COMMUNICATIONS LASER #17
February 08, 2012, 11:17:36 PM *
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Author Topic: [Vorratsdatenspeicherung... ]  (Read 33184 times)
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« Reply #240 on: March 01, 2010, 09:40:35 AM »

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[...] Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Reding sehe die bislang geltende Vorgabe kritisch, nach der die Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen: "Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken." Es müsse "gewährleistet werden", dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei. Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten", so die EU-Kommissarin.

Unterdessen hat der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa für den Dienstag ein "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten" angekündigt und damit die Spannung weiter erhöht. Dieses Urteil werde in ganz Europa Beachtung finden, erklärte er. (hob)

Quote
27. Februar 2010 15:05
Dynamische Rechtsauffassung
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Komisch, wie ein und dasselbe Vorhaben sowohl als 'alternativlos' als
auch als 'kritisch' betrachtet werden kann.
Ich denke, wir sind alle in großer Gefahr?





Aus: "EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen" (27.02.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Pflicht-zur-Vorratsdatenspeicherung-neu-pruefen-942207.html

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« Reply #241 on: March 02, 2010, 09:46:09 AM »

Quote
[...] das Karlsruher Rechenzentrum der 1&1 Internet AG, einer der größten Internetprovider Deutschlands ...

[...] In einem der Serverräume fällt ein etwa ein Meter breiter und mannshoher schwarzer Schrank auf. Er sieht aus wie ein Kaffeeautomat. In dem Schrank steckt ein Festplattenroboter mit einer Speicherkapazität von 30 Terabyte - das Spezialsystem für die Vorratsdatenspeicherung. Es kostete 1,2 Millionen Euro. Wer wem E-Mails schickt, wer wen anruft und welcher DSL-Kunde sich wann beim Provider anmeldet - all das hält diese schwarze Maschine sechs Monate lang fest. Der Provider ist dazu verpflichtet. In einem anderen Raum steht ein grauer, abgeschlossener Metallschrank mit einer Milchglastür. Er dient der Telekommunikationsüberwachung. Mit einer richterlichen Genehmigung kann die Polizei einen Provider anweisen, E-Mails oder Telefongespräche von Verdächtigen aufzuzeichnen. „Horchposten“ oder „Stille Post“ nennen die 1&1-Techniker diese Anlage. Bedient werden darf sie nur von vier Mitarbeitern. Sie und ihre Familien wurden vom Verfassungsschutz überprüft. Alle Daten werden verschlüsselt „ausgeleitet“ und an die Polizei übermittelt.

[...] Ein paar Türen weiter kümmert sich das Behördenteam um die Verfolgung von Rechtsverletzungen und Anfragen der Strafverfolgungsbehörden. Aber nur selten geht es tatsächlich um Straftaten. „Bei 80 Prozent der abgefragten Nutzerkennungen wollen Urheber einzelne Internetsurfer zivilrechtlich in Anspruch nehmen“, sagt Lorenz Kappei, Justitiar und Leiter des Behördenteams. Dann verlangen die Anwälte der Musikindustrie mit einer richterlichen Anordnung Auskunft über die Inhaber einer bestimmten IP-Adresse, des Kennzeichens eines Rechners im Netz, und die acht Mitarbeiter des Behördenteams müssen prüfen, ob sie die Daten herausgeben. Das ist oft gar nicht so einfach, denn zu dem recht neuen Anspruch auf Auskunft gibt es noch wenig und vor allem widersprüchliche Rechtsprechung. Urheber haben seit September 2008 einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern, aber nur, wenn ihre Rechte „in gewerblichem Ausmaß“ verletzt worden sind, was die Gerichte unterschiedlich auslegen. „Die Anfragen haben seitdem überhandgenommen“, sagt Kappei. „Wir wurden zum Hilfssheriff der Musikindustrie gemacht.“

Unklare Rechtslage - das gilt auch für die Frage, wie die sogenannten Logfiles einzustufen sind. Das sind Daten, die beim Betrieb der Webserver im Auftrag des Kunden anfallen. Aus ihnen ergibt sich etwa, welcher Rechner wie oft und zu welcher Zeit auf bestimmte Inhalte einer Website zugegriffen hat. Mit den Daten lässt sich recht genau verfolgen, wer ein Webangebot wie nutzt, es sind begehrte Informationen für Web-Anbieter, und selbst einige Bundesbehörden nutzen sie. Allerdings halten Datenschützer und das Bundesjustizministerium die Speicherung der IP-Adressen für rechtswidrig. „Wir sitzen zwischen allen Stühlen“, sagt Lorenz Kappei. „Geben wir die Daten raus, beschweren sich die Datenschützer. Tun wir's nicht, machen uns die Kunden Druck, die Statistiken über die Nutzung ihrer Website verlangen.“ Im Januar ist 1&1 dazu übergegangen, die letzten Ziffern der IP-Adresse aus Datenschutzgründen abzuschneiden, wodurch auch die Auswertungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nicht alle Webhosting-Kunden sind damit einverstanden.

Die Provider ärgert, dass die Regierungen ihnen immer mehr Aufgaben auflasten, ohne sie dafür zu entschädigen. Auch für die Internetsperren gegen Kinderpornographie mussten sie eigens eine Infrastruktur aufbauen, um die Sperrwünsche des Bundeskriminalamts erfüllen zu können. Als das System fertig war, hatte es sich die Regierung anders überlegt und rückte von den Sperren wieder ab. Die Provider blieben auf ihren Investitionskosten sitzen.

Schon kommt die Rundfunkkommission der Länder mit neuen Forderungen: Im Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sollen Internetzugangsanbieter, die fremde Daten nur durchleiten, ohne sie anzuschauen, mit Inhalte-Anbietern auf eine Stufe gestellt werden. Damit könnten auch Zugangsanbieter haftbar gemacht werden für Informationen, die Dritte ins Internet einspeisen. Im Ergebnis würden die Provider in eine inhaltliche Überwachung aller Datenströme gezwungen, befürchtet Saskia Franz, Justitiarin bei 1&1. „Das könnte zu einem Paradigmenwechsel führen, der die freie Kommunikation im Internet in Frage stellt.“ Aber in Karlsruhe weiß man die sogenannte Internetgemeinde auf seiner Seite. Mit deren Hilfe wurde schon die frühere Familienministerin Ursula von der Leyen zu Boden gerungen. Sie heißt in dieser Gemeinde nur noch „Zensursula“. Das hat in der Politik noch niemand vergessen.




Aus: "Die Herren der Terabyte" Von Stefan Tomik, Karlsruhe (01. März 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/RubCC801D08D34145F4A46F9638F4147CFF/Doc~E7B0FFC06F0E9494899ED01382298BBA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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« Reply #242 on: March 02, 2010, 01:18:35 PM »

Leitsätze - zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010
Verkündet am 2. März 2010
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

-.-

Quote
[...] Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

[Update: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]

[2. Update: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.]

...

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat."

...

 (anw)

Quote
2. März 2010 10:25
Ich möchte einfach mal Danke sagen
Gonzilein (881 Beiträge seit 28.04.06)

an alle, die sich dafür stark gemacht haben!!

MfG

Gonzi


Quote
2. März 2010 10:19
Ein guter Tag für den Rechtsstaat
Tomtar (69 Beiträge seit 28.01.07)

Ein schlechter Tag für CDU, CSU und SPD.


Quote
2. März 2010 10:20
In einem Punkt hat Herr Bosbach recht:
DerExperte (mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.02)

"Übermut des Gesetzgebers" steckte nicht dahinter.

Sondern eine LMAA-Haltung gegenüber dem Grundgesetz.

mfg.de


Quote
2. März 2010 10:27
Und los gehts. Die namentliche Abstimmung:
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

...

> http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf


Quote
2. März 2010 10:36
Ein Wermutstropfen...
StephW (93 Beiträge seit 04.11.04)

Schade... Solche Hetzer wie die Herren Bosbach und Wiefelspütz werden
lediglich den einen Satz vernommen haben: "Zwar ist eine
Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig." Das wird wieder einmal so umgedeutet
werden, daß die VDS vollkommen in Ordnung sei...
Die Hürden für die Speicherung und die schallende Orfeige
(Nichtigkeit der gesetze!!! So etwas gibt es nahezu nie!) für den
Gesetzgeber, werden diese Leute niemals bemerken. Diese Leute merken
ohnehin keine Einschläge mehr...
Was ich allerdings hervorragend finde, ist die Tatsache, daß das
Verfassungsgericht so hohe Anforderungen an die Datenspeicherung
(Verschlüsseling, Sicherung der Daten, ganz enge Grenzen hinsichtlich
des Verfahrens und der materiellen Vorraussetzungen für den Abruf der
Daten, usw usf...) zu setzen. Das macht eine VDS nahezu unmöglich,
denn ALLE vorgebrachten Argumente sind hier aufgegriffen worden.

Einfach großartig...

Was mich ebenfalls sehr positiv stimmt, ist die Tatsache, daß der
erste Senat des Verfassungsgerichts sich einen feuchten Schmutz um
das Europarecht gekümmert hat. Dies wird nämlich noch in einem
gesonderten Verfahren entschieden... Insofern ist dieses Urteil nicht
politisch angreifbar, weil der Senat etwa seine Grenzen überschritten
hätte.

Wie gesagt: Es ist nur schade, daß die unverbesserlichen Terroristen
im Bundestag unter einer partiellen Wahrnehmung leiden und hier einen
Ansatzpunkt für ihre Demagogie finden können...


Quote
2. März 2010 10:59
Hat einer von euch eigentlich die Mitteilung des BVG überhaupt gelesen?
Edna Krabappel (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.04)

Ansonsten verstehe ich nicht, daß ihr euch so freut.

Das BVG hat die *Ausgestaltung* kritisiert, nicht die VDS selber.
Hier stellt das BVG klar, daß es *keine* Bedenken gibt die Daten zu
speichern und zur Verfolgung von Straftaten zu nutzen. Ja, es erlaubt
sogar diese zur Verfolgung von *Ordnungswidrigkeiten* !

Lediglich an die konkrete Umsetzung wurden erheblich höhere
Forderungen gestellt. Aber da die ja nun bekannt sind, kann man diese
schnell im Gesetzestext nachbessern.


Quote
2. März 2010 11:25
Ein Parlament voller Juristen ist ...
linux_dau (975 Beiträge seit 13.07.06)

... nicht in der Lage, verfassungskonforme Gesetze zu machen.

