COMMUNICATIONS LASER #17
February 08, 2012, 08:07:15 AM *
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Author Topic: [Vorratsdatenspeicherung... ]  (Read 33159 times)
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Subfrequenz Board Quotation Robot


« Reply #225 on: November 12, 2009, 10:10:13 AM »

Quote
[...] Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufrecht zu erhalten. Obwohl die sechs Monate von den Providern verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur an staatliche Stellen zu hoheitlichen Zwecken herausgegeben werden dürfen, halten die beiden Industriezweige sie prinzipiell für unerlässlich zur "Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung" im "digitalen Zeitalter". Diese sei für viele der Rechteinhaber, die von "der massenhaften Internet-Piraterie" betroffen seien, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Datenbasis "überhaupt noch möglich".

Mit dem Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung wandten sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie bereits im Februar an die Verfassungsrichter. Veröffentlicht wurde das entsprechende Schreiben aber erst, nachdem sich Beobachter über die Ladung von Vertretern dieser Organisationen zu der für Dezember anberaumten mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die pauschale Protokollierung der Nutzerspuren wunderten. Auf Nachfragen der Bevollmächtigten von Beschwerdeführern gab das Verfassungsgericht vor kurzem die jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet publik gemachte Eingabe (PDF-Datei: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_schreiben_2009-11-04_1-bvr-256-08.pdf) heraus.

Zur Begründung ihrer Initiative führen die beiden Verbände aus, dass sich der Sachverhalt bei der zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet nur über eine Zuordnung von Verkehrdaten wie der dynamischen IP-Adresse und der exakten Zeit des illegalen Angebots zu den Bestandsdaten des Providers ermitteln lasse. Die Rechteinhaber hätten nun zwar auf Basis des ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs keine Möglichkeit, an die sechs Monate lang eingelagerten Verbindungsinformationen zu kommen.

Prinzipiell müsste zur Durchsetzung des gesetzlich vorgesehenen Mittels aber "eine ebenso unspezifische generelle Vorratsdatenspeicherung erfolgen", wie sie derzeit für die eng begrenzten Zwecke des Strafrechts und der Gefahrenabwehr vorgesehen sei. Andernfalls drohe der Auskunftsanspruch "regelmäßig leer zu laufen". Somit stellten sich "hier im Wesentlichen ähnliche verfassungsrechtliche Fragen", wie sie gegenwärtig in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zu entscheiden seien.

Abschließend betonen die Rechtsexperten beider Verbände, dass sie es "nach alledem unbedingt geboten halten, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke des Abgleichs für eine Auskunft über Bestandsdaten eines Verletzers auch bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" in die von den Verfassungsrichtern vorzunehmende Güterabwägung einzubeziehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält dagegen, dass die Nutzung des Internets ebenso wenig nachvollziehbar sein müsse wie die von Tonbandgeräten, Fotokopierautomaten, CD-Brennern, Flohmärkten oder Schulhöfen. Das Internet dürfe kein Überwachungsnetz sein. Eine Totalprotokollierung von Internetzugängen sei völlig unverhältnismäßig, nur um "einen aussichtslosen Kampf gegen die digitale Privatkopie" zu führen.

(Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quote
11. November 2009 19:11
Ich nehme stark an, dass...
dolios

... die sich durch so etwas nur selbst ins Bein schießen. Das
Verfassungsgericht wird daraus auch Begehrlichkeiten ableiten - und
zwar genau die, die von Anfang an angemahnt wurden.


Quote
11. November 2009 19:39
Und ich dachte die VDS wäre zur Terrorbekämpfung
FiSi83

... weil sonst das BKA doch keine terroristischen Aktivitäten
verfolgen und rekonstruieren könnte. Anmahnungen, es würden die
Interessen von Lobbys und sonstigen Zielfremden vorhaben dienen,
wurden als SchnickSChnack abgetan.

Die VDS ist nur für die Erhaltung der inneren Sicherheit und zur
Terrorismusbekämpfung ... niiiiiiiiicht. Wann kommt denn das Plädoyer
der Musikmafia zu Onlinedurchsuchungen?


Quote
11. November 2009 19:57
Musikindustrie fleht: "Bitte, bitte achtet nicht auf das Grundgesetz!"
White Dwarf (996 Beiträge seit 10.07.08)

Es überrascht wohl niemanden, dass die MI solches fordert.
Überraschend ist allerdings, mit welcher undiplomatischen Offenheit
sie dies mittlerweile tut.

...





Aus: "Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung" (11.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Plaedoyer-der-Musikindustrie-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-857184.html

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Subfrequenz Board Quotation Robot


« Reply #226 on: November 23, 2009, 04:40:18 PM »

Quote
[...] Der Vorsitzende des übergeordneten Technischen Komitees TC LI, Peter van der Arend, gab in Scottsdale bekannt, dass für die in Arbeit befindliche technische Spezifikation zur Vorratsdatenspeicherung erneut eine Reihe von Ergänzungen, Zusätzen und Abänderungsanträgen eingetroffen seien, die nun eingearbeitet würden.

Man sei gerade dabei, die Version 1.5.1 auszuarbeiten, teilte Van der Arend den nach Arizona angereisten Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit.

Schon die derzeit kursierende Version 1.3.1 vom September mit dem Titel "Gesetzmäßige Überwachung (LI), Umgang mit Vorratsdaten und Übergabe-Schnittstelle für Anforderung und Übergabe der Daten" zeigte sich gegenüber den ersten Entwürfen stark angeschwollen. Die technische Spezifikation umfasst bereits 89 Seiten - und laufend kommen neue Datenfelder hinzu, die in der aktuell gültigen EG-Richtlinie 2006/24/EG überhaupt nicht genannt werden.

Alleine im Abschnitt B 2.2.4.1, den "Subscribed Telephony Services", kam ein Dutzend solcher "optionaler Parameter" dazu: Anbindung, Art und Zeitdauer des Kundenvertrags, geografischer Ort von beim Kunden installierten Geräten, eine Liste der IMEI- und MAC-Adressen aller vom Provider gestellten Endgeräte. Und falls es sich denn um ein Service handelt, das mit einer SIM-Card betrieben wird, hätten die Überwacher gerne auch die PUK-Codes des betreffenden Endgeräts dazu.

PUK ist der "Pin Unlock Key", der anders als der PIN-Code nicht vom Besitzer des Handys verändert werden kann. Über den PUK erlangt man volle Kontrolle über das betreffende Endgerät und kann es nach Belieben manipulieren.

Vom nächsten Abschnitt B 2.2.4.2, den "Abrechnungsdetails", dіe in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht vorkommen, sind Datenfelder für Einzelabrechnungen des Providers vorgesehen samt Einzahlungsort und Zeitpunkt, Währung und Zahlungsart des betreffenden Kunden.

Auf diese Weise kommt auch die Bankverbindung zum Datenkonvolut dazu.

Im Annex E 2.4 zum Thema "Netzzugang" - laut EU-Richtlinie müssen nur Ort und Zeit der Einwahl, benutzte IP-Adresse sowie Dauer der Verbindung gespeichert werden - wünscht man sich noch ein paar weitere Informationen dazu. Zum Beispiel den Benutzernamen für das Log-in und den Umfang des dann abgewickelten Datenverkehrs, übersichtlich in Up- und Downloads gegliedert.

Dass ein technisches Regelwerk wie jenes zur Vorratsdatenspeicherung so weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausschießt, erklärt sich zum Teil aus der Genese dieser technischen Spezifikationen.

Für sie zeichnet nämlich das National Technical Assistance Center (NTAC) verantwortlich, eine Schnittstelle im britischen Innenministerium zum Inlandsgeheimdienst MI5, aber auch zum militärischen General Communication Headquarters (GCHQ).

Über das NTAC laufen auch sämtliche Polizei- und Gerichtsanfragen zur Entschlüsselung abgefangener oder beschlagnahmter Daten. Das dafür nötige Know-how aber ist ebenso wie die formale Zuständigkeit in Cheltenham beim GCHQ angesiedelt.

Und weil im Technischen Komitee TC-LI bzw. der Arbeitsgruppe SA3LI die Vorgaben vom niederländischen Gegenstück zum britischen NTAC namens PIDS (Platform Interceptie Decryptie en Signaalanalyse), dem deutschen Bundesverfassungsschutz sowie Innenministeriumsbeamten aus Frankreich stammen, ist die Wunschliste insgesamt derart angeschwollen.

Sie spiegelt ziemlich genau wider, nach welchem Muster die Überwachung der Netzwerke im Wechselspiel zwischen Politik, Geheimdiensten und Polizei in den letzten zehn Jahren eskaliert.

Wenn es nach einigem Hin und Her wie im Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schließlich zu einer Einigung kommt, sind die radikalsten und überschießendsten Ansätze, die in der Regel aus England und/oder Frankreich kommen, darin abgemildert, schaumgebremst oder gar nicht enthalten.

Sodann beginnt ein von den oben genannten Institutionen besetztes Subkomitee, die technischen Anforderungen der Überwacher auszuformulieren. Das geschieht vorerst einmal entlang dem Buchstaben der Richtlinie, dann kommen die Sonderwünsche an die Reihe.

Nach und nach wird dann in ein- und denselben Überwachungsstandard, der sich auf eine EU-Richtlinie beruft, all das hineingeschrieben, was in den EU-Gremien nicht konsensfähig war.

Bis auf drei, die etwas mit Richtlinientext zu tun haben, werden denn auch sämtliche neuen Felder zur Vorratsdatenspeicherung in der Version ETSI TS 102 657 1.3.1 als "optional" eingestuft. Die technische Voraussetzung ist damit gegeben, dass auf nationaler Ebene genau das umgesetzt werden kann, was in EU-Gremien keine Mehrheit fand.

Am 1. Dezember trifft der harte Kern der LI-Überwacher auf Einladung der British Telecom im walisischen Cardiff zusammen, bereits am 9. Februar ist wieder ein reguläres Treffen angesagt, diesmal in Rom.

Ein weiteres Anzeichen für die Globalisierung der Vorratsdatensammelwut ist das für 2010 geplante Treffen in St. Petersburg. Schließlich ist das einladende Russische Zentralintitut zur Erforschung und Entwicklung der Kommunikation (ZNIIS) ein "Stakeholder" im "Lawful Interception"-Komplex des ETSI. Das ZNIIS kann seit Jahren im Technischen Komitee TC LI jederzeit Abänderungsanträge für neue Überwachungsoptionen einbringen.

(futurezone/Erich Moechel)

Quote
Irgendwann ist schluss mit lustig

bernhard1701, vor 42 Minuten

wenn diese durchgeknallten Typen von den Geheimdiensten nicht endlich einmal auf den Boden zurückgeholt werden, kann man nicheinmal mehr einen Pfurz lassen, ohne das der irgendwo registriert wird.
Meine - spontane - Idee wäre, dass jeder Bürger der westlichen Welt 1 Euro gibt, damit die besten Detektive der Welt engagiert werden und die dann hemmungslos im Privatleben dieser Leute herumschnüffeln.
Dann sollte jedes noch so pikante Detail den Medien zur Verfügung gestellt und die Geheimdienstler insgesamt - mit Lebenslauf, Foto etc. - enttarnt werden.
Natürlich sollten auch die Politiker, die sowas gutheissen, in diese Behandlung miteinbezogen werden.
Vielleicht (wahrscheinlich) vergeht ihnen dann die Lust.


Quote
Privatsphäre?

      ljack, vor 3 Stunden, 5 Minuten

      ... aber keine Sorge, sie verletzten die Grundrechte nur so weit, wie sie es für nötig erachten...



Quote
Irgendwann ...

walkoffame, vor 4 Stunden, 19 Minuten

... werden uns unsere Nachkommen fragen: "Opa, warum habt ihr das damals zugelassen?"

Und wir werden nur herumstammeln ...

Quote
Opa

ceiber, vor 4 Stunden, 11 Minuten

wird antworten: Wir haben von alledem nichts gewusst.

Und Recht hat er, denn ich bin mir sicher, dass dieses Thema 99% der Bevölkerung am A. vorbeigeht. Der durchschnittliche Büger hat andere Sorgen, ist sorglos oder hat sowieso nichts zu verbergen, nicht wahr?



Quote
GESTAPO
heliman, vor 5 Stunden, 38 Minuten
Auf dieses Posting antworten

     
Quote
wieso

      ceiber, vor 4 Stunden, 18 Minuten

      GE-STAPO? STAPO reicht vollkommen, weiß ja eh jeder was gespielt wird.


