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« on: November 13, 2006, 12:05:01 AM » |
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Gerade der Aufschrei der Tugendwächter lockt das Publikum in die Kinosäle.Aus: "Anzügliche Filmplakate aus den Fünfzigern Und ewig lockt die Sünde" Von Johannes Schnös (25.09.2011) [...] Der Hays Code (oder Production Code) war eine Zusammenstellung von Richtlinien zur Herstellung von US-amerikanischen Spielfilmen im Hinblick auf die moralisch akzeptable Darstellung von Kriminalität und Geschlechtsverkehr.
Die Motion Picture Producers and Distributors of America, Inc. (MPPDA), der Dachverband der US-amerikanischen Filmproduktionsfirmen, übernahm den Kodex 1930 zunächst auf freiwilliger Basis; angesichts drohender Zensurgesetze von Seiten der Regierung wurde er jedoch ab 1934 zur Pflicht für Filmschaffende. Erst 1967 wurde er abgeschafft.
Aus: "Hays Code" (11/2006) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hays_Code"The Motion Picture Production Code of 1930 (Hays Code)" Quelle #2: http://www.artsreformation.com/a001/hays-code.html-.- [...] Die Aktion saubere Leinwand – gemeint war damit die Kinoleinwand – war eine in den 1960er Jahren gestartete Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hatte, die sich nach zaghaftem Beginn immer rascher ausbreitende Sexualisierung der Medien durch Zensur- und Kontrollmaßnahmen, nicht zuletzt aber auch durch eine Änderung des Grundgesetzes zu unterbinden.
Maßgeblicher Initiator war der Jurist Adolf Süsterhenn, der sich der „allgemeinen sittlichen Ordnung“ verpflichtet sah und mit seiner Aktion die Jugend vor den Gefahren von „Schmutz und Schund“ schützen und vor allem Unsittliches aus dem Kino verbannen wollte. Wegen zeitgenössischer Filme wie Die Sünderin, Das Schweigen oder Geschichten hinter Wänden mit einigen - aus heutiger Sicht eher belanglosen, damals jedoch Aufsehen erregenden - freizügigen Szenen sah er die sittliche Ordnung in Gefahr.
Süsterhenn handelte sich mit seinen Bemühungen allerdings hauptsächlich Spott und Kritik von Künstlern und Kulturschaffenden ein, so soll ihn Heinrich Böll als „Professor Lüsterhahn" tituliert haben.
Aus: "Aktion Saubere Leinwand" (23. Mai 2007) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_Saubere_Leinwand
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« Last Edit: September 26, 2011, 08:48:35 AM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #1 on: November 28, 2006, 01:59:49 PM » |
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[...] Im nationalsozialistischen Deutschland wurde jedes Filmprojekt bzw. jeder Film gleich zweimal einer Zensurprüfung unterzogen: Erstens entschied der Reichsfilmdramaturg bereits vorab, ob ein Filmentwurf, Manuskript oder Drehbuch überhaupt verfilmt werden durfte; zweitens entschied nach Fertigstellung des Films die Filmprüfstelle, ob der Film in die Kinos gelangen durfte. Unter anderem an dieser Vorprüfung dürfte es gelegen haben, dass im nationalsozialistischen Deutschland nur relativ wenige Filme entstanden, die schließlich an der Zensur scheiterten. So wurde auch nur eine Minderzahl der unten genannten Filme deshalb verboten, weil sie mit der nationalsozialistischen Ideologie im Widerspruch gestanden hätten. Häufiger kam es vor, dass Filme etwas zeigten, das durch den Verlauf der Geschichte - z. B. die deutsche Bündnispolitik oder das Kriegsgeschehen - überlebt war und beim Publikum darum zu Heiterkeit, Verwirrung oder Bedauern über die Zeitläufte geführt hätte.
Aus: "Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme" (11/2006) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_im_Nationalsozialismus_verbotenen_Filme
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« Reply #2 on: January 25, 2007, 04:43:42 PM » |
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[...] Mit dem Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 wurden die Journalisten in Deutschland unter die persönliche Kontrolle des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, gestellt. Es folgte das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1934, das die Journalisten zu "Dienern der Volksgemeinschaft" und damit zu Befehlsempfängern des Propagandaministeriums erklärte.
Noch einen Schritt weiter ging Goebbels am 26. November 1936, als er den Begriff "Filmkritik" durch "Filmbeobachtung" ersetzte. Die "Filmbeobachter" durften nur noch Inhaltsbeschreibungen und keine Beurteilungen von Filmen liefern. Individuelle Bewertung war nur noch der NSDAP, dem Staat und seinen Behörden erlaubt.
Die wichtigen Fachzeitschriften Der Kinematograph und Lichtbildbühne stellten 1935 bzw. 1939 ihr Erscheinen ein. Die einflussreichste deutsche Filmzeitschrift war dann der bis 1944 der täglich erscheinende Illustrierte Filmkurier.
Aus: "Filmkritik" (11/2007) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Filmkritik-.- [...] Goebbels ernannte sich selbst zum „Schirmherrn des deutschen Films“, der durch eine Vielzahl von Maßnahmen wie Steuerung und Kontrolle der Filmproduktion, Zensur, „Arisierung“, Repressionen sowie Förderung einzelner Künstler und Unternehmer die deutsche Filmindustrie zu einem wichtigen Teil des NS-Propagandaapparates machte. Da Unterhaltung im Nationalsozialismus eine politische Funktion hatte, ist es kein Widerspruch, dass die Mehrzahl der Spielfilme scheinbar unpolitischer Natur war.
[...] Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, dem Tod des Diktators und der Zerschlagung der NS-Diktatur leiteten die alliierten Siegermächte im Rahmen der Entmilitarisierung, Demokratisierung und Entnazifizierung des besetzten Landes verschiedene Programme zur Ausschaltung der noch verbliebenen nationalsozialistischen Ideologie ein. Unter anderem unterzog das Oberkommando der Alliierten alle im Umlauf befindlichen deutschen Filme einer Zensur und stellte dabei 19 % der Spielfilme unter Aufführungsverbot, weil ihre Prüfungskommission sie als NS-Propaganda einstufte.
Gerd Albrecht hat den Anteil der Propagandafilme an der gesamten Spielfilmproduktion auf 14,1 % beziffert. Während der Anteil bis 1939 11 % betrug, stieg er im Zeitraum 1940–42 – also nach Beginn des Zweiten Weltkrieges – auf 24 % an und ging in der zweiten Hälfte des Krieges auf 6 % zurück. Die Erklärungsansätze für den 1942 erfolgten Umschwung in der Filmpolitik konzentrieren sich auf die Vermutung, dass das Publikum inzwischen propagandamüde war und dass ein Kino, das gute Laune verbreitete, unter den Lebensbedingungen des beginnenden Bombenkrieges selbst eine bessere Werbung für das NS-Regime darstellte als jeder Propagandafilm.
