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« on: June 08, 2005, 01:54:09 PM » |
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[...] "Information wants to be free" is an expression that has come to be the unofficial motto of the free content movement. The expression is first recorded as pronounced by Stewart Brand at the first Hackers' Conference in 1984, in the following context:
On the one hand information wants to be expensive, because it's so valuable. The right information in the right place just changes your life. On the other hand, information wants to be free, because the cost of getting it out is getting lower and lower all the time. So you have these two fighting against each other.[1]
Brand's conference remarks are transcribed in the Whole Earth Review (May 1985, p. 49) and a later form appears in 'The Media Lab: Inventing the Future at MIT', Viking Penguin, 1987 (ISBN 0-14-009701-5), p.202:
Information Wants To Be Free. Information also wants to be expensive. ... That tension will not go away.[1]
[...] Brand's eleutherian attribution of emotion to an abstract human construct (information) has been adopted within a branch of the Cyberpunk movement, whose members espouse a particular political (Anarchist) viewpoint. The construction of the statement takes its meaning beyond the simple judgemental observation, "Information should be free" by acknowledging that the internal force or entelechy of information and knowledge makes it essentially incompatible with Capitalist notions of proprietary software, copyrights, patents, subscription services, private property, etc. Information is dynamic, ever-growing and evolving and cannot be contained within (any) ideological structure.
Under this line of thinking, hackers, crackers, and phreakers are liberators of information which is being held hostage by agents demanding money for its release. Other participants in this network include Cypherpunks who educate people to use public-key cryptography to protect the privacy of their messages from corporate or governmental snooping and programmers who write free software and open source code. Still others create Free-Nets allowing users to gain access to computer resources for which they would otherwise need an account. They might also break copyright law etc. by swapping music, movies, or other copyrighted materials over the Internet. Another common outlet for this viewpoint comes in the form of the wiki-movement and Wikitopianism.
From: "Information wants to be free" (08/2007) Source: http://en.wikipedia.org/wiki/Information_wants_to_be_free-.- [...] Der Zielkonflikt zwischen Transparenz und Datenschutz bestimmte am heutigen Montag die Sachverständigen-Anhörung zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Innenausschuss des Bundestages. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden rotgrünen Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange und behördlicher Entscheidungsprozesse, die Paragrafen 5 und 6 den Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Ein Anspruch auf Informationszugang besteht etwa nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Die Nachrichtendienste sollen gleich gänzlich den Anfragen kritischer Bürger entzogen bleiben. Soweit das Auskunftsbegehren auf Verwaltungsvorgänge zielt, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen tangiert sein könnten -- mangels einer präzisen rechtlichen Definition fällt darunter jegliches wettbewerbsrelevante Knowhow von Unternehmen -- dürften die Auskünfte nur erteilt werden, "soweit der Betroffene eingewilligt hat". Mit diesen Einschränkungen könne "jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden", bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovernment (ESG) den Entwurf in der Anhörung. Und der an der Berliner Humboldt-Universität lehrende Staatsrechtler Michael Kloepfer kritisierte besonders den weit gefassten Vorrang der öffentlichen Belange. "Die überaus vielen Ausnahmeregelungen können als 'Verlustliste der Informationsfreiheit' angesehen werden", meinte er. Der in der Gesetzesbegründung beschworene Grundsatz, "soviel Informationen wie möglich, so viel Geheimnisschutz wie nötig", scheine in dem Gesetz selbst nicht beherzigt, sondern "eher umgekehrt worden zu sein". Aus: "Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik" (14.03.2005 18:07) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/57513
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« Last Edit: November 17, 2007, 11:46:01 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #1 on: June 08, 2005, 02:15:58 PM » |
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[...] Die US-Bundespolizei FBI hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 Familienangehörigen von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden und anderen saudiarabischen Staatsbürgern das Verlassen der USA ermöglicht, bevor Ermittler sie vernehmen konnten.
[...] Die von der "New York Times" veröffentlichten Dokumente waren dem Blatt zufolge bislang unter Verschluss gehalten worden, mussten dann aber veröffentlicht werden, weil die Bürgerrechtsgruppe "Judicial Watch" vor Gericht erfolgreich auf ihre Herausgabe geklagt hatte. (AFP) Aus: "FBI verhalf bin Ladens Familie zur Flucht" (28.03.2005) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2m3/ausland/artikel/145/50095/
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« Last Edit: January 03, 2009, 10:33:47 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #2 on: June 13, 2005, 12:40:11 PM » |
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Die Philosophie des "free flow of information" ermöglicht heute über das Internet nicht nur den Zugriff auf Informationen, sondern auch auf Anordnungen von Bits, die von Juristen mitunter als "Produkte" bezeichnet werden. Aus einem harmloss Fluss von Bits quer die Datenwege rauf oder runter wird dann auf einmal ein "Diebstahl geistigen Eigentums". Wenn Bits sich vermehren, ist das für die Juristen kein Sex, sondern an ein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz. Dank Komprimierungsverfahren wie MP3, Distributions- und Übertragungstechniken, Suchmaschinen und Kulturdurst flutscht es mittlerweile gewaltig: nicht nur Software, sondern auch Musik und anllählich auch Filmdateien werden munter im Netz verteilt und quer durch die Welt geschickt.
[...] Unser Ansatz geht vielmehr davon aus, daß nicht nur das Zeitalter der Kontrolle von nicht-materiellen Gütern (also Anordnungen von Bits) vorbei ist, sondern auch das Zeitalter des "geistigen Eigentums". Wir wollen das auch nicht mehr: dieser dauernde Diebstahl aus dem kollektiven Unterbewusstsein und dem öffentlichen Raum der Ideen und Gedanken.
Also machen wir uns mal ans Werk: geistiges Eigentum? Urheberrecht? Patentgesetze? Copyright? Lizenzgebühren? Können wir diesen Unsinn unter der Überschrift "Evolutionär überholt" auf den Müllhaufen der Geschichte werfen?!
