachen Auskunftsersuchen grüner Politiker nachzukommen. Spitz meint, dass die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an ein sehr umstrittenes Projekt gewesen sei. Die Bürger müssten parallel zu den laufenden Verfassungsklagen nun schauen, "wie es mit der Datenvorhaltung in der täglichen Praxis aussieht". Momentan könne ein Kunde nicht einmal von den Telekommunikationsanbietern erfahren, welche Daten über ihn gespeichert werden. Spitz interessiert zudem, ob sein Privatleben mit der Vorratsdatenspeicherung durchforstet werden kann und welche Fehler sich möglicherweise in die Datenberge einschleichen. Die Meinung der Bundesnetzagentur und der von den Grünen bereits angeschriebenen Provider, wonach Paragraph 34 BDSG im Fall der staatlich beauftragten anlasslosen Protokollierung der Verkehrsdaten nicht greife, wies Spitz' Anwalt Sönke Hilbrans als die "nicht herrschende Auffassung" zurück. Die einschlägige Rechtsliteratur und führende Datenschützer sähen die Sache anders. Für Constanze Kurz, die im Namen des Chaos Computer Clubs (CCC) ein kritisches Gutachten im Rahmen der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung verfasst hat, geht es um die Herstellung von Transparenz. Der Kläger benutze einen Push-Dienst für seine E-Mails auf dem Mobiltelefon, sodass alle drei bis fünf Minuten automatisch Verbindungs- und Standortdaten erzeugt würden. Diese Informationen ergäben ein "Bewegungsprofil von einer Detailtreue", die selbst mit einer GPS-Wanze am Auto kaum erreicht werden könne. Zudem telefoniere Spitz mit wichtigen Menschen in der Berliner Politik, was ebenfalls "sehr interessant" sein könnte. Bei der vergleichsweise einfachen Auswertung der Daten könnten so auch soziale Profile über die engsten Freunde, Familie oder lose Kontakte gebildet werden. Technisch ist die Herausgabe der gewünschten Informationen an den Nutzer nach Kurz' Ansicht "kein Problem". Die Strafverfolgungsbehörden fragten die Daten häufig ab und erhielten innerhalb weniger Stunden Auskunft. Das geschehe über standardisierte Schnittstellen, sodass dem Anbieter kaum Kosten entstünden. Mit einer Verhandlung der Klage vor dem zuständigen Landgericht in Bonn rechnet Hilbrans nicht vor 2010. Er signalisierte aber vorab weiter Gesprächsbereitschaft mit T-Mobile. Ende vergangener Woche richteten die Grünen bereits eine Kampagnenseite ein, über die Interessierte mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen können. [Update: Ein Telekom-Sprecher betonte gegenüber heise online, dass der Bonner Konzern eine Klärung der umstrittenen Rechtsfrage begrüße. Bis dahin gehe man mit der Auskunft zu den sensiblen Vorratsdaten sehr restriktiv um, "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern".] (Stefan Krempl) / (anw/c't) 25. August 2009 13:55 Was erdreistet sich der eigentlich? Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05) Was geht es den Pöbel an, was sich der Staat über ihn speichert? Nichts. 25. August 2009 14:01 Re: Was erdreistet sich der eigentlich? ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)
Orlok schrieb am 25. August 2009 13:57
> Prokrastes schrieb am 25. August 2009 13:55 > > > Was geht es den Pöbel an, was sich der Staat über ihn speichert? > > Die Telekom ist der Staat?
Wenn die Telekom im Auftrag des Staates speichert kann man durchaus verkürzt sagen "Der Staat" - die Telekom ist dann nur ausführender Bütttel.
> > > Nichts. > > Ich hoffe für dich, daß das Satire ist. Wenn ja, ist sie minder > lustig.
Nur für Leute, die Satiretags benötigen um eine solche zu erkennen.
25. August 2009 15:14 Telekom Sprecher: "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern" ongar (mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.01)
Ich finde ja den Spruch am besten. Ich will wissen was fuer Daten bei meinem ISP gespeichert werden und ein Sprecher erklaert mir "Sie koennen Ihre Daten nicht haben, weil wir Angst vor Missbrauch der Daten durch Sie befuerchten"
Dazu nur soviel: Der einzige der "missbraeuchlich" mit meinen Daten umgehen darf, bin ich.
gruss rudi
25. August 2009 15:43 Manche kapieren es nie: FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)
Datenschutz für Bürger ist Täterschutz.