Die meisten der von den alliierten Besatzungsbehörden verbotenen Filme erhielten in der 1949 neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland eine FSK-Freigabe. Eine kleine Zahl so genannter Vorbehaltsfilme – darunter viele Kriegsfilme und alle antisemitischen Propagandafilme – ist der Öffentlichkeit weiterhin nur eingeschränkt zugänglich.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistische_Filmpolitik (11/2007) -.- [...] Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme: vor 1933 fertiggestellte Filme (Auswahl): * Die Büchse der Pandora (Georg Wilhelm Pabst, 1929) * Die Drei von der Tankstelle (Wilhelm Thiele, 1930) * Die Dreigroschenoper (Georg Wilhelm Pabst, 1931) * Frau im Mond (Fritz Lang, 1929) * Kuhle Wampe oder Wem gehört die Welt (Slatan Dudow, 1932) * M (Fritz Lang, 1931) * Mutter Krausens Fahrt ins Glück (Phil Jutzi, 1929) * Voruntersuchung (Robert Siodmak, 1931) * Westfront 1918 (Georg Wilhelm Pabst, 1930) * Das erste Recht des Kindes (Fritz Wendhausen, 1932)
ab 1933 fertiggestellte Filme: Jahr des Verbots durch die Filmprüfstelle:
1933
* Ganovenehre (Regie: Richard Oswald, Herstellungsjahr: 1933) * Hans Westmar (Franz Wenzler, 1933; erst nach völliger Umarbeitung zugelassen) * Moral und Liebe (Georg Jacoby, 1933) * Taifun (Robert Wiene, 1933; unter dem Titel "Polizeiakte 999" 1934 wieder zugelassen; die ursprüngliche Fassung war nur zur Vorführung im Ausland zugelassen) * Das Testament des Dr. Mabuse (Fritz Lang, 1932/33; deutsche Erstaufführung 1951)
1934
* Der Adjutant seiner Hoheit (Martin Frič, 1933) * Zwei Genies (Detlef Sierck, 1934)
1935
* Ein Kind, ein Hund, ein Vagabund (Arthur Maria Rabenalt, 1934) * Die Liebe siegt (Georg Zoch, 1934) * Spione am Werk (Gerhard Lamprecht, 1933) * Das Stahltier (Willy Zielke, 1935)
1936
* Hände aus dem Dunkel (Erich Waschneck, 1933) * Wege zur guten Ehe (Adolf Trotz, 1933)
1937
* Ein Lied geht um die Welt (Richard Oswald, 1933) * Lachende Erben (Max Ophüls, 1933) * Starke Herzen (Herbert Maisch, 1937, deutsche Uraufführung 1953 unter dem Titel "Starke Herzen im Sturm"), verboten wegen seines nach Ansicht von Goebbels zu traditionellen, bürgerlichen, nicht dem völkischen Zerrbild der jüdisch-bolschewistischen Weltverschwörung verpflichteten Antikommunismus
1938
* Altes Herz geht auf die Reise (Carl Junghans, 1938), verboten wegen Darstellung ländlichen Elends * Das Leben kann so schön sein/Ultimo (Rolf Hansen, 1938), verboten wegen Darstellung der Wohnungsnot (deutsche Uraufführung 1950 unter dem Titel "Eine Frau fürs Leben") * Preußische Liebesgeschichte (Paul Martin, 1938, deutsche Uraufführung 1950 unter dem Titel "Liebeslegende") * Der Spieler (Gerhard Lamprecht, 1938)
1939
* Ab Mitternacht (Carl Hoffmann, 1938) * Abenteuer in Marokko (Leo Lapaire, 1939) * Abenteuer in Warschau (Carl Boese, 1937) * Andere Welt (Marc Allégret, 1937) * August der Starke (Paul Wegener, 1936) * Friesennot (Peter Hagen = Willi Krause, 1935; 1941 unter dem Titel "Dorf im roten Sturm" wieder zugelassen) * Die Katz' im Sack (Richard Eichberg, 1935) * Kitty und die Weltkonferenz (Helmut Käutner, 1939) * Die klugen Frauen (Jacques Feyder, 1935) * Der Kurier des Zaren (Richard Eichberg, 1936) * Die Reiter von Deutsch-Ostafrika (Herbert Selpin, 1934) * Varieté (Nikolaus Farkas, 1935)
1941
* Dreimal Hochzeit (Géza von Bolváry, 1941) * Wer küsst Madeleine? (Viktor Janson, 1939)
1942
* Der 5. Juni (Fritz Kirchhoff, 1942) * Mit den Augen einer Frau (Karl Georg Külb, 1942) * Die See ruft (H. F. Köllner, 1942)
1943
* Alles aus Liebe (Hubert Marischka, 1942, deutsche Uraufführung 1949) * Am Ende der Welt (Gustav Ucicky, 1943, deutsche Uraufführung 1956 unter dem Titel "Die Erbin der W") * Besatzung Dora (Karl Ritter, 1943) * Panik (Harry Piel, 1943) * Titanic (Herbert Selpin, Werner Klingler, 1943), nur zur Vorführung im Ausland zugelassen; deutsche Erstaufführung 1950
1944
* Freunde (E. W. Emo, 1944, deutsche Uraufführung 1950) * Große Freiheit Nr. 7 (Helmut Käutner, 1944), nur zur Vorführung im Ausland zugelassen (Uraufführung in Prag; deutsche Erstaufführung 1953) * Die heimlichen Bräute (Johannes Meyer, 1944) * Intimitäten (Paul Martin, 1944) * Jan und die Schwindlerin (Hans Weißbach, 1944) * Jugendliebe/Übers Jahr, wenn die Kornblumen blühen (Eduard von Borsody, 1944, deutsche Uraufführung 1947) * Eine kleine Sommermelodie (Volker von Collande, 1944) * Melusine (Hans Steinhoff, 1944, unaufgef) * Moselfahrt mit Monika (Roger von Norman, 1944) * Der verzauberte Tag (Peter Pewas, 1944), verboten wegen Beamtenkritik (deutsche Uraufführung 1952)
1945
* Erzieherin gesucht (Ulrich Erfurth, 1945), Uraufführung 1950 * Der Mann, dem man den Namen stahl (Wolfgang Staudte, 1945) * Via mala/Die Straße des Bösen (Josef von Báky, 1945), nur für die Vorführung im Ausland zugelassen; deutsche Erstaufführung 1948
Bruchstück aus: "Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme" (01/2007) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_im_Nationalsozialismus_verbotenen_Filme
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« Last Edit: November 27, 2007, 04:26:52 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #3 on: January 25, 2007, 04:58:24 PM » |
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[...] Der Film Stille Tage in Clichy wurde von einem dänischen Team in englischer Sprache gedreht. Sicherlich war er der erotischste Film seines Jahres – denn die Zensur war damals schon sehr schnell. 1970 wurde die englische (unzensierte) Fassung von der Regierung der Vereinigten Staaten als „obszön“ eingestuft und beschlagnahmt. Es dauerte mehr als 30 Jahre, bis „Quiet Day in Clichy“ dort unzensiert auf DVD erscheinen konnten.
Der Film basiert auf dem gleichnamigen Buch von Henry Miller, angereichert durch kleine „Effekte“, wie beispielsweise Sprechblasen, welche die Gedanken der Protagonisten darzustellen. Heutzutage stuft man diesen Film als Erotikfilm ein – für die damalige Zeit war es aber ein waschechter Porno, der keine Phantasie erforderte, sondern freizügig viele Details zeigte.