Quote
Das Experiment DDR ist gescheitert

0stoney0, vor 5 Stunden, 41 Minuten

Die EU lernt nicht daraus, sondern liefert eine Neuauflage.

...

Quote
Da bin ich mir nicht so sicher...

      ceiber, vor 3 Stunden, 57 Minuten

      Die DDR war ja nur ein wissenschaftliches Experiment. Die Erkenntnisse daraus sollen nun verwertet werden. Die technischen Möglichkeiten sind inzwischen vielversprechend, wer weiß, vielleicht gelingt nun endlich der perfekte totale Überwachungsstaat. Schließlich muss jede Forschung auch einmal Ergebnisse zeigen.

      Die Geschwindigkeit und Schamlosigkeit mit der die Überwachungsmaßnahmen derzeit umgesetzt werden lässt zumindest darauf schließen. Der Bürger hat schon verloren und ist aufgrund seiner Teilnahmslosigkeit auch selber Schuld daran.




Aus: "Data-Retention: Geheimdienste wollen mehr" (23.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1632211/

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« Reply #227 on: November 28, 2009, 10:54:25 AM »

Quote
[...] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Übersetzung eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, in dem das dortige Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten als verfassungswidrig verworfen wurde. Das Urteil  wurde am 8. Oktober verkündet und liegt seit dem 23. November in schriftlicher Form (PDF-Datei) vor. Darin heißt es, durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" gemacht. Auch wenn das Gesetz nicht Kommunikationsinhalte betreffe, vereitelten und hemmten die zu speichernden Daten wahrscheinlich die freie Ausübung der Rechte auf Fernmelde- und Meinungsfreiheit. Die fortwährende Vorratsspeicherung reiche aus, um in den Menschen die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch zu wecken.

Eine Person, die angerufen wird, könne aufgrund ihrer Beziehung zum Anrufer ungewollt zum Ziel staatlicher Strafverfolgung werden, heißt es weiter in dem Urteil. Diese mögliche Einmischung in das Privatleben erscheint den Richtern als zu exzessiv. Da das Gesetz für alle Personen gleichermaßen gelte, berge es die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung ausgehebelt und alle Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste und öffentlicher Kommunikationsnetze unter den Verdacht gestellt werden, terroristische oder sonstige schwere Straftaten begangen zu haben. Da sich das Gesetz auf fast alle natürlichen und juristischen Benutzer öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und -netze erstrecke, sei es nicht vereinbar mit den Bestimmungen auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Gewährleistung des Rechts auf Privatleben, das Briefgeheimnis und die Meinungsfreiheit garantiere.

Das rumänische Verfassungsgericht akzeptiert die Gründe, aus denen heraus das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geschaffen wurde. Es sei "unabdingbar, ausreichende und wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung zu stellen, die der kontinuierlichen Modernisierung und Entwicklung von Kommunikationsmitteln Rechnung tragen, damit das Auftreten von Kriminalität kontrolliert und bekämpft werden kann". Da müssten die Rechte des Einzelnen mit denen der Allgemeinheit abgewogen werden. In diesem Zusammenhang verweisen die rumänischen Richter auf ein Urteil (PDF-Datei) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1978. Demnach könnten Eingriffe ohne ausreichende Garantien die Demokratie, die eigentlich verteidigt werden soll, untergraben oder sogar zerstören.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun, die Bundesregierung müsse auf dieses Urteil reagieren und die verdachtslose Protokollierung des Kommunikationsverhaltens sofort stoppen. Außerdem solle die Regierung eine Initiative zur Aufhebung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einleiten. Der Arbeitskreis hatte eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht initiiert, der sich rund 34.000 Bürger angeschlossen haben. Das Gericht will Mitte Dezember über die Vorratsdatenspeicherung verhandeln. (anw/c't)



Quote
27. November 2009 15:03
Es ist schon blamabel...
comix (169 Beiträge seit 20.12.01)

das wir uns von Rumänien Demokratie und Menschenrechte erklären
lassen müssen.


Quote
27. November 2009 11:48
Rumänien darf kein rechtsfreier Raum sein!
benny 'The_Benny' walter (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.01)

Wo kommen wir denn da hin wenn Menschenrechte ploetzlich ueber der
Aufklaerung von Straftaten stehen?

benny


Quote
27. November 2009 11:48
Rumänien zeigt Deutschland, wie ein Rechtsstaat funktioniert...
Shred (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Deutschland, peinlich Vaterland!


Quote
27. November 2009 11:58
Es ist ganz schön traurig mit sehen zu müssen, wie ein kleines Land des
Froodles (173 Beiträge seit 12.08.04)

ehemaligen Ostblocks uns, dem Vorzeigebild einer westlichen
Demokratie, zeigt, was Demokratie und Menschenrechte eigentlich sind
und was dem zuwider läuft.
Meine Hochachtung für die rumänischen Verfassungrichter. Davon
könnten sich deutsche Politiker mal ein Scheibchen abschneiden. Bei
uns scheint man nämlich vergessen zu haben, wer eigentlich der
Souverän dieses Staates ist. Nur so zur Erinnerung; Das sind WIR; Das
Volk !


Quote
27. November 2009 11:59
Und das in einem Land,
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

wo die Schurken(Securitatae) von einst heute ganz legal und
weitgehend unverfolgt wieder die Fäden ziehen.
Und in so einem Land entscheiden die Verfassungsrichter, dass das
grundlose Bespitzeln des Volkes gegen die Menschenrechte (nicht etwa
'nur' gegen die Verfassung) verstößt.
Ich denke, so haben sich unsere westlichen Politiker das nicht mit
der so genanntne Demokratie im ehemaligen Ostblock vorgestellt.

Quote
27. November 2009 15:16
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (3 Beiträge seit 19.11.09)

... dass Rumänien unter dem Deckmantel verfassungsrechtlicher
Grundwerte einen rechtsfreien Raum gestaltet. So sehe ich das!!

Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???

Hättest du lieber das Gesetzt des Dschungels auf der Strasse oder im
Internet??

Meinst du nicht, dass die Datenspeicherung vielleicht doch okay ist,
nur der Zugang zu diesen Providerdaten je nach Tatbestand sinnvoll
reguliert werden sollte?

Und übrigens:  http://www.das-dass.de/

Quote
27. November 2009 15:32
Re: Es ist schon blamabel...
Anubiz (mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.02)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 15:16

> ... dass Rumänien unter dem Deckmantel verfassungsrechtlicher
> Grundwerte einen rechtsfreien Raum gestaltet. So sehe ich das!!
>
> Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> des Verkehrs darstellt?

Ach, eine Radarfalle speichert, wann wer wo fährt?
Egal ob er zu schnell ist oder nicht?
Interessant …


Quote
27. November 2009 16:08
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (6 Beiträge seit 19.11.09)

Gulasch Nikov schrieb am 27. November 2009 15:33

> Du fühlst dich also sicher in einem Land, in dem seit dem Erlass des
> Schily-Act 2003  _alle_ Telefone disfunct sind ?
>
> Übrigens wird es ja auch bei eMail versucht und da würde ich für D.
> 100% Disfunctionalität unterstellen und global vielleicht 80%.
>
Ja ich fühle mich sicher, aus dem einfachen Grund, weil ich nichts zu
verbergen habe
.


Quote
28. November 2009 02:26
Re: Es ist schon blamabel...
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

im 3. reich und der ddr sind genug menschen verschwunden, die auch
nichts zu verbergen hatten...

und die vorratsdatenspeicherung mit radarfallen zu vergleichen ist
einfach nur lächerlich, denn bei der VDS werden ALLE bürger rund um
die uhr kontrolliert

...


Quote
28. November 2009 03:20
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (18 Beiträge seit 19.11.09)

AlgorithMan schrieb am 28. November 2009 02:26

> im 3. reich und der ddr sind genug menschen verschwunden, die auch
> nichts zu verbergen hatten...
>
> und die vorratsdatenspeicherung mit radarfallen zu vergleichen ist
> einfach nur lächerlich, denn bei der VDS werden ALLE bürger rund um
> die uhr kontrolliert
>

Da verwechselst du leider Speicherung mit Kontrolle.
Nur weil Daten gespeichert werden, heißt es noch lange nicht dass sie
kontrolliert werden! Und mach dir mal eines klar: die Strassen, auf
der viele Unfälle geschehen werden dauerhaft kontrolliert!
Da wo im Internet dauerhaft Straftaten begangen werden, sollte auch
dauerhaft kontrolliert werden. Dh also Server mit illegalen Inhalten
müssen im Visier gehalten (Radar auf Strasse) und die zu den
entsprechenden IPs (Kennzeichen) zugehörigen Personen
(Fahrzeughalter) ermittelt werden.
Wo ist also der Unterschied???

> das wäre eher so, als hättest du permanent nen polizisten auf dem
> beifahrersitz, der kontrolliert, ob du nicht zu schnell bist...

Erstens wird das auch so kommen (GPS Verkehrsüberwachung startet zB.
in Holland schon bald und es ist nur eine Frage der Zeit bis es
überall so ist) und zweitens ist dieser Vergleich leider auch falsch.
Der Staat hat überhaupt nicht die Kapazitäten und davon auch
abgesehen überhaupt kein Interesse alle Internetuser dauerhaft zu
überwachen, wie es dein Beispiel assoziiert.
Wozu denn auch???
Die Regierung kann ja schon froh sein, wenn sie wenigstens die
schlimmsten Vergehen verfolgen kann. Dies schlägt sich auch in der
Rechtsprechung deutlich nieder. Kinderpornoringe lässt man
auffliegen. Filsharer dagegen lässt man inzwischen schon fast freie
Hand. Für die "kleineren" Vergehen interessieren die sich einen
Dreck.

> wobei
> mit den weiteren vorschlägen (3-strikes und so) noch dazu kommen
> würde, dass der polizist dir auch den lappen abnehmen darf, wenn er n
> schlechten tag hat oder dich nicht leiden kann, ohne dafür zur
> verantwortung gezogen werden zu können, ohne dass du dich juristisch
> dagegen wehren dürftest

Moment mal... meines Wissens nach bekommst du bei dieser Variante
zunächst eine simple Verwarnung. Dh. Du erhältst sogar die
Möglichkeit Einspruch zu erheben noch lange bevor es zu irgendwelchen
Konsequenzen kommt!
Ist dir das nicht tausendmal lieber, als einen fiesen Abmahnanwalt
auf den Hals gehetzt zu bekommen, der dir 1350 € als
Vergleichsangebot in Rechnung stellt?

Quote
28. November 2009 09:45
Internetausdrucker?
.paladin. (55 Beiträge seit 22.01.05)

deine Argumentation lässt einen ähnlichen Sachverstand vermuten^^




Quote
27. November 2009 20:03
Dein Vergleich passt sehr gut, hinkt aber ganz gewaltig!!
Oberguru (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.04)

> Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
> überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???

Schon im Ansatz falsch!

Bei einer Radarkontrolle wird gemessen, wie schnell das Gefleuch ist,
das sich da vorbeibewegt, und wenn eines davon zu schnell ist, wird
geblitzt und zugleich die Daten genommen.

Wenn hingegen nicht zu schnell gefahren wird, passiert rein gar
nichts!

Dein Vergleich sagt aber aus, dass sämtliche Kennzeichen von
vorbeifahrenden Fahrzeugen genommen würden, auch wenn sie korrekt
gefahren wären.

Deshalb ist der Datenschutz bei Radarkontrollen gegeben, bei der
Vorratsdatenspeicherung hingegen nicht, denn da wir genau das letzte
Szenario umgesetzt: die Daten von jedem werden gespeichert, ob er
sich was zuschulden hat kommen lassen oder nicht wird dabei gar nicht
unterschieden. Und genau das wurde in Rumänien als
menschenrechtswidrig und somit auch verfassungswidrig für unzulässig
erklärt!

Quote
28. November 2009 03:32
Re: Dein Vergleich passt sehr gut, hinkt aber ganz gewaltig!!
kurt schmidt, kurt schmidt (20 Beiträge seit 19.11.09)

Oberguru schrieb am 27. November 2009 20:03

> > Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> > auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> > des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
> > überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???
>
> Schon im Ansatz falsch!
>
> Bei einer Radarkontrolle wird gemessen, wie schnell das Gefleuch ist,
> das sich da vorbeibewegt, und wenn eines davon zu schnell ist, wird
> geblitzt und zugleich die Daten genommen.
>
> Wenn hingegen nicht zu schnell gefahren wird, passiert rein gar
> nichts!