Datenschutz für Unternehmen ist wichtig, weil sonst Milliarden Arbeitsplätze gefährdet sind und der Himmel uns auf den Kopf fallen könnte, wenn Interna nach draußen gelangen.
Datenschutz für Spitzenpolitiker ist megawichtig, weil nur diese uns mit dem Schwert in der Hand vor den Terroristen schützen können.
Aus: "Grüner Bundesvorstand klagt auf Auskunft über Vorratsdaten [Update]" (25.08.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gruener-Bundesvorstand-klagt-auf-Auskunft-ueber-Vorratsdaten-Update--/meldung/144215
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« Reply #218 on: September 23, 2009, 09:04:54 AM » |
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[...] 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. ...
[...] Intensiv genutzt wird den Zahlen zufolge auch die Vorratsdatenspeicherung. Seit 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Mobiltelefonaten ist auch der Standort bei Gesprächsbeginn zu registrieren. In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche "Verkehrsdaten".
Aus: "Der Staat hört mit" Von Daniel Brössler (22.09.2009) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text/
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« Reply #219 on: September 23, 2009, 02:45:21 PM » |
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[...] Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor, der den Beteiligten nun mitgeteilt wurde. Die Bundesnetzagentur hatte Hansenet am 6. Juli dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Dagegen hatte Hansenet Widerspruch eingelegt. Da dieser aber keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte, hat das Unternehmen beantragt, die aufschiebende Wirkung anzuordnen. Hansenet sei wie andere Telekommunikationsunternehmen auch gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, meint das Kölner Gericht. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt. Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Das Verwaltungsgericht Köln ist damit einen anderen Weg gegangen als die Kollegen in Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile einstweilig nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen darf. Das gleiche Gericht hatte im Oktober 2008 ebenso im Fall von BT Deutschland und von QSC entschieden. Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. (anw/c't) 16. September 2009 10:46 Öffentliches Interesse HossX (726 Beiträge seit 07.06.04) Sorry liebes Gericht Kölle. Ich habe kein Interesse an der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Ich fühle mich auch nicht die Bohne sicherer, nur weil die Kommunikation eines jeden Bürgers diesen Landes beschnüffelt wird. Es gab vor ein paar Jahrzehnten auch mal Schauprozesse in diesem Land, welche auch im Interesse des Volkes durchgeführt worden sind. Denn was ein paar Nasen in der Politikerkaste und was das Volk will, hat leider häufig nichts miteinander zu tun. 16. September 2009 10:53 Hinzu kommt caboose (532 Beiträge seit 08.08.08) dass Hansenet und andere Provider die Kosten sicher nicht aus der Portokasse berappen, sondern auf die Preise für Internetzugänge aufschlagen werden. Also mein Interesse ist auch daran nicht besonders groß. 16. September 2009 10:57 Das weisen sie dann hoffentlich auf der Rechnung explizit aus. SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03) caboose schrieb am 16. September 2009 10:53 > [...] sondern auf die Preise für Internetzugänge > aufschlagen werden. Mein Vorschlag für die Bezeichnung des Postens: "Der Schnüffel-Fünfer". Gruß SixSixEight 16. September 2009 11:07 haha taramasalata (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.05)
SixSixEight schrieb am 16. September 2009 10:57
> Mein Vorschlag für die Bezeichnung des Postens: > "Der Schnüffel-Fünfer".
In Naturalien (man weiss ja nicht wo die Bankenkrise endet) wäre das dann: "Ein Schnitzel für den Spitzel"
18. September 2009 03:32 Re: Öffentliches Interesse Armleuchter (578 Beiträge seit 06.04.08)
Ich bin schon immer der Meinung gewesen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der öffentlichem Sicherheit eher schade.
16. September 2009 10:55 Gefahrenabwehr intern nett (mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.04)
Klappt ja auch wunderbar! Seit wir die Vorratsdatenspeicherung haben, gab es nicht einen einzigen Fall von internationalem Terrorismus in Deutschland. Gut, den gab es davor auch nicht, aber es beweist die Wirksamkeit. Jetzt müssen wir noch viel mehr solcher Maßnahmen ergreifen, damit das auch so bleibt.