Aus: "Die Freiheit der Bits und die Unmöglichkeit "geistigen Eigentums" Quelle: http://chaosradio.ccc.de/cr53.html
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« Last Edit: January 24, 2009, 10:34:10 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #3 on: June 13, 2005, 01:01:29 PM » |
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"Kern des Kampfs zwischen den fortschrittlichen und reaktionären Kräften im Internet ist die Frage des geistigen Eigentums." (Felix Stalde; 2001) -.- [...] Informationsfreiheit ist zuallererst eine ethische und politische Frage: das Grundrecht auf Wissen und Bildung; das Recht auf Zugang zu Wissen und Teilhabe an seiner Formung und Erneuerung; ihr Wert als Gegengewicht gegen kommerzielle Schließung, Informationsmonopole und informationellen Imperialismus, kurz -- es geht um die altbewährte Ausrichtung auf Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Werte, die trotz allen Wandels seither -- z.B. die Digitalisierung unseres Welthorizonts -- nichts an ihrer Zeitgemäßheit verloren haben.
Quelle: http://www.mikro.org/Events/OS/interface5/#Information%20should%20be%20free (Der Link ist nicht mehr Gültig)
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« Last Edit: January 24, 2009, 10:35:12 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #4 on: June 13, 2005, 01:36:45 PM » |
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"Freie Software ist eine politische Aktion, die das Prinzip der Freiheit über alles andere stellt." (Richard Stallman) [...] Die Bewegung freier Software hat nicht einfach ein neue, bessere Firma gegründet und bessere proprietäre Software entwickelt (das hat Netscape versucht und ist gescheitert). Sie hat die Spielregeln verändert, den Quelltext offen gelegt und ein kollektives globales Entwicklungsmodell installiert. Interessant ist hierbei in langer Perspektive nicht das Produkt, sondern die neue Art und Weise der Produktivkraftentwicklung. Diskussionen über die Frage, ob freie Software eher zum Kapitalismus, zum Anarchismus oder zum Kommunismus kompatibel ist, gehen an der Sache vorbei. Die Frage ist zunächst nicht, welche Gesellschaftsformation die angemessene ist, sondern wie die Arbeit beschaffen sein muß, damit sich in ihr der Mensch als Subjekt voll entfalten kann. Linux hat gezeigt, daß das gehen kann.
Aus: "Linux - Software-Guerilla oder mehr? Die Linux-Story als Beispiel für eine gesellschaftliche Alternative" von Stefan Meretz (Juni 1999) Quelle: http://www.kritische-informatik.de/linuxswl.htm
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« Last Edit: January 24, 2009, 10:36:01 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #5 on: June 13, 2005, 02:39:54 PM » |
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[...] Manchmal finden Urheberrechtsstreitigkeiten in Kreisen statt, wo man sie am wenigsten vermuten würde. So mahnten die Anwälte der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur vor geraumer Zeit Sebastian Lütgert ab, weil dieser für sein Medienprojekt Textz.com auch Adorno-Texte verwendete. Da Lütgert nach eigenen Angaben aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht auf die Abmahnung reagierte, wurde er sogar per Haftbefehl gesucht. [...] Aus dieser Ecke hätte Lütgert wohl keinen Angriff erwartet. So stellt der Netzpublizist fest: "Gleichwohl liegt es mir fern, verklagt von einer Stiftung, die ausgerechnet Wissenschaft und Kultur zu befördern meint, wegen der angeblichen Verbreitung zweier Texte, die ausgerechnet Theodor W. Adorno geschrieben hat, bei der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee vorstellig zu werden." [Telepolis, Hannover, 5. März 2004 // Aus: "Katzen würden Adorno lesen" von Brigitte Zarzer] ---------------------------------------- "Eine Raubkopie der Wirklichkeit" [...] eine Begegnung wird ja in dem Augenblick am spannendsten, in dem sie ein vorgefertigtes Bild verändert. Als der 73jährige Filmhistoriker Enno Patalas, der sich unentwegt mit den Problemen bei der Definition von "Originalversionen" von Filmklassikern beschäftigt, am Samstag nachmittag noch einmal das Mikro ergreift, ist so ein Moment gekommen: Der Netzkünstler Sebastian Lütgert, von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur wegen der Verbreitung zweier Adorno-Texte über seine Website aus Copyrightgründen juristisch belangt, hat eben noch Filmbilder auf ihre Verbreitungsformen hin befragt, jetzt applaudiert er ostentativ, als Patalas erklärt: "Film ist schon an sich nichts anderes als eine Kopie, eine Raubkopie der Wirklichkeit." [Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt, 5. März 2004 // Aktivismus: Digitale Dissidenten bei "Neuro - Networking Europe" von Wolfgang Frömberg] ------------------------------ [...] In Deutschland aber, dem Land der Besiegten, gab es um 1964 eine Zeit, in der viele kritische Schriften nicht zu haben waren. Sie wurden zwar nicht verboten, wie die Weltbühne Ossietzkys, die heute vor 71 Jahren zum letzten Mal erschien, sie waren einfach nicht vorhanden. Sie waren verbrannt oder im Ausland erschienen. Die Konsequenz waren Raubdrucke von Autoren wie Adorno. Aus Raubdrucken lernten die so genannten 68er, die es heute außerordentlich verwerflich finden, wenn ein Kunstprojekt Textpassagen online stellt. Doch wie sagte schon ein Adorno, der von seiner Stadt Frankfurt an einen Herrn Reemstma verkauft wurde, jedenfalls in der Interpretation des ersten linken KI-Programmes namens Trotzki 2000: "Es gibt kein richtiges Millionär-Werden im Falschen". [...] [Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/45300 / von Hal Faber (jk/c't)] ----------------------------------------- Wem sich der Sinn dieses Gerichtsstreits zwischen einem