COMMUNICATIONS LASER #17
February 08, 2012, 11:44:03 PM *
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Author Topic: [Gewalt + Persönlichkeitsstörungen... ]  (Read 22512 times)
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« Reply #150 on: June 25, 2009, 08:21:21 AM »

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[...] Schweinfurt - Ein 45 Jahre alter Mann aus Schweinfurt hat in der Nacht zum Mittwoch seine 15 Jahre alte Tochter erstochen. Der Täter - ein Gastwirt türkischer Herkunft - konnte wenige Minuten nach der Tat im Stadtgebiet von Schweinfurt gefasst werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft legte er bereits ein Geständnis ab. Das Motiv des Mannes seien "unterschiedliche Auffassungen darüber gewesen, wie man zu leben habe". Der Vater und seine Tochter hätten darüber häufig gestritten, soll der 45-Jährige in seinem Geständnis erklärt haben.

Der Geständige betreibt eine Dönerbude in der Schweinfurter Vorstadt. Nach Angaben der Polizei soll sich die Tat in den frühen Morgenstunden ereignet haben. Gegen 3.30 Uhr hatte eine Angehörige die Polizei verständigt. Sie teilte mit, eine Jugendliche sei niedergestochen und dabei offenbar schwer verletzt worden. Als die Beamten am Tatort eintrafen, war die 15-Jährige bereits tot. Sie verblutete an den Folgen mehrerer Messerstiche. Ob die Schülerin zum Zeitpunkt der Tat wach war, sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt. Zudem war am Mittwoch noch nicht klar, ob Familienmitglieder des Opfers Zeugen des Übergriffs wurden. Der mutmaßliche Täter wurde gestern dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Nachbarn beschreiben ihn als "eigentlich ruhigen Menschen".

Die 15-Jährige lebte gemeinsam mit ihren Eltern und zwei Geschwistern - neun und elf Jahre alt - in einem Mehrfamilienhaus am Rande der Schweinfurter Innenstadt. Im selben Haus leben auch Verwandte. Nach Angaben des Schweinfurter Jugend- und Schulreferenten Jürgen Mainka war die Familie zuvor nicht auffällig gewesen. Das Mädchen besuchte das Olympia-Morata-Gymnasium, das nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt liegt. Die Direktorin, Edith Kaminski, zeigte sich erschüttert über die Tat. "Die gesamte Schulfamilie ist geschockt", sagte sie. Die Schülerin, die während des Unterrichts Kopftuch trug, wird als ruhiges Mädchen beschrieben. Ihrem Vater soll sie in der Dönerbude häufig ausgeholfen haben. prz




Aus: "Vater ersticht 15-Jährige - Gastwirt störte sich am Lebensstil seiner Tochter" (25.06.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/p5238L/2942307/Vater-ersticht-15-Jaehrige.html

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« Reply #151 on: July 02, 2009, 08:18:04 AM »

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[...] Dresden. Während einer Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht hat am Mittwoch ein Angeklagter eine Zeugin erstochen. Obwohl mehrere Notärzte die 32 Jahre alte Frau noch im Gerichtssaal versorgten, erlag sie wenige Minuten nach dem Anschlag ihren Stichverletzungen.

[...] Zu einem möglichen Motiv des 28-jährigen Alex W., der angeblich in Perm in Russland geboren wurde, konnte die Staatsanwaltschaft nichts sagen. Der Mann, angeblich ein arbeitsloser Lagerarbeiter, gegen den nun wegen Totschlags ermittelt wird, wurde am Mittwoch vernommen.

[...] Gegen Alex W. wurde in Dresden vor der 12. Strafkammer des Landgerichts in einem Berufungsverfahren wegen Beleidigung verhandelt. Der 1980 geborene Mann war bereits vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im August vor einem Jahr auf einem Spielplatz in Dresden eine Frau beschimpft und beleidigt hatte.


Aus: "Angeklagter ersticht Zeugin - Bluttat in laufender Gerichtsverhandlung" (01.07.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1818532_Dresden-Bluttat-in-laufender-Gerichtsverhandlung.html

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Quote
[...] Was nun in einem Blutbad endete, hatte einst auf einem Spielplatz in Dresden seinen Anfang genommen: Im August 2008 hatte der gebürtige Russe die Frau, die er nun tötete, am Rande der Spielgeräte massiv beleidigt.

Dem Ende 2008 gefällten Urteil zufolge beschimpfte der damals arbeitslose Lagerarbeiter die aus Ägypten stammende Frau unter anderem als Terroristin. Der 28-Jährige war damals mit dem Kind seiner Schwester auf dem Spielplatz, die Frau war mit dem eigenen Kind dort. Sie hatte ihn damals gebeten, eine Schaukel, auf der er saß, für ihr Kind freizugeben. Daraufhin rastete er aus und beschimpfte die Frau.

[...] Das Dresdner Amtsgericht verurteilte den Mann wegen der Beleidigung im November 2008 zu einer Geldstrafe - in dem nun verhandelten Berufungsverfahren ging es um die Höhe der Strafe. Unvermittelt stach der Angeklagte an diesem Vormittag auf die Zeugin ein.

...


Aus: "BLUTTAT IN DRESDNER LANDGERICHT - "Wir stehen alle unter Schock"" (01.07.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,633729,00.html

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[...] Die in einem Dresdner Gerichtssaal niedergestochene Ägypterin Marwa El-Sherbini hatte keine Überlebenschance. Das berichtete die Rechtsmedizinerin Christine Erfurt am Dienstag in der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Mörder der 31 Jahre alten Frau.

Erfurt sagte am zweiten Tag des Prozesses vor dem Dresdner Landgericht, das Opfer habe angesichts der schweren Verletzungen nicht lange überleben können. Die 31-Jährige sei an inneren Blutungen gestorben.

Bei der Obduktion wurden 16 Stichverletzungen festgestellt. Von den Messerstichen, die teilweise bis zu 18 Zentimeter tief gewesen seien, habe einer das Herz getroffen. Auch die 13 Stiche in den Rücken der Frau können für sich genommen tödlich gewesen sein, sagte die Rechtsmedizinerin.

Die Stiche seien teilweise bis zu 18 Zentimeter tief und hätten zahlreiche innere Organe verletzt, darunter die Lunge und das Herz. "Es muss mit erheblicher Wucht zugestochen worden sein", fügte sie hinzu. So seien auch mehrere Rippen durchtrennt worden. Offenkundig hatte die schwangere Ägypterin keine Chance, sich zu wehren. "Wir haben keine Abwehrverletzungen festgestellt", sagte Erfurt.

Den im Gericht anwesenden Angehörigen von Marwa El-Sherbini war angeboten worden, die Aussagen über die Obduktion nicht mit anhören zu müssen. Ehemann Elwy Ali Okaz blieb im Saal und wirkte bei den Worten Erfurts gefasst.

Auch der damalige Richter sagte aus: Der Angeklagte bedrohte bei der Bluttat auch ihn mit dem Messer. "Ich dachte, er sticht mich jetzt in dem Moment ab", sagte Tom Maciejewski im Dresdner Landgericht. Bei der Schilderung des Geschehens in seinem Gerichtssaal versagte dem 46-Jährigen kurzzeitig die Stimme, er rang mit den Tränen.

Der Russlanddeutsche habe plötzlich "wie ein Berserker" auf die junge Mutter eingeschlagen, die nach ihrer Zeugenaussage habe gehen wollen. Alles sei „rasend schnell“ gegangen, die dumpfen Schläge hätten sich wie Maschinengewehrsalven angehört: "zack, zack, zack", sagte Maciejewski. El-Sherbini und ihr Mann erlitten bei der Attacke jeweils mindestens 16 Messerstiche.

Seit Montag muss sich der 28-jährige Russlanddeutsche Alex W. wegen Mordes an Marwa El-Sherbini und wegen versuchten Mordes an deren Ehemann verantworten. Das Motiv sieht die Staatsanwaltschaft in einem "ausgeprägter Hass auf Nichteuropäer und Moslems". Alex W. war wegen Beleidigung der Ägypterin vom Dresdner Amtsgericht im November 2008 zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

...




Aus: "16 Messerstiche, einer ins Herz" (27.10.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/106/492462/text/

« Last Edit: October 27, 2009, 05:12:48 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #152 on: July 06, 2009, 04:24:57 PM »

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[...] Auf bestialische Weise brachte Fritz Haarmann, der "Vampir von Hannover", zwischen 1918 und 1924 zwei Dutzend junge Männer um. Die Morde gestand er erst, als die Polizei in seiner Zelle einen Spuk inszenierte - mit den Schädeln seiner Opfer.

Nachts starrten ihn Schädel mit rot leuchtenden Augen an, unruhige kleine Lichter oben in den Ecken seiner Gefängniszelle. In einem Winkel stand ein Sack mit menschlichen Knochen; die Seelen der Toten, so hatten ihm die Wachen eingeflüstert, würden ihn nicht zur Ruhe kommen lassen, bis er gestanden habe. Schließlich gab Fritz Haarmann die grausige Wahrheit zu, die er so lange verschwiegen hatte: Ja, er war der "Werwolf von Hannover", der geheimnisvolle Serienmörder, der in den vergangenen Jahren mindestens zwei Dutzend Jungen im Alter zwischen 10 und 22 Jahren auf bestialische Weise getötet hatte.

[...] Haarmann war bereits ein paar Mal ins Visier der Ermittler geraten, aber vor bevorstehenden Hausdurchsuchungen immer rechtzeitig gewarnt worden - wenig überraschend, denn der Mordverdächtige war auch als Spitzel der Polizei tätig. Die hatte sich lange geweigert, die Indizien gegen ihren V-Mann zur Kenntnis zu nehmen.

Aufgedeckt hatten den Skandal im Mai 1924 spielende Kinder, die einen grausigen Fund aus der Leine gefischt hatten: einen menschlichen Schädel. Doch das war nur der Anfang gewesen; die Nachsuche in dem Gewässer durch die Polizei brachte bald noch weitere 500 Leichenteile zutage, die von etwa 22 Menschen stammen mussten. Seltsam nur: Weder den Behörden noch der Bevölkerung war das offenbar jahrelange Treiben eines Serienkillers in ihrer Stadt aufgefallen.

Aber der Erste Weltkrieg und der Sturz des Kaiserreichs waren noch nicht lange her, alte Autoritäten und Werte lagen in Trümmern, die deutsche Gesellschaft war traumatisiert und durcheinander. Die Umbrüche hatten viel menschliches Strandgut hervorgebracht, nach dem niemand krähte - wie jene jungen Männer, die sich als obdachlose Stricher in den Bahnhofsvierteln herumtrieben. Dies war das Milieu, in dem Fritz Haarmann seine Opfer suchte - Menschen, nach denen sonst niemand mehr fragte.

Dass die Polizei Informanten beschäftigte, war in dieser Zeit üblich. So einer war auch Fritz Hamann, geboren am 25. Oktober 1879 in Hannover, gelernter Schlosser, Möchtegern-Soldat, gescheiterter Fischhändler, verurteilter Kleinkrimineller - und seit 1918 Polizeispitzel im Rotlichtmilieu der Leinestadt. Haarmann half beim Ausheben von Verbrecherbanden, Hehlern oder Geldfälschern; der Polizei schien er dadurch bald besonders vertrauenswürdig. Gleichzeitig nutzte er im Milieu ungeniert die Macht, die ihm seine Kontakte zu den Behörden verschaffte - nach Belieben konnte er andere vor Razzien warnen oder aber ans Messer liefern.

Mit einem offiziellen Polizeiausweis ausgestattet durchstreifte Haarmann sechs Jahre lang etwa die Wartesäle des Hauptbahnhofs und sprach dort seine Opfer an. Er bot ihnen Essen, Arbeit und ein Dach über dem Kopf und nahm sie mit zu sich nach Hause. Die Polizei wusste davon - auch, dass Haarmann homosexuell war, was zu dieser Zeit noch strafrechtlich verfolgt wurde. Sie schaute aber geflissentlich weg, wenn ihre Spitzenquelle wieder einen seiner "Puppenjungs" wie er sie später in seiner Aussage nannte, mit nach Hause nahm.