In freier Wildbahn wären die wegen Unfähigkeit wohl arbeitslos und
auf Hartz4.


Quote
2. März 2010 11:38
VIDEO Berlin Freiheit statt Angst 2009 - link inside
bazinga (22 Beiträge seit 10.02.10)

Zur Feier des Tages:
http://www.youtube.com/watch?v=W-uTLV8Bfe4

Viel Spaß


Quote
2. März 2010 11:47
Patrick Breyer vom Arbeitskreis ergänzt:
hallimasch (mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.07)

"Gleichzeitig werden wir den juristischen Kampf gegen die
Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Die heutige Entscheidung,
derzufolge eine verdachtslose Erfassung der gesamten Bevölkerung
verhältnismäßig sein könne, ist nicht hinnehmbar und ebnet den Weg in
den Überwachungsstaat. Unter Bezugnahme etwa auf die abweichende
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens werden wir bei dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das
heutige Urteil einlegen."

> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/1/lang,de/





Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]" (02.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html

« Last Edit: March 02, 2010, 01:23:48 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #243 on: March 02, 2010, 01:31:25 PM »

Quote
[...] Eine Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich und ausnahmsweise möglich, aber nicht so, wie sie derzeit in den deutschen Gesetzen geregelt ist: Dies ist der Inhalt des soeben verkündeten und mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Das höchste deutsche Gericht erklärt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes zwar für grundgesetzwidrig und nichtig, erläutert aber zugleich, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann.

Bis dahin darf es keine Vorratsdatenspeicherung geben. Alle bisher gespeicherten Daten (das Verfassungsgericht hatte in einstweiligen Anordnungen die Speicherung, aber nicht die Herausgabe der Daten vorläufig genehmigt) müssen sofort gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht lässt damit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht derzeit, aber doch künftig im Prinzip zu und weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab; es verbietet die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger nicht mehr; will eine solche Speicherung aber, wenn sie ohne konkreten Anlass erfolgt, sehr streng geregelt wissen.

Das Gericht macht aus seinem Urteil eine eindringliche und eindrucksvolle Warnung vor den Gefahren, die eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: Es handele sich um einen "besonders schweren Eingriff" in die Rechte der Bürger "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil ist nur ein halber Sieg für die mehr als 35.000 Beschwerdeführer: Die bisher (auf der Basis des verfassungswidrigen Gesetzes) gespeicherten Daten müssen zwar gelöscht werden. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung lässt das Bundesverfassungsgericht jedoch völlig unangetastet; es hätte sonst einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof riskiert. Stattdessen rügt es die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht und die einzelnen gesetzlichen Regeln für den Zugriff des Staates auf die gespeicherten Daten. Die müssen nun völlig neu und unter Beachtung der Karlsruher Einschränkungen formuliert werden.

Quote

02.03.2010 12:57:30

Teddiy: Inkompetenz der prüfenden Ministerialbürokratie?

Es ist beängstigend, was in den letzten Jahren als verfassungsbrechende Gesetze vom Bundestag und ebenso vom Bundespräsident veröffentlicht wurden.

Es wäre Aufgabe der Medien, hier darauf hinzuweisen, dass das Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik den Eindruck erweckt, dass die Verfassung nicht mehr berücksichtigt wird, dass also jedes Gesetz verfassungswidrig ist.

Dabei sind bei jedem Gesetz tausende hochbezahlter Ministerialbeamter mit Entwurf und Prüfung beschäftigt. Erst in allen betroffenen Ministerien (teilweise mit Hilfe oder auf Initiative von Lobbygruppen), dann zumindest in den Fraktionen unter Zuhilfenahme des wissenschaftlichen (juristischen) Dienstes des Bundestages.

Anschliessend hat der Bundespräsident Köhler noch -wie ich erfuhr- 500 hochbezahlte Beamte zur Verfügung, die nichts anderes tun, als Gesetze, nachdem sie den Bundestag bereits geprüft passiert haben, nochmals auf Verfassungkonformität durchprüfen.

Ich bezweifelt, ob man bei diesem "Check and Balance" noch von einem völligen Versagen aus Inkompetenz sprechen kann. Der Bruch der Verfassung wird in diesem Lande längst systematisch betrieben.



Quote

02.03.2010 12:34:30

exi: und da sollte man bedenken

Dieser Schäuble, der im Stuhl im Bundestag, der da ganz scharf drauf war, diesen Schrott als Gesetz zu bekommen, der behauptet doch glatt, er sei Jurist, er hätt Rechtswissenschaften studiert, er sei ein Mann vom Fach, er wüßt was er macht und er wüßt, daß er es richtig macht. Und nun sehen wir, daß er eben doch keine Ahnung hat. Daß er lebenslang und unvereinbar in Konflikt mit dem Grundgesetz steht. Den jetzt in den Finanzen zu haben, ist dann noch schlimmer. Am besten zieht seine Chefin endlich (!) einmal Konsequenzen und schmeißt ihn wegen nachgewiesener Unfähigkeit raus!


Quote

02.03.2010 11:58:10

joehaferko: Makaber

Welches tiefgreifende, die Gesellschaft beeinflussende Gesetz der vergangenen 10 Jahre ist eigentlich nicht von den karlsruher Richtern ganz oder teilweise als nicht grundgesetzkonform gerügt worden? Wo bleibt die generelle betrachtung seitens der Journalisten und Staatsrechtler, welch erbärmlicher Standard der gesetzgebung der regierungen der Jahre 1999 bis 2010 sich dahinter verbirgt.

Ärzte und Rechtsanwälte mit solchen Verstößen gegen Rechtsgrundlagen würden wohl zweifellos die Zulassung (Aprobation) verlieren, will der Souverän, das Volk sich nicht langsam vor solch Volksvertretern schützen.

Und noch viel interessanter: Welche Gruppen stehen hinter den verfassungswidrigen Gesetzen?!



Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung ''Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger''" Von Heribert Prantl (02.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/568/504777/text/

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« Reply #244 on: March 02, 2010, 02:20:37 PM »

Quote
[...] Insgesamt 35.000 Menschen hatten gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" geklagt, so viele wie nie zuvor beim Bundesverfassungsgericht. Menschen, die finden, dass die damalige Bundesregierung aus Union und SPD viel zu weit gegangen ist in dem Bemühen, Täter zu verfolgen und Straftaten zu verhindern; die finden, dass in diesem Bemühen die Unschuldsvermutung gelten muss und nicht alle Menschen unter Generalverdacht stehen dürfen.

Im ersten Punkt bekamen sie nun von Karlsruhe Recht, im zweiten jedoch nicht. Heißt es doch in der Urteilsbegründung, eine Speicherungspflicht sei "in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig".

Hintergrund hierfür ist der Ursprung des Gesetzes. War es doch der Versuch, eine für alle europäischen Staaten bindende Richtlinie umzusetzen, die grundsätzlich eine solche Speicherung fordert. Diese Richtlinie zieht das Bundesverfassungsgericht nicht in Zweifel. Im Urteil heißt es: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."

Damit bleibt vor allem ein Tritt in den Hintern des deutschen Gesetzgebers, seine Arbeit ordentlich zu machen. Denn der hierzulande beschrittene Weg, diese Vorgabe umzusetzen, war nach Ansicht der Richter Murks — oder in ihrer Sprache "die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß". Vor allem, weil sie zu weit ging und bei den Zugriffsrechten auf die Daten jedes Maß verlor.

Immerhin handele es sich bei dieser Speicherung "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Mit diesem Satz bestätigt das Gericht, was die Kläger immer beschworen, was die Bundesregierung bislang jedoch abstritt: Dass sich nämlich aus den Vorratsdaten so genaue Rückschlüsse auf private Belange schließen lassen, dass mit ihnen jeder Bürger praktisch nackt gemacht werden kann.

Das Gericht bestätigte darüber hinaus auch eine Gefahr, auf die die Kritiker immer wieder hingewiesen hatten: Weil dies auch noch unbemerkt geschehe, sei das Verfahren dazu geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann".

[...] Theoretisch hätten diese Forderungen auch durch eine Änderung des bestehenden Gesetzes umgesetzt werden können. Jedoch scheint es, als wollten die Richter den üblichen Reflex der Politik verhindern, ein solches Urteil sofort als Bestätigung des eigenen Handelns zu verkaufen und nur ein wenig Kosmetik vorzunehmen. Geschehen ist das oft genug, sei es beim Großen Lauschangriff, bei der Onlinedurchsuchung oder auch schon bei der Vorratsdatenspeicherung. Es ging, so scheint es, um eine Erziehungsmaßnahme: Denkt bitte noch einmal grundsätzlich darüber nach, was Ihr da tut!

Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues Gesetz kann und darf es nicht schreiben. Das müssen die Bürger tun, in Person ihrer dafür von ihnen gewählten Vertreter, der Bundesregierung.

...


Aus: "Karlsruhe drückt den Reset-Knopf" # Von Kai Biermann  (2.3.2010 )
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe


-.-

Quote
[...] Bei der CDU zeigte man sich eher zurückhaltend. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), sagte, er sei „ausdrücklich nicht froh“ über die Entscheidung, die aber zu akzeptieren sei. Altmaier war von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. In seine Amtszeit fiel das Gesetz, das Telekommunikationsfirmen und Internetprovider verpflichtete, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.

[...] Unzufrieden zeigte sich [ ] die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Urteil sei eine „schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei „ein guter Tag für alle Kriminellen“, sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem „Westfalen-Blatt“ .


Aus: "Vorratsdatenspeicherung gestoppt - Westerwelle: Karlsruher Urteil „hervorragend“" (02. März 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE59DAC6A61BC4C6796F55705FEFEE847~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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Quote
[...] Dieser Tag dürfte den Telefon- und Internetprovidern noch lange in Erinnerung bleiben. Mit einem Schlag gewinnen sie freie Speicherkapazitäten in ihren Serverparks, die ihnen die Bundesregierung per Gesetz aufgenötigt hat. Sie verlangt seit 2008, jeweils für sechs Monate die Verbindungsdaten aller Telefon- und Computernutzer abzuspeichern. Mit heutigem Urteil ordnen die Karlsruher Verfassungswächter das große Festplattenputzen an: Die gespeicherten Vorratsdaten müssen gelöscht werden – und zwar sofort.

Die Firmen dürfen die Daten nur noch so lange aufheben, wie sie aus technischen Gründen und für Abrechnungszwecke benötigt werden – ein, zwei Wochen bei Flatrate-Surfern oder drei Monate bei Einzelverbindungsnachweis.