millionenschweren Altlinken und einem jugendlichen Habenichts nicht so ganz erschließt, kann nun immerhin eine Online-Petition unterschreiben: auf www.monochrom.at/adorno-textz/ http://www.titanic-magazin.de ----------------------------------- Bekannterweise konnte Theodor Wiesengrund Adorno die Kulturindustrie nicht leiden. Kultur als Ware war ihm ein Greuel. Was er wohl jetzt dazu sagen würde, wenn er feststellt, dass um seine eigenen Texte im Namen des von ihm gegründeten Instituts für Sozialforschung warenartig gestritten wird? Ganz klar: Damit der Kapitalismus freundlicher rüberkommt, als er in Wirklichkeit ist, braucht es die Kultur. Die macht ihn bunt, sorgt für Abwechslung, lenkt ab durch Events und beschäftigt die Menschen. Das ist heute so und ist früher nicht anders gewesen. Und Adorno, im Grunde seines Herzens aufrechter Anti-Kapitalist, fand das gar nicht lustig. Auf sämtliche Momente, in denen Kultur aus seiner Sicht zum warenförmigen Ereignis wurde, zeigte er mit den Fingern. Kino, Jazz und das Ganze. Wenn er heute wüsste, dass mittlerweile auch die Museen zu Eventtempeln umfrisiert worden sind und dass man keine Spezial-Interessen mehr haben soll, weil sie zuwenig potentielle Käufer erreichen, würde er an seinem Gruftdeckel kratzen. Wir schwören. Klar ist: Der Allgegenwart der Ware entkommen wir heute alle mehr schlecht als recht. Auch in der Kultur. Dabei steht die Form der Kultur, die heute nur noch als "geistiges Eigentum" abgehandelt wird, eigentlich prinzipiell der Ware entgegen: Während bei materiellem Eigentum der Produzent ein Produkt schafft, das es nur einmal gibt und das in Benutzung ist, wenn es von jemandem anderen verwendet wird, wird bei "geistigem Eigentum" das Original nicht in materielle Mitleidenschaft gezogen. Genau weil man "geistiges Eigentum" wiederholen kann, ohne dass der ursprüngliche Text dabei flöten geht (wenn man einen Text abschreibt eben, oder ihn ins Netz stellt), genau deshalb hält "geistiges Eigentum" gegenüber dem Kapitalismus ein subversives Moment inne. Seine Form wehrt sich gegen den Warenstatus, indem es einfach nicht folgsam mitmacht. Zumindest solange, bis die Anwälte kommen. [Quelle: De:Bug, Berlin, März 2004 aus :"Texte vor Gericht / Streit um Adorno" von Mercedes Bunz] ---------------------------- Würde Reemtsma Adorno lesen und nicht nur besitzen, hätte er einen erfreulichen Fall von Systemresistenz erkennen müssen. Ein autoritärer Charakter ist Lütgert zweifellos nicht, und Reemtsma hätte ihn allein deswegen schon mindestens zum Kaffee einladen müssen. Um wenigstens über Adorno zu reden. [Bruchstück aus "In den Knast für Adorno?" (Die Tageszeitung, Berlin, 24. Februar 2004 ) / : Quelle: http://www.taz.de/pt/2004/02/24/a0195.nf/text] ------------------------------------ [...] wohl kaum ein Philosoph oder Soziologe hat sich so kritisch wie Adorno mit der Rolle der Kulturindustrie befasst. Dazu kommt: Die Klage wurde nicht von einem kommerziellen Verleger, sondern von einer prominenten, progressiven Stiftung angestrengt, die sich die Förderung von Wissenschaft und Kultur auf die Fahnen geschrieben hat. Dies zeigt, dass sich der Konflikt nicht in traditionelle Kategorien von links-rechts, kommerziell versus nicht kommerziell fassen lässt. [....] Es geht um zwei radikal unterschiedliche Visionen der kulturellen Wissensordnung der Zukunft, die mächtig in die Gegenwart hineinwirkt. Auf der einen Seite steht die Vorstellung, dass Information ein handelbares Produkt sei, auf der andern jene von Information als einem Ideenfluss. Die Anhänger der ersten Sichtweise argumentieren mit dem moralischen Recht und der wirtschaftlichen Notwendigkeit der totalen Kontrolle der digitalen Kulturgüter durch die Urheber oder Rechteinhaber. Hier bedeutet die Vernetzung in erster Linie neue Möglichkeiten, digitale Güter viel weitgehender als bisher kommerziell zu nutzen. Neue technologische Plattformen, so genannte Digital-Rights-Management-(DRM-)Systeme, sollen es ermöglichen, jede nicht lizensierte Nutzungsform auszuschliessen. Dank DRM soll beispielsweise genau bestimmt werden können, wie oft ein elektronisches Buch gelesen oder ein Song gehört werden kann, bevor eine neue Lizenz erworben werden muss. Die Unzulänglichkeiten der jetzigen Technologien bedeutet nicht, dass diese Vision mittelfristig unmöglich ist, denn sehr viel weiter gehende Systeme sind bereits in Entwicklung. Die Befürworter dieser Vision argumentieren nicht nur mit dem Schutz der Rechte, sondern auch mit der Fairness gegenüber den Konsumenten, die nur noch so viel zu bezahlen hätten, wie sie wirklich nutzen. Die andere Sichtweise sieht in der Vernetzung primär die Chance, den Zugang zu Kulturgütern radikal zu vereinfachen, neue Formen von Öffentlichkeit zu schaffen und neue kulturelle Ausdrucksformen zu erproben. Hier steht weniger die kommerzielle Auswertung im Zentrum als vielmehr die Möglichkeit der kulturellen Innovation, die bedroht würde, wenn nur noch von den Rechteinhabern abgesegnete Verwendungsformen erlaubt wären. Innovation sei nur möglich, wenn mit Rohmaterial frei umgegangen werden könne. [Bruchstück aus: "Kulturgüter in den digitalen Käfig gesperrt" von Felix Stalder (Tages-Anzeiger, Zürich, 24. Februar 2004)] --------------------------------- Qellen siehe auch: http://textz.com/adorno/press.de.txt
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« Reply #6 on: June 15, 2005, 10:27:23 AM » |
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[...] Alvar Freude ist weder ein rechtsradikaler Volksverhetzer noch ein Gewaltverherrlicher. Das sagt auch Staatsanwalt Apostolos Milionis. Trotzdem hat er den 32-Jährigen angeklagt, und trotzdem hat Amtsrichterin Corinna Mahringer ihn verurteilt.