Die Einzelheiten dessen, was dort geschah, kamen erst nach Haarmanns Verhaftung ans Licht. Für Unterkunft und Essen verlangte er von seinen Begleitern Sex; dann biss er seinen Opfern im Rausch die Kehle durch. Die Leichen zerlegte er, reinigte die Knochen und warf sie in den Fluss. Darüber, was mit dem Fleisch seiner Opfer geschah, gibt es nur Vermutungen. Haarmann behauptete stets, er habe es ebenfalls entsorgt. Jahrelang jedoch versorgte er eine Gaststätte in seiner Nachbarschaft mit billigem Fleisch, von dem niemand so genau wusste, woher er es hatte.

Mit der Bekleidung seiner Opfer führte Haarmann zudem einen schwunghaften Altkleiderhandel. Dieser wurde ihm schließlich zum Verhängnis, als eine Mutter die Kleidung ihres toten Sohnes an einem von Haarmanns Kunden wiedererkannte - woraufhin sich die Polizei schließlich entschloss, ihren Informanten hops zu nehmen.

Der Mordprozess gegen den "Vampir", den "Werwolf von Hannover" begann am 4. Dezember 1924 - und geriet zum vielleicht größten Medienspektakel der Weimarer Republik.

...


Aus: "Blutrausch im Bahnhofsviertel" Von Gesche Sager (Redaktion einestages, 19.6.2009 )
Quelle: http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/4291/blutrausch_im_bahnhofsviertel.html
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Quote
[...] Friedrich „Fritz“ Heinrich Karl Haarmann (* 25. Oktober 1879 in Hannover; † 15. April 1925 ebenda) war einer der berüchtigtesten Serienmörder des 20. Jahrhunderts. Er wird auch der Vampir oder der Werwolf von Hannover genannt und als Der Totmacher nach einem gleichnamigen Film tituliert, obwohl dies der Spitzname des Serienmörders Rudolf Pleil ist.

Die Vorfahren von Fritz Haarmann stammen aus Apricke. Sein Vater hieß ebenfalls Fritz Haarmann. Er soll einen autoritären Erziehungsstil praktiziert haben, die Mutter soll ihn verwöhnt haben. Als Kind soll es durch seinen älteren Bruder über längere Zeit zu sexuellem Missbrauch gekommen sein, was bei Fritz Haarmann möglicherweise zu häufigem Einkoten führte. Eine Schlosserlehre beendete der junge Haarmann und besuchte ab 1895 eine Unteroffiziersschule der Armee. Dabei traten bei ihm Halluzinationen auf, die auf einen Sturz oder Sonnenstich schließen ließen. Als dieselben Symptome nochmals auftraten, beantragte er seine Entlassung. Arbeitslos und ohne Antrieb zur Arbeit in der väterlichen Zigarrenfabrik wurde er von einer Nachbarin verführt und beging an Nachbarskindern sexuellen Missbrauch. Dies führte zu einem Strafverfahren gegen ihn, das eingestellt wurde. Er wurde in eine Heilanstalt in Hildesheim eingewiesen, wo man ihm unheilbaren Schwachsinn attestierte. Die Unterbringung war für ihn eine traumatische Erfahrung, so dass er mehrfach flüchtete, sich in die Schweiz absetzte und 1899 zurückkehrte. Er ging erneut keiner Beschäftigung nach und ein Verlöbnis scheiterte. 1900 wurde er zum Militär eingezogen und in Colmar stationiert. Dort erlitt er Ohnmachtsanfälle und kam für 4 Monate ins Lazarett. Dort wurde Schizophrenie festgestellt. Er wurde in Rente geschickt. Nach Hannover zurückgekehrt, verklagte er seinen Vater auf Unterhalt und es kam auch zu Handgreiflichkeiten zwischen beiden. Der Vater lieh ihm einen Geldbetrag, mit dem Haarmann ein Fischgeschäft aufmachte, das bald pleite ging. Ein zweites Verlöbnis ging ebenfalls in die Brüche. 1905 zog sich Haarmann eine Geschlechtskrankheit zu und wendete sich homosexuellen Kontakten zu, die er hauptsächlich am Bahnhof zu jungen Ausreißern und entlaufenen Heimkindern knüpfte. In dieser Zeit begann die kriminelle Laufbahn von Haarmann als Kleinkrimineller. Er beging Unterschlagungen, Diebstähle, Einbrüche und Hehlereien, die zu 17 Verurteilungen führten. Gleichzeitig war er als Polizeispitzel tätig. Den Ersten Weltkrieg verbrachte er im Gefängnis. Haarmann lebte zuletzt in einem Dachzimmer in der Straße Rote Reihe, die in einem eng bebauten Altstadtviertel lag, das als Rotlichtviertel fungierte. 1919 machte Haarmann die Bekanntschaft von Hans Grans, einem über 20 Jahre jüngeren Kleinkriminellen. Sie führten über mehrere Jahre eine sexuelle Beziehung. [1]

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde der zunächst nicht geständige Haarmann in eine Zelle gesperrt, die durch die Polizei präpariert worden war. Unter der Decke waren in jeder Ecke der Zelle Bretter angebracht, auf die Schädel platziert wurden, deren Augenhöhlen mit rotem Papier ausgekleidet waren. Die Schädel wurden dann von hinten beleuchtet. Haarmann selbst wurde in die Zelle geführt und dort angekettet. Außerhalb der Reichweite der Kette wurde ein Sack mit Gebeinen der Leichen aufgestellt. Die Polizisten sagten Haarmann, dass die Seelen der Verstorbenen ihn jetzt holen kommen würden, wenn er nicht geständig wäre. Diese Tatsache wurde erst Anfang der 1960er Jahre bekannt. Außerdem wurde Haarmann bei den Polizeiverhören mit einem Gummischlauch geschlagen und in die Genitalien getreten.

Haarmann belastete in den ersten Verhören den 1901 geborenen Hans Grans als Mittäter schwer. Beide unterhielten eine anhaltende homosexuelle Liebesbeziehung und Hans Grans zog im Oktober 1919 in Haarmanns Wohnung ein. Grans, der Haarmann Jungen zugeführt haben soll, wurde zuerst zum Tode verurteilt. Ein entlastender Brief Haarmanns sorgte für einen erneuten Prozess, in dem er zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Grans lebte bis 1975 in Hannover-Ricklingen.

Im Gerichtsprozess gestand der homosexuelle Haarmann, in den Jahren 1918 bis 1924 24 Jungen ermordet zu haben. Die Zahl der vermissten Jungen belief sich auf 27, alle im Alter zwischen 13 und 20 Jahren. Nach eigenen Angaben hatte er seine Opfer (die er „Puppenjungs“ nannte, eine damals gängige Bezeichnung für männliche Prostituierte) durch einen Biss in den Hals getötet und sie anschließend zerstückelt.

Der Prozess erregte sehr starkes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Zum einen aufgrund der Rolle der Polizei, die Fritz Haarmann als Spitzel engagiert hatte und jeglichen Verdacht, der gegen ihn geäußert wurde, unter den Tisch fallen ließ (beispielsweise wurden Vermisstenanzeigen erst mit starken Verzögerungen bearbeitet, 1918 wurde Haarmanns Wohnung in der Rote Reihe 2 in Hannover von der Polizei nach einem lebenden Jungen durchsucht. Die Durchsuchung wurde erfolglos abgebrochen – Haarmann erzählte später in einem Verhör, dass sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung die zerteilte Leiche des gesuchten Jungen in der Wohnung befunden hatte); zum anderen wurden Details der Tötungen der Öffentlichkeit bekannt. Haarmann hatte die Leichen zerstückelt und in die Leine geworfen. 1924 entdeckten Kinder beim Angeln im Fluss mehrere menschliche Schädel.

Es wurde sogar spekuliert, dass er die Leichen zu Wurst verarbeitet hätte. Haarmann hat sich zu dieser Frage nie konkret geäußert. Bekannt ist aber, dass seine Nachbarin ein Restaurant besaß und von ihm Fleisch gekauft hat. Haarmann selbst war Altkleiderhändler. Nach seiner Verhaftung wurde sein Altkleiderfundus ausgestellt und aus dem gesamten Reichsgebiet sollten die Angehörigen von vermissten Jugendlichen nach Hannover reisen, um eventuelle Kleidungsstücke ihrer Kinder zu identifizieren. Bei dieser Gelegenheit kam heraus, dass Hans Grans in die komplette Garderobe eines Vermissten gekleidet war.

Die breite Berichterstattung und Beschäftigung der Bevölkerung mit dem Thema zeichnete sich auch in den Fallzahlen und Verurteilungen nach § 175 ab. Sie stiegen ab 1924 sprunghaft an und pendelten sich nach einer kurzen Spitze ab 1927 auf einem höheren Niveau als vor 1914 (Beginn des Ersten Weltkriegs) ein.

Haarmann wurde am 19. Dezember 1924 zum Tod durch das Fallbeil verurteilt und am frühen Morgen des 15. April 1925 im Gefängnishof des Landgerichts Hannover enthauptet. Die Henkersmahlzeit schmeckte ihm so gut, dass er sich ein weiteres Mal bedienen ließ. Sein Kopf wurde der Forschung zur Verfügung gestellt. Zurzeit befindet sich dieser in Göttingen. Vier Hirnschnitte daraus befinden sich in München.

Die sterblichen Überreste der Opfer des Serienmörders wurden nach einem mehrjährigen Kampf der Eltern der getöteten Jungen mit der hannoverschen Stadtverwaltung um den Wortlaut der Grabinschrift im Jahre 1928 auf dem Stadtfriedhof in Hannover-Stöcken in einem Ehrengrab bestattet (Abteilung 49 D, Nr. 189/192). Ein großer Granitstein in der Form eines Flügelaltars trägt in der Mitte zwischen dem Relief einer Flammenschale und einer geknickten Rose die Inschrift: „Dem Gedächtnis unserer lieben / von September 1918 bis Juli 1924 / verstorbenen Söhne.“ Das Wort „ermordet“ wurde von der Friedhofsverwaltung nicht zugelassen.

Der Kriminalfall Haarmann diente als Vorlage für Bücher, Verfilmungen und ein Theaterstück.

Der Philosoph Theodor Lessing hatte den Prozess beobachtet und den Fall im Buch „Haarmann – Die Geschichte eines Werwolfs“ veröffentlicht. Hierbei ist Lessing auf die besondere Rolle der Polizei im Fall Haarmann eingegangen; sein Buch gilt im Fall Haarmann als ein seriöses zeitgenössisches Werk. Während der Ermittlungen wurde ein psychologisches Gutachten angefertigt, das als „Die Haarmann-Protokolle“ veröffentlicht wurde.

Die Befragung Haarmanns durch den Psychiatrieprofessor Dr. Ernst Schultze wurde 1995 von Romuald Karmakar mit Götz George (Haarmann) und Jürgen Hentsch (Schultze) in den Hauptrollen unter dem Titel „Der Totmacher“ verfilmt. Die Dialoge für die Darsteller wurden den originalen Verhörprotokollen aus dem Jahr 1924 entnommen.

[...]

