COMMUNICATIONS LASER #17
February 09, 2012, 06:41:06 AM *
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Author Topic: [Notizen zur Überwachung... ]  (Read 37826 times)
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« Reply #345 on: January 23, 2012, 11:24:10 AM »

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[...] Berlin - Es war eine beispiellose Spitzelaktion: Rund um eine Anti-Neonazi-Demonstration spionierte die Dresdner Polizei im Februar 2011 die Telefone Zehntausender Bürger aus. Scheibchenweise stellte sich heraus, dass die Behörden mehr als eine Million Datensätze sammelten, angeblich um schwere Straftaten zu verhindern. Die Affäre kostete den Dresdner Polizeipräsidenten am Ende den Job und belastete die sächsische Landesregierung schwer.

Seitdem sind Datenschützer besonders sensibel, wenn Telefone im Spiel sind. Jetzt beschäftigt sie erneut ein Fall, der Fragen aufwirft. Diesmal allerdings nicht in Sachsen - sondern in der Hauptstadt.

In Berlin werteten die Behörden in den vergangenen Jahren womöglich Tausende Handydaten aus, um Autobrandstiftern auf die Spur zu kommen. Das Instrument der sogenannten Funkzellenabfrage sei 2011 "in erheblichem Maße" genutzt worden, heißt es bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Stets habe es richterliche Beschlüsse gegeben, betont die Polizei. Doch aufgrund der großflächigen Anwendung dürften auch viele unbescholtene Personen betroffen gewesen sein, kritisieren Datenschützer.

Vor allem ein Fall illustriert das Problem. Er liegt gut zwei Jahre zurück, wurde aber erst jetzt publik. Das Blog Netzpolitik.org veröffentlichte Teile einer Strafakte. Konkret geht es darin um eine versuchte Autobrandstiftung am 24. Oktober 2009 in der Rigaer Straße im Berliner Stadtteil Friedrichshain. Um ermitteln zu können, wer sich zur Tatzeit vor Ort befand, bat die Polizei den Dokumenten zufolge um Auskunft über "sämtliche Verkehrsdaten" von insgesamt 13 Mobilfunkzellen in der Umgebung. Vier große Mobilfunkbetreiber mussten daraufhin die Daten in der Zeit von 03.45 Uhr bis 05.00 Uhr am Morgen des fraglichen Tages offenlegen.

Ein Problem wollen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht erkennen. Rechtlich, so heißt es von Behördenseite, sei alles sauber gelaufen. In jedem Einzelfall ordne ein Richter die Datenerhebung an.

Die Funkzellenabfrage gilt als juristisch hoch sensibler Bereich. Üblicherweise speichern Provider die Daten von Handygesprächen für Abrechnungszwecke ab. Die Staatsanwaltschaft darf zwar Einsicht beantragen - laut Telekommunikationsgesetz bei Gefahr "gegen Leib oder Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit". Ob darunter auch Autobrandstiftung fällt, ist umstritten. In Hamburg wurden entsprechende Anträge zur Funkzellenabfrage gerichtlich bereits als unverhältnismäßig abgelehnt.

Zu Ausmaß und Umfang der Auswertung im Herbst 2009 äußerten sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Ähnliche Datenmengen wie in Dresden dürften in diesem Falle zwar nicht angefallen sein. Anders als in Sachsen scheint die Erfassung der Handydaten zeitlich und räumlich begrenzt gewesen zu sein. Doch ist das Gebiet rund um die Rigaer Straße derart dicht besiedelt, dass Tausende Anwohner und Touristen in ihren Wohnhäusern und Hotels von den Auswertungen betroffen gewesen sein könnten.

Zudem sind viele Punkte noch offen. So ist etwa unklar, ob die Daten möglicherweise in andere Verfahren eingeflossen sind. Zugeknöpft geben sich Polizei und Staatsanwaltschaft auch zu der Frage, ob die betroffenen Personen von der Datenauswertung benachrichtigt wurden und wie regelmäßig das Instrument zum Einsatz kommt.

Entsprechend alarmiert sind Datenschützer und Innenexperten. Christopher Lauer, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte SPIEGEL ONLINE: "Autobrandstiftungen rechtfertigen nicht den massiven Eingriff in die Grundrechte". Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, zeige dies, "dass die Möglichkeiten von Überwachungstechniken zu leichtfertig angewandt werden." Lauer rief den Senat auf, so schnell wie möglich alle Fakten auf den Tisch zu legen: "Wer wurde wann in welchem Umfang überwacht - und was ist mit den Daten geschehen? Die Berliner haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung."

Der heikle Fall von Überwachung wird in der kommenden Woche zum Streitpunkt im Berliner Landesparlament: Am Montag tagt der Innenausschuss, dann soll der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) Auskunft geben. Für Donnerstag haben die Piraten eine Aktuelle Stunde zum Thema beantragt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Alexander Dix, forderte von der Berliner Polizei per Brief eine Stellungnahme.