Freude kämpft gegen die Bezirksregierung Düsseldorf, die unerwünschte Internetseiten für Nutzer sperren lassen will. Darunter sind Seiten des US-amerikanischen Neonazis Gary Lauck, Seiten mit wüsten Gewaltdarstellungen und fragwürdigen Sex-inhalten. Gegen die Sperrverfügung wehrt sich Freude in seinem Projekt odem.org. Dort ist im Internet eine Dokumentation über die Düsseldorfer Sperrbestrebungen niedergelegt - mit drei Links, eben zur Naziseite Gary Laucks und zu zwei weiteren Seiten. "Ohne die Links geht eine Dokumentation nicht", sagt Freude und weist darauf hin, dass er Lauck auf odem.org als Mann mit zerfressenem Gehirn beschimpft.
Staatsanwalt Milionis sagt, Freude mache mit den Links die verbotenen Seiten zugänglich. Und er trage so zur Verbreitung antisemitischer, rassistischer Hetzpropaganda bei - bis hin zur Leugnung des Holocaust. Freude entgegnet, die Nazis könne man mit einem Internet-Filtersystem nicht wirksam bekämpfen. Vielmehr müsse man aufklären. Und nichts anderes tue er mit seiner Dokumentation auf odem.org.
Der zweite Anklagekomplex betrifft Freudes Internetprojekt Freedomfone. Dort hatte er angeboten, aus allerlei - auch verbotenen - Websites vorzulesen. Kunden müssten nur eine teure 0190-Nummer wählen. "Reine Satire", sagen Freude und sein Anwalt Thomas Stadler. Das Angebot sei für Internetnutzer auf den ersten Blick so absurd, dass die Satire sofort erkannt werde. "Freiheit der Kunst und Freiheit des Internetnutzers auf Information aus allen Quellen" macht Alvar Freude, Absolvent der Merz-Akademie, geltend und stützt sich in seiner Argumentation auf die medienpolitischen Sprecher fast aller Parteien.
Stadler fragt, ob es auch strafbar sei, wenn Freude keine Links gesetzt, sondern die Adressen der verbotenen Webseiten einfach so in seiner Dokumentation erwähnt hätte. Staatsanwalt Milionis: "Das kommt auf den Einzelfall und den Kontext an." Jedenfalls sei es international unstreitig, dass es auch im Internet einen Schutz geben müsse vor Seiten mit strafbaren Inhalten - "vor allem für Jugendliche". Er fordert eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. "Ich will das geklärt haben - auch höchstrichterlich", sagt Milionis. Anwalt Stadler fordert Freispruch. Richterin Mahringer verhängt schließlich 3000 Euro Strafe. Sie könne keine Kunst erkennen. Freude wird in Berufung gehen. Aus: "Online-Aktivist wegen Volksverhetzung verurteilt" von STAVRAKIS (08.10.2004) Quuelle: http://www.szbz.de/ueberregional/stuttgart/Artikel46101.cfm-.- update: Der Stuttgarter Mediendesigner Alvar Freude ist heute vom Vorwurf der Beihilfe zur Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen worden. Richter und Schöffen der 38. Strafkammer des Landgerichts anerkannten ohne Wenn und Aber, dass es sich bei Freudes Berichterstattung über von der Düsseldorfer Bezirksregierung monierten Naziwebseiten um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt habe. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt. In dem von Freude betriebenen Freedomphone, einer Seite, die Nutzer eingeladen hatte, sich gesperrte Webseiten am Telefon vorlesen zu lassen, sah die Kammer eindeutig eine Satire.
Freude sah gegenüber heise online ein "gutes Urteil fürs Netz, vor allem für die Leute, die sich kritisch mit der Tagespolitik beschäftigen". Ob der Staatsanwalt erneut Rechtsmittel einlegt, dazu habe er sich nach dem Urteil noch nicht geäußert, so Freude. [...] Aus: "Freispruch im Hyperlink-Prozess" (15.06.2005) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60673-.- [...] Was lehrt uns der Freispruch? Nur eines: Der Kampf geht weiter. Die Internet-Zensur in Nordrhein-Westfalen ist noch nicht vom Tisch. Und natürlich darf man nicht alles immer verlinken - es kommt auf das Ambiente an. Links zu Porno-Seiten sollten mit dem Zusatz versehen werden: Vorsicht; der Anblick der von der Natur vorgesehenen Geschlechtsteile des Homo sapiens könnte Mormonen, islamische Fundamentalisten und Jugendschützer irritieren und deren Entwicklung beeinträchtigen! Vielleicht sollte man auch die grauenhaften Bilder aus dem Irak-Krieg im Bundestag vorführen, wenn es wieder mal darum geht, Soldaten an den Hindukusch oder in andere Länder zu schicken.