Literatur:
    * Theodor Lessing: Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs und andere Gerichtsreportagen. Hrsg. und eingel. von Rainer Marwedel. Frankfurt am Main: Luchterhand 1989. (Sammlung Luchterhand. 865) ISBN 3-630-61865-0 (Zuerst Berlin 1925)
    * Friedhelm Werremeier: Haarmann. Der Schlächter von Hannover. Die grauenvollen Verbrechen des berüchtigten Serienmörders. München: Heyne 1995. (Heyne-Bücher. Allgemeine Reihe. 8577) ISBN 3-453-08907-3 (Zuerst Köln 1992)
    * Christine Pozsár / Michael Farin (Hg.): Die Haarmann-Protokolle. Reinbek: Rowohlt 1995. (rororo. 60163. Sachbuch) ISBN 3-499-60163-X
    * Matthias Blazek: Haarmann und Grans - Der Fall, die Beteiligten und die Presseberichterstattung. Stuttgart: ibidem 2009. ISBN 978-3-89821-967-9
    * Thomas Kailer: „... der höllischen Ausgeburt den Kopf vor die Füße legen ...“. Zur Psychologie der strafenden Gesellschaft. Der Fall Haarmann. In: Von der Polizei der Obrigkeit zum Dienstleister für öffentliche Sicherheit. Festschrift zum 100. Gebäudejubiläum des Polizeipräsidiums Hannover 1903-2003. Hans-Joachim Heuer [u.a.] (Hg.). Hilden 2003, S. 69-88. ISBN 3-00-011937-X
    * Kathrin Kopisch: Der Fall Fritz Haarmann (1924). In: Hannoversche Geschichtsblätter. N.F. Bd. 55-56 (2001-02) [erschienen 2005], S. 97-116.
    * Basil Copper: Der Vampir in Legenden, Kunst und Wirklichkeit. Festa Verlag
    * Kerstin Brückweh: Mordlust. Serienmorde, Gewalt und Emotionen im 20. Jahrhundert (Campus Historische Studien Bd. 43). Frankfurt am Main/ New York: Campus Verlag 2006. ISBN 978-3-593-38202-9
    * Dillmann/Habel: Das große drei??? Kriminalistik-Lexikon. Franckh, Stuttgart, 1988, S. 115; ISBN 3-440-05839-5, ISBN 978-3-440-05839-8

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   1. ↑ Der Fall Haarmann aus (kriminal-)soziologischer Sicht




Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Haarmann (30. Juni 2009)

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Albert Fish (* 19. Mai 1870 in Washington D. C. als Hamilton Fish; † 16. Januar 1936 in Sing Sing, New York) war ein US-amerikanischer Serienmörder. Er gilt als erster und zugleich als exzessivster polymorpher Perverser (eine Person, die eine Vielzahl von sexuellen Perversionen praktiziert) der Kriminalgeschichte. [...] Fishs späteres großes Vorbild war der Serienmörder Fritz Haarmann. Er war fasziniert von Haarmanns Taten und sammelte alles, was er von Haarmann bekommen konnte. Er war verheiratet und hatte sechs Kinder. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Fish


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Quote
[...] Nachdem der gefürchtete Massenmörder Fritz Haarmann für insgesamt 24 Morde in Hannover verurteilt und am 15. April 1925 hingerichtet worden war, zeigte sich das Volk erleichtert. So erleichtert, dass es zur Melodie eines bekannten Schlagers sang: "Warte, warte nur ein Weilchen, bald kommt Haarmann auch zu dir. Mit dem kleinen Hackebeilchen macht er Leberwurst aus dir." Der Werwolf, wie der Prozessbeobachter Theodor Lessing Haarmann getauft hatte, war aufgespürt und unschädlich gemacht worden. Und doch bleibt die Wahrheit in diesem Fall bis heute im Halbdunkel. Die Wahrheit über Haarmann und die Wahrheit über die Person, die mehrere Jahre eng an seiner Seite verbracht hat - Hans Grans.

Hans Grans wurde am 7. Juli 1901 geboren und stammte aus einer gutbürgerlichen hannoverschen Familie. Der Vater war Buchhändler. Bis zur Quinta besuchte Grans die Oberrealschule, danach bis 1915 die Bürgerschule. Nach neun Monaten als Handlungslehrling wurde er aus der Metallwarenfabrik Söhlmann entlassen, weil er Geld stahl. Danach war er bis Ende 1918 in verschiedenen Fabriken in und um Hannover sowie Berlin als Arbeiter tätig. Als er 1919 aus seiner Tätigkeit beim Minenwerfer-Sturm-Detachement Heuschkel wegen Unpünktlichkeit entlassen wurde, kehrte er nach Hannover zurück und schwindelte seinem Vater vor, bei der Reichswehr eine Anstellung finden zu wollen. Als der Vater die Lügen des Sohnes aufdeckte, brach der Kontakt zur Familie ab, Grans übernachtete fortan in Gastwirtschaften und handelte mit alten Kleidungsstücken.

Theodor Lessing beschreibt Hannover in den durch Armut geprägten Jahren nach dem Ersten Weltkrieg als zentral gelegene Durchgangsstadt. Tausch- und Transaktionsgeschäfte zogen viel Schieber- und Schmarotzervolk an. Besonders an drei Stellen der Stadt konzentrierte sich ein derart ausgeprägter Markt der Hehlerei und Prostitution, dass die unterbesetzte Polizei völlig überfordert war. Am Hauptbahnhof wurde illegal mit Fleisch und Kartoffeln, aber auch mit Kleidung gehandelt. Um das Café Kröpcke herum tummelten sich männliche Prostituierte. Das dritte Zentrum des Sittenverfalls bildete die Altstadt mit ihren Gassen, den baufälligen Fachwerkhäusern und vielen unübersichtlichen Winkeln. Sie war ein Ort, der Arme, Verbrecher und Zuhälter anzog und an dem auch Haarmann und Grans später gemeinsam leben sollten.

Im Frühjahr 1919 lernte Grans den damals 39-jährigen Fritz Haarmann im Homosexuellenmilieu kennen. Angeblich hatte Grans erfahren, dass Haarmann fürs Onanieren gut bezahlte. Er folgte Haarmann und bot sich ihm an. Geschlechtlich verkehrten Haarmann und Grans einige Male miteinander, jedoch fühlte sich Haarmann von Grans' starker Behaarung abgestoßen, die dieser später für Haarmann abrasierte. Grans und Haarmann blieben von nun an in ständiger Verbindung. Sie schliefen sogar über ein Jahr im selben Bett. Haarmann, der viele Jahre in Gefängnissen und Irrenhäusern verbracht hatte, suchte einen Menschen, der, wie Haarmann es ausdrückte, "lieb" zu ihm war.

[...] Wenn Haarmann nicht für den Lebensunterhalt von Grans sorgte, verkaufte dieser Zigaretten für ihn. Haarmann benutzte auch oft seinen Invalidenausweis, um als angeblich armer Kriegsveteran den Leuten Geld oder Kleidung abzuschwindeln. Er bettelte sogar erfolgreich beim Generalfeldmarschall Hindenburg. Als man Haarmann und Grans bei einem dieser Bettelzüge erwischte, wurde Haarmann zu drei Wochen Haft verurteilt. Grans hingegen konnte sich freilügen. Da in der Zeitung vor den beiden Schwindlern gewarnt wurde, mussten sie fortan ihren Wäschehandel mit anderen Mitteln am Laufen halten. Es kam zu zahllosen Diebeszügen, wobei sie die Wäschestücke aus Hinterhöfen direkt von der Leine stahlen. Als das Duo erneut erwischt wurde, konnte sich Grans wieder aus der Sache herauswinden, Haarmann ging erneut in Haft.

In dieser Zeit war Grans auf sich allein gestellt. Er wurde mehrfach wegen Diebstahls und widernatürlicher Unzucht angezeigt, die Verfahren wurden aber aus Mangel an Beweisen eingestellt, oder es wurden Urteile zur Bewährung ausgesetzt. Als Grans keine andere Geldquelle mehr anzapfen konnte, versetzte er sämtliche Möbel aus Haarmanns Zimmer in der Altstadt. Als Haarmann schließlich aus dem Knast kam, musste er sich Geld leihen, um sich neu einrichten zu können. Erst danach gesellte sich Grans wieder zu ihm. Haarmann wusste, dass Grans ein heller Kopf war: "Ich sagte zu ihm oft, ich wollte, ich wäre so schlau wie du." Grans erledigte diverse Schreiben und Rechnungen für Haarmann. Aber Haarmann bezeichnete Grans auch als faulen Menschen, der ihn losgeschickt habe, um zu betteln und zu stehlen. Und dann habe Grans das ganze Geld mit leichten Mädchen versoffen und verhurt. "Mitunter war die Stube so voll", sagte Haarmann, "dass ich mich nicht umdrehen konnte. Dann bin ich weggegangen und habe mich geärgert."

Wiederholt trennten sich die beiden. Aber immer wenn Haarmann Grans rausgeschmissen hatte, konnte dieser ihn bald wieder umstimmen. "Wenn der Hans mich küsste", berichtete Haarmann, "wenn er mich so lieb in den Arm nahm und mich streichelte, dann war ich weg, dann konnte der mit mir machen, was er wollte."

Nachdem Haarmann mehr und mehr unter Mordverdacht geriet, veranlasste die Polizei mehrere Durchsuchungen seiner Wohnung, die allerdings, auch aufgrund schlampiger Ungenauigkeit, erfolglos blieben. Einem Zufall war es dann zu verdanken, dass er trotzdem erwischt wurde. Am 22. Juni 1924 wurde Haarmann verhaftet, als es am Hauptbahnhof zu einer Auseinandersetzung mit dem Jungen Kurt Fromm kam. Genau an jenem Hauptbahnhof, dessen Wartesäle Haarmann, manchmal auch mit Grans, beinahe täglich durchkämmte. Wo er Jungen nach ihren Reisezielen fragte und sie mit zu sich nach Hause nahm, wo er von Polizisten geduldet wurde und ihnen Tipps gab, wenn etwas Verdächtiges vor sich ging. Als Haarmann schon fast wieder auf freiem Fuß war, erkannte ihn ein Beamter des Sittendezernats, der gerade die Akten der im Fall der in der Leine gefundenen Schädel und Knochen Verdächtigen studiert hatte, und behielt Haarmann auf dem Revier.

[...] Die Volksstimmung, das Gericht und letztlich auch Haarmann, der am liebsten noch vor Weihnachten geköpft werden wollte, um zum Fest bei Mutti im Himmel sein zu können, wollten ein schnelles Urteil. Jemand sollte für die Gräueltaten büßen, und Zucht und Ordnung sollten wieder herrschen. Fritz Haarmann wurde des 27-fachen Mordes angeklagt, gegen Grans wurde Anklage wegen Anstiftung zum Mord in zwei Fällen erhoben. Theodor Lessing beschreibt Grans in seinem Buch "Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs" (1925): "Hans Grans, so zäh wie zart, so unzerbrechlich wie mädchenhaft; immer gleichmäßig überlegen und überlegend, zuvorkommend, liebenswürdig, in der Lage eines Fuchses, der in äußerster Todesnot alle Aufmerksamkeit überwach sammelt und jede Lücke erspäht, durch die er der teuflischen Falle entschlüpfen kann. Er friert weit mehr als Haarmann in einer ungeheuren Einsamkeit. Er ist schuldlos und dennoch gefährlicher. Grans ist zu egoistisch selbst für Liebe und Rache. Er kennt keinen Affekt. Nur: kluge Selbsterhaltung."

Grans' Verteidigungslinie war klar. Er leugnete alles, was ihn verdächtig machen konnte - beim Morden geholfen zu haben, zu ihnen angestiftet zu haben, von ihnen gewusst zu haben. Überhaupt bot Grans vor Gericht einen ganz anderen Anblick als Haarmann, der in Gefängniskleidung erschien. Grans trug einen gutsitzenden Anzug und ein weißes Hemd mit Krawatte. Er wirkte beherrscht, antwortete knapp und präzise und rief nicht dazwischen. Doch schien Grans von Anfang an gegen die Aussagen Haarmanns und verschiedener anderer Zeugen keine Chance zu haben. Hinzu kam, dass er in seinem Anwalt Lotze einen miserablen Verteidiger hatte, der nach Lessings Meinung ein gänzlich unfähiger Mann war, ohne forensische Begabung, psychologisches Interesse und logische Schärfe - "ein lieber Mensch am Stammtisch, war er in diesem mächtigsten Kriminalfall unserer Tage hilflos". Nach Lessings Ansicht beging Grans den Fehler, zu gefühllos zu sein. Vielmehr versuchte Grans, sich so weit wie möglich von Haarmann, den er vor Gericht nur "Herr Haarmann" oder "der Angeklagte Haarmann" nannte, zu entfernen. Doch je mehr Distanz zu Haarmann er herstellte, der ihn eigentlich gar nicht hingerichtet sehen wollte, desto schwerer belastete dieser Grans. ...