Okay, da dies häufiger behauptet wird, kopiere ich meine Antwort von
anderer Stelle mal überall hin:

Macht euch mal eines klar: die Strassen, auf
denen viele Unfälle geschehen werden dauerhaft kontrolliert!
Da wo im Internet dauerhaft Straftaten begangen werden, sollte auch
dauerhaft kontrolliert werden.

Dh also Server mit illegalen Inhalten müssen im Visier gehalten
(Radar auf Strasse) und die zu den
entsprechenden IPs (Kennzeichen) zugehörigen Personen
(Fahrzeughalter) ermittelt werden.

Und nun ratet mal von wo das Kennzeichen ermittelt wird.. richtig,
von einer zentralen Datenbank.
Dort ist das okay, keiner meckert, wenn sein Kennzeichen samt
Adresse, Namen, polizeilichem Führungszeugnis, Punktekonto usw.
gespeichert werden.

Wo ist also der Unterschied???

>
> Dein Vergleich sagt aber aus, dass sämtliche Kennzeichen von
> vorbeifahrenden Fahrzeugen genommen würden, auch wenn sie korrekt
> gefahren wären.

Falsch, man ermittelt nur Kennzeichen, die zu schnell waren.



Quote
27. November 2009 16:24
Re: Es ist schon blamabel...
Claus Färber, Claus Färber (331 Beiträge seit 16.04.00)

comix schrieb am 27. November 2009 15:03
> das wir uns von Rumänien Demokratie und Menschenrechte erklären
> lassen müssen.

Ganz so ist es ja auch nicht. Die Rumänen mussten immerhin auch ihr
Verfassungsgericht bemühen, das ist nicht anders als bei uns.

Unser Verfassungsgericht hat nur noch nicht entschieden. Aber das
kann viele Gründe haben; vielleicht wurde es später angerufen (weil
die RiL bei uns später umgesetzt wurde), vielleicht arbeitet es auch
gründlicher (vor allem inbezug auf die schwierige Frage zum
Verhältnis mit EU-Recht).



Quote
27. November 2009 15:02
Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (2 Beiträge seit 19.11.09)

... von dort aus urheberrechtlich geschützte Werke downloaden und
dann über kostenpflichtigen Filehostingaccounts das Material weltweit
umsetzen.

Ein perfektes Geschäftsmodell für ein paar lumpige kröten an
Serverkosten, dank rumänisch garantierter Immunität.

Wo endet das? bei gestohlenen Kreditkartendaten? beim
Kinderpornoring? oder beim handel mit atomwaffen?

Ja klar, bei Verdacht werden dann Serverdaten gespeichert... ich lach
mich tot.

Quote
27. November 2009 15:22
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
VJAdmin (974 Beiträge seit 02.10.05)

...

Du hast recht. Denn wir alle (also auch du) sind
Verbrecher/Terroristen/Kinderschänder (zutreffendes bitte
unterstreichen).

So long...

Quote
27. November 2009 15:45
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (4 Beiträge seit 19.11.09)

VJAdmin schrieb am 27. November 2009 15:22
> Du hast recht. Denn wir alle (also auch du) sind
> Verbrecher/Terroristen/Kinderschänder (zutreffendes bitte
> unterstreichen).
>
> So long...

Ja sind wir, du, ich, ALLE... 
denn jeder ist Teil des Internet nutzenden Kollektivs.
Und das Kollektiv begeht tatsächlich verbrechen. Das Kollektiv zahlt
auch dafür in seiner Gesamtheit. Ich zahle, du zahlst, alle zahlen
auf verschiedenste Art und Weise (falls Du interessiert bist worum es
dabei geht, dann google nach externen Effekten)

Solange wir die Daten also nicht speichern, können wir auch die
Rechtsprechung nicht individualisieren.

Also bin ich genau so schuldig wie DU!

Das große Problem dabei ist nun, dass der Brave am Ende der Dumme
ist.

So long...



Quote
27. November 2009 15:50
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (913 Beiträge seit 20.05.09)

das ist erst gemeint oder?
Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?

Quote
27. November 2009 15:56
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (5 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 15:50

> das ist erst gemeint oder?
> Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
> erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
> die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?

1. Wie willst du denn einen Stalker anzeigen, ohne seine Idendität zu
kennen (wir reden hier von Verbrechen im Internet, ohne die
Möglichkeit eine IP rückzuverfolgen!)?
2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!

Quote
27. November 2009 16:21
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (914 Beiträge seit 20.05.09)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 15:56

> nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 15:50
>
> > das ist erst gemeint oder?
> > Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
> > erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
> > die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?
>
> 1. Wie willst du denn einen Stalker anzeigen, ohne seine Idendität zu
> kennen (wir reden hier von Verbrechen im Internet, ohne die
> Möglichkeit eine IP rückzuverfolgen!)?

Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
Biene27w verfolgt...

Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt
stelle ich Anzeige gegen unbekannt. Ob dann aber die
Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!

> 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!

Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!

Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
mit einander kommunizieren?

Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
in einen Polizeistaat.

Klar soweit?

Quote
27. November 2009 16:30
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (9 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:21

> Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
> Biene27w verfolgt...
> Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt

Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
ohne die Daten der Provider??

> stelle ich Anzeige gegen unbekannt.

Oh super, und dann?????

> Ob dann aber die
> Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!

Wenn nicht dann, wann dann????

> > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!

Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
ist eine ganz anderes Problem!

> Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> mit einander kommunizieren?

Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
man sie auch umso leichter.

>
> Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> in einen Polizeistaat.
>

Auch das ist eine andere Frage.

> Klar soweit?

ja, absolut

Quote
27. November 2009 16:42
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (916 Beiträge seit 20.05.09)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 16:30

> nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:21
>
> > Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
> > Biene27w verfolgt...
> > Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt
>
> Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
> im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
> ohne die Daten der Provider??
Genau so wie man es früher mit einer mir unbekannten Person gemacht
hätte??
>
> > stelle ich Anzeige gegen unbekannt.
>
> Oh super, und dann?????
Werde ich vielleicht mal observiert bis mich der Typ wieder verfolgt?
Erlich gesagt keine Ahnung, wurde noch nie gestalkt. Aber ich kenne
noch einen Fall aus meiner Kindheit. Bei meiner Pflegemutter hat
immer ein Psycho angerufen und irgendwelche Scheizze erzählt. Den hat
man ganz ohne Rasterfandung gefunden und bekam eine einstweilige
Verfügung.
>
> > Ob dann aber die
> > Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!
>
> Wenn nicht dann, wann dann????
Tja das frage ich mich auch.

Übrigens ist es auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich mit einem
richterlichen Beschluss eine Person einer IP Adresse zu zu weisen.
>
> > > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> > Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> > Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> > Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!
>
> Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
> ist eine ganz anderes Problem!
Ähm nein? Darum geht es doch gerade!
Ich meine.. klar wenn man nicht weiss dass man beobachtet wird und
man nicht weiss was man alles mit solchen Daten anfangen kann ist das
ganze nicht so schlimm. Aber Menschen die beobachtet werden verhalten
sich anders. Das hat nichts mit "Ich hab nichts zu verbergen" zu tun.
>
> > Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> > beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> > Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> > mit einander kommunizieren?
>
> Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
> man sie auch umso leichter.
Hast du mich überhaupt verstanden?
>
> >
> > Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> > könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> > Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> > schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> > solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> > in einen Polizeistaat.
> >
>
> Auch das ist eine andere Frage.
Andere Frage? Ist es nicht genau DAS um was es hier geht?
>
> > Klar soweit?
>
> ja, absolut
Du hältst Rasterfandungen für was gutes, nicht wahr?

Quote
27. November 2009 17:02
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (11 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:42

> > Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
> > im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
> > ohne die Daten der Provider??
> Genau so wie man es früher mit einer mir unbekannten Person gemacht
> hätte??

Internetstalking gabs ja noch gar nicht. Neue Techniken erfordern
nunmal neue Gesetze. Das Fernmeldegesetz wurde ja auch nicht wegen
der Rauchzeichen von Indianern eingeführt :)

> >
> > > stelle ich Anzeige gegen unbekannt.
> >
> > Oh super, und dann?????
> Werde ich vielleicht mal observiert bis mich der Typ wieder verfolgt?

Lach ... ich kenne jmd, der dieses Problem aktuell hat... was glaubst
du wie die Wirklichkeit aussieht? Es gibt KEINE CHANCE für den
gestalkten, wenn zu einer IP keine Person ermittelt werden kann!
Die Peson wird heute noch und zwar auf ganz perfide Art gestalkt,
seit vielen Jahren!

> Erlich gesagt keine Ahnung, wurde noch nie gestalkt. Aber ich kenne
> noch einen Fall aus meiner Kindheit. Bei meiner Pflegemutter hat
> immer ein Psycho angerufen und irgendwelche Scheizze erzählt. Den hat
> man ganz ohne Rasterfandung gefunden und bekam eine einstweilige
> Verfügung.

Genau... und wie hat man ihn gefunden?????
Im Prinzip nur wegen Datenspeicherung!

> >
> > > Ob dann aber die
> > > Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!
> >
> > Wenn nicht dann, wann dann????
> Tja das frage ich mich auch.
>

Denkst Du man betreibt Vorratsdatenspeicherung um unschuldige zu
Verdächtigen und im Falle von Verbrechen davon dann aber keinen
Gebrauch zu machen??

> Übrigens ist es auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich mit einem
> richterlichen Beschluss eine Person einer IP Adresse zu zu weisen.

okay, wenn ich dich also bestalke und du gleichzeitig meine IP
trackst, dann weißt du nur, dass ich bei einem bestimmten Provider
bin, da sich ja mit jeder sitzung die IP ändert. Wenn der Provider
aber nicht auf Vorrat speichert welche seiner Kunden zu welcher Zeit
eine bestimmte IP zugewiesen bekommen hatte, wirst du mich auch
leider nicht finden können.

> >
> > > > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > > > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > > > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> > > Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> > > Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> > > Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!
> >
> > Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
> > ist eine ganz anderes Problem!
> Ähm nein? Darum geht es doch gerade!

Nein, du spielst auf die Art der Verwendung gespeicherter Daten an!
Niemand sagt, dass sie frei zugängli9ch sein dürfen!

> Ich meine.. klar wenn man nicht weiss dass man beobachtet wird und
> man nicht weiss was man alles mit solchen Daten anfangen kann ist das
> ganze nicht so schlimm. Aber Menschen die beobachtet werden verhalten
> sich anders. Das hat nichts mit "Ich hab nichts zu verbergen" zu tun.
> >

Gewöhne dich schnellstmöglich an den Gedanken im Internet
dauerbeobachtet zu werden! Es ist nämlich so.

> > > Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> > > beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> > > Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> > > mit einander kommunizieren?
> >
> > Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
> > man sie auch umso leichter.
> Hast du mich überhaupt verstanden?

Anscheinend nicht.

> >
> > >
> > > Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> > > könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> > > Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> > > schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> > > solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> > > in einen Polizeistaat.
> > >
> >
> > Auch das ist eine andere Frage.
> Andere Frage? Ist es nicht genau DAS um was es hier geht?
> >
> > > Klar soweit?
> >
> > ja, absolut
> Du hältst Rasterfandungen für was gutes, nicht wahr?

Wenn sie nicht Willkürlich betrieben wird sondern strengen Regularien
unterliegt und nur bei Gefahr im Verzug durchgeführt wird, halte i9ch
sie für gut.

Quote
28. November 2009 05:11
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (24 Beiträge seit 19.11.09)

Hursch schrieb am 27. November 2009 17:55

> >>Lach ... ich kenne jmd, der dieses Problem aktuell hat... was
> glaubst du wie die Wirklichkeit aussieht? Es gibt KEINE CHANCE für
> den gestalkten, wenn zu einer IP keine Person ermittelt werden kann!
>
> Ja mit vorratsdatenspeicherung hat man die probleme natürlich nicht
> eine ip zu ermitteln - es gibt ja keine proxyserver; oh wait...

Proxis loggen! Bei rumänischen Proxis kannst du dich zur Zeit aber
noch sicher fühlen, genauso wie bei den üblichen "Schurkenstaaten".
Alle anderen würde ich zu Vertuschungszwecken tunlichst vermeiden.