[...] Die Medien werden sich für das Urteil im Fall Alvar Freude kaum interessieren. [...] selbst Spiegel online verkündet den staunenden Surferinnen und den verwunderten Surfern, das man nicht für die Inhalte fremder Websites verantwortlich sei. Wer hätte das gedacht? BURKS ONLINE 16.06.2005 http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?p=25868
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« Last Edit: June 16, 2005, 09:13:17 AM by Textaris »
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« Reply #7 on: June 15, 2005, 10:40:21 AM » |
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[...] Angesichts der Tatsache, daß in dem anarchisch strukturierten, weitverzweigten, globalen Netz nicht nur ein "Murmeln und Plappern" zu finden ist, sondern auch Bilder härtester Pornographie und Gewaltdarstellungen, darunter Sex mit Tieren oder gefesselten Kindern, und politisch radikales Gedankengut verbreitet wird, werden in verschiedenen Staaten seit etwa 1994 gesetzliche Maßnahmen zur Zensur des Internet ernsthaft diskutiert und angestrebt. Die kontrovers und vielfältig geführte Diskussion (vor allem im Internet selbst) zeigt, daß sich offenbar zwei Lager mit unterschiedlichen Meinungen gebildet haben. Die einen befürworten die Zensur der Inhalte des Internet zumeist unter dem Hinweis, daß die Jugend vor gewaltverherrlichenden und pornographischen Darstellungen sowie rechtsradikalen Gedankengut geschützt werden muß. Die Zensurgegner dagegen weisen auf das Recht der freien Meinungsäußerung hin, das im Netz durch Zensurmaßnahmen beschnitten wäre und dadurch staatliche Eingriffe in allen anderen Diskussionsbereichen Tür und Tor geöffnet wird. Was genau bedeutet eigentlich die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit? Welche Argumente für und gegen die Zensur des Internet werden vorgebracht und welche Motivation steckt dahinter? Welche Art problematischer Inhalte gibt es überhaupt im Internet und welchen Umfang haben diese? Welche Ansätze von Zensur oder Inhaltsregulierung lassen sich im Internet bereits jetzt erkennen? Welche Möglichkeiten gibt es, problematische Inhalte einzudämmen, ohne die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken? [...] Dabei soll nicht vergessen werden, daß das Netz so facettenreich, unübersichtlich und heterogen ist, daß es sich einer einfachen Darstellbarkeit und Topographie entzieht. [...] Das Internet muß obrigkeitsstaatlich Denkenden ein Dorn im Auge sein: Jeder der ca. 60 Millionen Netzbürger kann sowohl Konsument als auch Produzent von Informationen sein. Nicht mehr die starre, geordnete Struktur bestimmt den Fortschritt, sondern die schöpferische Kraft fragmentierter, komplex vernetzter Heterogenität, die am besten mit Elementen der Chaostheorie beschrieben werden kann. Der freie Informationsaustausch per Internet ist besonders in Regionen mit eingeschränkten Bürgerrechten das einzige Ventil, über das sich Oppositionelle entgegen der Regierungspropaganda ausdrücken und informieren können. Das jüngste Beispiel bildete die flammende Rede der US-amerikanischen First Lady Hilary R. Clinton auf der Internationalen Frauenkonferenz in Peking. Ihre Angriffe gegen die Verletzung der Menschenrechte und die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit in China wurden von den Medien des Gastgeberlandes totgeschwiegen. Wenige Stunden später aber stand der volle Redetext im Internet allen zur Verfügung. Das informations-regulierende Recht ist Ausfluß eines uralten menschlichen Bedürfnisses nach Informationskontrolle. Information ist für den Menschen als zoon politicon notwendige Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nur durch Information wird Kommunikation möglich. Sprache und Schrift, Bild und Ton sind die Träger der Information, durch sie gewinnt die Menschheit die ihr eigene Qualität. Der Wunsch, die Informations- und Kommunikationsflüsse zu steuern, ist dadurch verständlich. Wer den Schlüssel zur Informationssteuerung hat, der steuert nicht nur die Information, der steuert die Gesellschaft. Informationsregulierung ist damit der direkteste, der einfachste Weg der Einflußnahme auf die Gesellschaft. Bruchstück aus: " Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Internet" von Michael Brinkmann Quelle: http://www.michael-brinkmann.de/meinungsfreiheit.html
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« Last Edit: June 16, 2005, 08:06:10 AM by Textaris »
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« Reply #8 on: July 12, 2005, 10:47:01 AM » |
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[...] Es ist schon erstaunlich, welche Vorstellungen mancher deutsche Richter vom Internet hat. In einem Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag aus Hannover urteilte das Landgericht München I im März, dass die Erwähnung eines Unternehmens, dass illegale Software herstellt, in einem Presseartikel zulässig ist, ein Link zur Unternehmenswebsite jedoch nicht. Im konkreten Fall ging es um die Firma Slysoft. Die Firma mit Sitz in der Karibik stellt das CD-Kopierprogramms Clone CD und das DVD-Verschlüsselungsknackers AnyDVD her - Software, die gegen deutsches Urheberrecht verstoßen soll, weil sie Kopierschutz aushebelt.
Die Slysoft-Website ist unter der leicht zu erratenden Adresse www.slysoft.com zu finden.
Dass man an Unternehmensnamen einfach ein .com anhängt, um (in den meisten Fällen) direkt auf die Website der Firma zu kommen, wissen Surfer nicht erst seit gestern. Die com-Domain wurde nämlich extra für Firmen eingerichtet.
Die Münchner Richter werteten den Link zu Slysoft als vorsätzliche Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung. Es sei nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Der Link mache das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer" und erhöhe damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich. Den Bericht und die Erwähnung des Namens Slysoft beanstandeten die Richter hingegen nicht. Die Musikindustrie wollte ursprünglich den ganzen Artikel verbieten lassen.
[...] Nach den Links auf Slysoft geht die Plattenindustrie nun gegen ein weiteres Ziel im Internet vor: die russische Musikplattform allofmp3. Diese verkauft MP3s zum Discountertarif - Shops wie Musicload oder iTunes können da nicht mithalten. Die russischen Musikdateien enthalten zudem keinerlei digitales Rechtemanagement (DRM) - können also frei kopiert und auf CD gebrannt werden. Die Musikbranche hat wiederholt erklärt, dass allofmp3 keine Lizenzen zum Verkauf von Musik in Deutschland besitze und das Angebot deshalb illegal sei.
Weil sich die Plattform nicht direkt aus dem Netz vertreiben lässt, entsprechende Klagen in Russland scheiterten, verfolgt die Branche nun offenbar eine andere, altbekannte Strategie: Die Kanzlei Waldorf mahnt Websitebetreiber ab, die auf allofmp3 verlinken.