Auch im Bundestag sorgt die massenhafte Handydaten-Auswertung für Empörung. Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Neskovic bezeichnete das Vorgehen der Polizei als "kriminalpolitischen Blindgänger". Es sei ausgeschlossen, in einer Großstadt damit zu ermitteln, wer ein Auto angezündet habe, so der Rechtsexperte. "Selbst wenn sich aus der riesigen Datenmenge ein Verdächtiger herausfiltern ließe, wäre damit nur ein Indiz, nicht aber ein gerichtsfester Beweis erbracht", sagte Neskovic. Sollte die Möglichkeit der pauschalen Abfrage nicht abgeschafft werden, müssten zumindest die Voraussetzungen auf eng umgrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden.

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, in dessen Wahlkreis der von der Abfrage betroffene Stadtteil Friedrichshain liegt, bezeichnete die Vorgehensweise als "rechtlich sehr problematisch". Die Verhältnismäßigkeit sei in dem bekannt gewordenen Fall nicht gegeben gewesen. Er forderte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sowie die Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme zu der Frage auf, wie viele Telefonate und SMS erfasst und in welchen Verfahren diese Daten genutzt wurden.

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Es zeigt uns mal wieder plastisch, dass immer auch gemacht wird was technisch möglich ist - entgegen aller vorherigen Versprechen und gesetzlicher Verpflichtungen.
Lasst uns das eine Lehre sein bei künftigen Vorhaben der Innenminister wie etwas VDS oder Internetsperren. Da heisst es auch immer die weitreichenden Instrumente würden nur bei Terror und Mord eingesetzt werden.
Und wenn man sagt, dass wenn die Instrumente erst mal installiert sind immer neue Begehrlichkeiten kommen und per Salamitaktik oder heimlich die Instrumente voll ausgeschöpft werden wird man als Verschwörungstheoretiker geschmäht und verlacht. Dieses Beispiel zeigt wieder eindrucksvoll dass es eben keine VT ist.

http://forum.spiegel.de/f22/berlin-massenauswertung-von-handydaten-empoert-innenexperten-52529-2.html#post9484125



Aus: "Berlin - Massenauswertung von Handydaten empört Innenexperten" Von Veit Medick und Annett Meiritz (20.01.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,810399,00.html

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« Reply #346 on: January 29, 2012, 05:55:59 PM »

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[...] Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die 27 Bundestagsabgeordneten der Linken offenbar mit schärferen Mitteln überwacht als bisher bekannt. Vergangene Woche hieß es noch, man würde nur öffentlich zugängliche Quellen auswerten und nicht etwa abhören oder V-Leute einsetzen. Tatsächlich enthält nach SPIEGEL-Informationen aber zum Beispiel die fast tausend Seiten starke Verfassungsschutzakte über Gregor Gysi deutlich mehr als nur Zeitungsausschnitte.

Warum der Fraktionschef seine Akte nicht in Gänze lesen darf, begründete das Innenministerium in einer 41-seitigen Stellungnahme: "Bei Blatt 18 bis 24 handelt es sich um eine Übersendung von nachrichtendienstlich beschafften Unterlagen an das BfV", heißt es etwa. Zu den nicht vorgelegten Seiten 12 bis 14 der Gysi-Akte schreibt das Ministerium: "Der notwendige Schutz der Informationsquellen und der Vertraulichkeitszusagen an Informanten lässt das Geheimhaltungsinteresse überwiegen." Fast 130 Seiten in der Akte fehlen mit solchen Begründungen, weitere 500 Seiten wurden teilweise geschwärzt und noch mal rund 200 ausgetauscht.

Das Amt für Verfassungsschutz bestätigte, dass bei einigen Landesämtern "nachrichtendienstliche Mittel" eingesetzt würden, und deren Erkenntnisse könnten dann auch in die Personenakten beim Bundesamt gelangen. Die Schwärzungen begründete die Verfassungsschützer unter anderem damit, dass durch Unterstreichungen oder Bemerkungen am Rand durch die Bearbeiter Rückschlüsse auf die "Arbeitsweise und Ziele der Beobachtung" möglich seien.

Der sächsische Bundestagsabgeordnete Michael Leutert, der auch auf der Liste des Amts steht, sagte dem SPIEGEL, man habe ihn bereits als Schüler für Spitzelarbeit anwerben wollen. In der Akte des Abgeordneten Steffen Bockhahn, der als Mitglied des Vertrauensgremiums des Bundestags für die Kontrolle der Geheimdienst-Etats zu - ständig ist, fehlen mehrere Seiten. Sie betreffen einen Zeitraum, bei dem sich Bockhahn an Überwachungen aus einem Auto erinnert und vermutlich auch sein Telefon angezapft wurde, als sich 2007 in seinem Rostocker Büro Linke trafen, um Proteste gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm vorzubereiten.