[...] Aus den Daten ließen sich Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ziehen und detaillierte Aussagen zu politischen Zugehörigkeiten ablesen. Allein ihre Existenz könne „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorrufen“ und damit die „unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen“.

[...] Die deutschen Verfassungsrichter verteidigen hartnäckig die Grundsätze des Datenschutzes und das von ihnen formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Hans-Jürgen Papier, scheidender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war vor seinem Amtsantritt CSU-Mitglied. Mit diesem Urteil am Ende seiner Amtszeit liefert er noch einmal den Beweis, wie sehr auch Konservative ihren Freiheitsbegriff von Datensammlern bedroht sehen.

Wenn die Bürger ihre Freiheit nutzen wollten, dann dürfe das „nicht total erfasst und registriert werden,“ lautet das Credo der Richter. Das sei Teil der Identität der Bundesrepublik. Für die Wahrung dieser Grundsätze möge sich die Regierung auf EU-Ebene und international doch bitte einsetzen, lautet eine peinliche Mahnung der Richter an die Politik. Das Urteil weist ausdrücklich über die Vorratsdatenspeicherung hinaus. Wer einen solchen riesigen Datenpool durchsetze, verringere damit den Spielraum in Bezug auf weitere Datensammlungen – wie zum Beispiel die der Fluggastdaten.

[...] Weniger streng sehen die Karlsruher die Herausgabe von sogenannten IP-Adressen, die Rückschlüsse auf Internetsurfer erlauben. Die Behörden würden dafür ja nicht die Vorratsdaten selbst abrufen, sondern nur auf ihrer Grundlage Auskünfte über den Inhaber eines Internetanschlusses erhalten. Systematische Ausforschungen oder Persönlichkeits- und Bewegungsprofile seien so nicht möglich, meinen die Verfassungshüter. Für diesen Abruf muss auch kein Richter bemüht, die Betroffenen aber informiert werden.

Der harte Richterspruch kommt nicht überraschend. Karlsruhe hatte die massenhaften Klagen und großen Vorbehalte gegen die Speicherung von Verbindungsdaten sehr ernst genommen. Vorübergehend hatten sie nur bei schweren Straftaten und unter richterlicher Kontrolle eine Nutzung zugelassen. Am Ende fanden sich für die Datenpools kaum noch Verteidiger: Union und SPD schlugen sich als Urheber der verunglückten Regeln bei der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember in die Büsche. Außer der Polizei schien in Deutschland kaum noch jemand die von der EU verlangte Aktion zu unterstützen.

Die EU-Richtlinie ganz abzuservieren, darin sahen die Karlsruher offenbar keinen Sinn. Sie hoffen mit ihrem Kompromissurteil, mehr für den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erreichen als mit einem Crash-Kurs. In der langen Konkurrenz zwischen den Karlsruher Richtern und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist dieses Urteil auch nur eine Etappe. Die deutschen Verfassungsrichter haben darauf verzichtet, den Fall den Luxemburgern zur Entscheidung vorzulegen, und die Sache lieber selber entschieden.

(Aktenzeichen: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Gegen das diffuse Gefühl der Überwachung" Hartmut Kistenfeger (02.03.2010)
Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/vorratsdatenspeicherung-gegen-das-diffuse-gefuehl-der-ueberwachung_aid_485763.html

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Quote
[...] Die Karlsruher Richter schließen aber eine Speicherung der Daten nicht generell aus. Die EU-Richtlinie - Grundlage für das seit 2008 geltende Gesetz - stellten sie nicht in Frage. Damit umschifften sie einmal mehr eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein. Aber: «Er ist nur verhältnismäßig, wenn hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes getroffen sind», betonte Papier.

Diesem Anspruch werde das bisherige Gesetz nicht gerecht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt. Außerdem mangele es an Datensicherheit und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Die Verfassungsrichter machten dem Gesetzgeber klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Speicherung möglich ist: So bedarf es eines Bundesgesetzes für die Speicherung, die Sicherheit der Daten muss durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung für Karlsruhe: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

...

Quote
    * 02.03.2010 um 13:13 Uhr
    * mein_beitrag

Kein Respekt vor der Verfassung

Das ist doch jetzt die x-te Ohrfeige aus Karlsruhe in den letzten Jahren!!

...


...


Quote
    * 02.03.2010 um 13:29 Uhr
    * fanta4

 Das kommt dabei heraus...

wenn man sich nicht auf seine Arbeit konzentriert, sondern

- sich um Sponsoring kümmert
- gute bezahlte Vorträge wichtiger sind
- überhaupt den Fokus auf seine Nebeneinkünfte legt
- seine Kumpels aus den Seilschaften in Ministerien zum Schlafen parkt, usw. usf.

Das nenne ich spätrömische Dekadenz!



Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung" (02.03.10)
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1267349276819

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[...] Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) hat den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgt und kritisierte im Vorfeld der Urteilsverkündung in der ARD, das bisherige Gesetz ermögliche einen tiefen Eingriff in die Privatheit. "Wir sind einer Daten-Sammelwut ausgesetzt", sagte Baum.

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, äußerte hingegen in der ARD die Meinung, wenn das Gesetz stark eingeschränkt werde, würden viele Straftaten nicht mehr verhindert oder aufklärt werden.

Als Gegner der Vorratsdatenspeicherung gilt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Im Dezember hatte Schaar, gesendet in einem Hintergrund-Beitrag des Deutschlandfunks, gesagt:

"Eigentlich soll doch derjenige, der sich rechtskonform verhält und keinen Anlass dafür gibt, dass er in Verdacht gerät, eine strafbare Handlung begangen zu haben, vor dem Staat insoweit sicher sein. Das heißt: Der Staat sollte nicht registrieren, wo er sich aufhält und was er jeweils tut. Und genau das Gegenteil ist eben bei dieser Vorratsdatenspeicherung der Fall: Da wird das ganz normale Verhalten registriert."

...


Aus: "Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt" (02.03.2010)
Quelle: http://www.dradio.de/aktuell/1135454/

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[...] Das ist peinlich für die Bundesregierung und ein weiterer Beleg für die Konzeptionslosigkeit der Politik in der digitalen Welt. Zuletzt blamierte man sich mit einem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornos im Netz. Bundespräsident Horst Köhler hatte es noch nicht unterzeichnet, da kündigte die Regierung schon eine Überarbeitung an.

Als „Zensursula“ hatte sich vor allem die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit viel Engagement und – nach dem Urteil der Netzgemeinde – wenig Fachkenntnis hervorgetan. Nun hat sie eine würdige Nachfolgerin gefunden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU).

Statt angesichts der drohenden Niederlage in Karlsruhe neu zu überlegen, lenkt die Politikerin aus Bayern nach Ansicht ihrer Kritiker ab: Nicht die Regierung sei der Daten-Krake, sondern die bösen Internet-Konzerne aus den USA: Google, Apple, Microsoft und Facebook. Diese könnten im Internet ganze Persönlichkeitsprofile erstellen. „Sie wissen, wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind“, sagte die Ministerin der „Süddeutschen Zeitung“.

Viele halten das für ein Ablenkungsmanöver. Denn wer Fotos, Telefonnummern, Hobbys und Angaben über sexuelle Vorlieben ins Netz stellt, tut dies freiwillig – niemand wird dazu gezwungen. Auch junge Leute, die nach einer aktuellen Studie zu weit über 90 Prozent soziale Netzwerke nutzen, sind mündige Verbraucher – selbst wenn sie ihre Privatsphäre anders definieren als Eltern, Lehrer und Politiker.

Auch die mit Antiamerikanismus angereicherte Konzernkritik ist wohlfeil: Die Methoden deutscher Adresshändler und Callcenter sind oft viel weniger transparent als die der beschimpften US-Firmen.

So lückenlose Spuren wie bei der Vorratsdatenspeicherung hinterlässt zudem auch der Mitteilungsfreudigste nicht im Internet: Denn dabei wird jeder Besuch einer Webseite registriert, jeder Telefonanruf und jeder Aufenthaltsort über das Handynetz recherchierbar.


Aus: " Vorratsdaten, Web 2.0 und Google - Das Versagen der Politiker beim Datenschutz" Von Lars Winckler (1. März 2010)
Quelle: http://www.welt.de/webwelt/article6614077/Das-Versagen-der-Politiker-beim-Datenschutz.html

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[...] Peter Altmaier: Die Unionsspitze versucht der SPD die Schuld für das Scheitern des Gesetzes zuzuschreiben. So sagt Peter Altmaier, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unions-Fraktion: "Die Federführung für das Gesetz lag bei Brigitte Zypries." In den vergangenen vier Jahren sei noch kein Gesetz in Karlsruhe gescheitert, für das der vergangene Innenminister Wolfgang Schäuble verantwortlich gewesen sei. "Ich bin nicht froh darüber, dass das Gesetz gestoppt wurde, aber wir müssen das Urteil in Demut annehmen und prüfen, welchen Handlungsspielraum uns Karlsruhe gelassen hat", sagt Altmaier weiter.


... Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberge. Sie sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Die Entscheidung würde auch auf Europa ausstrahlen. Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. "Dies betrifft etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten."

... Jürgen Grützner: Die Telekommunikationswirtschaft will Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns — den Telekomunternehmen — das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

... Wolfgang Neskovic: Dem Linken-Abgeordneten Wolfgang Neskovic geht das Urteil nicht weit genug. Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

... Jens Seipenbusch: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch. Jetzt gelte es dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde. Das Urteil zeige auch, dass die Piraten im Kampf für die Bürgerrechte als Gegenpol zu den etablierten Parteien dringend benötigt würden, sagte Seipenbusch.


Florian Altherr: "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagt Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall.



Aus: "Reaktionen - Die Stimmen zum Grundsatzurteil" ZEIT ONLINE, dpa, reuters, AFP (2.3.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/stimmen-urteil-vorratsdatenspeicherung
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« Reply #245 on: March 03, 2010, 11:54:21 AM »

Quote
[...] Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?

Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:

    * getrennte Speicherung
    * asymmetrische Verschlüsselung
    * Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
    * fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
    * revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung

Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.

Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.

Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen.

[...] Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.

Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."

Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.

[...] Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten - das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft: "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten."