[...] Allfomp3 verstoße gegen deutsches Urheberrecht, heißt es in einer Ifpi-Presseerklärung. Darauf müssten sich auch diejenigen einstellen, die für "solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen", indem sie etwa "Gebrauchsanleitungen", positive Testberichte oder Links bereitstellten.
Sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt habe auf ihrer Webseite auf das "illegale russische Angebot" verlinkt und den Dienst obendrein noch als "richtungsweisend" und "perfekt" angepriesen.
Der Heise-Verlag aus Hannover berichtete am Freitag Nachmittag über die neuen Abmahnungen - und setzte bewusst den Link zur russischen Website in den Artikel. Auch ohne Link ist die Seite leicht zu finden: durch einfaches Anhängen einer weitverbreiteten Endung an allofmp3.
Der zuständige Redakteur, Holger Bleich, bestritt gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass der Verlag eine Klage provozieren will: "Nicht wir haben den Streit begonnen, sondern die andere Seite." Links gehörten in die Online-Berichterstattung wie die Seitenzahlen in eine Zeitschrift. "Sollen wir denn unseren Lesern in vorauseilendem Gehorsam Informationen vorenthalten", fragte Bleich, "weil sie den kommerziellen Interessen einer Gruppe von Unternehmen entgegenstehen?" Dies widerspräche dem journalistischen Auftrag.
Eine Abmahnung wird der Verlag kaum unterschreiben. Deshalb droht eine Auseinandersetzung vor Gericht, sofern die Kanzlei Waldorf ein Unterlassungserklärung abschickt. Ob das Gericht die Linksetzung ähnlich bewertet wie im Falle Slysoft, ist fraglich, denn es geht hier um Musik und nicht um Software, die Kopierschutz aushebelt, was nach dem neuen Urheberrecht verboten ist.
Letztlich müsste, das dürfte auch der Musikbranche klar sein, schon die Erwähnung des Namens allofmp3 verboten werden.
Aus: "UMSTRITTENER LINK - Neuer Streit zwischen Musikbranche und Heise-Verlag" von Holger Dambeck (11. Juli 2005) Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,364709,00.html
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« Reply #9 on: August 16, 2005, 08:51:52 AM » |
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Die Berliner Edition Tiamat geht mit scharfen rechtlichen Mitteln gegen die Macher eines Berliner Internet-Seminars zum Thema Medientheorie vor. So ist dem "Kollektiv der neuen Methodiker", welches das E-Learning-Angebot in Zusammenarbeit mit der Freien Universität, der Humboldt-Universität und der Universität der Künste Berlin durchführt, nach einer Abmahnung nun eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Nürnberg auf den Tisch geflattert. Darin wird ihnen untersagt, auf der beanstandeten Seminarseite "einen Link zu dem Buch des Autors Guy Debord mit dem Titel 'Die Gesellschaft des Spektakels' zu unterhalten und/oder zu setzen". Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Der Streitwert ist mit 50.000 Euro angegeben.
[...] Die Ironie bei der Geschichte ist, dass Guy Debord als "graue Eminenz" der Situationistischen Internationalen gilt, die sich zwischen 1957 und 1972 für einen Bruch mit zahlreichen Konventionen einsetzte. In der "Gesellschaft des Spektakels" kritisiert der französische Philosoph die kapitalistische Verwertungsmentalität, durch welche alle Aspekte des Daseins nur noch von ihrem Warencharakter her betrachtet werden.
[...] Der von den Seminarmachern verlinkte Debord-Text, der auf einer in Hamburg registrierten Domain lag, ist inzwischen nicht mehr im Netz. Die Verantwortlichen seien nach einem ersten anwaltlichen Schreiben bereit gewesen, die Datei herunter zu nehmen, sagt Bittermann. Momentan ist die zugehörige Domain twokmi-kimali.de nicht zu erreichen. Bruchstücke aus: "Tiamat-Verlag lässt Link in einem Online-Seminar untersagen" (15.08.2005 17:16) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/62829
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« Last Edit: January 25, 2007, 09:53:57 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #10 on: August 16, 2005, 09:01:21 AM » |
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[...] Bitte mißverstehe mich nicht als Zyniker, aber als künstlerische Aktion ist dies natürlich großartig. Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen, daß die beiden Texte, deretwegen unabhängige Künstler und Netzaktivisten mit ruinösen Urheberrechtsverfahren, Anwaltsrechnungen und Gefängnisandrohungen überzogen wurden, Adornos "Dialektik der Aufklärung" und Debords "Gesellschaft des Spektakels" sind.
Von Florian Cramer: [rohrpost] Tiamat Verlag verbietet link auf einem Internetseminar (Mon Aug 15 02:47:57 CEST 2005) Quelle: http://coredump.buug.de/pipermail/rohrpost/2005-August/008487.html
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« Last Edit: May 06, 2009, 05:41:44 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #11 on: August 16, 2005, 09:24:38 AM » |
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Die Situationistische Internationale (S.I.) existierte als Gruppe von 1957 bis 1972. Die Zahl der Mitglieder schwankte zwischen über 40 Mitgliedern und weniger als zehn, insgesamt waren es über die Zeit ca. 70 Personen.
Die Situationisten waren europäische Avantgarde-Künstler, die an der Schnittstelle von Kunst und Politik, Kunst und Wirklichkeit operierten und sich für die Realisierung der Versprechungen der Kunst im Alltagsleben einsetzten. Sie forderten unter anderem die Abschaffung der Arbeit und der Hierarchien, und arbeiteten an ihrem Konzept der theoretischen und praktischen Herstellung von Situationen, in denen das Leben selbst zum Kunstwerk wird. Einige Situationisten waren in den Ausbruch der Studentenunruhen vom Mai 1968 verwickelt, die auf ganz Frankreich übergriffen und anders als in Deutschland auch Arbeiter und Angestellte erfassten. Situationistische Ideen waren in den folgenden Jahren sehr verbreitet und haben international in Kunst, Politik, Architektur und Pop Spuren hinterlassen, die sich bis in die Gegenwart ziehen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Situationismus (16.08.2005)
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« Last Edit: January 24, 2009, 10:38:06 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #12 on: September 01, 2005, 07:59:08 AM » |
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Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung. Anzeige
Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Mitte Januar 2005 hatte heise online über die neue Version der Software "AnyDVD" von Slysoft berichtet. AnyDVD soll laut Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von heise online enthält eine kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers. Der Musikindustrieverband IFPI bezeichnete Passagen des Textes als Werbung beziehungsweise als Anleitung zum Raubkopieren, insbesondere, weil in der Originalversion des Artikels ein Link zur Homepage des Software-Herstellers gesetzt war.