[...] Das Schwurgericht sprach am 19. Dezember 1924 das Todesurteil über Haarmann wegen Mordes in 24 Fällen und über Grans wegen Anstiftung zum Mord im Fall Wittig aus. Zudem erhielt Grans im Fall Hannappel eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass bei Grans im Fall Hannappel Mitwisserschaft und im Fall Wittig Anstiftung vorlag. Die meisten Tatsachenfeststellungen beruhten auf den Aussagen Haarmanns, die das Gericht für wahr hielt, da es keinen Grund für Haarmann zum Lügen sah. Haarmann dachte nämlich, Grans könne gar nicht zum Tode verurteilt werden könnte, wenn er nicht selbst an einem Mord beteiligt gewesen war. Ferner sah das Gericht in Grans' Aussagen nicht das Bemühen, die Wahrheit zu sagen, da viele seiner Aussagen durch Zeugen widerlegt wurden. Außerdem habe Grans durch eindeutige Zeichen versucht, sowohl Haarmann als auch Zeugen zum Schweigen zu bewegen. Deshalb könne das Gericht die Aussagen Grans' nicht gleichwertig denen Haarmanns gegenüberstellen.

Lange beschreibt in seinen Erinnerungen, wie sich die Indizien gegen Haarmann häuften, dieser aber noch kein Geständnis abgegeben hatte und der Polizei die Zeit davonlief, weil sie Haarmann ohne Geständnis wieder hätten laufen lassen müssen. "In seiner Zelle hatten wir 4 gefundene Köpfe", schreibt Lange, "in jeder Ecke einen hoch oben auf Brettchen befestigt, die Augenhöhlen mit rotem Papier beklebt, dahinter ein Wachslicht, das nachts brannte. In einer Ecke der Zelle, in einem Sack, lagen Menschenknochen, die wir in unmittelbarer Nähe der vorletzten Wohnung des Haarmann aus der Leine gefischt hatten. Darauf wiesen wir bei den Vernehmungen immer wieder hin und brachten zum Ausdruck, daß die Seelen der Toten zu den Gebeinen zurückfinden und ihn nicht mehr zur Ruhe kommen lassen würden, bis er seine Verbrechen gestanden habe. Dies hat dazu beigetragen, ihn mürbe und geständnisreif zu machen."

Wären diese und andere Details, in denen es um Schläge mit einem Gummischlauch und Fußtritte in die Genitalien ging, damals ans Licht gekommen, man hätte Haarmann und Grans laufen lassen müssen, denn ein unter Schlafentzug und Folter zustande gekommenes Geständnis wäre für ungültig befunden worden. Das wusste natürlich auch Lange, der zudem dachte, dass Haarmann sofort weitermorden würde.

Nach Haarmanns Brief reichte Grans' Rechtsanwalt einen Wiederaufnahmeantrag ein, und der Generalstaatsanwalt in Celle befürwortete die Umwandlung des Todesurteils in eine Freiheitsstrafe. Der Revisionsprozess begann am 12. Januar 1926. Es wurde gegen den mittlerweile 25-jährigen Grans jetzt nicht mehr wegen Anstiftung zum Mord, sondern nur noch wegen Mitwisserschaft verhandelt. Es war dasselbe Schwurgericht mit demselben Staatsanwalt und demselben Richter. Mit Haarmanns Beichte im Rücken, einem neuen Anwalt - dem angesehenen Dr. Hans Teich - und einer wegen der Foltervorwürfe unsicher gewordenen Polizei lief der zweite Prozess wesentlich besser für Grans.

Der befragte Kriminalinspektor Lange räumte ein, Haarmann habe zu ihm wiederholt gesagt, Grans habe Zuchthaus verdient, nicht aber den Tod. Der Zeuge Kommissar Rätz fügte hinzu, Haarmann habe ihm gebeichtet, Grans habe ihm Jungen allein zu geschlechtlichen Zwecken zugeführt. Doch gab es bei allen Vertuschungsversuchen auch eine Niederlage für die Polizei, die letztlich dazu führte, dass das Gericht Haarmanns Gegengeständnis in Bezug auf Grans glaubte. So gab ein Polizeibeamter unter Eid und auf Druck von Zeugenaussagen zu, Haarmann mit einem Gummischlauch geschlagen zu haben. Dies war zuvor von allen Beamten bestritten worden.

Warum das Gericht Grans aber nicht freisprach, sondern zu zwölf Jahren Zuchthaus und zwanzig Jahren Ehrverlust verurteilte, blieb ein Rätsel. Nach Theodor Lessings Ansicht wäre jedes andere Gericht zu einem Freispruch gekommen. Prozessbeobachter schrieben das Urteil Grans' Arroganz zu.

Hans Grans kam nach seiner Verurteilung ins Zuchthaus Celle. Als Schwerverbrecher wurde er später von den NS-Behörden ins KZ Sachsenhausen, Bezirk Potsdam, eingewiesen, wo er die Häftlingsnummer 123 bekam und bis zur Befreiung des KZ im April 1945 inhaftiert war. Fast alle Akten wurden von der SS vor der Befreiung des KZ vernichtet, sodass eine Rekonstruktion von Grans' Haftzeit unmöglich geworden ist. Wenige Akten existieren wohl noch in russischen Archiven, doch scheint der Zugang zu ihnen unmöglich.

Nach seiner Freilassung verliert sich die Spur von Hans Grans. Dass er wieder nach Hannover zurückgekehrt sei und einen Kiosk besessen habe, von dessen Fenster er auf eine gegenüberliegende Metzgerei mit dem Namen Haarmann geblickt habe, ist wohl nur ein Märchen. Der Strafverteidiger Erich Frey behauptete, man habe Grans einen neuen Namen gegeben und Grans sei danach Werkmeister in einer südwestdeutschen Großstadt gewesen. Bis heute sind diese Berichte unbestätigt.

Wie aus dem Nichts erschien dann am 19. Juni 1974, fünfzig Jahre nach Haarmanns Verhaftung, in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ein Artikel über Hans Grans von Dieter Tasch. Über eine Art Rechtspfleger habe Tasch die Möglichkeit bekommen, Grans zu treffen. Voraussetzung: Grans' Identität und Lebensumstände bleiben geheim. Grans, mittlerweile 73 Jahre alt, lebe unter neuem Namen mit seiner Frau wieder in Hannover. Tasch beschreibt Grans als einen verbrauchten und von der Haft gezeichneten Mann. Verbittert habe Grans gesagt, er habe seine Strafe mit insgesamt 22 Jahren in Haft mehr als abgesessen und sei nach seiner Zeit im KZ sogar noch in Sicherheitsverwahrung gekommen. Er bleibe bei seiner Aussage, zu Unrecht verurteilt worden zu sein. "Haarmann hat mein Leben verpfuscht", zitiert Tasch Grans.

Nach unbestätigten Angaben starb Hans Grans Anfang der 80er-Jahre. Von offizieller Seite wie der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht Hannover ist nichts mehr zu erfahren.


Aus: ""Fritz, du bist doch der Beste!""  Von TOBIAS PREMPER (10.03.2007)
Quelle: http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2007/03/10/a0009

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« Reply #153 on: July 11, 2009, 10:07:58 PM »

Quote
[...] (sda/afp/dpa) Der Anführer der sogenannten «Bande der Barbaren», Youssouf Fofana, ist am Freitag in Paris wegen eines brutalen Mordes an einem 23-jährigen Juden im Januar 2006 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Von den 26 übrigen Angeklagten wurden zwei freigesprochen, die übrigen erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und 18 Jahren. Ein Pariser Gericht verfügte am Freitag zudem, dass der 28-jährige Fofana 22 Jahre lang in Sicherheitsverwahrung bleiben müsse.

Der aus der Elfenbeinküste stammende Fofana hatte während des Prozesses zugegeben, den von seiner Bande entführten Ilan Halimi tödliche Schläge beigebracht zu haben. Fofanas Bande hatte den jungen Telefonverkäufer im Januar 2006 entführt, um von dessen Familie Lösegeld zu erpressen. Er wurde wochenlang gefoltert und erlag schliesslich seinen Verletzungen.

[...] Mitangeklagte hatten ausgesagt, Fofana habe gezielt einen Juden entführen wollen, weil diese für gewöhnlich «massenweise Kohle» hätten. Der Bandenchef forderte von Halimis Eltern 450'000 Euro Lösegeld, die Polizei riet aber von einer Zahlung ab.

Um den Druck zu erhöhen, misshandelten die Entführer ihr Opfer während dessen dreiwöchiger Gefangenschaft und schickten Audio- und Videoaufnahmen an die Familie. Halimi wurde mit Schlägen, brennenden Zigaretten und Messern gequält.

Selbst einige Bewacher konnten die Misshandlungen schliesslich nicht mehr mitansehen und wurden durch andere Bandenmitglieder ersetzt. Mit dem Tode ringend wurde das Entführungsopfer schliesslich nackt und geknebelt an einer Bahnstrecke in Essonne im Grossraum Paris gefunden. Auf dem Weg ins Spital erlag Halimi seinen Verletzungen.

Die Anklage hatte den Bandenmitgliedern antisemitische Motive vorgeworfen. Die grausame Tat hatte die französische Gesellschaft schockiert.

Fofana zeigte keinerlei Reue. Zu Prozessbeginn vor zweieinhalb Monaten betrat er lächelnd den Gerichtssaal und rief mit gen Himmel gereckter Faust «Allah wird siegen».

Bei der Überprüfung der Personendaten nannte er als Namen «afrikanischer Barbar» und als Geburtsdatum den 13. Februar 2006, den Tag, an dem Halimi leblos gefunden wurde. Nach der Urteilsverkündung klatschte Fofana.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil zwei der Angeklagten zur Tatzeit minderjährig waren. Halimis Mutter hatte eine öffentliche Verhandlung verlangt. Sie warf der französischen Polizei vor, den antisemitischen Hintergrund der Tat zu lange ignoriert zu haben.


Aus: "Lebenslang für Chef der Pariser «Barbarenbande»" (11. Juli 2009, 07:25, NZZ Online)
Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/barbarenbande_verurteilung_1.2992301.html


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Quote
[...] Youssouf Fofana klatscht leise höhnisch Beifall, als das erwartete Urteil verkündet wurde. Dass er lebenslang hinter Gitter soll, scheint den selbsternannten Chef der Vorstadt-Gang der "Barbaren" nicht zu rühren. "Lieber einen Tag als Löwe leben als 100 Tage als Schaf", schleudert Fofana den Richtern im Prozess entgegen.

Und er bekennt sich trotzig dazu, den jungen Telefonverkäufer Ilan Halimi als Juden entführt, gefoltert und grausam ermordet zu haben. "Ich heiße Arabs: Africain révolté armée barbare salafiste", erklärte Fofana den Richtern. "Ich wurde am 13. Februar 2006 in Saint-Genevieve-des-Bois geboren."

An jenem Datum war Halimi nackt und voller Brand- und Stichwunden sterbend an einem Bahndamm in dem Pariser Vorort gefunden worden. Fofana selbst hatte nach eigenem Geständnis Halimi die tödlichen Wunden zugefügt und ihn mit einem Brandbeschleuniger überschüttet und angesteckt. Halimi war auf dem Weg ins Krankenhaus voller Qualen gestorben.