Aus: "Review zu Stille Tage in Clichy" Von Sonja (Stand: 01/2007) Quelle: http://www.dvd-sucht.de/movie.php?id=3512
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« Reply #4 on: February 01, 2007, 02:00:22 PM » |
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Visuelle Medien: [...] In der Bundesrepublik Deutschland verboten (Auszug):
* Blood Feast (Herschell Gordon Lewis, 1963). Der über 40 Jahre alte Film wurde 2004 beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung des Films wurde durch das Amtsgericht Karlsruhe am 20. Januar 2004 (Az: 31 Gs 134/04) angeordnet. * Der nationalsozialistische Propagandafilm Der Ewige Jude von 1940 (Regie von Fritz Hippler) ist in der BRD in der Originalfassung verboten; zulässig ist eine ausschnittsweise Version mit erläuternden Unterbrechungen. * Braindead (Peter Jackson, 1992) wurde vom Amtsgericht Tiergarten in mehreren Veröffentlichungen beschlagnahmt. Auf die ungeschnittene Fassung folgte einige Jahre später die Beschlagnahmung einer gekürzten, zuvor von der Freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben Version des Films. * The Texas Chainsaw Massacre (Tobe Hooper, 1974) wurde 1985 durch das Landgericht München bundesweit beschlagnahmt. Dies betraf die VHS-Kassette des Anbieters VPS. Die im Jahr 2003 publizierte und um ca. 4 Minuten gekürzte Fassung betrifft diese Beschlagnahme nicht. Diese Fassung wurde von der Juristenkommission (JK) der SPIO begutachtet und als strafrechtlich unbedenklich eingestuft. Die geschnittenen Szenen sind als Bonus dennoch auf der DVD anwählbar. * Maniac (William Lustig, 1980) wurde 1983 vom Landgericht München als erster Film wegen des Verstoßes gegen den § 131 StGB bundesweit beschlagnahmt. Die Videofassung war in einer Szene leicht gekürzt und nicht von der FSK geprüft. Die Beschlagnahmung rief kontroverse Diskussionen um Gewaltdarstellungen in Film und Fernsehen aus. * Man Eater * Muttertag (Horrorfilm) * Tanz der Teufel * Freitag der 13. und Freitag der 13. Teil IV – Das letzte Kapitel wurden seiner Zeit verboten. Die Verbote zu Teil 1 unterliegen mittlerweile der Verjährung. Die DVD zu Teil 4 wurde 2005 erneut eingezogen und verboten (Beschluss vom 9. Mai 2005, AG Tiergarten). Andere Teile der Reihe sind frei erhältlich ab 18 Jahren. * Ein Zombie hing am Glockenseil - Urteile unterliegen mittlerweile der Verjährung. Eine gekürzte Fassung ist freigegeben "nicht unter 18 Jahren". * 1976 wurden in vielen deutschen Kinos die Filmrollen von Pasolinis de-Sade-Bearbeitung mit dem deutschsprachigen Verleihtitel Die 120 Tage von Sodom aufgrund von Anweisungen durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhob damals den Vorwurf der Gewaltpornografie. Später wurde der Film wieder freigegeben. * Rohtenburg Der Kinostart des Kannibalen-Films wurde vom Landgericht Frankfurt untersagt.
Bruchstücke aus: "Verbotenes oder indiziertes Medium" (Stand: 01/2007) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_oder_indizierte_Medien
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« Reply #5 on: February 17, 2007, 06:18:29 PM » |
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[...] Den Passanten beim Stauffacher bot sich gestern ein Schauspiel seltsamer Art. Vor der Kirche St. Jakob postierten sich zwei Securitas-Männer. Rund 30 Demonstranten sangen und beteten mit gefalteten Broschüren statt Bibeln in den Händen und verkündeten ihre Botschaft: «Wir wollen dem Missbrauch unserer Kirche den Riegel schieben.»
Für Zündstoff sorgte Pier Paolo Pasolinis Skandalfilm «Salò oder die 120 Tage von Sodom», den das Kino Xenix in der Kirche St. Jakob zeigen wollte. Pfarrer Anselm Burr hatte seinen Segen dazu gegeben. Für den SVP-Politiker, Historiker und Buchautor Daniel Regli, der die gestrige Mahnwache organisierte, völlig unverständlich: «Eine Orgie von Sex, Gewalt, Erniedrigung und Kindermord gehört nicht in eine Kirche.» Sollte sich Burr nicht besinnen, empfehle er ihm, den Beruf zu wechseln.
Gezeigt wurde «Salò» gestern nicht, dafür fand um 17.15 Uhr eine Podiumsdiskussion statt. Die Veranstalter hielten sich damit an das erlassene Verbot der Stadtpolizei, die befand, der Film sei zu brutal. «Salò» in der Kirche hat nicht nur Zürcher Christen erzürnt. «Gegen die Verantwortlichen des Xenix ist am Samstag aus dem benachbarten Ausland Strafanzeige eingereicht worden», bestätigte Stapo-Sprecher Marco Cortesi.
Aus: "Pasolini-Film nicht in Kirche gezeigt – dennoch Mahnwache" Von Alexandra Roder (11.02.2007) Quelle: http://www.20min.ch/news/zuerich/story/31243338 -.- [...] In zwei Genfer Kinos wird der Film aus Protest gegen die Zensur der Zürcher Polizei ausgestrahlt.
Gleichzeitig habe die Cineasten zusammen mit anderen Personen aus dem Künstlermillieu ein Komitee gegen die Zensur gegründet, bestätigte die frühere Genfer Grossrätin Salika Wenger einen Bericht der Zeitung «Le Matin Bleu» vom Dienstag.
Zurzeit sammelt das Komitee Unterschriften für eine Petition. Darin fordern sie die Zürcher Behörden auf, die Zensurmassnahme gegen den Film des italienischen Regisseurs Pier Paolo Pasolini aufzuheben. Die Stadtpolizei Zürich hatte die Filmvorführung letzte Woche verboten.
Noch letzte Woche konnte der umstrittene Film bei einigen DVD-Shops und Videotheken ausgeliehen oder gekauft werden. Nachdem aber die Stadtpolizei Zürich die Vorführung in der Kirche St. Jakob verboten hatte, bekamen viele Verleiher und Verkäufer kalte Füsse.
[...] Der Film «Salò» gilt seit seinem Erscheinen im Jahr 1975 als eines der umstrittensten Werke der Filmgeschichte. Wegen seiner Darstellung von Vergewaltigung, Folter und Mord wurde der Film in vielen Ländern verboten.
Aus: "Pasolini-Film: Welsches Komitee gegen Zürcher Intoleranz" (13.02.07) Quelle: http://www.20min.ch/news/zuerich/story/23747851-.- [...] Letzte Woche konnte der umstrittene Pasolini-Film noch bei wenigen DVD-Shops ausgeliehen oder gekauft werden. Nachdem die Stadtpolizei am Samstag die «Salò»-Vorführung in der Kirche St. Jakob de facto verbot, bekommen die Verleiher und Verkäufer jetzt kalte Füsse.