Acht Unternehmen der Musikindustrie wollten im einstweiligen Verfügungsverfahren die Veröffentlichung des Artikels verbieten lassen. In erster Instanz entschied das Landgericht München, dass heise online den Text zwar unverändert im Netz stehen lassen darf, aber den Link zu Slysoft entfernen muss. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein. Am 28. Juli bestätigte das OLG München die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufungsanträge zurück.
In der schriftlichen Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass es sich bei der Meldung von heise online entgegen der Auffassung der Musikindustrie nicht um Werbung handelt. Der Artikel wahre "auch bei einer Gesamtschau hinreichend kritische Distanz zu den wiedergegebenen Aussagen" von Slysoft. Auch eine konkrete Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen vermochte die Kammer im Text nicht zu finden. Der geltend gemachte Anspruch der Musikindustrie, die Wiedergabe von Werbeaussagen Dritter verbieten zu lassen, sei nicht begründet, denn "bei der redaktionellen Berichterstattung und insbesondere bei der Entscheidung, welche Themen behandelt werden, handelt es sich um einen Kernbereich der Pressefreiheit."
Das Begehren des Heise Zeitschriften Verlags, einen Link zur Homepage des Software-Herstellers Slysoft setzen zu dürfen, wies die OLG-Kammer ebenfalls zurück. Das Verbot sei berechtigt, weil Slysoft unstrittig gegen den Paragrafen 95a UrhG verstoße und der Verlag als Störer dafür mit hafte. Durch das Setzen des Links habe heise online den Verstoß "willentlich und adäquat-kausal unterstützt". Den Lesern sei "das Erreichen der verlinkten Website mit der verbotenen Werbung für das Produkt 'AnyDVD' durch den zusätzlichen Service, eine unmittelbare Verbindung mit der verlinkten Website herzustellen, zumindest erleichtert" worden. Daher sei die mit dem Link-Verbot "verbundene Beeinträchtigung der Pressefreiheit bei der hier vorliegenden Konstellation gerechtfertigt".
Bei dem Link gehe es nicht um "die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem Kernbereich der Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen, sondern um die weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf."
Nach Meinung des Verlags ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus. "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften", kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von heise online und der ebenfalls zum Verlag gehörenden Zeitschrift c't. Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten. Die Folge werde sein, dass die Qualität der Online-Berichterstattung sinke, weil weniger Links gesetzt würden.
Bis zum 12. September muss der Verlag die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zunächst prüfen, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annimmt. Aus: "Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein" (09.2005 08:02) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428-.- [...] Das Landgericht München hat mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine im Eilverfahren ergangene Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt, wonach heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens Slysoft setzen darf. Das Urteil im Rechtsstreit mit Unternehmen der Musikindustrie entspricht im Tenor dem Beschluss, den dieselbe Kammer im Verfügungsverfahren gefasst hatte, und wurde so erwartet. Auch die Begründung enthält kaum neue Aspekte: Entgegen der Auffassung des Verlags sieht die Kammer in dem Verbot keine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Heise-Verlags gegen die Eilentscheidung nicht angenommen, sondern auf die Möglichkeit verwiesen, zunächst ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Im Zuge dieses Verfahrens wird der Verlag nun Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. (hob/c't) 27. November 2007 14:21 Re: Aber zu Google darf ich noch verlinken? labecula (3 Beiträge seit 28.03.07)
Lustig auch, dass der Link auf Wikipedia weitergegeben wird. Der reinste Hohn!
Matthias Esken schrieb am 27. November 2007 14:16
> http://www.google.de/search?btnI=1&q=slysoft > > Gruß, > Matthias
Aus: "Link-Verbot gegen Heise bestätigt" (27.11.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99618
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« Last Edit: December 22, 2010, 11:16:01 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #13 on: January 03, 2006, 05:14:28 PM » |
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[...] Schwedische Tauschbörsennutzer und Copyright-Gegner haben eine Partei der Datei- und Rechtepiraten gegründet. Die Vereinigung mit dem Namen «Piratpartiet» hat sich den Kampf gegen das Urheberrecht sowie die Wahrung der Privatsphäre auf ihre Fahnen geschrieben.
[...] Bei den Gründern der «Piratpartiet» handelt es sich nach eigenen Angaben um einen Zusammenschluss von Menschen, die es Leid sind, ihre eigene und die Entwicklung der ganzen Welt durch macht- und geldgierige Unternehmen eingeschränkt zu wissen.
Durch die Weigerung der Copyright-Inhaber, ihre Rechte und Informationen mit dem Rest der Welt zu teilen, ginge so viel Potential verloren. Daher sei die totale Abschaffung von geistigem Eigentum die einzige vernünftige Konsequenz, um den freien Fluss von Informationen zu sichern.