...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Was das Urteil wirklich bedeutet" Von Christian Stöcker  (02.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681255,00.html

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[...] das Verfassungsgericht vor allem zwei Dinge erreicht:

    * eine Atempause für all die, die gegen die EU-Richtlinie kämpfen, die dem Gesetz zugrunde liegt - nur, wenn die gekippt werden sollte, wird die vorsorgliche Speicherung wirklich wieder abgeschafft werden -
    * und eine Notbremsung auf dem Weg in eine noch weitaus extremere Überwachungs-Zukunft.

Für die Regierungskoalition wäre es rein theoretisch kein allzu großes Problem, nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu machen - wenn sich Union und FDP einigen können. Eines, das einerseits eben doch die EU-Richtlinie umsetzt, andererseits aber die zusätzlichen Kontroll- und Sicherungsmechanismen enthält, die Karlsruhe fordert.

Dieses neue Gesetz wird vermutlich kommen - und es wird im Kern ähnlich schockierend sein wie das alte: Auch weiterhin darf der Gesetzgeber nämlich fordern, dass Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sowie durch Handys übermittelte Bewegungsdaten von jedem Bürger ohne vorliegenden Anfangsverdacht sechs Monate lang gespeichert werden. Dass Strafverfolgern und Geheimdiensten unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf diese Daten gewährt wird. All das, sagt das Verfassungsgericht, ist unter Auflagen mit der Verfassung vereinbar.

Auch nach dem Urteil darf der Staat also mehr, als er sich früher getraut hätte. Telefonverbindungen zu speichern, weil man sich später mal dafür interessieren könnte - auf diese Idee ist nicht einmal die Regierung Helmut Kohls gekommen, als der Kalte Krieg noch in vollem Gange war. Die Speicherung dieser Daten ohne Anlass, unter welchen Auflagen auch immer, bleibt ein Dammbruch.

Vorerst verboten haben die Richter mit dem Urteil nicht diesen, sondern den nächsten, noch weitaus gravierenderen Schritt: Die Verschmelzung all der Daten zu einer kohärenten, für Strafverfolger und Geheime jederzeit einsehbaren Datenbank.

Mit den neuen Vorgaben aus Karlsruhe wird also beispielsweise so etwas nicht möglich sein: Erst nachzusehen, wer in den vergangenen sechs Monaten Telefonate in den Irak oder nach Afghanistan geführt hat, dann zu überprüfen, welche der Menschen, die dorthin telefonierten, im Inland miteinander telefoniert haben - und schließlich zu überprüfen, welche Mitglieder dieser Gruppe wann an welchem Ort waren, sich womöglich ein- oder gar mehrmals getroffen haben.

Einfacher formuliert: Karlsruhe hat dem Gesetzgeber verboten, eine digitale Rasterfahndung aufgrund der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten durchzuführen. Auch ein zukünftiges Gesetz, das eine derartige Rasterfahndung erlauben würde, ist bereits prophylaktisch für verfassungswidrig erklärt worden. Denn der Zugriff soll auf Fälle beschränkt werden in denen

    * ein konkreter Verdacht auf eine "auch im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt,
    * ein Richter den Datenabruf absegnet und
    * der Betroffene zumindest im Nachhinein über den Abruf informiert wird (wenn Heimlichkeit im Vorfeld geboten ist). Außer, ein Richter entscheidet explizit anders.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf den Karlsruher Richtern zufolge nicht einmal auf die Daten zugegriffen werden, jedenfalls nicht von Strafverfolgern. Zusammengeführt werden die gespeicherten Informationen also immer erst im konkreten Fall, bis dahin bleiben sie säuberlich getrennt (und durch neue, zusätzliche Absicherungen geschützt) auf den Servern der jeweiligen Internetprovider und Telekom-Unternehmen.

Das Urteil greift also weniger in die derzeit gängige Praxis ein - auch wenn Strafverfolger kurz nach der Verkündung unverfroren zu klagen begannen, nun erschwere ihnen das Grundgesetz schon wieder die Arbeit. Es verhindert vor allem einen weiteren Ausbau und eine weitere Vernetzung dessen, was bislang bereits umgesetzt wurde.

Einen etwas merkwürdigen Nebeneffekt hat das Ganze: Dass die Verbindungsdaten bei Privatunternehmen gespeichert werden müssen und nicht zentral und unter staatlicher Kontrolle, hat das Gericht explizit als Garanten für die Wahrung der Bürgerrechte eingestuft.

Die Provider als Hüter der Privatsphäre und der Freiheit - das hätte sich vor ein paar Jahren wohl kaum jemand träumen lassen.


Aus: "Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder" Ein Kommentar von Christian Stöcker (02.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html

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[...] Nicht einmal drei Stunden nach der Verkündung der Karlsruher Entscheidung wurde deutlich, wie unterschiedlich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Spruch der Verfassungsrichter werten.

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, sie sehe keinerlei Zeitdruck für die Erarbeitung einer Novelle. De Maizière verlangte hingegen, man müsse nun "klug, aber schnell" ein neues Gesetz zur Umsetzung der von Karlsruhe diktierten Vorgaben schaffen.

De Maizières Parteikollege Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, ging noch weiter. "Jetzt müssen jede Nacht die Lichter im Justizministerium brennen. Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland. "In tausenden von Fällen gibt es keine Fingerabdrücke, keine Zeugen, keine DNA-Spuren, sondern nur die Telekommunikationsdaten als Ermittlungsansatz", argumentiert Bosbach.

 Tatsächlich hat das Karlsruher Urteil unmittelbare Folgen für die Arbeit der Polizei und der Geheimdienste. Die dürfen nun keine jener Daten mehr nutzen, die bislang sechs Monate auf Grundlage des nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzes gespeichert worden waren.

Die Deutsche Telekom kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, keine Auskunft mehr über diese Informationen zu geben. Den Kriminalämtern und anderen Polizeibehörden bleiben diese Informationen bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes verwehrt. Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, für die der Zugang zu diesen Daten schon bislang sehr beschränkt möglich war, werden sie nach dem Karlsruher Richterspruch vom Dienstag möglicherweise niemals wieder erhalten.

...

Quote

03.03.2010 08:08:53

plexar: ach ne.....?!

aus den artikel:"Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland."

ja genau.......sonst haben wir wieder so kriminelle verhältnisse wie vor der vorratsdatenspeicherung. ich muss ja sagen, nachdem mit der sammelwut begonnen wurde, fühlte ich mich schlagartig sicherer.........

geht es euch genau so?





Aus: "Vorratsdatenspeicherung Ermittler in Fesseln" Von Susanne Höll (03.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/631/504839/text/

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Quote
[...] Die Verfassungsrichter formulieren neue, strenge Regeln. Überhaupt: Das Verfassungsgericht hält die ganze Sammelei von Telekommunikationsdaten auf Vorrat für suspekt. Es sei dies, so die Richter, ein "schwerer Eingriff" in die Bürgerrechte, "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil weiß und beschreibt sehr gut, was passieren kann, wenn alle Telefon- und Internet-Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern sechs Monate lang gespeichert und zum staatlichen Abruf bereitgehalten werden.

Das Urteil weiß, was drohen kann, wenn ausgewertet wird, wer wann mit wem, wie oft und von wo aus E-Mails und SMS-Botschaften geschickt oder telefoniert hat. Die Speicherung all dieser Daten ermöglicht, so steht es im Urteil, "die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers".

Bei der Auswertung der umfassend gespeicherten Kommunikationsbeziehungen kann auch schnell festgestellt werden, wer in einer Gruppe von Atom-, Windkraft- oder Kriegsgegnern, von protestierenden Milchbauern, von demonstrierenden Neonazis oder Antifaschisten welche Rolle spielt, wer Vordenker, Logistiker, Organisator oder Mitläufer ist. Vor allem die Experten des Chaos Computer Clubs haben dies dem Gericht sachverständig geschildert.

Durch die Auswertung der Daten können auch die hierarchischen Strukturen in einer politischen Partei schnell analysiert werden. Es kann ganz quick herausgefunden werden, wer welchem Journalisten wann und wo welche Informationen gegeben hat. Eine Totalerfassung aller Daten ist daher für die Meinungs-, für die Kommunikations- und für die Pressefreiheit höchst gefährlich. Sie bedroht sämtliche Berufsgeheimnisse.

Das alles weiß und fürchtet das Bundesverfassungsgericht: Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sind in seinem langen Urteil anschaulich zusammengefasst - aber die Konsequenzen sind nur halbherzig gezogen worden.

Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.

Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen.

Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. Den versucht Karlsruhe zu vermeiden. In Brüssel hängen die Grundrechte noch nicht so hoch wie in Karlsruhe, und wie es der Europäische Gerichtshof damit hält, weiß man noch nicht so genau. Die Zeit, in der man dem Konflikt nicht mehr ausweichen kann, rückt aber näher.

Das Bundesverfassungsgericht hätte die generelle Vorratsdatenspeicherung gern ganz generell für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter hätten zu diesem Zweck erklären müssen, dass die EU-Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt, vom EU-Recht nicht gedeckt sei.

Doch das Verfassungsgericht hat die Richtlinie nicht angetastet, sondern - ähnlich wie beim Lissabon-Vertrag - nur deren Umsetzung in deutsches Recht moniert und hierfür bessere Regeln aufgestellt.

Das ist in Ordnung, aber nicht ausreichend.

Auf diese Weise werden die fundamentalen Gefahren der Datenspeicherung auf Vorrat nur ein wenig verkleinert, aber nicht beseitigt. Das Gericht weiß um das Potential zur Freiheitsgefährdung, die in der Vorratsdatenspeicherung steckt. Die ganze Sache ist ihm nicht geheuer. Deshalb klagt und warnt und droht es in seinem Urteil. Deshalb versucht das Gericht, die Ampeln für weitere Eingriffe in die Privatheit der Bürger auf Rot zu stellen - auch auf europäischer Ebene.

Man muss leider befürchten, dass solches Warnen und Drohen nichts hilft. Den Grundrechten der Bürger und ihrer Privatsphäre könnte es so ergehen wie dem Paulinchen im Struwwelpeter. In dieser Geschichte sind es zwei Katzen namens Minz und Maunz, die vor den Zündeleien warnen: "Und Minz und Maunz die Katzen, erheben ihrer Tatzen. Sie drohen mit den Pfoten: Der Vater hat's verboten! Miau! Mio! Miau! Mio! Lass stehn, sonst brennst Du lichterloh!"