Quote
28. November 2009 09:32
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern... (Editiert vom Verfasser am 28.11.09 um 09:32)
Mathias Habel, Mathias Habel (mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.00)

Speicherst Du mal einfach auf Verdacht die persönlichen Daten
zuallermeist unbescholtener Bürger, so hat das langfristig Folgen.
Das beschädigt das die Demokratie übel. Schließlich darf der Staat
keinen Generalverdacht gegen seine Bürger hegen. Im Endeffekt mag
sowas dazu beitragen, die Legitimität unserer Demokratie, die
Teilhabe des Bürgers am offenen gesellschaftlichen Diskurs zu
untergraben. Das Bundesverfassungsgericht macht das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung immer wieder geltend, um eben
"Anpassungseffekte" durch den damit gefühlten Verfolgungsdruck
(proaktives Duckmäusertum, den Mächtigen nach dem Mund reden, kein
offener Meinungsaustausch mehr) zu verhindern. Ich gehe daher stark
davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die
Vorratsdatenspeicherung verbieten oder stark einschränken wird.

Mathias



...


Aus: "Rumänisches Verfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Menschenrechte" (27.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html

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« Reply #228 on: November 28, 2009, 11:24:29 AM »

Quote
[...] Fassungslos war am Freitag auch der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP in Rheinland-Pfalz, Ernst Scharbach. “Das ist ein Riesenhammer”, sagte er der SZ. Die Aktionen schädigten das Ansehen der Polizei in einer Form, “dass es mich wirklich graust”. Als Polizist lerne man, dass jede Anfrage in der Polis-Datenbank genau nachvollziehbar sei. Und jeder wisse, dass allein dienstliche Recherchen erlaubt seien, keine privaten. “Das macht man nicht”, sagte er. “Punkt.”


Aus: “Der zweite Fall” Von Marc Widmann (28.11.2009)
Politiker missbraucht Datenbank
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/608/495930/text/

-.-

Quote
[...] Der Trierer Landtagsabgeordnete Michael Billen (CDU) musste eingestehen, dass er sich Informationen illegal beschafft hatte. Sie stammten aus den Unterlagen seiner Tochter, die als Polizeikommissarin arbeitet. Diese habe sich, so Billen, "aus Neugier" im Polizeicomputer im polizeilichen Informationssystem (Polis) umgesehen und dort Daten über Geschäftsleute gefunden, die im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre erwähnt worden waren. Sie habe Auszüge ausgedruckt und mit nach Hause genommen.


[...] Billen erklärte, er habe ohne das Wissen seiner Tochter in deren Unterlagen "gekramt" und die Papiere "abgegriffen". Er wisse, dass er "einen großen Fehler gemacht" habe: "Sie sehen in mir einen betroffenen Vater." Billen versicherte, die polizeilichen Dienstgeheimnisse nicht an Medien weitergegeben zu haben. Dort kursierten allerdings in den letzten Tagen bereits Berichte, die sich auf Informationen aus der Datei Polis bezogen.

...

Quote
27.11.2009 13:57 Uhr:
Von B. A.:

Das ist genau der Grund warum die ganze Vorratsdatenspeicherung zu Gunsten der Polizei nicht hinzunehmen ist.
Viele Polizisten werden "aus Neugier" Informationen über ihre Nachbarn/Bekannten/Freunde einsehen ...




Aus: "Wirbel um Nürburgring-Projekt - CDU-Aufklärer bei Datenklau erwischt" (27.11.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/cdu-aufklaerer-bei-datenklau-erwischt/

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« Reply #229 on: December 03, 2009, 09:58:38 AM »

Quote
[...] Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch die konkreten Vorgaben (PDF-Datei: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17738.pdf ) zur Implementierung der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten veröffentlicht. Sie sind Teil der "Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zum Auskunftersuchen für Verkehrsdaten". Die Bestimmung mit der Abkürzung "TR TKÜV" legt generell die technischen Einzelheiten fest, die zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt sie Anhaltspunkte zur Gestaltung der Übergabepunkte der abgehörten und gespeicherten Daten an die "berechtigten Stellen" im Sicherheitsbereich.

Version 6.0 der Technischen Richtlinie enthält erstmals auch die Anforderungen für die Umsetzung der verdachtsunabhängigen sechsmonatigen Protokollierung der Nutzerspuren im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Im Vergleich zum Entwurf vom Frühjahr gibt es dabei keine wesentlichen Änderungen mehr. Abgerufen werden sollen demnach die Verbindungs- und Standortinformationen von Festnetz-, Mobil- und VoIP-Gesprächen sowie von E-Mails und IP-Adressen. Zu den abzufragenden Daten zählen weiter etwa die Teilnehmerkennung (IMSI), die Mobile Subscriber ISDN Number (MSISDN), die Geräte-Seriennummer IMEI, E-Mail und SIP-Kennungen aus der Internet-Telefonie und DSL-Kennungen wie Rufnummer oder Angabe des Endpunktes in Form einer Hausanschrift.

Die Auskunftserteilung an Strafverfolger, Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Die aufgeführten Stellen benötigen daher eine Richtergenehmigung für die Datenabfrage. Die neue Version der Technischen Richtlinie sieht hier vor, dass entsprechende Anordnungen auch elektronisch geschützt übermittelt werden können. Dabei sollen Kryptosysteme auf Basis der IPSec-Protokoll-Familie eingesetzt werden.

Die eigentlichen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung, gegen die diverse Verfassungsbeschwerden laufen, finden sich seit der jüngsten Reform der Regeln zur Telekommunikationsüberwachung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Weitere grobe Ausführungsbestimmungen regelt die seit Jahren umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die neue zugehörige Technische Richtlinie tritt nach der Bekanntgabe ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur in Kraft. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote
2. Dezember 2009 19:56
Der Genosse Mielke
Max66 (210 Beiträge seit 03.01.06)

wäre sehr stolz. Von so was konnte er nur träumen.

...

Quote
3. Dezember 2009 06:36
Re: Der Genosse Mielke
blckguard (mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.03)

Die hatte damals noch kein weltumspannendes Internet und
Drahtloskommunikation.
Hätten sie es gehabt, hätten die das wohl aber genauso gemacht wie
heute. Okay mit etwas weniger "rechtstaatlichem" Touch, und direkt
alle "Features" und für jeden "Ermittler" Vollzugriff. Also das was
hierzulande auch in ein paar Jahren durch die Hintertür ins Gesetz
geschoben wird.


Quote
2. Dezember 2009 20:54
Dreist - eigentlich gehts da um die TKÜV
DrNihil (mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.08)

die haben das gleich geschickt mit der Vorratsdatenspeicherung
gemischt

sozusagen die VDS als TKÜV light - da braucht man nur den schalter
umlegen und schon wird man komplett ueberwacht

Quote
2. Dezember 2009 21:38
Re: Dreist - eigentlich gehts da um die TKÜV
knarr (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.07)

DrNihil schrieb am 2. Dezember 2009 20:54

> die haben das gleich geschickt mit der Vorratsdatenspeicherung
> gemischt
>

XML Strukturen zur Übermittlung einer "Kopie des kompletten zu
überwachenden" (sic) Fax (als tiff), Audiosignals (wav,mp3), SMS oder
MMS.

> sozusagen die VDS als TKÜV light - da braucht man nur den schalter
> umlegen und schon wird man komplett ueberwacht
>

TKÜV blackzware, ohne Filter





Quote
2. Dezember 2009 21:12
VPN Gateway in Rumänien
xpert71 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.04)

und schon läßt es sich ungestört surfen.
Dort wurde die VDS vom Verfassungsgericht letztens gekippt. Warum
also nächsten Sommer nicht mal ans Schwarze Meer statt nach Malle,
mit einem 19" Server und ein paar Linux CDs im Gepäck. Ein Rack bei
einem Hoster dürfte gleich gefunden sein.


Quote
3. Dezember 2009 08:14
Nur konsequent, wenn demnächst auch "gelbe" Briefe erfasst werden
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

Wird wohl nicht so schwer sein, in den Verteilzentren Absender &
Empfänger auszulesen

hinz & kunz

Quote
3. Dezember 2009 09:39
Re: Nur konsequent, wenn demnächst auch "gelbe" Briefe erfasst werden
susi_schlager (mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.02)

> Wird wohl nicht so schwer sein, in den Verteilzentren Absender &
> Empfänger auszulesen
> hinz & kunz

Nun ja, da - wie man seit kurzem weiß - in Hochzeiten des Kalten
Krieges ähnlich viele Briefe und Pakete "von Ost nach West" heimlich
in der BRD geöffnet und analysiert wurden wie umgekehrt in der DDR
(wo es ja sowieso jeder wußte), halte ich es für möglich, daß so
etwas auch heute schon läuft.

Trotzdem wäre das Versenden truegecrypteter Container per Post wohl
um einiges sicherer als Webkommunikation, wenn man wirklich "unter
dem Radar der Staatsschnüfler durchfliegen" will.



Quote
3. Dezember 2009 08:50
Danke, für das Veröffentlichen, der Pläne der STASI .nt
Laluminat (90 Beiträge seit 18.05.09)

.nt.nt.



Aus: "Technische Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehen" (02.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Technische-Vorgaben-zur-Umsetzung-der-Vorratsdatenspeicherung-stehen-875271.html

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« Reply #230 on: December 08, 2009, 09:54:51 AM »

Quote
[...] Mehrere Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Technik für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschaffen. Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt, wie die Pressestelle des Gerichts am heutigen Montag mitteilte. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten noch die Telecom-Unternehmen Recht bekommen. (Beschlüsse vom 2.12.2009 – Az.: OVG 11 S 81.08, 8.09, 9.09, 10.09, 32.09.)

British Telecom, Debitel, Mobilcom, QSC und der Internetanbieter Domain Factory werden damit verpflichtet, die Kosten für die vom Gesetzgeber geforderte Datenspeicherung zu tragen.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, die Übertragung der  Kosten für derartige öffentliche Aufgaben auf die Unternehmen stelle einen unzulässigen Eingriff in ihr Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung dar. Aufgrund der drohenden irreparablen Folgen müssten die Folgen zu ihren Gunsten abgewogen werden. Das OVG meinte nun, es gebe keine Zweifel an der Kostenregelung, die es rechtfertigten, die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen. Auch eine Folgenabwägung der Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gehe zu Lasten der Telekommunikationsunternehmen. Die möglichen Schäden seien nicht so hoch, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse.

Das OVG fasste die Beschlüsse wenige Tage, bevor sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt. Während es im OVG über die Pflicht zur Speicherung auf eigene Kosten ging, verhandelt das oberste deutsche Gericht am 15. Dezember über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. Gegner des Gesetzes haben im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung einen Teilerfolg errungen.

Das OVG gab lediglich einem kleinen Webhoster Recht und wies hier eine Beschwerde der Netzagentur zurück. Maßgeblich dafür waren Zweifel des Gerichts, ob dieses Unternehmen überhaupt der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterliegt. Außerdem wäre das Kleinunternehmen sonst voraussichtlich gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, hieß es.

(anw/c't)

Quote
7. Dezember 2009 18:00
Die Lösung ist doch ganz einfach...
Chaotarch (mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.00)

... das Zeug einkaufen und auf die Kundenrechnungen einen Extra Punkt
namens Vorratsdatenspeicherung aufbringen.

Mal schauen wie der Aufschrei wird, wenn denn Leuten klar wird, was
da eigentlich da hinter steckt. Ich meine der Deutsche Michel schreit
doch erst dann, wenn es an die Kohle geht.

Und mit einem Punkt wie "High quality Vorratsdatenspeicherung from
your Government for Police/BKA..." bekommt die Rechnung auch die
richtige Würze.

Und wenn dann der Kunde auf der Hotline anruft und fragt was das
soll, einfach fragen wenn er gewählt hat. Antwortet er mit
Rot,Schwarz oder Gelb, einfach Antworten selbst Schuld und für alle
anderen ein Pech gehabt. Aber vielleicht einfach mal die Post des
Rot,Schwarz,Gelben Nachbarn durchwühlen, damit er eine Idee davon
bekommt was seine von Ihm gewählte Partei so anstellt.

Hf,
Jens




Aus: "Urteil: Firmen müssen Technik für Vorratsdatenspeicherung beschaffen" (07.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Firmen-muessen-Technik-fuer-Vorratsdatenspeicherung-beschaffen-879116.html

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« Reply #231 on: December 09, 2009, 09:37:03 AM »

Quote
[...] Den “Rechtsfreien Raum des Tages” erhält unsere Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner für die Forderung, doch die Vorratsdatenspeicherung auch auf Online-Betrug auszuweiten.