[...] Außerdem lehnen die schwedischen Politpiraten die Beschneidung der Privatsphäre durch Antiterrormaßnahmen kategorisch ab. Bei den schwedischen Wahlen im Herbst müssen sie die dortige Vier-Prozent-Hürde überwinden und mindestens 225.000 Stimmen bekommen, um ins Parlament einziehen zu können. Eine intensivere Diskussion über das Urheberrecht werden sie mit Sicherheit auslösen. (nz)
Aus: "Datei-Piraten wollen ins schwedische Parlament" (03. Jan 13:27) Quelle: http://www.netzeitung.de/internet/375683.html
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« Last Edit: February 25, 2006, 10:38:35 PM by lemonhorse »
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« Reply #14 on: April 27, 2006, 03:46:11 PM » |
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[…] Insgesamt ist die Übertragung der Rechtfertigung von Eigentum durch Arbeit auf den Bereich geistigen Eigentums mit einer Reihe von Problemen behaftet, deren Lösungsalternativen entweder zu Widersprüchen führen oder nur jeweils bestimmte ethische Zielsetzungen und Intuitionen befriedigen. […] Es ist [ ] fraglich, ob in Fällen der industriell organisierten, hoch arbeitsteiligen Erzeugung intellektueller Produkte das Rechtssubjekt, der persönliche Urheber, überhaupt noch vorhanden ist oder eine sinnhafte Beziehung zum Werk hat. Wenn aber die reale ökonomische Situation den Sinn der in der Person des Urhebers entstehenden unveräußerlichen Werkbeziehung zerstört, muss wieder die Frage nach dem gesellschaftlichen Sinn dieser Praxis auftauchen. […] Der gesellschaftliche Wert geistigen Schaffens ist mit wirtschaftlichen und rechtlichen Instrumenten kaum zu erfassen. […] Die Konzentration der Industrie im Bereich Medien, Software und Technologie spielt den Löwenanteil der Verfügungsmacht über geistiges Eigentum in die Hände weniger. Diese Oligopole etablieren zunehmend technische Kontrollmechanismen zur Verwertung der von ihnen angebotene Inhalte. Die Gesetzgebung flankiert diesen Prozeß mit der Verlängerung von Schutzfristen, der Erweiterung von Verfügungsrechten über geistiges Eigentum und Verboten der Umgehung technischer Kontrollmaßnahmen. Da es sich aber bei den Inhalten nicht um ein beliebiges Wirtschaftsgut handelt, sondern um die Ressourcen kulturellen Lebens, sieht Lessig die Freiheit der Kultur gefährdet. Dabei geht es ihm nicht, um eine Kritik an der eigentumsrechtlichen Form des Rechts an intellektueller Produktion, sondern um das Maß und die Reichweite der so ausgeübten Kontrolle: „A free culture, like a free market is filled with property. It is filled with rules of property and contract that get enforced by the state. But just as a free market is perverted, if its property becomes feudal, so too can a free culture be queered by extremism in the property rights that define it“ (Lessig, 2004, Vorwort S. XVI ). Eine ähnliche Position vertritt Rainer Kuhlen, der in seinen Arbeiten eine Ethik des Umgangs mit Wissen und Information entwirft, besonders in Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung. Er stellt fest: “Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die Verwertung von bestehendem Wissen und Information zu kümmern bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen, als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuemWissen begünstigen, sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung” (Kuhlen, 2004, Kapitel 5). [Bruchstücke aus: “Geistiges Eigentum - Eine Diskussion am Beispiel „Freie Software“ Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium der Universität Hamburg vorgelegt von Georg Sommer aus Neustadt an der Weinstraße Hamburg (30. August 2004; pdf; 107 Seiten) | Quelle: http://www1.hansenet.de/~gs/arbeit.pdf-.- […] “Geistiges Eigentum” gehört grundsätzlich in Anführungszeichen. (Christian; 16. Februar 2006; http://www.feldpolitik.de/feldblog/item.php?i=317) -.- […] Vertreter aus Politik und Industrie waren sich bei einer Veranstaltung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zum “Tag des geistigen Eigentums” am heutigen Mittwoch in Berlin einig, dass Urheber-, Patent- und Markenrechte in der digitalen Welt eine herausragende Rolle spielen. Der juristische Rahmen zur Erteilung der Schutzrechte sei daher effizienter zu gestalten. “Wir müssen das nötige Rechtsbewusstsein für geistiges Eigentum schaffen”, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie kündigte an, den Schutz geistigen Eigentums zum Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 machen zu wollen. […] Joachim Wuermeling, Ex-EU-Abgeordnerter der CSU und Berichterstatter in der Softwarepatent-Debatte, monierte, dass eine “geistige Bewegung“, die “dem Freakbereich verbunden” sei und sich mit dem “Antifaschismus im Internet” vereint habe, “den Mittelstand irregeführt” habe. Bruchstück aus: Wirtschaft und Politik zelebrieren den “Tag des geistigen Eigentums” (26.04.2006) | Quelle http://www.heise.de/newsticker/meldung/72409-.—- 26. April 2006 16:51 +++ Faketicker +++ Mafia und Camorra zelebrieren “Tag des Schutzes” von 2CentsOfWisdom (26. April 2006 16:51) Hochrangige Vertreter von Mafia und Camorra trafen sich heute, um den “Tag des Schutzes” zu feiern. Michael Corleone sagte in seinem Grusswort, dass der Schutz in Europa noch nicht ausreichend realisiert sei. Vor allem Deutsche und Britische Gaststaettenbesitzer wuerde immer noch das richtige Verstaendnis fuer die Vorteile des richtigen Schutzes fehlen. Deshalb plaedierte er fuer eine Vereinfachung der Schutzmoeglichkeiten. Insbesondere sollte es auch nicht- italienischen Restaurantbesitzern einfacher gemacht werden, die wirkungsvollen Schutzprogramme in Anspruch zu nehmen. Er fuehrte insbesondere aus, dass eine unzureichende Informations- politik die meisten Kunden immer noch von den ausgesprochen hohen Vorteilen der Schutzprogramme abhalten wuerden. “Wuerden die Restaurantbesitzer wissen, was ihnen entgeht, wuerden sie uns die Bude einrennen.” sagte er woertlich. Corleone bekam standing Ovations von den anwesenden Politikern, insbesondere der sehr hoch geachteten deutschen Justizministerin. Sie und andere hochstehende Politiker monierten, dass viele Geschaeftsleute von schaedlichen Freak-Bewegungen wie den “Yogischen Fliegern” negativ beeinflusst und zum Narren gehalten worden seien. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10318961&forum_id=96772
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« Last Edit: April 27, 2006, 03:52:29 PM by Textaris »
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