Die Firma Laserzone war die einzige, welche den Skandalfilm von 1975 bisher noch verkaufte. Weil man auf einen teuren Prozess verzichten wolle, nehme man den Titel aus dem Programm, sagt Geschäftsführer Eduardo Bagnoli. Auch beim 1a-DVD-Shop ist der Titel seit gestern nicht mehr im Verleih. Seit Dezember 2004 wurde der Film 17-mal ausgeliehen und bis im Frühjahr 2005 über 100-mal verkauft. Für einen Studiofilm seien dies gute Zahlen, meint Geschäftsführer Fernando Pérez. Weil er Klagen von christlichen Fundamentalisten befürchtete, gab er klein bei. Auch die Videothek Les Videos hat am Wochenende die einzige Mietkopie vorderhand aus dem Regal genommen.
AdLINK Internet Media AG Christliche Bürgerinitiativen aus Deutschland und Österreich haben am Wochenende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Xenix eingereicht. Die Anzeige stützt sich auf den Artikel 197.3 im Strafgesetzbuch: Darin wird schon der Besitz eines Films, in dem menschliche Ausscheidungen und Gewalttätigkeiten zu sehen sind, unter Strafe gestellt. Laut Polizeisprecher Marco Cortesi wird geprüft, ob die Anzeige zulässig ist. Die Polizei werde aber Videotheken auch künftig nicht nach «Salò»-Filmen durchsuchen, sondern nur bei Anzeigen aktiv werden.
Der frühere «Salò»-Importeur Impuls hat im Frühjahr 2005 die Videotheken dazu aufgerufen, die besagten Pasolini-Filme zu retournieren. Seither importierten die Händler diese DVDs aus Deutschland. Anfang Jahr übernahm Rainbow Video das Vertriebsrecht von «Salò» - allerdings auch die Import-Sperre. Doch sobald Zeit dafür ist, will man über die Bücher: «Wir wollen prüfen, ob der Film wieder vertrieben werden kann», sagt Kurt Schenker. Der vorauseilende Gehorsam der Videotheken erstaunt insofern, weil «Salò» sich nicht auf der schwarzen Liste des Videoverbands befindet. Darauf stehen vor allem brutale Horrorfilme, die in Deutschland verboten sind.
Aus: "Videotheken nehmen Pasolini-Film aus dem Regal - Das faktische Vorführverbot von «Salò oder die 120 Tage von Sodom» zeigt Wirkung: Die Videotheken streichen den Titel aus dem Angebot." Von Benno Gasser (Tages-Anzeiger vom 13.02.2007) Quelle: http://tages-anzeiger.ch/dyn/news/zuerich/719136.html-.- [...] Zürich. SDA/baz. Christliche Fundamentalisten haben eine Strafanzeige gegen die Betreiber des Zürcher Kinos Xenix eingereicht. Grund ist der Film «Salò oder Die 120 Tage von Sodom» des italienischen Regisseurs Pier Paolo Pasolini.
Der Film hätte eine Pasolini-Retrospektive beschliessen sollen, die in der Kirche St. Jakob beim Stauffacher gezeigt wurde. Nach einer Intervention der Polizei entschlossen sich die Veranstalter aber schon am Freitag, auf die Filmvorführung zu verzichten.
Trotzdem ging am Wochenende eine Strafanzeige bei der Zürcher Stadtpolizei ein, wie diese auf Anfrage entsprechende Berichte von «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» vom Montag bestätigte. Anzeige
Auch «die Vorratshaltung» von gewaltverherrlichenden und pornografischen Machwerken sei strafbar, meinen die christlichen Bürgerinitiativen aus Deutschland und Österreich.
Pasolinis letzter Film «Salò» (1975) über den Faschismus gilt als eines der umstrittensten Werke der Filmgeschichte. Wegen seiner Darstellung von Vergewaltigung, Folter und Mord wurde der Film in vielen Ländern verboten. «Salò oder Die 120 Tage von Sodom» wurde in Zürich schon mehrmals gezeigt und ist in Videotheken erhältlich.
Aus: "Strafanzeige gegen Kino-Betreiber wegen Pasolini-Film" (baz.ch; 2007) Quelle: http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=B55A5CBB-1422-0CEF-703873DCD26158D9-.- [...] Zürich. SDA/baz. Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Pasolini-Film «Salò oder Die 120 Tage von Sodom» krebst die Zürcher Stadtpolizei zurück: Der zuerst verbotene Film darf nun doch gezeigt werden. Man habe den künstlerischen Wert zu wenig gewürdigt, sagt die Polizei.
Sie komme heute zum Schluss, dass der Film des italienischen Regisseurs Pier Paolo Pasolini gezeigt werden darf, sofern die gängigen Altersvorschriften betreffend Jugendschutz eingehalten werden. Dies schreibt die Stadtpolizei in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Verschiedene Gespräche und Reaktionen, aber auch Gerichtsurteile in den Nachbarländern hätten gezeigt, dass die Polizei den künstlerischen Wert offenbar zuwenig gewürdigt hat, heisst es weiter. Anzeige
Die Stadtpolizei hatte den Film, der in der St. Jakob-Kirche beim Stauffacher eine Pasolini-Retrospektive hätte beschliessen sollen, verboten. Wegen seiner relevanten Darstellungen von Vergewaltigung, Folter und Szenen mit menschlichen Ausscheidungen stufte sie ihn gemäss Strafgesetzbuch Artikel 197.3 als gewaltverherrlichend und pornografisch ein.
Obwohl die Betreiber auf eine Vorführung am Sonntagabend verzichtet hatten, ging von christlichen Fundamentalisten eine Strafanzeige gegen das Kino Xenix ein. Dieses organisierte die Pasolini-Wochen in der Kirche, weil ihr Stammhaus gerade renoviert wird.
Aus: "Umstrittener Pasolini-Film darf nun doch gezeigt werden" (14.02.07) Quelle: http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=17cd2e0a-df54-4cbb-95ff9e386784539b&startpage=1&ObjectID=C0199188-1422-0CEF-702CC732C51E1D1C-.- [...] Spaceman Spiff 12.02.2007 11:50
Ist das eine Meldung aus den 70'ern? Unglaublich. Habe gestern Taxidermia im Votivkino gesehen. Da ist Salo direkt harmlos dagegen.
http://derstandard.at/?url=/?id=2764022
-.- [...] "Wer das Kino nicht kennt, hat nicht die Distanz, die für seine Erfahrung nötig ist. Und die Gefahr der Manipulation ist somit viel größer. Das ist das Thema" beschreibt Haneke seine Position dem Kino gegenüber. "Nur über den Schock" könne man diese Haltung verändern.