So ähnlich liest sich das Karlsruher Urteil. Sechs Richter des Ersten Senats sind Minz und Maunz und drohen mit den Pfoten (zwei andere Richter schnurren brav, sie haben ein abweichendes Votum abgegeben). Paulinchen hört bekanntlich die Katzen nicht, "das Hölzchen brennt gar hell und licht". Und so bleibt am Schluss vom Paulinchen nur ein Häufchen Asche übrig. Das darf den Grundrechten in Europa nicht passieren.

Wenn die Totalspeicherung der Telekommunikationsdaten auf Vorrat so gefährlich ist, wie es die Verfassungsrichter beschrieben haben - und sie haben recht mit dieser Beschreibung - dann dürfen sie es bei bloßen Warnungen nicht mehr belassen. Der Jubel über das wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt einem daher im Halse stecken.

...


Aus: "Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Grundrechte in Gefahr!" Ein Kommentar von Heribert Prantl (02.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/617/504825/text/

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« Reply #246 on: March 04, 2010, 12:14:37 PM »

Quote
[...] Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. "Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte Malmström der Zeitung Die Welt. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist." Der Reformvertrag der Europäischen Union war Ende 2009 in Kraft getreten.

Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen. (dpa) / (anw)

Quote
4. März 2010 10:39
Es steht wohl ausser Frage...
TheSpirit (mehr als 1000 Beiträge seit 06.11.00)

...das die Strafverfolgungsbehörden dieses Werkzeug gerne hätten.

> In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass [die VDS]
> nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Folter ist auch nützlich, genauso wie die Möglichkeit Flugzeuge, in
denen sich Terroristen befinden könnten, abzuschießen. Aber deswegen
muss man das noch lange nicht machen und deswegen ist es auch nicht
automatisch grundrechtskonform.

Die europäischen Innenminister haben scheinbar ihren Auftrag
missverstanden. Sie sollen Sicherheit UND Freiheit der Bürger
garantieren, nicht den Ermittlungsbehörden das Leben erleichtern.


Quote
4. März 2010 10:44
In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, ...
SilentCry

Zitat: "In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden,
dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin."

Ja, nein? Wirklich? Um mit Rüdiger H. zu sprechen: "Guten Tag
erstmal, ich weiß nicht, ob Sie's schon wussten, Polizei und
Geheimdienste tendieren dazu, faschistoide Totalüberwachungsmaßnahmen
als durchaus positiv zu bewerten...."

Ich würde mittlerweil soweit gehen zu sagen dass ALLES, was seitens
von Polizei oder Militärs oder Geheimdiensten _begrüßt_ wird,
grundsätzlich und rundheraus abzulehnen ist. Wir eilen in
Riesenschritten einem europaweiten Polizeistaat entgegen, die
Machthaber dieser Bürokratiezweige _schmecken_ förmlich schon ihre
Allmacht wie Hyänen das Blut des verwundeten Tiers.

Wir sind weit gekommen, in Europa. Noch kein Jahrhundert dieses
Massenmörderregime überwunden, vor kaum einem viertel Jahrhundert
eine Mauer zu einem anderen unterdrückenden Regime niedergerissen und
schon wieder an der Schwelle zum Faschismus und Totalitarismus.

Ich kann gar nicht sagen, ob mein Zorn, dass dieser Abschaum auf
allen Ebenen nicht einfach in eine Grube geworfen und mit Schlamm
bedeckt werden kann (sondern weiter hartnäckig wie Fußpilz unsere
Gesellschaft verseucht) oder meine grenzenlose Traurigkeit ob des
Untergangs von Freiheit und
Würde überwiegt.

Quote
4. März 2010 11:58
Nur: "Find ich toll!" ist zu wenig.
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Die Behörden müssen schon mit konkreten Zahlen kommen um Eindruck zu
machen.

In wie vielen Fällen war die Nutzung von VDS-Daten die einzige
Möglichkeit, ein schweres Verbrechen aufzuklären?
Bzw. um wie viel konnte die Aufklärungsquote durch die VDS erhöht
werden?

Die Abschätzungen, die Experten und Sicherheitsbehörden hier in
Deutschland herausgegeben haben, waren eher nicht allzu euphorisch.
Da war von Aufklärungsquotenverbesserungen im Bereich irgendwo 3
Stellen hinter dem Komma die Rede.

Selbst wenn die VDS die Aufklärungsquote z.B. um 1 oder 2% verbessern
würde, müsste man sich immer noch fragen, ob das die
anlassunabhängige Massenspeicherung aller Verbindungsdaten von über
500 Millionen Menschen in der EU rechtfertigt.
Das ist schon ein gewaltiger Aufwand und darüber hinaus auch noch
sehr Bedenklich, was den Eingriff in die Grundrechte angeht.

Natürlich ist es auch sehr schwer in Zahlen zu fassen, wie groß die
von der VDS ausgehende Gefahr für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung ist. Aber allein dass die da ist, sollte einem schon mal
zu denken geben, ob dieser Weg in die richtige Richtung führt.
Und wenn die VDS wirklich dazu beitragen sollte, dass Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa eines Tages ganz den
Bach runter gehen, dann sind davon wirklich ALLE Bürger direkt
betroffen, nicht nur 0,006% oder sowas in der Richtung.






Aus: "EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen" (04.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Datenspeicherungsrichtlinie-ueberpruefen-945936.html

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« Reply #247 on: March 22, 2010, 09:11:51 AM »

Quote
[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht unbedingt für erforderlich. "Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA", sagte die FDP-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt". Dort werde die alternative "Quick-Freeze-Methode" angewendet, "also das Einfrieren der Daten bei vorliegendem Verdacht". Zudem seien in sechs EU-Staaten die Vorgaben aus Brüssel zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren nicht umgesetzt. Es sei zu prüfen, ob die entsprechende Richtlinie überhaupt mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar sei.

Auf die Frage, ob das federführende Justizministerium eventuell gar keinen Gesetzesentwurf zur Neufassung der Vorratsdatenspeicherung anhand der Richtschnur  des Bundesverfassungsgericht vorlegen werde, erklärte die Liberale: "Wir legen nicht die Hände in den Schoß." Aber das Urteil aus Karlsruhe müsse genau ausgewertet und in die europäische Entwicklung eingebettet werden. Bei einem eventuellen neuen gesetzgeberischen Vorstoß sei auf jeden Fall "die Notwendigkeit und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten". Es wäre ihrer Ansicht nach aber "verantwortungslos, einen Zeitplan zu nennen". Den Mahnungen  zur Eile ihres Kollegen im Innenressort, Thomas de Maizière, hielt die Juristin entgegen: "Ich dränge ihn ja auch nicht zu Gesetzen." Ihr Ziel ist es, "seriös" mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts umzugehen.

De Maizière selbst machte gegenüber der "Sächsischen Zeitung" die Ansage, dass sich in der Regierungskoalition bestenfalls "jeder um sein eigenes Ressort kümmert und sich mit anderen abstimmt, aber den anderen nicht so viel hineinredet". Auf diese Weise könne der noch nicht optimale Eindruck von der Arbeit von Schwarz-Gelb verbessert werden. Trotzdem übte er aber erneut Druck aus auf Leutheusser-Schnarrenberger mit der Forderung, "das Urteil zügig und klug in ein neues Recht" zu überführen. Prinzipiell stimme das Motto von früher, dass Polizisten auf die Straße müssten, angesichts neuer Kriminalitätsformen im Internet nur noch zum Teil: "Viele Straftaten müssen am Computer, also am Schreibtisch, aufgeklärt werden." (Stefan Krempl) / (ola)


Aus: "Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung für verzichtbar" (21.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-haelt-Vorratsdatenspeicherung-fuer-verzichtbar-959955.html

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« Reply #248 on: March 29, 2010, 08:57:01 AM »

Quote
[...] Der Bundestag hat am heutigen Freitag über die Zukunft der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestritten. Eine Regierung, die sich über Datenskandale bei Lidl, Bahn und anderen Unternehmen echauffiere, aber selbst unkontrollierbare und anlasslose Datensammlungen propagiere, "handelt schizophren", erklärte der netzpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen, Konstantin von Notz, in der fast zweistündigen Debatte. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat "Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook & Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist".


Anlass der Aussprache in erster Lesung war ein Antrag (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701168.pdf) der Grünen. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für vollständige Aufhebung der EU-Richtlinie  zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren einzusetzen und weiteren vergleichbaren Vorhaben entschieden entgegenzutreten.

Von Notz zitierte zur Begründung aus dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre und sich die Bundesregierung dafür international einsetzen müsse. Die massenhafte Speicherung sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und schaffe ein "diffuses Gefühl des Beobachtetsein". Zugleich verwies er auf die Kriminalstatistik, wonach die Aufklärungsquote bei Internetstraftaten generell mit rund 80 Prozent sehr hoch, mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung aber nicht gestiegen sei. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts (http://www.heise.de/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-nutzt-der-Strafverfolgung-kaum-190877.html) sei diese für die Verfolgung von 99,9 Prozent der Delikte "absolut nutzlos".

Jan Korte, Datenschutzexperte der Linken, unterstütze den Antrag. Durch die "totale Protokollierung" des Kommunikationsverhaltens werde "die Grundlage für demokratisches Engagement in Frage gestellt". Nicht alles, was juristisch und technisch machbar ist, müsse gemacht werden. Die schwarz-gelbe Koalition solle nun "eine Runde in sich gehen und dann auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten".

Für die SPD-Fraktion kündigte Christine Lambrecht an, dass "wir sehr gespannt beobachten werden, wie sich die Mehrheitsverhältnisse entwickeln". Sie hoffe, dass sich im koalitionsinternen Streit "die FDP durchsetzt". Ihr Fraktionskollege Gerald Reichenbach warf dagegen ein, dass ein "Abwägungsprozess" zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten nötig sei, wie ihn die Sozialdemokraten bei ihrem Votum für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung durchgeführt hätten. Auch die Koalition dürfe sich hier "nicht wegducken" und müsse Regeln finden, die beiden Seiten gerecht würden. Bisher gebe es aber nur "Nachrichten von der schwarz-gelben Zankstelle".