16. September 2009 11:05 VDS zur Gefahrenabwehr? Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)
Zitat: "Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen."
Jetzt möge mir mal hohe Gericht erklären, wie "Gefahrenabwehr" per VDS funktioniert? Um drohende Gefahren abzuwehren müsste diese erkannt werden was wiederum bedeuten würde, dass die VDS-Daten eben nicht nur gespeichert sondern auch permanent, soszusagen on-the-fly ausgewertet werden.
Lustig ist auch das: "Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen."
Da fällt mir doch ganz spontan ein, dass Grundrechtsfragen und EuGH sozusagen ein Oxymoron sind, seltene Ausnahmen mögen diese Regel bestätigen. ;-)
Siehe auch > http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof#Kritik
16. September 2009 17:46 Interessante Vorgehensweise StYxXx (mehr als 1000 Beiträge seit 19.03.03)
Normalerweise würde man davon ausgehen, dass ein Szenarie so aussieht:
Man hat einen aktuellen Status. Dieser soll geändert werden. Diese Änderung ist aber umstritten. Bis geklärt ist, bleibt man beim status quo.. Nicht aber hier. Hier sagt man "ok, ob die Änderung doof ist, wissen wir nicht, aber vorsichtshalber führen wir sie mal ein"?
Man stelle sich das mal bei anderen Bereichen vor. Z.B. in der Industrie. Beim Flugzeugbau neue Verbindungsstücke für die Tragflächen nutzen? Naja ok, die Tests sind noch nicht abgeschlossen, wir wissen nicht, ob das Flugzeug nicht ab 2km höhe zerbröselt. Aber bauen wir sie mal vorsorglich ein und fliegen damit, bis die Tests fertig sind. (Analog zu den Einschränkungen die es derzeit bei der VDS ist könnte man dann sagen, dass halt nur die hälfte der Passage im Flugzeug sitzen darf. Ok, das kostet total sinnlos mehr als bisher. Aber ist bei der vds ja auch so zur Zeit.).
16. September 2009 18:52 Hansenet, 5 EUR VDS-Zuschlag... jtsn (mehr als 1000 Beiträge seit 09.06.00)
...erheben und getrennt auf der Rechnung ausweisen. Geht es an die Brieftasche, interessiert sich das Volk plötzlich für Grundrechte.
...
Aus: "Gericht: Hansenet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen" (16.09.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen--/meldung/145377http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-gerichtlich-zur-Vorratsdatenspeicherung-gezwungen-863764.html
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« Last Edit: November 19, 2009, 02:58:53 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #220 on: October 10, 2009, 08:24:57 AM » |
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[...] Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.
Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.
Die rumänische Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz hätte dem Innenministerium und den rumänischen Geheimdiensten Zugriff auf sämtliche Kommunikationsdaten der Bevölkerung gegeben. Auch in Österreich soll die Data-Retention-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut erstellter Gesetzesentwurf ist am 11. September an das federführende Infrastrukturministerium übergeben worden.
Auch in Deutschland haben Bürgerrechtler gegen die dortige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der Daten - wie in der Richtline selbst vorgesehen - auf die Verfolgung schwerer Verbrechen aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingeschränkt. Eine Urteil des deutschen Höchstgerichts in dieser Sache steht noch aus.
(futurezone)
Aus: "Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig" (09.10.2009) Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629089/
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« Reply #221 on: October 19, 2009, 03:23:43 PM » |
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[...] Deutsche Datenschützer haben den Kompromiss von Union und FDP zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) kritisiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) nannte die Einigung der zukünftigen deutschen Regierungskoalitionäre am Montag "inakzeptabel".
"Die verdachtlose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung soll unverändert fortgesetzt werden", sagte Sandra Mamitzsch vom AK Vorrat. Sie forderte, dass Telefongespräche und E-Mails genauso behandelt werden wie persönliche Gespräche und Briefe, "anonym und spurenlos".
Union und FDP hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass Verbindungsdaten aller Telefon- und Internet-Kunden bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 weiter verdachtsunabhängig gespeichert werden, weil das durch eine EG-Richtlinie vorgegeben ist. Auf sie zugegriffen wird aber nur, wenn "konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht, also bei schwersten Straftaten. So ist es auch in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern formuliert.