"Filme müssen einen Nerv treffen. Je schmerzhafter die Wunde ist, um so mehr werden sich die Leute auch dafür und dagegen entscheiden. Und das ist es schon, was ich als Filmemacher will, denn das ist auch das, was ich selber will, wenn ich ins Kino gehe. Der Film, der mich in meinem Leben am meisten weiter gebracht hat, war seinerzeit "Saló oder die 120 Tage von Sodom" von Pasolini. Der zeigte Gewalt als das, was sie wirklich ist: Leiden der Opfer. Das fand ich unerträglich. Das ist bis heute der Film, der mich am meisten aus der Bahn geworfen hat. Damals habe ich mich ununterbrochen gefragt: Halte ich das noch aus? Muss ich jetzt kotzen? Aber der hat mich wirklich über sehr sehr viel nachdenken lassen. In einer Gesellschaft wie der unserigen kann man Kino oder dramatische Kunst im weitesten Sinn nur so machen. Man kann sie nicht konsensuell machen. Dann ist man dumm. Oder feig, oder zynisch."
Aus: "Kultur der Angst" - Die Rückkehr der Repression, Überwachung und das Wiedereindringen der Gewalt in den Alltag des Westens: Michael Hanekes "Caché" Von Rüdiger Suchsland (30.01.2006) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/21/21894/1.html-.- [...] Heute vor 30 Jahren wurde Pier Paolo Pasolini ermordet. Wer dahinter steht, ist immer noch fraglich. Der damals verurteilte Täter hat erst vor wenigen Monaten sein Schuldeingeständnis öffentlich widerrufen, seine Aussagen legen einen politisch motivierten Mord nahe. Tatsächlich stand Italien Anfang der 70er Jahre am Rande eines Staatsstreichs und der Schriftsteller und Filmemacher griff seine mächtigen Gegner unverblümt an. Es war sein Selbstverständnis als Intellektueller, sich "mit dem ganzen Körper, mit allen Sinnen" in den Kampf zu werfen. Von heute aus betrachtet muten diese öffentlichen Interventionen anachronistisch an. Unter deutschen Künstlern und Intellektuellen gilt ja bereits die Unterzeichnung eines Wahlaufrufs als beherzte Tat. Dabei gäbe es genug zu tun.
[...] "Ich gehöre zu einer Generation, die politisch gelähmt ist. Wir sind von den Achtundsechzigern erzogen und mit dem Engagement-Befehl in die Welt geschickt worden: Seid für die Schwachen, für die Opfer, gegen den Faschismus und so weiter. Viele haben da schwere Allergien bekommen: Das war ja eine Hybris des Gutmeinens."
Diese Argumentation wird ja schon seit Jahren erfolgreich eingesetzt, wenn es darum geht, die eigene Passivität zu erklären.
[...] Im Gegensatz zu den heutigen Intellektuellen hatte Pasolini durch seine Herkunft und seine Lebensstationen andere Erfahrungen gemacht. Das brachte ihn in seinen Kunstwerken und seinen öffentlichen Äußerungen zu einer klaren Haltung. Schon früh machte er die schmerzliche Erfahrung, als ausgeschlossener Außenseiter behandelt zu werden und bekennt in einem Interview 1970:
Wenn ich Ihnen sage, dass ich die Empfindung eines verwundeten Tieres habe, das sich hinter der Herde herschleppt, so sage ich die Wahrheit.
Als offen bekennender Homosexueller wurde er bereits als 27-Jähriger in seiner Heimatstadt Casarsa wegen "Unzucht mit Minderjährigen" angeklagt. Die Anzeige war politisch motiviert. Pasolini attackierte damals als junger Parteisekretär der KPI in Casarsa die Kirche und die mächtige Democrazia Christiana mit klugen Wandzeitungen. Er sollte zum Schweigen gebracht werden und dieses eine Mal gelang es seinen Gegnern. Obwohl Pasolini den Prozess in zweiter Instanz gewann und vom Vorwurf freigesprochen wurde, hatte er sein öffentliches Ansehen verloren. Auch seine Anstellung als Lehrer wurde gekündigt und der junge Autor war gezwungen die Stadt zu verlassen.
Pasolini zog im Dezember 1959 nach Rom und lebte mehrere Jahre mit enormen finanziellen Problemen und unter schwierigen Lebensverhältnissen in einem Armenviertel. Dort lernte er das Subproletariat kennen, gewalttätige junge Männer, die von Gelegenheitsjobs und Kriminalität leben. Sie leben in Slums am Rande der Gesellschaft ohne Aussicht auf ein besseres Leben. Ihnen verleiht Pasolini in seinem Roman "Vita violenta" eine literarische Stimme und hofft auf ihre ungebrochene Kraft, sich ihren Teil vom Glück und Wohlstand zu nehmen, wenn nötig mit Gewalt. Die Bilder von den brennenden Pariser Vorstädten ([local] Unruhen in Pariser Trabantenstädten), die gerade durch die Medien gehen, erinnern an dieses Potenzial.
Pasolini war ein leidenschaftlicher und radikaler Kritiker der politischen und sozialen Zustände. Er provozierte, warf sich in die Debatten und griff die Mächtigen in zahllosen Texten und Interviews direkt an. Sein Einfluss war so groß, dass sich selbst Ministerpräsident Andreotti genötigt sah, ihm öffentlich zu antworten.
[...] Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtsgutachter arbeiteten massiv an Pasolinis Stigmatisierung. Die öffentliche Verleumdung und Demütigung ging auch in den Gerichtssälen weiter. Genüsslich zitierte die Presse damals aus einem psychiatrischen Gutachten: "Pasolini ist ein triebhafter Psychopath, ein sexuell Anormaler, ein Homophiler im absoluten Sinn des Wortes." Der Schriftsteller und Filmemacher hat für sein Engagement einen hohen Preis gezahlt. Maria-Antonetta Macciocchi schrieb kurz nach Pasolinis Tod:
"Pasolini ist von einer Welt ermordet worden, die sich entschieden gegen ihn sträubte, die seine Übertretung sexueller, politischer und künstlerischer Tabus einfach nicht ertrug, diese nahtlose, öffentlich zur Schau getragene Einheit von Engagement und Leben." (Maria-Antonetta Macciocchi: Pasolini: Die Ermordung eines Dissidenten)
[...] Wenige Stunden vor seinem Tod verfasste Pasolini seinen letzten Text, eine Rede, die er am 04.11.1975 vor dem Kongress der Radikalen Partei halten wollte. Mit dieser vielgestaltigen politischen Kraft, die Witz und Phantasie als Werkzeuge nutzte, stand Pasolini schon seit vielen Jahren in Kontakt. Die Radikale Partei hatte damals den autoritären Parteigedanken aufgeweicht und wurde von autonom agierenden Bürgerinitiativen sowie lokalen Gruppen getragen. Er gab ihnen ein Vermächtnis mit auf den Weg, das auch heute Intellektuellen helfen könnte, den Weg aus ihrem Elfenbeinturm zu finden:
"Vergesst unverzüglich die großen Siege und fahrt fort, unerschütterlich, hartnäckig, ewig in Opposition, zu fordern: fahrt fort, euch mit dem Andersartigen zu identifizieren, Skandal zu machen, zu lästern!"