...

Quote
#  Parse
Dez 8th, 2009 @ 13:35

Ich such immer noch die Tür zum Raum Internet. Ich glaub beim nächsten “rechtsfreien Raum” häng ich mich an der online auf (oder geht das an der offline besser). Das dumme Geplapper kann einen ja ganz Meschugge machen – mit den Augen roll.




Aus: "Rechtsfreier Raum des Tages: Ilse Aigner"
von markus um 11:01 am Dienstag, 8. Dezember 2009
http://www.netzpolitik.org/2009/rechtsfreier-raum-des-tages-ilse-aigner/


-.-

Quote
[...] dpa BERLIN. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will mit neuen Gesetzen die Kriminalität im Internet bekämpfen. Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird.

Das sagte Aigner dem Handelsblatt vor dem Gipfel der Bundesregierung zur Informationstechnologie (IT) in Stuttgart. Die wachsende Online- Kriminalität gefährde die IT-Branche stärker als die Wirtschaftskrise. Studien belegen, dass jeder zweite Verbraucher im Internet schon einmal Opfer krimineller Machenschaften geworden ist, sagte Aigner.

Sie kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe von Internetdaten eines Verdächtigen nur bei schwersten Straftaten erlaube. Angesichts dieser Restriktionen muss sich der Staat fragen, ob er Gefahr läuft, einen rechtsfreien Raum zu schaffen. Mit ihrer Initiative stößt Aigner auf Kritik des Koalitionspartners. Vertrauen ins Internet und die Neuen Medien schafft man nicht, wenn diese regelmäßig als Hort des Verbrechens dargestellt werden, sagte FDP - Fraktionsvize Gisela Piltz. Es müsse darum gehen, das geltende Recht anzuwenden. Dazu bedarf es gut ausgestatteter Polizeibehörden, damit auch im Internet Kriminalität verfolgt werden kann, sagte Piltz.




Aus: "Computer:  Aigner fordert Gesetze gegen Online-Kriminalität" (07.12.2009)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/newsticker/technologie/computer-aigner-fordert-gesetze-gegen-online-kriminalitaet;2495657

-.-


-.-

Quote
[...] Seit wann kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Onlinebetrugs? Wieder eine Gesetzesänderung verpasst? Nein, es gibt ihn offenbar wirklich nicht. Denn Betrug ist immer noch Betrug, ob online oder offline. Diesbezüglich gibt es leider auch im Internet keine rechtsfreien Räume, die die Bundesregierung jetzt schließen müsste.


Aber dieser nicht existierende Onlinebetrug soll laut Frau Aigner nun auch noch eine minderschwere Straftat darstellen? Das erscheint in der Tat skandalös. Was, der Strafrahmen des Betrugs ist seit mehr als 100 Jahren unverändert? Dann muss das aber wirklich schleunigst geändert werden.

Was will uns Ilse Aigner mit Ihrer Forderung also sagen? Genau! Bei schweren Straftaten gibt es die Möglichkeit der TK-Überwachung, des Lauschangriffs und der Onlinedurchsuchung. Bei (einfachem) Betrug stehen diese Instrumentarien nicht zur Verfügung und das ist auch gut und richtig so.

Der Schuster sollte schlicht bei seinen Leisten bleiben und die Ilse bei ihren Melkmaschinen. Andererseits fällt sie beim IT-Gipfel auch nicht weiter auf, denn dieser Gipfel wird auch in diesem Jahr eine Demonstration der Ahnungslosigkeit der Bundesregierung sein. Alle Jahre wieder, so heißt es kurz vor Weihnachten eben.

...

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7. Dezember 2009 23:42
Anonym meinte...

    Wie aus Meldungen des DLFs hervorgeht scheint Frau Aigner auch die neue Gallionsfigur in Sachen "Heute zensieren wir das Internet gegen Kinderpornographie und morgen gegen andere unliebsame Inhalte" zu sein. Offenbar hat es Methode dieses brisante Thema einer fachfremden aber altengerechten Politikerin zu übertragen.


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    8. Dezember 2009 09:37   
Blogger Gucky meinte...

    Genau... da "verkaufen" ahnungslose Politiker meist genauso ahnungslosen älteren Menschen ein Bedrohungsszenario um Überwachung durchzupeitschen.
    Da hängt immer noch das Damoklesschwert der "zensursula" und ihrem "Zugangserschwerungsgesetz" über uns und dann kommen die nächsten ahnungslosen Bekloppten und tönen rum... :-(
   
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8. Dezember 2009 15:14   
Anonymous Anonym meinte...

    Wer weiss- vielleicht wird ja demnächst der Posten der Bundesjustizministerin frei...



Aus: "Internet-Law: Ilse bleib bei Deinen Melkmaschinen" (7.12.09)
Quelle: http://www.internet-law.de/2009/12/ilse-bleib-bei-deinen-melkmaschinen.html

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« Reply #232 on: December 14, 2009, 03:52:43 PM »

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[...] Die umstrittenen Verkehrsdaten [Kommunikationsverkehrsdaten] geben Polizei, Zoll und Geheimdiensten Auskunft darüber, wer wann wie oft und wo mit wem per Telefon oder Internet Kontakt hatte. Auf diese Weise lassen sich Personenprofile erstellen. Die Verkehrsdaten könnten zudem automatisiert mit anderen Datenbanken abgeglichen werden, etwa Konten, Mautdaten oder elektronischen Akten. Für Weichert steht fest: "Eine solche Datenfusion stellt heute kein technisches Problem mehr dar."
Bis vor Kurzem galt die Warnung vor solchen Fusionen selbst unter Experten als nicht besonders ernst zu nehmend: Die Datenbanken enthielten zu viele Daten, die unvollständig oder falsch waren. Ein Abgleich in der Größenordnung einer Rasterfahndung galt daher als ineffizient. Doch das hat sich inzwischen geändert: Es gibt nun Verfahren, die effizient Massenabgleiche durchführen können.
Wie diese funktionieren, erklärt der US-Informatikprofessor Simson L. Garfinkel in der Zeitschrift "Spektrum der Wissenschaft" am Beispiel von US-Spielkasinos. Diese haben in den letzten Jahren ein Verfahren zur Identitätsklärung vorangetrieben, das eine Datenfusion ermöglicht. Auf diese Weise können sie Spieler identifizieren, die sich aufgrund ihrer Spielsucht selbst auf eine Sperrliste haben setzen lassen, oder auch Betrüger erkennen.
Die Spielkasinos gleichen hierfür Daten von Kreditkartengesellschaften, öffentlichen Verzeichnissen und Übernachtungen in kasinoeigenen Hotels ab. Ihr System entwickelt Hypothesen, nach denen es Schreibfehler, Mehrdeutigkeiten und unsichere Angaben bewertet. Sobald neue Informationen vorliegen, aktualisiert das System seine Hypothesen. Die Firma IBM hat hierzu einen weiteren Baustein entwickelt, mit dem zwei Organisationen feststellen können, ob ein und dieselbe Person in ihren Datenbanken aufgeführt ist, ohne dafür den Namen preisgeben zu müssen. Auf diese Weise, so kritisiert Garfinkel, werde "die verdachtsunabhängige Schleppnetzfahndung von der Ausnahme zur Regel" gemacht.
Auch für den Dresdner Informatikprofessor Andreas Pfitzmann ist klar: "Hier ist eine technische Hürde gefallen, die nun durch juristische und organisatorische Hürden ausgeglichen werden muss." Das fordern auch Dix und Weichert für die Datenfusion staatlicher Datenbanken. Doch die Regeln dürften sich nicht nur darauf erstrecken. "Der Staat greift auch auf die Daten von Firmen zu - und die automatisierte Zusammenführung der Datenbestände wird überall umgesetzt, auch von den Unternehmen selbst. Das ist das besonders Alarmierende an der Entwicklung", sagt der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix. Er glaubt sogar, dass "die Datenbestände, die jetzt angehäuft werden, nicht mehr effektiv gegen einen Missbrauch durch externe Angreifer oder Insider geschützt werden können".
Die Datenschützer erwarten daher, dass aufgrund der nun fehlenden technischen Hürde dem Bundesverfassungsgericht nichts anderes übrig bleibt, als die Zugriffsschwellen deutlich zu erhöhen - wenn es die Vorratsdatenspeicherung nicht gleich verbietet.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Datenschützer fürchten Rasterfahndung"
von Christiane Schulzki-Haddouti, Bonn (13.12.2009)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-datenschuetzer-fuerchten-rasterfahndung/50049923.html

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« Reply #233 on: December 14, 2009, 04:15:05 PM »

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[...] Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig aufbewahren (§ 113a TKG). Für die Internetprovider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Bei dieser Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs.

Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. In mehreren Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler aber bis zu einer Entscheidung über die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt.

Die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren "gewährleistet nicht die Sicherheit unbescholtener Bürger, sondern gefährdet sie", erklärte nun beispielsweise Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld der Karlsruher Anhörung am Dienstag. Die Statistik zeige, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder häufiger aufgeklärt noch verhindert würden als ohne diese Vorsorgemaßnahme. Dagegen nehme sie Straftätern, Kranken und Hilfsbedürftigen die Möglichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.

"Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub", hält der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, im Gespräch mit dem "Hamburger Abendblatt" dagegen. Die Strafverfolger könnten sonst "nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden". In einigen wenigen Fällen hätten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung auch "Gefahren für das Leben im Vorwege" abgewehrt werden können. Allgemein betonen Ermittler immer wieder, dass sie ausgebrochenen Schwerverbrechern oder im Internet ihr Unwesen treibenden Päderasten und anderen Cybergangster ohne die moderne, vom Computer aus bedienbare Fahndungstechnik mit vielerlei Rastermöglichkeiten nicht habhaft werden könnten.

Fakt ist, dass bei der Nutzung der digitalen Technik ohne Treffen zusätzlicher Schutzmaßnahmen umfangreiche Datenbestände anfallen: Wer sein Mobiltelefon einschaltet, funkt seinen Standort permanent durch die Welt. Wer im Internet surft, ist über seine IP-Adresse mehr oder weniger einfach identifizierbar. Verbindungsdaten könnten aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, warnte der Chaos Computer Club (CCC) neben anderen Rechtsexperten und Datenschützern in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. Und das nicht zuletzt, weil sie automatisiert analysierbar seien. Das Potenzial der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist somit groß –­ genauso groß aber, wie die damit einhergehende Gefahr für weitgehende Grundrechtseingriffe. Wenn umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, häufen sich schließlich auch die Möglichkeiten für Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.

In diesem Sinn weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf eine neue Eingabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Rahmen der Karlsruher Prüfung hin. Telekommunikationsunternehmen sollen demnach rechtswidrig weit mehr Informationen erfasst haben, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Dabei gehe es etwa um die Inanspruchnahme von Internetzugängen, Handys, Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde oft gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst".

Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" gewesen. Viele TK-Firmen bewahrten die Daten zudem länger als die erlaubten sechs Monate auf. Zugriffe darauf würden nicht immer protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Genehmigungen seien "recht häufig" mangelhaft. Entsprechende Berichte geben der mit der Vorratsdatenspeicherung verknüpften Angst vor dem "gläsernen Bürger" weiter Nahrung.

Auch Medienverbände und Fernsehsender haben dem Bundesverfassungsgericht noch einmal die möglichen Folgen der Protokollierung der Nutzerspuren vor Augen geführt. In einem Schreiben an Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier  weisen sie laut "Spiegel" darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität" gefährdet wäre, sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen. Der Staat erhalte damit "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von den Journalistenverbänden DJV, ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage BDZV und VDZ, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT.

Insgesamt sehen sich die Hüter der Verfassung mit einem historischen Fall konfrontiert: Allein eine der mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden wird von über 34.000 Bürgern unterstützt. Unter anderem aus Sorge um das informationelle Selbstbestimmungsrecht haben zudem Gewerkschaften und zahlreiche Parteien und einzelne Politiker geklagt. Dazu gehört neben den Altliberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin sieht sich mit dem Wechsel aus der Opposition auf die Regierungsbank in der paradoxen Situation, gegen das Gesetz zu sein und es zugleich doch qua ihres Amtes verteidigen zu müssen. Um diese Doppelrolle nicht auf die Spitze zu treiben, wird sie entgegen anderer Ankündigungen der Verhandlung nun fernbleiben. Ihre Verfassungsbeschwerde hält sie aber aufrecht.