Es bedürfe des "populistischen Antrags" nicht, meinte Christian Ahrendt von den Liberalen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stehe persönlich dafür, dass auf EU-Ebene die Freiheitsrechte gewahrt würden. Da auch die EU-Kommission die Richtlinie hinterfragt habe, bestehe derzeit "keine Veranlassung, in Hektik zu verfallen". In Richtung des Koalitionspartners betonte er, dass es "keine Sicherheitslücke" gebe. Karlsruhe habe ohnehin mit einstweiligen Verfügungen schon vor dem Urteil den Zugriff auf die Vorratsdaten in vielen Fällen "suspendiert" gehabt. Seine Fraktionskollegin Gisela Piltz ergänzte, dass bei Flatrates Daten im Verfahren "Quick Freeze" bei konkretem Verdacht eingefroren werden könnten. Der Richterspruch werde "in aller Ruhe" analysiert, dann werde die Koalition "gemeinsam das tun, was wir für notwendig halten".

Grosse-Brömer sprach sich für einen Neustart der Vorratsdatenspeicherung aus: "Wir haben ein schönes Datenschutzkorsett vorgegeben bekommen. Wir werden das jetzt gesetzlich auffüllen." Karlsruhe habe verdeutlicht, dass die Maßnahme "per se geeignet und notwendig" sei zur Bekämpfung schwerer Verbrechen: "Die Bürger haben einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung." Die großen Polizeidienststellen hätten erklärt, dass die Datenprotokollierung etwa für die "Identifizierung schwerster Kinderschänder" im Netz nötig sei. Die Opposition dürfe solche Ansprüche nicht unter Hinweis auf das Hin und Her bei Websperren diskreditieren, da die Strafverfolger "doch keine persönlichen Vorteile" aus dem Instrument zögen. Diese machten sich vielmehr "Sorgen um Schutzlücken". (Stefan Krempl) / (anw)

Quote
26. März 2010 14:27
Lieber Konstantin von Notz, handeln die grünen nicht auch "schizophren", ...
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

...wenn man betrachtet, wofür sie sich hingeben, wenn sie an
Regierungen beteiligt sind. Haben wir diese Freiheitsberaubung
genannt "Antiterror-Gesetze" nicht einer Regierung zu verdaken, in
der die Grünen Seit an Seit mit Otto Schily als Innenminster diese
durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht haben? Waren es nicht
immerhin gut ein Drittel der grünen Bundestagsfraktion, die das
Gesetz zur Schaffung einer Zensutrinfrastruktur gebilligt haben?

Merkwürdig, seit die Grünen wieder die Oppositionsbänke drücken,
kommen wieder brauchbare Statements, Vorschläge und Initiativen - Nur
zu schade, daß diese ob der Lage wirkungslos verhallen... - Stellt
sich doch Frage, sind die Grünen nur Bürgerrechtler, wenn sie in de
Opposition Sind? Dann ist es wohl besser, wenn sie dort blieben -
Schade, eigentlich...

...meint

SixSixEight

Quote
26. März 2010 15:30
Nicht ganz...
Nackenstarre (45 Beiträge seit 28.11.05)

SixSixEight schrieb am 26. März 2010 14:27

> durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht haben? Waren es nicht
> immerhin gut ein Drittel der grünen Bundestagsfraktion, die das
> Gesetz zur Schaffung einer Zensutrinfrastruktur gebilligt haben?

Dieses Drittel der Grünen hat das Gesetz nicht gebilligt, sondern hat
sich der Stimme enthalten. Nicht dass das viel besser wäre, aber so
viel Genauigkeit darf schon sein.

Quote
26. März 2010 15:35
Re: Nicht ganz...
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

Nackenstarre schrieb am 26. März 2010 15:30

> Dieses Drittel der Grünen hat das Gesetz nicht gebilligt, sondern hat
> sich der Stimme enthalten.

Das meinte ich mit "gebilligt", also "billigend in Kauf genommen".
Sonst hätte ich "zugestimmt" geschrieben.

Gruß

SixSixEight




Quote
26. März 2010 15:50
Doch es ist unerträglich - eben genau das!
Beschützer der Demokratie (84 Beiträge seit 02.04.07)

Zitat:
"Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung
ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist"." Ende

Doch und genau das ist es, was die Herren und Damen Politiker, die
von diesen Regelungen ausgenommen sind (Immunität) - eben nie
verstehen können.

Es ist unerträglich und verändert mein Verhalten zum Negativen.



Quote
26. März 2010 17:51
Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung (Editiert vom Verfasser am 26.03.10 um 18:07)
aufklaerung, admin@aufklaerung3null.de (31 Beiträge seit 12.03.09)

Das Verfassungericht sagt mal wieder das unsere Volksvertreter Ihren
Job nicht ernst nehmen, sondern es regelmäßig leisten sich gegen
unsere demokratischen Grundsätze zu stellen. Anstatt sich zu
entschuldigen wird jetzt ausgelotet, wie weit man eine allgemeine
Bürgerüberwachung weiterhin aufrecht erhalten kann.

Ein weiteres politiches Trauerspiel.

Hier die Daten von dem historischen Tag Berlin 09. November 2007 im
beugen unserer Verfassung.

Ein weiteres umstrittenes Gesetz zur Überwachung der Bürger wird von
Politikern, die die Verfassung, durch Ihrem Schwur, schützen sollen,
verabschiedet.

366 Ja Stimmen

156 Nein Stimmen

2 Enthaltungen

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140----abst_ja.html#abst_verhalten

zugestimmt haben bei der Vorratsdatenspeicherung

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140---abstimmungsverhalten-abst_ja.html#abst_verhalten

dagegen

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

pdf Liste ist auf der deutschen Bundestagseite
> http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf

auch interessant vor einem Jahr

02.01.09 Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung
für unangreifbar

> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar-193243.html

die Hydra - Vorratsdatenspeicherung

> http://aufklaerung3null.de/htmlversion/thoughtData/1080.html

Gruß

Markus

> www.aufklaerung3null.de

ohne Java Skript (mein Java Toll hat mich reingelegt)

> http://aufklaerung3null.de/htmlversion/index.html

Eine vernetzte Linksammlung zur Aufklaerung
habe auch viel Mediales (Video/Audio) als Links zusammen getragen,
wenn Ihr Links zu zB Videos braucht um Eure Überzeugungen im
Bekanntenkreis zu unterstreichen ohne Euch selbst den Mund fusslig zu
reden  - Herzlich Willkommen

bevorzugte Links um aufzuwecken

> http://www.dubistterrorist.de/
Merkel plädiert für totale Überwachung
> http://www.youtube.com/watch?v=wcVRlzP6SQA
ard-kinderreporter-2007_06_27-internet
> http://www.youtube.com/watch?v=2iaraPW3wWo
Quarks & Co stellt die neuesten Waffen der Terror-Fahnder vor und
zeigt, warum viele Antiterror-Maßnahmen nicht schützen
> http://www.wdr.de/tv/quarks/videos/uebersicht.jsp?medium=webtv&datum=
2008-02-12
Alle Bürger unter Generalverdacht
> http://www.youtube.com/watch?v=DP_xhTdWwS0&feature=channel_page
Schäubles Überwachungsstaat 2008
> http://www.youtube.com/watch?v=qPOHLD2i9hE
In Verantwortung für Schlesien - Rede von Wolfgang Schäuble
> http://www.youtube.com/watch?v=UmodDBWw1WM
Hagen Rether Vater unser
> http://www.youtube.com/watch?v=5k5LbtS4SXM

Quote
26. März 2010 17:56
Re: Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung
Twister2009, Bettina Winsemann, bettina@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.09)

aufklaerung schrieb am 26. März 2010 17:51

> Berlin 09. November 2007
>
> ein weiteres umstrittenes Gesetz zur Überwachung der Bürger wird von
> Politikern die die Verfassung laut Ihrem Schwur verabschiedet

Wieso handelt ein Politiker verfassungswidrig, wenn er ein im
Nachhinein für verfassungswidrig erklärtes Gesetz verabschiedet hat?

Quote
26. März 2010 18:33
Re: Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung
aufklaerung, admin@aufklaerung3null.de (32 Beiträge seit 12.03.09)

Hallo Twister,
war es nicht im voraus schon verfassungswidrig?
Im Vorfeld haben wir doch schon klar dargelegt das diese Idee von
Überwachung sich nicht mit den Grundgestzen vereinbaren lässt.

Zitat Wikepedia:
"Verfassungswidrigkeit ist die Unvereinbarkeit eines staatlichen
Hoheitsakts mit der bestehenden Verfassung. Insbesondere bei
Verletzung von Grundrechten ist die Verfassungswidrigkeit gegeben."

In so fern waren alle die mit "Ja" abgestimmt haben, bewusst
verfassungswidrig zu handeln. Das hat das Verfassungsgericht mußte
leider das Ihnen nochmal erklären.

"verfassungswidrig" sind ja meist in der Presse nur Terroristen,
Rechtsradikale, Linksextemisten... in so fern ist es für mich wichtig
dieses Handeln verfassungswidrig zu nennen.

Weiter vom Verfassungericht bestätigte Fälle bei denen ich das
genauso sehe, das man sie verfassungswidriges Handeln von Politikern
nennen sollte.

> http://www.heise.de/newsticker/Ex-Verfassungsrichter-ruegt-Gesetzentwurf-zu-heimlichen-Online-Durchsuchungen--/meldung/110276
> http://www.heise.de/newsticker/Hessen-stoppt-automatische-Erfassung-von-Kfz-Kennzeichen-Update--/meldung/104890
> http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Speicherung-von-DNA-Profilen-ein--/meldung/140576
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040303_1bvr237898.html?Suchbegriff=%22lauschangriff%22

Es geht sogar soweit das Politiker sich über diese Feststellungen vom
Verfassungsgericht empören ohne mit Konsequennzen zu rechnen.
> http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-kritisiert-Bundesverfassungsgericht--/meldung/134394

In so fern stelle ich mir die Frage "Wie lange schützt uns das BVG
noch vor diesen Volks(ver)tretern und vor diesem Wahnsinn?"
von Volkskontrolle
> http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wie-lange-schuetzt-uns-das-BVG-noch-vor-diesen/forum-129032/msg-14078491/read/

Gruß

Markus





Quote
27. März 2010 06:01
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)

"Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael
Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat
"Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook &
Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die
Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht
erträglich ist".  "

Sie kennen den Unterschied zwischen VDS und Facebook&co?
Die VDS setzt beim (Zugangs)Provider an und loggt sämtliche Daten,
egal ob ein Bürger dies will oder nicht.
Bei Facebook&co hat der Bürger die _WAHL_ ob er sich damit
beschäftigen und seine Daten preis geben _WILL_.