Aus: "Ewig in Opposition" Von Jörn Hagenloch (TP; 02.11.2005) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/21/21264/1.html-.- [...] Wenn die Perversionen der Macht einmal die Medien beschäftigen, fällt also der Name Pasolinis. Immerhin. Wirklich Gelegenheit den Film zu sehen, hatten wohl die wenigsten. „Salo oder die 120 Tage von Sodom“ ist bis heute nur kleinen Zuschauerkreisen zugänglich geblieben. Zuletzt war er 2003 in einigen Programmkinos zu sehen. „Salo ist ein beinahe ungesehener Film; ein Film, der fast nur in Büchern existiert. Und von dort aus in Köpfen geistert, ein unbestatteter Untoter, eine gequälte Seele zwischen den Welten von de Sade und Kurt Cobain; sie treffen sich bei Bill Burroughs und hören Platten von Nirvana, und diskutieren die Menschen und ihr Gewaltproblem“ (Theweleit, S. 151). Theweleit ist es zu danken, dass der verbotene Film überhaupt als ernst zu nehmendes Werk der Faschismusbetrachtung und der Filmkunst ins Gespräch gekommen ist. „Salo“ gilt Theweleit als eines der wenigen Oeuvres der Filmgeschichte, dass eine universelle – politisch ausgedrückt: faschistische Form der Gewaltausübung – reflektiert. „Mir blätterte sich Pasolinis Film jetzt auf wie ein überreiches Theoriekompendium der schrecklichsten Formen von Gewaltausübung durch Herrscherschichten; der Film, der es fertig bringt, dem Lachen des Folterers ins Gesicht zu sehen...“.
Dass er bislang sowenig beachtet wurde, kann als Indiz dafür gelten, dass Pasolini schwer auszuhaltende Einblicke in bestimmte Eingeweide der Macht gelungen sind. Hinzu kommt, dass der Pasolini-Essay in „Deutschlandfilme“ von außergewöhnlicher Aktualität ist, gerade in einem Jahrhundert, wo die Nationalstaaten das Monopol staatlicher Gewalt zunehmend Unternehmern oder aber Warlords überlassen und das Foltergeschäft allem Anschein nach boomt.
[...] Als Homosexueller, Antifaschist und Kommunist ist der 1922 geborene Pasolini ein hohes Wagnis eingegangen, als er 1975 inspiriert von dem Roman des Marquis de Sade ein Tableau des italienischen Faschismus und Neokapitalismus wie des deutschen Faschismus entworfen hat. Theweleit beleuchtet in eindrucksvoller Genauigkeit die biographischen, künstlerischen und politischen Kontexte eines weiteren Künstlerkönigs, dessen letztes Werk wohl auch sein Todesurteil besiegelte, zu groß und mächtig war nun das Heer seiner Feinde geworden. Pasolini schlug beinahe der gleiche Gegenwind um die Ohren, wie dem Marquis de Sade nach der Veröffentlichung seines Romans die „Die 120 Tage von Sodom“. „Ist das nicht Grund genug sich damit zu befassen?“ fragte Maurice Blanchot in Bezug auf de Sade.
Für Theweleit ist es ein Grund Gemeinsamkeiten zwischen de Sade und Pasolini nachzuspüren. Beide sind radikale Herrschaftskritiker. Sie holen die kriminellen Machenschaften, die mörderischen Gelüste und Orgien der Herrschenden ans öffentliche Licht und dekodieren die darunter liegenden Gewaltmuster. Das kann nur funktionieren, indem sich das Kunsthandwerk beim Anblick des lachenden Folterergesichts selber beschmutzt: "Man bekommt keine Beschreibung der faschistischen Gewalt-Systeme hin, ohne sich die Finger mit Details der Substanz zu beschmutzen", schreibt Theweleit.
Aus: "Die Aktualität Pasolinis: Deutschlandfilme unter Theweleit-Lupe Teil 3" Von Peer Zickgraf (12.08.2004Diesen Artikel ausdrucken) Quelle: http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=196&print=1-.- [...] Folter hat diesen Inszenierungscharakter. Pasolini hat diesen Genussanteil, der stets im Wesen der Folter liegt, verdeutlicht, indem er in den „120 Tagen von Sodom“ die Verbindung von Sexualität und Folter zeigt: Dort haben die Folterer immer eine Hand in der Hose. Der Skandal der Wehrmachtsausstellung lag ja gerade darin, dass sie die Freude der deutschen Soldaten an ungeheuerlichen Verbrechen gezeigt hat. Folter braucht Zeugen. Wenn man sie nicht nach außen bringen kann, dann wird sie im Inneren verbreitet.
Natürlich liegt in den Bildern von der Enthauptung Nick Bergs auch ein demonstrativer Moment: Wir zeigen euch, dass wir es genauso gut können, ähnlich wie bei den Fotos der Schleyer-Entführung.
SZ: Alles nicht neu?
Theweleit: Wenn man sich die Linie ansieht, die Pasolini gezogen hat von Sodom über de Sade, den französischen Adel, die Salò und die SS bis zur italienischen Großbourgeoisie, dann liegt darin die Behauptung eines Universalismus der Folter, die schlicht zutrifft. Jede Gesellschaft hat einen bestimmten Prozentsatz von Menschen wie die US-Soldatin Lynndie England, die sich vor gefolterten Irakern ablichten ließ, Menschen, bei denen Sexualität umschlägt in Gewalt, in die Zerstörung des anderen. Unter den Bedingungen des Krieges darf sich diese Neigung endlich Bahn brechen.
SZ: Die Kontinuität der Folter reicht zurück bis in die Antike, wo sie Herrschaft legitimierte. Auf den Basaren in Tschetschenien kursieren grausame Videos. Ist also unser Abscheu vor den Bildern aus dem Irak nur die Reaktion friedensverwöhnter Mitteleuropäer, wie der Soziologe Wolfgang Sofsky sagt?
Theweleit: Es mag hart klingen, aber mich haben diese Bilder nicht besonders entsetzt. Ich habe solche Szenen im Kopf, etwa aus den KZ’s, aus Splatter- und Pornofilmen. Wir können diese Bilder verdrängen, aber dann geben wir uns jener Illusion hin, die die harmlosen Ausgaben der Tagesschau verbreiten: dass wir in einer halbwegs zivilisierten Welt leben. Aber eine Öffentlichkeit, die immer noch so tut, als hätte sie nicht gewusst, welche Verwüstungen der Krieg anrichtet, ist scheinheilig. Neu ist einzig die Zirkulation im Internet, in den elektronischen Medien, in Zeitungen.
SZ: Muss man diese Bilder zeigen?
Theweleit: Ich bin dafür, dass man sie zeigt. Wenn man sie in einem Kontext nach dem Motto „Oh, wie entsetzlich“ sieht, dann bleiben sie belanglos. Wenn man sich aber klarmacht, dass das ein Strang unserer Zivilisation ist, dass unsere Gesellschaft dieses ökonomisch-militärische Gewaltpotenzial hat, dass es global angewandt wird, dann können sie eine politische Diskussion in Gang setzen.
SZ: Ausgerechnet in der Region, wo der erste Golfkrieg klinisch saubere Bilder lieferte, dringt nun der Körper des Soldaten in seiner Sinnlichkeit und Verletzlichkeit über die Bilder seiner Zerstörung wieder ins Bewusstsein.
Theweleit: Für mich hat der Krieg diese Dimension der Sinnlichkeit und der Zerstörung nie verloren. Mit welchem Recht konnten wir sie auch verdrängen?