Die Karlsruher Richter haben in einstweiligen, immer wieder verlängerten Anordnungen das Schürfen in den Datenhalden durch den Staat bereits stark eingeschränkt. Seitdem dürfen Sicherheitsbehörden nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Verkehrsdaten zugreifen. Die Verfassungshüter monierten auch, dass der Bund bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ohne Not über die "zwingenden Vorgaben" aus Brüssel hinausgegangen sei. Die EU habe den Datenzugriff allein bei "schweren Straftaten" vorgesehen, nicht schon bei "mittels Telekommunikation" begangener Delikte wie Stalking im Internet.

Spannend wird jetzt die Frage, ob es das Verfassungsgericht bei dieser Linie belässt oder ob es auch die Datenspeicherung an sich als unvereinbar mit dem Grundgesetz wertet. Auch die Äußerungen der Richter zum Zusammenspiel mit Brüssel beziehungsweise dem Gerichtshof der EU werden genau zu verfolgen sein. Datenreisende können eine Pressekonferenz des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und dessen Live-Berichterstattung zu den Vorgängen im Gerichtssaal  online miterleben.

[http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de/]

(Stefan Krempl) / (jk)


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14. Dezember 2009 12:56
Anfaengliche Argumentation
CSC (mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.00)

Anfangs hiess es noch, man braeuchte dieses Instrument fuer die
Verfolgung von Terrorismus... jetzt stellt sich die Polizei hin und
sagt sie waere "blind und taub" ohne VDS, aber von Terrorismus ist an
keiner Stelle mehr die Rede. Ich wuerde mal einige Wortbeitraege aus
der Anfangszeit der Diskussion aus dem Parlament einstreuen um klar
zu machen wie wir hier verarscht werden...


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14. Dezember 2009 13:10
"wer mit wem wann telefoniert hat"
KolbHans (mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.01)

"wer mit wem wann telefoniert hat" wird nicht gespeichert.
Es wird lediglich gespeichert, zwischen welchen Anschlüssen wann eine
Verbindung bestand. WER da mit WEM telefoniert hat, wissen nur die
beiden selbst.
Was die ganze Sache aber eher noch schlimmer macht.


Quote
14. Dezember 2009 13:08
Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
p_kater (mehr als 1000 Beiträge seit 29.07.04)

Wir haben es hier mit einer Technik zu tun deren _Wesen_ es ist alle
Menschen anlassunabhängig und dauerhaft überwachen zu können. Es ist
keine Frage dass es mit einer Demokratie nicht vereinbar ist alle
Bürger ohne das Vorliegen besonderer Gründe zu überwachen. Das Wissen
darum, rund um die Uhr unter Kontrolle zu stehen und wesentliche
Aspekte seines Lebens und insbesondere seiner sozialen Interaktion
überwacht und gespeichert zu wissen macht eine Verfassung obsolet,
die die Bürger als Souverän betrachtet. Trotzdem erlaubt das BVerfG
dies (wiederholt) erst mal "auf Probe" und verstösst gegen den vom
BVerfG selber postulierten Grundsatz der Datenvermeidung und
Datensparsamkeit, der im Wissen um die Missbrauchsmöglichkeiten
entwickelt wurde.
Wer wird mit den gespeicherten Bewegungsdaten der gesamten
Bevölkerung was genau machen wenn er einmal Zugriff erlangt? Alleine
diese Ungewissheit sollte schnellstens ein grundsätzliches Verbot
nicht nur rechtfertigen sondern erzwingen. Und was macht das BVerfG:
Es bastelt zusammen mit den potentiellen Missbrauchern an den Details
der Missbrauchmöglichkeiten herum und lässt grundsätzliche Aspekte
völlig ausser acht.
Als das BVerfG damals die Grundsätze zur Datensparsamkeit und
Datenvermeidung formulierte fühlte ich mich von diesem Gericht als
Bürger geschützt. Aber das waren andere Zeiten und anders besetzte
Senate. Die Richter damals sahen sich als Hüter der Verfassung, nicht
als Vollstrecker ihrer Arbeitgeber.
Es wäre ein Wunder wenn die jahrzehntelange Deformation aller Aspekte
einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft durch eine unfähige
und korrupte Politik das BVerfG ausgespart hätte. Und richtig: Wunder
gibt es nicht.

Quote
14. Dezember 2009 13:44
Re: Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
Jordy (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.04)

Das Problem ist: wir haben keine Demokratie. Alles Beteiligten wissen
das, außer den Bürgern. Die glauben immernoch alles, was oft genug
wiederholt wird.

Und selbst wenn der Urteil gegen die Speicherung ausfällt, letztlich
mogeln sich die Politiker um das Urteil herum. Hauptsache man hat die
80000000 Terroristen gut im Griff.

Quote
14. Dezember 2009 13:59
Re: Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
GeronimoMch (mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.00)

Ich bin zwar auch mit dem Tempo des BVerfG unzufrieden, aber es als
Handlanger der Regierung hinzustellen ist Bullhsit.

Der letzte (von vielen) Beweisen: Die Entscheidung zum Vertrag von
Lissabon. Alles andere als Regierungsfreundlich.



Quote
14. Dezember 2009 13:28
Ohne Vorratsdatenspeicherung werden wir alle STERBEN ! ! !
Überwachungsterror (457 Beiträge seit 14.11.08)

Fraglich ist wie sich die Menscheit ohne dieses Sicherheitsfeature
überhaupt soweit entwickeln konnte?

Bei all den Terror und der GEFAHR !!!

Und jetzt schluckt den Mist und haltet schön die Füße still !

...


Quote
14. Dezember 2009 14:37
Komplettüberwachung
delopinions (mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.08)

Warum nicht. Wenn ich mal an Altersdemenz leide, frage ich einfach
bei Vater Staat nach wie mein Leben so war.



Aus: "Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht" (14.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-vor-dem-Bundesverfassungsgericht-884970.html

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« Reply #234 on: December 14, 2009, 05:04:26 PM »

Quote
[...] Aus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf) .

[...] Im Rahmen eines Evaluierungsprojekts der Artikel 29-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde geprüft, inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden. Dazu beantworteten sechs repräsentative, deutsche Unternehmen die Fragebögen der Datenschützer und wurden auch vor Ort geprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort “lückenlos erfasst”, so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau “präzise nachzuverfolgen” sei.

Auch die technisch-organisatorischen Regeln zur Aufbewahrung und zum Zugriff auf die Daten lesen sich sehr beunruhigend: Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung weit länger als die vorgeschriebenen sechs Monate auf, teilweise bis zu einem Jahr. Bei einem Unternehmen sei sogar beabsichtigt gewesen, Auskunftsschreiben als “Handelsbriefe” bis zu 10 Jahre zu archivieren. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden oftmals nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Bei einem Unternehmen waren Mitarbeiter mit Zugriff auf die Vorratsdaten gar in einem Großraumbüro mit anderen Kollegen untergebracht. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien “recht häufig” mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

...

Quote
#  Sthenes
Dez 14th, 2009 @ 12:58

Eine gute Zusammenfassung.
Was ich an dem Protokoll bedenklich finde ist, dass ~17% der Befragten die Vorratssdaten zusammen mit den Ueblichen speichern. Dass dabei der Standort teilweise exakt ueberpruefbar ist, erfuellt die “paranoia” vieler Internetnutzer und Bekannter von mir – 1984 ist nicht so weit gewesen.
Weiterhin wurden IP Zuordnungen ohne Rechtsgrundlage fuer Straftaten hinausgegeben, die keine Katalogstraftaten (Mord, Terrorismus, etc.) sind. Das wurde auch durch “Drohungen/direkte Bitten” der Sicherheitsbehoerden erreicht. Damit ist zusammenfassend festzustellen:
Es ist moeglich, den genauen Standort von Handynutzern festzustellen, wie auch das Abrufen dieser Informationen in Faellen bei denen schon die Aufloesung der IP illegal waere.

Was mich interessieren wuerde: In wievielen Faellen und fuer welche Straftaten wurden die Daten wirklich uebermittelt, wurden die Betroffenen darueber informiert? Vielleicht im Rahmen einer kleinen Anfrage.



Quote
#  Simon
Dez 14th, 2009 @ 13:12

Die Provider und Co werden noch ganz gewaltig auf die Fresse fallen, nämlich spätestens dann wenn die Kunden merken wie sie verarscht werden und den Providern weglaufen.

Und auf einmal sind VDSL5000 mit Super-Duper-Bonus-Mega-Entertainment gar nicht mehr so gewollt. Zumindest bis die Kunden es wieder vergessen haben was die Provider so machen.

Also liebe CDU: Verbietet VPNs und SSH-Tunnel, sowie sämtliche Verschlüsselungen, ausserdem noch Server im Ausland usw. Ist doch höchst kriminell wenn man sich der VDS und der illegalen Datenerhebung entziehen will.


Quote
#  Aurisa
Dez 14th, 2009 @ 14:56

Komisch… irgendwie überrascht mich das überhaupt nicht… mehr :(…


Quote
#  dot tilde dot
Dez 14th, 2009 @ 16:24

die wikipedia erklärt recht gut, auf was sich das ungenannte unternehmen beruft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief

.~.





Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt"
von florian um 11:08 am Montag, 14. Dezember 2009
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2009/vorratsdatenspeicherung-anbietern-speichern-illegal-weit-mehr-als-erlaubt/

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« Reply #235 on: December 16, 2009, 01:24:36 PM »

Quote
[...] Warum hat EU die Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internet-Daten beschlossen?

Auslöser war die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London 2005 einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, verlangten Innenpolitiker die Speicherung der Verbindungsdaten für Polizei und Staatsanwaltschaft. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen.
Wie kam es zur Speicherpflicht in Deutschland?

Auf Druck der Staats- und Regierungschefs stimmte das EU-Parlament für die nun gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese EU-Vorgaben müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So verabschiedete der Bundestag am 9. November 2007 ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, das die Große Koalition eingebracht hatte. Seit 1. Januar 2008 gilt in Deutschland die Speicherpflicht für Festnetz- und Handy-Gespräche sowie bei SMS-Kommunikation. Seit 2009 müssen auch Internetdaten erfasst werden.


Was genau wird gespeichert?

In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Von wo hat ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer warnen aber, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen lassen. Die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten wird erst ab 2009 verpflichtend. Die Daten dürfen laut Gesetz zur Verfolgung "erheblicher" oder "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten verwendet werden.

Welche Daten werden erfasst?:
Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header) Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden.

[...]

Werden nicht nur Daten erfasst , die auch vorher schon gespeichert wurden?

Nein. Je nach Land galten in der EU sehr unterschiedliche nationale Regelungen. In Deutschland mussten Telekommunikationsanbieter vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Daten nach Beenden der Verbindung eigentlich unverzüglich löschen, es sei denn, Daten wurden zu Abrechnungszwecken benötigt. Dies führte in der Praxis dazu, dass deutsche Telefonanbieter einige Verbindungsdaten durchaus eine Zeit lang speicherten. Die Vorratsdatenspeicherung macht diese Ausnahme nun zur Pflicht. Andere Verbindungsdaten wurden aber bisher gar nicht gespeichert.


Wer unterstützt die Vorratsdatenspeicherung?

Auf EU-Ebene machte sich besonders Großbritannien für die Vorratsdatenspeicherung stark. Neben Innenpolitikern und Polizeivertretern sprachen sich auch Lobbyisten der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung aus: Sie hoffen, die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können. In Deutschland unterstützt neben Bundesinnen- und Bundesjustizministerium [Stand: 10.02.2009] zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei die Vorratsdatenspeicherung.

Was sagen die Kritiker?

Sie haben zwei Hauptargumente: Die 450 Millionen EU-Bürger dürften nicht durch eine generelle Speicherung ihrer Verbindungsdaten pauschal als Terroristen oder Kriminelle verdächtigt werden. Außerdem halten sie die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig gegenüber einem relativ geringen Nutzen. Besonders kritische Gegner sehen in der Speicherung einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. Die Verbindungsdaten reichten aus, um Bewegungs- und Interessenprofile der Kommunikationsteilnehmer zu erstellen.

Unzufrieden mit der Vorratsdatenspeicherung sind auch Provider und andere Internet-Firmen: Sie sehen durch den Aufwand für die Datenspeicherung deutlich höhere Kosten auf sich zukommen. Vertreter von Berufsverbänden wie Ärzten, Journalisten oder Anwälten kritisieren das Gesetz, da der Vertrauensschutz bei der Kommunikation mit Patienten, Informanten oder Mandanten ausgehöhlt werde.