Mittlerweile gibt es auch in der Unionsfraktion Unmut über die Arbeit des Verfassungsschutzes. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), solidarisiert sich mit der Opposition: "Der Weg, auf dem die Linke beobachtet wird, ist nicht in Ordnung. Schließlich kontrolliert das Parlament die Verfassung und nicht der Verfassungsschutz das Parlament."

cte


Aus: "Verfassungsschutz bespitzelte Linke schärfer als gedacht" (29.01.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,812060,00.html

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« Reply #347 on: January 29, 2012, 06:21:34 PM »

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[...] Aus der Grundidee, dass Leute wie der RAF-Terrorist Andreas Baader nicht Lehrer werden sollen, wurde eine automatische Anfrage der Behörden beim Verfassungsschutz zu jeder Person, die sich für den öffentlichen Dienst bewarb. Der Verfassungsschutz präparierte sich für diese Regelanfrage mit Zigtausenden "Dossiers"; er schickte seine Leute zu diesem Zweck in Veranstaltungen an den Unis.

Rolf Lamprecht, damals Karlsruher Korrespondent des Spiegel, erinnert sich mit grimmigem Spott so: "Manche dieser Horcher waren offenkundig intellektuell überfordert, Kritik an den Regierenden fiel bei ihnen stets unter die Kategorie ,staatsfeindliche Umtriebe'." Es war eine Gesinnungsschnüffelei sondergleichen, für die sich Brandt vier Jahre später genierte: "Ich habe mich geirrt." Aber dieser Irrtum galoppierte fast zwanzig Jahre lang wie verrückt durch Deutschland.

Als der Bund den Radikalenerlass außer Kraft setzte, praktizierten ihn die Länder weiter. Von einer "Hexenjagd auf junge Menschen" sprach in Bayern Karl-Heinz Hiersemann, der Chef der SPD-Landtagsfraktion, und bat den Ministerpräsidenten Strauß händeringend und vergeblich darum, damit aufzuhören.

Was war passiert? Die Verfassungsschutzämter hatten auf der Basis des Radikalenerlasses einen gigantischen Apparat aufgebaut: Sie überprüften eineinhalb Millionen Menschen, mindestens 20 000 erniedrigende "Anhörungen" fanden statt, Tausenden jungen Leuten wurde der Eintritt in den öffentlichen Dienst verwehrt, betroffen waren Beamte jeden Ranges - Postboten, Löschmeister, vor allem aber junge Lehrer; für sie bedeutete eine Ablehnung Berufsverbot.

Wer sich mit ihnen in Zeitungsanzeigen solidarisierte, wurde selber verfolgt. Die absolute Zahl der Opfer war gar nicht so hoch - aber es entstand ein vergiftetes Klima. Der Begriff "Freiheitliche demokratische Grundordnung" verkam zum Schimpfwort "FDGO". Die Berufsverbote führten dazu, dass eine ganze Generation auf Distanz zum Staat ging; der Verfassungsschutz hatte daran wesentlichen Anteil.

Die Erinnerung an diese fatale Großschnüffelei wird nun bei den Überwachungsaktionen gegen Abgeordnete der Linken wieder wach. Diesmal sind es nicht Hunderttausende, über die Dossiers angelegt werden, sondern nur ein paar Dutzend. Aber die sind gewählte Parlamentarier: Diese Abgeordneten, die laut Grundgesetz "nur ihrem Gewissen unterworfen" sein sollen, sind also, weil das Bundesinnenministerium das so angeordnet hat, auch dem Verfassungsschutz unterworfen. Das steht nicht in der Verfassung, sondern auf der Agenda der CDU/CSU. Auf diese Weise wird die politische Befangenheit des Verfassungsschutzes deutlich.

Er hat aber nicht die Aufgabe, Regierungsparteien vor ihr unbequemen Abgeordneten und vor deren Wählern zu schützen; er ist kein Regierungsschutz, und er darf auch keine Zentralstelle zur geheimen Registrierung missliebiger politischer Kritik sein. Seine Aufgabe ist es, Gruppierungen zu beobachten, die ihre Politik nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Man muss die Frage stellen, ob dafür nicht der polizeiliche Staatsschutz ausreicht.

Ein Verfassungsschutz soll Schaden von der Verfassung abwenden und ihren Nutzen mehren; es darf nicht sein, dass es beim real existierenden Verfassungsschutz umgekehrt ist. Man wünscht sich einen Verfassungsschutz, der diesem Namen wirklich gerecht wird.

...


Aus: "Hilfe, der Verfassungsschutz!" Ein Kommentar von Heribert Prantl (29.01.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/untersuchungsausschuss-hilfe-der-verfassungsschutz-1.1269341-2

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