Die VDS _IST_ für den Bürger _NICHT_ erträglich, das ist keine
Behauptung wie Sie formulieren. Es gilt in Deutschland die
Unschuldsvermutung, Rasterfandung ist tabu. Was Sie hier fordern ist
dass der Staat seine 80 Millionen Bürger verfolgbar aushorchen kann.
Kurz: Ersteres wird aufgezwungen, letzteres ist freiwillig.

ES GEHT SIE EINEN SCHEISS AN, MIT WEM BÜRGER X KONTAKT UNTERHÄLT UND
WO BÜRGER Y SICH AUFHÄLT, SOLANGE KEINE STRAFTAT GESCHIEHT. DAS NENNT
SICH PRIVATSPÄHRE UND DIE HAT JEDER, AUCH EIN STAAT ZU ACHTEN!

Alles andere wäre ein faschistoider Überwachungsstaat.

Zeigen Sie UNS, DEM VOLK endlich Beweise, welche Erfolge die VDS im
Vorfeld vor der Tat hatte und welche Taten sie verhindern konnte.
Dazu findet man selbst heute KEINE verlässlichen Zahlen!!!! Zufall
oder Absicht?!?!

Unlängst gab es im Zusammenhang mit Websperren politische Stimmen,
welche die alleinige freie(!) Wahl eines nicht von deutschen Behörden
kontrollierten(!) DNS als Akt mit enormer krimineller Energie
hinzustellen versuchten. Lustig, man wird in die kriminelle Ecke
geschoben, bloss weil man sich zu wehren versucht!

ICH HABE DIE SCHNAUZE DERMASSEN VOLL VON LEUTEN WIE IHNEN das ich
nicht weiter schreibe, die Leute von Heise sollen nicht Mehrarbeit
durch mich bekommen.

sauer
*nichtglauben*




Aus: "Schlagabtausch zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag" (26.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-Bundestag-964866.html

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« Reply #249 on: April 20, 2010, 03:21:46 PM »

Quote
[...] Der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) hat die jahrelange geübte Praxis der Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten bereits im Dezember oder Januar bis auf Weiteres beendet. Dies meldet die Washington Post unter Verweis auf Regierungskreise. Die NSA soll damit möglichen Bedenken des für die Überwachung der Geheimdienstaktivitäten zuständigen US-Bundesgerichts zuvorgekommen sein. Der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) kontrolliert die Einhaltung eines Gesetzes zur Überwachung der internationalen Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung (Foreign Intelligence Surveillance Act, FISA).

Das Gericht habe zuvor ein tieferes Verständnis der von der NSA angelegten Datensammlung erlangt, heißt es in dem Bericht. Schon vor einem Jahr war bekannt geworden, dass der Geheimdienst die Telekommunikation auch von US-Bürgern in den vergangenen Monaten stärker überwacht habe, als es die gesetzlichen Regelungen zuließen. Dabei soll es sich nicht nur um Rechtsverletzungen im Rahmen des NSA-Abhörprogramms nach dem 11. September 2001 gehandelt haben, das ein US-Bundesrichter jüngst für illegal erklärte.

Einige Republikaner im Repräsentantenhaus fürchten nun, dass sich mit der Unterbrechung der Vorratsdatenspeicherung eine Sicherheitslücke auftue. Sie fordern daher eine entsprechende Erlaubnis im Rahmen einer FISA-Änderung. Politiker aus den Reihen der Demokraten setzen dagegen darauf, dass die NSA-Spitze gemeinsam mit dem US-Justizministerium eine rechtskonforme Lösung zum Erfassen von Telekommunikationsdaten ohne Eingreifen des Gesetzgebers findet. Dabei müsse die Privatsphäre der US-Bürger gewahrt bleiben. Gesetzliche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung oder der präventiven Aufklärung gibt es in den USA im Unterschied zu Europa nicht. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Bericht: NSA hat Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt" (20.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-NSA-hat-Vorratsdatenspeicherung-vorlaeufig-gestoppt-982013.html

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« Reply #250 on: April 26, 2010, 11:48:00 AM »

Quote
[...] Im Internet ist ein Dokument aufgetaucht, bei dem es sich offenbar um einen Entwurf für den offiziell noch nicht veröffentlichten Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie  zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten handelt. Die seit März 2009 laufende Evaluation hat ergeben, dass sich 70 Prozent der Abfragen der Verbindungs- und Standortinformationen auf maximal drei Monate beziehen. Dieser Wert steigt auf 85 Prozent, wenn die ersten sechs Monate der Aufbewahrung berücksichtigt werden. In dem Bericht wird daraus gefolgert: "Die Relevanz der Daten sinkt erheblich mit ihrem Alter."

Die Analyse, die bereits in einem Vortrag eines Mitglieds der Initiative "Europaen Digital Rights" zitiert wird, soll auf 70 Eingaben von Strafverfolgern, Datenschützern, Regierungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen beruhen. Ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte gegenüber heise online, dass sich der Prüfprozess noch "in einem frühen Stadium" befinde. Die Authentizität des Papiers wollte er nicht beurteilen. Für die Vorlage eines offiziellen Berichts gebe es noch keinen Zeitplan.

Alle Mitgliedstaaten haben laut dem Papier die "Effektivität der Nutzung der gespeicherten Daten bestätigt". Die in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppte  Maßnahme helfe in hohem Maße bei der Untersuchung und der Verfolgung von Straftaten.  Der Wert der Vorratsdaten vor Gericht müsse aber fallbezogen beurteilt werden: "Es konnten keine quantitativen Daten geliefert werden, welche die positive qualitative Einschätzung" der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren gestützt hätte.

Tschechien hat laut dem Bericht gemeldet, dass die Verwendung der Daten "die grundlegende Untersuchungsmethode für alle Arten schwerer Straftaten geworden ist". Die Tschechen führen die Liste der Mitgliedsstaaten an, die am häufigsten auf Vorratsdaten zugreifen: 12.744 Abfragen kamen dort 2008 auf eine Million Einwohner. Es folgten Frankreich mit 8646 Zugriffen pro Million Bürgern und Großbritannien mit 7699. Deutschland liegt in dieser Übersicht mit 163 Abfragen pro einer Million Bürgern weit hinten. Hierzulande hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugang zu den Informationen bereits vor ihrem Grundsatzurteil weitgehend eingeschränkt.

Sieben EU-Länder haben laut dem Dokument die Vorgaben aus Brüssel noch gar nicht umgesetzt. In Staaten wie Portugal, Italien oder Polen werde die Vorratsdatenspeicherung zudem erst seit dem zweiten Halbjahr 2009 oder seit Anfang dieses Jahres angewendet. Die durchschnittliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten liege bei 12 Monaten. Fünf Länder hätten sich für eine halbjährige Frist entschieden, zwei für 18 und zwei für 24 Monate. Auch die Vorgabe, einen Zugang zur Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu gewähren, werde sehr unterschiedlich ausgelegt. In vielen Staaten würden die Vorratsdaten zudem für Zwecke wie die Prävention von Straftaten freigegeben, die nicht direkt von der Direktive vorgegeben seien.

In zwei Dritteln der überprüften Länder haben laut dem Papier Polizeibehörden Zugriff auf die Daten. Vielfach werde diese Möglichkeit aber auch Zollbehörden oder der Finanzaufsicht eröffnet, in der "Mehrzahl" der Mitgliedsstaaten den Geheimdiensten, auch wenn dies nicht Teil der Richtlinie sei. Ein Land habe gemeldet, dass diese Zugriffe sieben Prozent aller Anfragen ausmachten. Einige Staaten hätten zudem angeordnet, dass "zusätzliche Datenkategorien" etwa zu benutzten Bankkonten zu erfassen seien.

Die Deutsche Telekom wird zitiert mit der Angabe, 5,2 Millionen Euro für die Implementierung und 3,7 Millionen Euro an laufenden Kosten ausgegeben zu haben für die Archivierung von 40 Terabyte pro Jahr. Sie habe rund 13.000 Anfragen zu Telefon- und 6450 zu Internetdaten herausgeben müssen.

Der Großteil der EU-Mitglieder habe keine Regeln zur Kostenerstattung für die betroffenen Provider. Einige Länder hätten Ausgleichszahlungen für laufende Kosten bei Abfragen vorgesehen. Geld für Ausgaben zur Aufrüstung der Infrastrukturen der Anbieter gebe es nur in Großbritannien, Finnland und Tschechien.

Neben Wünschen zur Aufnahme zusätzlicher Informationen über nicht erfolgreiche Anrufe oder den Ein- und Ausschaltzeitpunkt eines Mobiltelefons dokumentiert das Papier auch Bedenken von Bürgerrechtlern, Datenschutzbeauftragten und Providern. Dabei sei teils von "katastrophalen Auswirkungen" auf die Nutzer bis hin zu einem systematischen Vertrauensverlust die Rede. Zudem werde die ausgebliebene Harmonisierung nationaler Rechtssysteme moniert.

Teil der Befragung war auch die mit der Umsetzung des Stockholm-Programms zur inneren Sicherheit inzwischen geplante bessere Identifizierbarkeit der Nutzer von Kommunikationsdiensten. In sieben Mitgliedsstaaten müssten beim Kauf vorausbezahlter Handykarten Personalien angegeben werden. Eine "große Anzahl" weiterer Länder, von denen drei genannt sind, begrüße Registrierungsauflagen und einen grenzüberschreitenden Austausch von Kundendaten. Damit könne sich der Einsatz einschneidender Maßnahmen wie  von IMSI-Catchern oder die Analyse von Kommunikationsmustern erübrigen. Bürgerrechtler bezeichneten Anonymität dagegen als Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Der Abschnitt, der Folgerungen aus der Evaluierung ziehen soll, ist in dem Papier ausgespart. (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Vorratsdatenspeicherung auf dem EU-Prüfstand" (26.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-EU-Pruefstand-986050.html

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« Reply #251 on: May 31, 2010, 08:00:43 AM »

Quote
[...] Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.

In einem der dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.

Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März dieses Jahres die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

(dpa) /  (se)

Quote
29. Mai 2010 12:37
Argumentation schwachsinnig
ActionListener (267 Beiträge seit 26.07.06)

Das immer wieder vorgebrachte Argument, ohne dieses oder jenes
Überwachungsgesetz, wäre ja die Aufklärungsquote von bestimmten
Straftaten geringer, ist hanebüchener Unsinn.
Auf andere Bereiche übertragen, könnte man dann auch ein Gesetz
fordern, welches die präventive Überwachung sämtlicher Wohnzimmer in
Deutschland regelt. Damit würde dann ja wahrscheinlich die
Aufklärungsquote für häusliche Gewalt steigen.
Warum fordert das keiner? Weil es ein extrem unverhältnisßmäßiger
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger wäre? Ach!
Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft muss gewisse Dinge
einfach hinnehmen, wenn sie ihre Freiheit nicht aufgeben will. Das
haben die meisten Innenminister scheinbar vergessen.