Mehr als 34.000 Menschen haben gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" koordiniert. Auch Politiker von FDP, Grünen und der Partei Die Linke klagen.

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten gespeichert werden. Mit zwei einstweiligen Anordnungen im März und November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht den Umgang aber entscheidend ein: Die Daten dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Mord, Raub und Totschlag an Ermittler weitergeleitet werden und wenn Gefahr für Leib oder Leben droht oder die Sicherheit des Bundes gefährdet ist. Darüber hinaus beschränkten die Richter den Zugriff auf die Daten für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen.

[...]

Was sagen die Gerichte?

Das Bundesverfassungsgericht muss weiterhin feststellen, ob das Gesetz insgesamt verfassungsgemäß ist. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, Datenschützer und Bürgerrechtler meinen hingegen: nein. Das Bundesverfassungsgericht könnte die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland generell für verfassungswidrig erklären oder Nachbesserungen verlangen.

Zuvor hatte das Gericht ein Urteil des Europäische Gerichtshof abgewartet. Dieser musste entscheiden, ob die zugrunde liegende EU-Richtlinie überhaupt rechtmäßig zustande gekommen war. Irland hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass die Richtlinie über Binnenmarkt-Vorschriften eingeführt wurde, obwohl es um Terror- und Krimininalitätsbekämpfung gehe. Der Europäische Gerichtshof sah dies jedoch als gerichtfertigt an, da die Speicherpflicht vor allem die Telekommunikationsunternehmen beträfe. Zu Fragen von Datenschutz und Privatsphäre äußerte er sich nicht.


Welche Folgen hat die Speicherung in der Praxis?

Hier liegt vieles im Dunkeln. Die Telekommunikationsunternehmen und Internet-Provider meldeten bereits organisatorische und technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Wie oft und mit welchem Erfolg Ermittler auf Verbindungsdaten zugegriffen haben, ist unbekannt. Eine repräsentative Forsa-Umfrage - die nach dem Auffliegen der missbräuchlichen Nutzung von Verbindungsdaten durch Mitarbeiter der Deutschen Telekom durchgeführt wurde - ergab, dass fast jeder Bundesbürger die Datenspeicherung für einen zu großen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger hält und die Mehrheit sensible Gespräche am Telefon vermeiden würde. Allerdings hatte nur jeder dreizehnte Befragte bereits tatsächlich einmal wegen der Vorratsdatenspeicherung auf Telefon, Handy oder E-Mail verzichtet.

Gibt es eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, empfiehlt die "Quick Freeze“-Methode: Statt generell Daten zu protokollieren, sollten die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, ab einem bestimmten Verdachtsmoment speichern zu lassen. So wird es schon bisher teilweise gemacht. Schaar verweist darauf, dass nach den Terroranschlägen von Madrid die vorhandenen Telefondaten zur Ermittlung von Verdächtigen ausgereicht hätten.


Zusammengestellt von Fiete Stegers




Aus: "EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Wer will was speichern und warum?" (10.02.2009)
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung56.html

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« Reply #236 on: December 17, 2009, 12:04:51 PM »

Quote
[...] "Die unbeobachtete und unbeobachtbare Kommunikation ist für die Demokratie unerlässlich", erklärte gestern Meinhard Starostik, der Anwalt des AK Vorrat, der auch die Massenbeschwerde formuliert hat, die von fast 35.000 Bürgern unterstützt wurde. "Der Staat soll den Bürger schützen, aber er muss ihn auch respektieren und darf ihn nicht ohne jeden Anlass wie einen potenziellen Straftäter behandeln", sagte Burkhard Hirsch.

Hirsch warnte vor einem "Dammbruch". Bald könnte auch der Kauf von Flug- und Bahntickets zwangsgespeichert werden, und die Mautdaten auf der Autobahn würden ebenso dauerhaft aufbewahrt wie Videoaufnahmen in Geschäften und auf Straßen. Hirsch gingen die Beispiele nicht aus, von der Ausleihe von Büchern bis zum Absenden von Briefen - alles könnte künftig vorratsgespeichert werden, um eventuelle Ermittlungen der Polizei zu erleichtern.

Dagegen hatte die Bundesregierung gestern einen schweren Stand. Für die eigentlich zuständige Justizministerin sprach ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann. Doch diese wünschte sich nur neue "Erkenntnisse" und verteidigte die Vorratsdatenspeicherung mit keinem Wort. Damit stand der junge Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers als Vertreter der Regierung letztlich allein gegen drei Klägergruppen und die Mehrzahl der Sachverständigen.

"Der Regierung geht es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung", argumentierte Möllers, sie wolle nur sicherstellen, dass Verbindungsdaten, die im Zeitalter der Flatratetarife nicht mehr zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, der Polizei weiter zur Verfügung stehen. Entscheidend sei, dass nur im Verdachts- und Gefahrenfall auf die Daten zugegriffen wird.

Möllers erinnerte daran, dass Karlsruhe die Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei bereits für verfassungskonform erklärt hat.

Peter Schaar, der Bundsesdatenschutzbeauftragte, kritisierte dies schon im Ansatz. "Wenn Daten nicht mehr gespeichert werden, ist das aus Sicht des Datenschutzes gut und sollte kein Anlass sein, nach einem Ersatz zu suchen." Constanze Kurz vom Chaos Computer Club erinnerte daran, dass die Positionsdaten von Mobiltelefonen noch nie zu Abrechnungszwecken gespeichert wurden. "Wer ein Handy mit sich führt, trägt damit stets eine Ortungswanze in der Tasche."

Auf der Richterbank war zunächst keine klare Tendenz erkennbar. Die Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt fragte mehrfach, ob es für den Gesetzgeber überhaupt eine Grenze gebe, ab wann eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig werde – und erhielt keine Antwort. Dagegen wollte der liberal-konservative Richter Michael Eichberger wissen, ob es denn nach zwei Jahren Vorratsdatenspeicherung nachweisbare Einschüchterungseffekte in der Bevölkerung gebe. Burkhard Hirsch konnte nur mit der Gegenfrage antworten, ob die Menschen überhaupt ausreichend darüber informiert seien.

Die Richter des Ersten Senats müssen nun entscheiden, ob die Speicherung grundsätzlich zulässig ist, wobei es allerdings europarechtliche Verwicklungen gibt. Außerdem werden sie prüfen, welche Behörden auf die Daten zugreifen können, ob die Daten bei den Providern sicher vor Missbrauch sind und ob die Telefon- und Internetfirmen für ihre Investitionskosten zu entschädigen sind. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.

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16.12.2009 07:25 Uhr:
Von Müllers Meinung:

Mal davon abgesehen sollte der Staat auch nicht jederzeit wissen können, wo ein Bürger sich wann aufhält, was mit den RFID-bestückten neuen Ausweiskarten im nächsten Jahr definitiv möglich wird...

Aber die sind ja sooooo praktisch weil viel kleiner nicht wahr, Herr De Maiziére




Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Warnung vor einem Dammbruch" VON CHRISTIAN RATH (16.12.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/warnung-vor-einem-dammbruch/

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« Reply #237 on: January 26, 2010, 12:10:05 PM »

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[...] Seit 2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Emailadressen sowie Telefon- und Handydaten werden seitdem gespeichert. Wird deswegen weniger telefoniert? Äußern sich die Kommunikationsteilnehmer jetzt vorsichtiger als vorher? Oder hat die Speicherung kein Verhalten auf das Kommunikationsverhalten? Das sind Fragen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf wissenschaftlicher Grundlage erforschen will. Daher hat er einen Aufruf gestartet, um Wissenschaftler zu suchen, die ein solches Forschungsprojekt starten.

Bisher gibt es bisher sehr unterschiedliche Signale in dieser Frage. So erklärten in einer im Mai 2008 im Auftrag des Deutschen Journalisten-Verbandes erstellten Forsa-Umfrage 91 % der befragten Journalisten, dass sie ihr Kommunikationsverhalten auch nach der Datenspeicherung nicht geändert haben.

Allerdings erklärte die Mehrheit der Befragten, sie würden wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, Email oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Daraus schloss Patrick Beyer vom AK Vorrat, dass die Konsequenzen der Speicherung lebensgefährlich sein können, wenn ein notwendiger Anruf bei einer solchen Einrichtung unterbleibt.

Im Juni 2006 kam ein Forschungsprojekt der Universität Newcastle zu dem Ergebnis, dass schon ein Poster, auf dem ein Auge als Symbol der Überwachung abgebildet ist, Einfluss auf das Kommunikationsverhalten hat.

...

Quote
26. Januar 2010 10:04
Im Hinterkopf schwirrt der Gedanke mit
Jeropac (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.01)

Das ist ja eben der Haken an der Sache.


Quote
26. Januar 2010 08:55
91 % der befragten Journalisten
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

Kunststück, das dürfte genau die überwältigende Mehrheit an
"Journalisten" sein deren Recherche-Arbeit darin besteht DPA und
Pressemeldungen abzutippen und ein zwei Sätze zu ändern damit es
nicht so sehr auffällt. Die haben auch mit VDS nichts zu befürchten,
so lange sie sich an die "Regeln" halten.

Gäbe es hierzulande noch einen Mainstream unabhängiger Medien hätten
wir diese Zustände gar nicht.



Aus: "Datenüberwachung und Kommunikationsverhalten" Peter Nowak (26.01.2010)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/146966

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« Reply #238 on: February 08, 2010, 09:49:43 AM »

Quote
[...] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verurteilt. In einem am Donnerstag ergangenen Urteil (Az. C-185/09) haben die Richter in Luxemburg das skandinavische Land der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH ab.

Ein Ende des "Ungehorsams" ist bei der vom Erfolg der Piratenpartei aufgeschreckten schwedischen Regierung nicht abzusehen. Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der "taz", dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.

In den USA hat FBI-Direktor Robert Mueller unterdessen erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Bei einem Arbeitsgruppentreffen habe er gefordert, dass Provider "Herkunft- und Zielinformationen" von Internetnutzern zwei Jahre lang aufbewahren, meldet der Nachrichtendienst CNet. Zudem habe sich das FBI dafür stark gemacht, Angaben über besuchte Webseiten zu erfassen. Greg Motta, Leiter der Abteilung "Digitale Beweissicherung" beim FBI, habe aber betont, dass es allein um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten gehe. Die Verbindungsinformationen seien nötig, um  Strafverfolgung auch im Internetzeitalter gewährleisten zu können.

In den USA gibt es laut Motta bereits seit 1986 eine Auflage für Telekommunikationsfirmen, zumindest die Verbindungsdaten bei kostenpflichtigen Gesprächen 18 Monate lang aufzubewahren. Eingeschlossen in diese auch für die Abrechnung erforderlichen Informationen seien Angaben über den Namen, die Adresse und die Telefonnummer eines Anrufers, die Zielnummer sowie das Datum, die Zeit und die Dauer der Verbindung. Für eine Ausdehnung dieser Vorschrift auf eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat das FBI laut einer Umfrage die Unterstützung weiterer Polizei- und Sicherheitsbehörden. (Stefan Krempl) / (akr)

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Kiwisauce, 6. Februar 2010 21:20
Alter Schwede, Hut ab! (kwT)



Aus: "Schweden widersetzt sich der Vorratsdatenspeicherung" (06.02.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html
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« Reply #239 on: February 23, 2010, 09:57:23 AM »

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[...] Sechs Monate sind eine lange Zeit. Die meisten Freunde, Verwandten, Geschäftspartner und Bekannten kontaktieren wir in dieser Frist wenigstens einmal. Mit Menschen, die in unserem Leben wichtig sind, kommunizieren wir innerhalb eines halben Jahres gar Hunderte Male. Dieses Verhalten liefert einem Auswertungsalgorithmus erste Anhaltspunkte, um unser Leben digital zu rekonstruieren. Die Art und Weise, wie aus algorithmischer Sicht Telefonkontakte verarbeitet werden, kann man sich graphisch als ein Spinnennetz vorstellen, in dem die einzelnen Personen, Firmen oder Anschlüsse die Knotenpunkte sind.