Aus: "Philosoph Theweleit im Interview: "Wir müssen diese Bilder zeigen"" Interview von Sonja Zekri (SZ vom 13. Mai 2004) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/720/31689/
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« Last Edit: February 17, 2007, 06:39:45 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #6 on: July 09, 2007, 08:42:27 AM » |
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[...] In seinem Urteil vom 20. September 1994 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, daß die Beschlagnahme und Einziehung des Films Das Liebeskonzil im Mai 1985 durch die österreichischen Behörden keinen Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. In diesem Fall hatte der Antragsteller - das Otto-Preminger-Institut für audiovisuelle Mediengestaltung (OPI) - geplant, den Film zu zeigen, der Gottvater als alt, gebrechlich und unfähig, Jesus Christus als Muttersöhnchen von geringer Intelligenz und die Jungfrau Maria - die offensichtlich das Sagen hat - als charakterlose Schlampe darstellt. Sie verschwören sich mit dem Teufel, um die Menschheit für ihre Sittenlosigkeit zu bestrafen. Auf Wunsch der Diözese Innsbruck der römisch-katholischen Kirche leitete der Staatsanwalt ein Verfahren gegen den Leiter des OPI wegen "Verunglimpfung religiöser Lehren" ein und beschlagnahmte den Film nach §36 des österreichischen Mediengesetzes. Am 10. Oktober 1986 entschied das österreichische Landgericht, daß - da die künstlerische Freiheit nicht unbegrenzt sein könne - angesichts "der besonderen Schwere des vorliegenden Falles - der einen Film betraf, der primär provozieren soll und gegen die Kirche gerichtet ist, - der mehrfachen und fortgesetzten Verletzung rechtlich geschützter Interessen das Grundrecht der künstlerischen Freiheit im vorliegenden Fall zurückstehen muß".
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte akzeptierte, daß die angefochtenen Maßnahmen ein legitimes Ziel nach Artikel 10 Abs. 2 verfolgten, nämlich den "Schutz der Rechte anderer", also den Schutz der Rechte von Bürgern, die durch die öffentliche Äußerung der Meinungen anderer nicht in ihren religiösen Gefühlen verletzt werden dürfen. Der Gerichtshof entschied, daß die österreichischen Gerichte bei der Anordnung der Beschlagnahme und späteren Einziehung des Films vertretbarerweise der Meinung waren, daß es sich nach Auffassung der Tiroler Öffentlichkeit um eine Schmähung der römisch-katholischen Religion handele. Da die Urteile der österreichischen Gerichte zeigten, daß sie die künstlerische Freiheit angemessen berücksichtigt hätten und der Inhalt des Films die Schlußfolgerungen der nationalen Gerichte trage, entschied der Gerichtshof, daß die Beschlagnahme keinen Verstoß gegen Artikel 10 darstelle. Angesichts der Umstände in diesem Fall war das Gericht der Auffassung, daß das Verhalten der österreichischen Behörden nicht als überschreitung ihres Ermessensspielraums zu betrachten sei. Diese Argumentation wurde auch auf die Einziehung des Films angewandt, die eine normale Folge der Beschlagnahme sei.
Referenzen: Originalsprache :EN European Court of Human Rights, Case of Otto-Preminger-Institut v. Austria (11/1993/406/485), 20 September 1994, Series A vol. 295-A. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fall Otto-Preminger-Institut gegen Österreich (11/1993/406/485), 20. September 1994, Series A vol. 295-A.
Aus: "Europäische Audiovisuelle Informationsstelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Beschlagnahme eines "blasphemischen" Films verletzt nicht Artikel 10 EMRK" Von Francisco Javier Cabrera Blazquez (1994) Quelle: http://merlin.obs.coe.int/iris/1995/1/article1.de.html-.- Blasphemie: http://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie
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« Reply #7 on: November 13, 2007, 09:08:57 PM » |
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[...] Als Casablanca am 29. August 1952 in die deutschen Kinos kam, enthielt der Film kaum noch Hinweise auf den Zweiten Weltkrieg. Alle Szenen mit Major Strasser und anderen Nazis waren herausgeschnitten worden. Victor László wurde zu Victor Larsen, einem norwegischen Atomphysiker, der die rätselhaften Delta-Strahlen entdeckt hat. Captain Renault wurde in Monsieur Laponte umbenannt und war nun ein Mitglied der Interpol. Casablanca war in dieser, um 25 Minuten gekürzten Version eher eine harmlose Romanze als ein Propagandafilm gegen die Nationalsozialisten und das Vichy-Regime. Erst im Oktober 1975 strahlte die ARD die neu synchronisierte Fassung aus, die bis heute bekannt ist.
Aus: "Casablanca (Film) - Die Rezeption des Films in der Bundesrepublik" (11/2007) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Casablanca_%28Film%29
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« Reply #8 on: November 22, 2007, 02:48:14 PM » |
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Alternate versions for "Big Jim McLain" (1952)
[...] The version released in Italy and some other European countries is retitled Marijuana and has John Wayne chasing drug smugglers instead of communists.
Source: http://www.imdb.com/title/tt0044418/alternateversions (11/2007)
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« Reply #9 on: May 26, 2008, 10:26:52 AM » |
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[...] Als Vorbehaltsfilme werden diejenigen Filme aus nationalsozialistischer Produktion bezeichnet, deren Aufführung in Deutschland wegen ihres starken propagandistischen Gehalts bis auf den heutigen Tag Einschränkungen unterliegt. So dürfen diese Filme nur in geschlossenen Bildungsveranstaltungen mit sachkundiger Einführung aufgeführt werden. Die Rechte an den Vorbehaltsfilmen sind vom Bundesarchiv an die Wiesbadener Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung gegeben worden. Dort entscheidet man von Anfrage zu Anfrage, ob der geeignete Rahmen für die Aufführung eines NS-Propagandafilms vorliegt. Einen Vertrieb dieser Filme erlaubt die Stiftung grundsätzlich nicht, aber es zirkulieren illegale Kopien dieser Filme. Betroffen sind über 40 Filmtitel, darunter z. B.: * Hitlerjunge Quex (Hans Steinhoff, 1933) * Hans Westmar (Franz Wenzler, 1933) * Triumph des Willens (Leni Riefenstahl, 1935) * Die Rothschilds (Film) (Erich Waschneck, 1940) * Der ewige Jude (Fritz Hippler, 1940) * Jud Süß (Veit Harlan, 1940) * Stukas (Karl Ritter, 1941) * Ohm Krüger (Hans Steinhoff, 1941) * Heimkehr (Gustav Ucicky, 1941) * U-Boote westwärts! (Günther Rittau, 1941) * G.P.U. (Karl Ritter, 1942) Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten usw.) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. Insbesondere fehlen Quellen zur Rechtsgrundlage der Aufführungsverbote/-einschränkungen.