Quote
29. Mai 2010 10:49
Ebay Auktionen?? HÄÄH???!!
metacortexx (753 Beiträge seit 28.04.03)

War das nicht ursprünglich für Terrorismus und schwerste Straftaten
angedacht?

Ja, ne, war ja klar, das sie uns angelogen haben.


Quote
29. Mai 2010 11:17
Bundesrepublik in Flammen
kajott (831 Beiträge seit 05.07.00)

Wie haben die Strafverfolgungsbehörden eigentlich vor der
Vorratsdatenspeicherung ihre Erfolge gefeiert?
Als das BverfG die Speicherung der Daten kippte, habe ich rein medial
(Zeitschrift, Radio, Fernsehen,...) nicht wirklich mitbekommen, das
Horden von Terroristen die Bundesrepublik in Schutt und Asche gelegt
haben!
Und zur potentiellen Terrorbekämpfung war die Vorratsdatenspeicherung
ja eigentlich eingeführt worden.


Quote
29. Mai 2010 11:40
Man könnte meinen, man hört eine Platte mit Sprung.
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Immer und immer wieder dasselbe, wie bei kleinen, trotzigen Kindern.
Mama hats verboten? ir egal, ich will es trotzdem. Mama erlaubt es
dennoch nicht? Egal, mit Sprachverschrenkungen, die jeder als solche
erkennt, "umgeht" man das verbot in dem Wissen, etwas unerlaubtes zu
tun. Mama erwischt einen dabei? Vollkommen egal, mehr als ein bißchen
Schimpfe gibt ja eh nicht.





Aus: "Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten" (29.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-wollen-Zugriff-auf-Telefondaten-1010572.html

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« Reply #252 on: June 29, 2010, 08:20:03 AM »

Quote
[...] 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern haben die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aufzuheben. Unter den Unterzeichnern sind nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen, Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.

Durch eine allgemeine Aufzeichnung von Verbindungsdaten bestehe das Risko, dass vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte durch Datenpannen bekannt und missbraucht werden könnten, heißt es in dem Brief. Außerdem seien die Kosten der Datenspeicherung unvertretbar und es werde die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger behindert. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung habe sich zudem in vielen europäischen Staaten als überflüssig, schädlich oder verfassungswidrig herausgestellt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Verbindungsdatenaufzeichnung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Die Unterzeichner des Briefes an die EU-Kommission erwarten, "dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den rumänischen Verfassungsgerichtshof und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird". Im April dieses Jahres hatten bereits 48 Organisationen ihren Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung in einem Brief an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ausgedrückt.

(anw)




Aus: "Europaweiter Protest gegen Vorratsdatenspeicherung" (28.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaweiter-Protest-gegen-Vorratsdatenspeicherung-1030109.html

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Subfrequenz Board Quotation Robot


« Reply #253 on: July 13, 2010, 09:13:22 AM »

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[...] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appellierte am Wochenende an die Bundesregierung, rasch den derzeitigen "rechtlosen Zustand" bei der Vorratsdatenspeicherung zu beseitigen. "Wir brauchen eine saubere Rechtsgrundlage", sagte Herrmann im Rahmen eines Seminars der Akademie für politische Bildung in Tutzing zum Thema "Angst, Kontrolle, Vertrauen - Datenschutz und Gesellschaft". Der Gesetzgeber müsse ja "eigentlich nur das Urteil von Karlsruhe abschreiben, dann ist das Gesetz schon fertig", sagte Herrmann unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Herrmann argumentierte entschieden für ein Sicherheitsprimat auf der Basis "sensibler Gesetze". Mit der bayerischen Gesetzgebung, etwa der im Landesparlament verabschiedeten Regelung zur Online-Durchsuchung, sieht sich der Innenminister auf einem guten Weg zu einen sensiblen Umgang mit dem Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit. Im vergangenen Jahr sei die bayerische Regelung zur Online-Durchsuchung kein einziges Mal zur Anwendung gekommen, sagte Herrmann. Von einer Massenanwendung solcher Instrumente oder gar einem orwellschen Überwachungsstaat könne keine Rede sein . Den "will auch wirklich keiner hier", bekräftigte der Minister.

Größere Bedenken seien in Richtung Privatwirtschaft angebracht, findet Herrmann. Ein Unternehmen wie Google habe heute schon mehr Daten über den Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen. Vor Wiederaufnahme von Googles Street-View-Aufnahmefahrten behalte er sich eine stichprobenartige Überprüfung der dafür von Google eingesetzten Fahrzeuge vor, um die datenschutzmäßige Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Erfassung von Daten privater WLANs hatte den Innenminister auf den Plan gerufen.

Noch schützen die Demokratie und der Rechtsstaat die Bürger vor post-orwellschen Überwachungsmöglichkeiten, sagte der Informatiker Hannes Federrath von der Universität Regensburg. Er könne sich allerdings nicht damit abfinden, dass der Staat auf der einen Seite versuche, die Manipulation informationstechnischer Systeme und der Datenströme für unzulässig zu erklären, sich aber andererseits das Recht herausnehme, es für sich selbst zu legalisieren.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzey Montag, warnte davor, die verschiedenen Datenschutzinteressen gegeneinander aufzurechnen. "Die Daten sind da, die technischen Möglichkeiten sind auch da", warnte der Politiker. Damit könne der Bürger so gläsern werden, "dass 1984 geradezu grobschlächtig" wirke. Montag fordert, der Bürger solle dem Staat und der Wirtschaft nicht einfach vertrauen, vielmehr müsse das vom Bundesverfassungsgericht im Zuge seines Urteils zur Online-Durchsuchung formulierte Grundrecht auf Vertraulichkeit der IT-Systeme ganz konkret in das Grundgesetz aufzunehmen. "Es gibt ein Postgeheimnis, das ist Kutschenzeitalter", meinte Montag und forderte statt dessen ein "Grundrecht auf die Integrität meines Mobilcomputers". (Monika Ermert) / (vbr)

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WinstonS., 12. Juli 2010 18:08
Ich fordere den Verkauf von Bayern an Österreich oder an die Schweiz

Mit dem Erlös werden die Staatsschulden getilgt und dann sehen wir
mal weiter

;)


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12. Juli 2010 18:56
Warum auf die Privatwirtschaft zeigen?
klawischnigg (mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.03)


Es kann schon sein, daß "Google heute schon mehr Daten über den
Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen" hat, aber Google kann
mir nicht aus Versehen oder mit Absicht Beamte ins Haus schicken,
mich anklagen oder sogar einsperren.

Nicht daß ich die Sammelwut von Unternehmen gutheisse oder billige,
aber wer den Unterschied zwischen Unternehmensinteresse und
staatlichem Gewaltmonopol nicht verstanden hat ...



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FrogmasterL, 12. Juli 2010 19:27

Stimmt.

Leider werden wir wieder ein extrem kompliziertes Wortungetüm
bekommen, das weitgefasste, schwammig definierte Ausnahmen ('zur
Abwehr schwerer Gefahr') enthält, ein paar Schutzgruppen
definiert ('Abgeordnete') und im Wesentlichen einen Freifahrtsschein
darstellt, da hilft auch kein Googlebashing.
Wobei ich mittlerweile glaube, dass  die Herrmanns dieser Republik
einfach neidisch auf ein Unternehmen sind, dass die Leute bespitzelt,
dabei noch beliebt ist (mehr oder weniger) und auch noch einen echten
Mehrwert für die Anwender generiert.


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13. Juli 2010 09:24
Den orwellschen Überwachungsstaat will ja keiner hier
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Die Bürger sicher nicht. Da zumindest hat er Recht.

Er spricht aber aus der Position der Politiker heraus, und DA wundert
es mich dann doch. Denn alle Forderungen nach "sauberen
Rechtsgrundlagen" und "XYZ darf kein rechtsfreier Raum sein" deuten
genau auf die Errichtung eines Überwachungsstaates hin.

Schade nur, dass Otto Normalverbraucher wieder auf diese
Verbalakrobatik hereinfallen wird...



Aus: "Bayerns Innenminister fordert "saubere Rechtsgrundlage" für Vorratsdatenspeicherung" (12.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerns-Innenminister-fordert-saubere-Rechtsgrundlage-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1036782.html

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« Reply #254 on: September 04, 2010, 11:55:07 AM »

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[...] Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sehen in der vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegten Kriminalitätsstatistik Belege dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten überflüssig ist. Im Jahr 2008, als Verbindungsdaten nur sporadisch gespeichert wurden, seien 167.451 Internet-Straftaten registriert worden, sie konnten zu 79,8 Prozent aufgeklärt werden, erläutern die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Im Jahr 2009, in dem alle Interneteinwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert worden seien, habe die Polizei demgegenüber 206.909 Internet-Straftaten registriert. 75,7 Prozent davon seien aufgeklärt worden.

Die Statistik beweise, "dass das Gerede von 'Sicherheitslücken' durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen ist", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. 2008 seien Interneteinwahlen und E-Mails allenfalls kurzfristig protokolliert worden. Trotzdem seien Internet-Delikte ohne Vorratsdatenspeicherung häufiger aufgeklärt worden. Das gelte auch für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

"Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jetzt endlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, von der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweichen", forderte Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Bürgerrechtler, die Ende 2007 Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt hatten, rufen für den 11. September zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin auf. (anw)

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2. September 2010 11:00
Laut Statistik vielleicht
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Aber die flammenden Visionen vom Angriff bionuklearer islamistischer
Terroristen und sonstiger Unholde, die nur durch die
Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden können, waren ja nur ein
Dosenöffner.

Jetzt geht es für BKA und Politik darum, möglichst schnell ein neues
Anwendungsszenario für die Vorratsdatenspeicherung zu finden,
Sozialbetrüger zum Beispiel.
Diese sind in wirtschaftlich schlechten Zeiten hervorragende
Sündenböcke.





Aus: "Bürgerrechtler: Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalitätsstatistik überflüssig" ()
Quelle:  http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Vorratsdatenspeicherung-laut-Kriminalitaetsstatistik-ueberfluessig-1071139.html

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