Die bayrische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies Kritik an dem Kompromiss zurück. "Die Vorratsdatenspeicherung wird dort ausgesetzt, wo der Bund zuständig ist. Das ist ein gutes Ergebnis", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Montag-Ausgabe).
...
(AFP/futurezone)
Aus: "Data-Retention: AK Vorrat kritisiert Koalition" (19.10.2009) Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629733/
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« Reply #222 on: October 31, 2009, 02:23:34 PM » |
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[...] Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009 1 BvR 256/08 1 BvR 263/08 1 BvR 586/08
Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
15. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
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Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-124.html
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« Reply #223 on: October 31, 2009, 08:06:40 PM » |
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[...] Hansenet widersetzt sich weiterhin den gesetzlichen Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen hat einem Sprecher zufolge beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das einen Antrag der Firma auf eine vorläufige Befreiung von der Pflicht zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren über sechs Monate hinweg im September abgelehnt hatte. Derzeit gilt bei dem Provider daher die Ansage: "Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung werden wir die Vorratsdatenspeicherung nicht vollumfänglich umsetzen." Details will das Unternehmen nicht bekannt geben. Strafverfolger beschweren sich unterdessen laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" über die Praxis der Tochter von Telecom Italia. Das Magazin zitiert aus einem internen Vermerk von Ermittlern, wonach die Firma nach wie vor "nicht über die zur Vorratsdatenspeicherung der betreffenden Verkehrsdaten notwendigen technischen Anlagen verfügt". Mit 2,3 Millionen DSL-Kunden sei Hansenet die einzige große Telefongesellschaft, die sich weigere, den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf Vorratsdaten zu ermöglichen. Als offizieller Grund werde angegeben, dass man die Aufbewahrung der Nutzerspuren für verfassungswidrig halte. Der Konzern wolle aber offensichtlich auch Geld sparen. Auch das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Bis zu einer voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 ergehenden Entscheidung haben die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes gerade eine Auflage verlängert, wonach Ermittler nur zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden bei den Providern erhalten dürfen. TK-Unternehmen wie die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile sowie die Provider BT Deutschland und QSC dürfen laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin derzeit von der zuständigen Bundesnetzagentur nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Die Berliner Richter befanden, dass die Pflicht zur Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten ohne angemessene Kostenerstattung verfassungswidrig sei. Hansenet hofft nun, einen vergleichbaren Bescheid von der Berufungsinstanz zu erhalten. (Stefan Krempl) / (it/c't) 31. Oktober 2009 19:46 Ich frage mich... BlackHawkDown (92 Beiträge seit 25.03.09)
warum das BVerfG so lange für eine Entscheidung braucht? Der Termin für ein Urteil wird von mal zu mal verschoben. :-(
Wenn ich mir die Schnelligkeit der entsprechenden Gerichte von Nachbarstaaten (Österreich, Frankreich) anschaue, will mir keine Antwort einfallen, warum die so lange braucht um klarzustellen, das die VDS gegen die Verfassung/Grundgesetz verstößt.
Ich sehe es noch so kommen, das wir im ersten Halbjahr 2010 wieder einer Verschiebung des Urteils vom BVerfG bekommen. Dann wohl zum Ende 2010.
Wie viele Jahre zieht sich denn dieses Verfahren schon hin?
Ich will endlich mal wissen, ob meine Beteiligung an der Massenklage Erfolg hat oder nicht!