Ob der Mord von vornherein geplant war, ist nicht sicher zu sagen. Wahrscheinlich lief den jungen Tätern die Entwicklung aus dem Ruder. Fofana und seine Bande der "Barbaren" hatten 450.000 Euro erpressen wollen. Sie hatten einen Juden ausgesucht, weil sie glaubten, Juden
seien reich und die jüdische Gemeinde würde sich solidarisch zeigen und das Lösegeld zusammentragen. Vor Halimi hatte Fofana sieben andere potenzielle Opfer ausgesucht.

Vor Gericht zeigte sich nur Fofana offen judenfeindlich. Er redete dabei zeitweise arabisch und trug Hemden mit Afrika-Aufdruck. Die übrigen "Barbaren" hätten einzig aus Geldgier gehandelt, sagten Anwälte. Obwohl auch sie kaltblütig und teilweise äußerst brutal vorgingen.

So wie Yalda, der Lockvogel, oder Zigo, der Kerkermeister. Bis zum Ende hielten sich die "Barbaren" die Treue und schwiegen zu allem, was nicht zu beweisen war. So bleibt die Identität zweier Entführer unbekannt. "Der einzige Angeklagte, der bei den Ermittlungen geredet hat, ist verfemt. Niemand hat mit ihm auf der Anklagebank geredet", sagte der Verteidiger Romain Boulet dem Parisien. Sein Mandant habe geschwiegen, weil er gemeint habe, die Aufklärung sei Sache der Polizei.

"Er hat auch gesagt, dass er sich und seine Familie in Gefahr bringen würde, wenn er reden würde." Am meisten hat viele erschüttert, dass so viele Menschen aus dem Einwanderermilieu in der Sozialsiedlung offenbar von der Entführung wussten und schwiegen. "In der Cité ist eine Entführung nicht schlimm", sagt Boulet. "Ilan musste sterben, damit die Angeklagten die Sache ernst nehmen."

Und viele halfen mit. Der Hausmeister gab den Schlüssel für den Keller, Nachbarn halfen als Aufseher: Am Ende wurden 25 Angeklagte als aktive oder passive Täter verurteilt. Während Fofana im Gerichtssaal mit Schuhen warf und wirre Sprüche über Allah und Afrika von sich gab, brachte Halimis Mutter Würde in das Verfahren. Sie ließ sich nicht provozieren und konfrontierte die Angeklagten mit der Schwere ihrer Tat. Am Ende äußerten mehrere Angeklagte ihr Bedauern und einer gestand gar seine "Schande" ein.

Doch ihren Wunsch, den Prozess als pädagogische Bühne zu nutzen, konnte Halimis Mutter nicht durchsetzen. Yalda und Zigo setzten durch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, weil sie zur Tatzeit erst 17 waren. "Zwei Minderjährige haben 25 Volljährige als Geiseln genommen, indem sie allen eine begrenzte Öffentlichkeit der Debatte aufzwangen", erklärte ihr Anwalt Francis Spiner. "Das Gesetz des Schweigens hat Ilan Halimi getötet. Es ist bedauerlich, dass die Justiz das fortsetzt."

Szpiner fordert einen neuen Prozess, weil einige Angeklagte zu gut davongekommen seien. So bekam die auch "Emma" genannt Yalda neun Jahre; der Staatsanwalt hatte bis zu zwölf Jahre gefordert. "Ich bin zufrieden. Emma wird bald draußen sein", sagte eine Freundin der Verbrecherin dem Figaro nach dem Urteil. Und ein anderer Kumpel erklärte: "Viele haben sich doch nur reinziehen lassen. Das hätte auch mir passieren können."

(dpa/segi)




Aus: "Lebenslang für Chef der "Barbarenbande"" (11.07.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/731/480214/text/

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« Reply #154 on: August 04, 2009, 09:51:16 AM »

Quote
[...] Gegen halb elf Uhr am Samstagabend stürmte ein schwarz bekleideter Mann mit einer automatischen Waffe einen Jugendtreff für Schwule und schoss um sich. Er tötete den Jugendleiter und ein 16-jähriges Mädchen. Zehn weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Über die Hintergründe der Tat ist bislang nicht viel bekannt. Der Täter flüchtete unerkannt.

...


Aus: ""Wir alle stehen unter Schock"" (Archiv » 2009 » 03. August » Seite 3)
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0803/seite3/0007/index.html

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« Reply #155 on: September 14, 2009, 04:15:51 PM »

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[...] die Polizei hat inzwischen rekonstruiert, wie sich die unfassbare Tat offenbar zugetragen hat: Am Samstag um 15:45 Uhr bredrohen drei Jugendliche im Alter zwischen 17 und 18 Jahren vier Kinder auf dem Bahnsteig an der Donnersbergerbrücke und fordern Geld. Einer der Aggressiven schlägt dabei einem Opfer ins Gesicht, einem anderen auf den Rücken.

Als die S7 in Richtung Solln einfährt, steigen die vier Kinder, die zwischen 13 und 15 Jahren alt sind, in den Zug. Zwei der Erpresser folgen, der Teenager, der zuvor zugeschlagen hat, trennt sich von den anderen.

In der S-Bahn sprechen die beiden Jugendlichen erneut über Geldforderungen, an die vier Jüngeren wenden sie sich nicht explizit. Ein 50-jähriger Münchner beobachtet den Vorfall und versucht zu schlichten.

Er stellt sich schützend vor die Vierergruppe und verständigt den Polizeinotruf. Er rät den vier Bedrohten, nicht an ihrer Haltestelle auszusteigen, sondern gemeinsam mit ihm bis zum Bahnhof Solln zu fahren. Dort soll auch die Polizei eintreffen.

Auch die beiden aggressiven Jugendlichen fahren weiter. Am S-Bahnhof Solln steigen alle Beteiligten um 16:05 Uhr aus, der 50-Jährige geht mit den Bedrohten in Richtung Ausgang.

Und dann geht alles plötzlich sehr schnell.

Die mutmaßlichen Täter nähern sich und greifen den Geschäftsmann noch auf dem Bahnsteig an. Dieser kann einen ersten Angriff abwehren. Dann schlagen die beiden Teenager fester zu. Mit Fäusten prügeln sie auf ihn ein. Als er am Boden liegt, treten sie das Opfer noch mehrmals. Der 50-Jährige verliert das Bewusstsein.

Als die ersten Polizisten eintreffen, lassen die mutmaßlichen Täter von dem Mann ab. Ein Passant versucht, das Opfer zu reanimieren, doch auch dem Notarzt, der wenig später eintrifft, gelingt es nicht, den 50-Jährigen wieder zu Bewusstsein zu bringen. Wenig später erliegt der Mann im Krankenhaus seinen Kopfverletzungen.

Die beiden Angreifer können zunächst fliehen und verstecken sich in einem Gebüsch in der Nähe des Bahnhofs. Noch während die herbeigerufenen Rettungskräfte den Mann versorgen, entdeckt eine Bundespolizistin die beiden mutmaßlichen Täter in einem Gebüsch. Sie ruft Verstärkung, mit vorgehaltener Waffe können die Polizisten die Schläger stellen. Inzwischen konnte auch ein dritter Jugendlicher festgenommen werden, der offenbar ebenfalls an der Tat beteiligt war. Wie der Münchner Merkur meldet, handelt es sich um einen 17-Jährigen, der zwar nicht bei der Gewalttat dabei war, jedoch an der vorherigen Auseinandersetzung beteiligt war.

[...] Staatsanwalt Laurent Lafleur sagte am Sonntagvormittag bei einer Pressekonferenz der Polizei: "Es war eine völlig einseitige Prügelei." Die Täter hätten "billigend in Kauf genommen, dass der Mann stirbt", sagte Lafleur.

...


Aus: "Mit dem Leben bezahlt - Gewalt am S-Bahnhof Solln" (13.09.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/24/487429/text/


-.-

Quote
[...] München (dpa) - Immer wieder müssen die beiden jungen Männer brutal zugeschlagen und getreten haben: Insgesamt 22 Verletzungen hat das Opfer der Münchner S-Bahn-Schläger binnen weniger Minuten erlitten.

Sie stammten unter anderem von Faustschlägen und Tritten, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Montag in München. Auch nach der Obduktion sei die konkrete Todesursache aber noch unklar. Der 50-jährige Manager war dazwischengegangen, als die Jugendlichen von Kindern Geld erpressen wollten. Der Leiter der Mordkommission, Markus Kraus, sagte, die Kinder hätten die Fußtritte gegen den Kopf des Mannes bestätigt.

...


Aus: "Münchner Mord-Opfer hatte 22 einzelne Verletzungen" (14.9.2009)
Quelle: http://www.zeit.de/newsticker/2009/9/14/iptc-bdt-20090912-420-22373506xml

-.-

Quote
[...] Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl wegen Mordes gegen die beiden Jugendlichen beantragt. Die Beiden sind polizeilich bekannt. Der 18-Jährige sei wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Diebstahls vorbestraft und zur Tatzeit angetrunken gewesen, sagte der Münchner Staatsanwalt Laurent Lafleur.

[...] In der Münchner U-Bahn hatte es in der Vergangenheit mehrfach brutale Übergriffe gegeben. Ende 2007 war ein Rentner von zwei Jugendlichen lebensgefährlich zusammengeschlagen worden, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn aufmerksam gemacht hatte. Im vergangenen Dezember hatten sechs Jugendliche einen 24 Jahre alten Mann und seinen drei Jahre jüngeren Bruder brutal niedergeschlagen und schwer verletzt.

...


Aus: "Jugendliche S-Bahn-Täter in Haft" (13.9.2009)
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/2009-09/muenchen-angriff-todesopfer-2

-.-

Quote
[...] Der Chef der Münchner Mordkommission, Markus Kraus, sagte, die Fußtritte gegen den Kopf des 50-Jährigen seien von den überfallenen Kindern bezeugt worden, die der Mann vor den Angreifern hatte schützen wollen. Während des Verbrechens auf dem S-Bahnhof seien etwa 15 Personen auf dem Bahnsteig gewesen, sagte Kraus. Die Polizei habe mehrere Notrufe erhalten und sei bereits fünf Minuten nach der Tat vor Ort gewesen. (dpa)

...


Aus: "Haftbefehl gegen dritten Jugendlichen" (14. Sep. 2009)
Quelle: http://www.netzeitung.de/vermischtes/1462339.html

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« Reply #156 on: October 04, 2009, 08:39:18 AM »

Quote
[...] Der Fall der in einen Gully-Schacht geworfenen Kassandra ist anscheinend aufgeklärt. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen - einen erst 14 Jahre alten Jugendlichen. Er sei seit der Grundschule verhaltensauffällig und besuche eine Förderschule, erklärten die Ermittler am Samstag auf einer Pressekonferenz in Mettmann.

Bisher habe er die Tat nicht zugegeben. Auch das neunjährige Opfer habe man noch nicht vernehmen können, teilte die Polizei mit.

Die Ermittler entdeckten die sehr gut versteckte Jacke Kassandras mit Blutspuren des Mädchens. Faserspuren an der Jacke und einem nicht näher erläuterten "Tatmittel" seien identisch mit den Fasern der Oberbekleidung des 14-Jährigen.

Der Tatverdächtige sei bereits am 15. September als Zeuge vernommen worden. Dabei habe er völlig gelassen und abgeklärt gewirkt.

[...] Der mysteriöse Fall der Schülerin hatte vor zwei Wochen bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Eltern hatten Kassandra am Abend des 14. September vermisst gemeldet, nachdem das Mädchen nicht von einem Treff für Kinder und Jugendliche in sein nur wenige hundert Meter entferntes Elternhaus in Velbert-Neviges zurückgekehrt war.

Erst nach stundenlanger Suche wurde Kassandra in der Nacht von einem Rettungshund in dem mit einem Gully-Deckel verschlossenen Kanalschacht aufgespürt. Das war ihre Rettung. Wäre sie später gefunden worden, hätte sie das Verbrechen kaum überlebt.