Die Fäden im Spinnennetz sind Pfeile, welche die Kommunikationsrichtung zwischen den Knoten aufzeigen. Im nächsten Schritt wird die Anzahl der Anrufe, E-Mails und SMS gezählt, die zwischen der Zielperson und jedem einzelnen Kommunikationspartner ausgetauscht wird. Je häufiger der Kontakt, desto breiter die Spinnenfäden. Die sogenannte Gewichtung der Kontakte, abhängig vom Auswertungszweck, offenbart weitere Einsichten. Jemand, mit dem man nachts um drei eine Stunde lang telefoniert, ist vielleicht interessanter als jemand, mit dem man primär zu Geschäftszeiten kurze Telefonate und E-Mails austauscht. Andere Gewichtungskriterien können Orte oder Zeiträume sein. Es entsteht ein anschauliches soziales Bild, mit wem eine Zielperson wie eng verbunden ist.

Als Nächstes kommt die Ausweitung. Dazu werden die Verkehrsdaten des letzten halben Jahres von allen Personen, mit denen wir in Verbindung stehen, oder mindestens derer, die aus der ersten Auswertungsphase interessant erscheinen, abgefragt. In der Regel ist die Ausweitung mehrstufig: Mit wem unsere Freunde reden und mit wem die Freunde unserer Freunde und wiederum deren Freunde kommunizieren, alles fließt in das große Spinnennetz. Die Menge an Daten vervielfacht sich exponentiell und mit ihr die Tiefe der Erkenntnisse, die gewonnen werden können. Die Algorithmen der Analysesoftware korrelieren alle Daten miteinander. Sie markieren für jedes Telefonat die entsprechenden Spinnenfäden kräftiger und wenden die Gewichtungskriterien an. Sämtliche Beziehungsnetzwerke werden sichtbar.

Aus den Kommunikationsbeziehungen lassen sich nun weitreichende Schlüsse ziehen. Menschen, die oft und häufig mit vielen anderen telefonieren, haben in der Regel eine aktivere soziale Rolle als solche, die nur gelegentlich zum Hörer greifen. Viele intensive Kontakte weisen auf eine zentrale Rolle im sozialen Gefüge. Hierarchische Strukturen, wie zum Beispiel in politischen Parteien, werden leicht erkennbar.

Nehmen wir etwa Gruppen von Milchbauern, Atom- oder Windkraftgegnern, die ihre Proteste organisieren. Sie bestehen aus Anführern und Sprechern, aus fleißigen Aktivisten und vielen Mitläufern. Eine Analyse der Verkehrsdaten, ausgehend von einigen bekannten Vorreitern und einem signifikanten Ereignis, wird über die Ausweitung des auszuwertenden Personenkreises die gesamte Gruppenstruktur offenlegen. Es wird problemlos möglich, die Kernpersonen zu identifizieren, tatsächliche Informationshierarchien zu erkennen und herauszufinden, wer wirklich wichtig für den Erfolg der Gruppe ist. Oft sind es nicht die Megaphonträger, die den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg einer politischen Aktion ausmachen, sondern die Logistiker, Vordenker und Organisatoren.

Wie der typische Informationsfluss innerhalb eines sozialen Gefüges abläuft, lässt sich automatisiert an der zeitlichen Abfolge von Gesprächen ersehen. Üblich ist dazu die Auswahl einer Nachricht oder eines Ereignisses, das für viele der Erfassten von Interesse ist. Wie bei einem Stein, der in einen stillen Teich geworfen wird, schaut man zu, wie die Informationswellen ihren Weg nehmen. Eine Verfügung etwa, die eine Demonstration untersagt, wird dazu führen, dass es hektische Telefonate und SMS zwischen den Milchbauernprotestlern gibt. Durch algorithmische Auswertung, wer zuerst mit wem telefoniert, wer mit den meisten anderen spricht und wie schnell und wohin sich die schlechte Nachricht verbreitet, wird die Macht- und Informationsstruktur der Gruppe auf Knopfdruck offenbart. Auch ohne Kenntnis der Gesprächs- oder Nachrichteninhalte - die nur durch Hineinhören zu erlangen wäre - lässt sich allein aus dem zeitlichen Kontext und der Reihenfolge des Kommunikationsflusses eine hohe Informationsgüte extrahieren, nahezu vollautomatisch.

Die Abbildung menschlichen Verhaltens in den Datenspuren ist mittlerweile genügend erforscht und analysiert, so dass sich auch in großen Mengen von Verkehrsdaten typische Muster auffinden lassen. Selbst für Privatschnüffler erschwingliche Analysesoftware ist in der Lage, Kommunikationsmuster automatisiert in Verbindungsdaten tausender Teilnehmer zu erkennen. In den Datenskandalen von Telekom, Deutscher Bank und anderen Großkonzernen ging es genau um diese Verkehrsdatenanalysen durch zwielichtige Dienstleister. Dabei werden, je nach Datenverfügbarkeit, nicht nur Telefonverbindungen, E-Mails und SMS ausgewertet, sondern auch Kommunikation über soziale Netzwerke.

[...] Die nächste Analysestufe integriert den Ort zum Zeitpunkt der Kommunikation in das Gesamtbild. Mobiltelefone hinterlassen bei jeder Verbindungsaufnahme, egal ob ankommend oder abgehend, ob Anruf, SMS oder E-Mail, ihre geographische Position in den Verkehrsdaten. Auch Festnetz- und DSL-Anschlüsse daheim und im Büro haben einen Ort. Kombiniert man diese Örtlichkeiten mit den Verkehrsdaten, lässt sich oft der Inhalt eines Gespräches automatisiert erschließen, ohne es tatsächlich abzuhören. Ein einfaches Beispiel ist eine Abfolge von Anrufen bei drei Mobilnummern, danach bei einem Anschluss, der als Restaurant im Telefonbuch geführt wird, gefolgt von einigen SMS an die zuerst angewählten Mobilnummern. Wenn sich dann später die Mobiltelefone in Funkzellen in der Nähe der Restaurant-adresse aufhalten, lässt sich sogar algorithmisch und ohne menschliches Zutun ein gemeinsamer Restaurantbesuch ableiten. Anstelle des Restaurants ließe sich auch ein einschlägiges Etablissement oder etwa ein Notar setzen.

Die Genauigkeit der Standortbestimmung wächst mit der Fortentwicklung der Technik, die Funkzellen werden kleiner. Dadurch kann die Position der Mobiltelefone präziser erfasst werden. Zudem nimmt die Kommunikationsdichte exorbitant zu. Jede SMS, jedes Telefonat, jede E-Mail entspricht einem gespeicherten Aufenthaltsort: Datenpunkte auf der Landkarte. Je mehr wir kommunizieren, desto dichter wird das Spinnennetz der Datenspuren. Und wenn sich jemand als nicht hinreichend geschwätzig erweist, kann mit Tricks wie der sogenannten „Stillen SMS“ nachgeholfen werden. Da auch beim Empfang jeder SMS eine Position verzeichnet wird, genügt es, eine solche stille Nachricht zu schicken. Der Mobiltelefonbesitzer bemerkt davon nichts, sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Em-pfangs der „Stillen SMS“ wird trotzdem in den Verkehrsdaten gespeichert. Das Mobiltelefon wird zur Ortungswanze.

[...] Mit über einen längeren Zeitraum gesammelten und analysierten Daten lässt sich ein genaues Modell des normalen alltäglichen Lebens einer Person, einer Gruppe oder auch einer großen Menschenmenge errechnen. Wir sind in unser Individualität sehr viel vorhersehbarer als uns bewusst ist. Der normale Bewegungsradius und die übliche Häufigkeit, Dauer, Uhrzeit von Anrufen und ihren Zielrufnummern lässt sich mathematisch abbilden. Man kann sich das Normalitäts-Modell als eine von einem Algorithmus berechnete Wolke aus Datenpunkten vorstellen, die eine bestimmte Größe, Form und Farbe hat. Wenn etwas Außergewöhnliches passiert, wir also von den gewohnten Bewegungs- und Kommunikationsmustern abweichen oder plötzlich mit neuen Menschen intensive Kontakte pflegen, verändert sich die Datenwolke. Abweichungen von bisher als Normalität erkannten Mustern automatisch zu erkennen, ist eine seit Jahrzehnten perfektionierte Technik, man nennt sie Anomalieerkennung.

Kreditkartengesellschaften verwenden sie seit langem, um Betrug zu erkennen. Wer sonst immer in Mittelfranken mit seiner Karte tankt und zweimal im Jahr standardkonformen Urlaub macht, wird nicht plötzlich in Honkong mehrere Plasmafernseher kaufen. Die algorithmische Erkennung von Abweichungen vom Alltag lässt sich aber auch hervorragend einsetzen, um plötzlich aufkeimende politische Aktivität, neue Beziehungen oder kompromittierende Laster automatisch zu erkennen. Auch hier gilt, dass die Software nur gut genug sein muss, um die Aufmerksamkeit eines menschlichen Analysten anzustoßen.

Die entstandenen Möglichkeiten der detaillierten automatisierten Ausforschung, von politischer Willensbildung bis zu privatesten Aktivitäten, werfen grundlegende Fragen auf. Es gilt für uns alle, über das Prinzip des Umgangs mit derartig brisanten Daten zu entscheiden. Sind die Risiken, die sich durch Zusammenführung und Analyse, Profilerstellung und Normalitätsabgleich, aber auch durch die Gefahr eines Datenverlustes ergeben, nicht schon so groß, dass besser gleich auf die Speicherung verzichtet werden sollte? Niemand kann angesichts der Datenskandale der letzten Jahre noch guten Gewissens behaupten, dass heikle Datensammlungen immer sicher verwahrt werden.

...

Die Entscheidung zwischen „alles speichern und den Zugang regulieren“ und „so wenig wie möglich speichern“ ist eine grundlegende. Die Geschwindigkeit und Vehemenz, mit der nach dem 11. September die unsere Gesellschaft konstituierenden Grundfesten des Rechts im Namen der Sicherheit in Frage gestellt wurden, hinterlassen erhebliche Zweifel daran, dass eine reine Beschränkung des Zugangs zu den Vorratsdaten auf Dauer ausreichend sein wird. Ist blindes Vertrauen in die Institutionen noch selbstverständlich? Können wir uns, die Frage muss gestattet sein, darauf verlassen, dass der heutige freundliche Rechtsstaat von nebenan nicht unter dem Druck kommender realer oder imaginärer Bedrohungen zu einem repressiven Präventionsstaat wird? Es gibt ein deutliches Warnzeichen: Die technischen Abfrageschnittstellen für die Verkehrsdaten sind auf automatisierte Massenabfertigung ausgelegt, so wie es für eine schnelle Ausweitung und massenhafte Analyse notwendig ist. Im digitalisierten Ablauf sind rechtliche Schranken nur noch als störender Sonderfall vorgesehen, die im Notfall mit einer kleinen Änderung am Programm wegrationalisiert werden können.

Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

Frank Rieger ist Sprecher des Chaos Computer Clubs und technischer Geschäftsführer einer Firma für Kommunikationssicherheit. Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hat er ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung verfasst.

Quote
Klasse Artikel und bravo FAZ!  [59]
Hendrik Glabauke (adiummy)

Ich kenne das Gutachten des CCC und bin in sofern nicht von der Qualität der Analyse von Frank Rieger überrascht. Aber ich muss konstatieren, dass ich sehr erfreut über die FAZ bin, die fast als einzige Tageszeitung endlich die Tragweite der Digitalisierung begreift und in einem entsprechendem Ausmaß würdigt. Sowohl die Politik als auch weite Teile der Medienlandschaft stolpern ahnungslos durch durch die digitale Revolution, deren Takt längst in Übersee vorgegeben wird, begreifen nicht im Ansatz das Gefährdungspotential der Vorratsdatenspeicherung und schieben entsprechende Artikel gerne in die Nerdecke ("Technik", "Netzwelt",...) ab. Es ist wohl Frank Schirrmacher zu verdanken, dass vermeintliche Technikthemen (in Wahrheit sind es absolut essentielle gesellschaftspolitische Fragestellungen, die damit verknüpft sind) endlich den verdienten Stellenwert bekommen. Vorratsdatenspeicherung, Providerhaftung, Internetsperren, Netzneutralität, biometrische Massenerfassung, Deep Packet Inspection.... Die Schlachtfelder der nahen Zukunft sind schon abgesteckt, überlassen wir sie nicht denen, die uns nichts gutes wollen.


...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Du kannst dich nicht mehr verstecken" Von Frank Rieger (22. Februar 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D244869BE7984590CB6AC1/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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