Aus: "Hansenet speichert TK-Daten weiterhin nicht auf Vorrat" (31.10.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-speichert-TK-Daten-weiterhin-nicht-auf-Vorrat-847214.html
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« Reply #224 on: November 09, 2009, 09:54:51 AM » |
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[...] Abstimmungsbedarf zwischen Innen-, Verkehrs- und Justizministerium gibt es noch in zwei heiklen Bereichen. Das Justizministerium muss nämlich noch festlegen, ab welchem Strafmaß die Behörden auf die Datensammlung, speziell auf die Stammdaten der Anwender, zugreifen dürfen. Um die Arbeit der Polizei zu erleichtern, würde das Innenministerium hier die Schwelle gern möglichst niedrig ansetzen und die auf Vorrat gespeicherten Daten auch für die präventiven Aufgaben der Sicherheitsbehörden zugänglich machen. Die EG-Richtlinie, die eigentlich zur Terrorbekämpfung geschaffen wurde, lässt die Möglichkeit offen, dass die Vorratsdaten auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden können. Weiters geht es darum, in welchen Fällen die Polizei ohne richterlichen Beschluss auf die Daten zugreifen darf. Im Normalfall ist der Zugriff auf die Vorratsdaten für Zwecke der Strafjustiz den Behörden nur dann erlaubt, wenn ein Richter seine Genehmigung erteilt, so Hannes Tretter, Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, am Freitag gegenüber ORF.at. Das Institut hat im Auftrag des Infrastrukturministeriums einen Entwurf für die Änderungen am Telekommunikationsgesetz ausgearbeitet, mit denen die Data-Retention-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Man habe "keinen Beamtenentwurf" haben wollen, weil die Thematik die Menschenrechte berühre, so Enk. "Es gibt im Entwurf nur eine Ausnahme vom Richtervorbehalt, und zwar dann, wenn es um die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben geht", so Tretter. Hier solle es eine entsprechende "Gefahr im Verzug"-Klausel geben, die den Sicherheitsbehörden auch den Zugriff auf die Stammdaten und Standortdaten des Nutzers ohne richterlichen Beschluss erlaubt, sofern die betroffene Person im Nachhinein über die Datenverwendung informiert wird. An dieser Stelle sei den Interessen am Schutz des Lebens und der Gesundheit gegenüber dem Datenschutz Vorrang zu geben, dem jedoch durch die nachträgliche Information Genüge getan werde, so Tretter. Weiterhin sei vorgegeben, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten dezentral bei den Providern gespeichert werden müssten - und zwar auf physisch abgetrennten Rechnersystemen, die speziell zu diesem Zweck unterhalten werden. Zudem werde jeder Zugriff der Behörden auf die Daten registriert und seinerseits gespeichert. Die Datenübermittlung vom Provider an die Behörden müsse verschlüsselt werden. Da die Data-Retention tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, spricht sich Tretter dafür aus, sie nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten einzusetzen, wie dies ursprünglich von der EU vorgesehen war. Tretter erwartet, dass der vorliegende Entwurf den Vorgaben der EU Genüge tun werde. "Wir sind mit großer grundrechtlicher Sorgfalt vorgegangen", so Tretter, der die Aufgabe seines Instituts damit als beendet ansieht. Die restlichen Punkte müssten die Ministerien untereinander klären. [...] BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler bezeichnete in einer Aussendung vom Freitag die Regierungspläne zur Vorratsdatenspeicherung als "Überwachungsphantasien" und "Anschlag auf die Bürgerrechte": "Während Kriminelle in Österreich mittlerweile fast Narrenfreiheit haben und die Aufklärungsrate bei lächerlichen 30 Prozent in Wien herumdümpelt, kümmern sich die EU und die Bundesregierung lieber darum, die über acht Millionen österreichischen Bürger zu überwachen und zu bespitzeln." ... Keine Angst
pc104, vor 1 Tag, 23 Stunden, 13 Minuten
Auch die ÖVP wird's nur so lang für gut und richtig halten wie sie selbst regieren. Staatliche Überwachung ist für die Brüder allesamt nur dann cool und sexy wenn sie selbst am Ruder sind.
Freiheit: 1945-2010
bootleg, vor 2 Tagen, 18 Stunden, 23 Minuten
RIP
Na, entweder hofft die Mitzi, nun doch ...
vergesstwahlenkauftaktien, vor 2 Tagen, 18 Stunden, 29 Minuten
... noch ueber die DR ihr Handtaschl zurueck zu bekommen oder aber sie ist die Steigbuegelhalterin fuer die Copyright-Industrie, die in ihren Kunden ja ohnedies samt und sonders Terroristen erblickt ...
Ach, wie treuherzig waren doch damals noch die Worte in Bruessel, man brauche und wolle das doch nur fuer die poesen poesen Terroristen und fuer die ganz gefaehrliche OK.
Salamitaktik in Reinkultur ...
... Aus: "Data-Retention: Streit über Zugriffsbedingungen" (futurezone/Günter Hack, 06.11.2009) Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1631242/
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