Das Mädchen wies lebensgefährliche Verletzungen auf, die Ärzte in der Uniklinik Essen konnten seinen Zustand aber stabilisieren. Kassandra liegt weiterhin im Krankenhaus und ist noch nicht vernehmungsfähig.

(dpa/AFP/bavo)


Aus: "Der Verdächtige ist 14 Jahre alt und verhaltensauffällig" (03.10.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/435/489818/text/

-.-

Quote
[...] Der 14-Jährige bestreite die Tat und wirke "völlig gefühllos", berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz in Mettmann bei Düsseldorf. Sein Motiv sei nach wie vor unklar.

Tatverdächtiger und Opfer hätten sich gekannt. Ein Psychiater muss nun untersuchen, ob der stark verhaltensauffällige, aber normal intelligente Jugendliche schuldfähig ist.

Das neunjährige Mädchen war vor knapp drei Wochen von seinen Eltern vermisst und Stunden später von einem Spürhund in dem Kanalschacht gefunden worden - obenauf der Gullydeckel. In der Nähe hatten die Ermittler die sorgfältig versteckte Jacke Kassandras und ein nicht näher beschriebenes "Tatmittel" gefunden.

An beiden fand das Landeskriminalamt nun Faserspuren, die mit denen der Oberbekleidung des 14-Jährigen übereinstimmten. Ergebnisse der DNA- Analyse lagen am Samstag noch nicht vor.

Außerdem hätten Zeugen den Jugendlichen zur Tatzeit in Tatortnähe gesehen. Er habe mit einem Fahrrad fluchtartig das Gelände verlassen, auf dem Kassandra Stunden später gefunden wurde. Der 14-Jährige sei bereits am 15. September als Zeuge vernommen worden.

Damals habe er völlig gelassen und abgeklärt gewirkt und - wie die Ermittler inzwischen glauben - immer wieder "spontan gelogen". Der Leiter der Mordkommission, Wolfgang Siegmund, nannte das Verhalten und die Gefühllosigkeit des 14-Jährigen bei den Vernehmungen "in höchstem Maße beeindruckend".

Die Familienverhältnisse des Jugendlichen seien unauffällig. Sein Vater sei Geschäftsmann, seine Mutter Hausfrau. Er habe zwei Geschwister. Der Förderschüler hatte Hausverbot in dem Spieltreff, den Kassandra in ihrem Heimatort Velbert-Neviges besucht hatte.

Eltern hatten sich beschwert, dass der Jugendliche die kleineren Kinder ärgere und provoziere. Kassandra sei nach wie vor nicht zu dem grausamen Geschehen vernommen worden.

Gegen den 14-Jährigen sei schon früher wegen Beleidigung und Sachbeschädigung ermittelt worden. Die Verfahren wurden aber eingestellt.

Ein Verfahren wegen Körperverletzung sei noch offen. Er sei normal intelligent und nur wegen seiner Verhaltensauffälligkeit in einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung.

(dpa/bavo/segi)


Aus: "Gerade 14 und schon "völlig gefühllos" - Festnahme im Fall Kassandra" (03.10.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/450/489833/text/

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« Reply #157 on: October 21, 2009, 02:36:51 PM »

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[...] El Masri lebt seit 1995 in Deutschland, zuletzt in Senden im Kreis Neu-Ulm. Ende 2003 wurde der Vater von sechs Kindern in Mazedonien von den dortigen Sicherheitsbehörden festgenommen, weil sein Name mit dem eines gesuchten Terroristen übereinstimmte.

Wenig später brachte der amerikanische Geheimdienst CIA El Masri nach Afghanistan und hielt ihn dort mehrere Monate lang fest. Nach eigenen Aussagen wurde el Masri dort auch gefoltert.

Am 29. Mai 2004 wurde El Masri zurück nach Albanien geflogen und freigelassen. Seitdem kämpfte er darum, dass die USA die Entführung einräumen und Entschädigung zahlen. Im Oktober 2007 scheitert El Masri allerdings endgültig: Das Oberste Gericht in Washington lehnte ab, sich mit dem Fall zu befassen.

Es folgen Ausraster: El Masri schlug einen Mann und steckte im Mai 2007 den Metro-Markt in Neu-Ulm in Brand.

Am 11. Dezember 2007 verurteilte das Landgericht Memmingen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruchs und Brandstiftung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Diese wurden zur Bewährung ausgesetzt unter der Auflage, dass er eine Therapie fortsetzt. (AZ)


Aus: "Wer ist Khaled el Masri?" (11.09.2009)
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-wer-ist-Khaled-el-Masri-_arid,1868878_regid,2_puid,2_pageid,4503.html


-.-

Quote
[...] Neu-Ulm Seit Wochen schweigt der in Untersuchungshaft sitzende Khaled El Masri in seinen polizeilichen Vernehmungen zu seinen Beweggründen für den tätlichen Angriff auf Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. Nun hat die Staatsanwaltschaft erste Hinweise auf ein Motiv: Den bekennenden Moslem hat es offenbar in Rage gebracht, dass die Stadt Neu-Ulm immer neue Bordelle genehmigt und in einem Fall einen Gebetsraum der Muslime „entweiht“ hat. Dies geht aus einem persönlichen Brief El Masris an einen Bekannten hervor. Das „sehr blumig“ abgefasste Schreiben ist in der Justizvollzugsanstalt abgefangen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.

Khaled El Masri macht in den Augen der Staatsanwaltschaft Memmingen den Neu-Ulmer Oberbürgermeister dafür verantwortlich, dass in der Stadt Bordelle erlaubt worden sind. Am Jahrestag der Terrorangriffe vom 11. September hat der Deutsch-Libanese vor dem Freitagsgebet Gerold Noerenberg in seinem Amtszimmer überfallen und vor den Augen seiner Pressesprecherin brutal zusammengeschlagen.

Anfänglich war das Motiv für die spektakuläre Tat, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatte, völlig unklar. Vermutungen, die Hintergründe der Tat hätten mit El Masris Verschleppung und Folterung durch den amerikanischen Geheimdienst CIA zu tun, sind damit nun für die Ermittler widerlegt.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Kreuzpointner gestern auf Anfrage mitteilte, ist El Masris Schreiben aus dem Untersuchungsgefängnis beschlagnahmt und offiziell als Beweismittel zu den Akten gelegt worden. Aufgabe von Sachverständigen werde es sein, diese Behauptungen El Masris „einzuordnen“.

Der 46-Jährige wird, bevor ihm der Prozess gemacht wird, auf seinen Geisteszustand untersucht. Vom psychiatrischen Gutachten wird es abhängen, welche Konsequenzen El Masris Attacke auf den Neu-Ulmer OB hat. Sollte sich herausstellen, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war, droht ihm die Einweisung in ein Bezirkskrankenhaus. Ende August war er auf behördliche Anweisung im Günzburger Bezirkskrankenhaus untersucht - allerdings als ungefährlich wieder entlassen worden. Diesmal nun wird er im BKH in Kaufbeuren begutachtet. Ob die dortigen Psychiater zu einem anderen Ergebnis kommen werden, bleibt abzuwarten.

Bei der Moschee, die El Masri durch ein Bordell entweiht sieht, handelt es sich offenbar um das ehemalige Multikulturhaus in der Zeppelinstraße, von dem Teile inzwischen als Bordell genutzt werden. Dort hatten sich nicht nur friedliebende Moslems zum Freitagsgebet getroffen, auch Hassprediger hatten dort mehrfach zum „Heiligen Krieg“ aufgerufen. Zu den Stammgästen gehörte nach Erkenntnissen der deutschen Ermittlungsbehörden auch Khaled El Masri.

Das unmittelbar an das Gebäude des Multikulturhauses angrenzende Bordell existierte zum damaligen Zeitpunkt bereits, hat sich aber im Laufe der Jahre auch zu einem Sex-Etablissement entwickelt, das auch mit sadomasochistischen Praktiken wirbt. Der Name des Bordells ist aus dem Griechischen entlehnt und bedeutet soviel wie „ein heiliger, für die meisten Menschen unbetretbarer Ort“. In den griechischen Kirchen wird mit Abaton das Allerheiligste - der mit Vorhängen umgebene Chor - bezeichnet, den nur die Priester betreten dürfen.

Für die Ermittler sind die von El Masri genannten Motive für seinen Angriff auf den Neu-Ulmer Oberbürgermeister durchaus nachvollziehbar. Das Multikulturhaus war für El Masri viele Jahre lang religiöser Mittelpunkt und hat sich zu einer Kultstätte entwickelt, die durch die Prostitution in seinen Augen entwürdigt worden ist. So sei es ebenfalls undenkbar, dass eine katholische Kirche in ein Freudenhaus umgewandelt werde, sagte ein Ermittler gestern.

Wenn dies aber dennoch geschehe, rechtfertige dies aber nie und nimmer einen tätlichen Angriff auf eine Person, auch wenn sie direkt oder indirekt dafür verantwortlich ist.

In Neu-Ulm war es nicht die Stadt und demzufolge auch nicht Oberbürgermeister Gerold Noerenberg, der die Prostitution erlaubt hat. Die Regierung von Schwaben hat vor gut 15 Jahren die Sperrbezirksverordnung geändert und damit den Weg frei gemacht für käuflichen Sex in genau begrenzten Gebieten in der Stadt. Zuvor hatten die Prostituierten ihre Dienste rund um die katholische Kirche in der Innenstadt angeboten.


Aus: "Rache für Bordelle als Motiv für El Masris Angriff?" Von Roland Ströbele (20.10.2009)
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-Rache-fuer-Bordelle-als-Motiv-fuer-El-Masris-Angriff-_arid,1943055_regid,2_puid,2_pageid,4503.html

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« Reply #158 on: November 01, 2009, 01:21:28 PM »

Quote
[...] Im Haus eines verurteilten Vergewaltigers in Cleveland machte die US-Polizei einen grausigen Fund: Sechs zum Teil stark verwesten Frauenleichen. Der 50-Jährige Mann war vor wenigen Jahren aus der Haft entlassen worden.

Washington - In der Wohnung eines verurteilten Vergewaltigers in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio sind sechs zum Teil stark verweste Frauenleichen gefunden worden. Die meisten der bislang nicht identifizierten Frauen seien vermutlich erwürgt worden, sagte ein Gerichtsmediziner am Samstag. Der 50-jährige Mann wurde am gleichen Tag in der Nachbarschaft festgenommen, nachdem ein Anwohner ihn auf der Straße erkannt und die Polizei alarmiert hatte. Er war schon einmal wegen einer Vergewaltigung aus dem Jahr 1989 verurteilt worden und nach 15 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden.

Wie Polizeichef Michael McGrath sagte, wurden die ersten beiden Leichen bereits am Donnerstag bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Insgesamt seien dann sechs Leichen entdeckt worden - fünf im Haus, eine weitere Leiche sei im Hof vergraben gewesen. Die Leichen könnten demnach bis zu sechs Monate lang in dem Haus gelegen haben. Grund für die Hausdurchsuchung war nach Angaben eines anderen Beamten ein Verdacht wegen eines neuen Falls von Vergewaltigung und Raub. Um die Identität der Opfer zu klären geht die Polizei nun die Vermisstenanzeigen seit Juni 2005 durch, dem Monat, in dem der 50-Jährige aus der Haft entlassen wurde.

In den vergangenen Monaten sind in den USA mehrere Serienmorde bekannt geworden. Im September wurde im US-Bundesstaat Florida ein Mann festgenommen, der seine Ehefrau und seine fünf kleinen Kindern ermordet haben soll. In Wisconsin wurde ebenfalls im September ein Mann festgenommen, dessen DNA-Spuren an den Leichen von neun innerhalb von 21 Jahren ermordeten Frauen festgestellt wurden. Acht der Frauen waren Prostituierte.

cpa/AFP


Aus: "Hausdurchsuchung - Sechs Leichen bei Vergewaltiger gefunden" (01.11.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,658550,00.html

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« Reply #159 on: November 05, 2009, 09:39:57 AM »

Quote
[...] Ein italienisches Gericht hat die Haftstrafe eines verurteilten Mörders um ein Jahr verkürzt, weil er eine Genvariante besitzt, die mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht wird. Wie das Fachjournal Nature berichtet, ist dies der erste Fall, dass ein europäisches Gericht verhaltensgenetische Beweise berücksichtigt hat. Abdelmalek Bayout war 2007 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er einen Mann erstochen hatte.

Sein Verteidiger legte nun einem Berufungsbericht in Triest Belege dafür vor, dass der Täter wegen einer Genmutation an einem Enzymmangel leidet – dadurch wird ein bestimmter Botenstoff nicht mehr ordnungsgemäß abgebaut –, und präsentierte Gehirnscans, die Veränderungen in Bayouts Gehirn zeigten. Beides sollte belegen, dass der Täter nicht in vollem Maße für seine Tat verantwortlich gemacht werden könne. Frühere Untersuchungen hatten den Enzymmangel mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht: Männer, die als Kinder misshandelt worden waren und die gleiche Genvariante wie Bayout besaßen, neigten unter Druck eher zu aggressivem Verhalten.

Experten sehen das Urteil indes kritisch: Eine bestimmte Genvariante sei höchstens ein Hinweis darauf, wie sich eine Person verhalten könnte – ein ausreichender Beweis sei sie für sich genommen aber nicht. In den USA werden solche verhaltensgenetische Indizien dennoch immer häufiger berücksichtigt – dort allerdings eher zu Lasten eines Angeklagten als zu seinen Gunsten. (vsz/TR)

Quote
4. November 2009 13:52
FT +++ Korruptionsvorwurf: Berlusconi wegen Gendefekt freigesprochen +++
Mr.Burns_ (14 Beiträge seit 20.10.09)

Sein Verteidiger legte nun einem Berufungsbericht in Triest Belege
dafür vor, dass er wegen einer Genmutation an Realitätsverlust
leidet.

Damit hat das ewige hin & her mit den Statsanwaltschaften ein Ende
und er kann sich endlich wieder den wichtigen politischen Themen
widmen.

...


Quote
4. November 2009 16:02
Freier Wille und Schuldfähigkeit
lug und trug (mehr als 1000 Beiträge seit 26.03.03)

In manchen Posts hier wird darauf verwiesen, dass der "freie Wille"
des Individuums sich im Licht aktueller Erkenntnisse der
Neurowissenschaften als Illusion herausstellt. Das vorliegende Urteil
beruft sich ja auch genau darauf, dass der Täter nicht frei habe
entscheiden können, sondern gewissermaßen zur Aggression "verdammt"
sei.

Mal davon abgesehen, was eigentlich der Zweck einer Haftstrafe ist,
gibt es ein viel grundsätzlicheres Problem:
Die Nichtexistenz des freien Willens bedeutet keinesfalls, dass ein
Individuum in ähnlichen Situationen immer gleich handeln würde. Ganz
im Gegenteil, ein winziger Unterschied in den Ausgangsbedingungen
kann eine komplett andere "unfreie Entscheidung" herbeiführen. Zu
diesen Ausgangsbedingungen gehört auch das WISSEN um die potenziellen
Folgen einer Tat, welches als Zustand im Gehirn verankert ist.
Dass z.B. Abschreckung (in einem ziemlich großen Rahmen)
funktioniert, ist wissenschaftlich unbestritten. Das heißt, der
Umstand, dass ich als potentiell Aggressiver die Information habe,
dass ich dafür womöglich lang hinter Gitter wandere, macht zwar
meinen Willen nicht freier, kann aber die "unfrei getroffene
Entscheidung" des Gehirns gehörig beeinflussen -- besonders wenn klar
ist, dass solche Strafen in der Vergangenheit auch tatsächlich
verhängt wurden und die Abschreckung kein Bluff ist.

Was ich damit sagen will: Die Diskussion um den freien Willen sollte
eigentlich KEINE Auswirkung auf die Rechtsprechung haben, da auch
"unfrei" getroffene Entscheidungen den äußeren Randbedingungen
unterworfen sind.
Insofern ist auch das aktuelle Urteil leider ein sehr
problematisches, da es die Randbedingungen für Aggressoren in eine
Richtung verändert, die wohl Gewalttaten eher begünstigen als
verhindern.
Insofern ist -- so komisch das klingt -- die gegenteilig angelegte
Rechtsprechung in den USA vermutlich gesellschaftlich wirksamer, um
Gewalttaten durch potentiell Aggressive zu bekämpfen, obwohl
natürlich auch dort was extrem Zweifelhaftes gemacht wird: nämlich
das Gleichheitsprinzip verletzt (und das aufgrund möglicherweise
umstrittener Gutachten).

Quote
4. November 2009 16:35
Re: Freier Wille und Schuldfähigkeit
simple mind (226 Beiträge seit 29.05.06)

lug und trug schrieb am 4. November 2009 16:02

> Was ich damit sagen will: Die Diskussion um den freien Willen sollte
> eigentlich KEINE Auswirkung auf die Rechtsprechung haben, da auch
> "unfrei" getroffene Entscheidungen den äußeren Randbedingungen
> unterworfen sind.

Ja, auch nach 'Verlust' des Freien Willens wird Unrecht Unrecht
bleiben, da die Gesellschaft bestimmt, was unrecht ist, also die
äußeren Umstände, die du erwähnst.

Allerdings ist die Rechtsprechung insofern betroffen, als sie die Art
der Strafe und das Strafmaß festlegt. Und da spielt das Menschenbild
sehr wohl eine Rolle.

Dieses Urteil könnte durchaus auch aus Verlegenheit entstanden sein,
da die Rechtsprechung offenbar keine adäquatere Methode hat, den
wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, als die
Haftdauer zu reduzieren.


Quote
4. November 2009 17:34
Re: Freier Wille und Schuldfähigkeit
Bartträger (mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.05)

lug und trug schrieb am 4. November 2009 16:02

> ...
> Dass z.B. Abschreckung (in einem ziemlich großen Rahmen)
> funktioniert, ist wissenschaftlich unbestritten.

So, so, wissenschaftlich unbestritten. In England hat man
festgestellt, dass die vielen Videokameras nur sehr geringfügig auf
die Straftatenstatistik wirken. Vermutlich hätte man die Straftaten,
die über die Videobeobachtungen aufgeklärt werden, mit doppelten
Strafsätzen ausstatten müssen, damit die Überwachung präventive
Wirkung hätte zeigen können.

Quote
4. November 2009 18:34
Re: Freier Wille und Schuldfähigkeit
lug und trug (mehr als 1000 Beiträge seit 26.03.03)

Bartträger schrieb am 4. November 2009 17:34

> lug und trug schrieb am 4. November 2009 16:02
>
> > ...
> > Dass z.B. Abschreckung (in einem ziemlich großen Rahmen)
> > funktioniert, ist wissenschaftlich unbestritten.
>
> So, so, wissenschaftlich unbestritten. In England hat man
> festgestellt, dass die vielen Videokameras nur sehr geringfügig auf
> die Straftatenstatistik wirken. Vermutlich hätte man die Straftaten,
> die über die Videobeobachtungen aufgeklärt werden, mit doppelten
> Strafsätzen ausstatten müssen, damit die Überwachung präventive
> Wirkung hätte zeigen können.
Bitte im Kontext lesen: ich hatte geschrieben "in einem ziemlich
großen Rahmen". Beispiele dafür, wie bei wegfallender Abschreckung
die Kriminalität hochschnellt, gibt's zuhauf:
In Kriegsgebieten, wo die zivilen Schutzmechanismen zusammenbrechen,
geht auch die nicht-militärische Gewalt hoch.
In Montréal hat in den 60er oder 70er Jahren mal die Polizei
gestreikt (mit vorheriger Ankündigung). An dem Tag wurden mehr
Geschäfte geplündert und Banken überfallen als sonst in einem Jahr.

Und ein Beispiel für die Gegenrichtung (auch wenn's in diesem Forum
unbequem ist, das zu sagen): In Schweden ging der P2P-Traffic massiv
zurück, nachdem die bis dahin recht liberalen Gesetze bzgl.
Tauschbörsen geändert wurden und eine Art Auskunftsanspruch durch
Rechteinhaber bei Providern eingeführt wurde.

Ich sage gleichzeitig auch dazu, dass Abschreckung nicht immer
funktioniert. Prominentestes Beispiel ist die Todesstrafe, die Mord
nicht stärker verhindern kann als lebenslängliche Haftstrafen (das
wurde recht gut erforscht).
Ähnlich scheint es wohl bei der Videoüberwachung im UK zu sein.

Das widerlegt aber nicht die Grundaussage, dass Abschreckung als
Prinzip grundsätzlich funktioniert. (Immerhin hat ein kompletter
kalter Krieg darauf basiert.)

Quote
4. November 2009 18:49
Re: Freier Wille und Schuldfähigkeit
Bartträger (mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.05)

Größerer Rahmen ist OK.

Du möchtest hoffentlich nicht die Berücksichtigung der Gensequenz bei
Gerichtsverhandlungen und -Urteilen mit Plünderungen nach
Kriegsausbrüchen, Naturkatastrophen und Ähnlichem gleichsetzen?




Quote
5. November 2009 00:33
Re: Freier Wille und Schuldfähigkeit (Editiert vom Verfasser am 05.11.09 um 00:35)
Streetwood (53 Beiträge seit 27.06.05)

lug und trug schrieb am 4. November 2009 16:02

> Dass z.B. Abschreckung (in einem ziemlich großen Rahmen)
> funktioniert, ist wissenschaftlich unbestritten. Das heißt, der
> Umstand, dass ich als potentiell Aggressiver die Information habe,
> dass ich dafür womöglich lang hinter Gitter wandere, macht zwar
> meinen Willen nicht freier, kann aber die "unfrei getroffene
> Entscheidung" des Gehirns gehörig beeinflussen -- besonders wenn klar
> ist, dass solche Strafen in der Vergangenheit auch tatsächlich
> verhängt wurden und die Abschreckung kein Bluff ist.

Es tut mir leid, das so drastisch zu sagen, aber du stellst das
einfach so hin: Es ist völlig verkehrt, zu behaupten, dass
Abschreckung unbestritten Wirkung entfaltet. Gerade für die
Abschreckungsfunktion von Haft- bzw Todesstrafen gibt es keinerlei
Beweise - und genausowenig Gegenbeweise.

Dafür gibt es Anhaltspunkte, dass härtere Bestrafungen keineswegs
eine "Zurückhaltung" bei der Begehung von Straftaten bewirken.
Mordraten in den USA (teilweise mit dem Tod bestraft, was ja durchaus
auch vollstreckt wird) müssten ja schließlich deutlich geringer sein
als in Deutschland - sind sie aber nicht. Da Gewalt und Waffen dort
aber durchaus tiefer in der Gesellschaft verankert sind, verfälscht
das wiederum jeden Vergleich.

Das Ergebnis bleibt also: Einen Nachweis für oder gegen den Nutzen
von Abschreckung gibt es nicht. Es ist also hochumstritten, da keiner
seine Position wirklich mit Fakten hinterlegen kann.






Aus: "Geringere Haftstrafe wegen „aggressionsförderndem“ Gen" (04.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geringere-Haftstrafe-wegen-aggressionsfoerderndem-Gen-850039.html

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« Reply #160 on: January 25, 2010, 10:15:32 AM »

Quote
[...] Wuppertal. Er soll einen 20 Jahre alten Wuppertaler hinterrücks mit dem Kopf auf den Bahnsteig geschlagen haben – heute verurteilte das Wuppertaler Landgericht den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung einer weiteren Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Ein mitangeklagter 34-Jähriger wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Beide Männer werden nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft der rechten Szene zugerechnet und hatten unmittelbar vor der Tat im November 2008 rechtsradikale Parolen und Lieder gesungen. Als einer der Rechten rief: „Deutschland wird geführt von rechter Hand“, soll das spätere Opfer (20) lediglich entgegnet haben: „nicht“. Daraufhin soll ihn der 27-Jährige mit voller Wucht von hinten auf den Boden des Bahnsteigs am Bahnhof Steinbeck gestoßen haben, während der 34-Jährige im Anschluss Freunde des Opfers zurückgehalten haben soll, dass sie dem 20-Jährigen nicht zur Hilfe eilen.

Das Gericht sprach heute von einem „rücksichtslosen Vorgehen“ und einer „schlimmen Tat“. Bei der Attacke erlitt der 20-Jährige schwere Kopfverletzungen. Er musste fünf Stunden lang operiert werden und trägt seitdem Metallplatten im Kopf. An ihn muss der 27-Jährige eine Entschädigung von rund 4200 Euro zahlen.

Die beiden Angeklagten sind wegen erheblicher Gewalttaten vorbestraft. Der gebürtige Dinslakener (27) wurde vor zehn Jahren zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er mit zwei weiteren Skinheads in Duisburg einen 58-jährigen Mann totgetreten hatte. Der 34-Jährige war im Jahr 2001 zu sieben Jahre Haft verurteilt worden, nachdem er seinen damals 15 Wochen alten Sohn schwer misshandelt hatte. Laut Urteil trug der Säugling schwere geistige und motorische Behinderungen davon und lebt heute in einer Pflegefamilie.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Aus: "Sechs Jahre Haft im Skinhead-Prozess" (20. Januar 2010)
Quelle: http://www.wz-newsline.de/?redid=734438

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« Reply #161 on: February 02, 2010, 11:48:03 AM »

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[...] Im Mai 2008 verliebt er sich in seine Arbeitskollegin Sabire, zieht mit ihr zusammen und gründet eine Familie. Dilek habe ihn bedroht, an seinem neuen Zuhause geklingelt und in die Sprechanlage gebrüllt: "Ich werde dich umbringen!" und "Los, wenn du ein Mann bist, kommst du jetzt runter!" Ali verständigte die Polizei. Ebenso, als er sich von Dileks Brüdern bedroht fühlt, die ihn mit einem Schlagstock angegriffen und mit wüsten Drohungen eingeschüchtert haben sollen: "Verlasse Deutschland - oder wir bringen dich um!"

Zornig schüttelt Dilek, auf der Anklagebank von zwei Verteidigern flankiert, den Kopf, als sie Ali T.s Version vor Gericht hört. Tränen der Wut steigen in ihr auf. Beharrlich bestreitet sie, dass sie oder ihre Familie ihm Gewalt angetan hätten. "Man hat mit ihm geredet, ja." Mehr angeblich nicht. Die Richter hören zwei absolut gegensätzliche Geschichten über eine Zweckehe.

Nur, was am 26. August geschah, darin ist sich das Ehepaar einig. Es ist ein Mittwoch, ein schwüler Sommertag. Vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen soll um 10.30 Uhr die Ehe der T.s geschieden werden. Ali hatte im Frühjahr 2009 eine entsprechende Klage eingereicht. Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, den Kinderwagen schiebend, begegnet er um 10.15 Uhr auf einer Verkehrsinsel Dilek. Seiner Freundin schärft er noch flugs ein: "Wenn sie beim Vorbeigehen was sagt, sei bloß still!" Die beiden Parteien passieren einander schweigend, dann kehrt Dilek plötzlich um, zieht aus ihrer rechten Hosentasche eine durchgeladene Pistole. Als sie nur noch ein, zwei Schritte von Ali entfernt ist, schießt sie ihm in den Rücken.

Eine Kugel trifft Ali im Oberkörper, er schreit wie von Sinnen und kann trotz der schweren Verletzung davonlaufen. Dilek hinterher. Sie schießt noch zwei Mal, verfehlt ihr Opfer jedoch. Ali kann sich in den Dönerladen seines Onkels retten. Dilek macht kurz vor dem Eingang kehrt und rennt zurück zu ihrem roten Opel Astra. Mit ihm fährt sie "nach Ikea", wie sie selbst sagt. Dort kauft sie Kleiderbügel aus Plastik und einen Kaffee. Sie trinkt ihn im Auto, raucht ein paar Zigaretten, fährt anschließend in die Essener Innenstadt, läuft durch die Fußgängerzone und schließlich zu ihren Eltern. Vor deren Haustür wird sie festgenommen.


[...] Der Anblick ihres Ehemanns und seines trauten Familienglücks und sein Blick, der "so demütigend und abwertend mir gegenüber war", der habe in ihr "etwas ausgelöst, das hat mich gekränkt", sagt sie und schluckt.

...


Aus: "Drei Schüsse in der Hölle" Aus Essen berichtet Julia Jüttner  (01.02.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,675333-2,00.html

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« Reply #162 on: February 15, 2010, 09:43:01 AM »

Quote
[...] Rostock - Das Motiv ist bislang unklar. Wie die Polizei am Montagmorgen mitteilte, handelt es sich bei den Opfern um einen 67-jährigen Mann und eine 66-jährige Frau. Sie sind nicht miteinander verwandt.

Den Ermittlungen zufolge lief der Täter um kurz nach 14 Uhr aus seiner Wohnung im Hochparterre und fiel über einen Passanten her. Ohne erkennbaren Grund stach er mit einem etwa 15 Zentimeter langen Küchenmesser immer wieder auf den Mann ein, ließ ihn dann hilflos im Schnee liegen und kehrte in seine Wohnung zurück, teilte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann mit.

Als eine Passantin dem Opfer helfen wollte, sei er zurückgekehrt und habe "wie besessen auf die Frau eingestochen", sagte Lückemann. Beide Opfer hätten laut um Hilfe geschrien. Passanten hätten jedoch nicht eingegriffen, sondern die Polizei alarmiert. Beide Opfer starben.

Als ein Streifenwagen vorfuhr, sprang der 51-Jährige mit gezücktem Messer vom Balkon seiner Wohnung und stieß einem Beamten sofort das Messer in die Brust. Ein weiterer Beamter gab den Ermittlungen zufolge zunächst Warnschüsse ab und stoppte den 51-Jährigen schließlich mit einem Schuss in den Oberschenkel. Der Messerstecher und der verletzte Beamte kamen ins Krankenhaus. Der Polizist ist den Angaben zufolge offenbar nicht lebensgefährlich verletzt.

Die Staatsanwaltschaft will am Montag entscheiden, ob sie Haftbefehl oder eine Unterbringung des Festgenommenen in einer psychiatrischen Klinik beantragt. Oberstaatsanwalt Lückemann nannte den 51-Jährigen "offensichtlich psychiatrisch auffällig". Die beiden Todesopfer waren am Sonntagabend noch nicht identifiziert.

lgr/dpa/apn/ddp


Aus: "51-Jähriger ersticht wahllos zwei Menschen" (14.02.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,677804,00.html

-.-

Quote
[...] „Von einem Amoklauf würde ich bisher nicht sprechen“, sagte Lückemann. Die Bluttat sei offensichtlich nicht geplant gewesen. Zeugen hätten ausgesagt, dass der Mann „Stimmen aus dem Kosmos“ gehört habe, die ihm die tödlichen Angriffe befohlen hätten.

...


Aus: "Staatsanwalt: Messerstecher hörte "Stimmen aus dem Kosmos"" (15. Februar 2010)
Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article1383965/Staatsanwalt-Messerstecher-hoerte-Stimmen-aus-dem-Kosmos.html

« Last Edit: February 15, 2010, 04:37:16 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #163 on: March 31, 2010, 09:29:10 AM »

Quote
[...] Düsseldorf [...] Bei einer Fahrscheinkontrolle ist ein Schwarzfahrer nahe Düsseldorf auf eine Zugbegleiterin losgegangen und hat sie krankenhausreif geprügelt. Laut Polizei spielten sich die Geschehnisse so ab: Die 26-jährige Bahn-Mitarbeiterin klopfte um die Mittagszeit mehrmals an eine verschlossene Toilettentür. Schließlich öffnete ein 29-jähriger Mann die Tür und griff die Frau brutal an.

Der stark alkoholisierte Mann bespuckte und beleidigte die Kontrolleurin, riss sie zu Boden und schleifte sie an ihrem Haar durch den Zug, wobei das Opfer mehrmals gegen die Seitenwände des Zuges prallte. Schließlich trat der total betrunkene Täter die Frau mehrmals in den Unterleib, wie die Polizei mitteilte.

Als der Zug schließlich am Bahnhof des Düsseldorfer Flughafens ankam, versuchte der 29-Jährige zu flüchten, doch Beamte der Bundespolizei konnten ihn festnehmen. Die verletzte Frau wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Beim Täter wurde ein Alkoholwert von 2,68 Promille festgestellt; wegen eines epileptischen Anfalls musste er später ins Krankenhaus gebracht werden.

Mit ihm zusammen war seine Freundin auf der Toilette, die ebenfalls stark betrunken war, wie die Polizei mitteilte.

ler/dpa/apn


Aus: "Schwarzfahrer schleift Schaffnerin an ihren Haaren durch den Zug" (30.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,686576,00.html

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« Reply #164 on: March 31, 2010, 10:15:20 AM »

Quote
[...] Eichenau - Ein schreckliches Familiendrama erschüttert die oberbayerische Gemeinde Eichenau. Ein Elternteil hat seinen Partner und die siebenjährigen Zwillingsmädchen erschlagen. Danach brachte der oder die Täterin sich selbst um. Der Tatort: eine moderne Doppelhaushälfte in der Ortsmitte, direkt neben der Kirche.

Die Ermittler gehen davon aus, dass entweder der 40 Jahre alte Vater oder die 42 Jahre alte Mutter die anderen Familienmitglieder getötet hat. Dafür spreche die "Auffindesituation" der Toten. Von "stumpfer Gewalt" gegen die Körper ist die Rede. Was den Täter oder die Täterin zu dieser entsetzlichen Gewalttat veranlasst hat, ist noch nicht bekannt. Womöglich gab es einen Abschiedsbrief, wie bei Selbstmorden so häufig. Die Ermittler nennen so einen tödlichen Exzess mit anschließender Selbsttötung "erweiterten Selbstmord". Häufig sieht der Täter keinen Sinn mehr im Weiterleben und nimmt seine Familie mit in den Tod.

Wann die Tat genau geschah, ist noch unklar. Der Chef der Ehefrau vermisste die 42-Jährige seit Montag. Als sie auch am Dienstag nicht zum Dienst erschien, alarmierte der besorgte Arbeitgeber die Polizei. Mit Hilfe eines Schlüsseldienstes öffneten die Beamten die Tür zu dem schmucken, sauberen Haus. Dort fanden sie die vier Leichen. Für eine Rettung war es zu spät. Am Abend zog die Spurensicherung vom Tatort ab, und auch das weiß-rote Absperrband wurde wieder eingerollt.

...


Aus: "Familiendrama: Eltern und Zwillingstöchter tot in Wohnhaus" (31. März 2010)
Quelle: http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/article6998182/Familiendrama-Eltern-und-Zwillingstoechter-tot-in-Wohnhaus.html

-.-

Quote
[...] Die Staatsanwaltschaft München II geht nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass der 40-jährige Familienvater die beiden Zwillingsgeschwister erschlagen und seine 42-jährige Frau stranguliert hat, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Anschließend tötete er sich selbst.

Die Kinder hätten tödliche Kopfverletzungen erlitten, sagte die Sprecherin.

...


Aus: "Eigene Familie ausgelöscht" (31.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/290/507449/text/

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