Aus: "Vorbehaltsfilm" (17. Mai 2008) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehaltsfilm
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« Reply #10 on: May 26, 2008, 10:34:53 AM » |
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Filmzensur - DDR
[...] Obwohl die 1968 novellierte Verfassung der DDR Freiheit der Meinungsäußerung versprach und eine Zensur sogar explizit ausschloss, nahm die SED sich stets die Freiheit, eine Zensur, wo sie politisch geboten schien, auch ohne rechtliche Grundlage durchzuführen. Charakteristisch für die Zensurpraxis in der DDR war die Unsicherheit über die Regeln, welche Filme zu unterdrücken und welche zu erlauben seien. Da die Zensur offiziell gar nicht existierte, gab es auch keine Richtlinien. Keiner der schließlich verbotenen Filme war staats- oder parteifeindlich, sie artikulierten höchstens die Sehnsucht nach einem verbesserten, menschlicheren Sozialismus. Manche Filme wurden erst nach Schnittauflagen aufgeführt. Aus Ernesto Remanis Film „Die Schönste“ (1957) musste eine Szene herausgeschnitten werden, in der auf dem Küchentisch einer West-Berliner Arbeiterfamilie Bananen und Ananas lagen; das Leben im Westen durfte nicht attraktiver dargestellt werden als das im Osten. Charakteristisch für die Verhältnisse in der DDR war auch die „Schere im Kopf“, d. h. die Selbstzensur der Filmemacher, die ständig darüber besorgt waren, ob ihre Produktionen zur Aufführung gelangen würden. Bei manchen Künstlern ging die Unterordnung so weit, dass sie weniger angepasste Kollegen auf das Heftigste beargwöhnten. Das Ergebnis war eine nationales Kino, in dem künstlerische Neuerungen und Experimente noch weitaus seltener gewagt wurden als in vielen anderen sozialistischen Staaten. Selbst Filme aus der UdSSR durften in der DDR gelegentlich nicht aufgeführt werden (z. B. „Die Reue“, russ. „Pokajanie“, Tengis Abuladse, 1987). Der Tod Stalins brachte in der DDR nur ein kurzes politisches „Tauwetter“; hinsichtlich der Filmproduktion währte die Liberalisierung sogar nur von 1962 bis 1965.
DEFA-Verbotsfilme (Auswahl):
* Das Kaninchen bin ich (Kurt Maetzig, 1964/65) * Denk bloß nicht, ich heule (Frank Vogel, 1965) * Berlin um die Ecke (Gerhard Klein, 1965) * Jahrgang 45 (Jürgen Böttcher, 1965) * Spur der Steine (Frank Beyer, 1966) * Der verlorene Engel (Ralf Kirsten, 1966) * Sonnensucher (Konrad Wolf, 1972) * Jadup und Boel (Rainer Simon, 1980)
Aus: "Filmzensur" (21. Mai 2008) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Filmzensur
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« Reply #11 on: August 25, 2008, 06:29:45 PM » |
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[...] Die große Illusion ist ein französischer Spielfilm von Jean Renoir aus dem Jahr 1937. [...] Weder die deutsche noch die französische Zensur konnte mit Renoirs Meisterwerk etwas anfangen: In Frankreich wurde er wegen Deutsch-Freundlichkeit, in Deutschland wegen Deutsch-Feindlichkeit zensiert.
Aus: "Die große Illusion" (25. Juni 2008) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Die_gro%C3%9Fe_Illusion
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« Last Edit: July 09, 2009, 01:37:55 PM by Textaris(txt*bot) »
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« Reply #12 on: October 07, 2008, 12:55:53 PM » |
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[...] Herbert Achternbusch (* 23. November 1938 in München; eigentlich Herbert Schild) ist ein deutscher Schriftsteller, Filmregisseur und Maler. Er lebt abwechselnd in Buchendorf bei München und im Waldviertel. Achternbusch ist besonders für seine avantgardistischen Filme bekannt. [...] 1982 lösten Blasphemie-Vorwürfe gegen seinen Film Das Gespenst einen Skandal aus. Der Film zeigt, wie Jesus Christus in einem bayerischen Kloster vom Kreuz steigt um mit einer jungen Oberin zu schlafen. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entschied, den Film nicht freizugeben, denn er attackiere die katholische Kirche und erzeuge ein nur noch pessimistisches und nihilistisches Grundmuster der Welt, das keine rationale Verarbeitungsmöglichkeit für den Besucher zulässt. Der Film könne dem religiösen Empfinden eines nach Millionen zählenden katholischen Teils der Bevölkerung in öffentlicher Vorführung nicht zugemutet werden. [3] [...] Die FSK revidierte zwar nach kurzer Zeit ihre Entscheidung (in Österreich und der Schweiz blieb der Film verboten), dennoch protestierten in Deutschland Hunderte von Katholiken vor den Programmkinos, einige auch im Kinosaal, indem sie ihn als Toilette benutzten. Der damals gerade neu ernannte Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann verweigerte dem Regisseur das Preisgeld für seinen Film Das letzte Loch, der ein Filmband in Silber gewonnen hatte. Schon einmal vorher wurden Achternbusch von der bayrischen Landesregierung Fördergelder verweigert, weil er in Servus Bayern einen Dichter, der nach Grönland auswandern will, sagen lässt: In Bayern möchte ich nicht einmal gestorben sein. [4] [...] 3 # ↑ http://www.wdr.de/themen/kultur/stichtag/2008/03/25.jhtml;jsessionid=ZMDRRPHWY3MRSCQKYXEUTIQ4 # ↑ http://www.critic.de/specials/detail/artikel/retrospektive-herbert-achternbusch-2046.html http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Achternbusch (5. Oktober 2008)
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« Reply #13 on: June 16, 2009, 01:12:17 PM » |
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Caligula (dt. Untertitel: Aufstieg und Fall eines Tyrannen) ist ein Film aus dem Jahre 1979: [...] Die Premieren-Kino-Lauflänge von angeblich 210 Minuten wurde später für einige Länder mehr als halbiert, um eine Altersfreigabe ab 18 Jahren zu ermöglichen. Da diese Kürzungen durch die jeweiligen Filmverleiher ohne Rücksprache mit dem Regisseur vorgenommen wurden, und es obendrein mehr als ein Dutzend Schnittfassungen gibt, ist nicht mehr klar erkennbar, ob Brass ursprünglich ausschließlich eine Beschreibung des römischen Sittenlebens plante. Ein Indiz hierfür mag jedoch die renommierte Darstellerriege sein – Mimen von Weltrang wie Malcolm McDowell, Peter O’Toole, John Gielgud und Helen Mirren. In der jetzigen Version (in Deutschland auf von der FSK nicht geprüften und indizierten PAL-Videos ca. 142 Minuten lang) liegt das Schwergewicht jedenfalls auf einer Aneinanderreihung von Sex-, Gewalt- und Sadismusszenen und der bis dato arg umstritten gebliebene Streifen wird nicht selten sogar als richtiger Pornofilm bewertet, obgleich sowohl die juristisch geprüfte und indizierte VHS-Kassette als auch die ebenfalls indizierte DVD um einige Sex- und Gewaltszenen entschärft wurden. Die Schnitte waren notwendig geworden, weil die Juristenkommission der SPIO in der ungeschnittenen Veröffentlichung (sie entspricht der ungeprüften Constantin-Fassung) eine strafrechtliche Relevanz festgestellt hatte. ... [...] Caligula stieß weltweit auf harsche Kritik, sowohl von Filmkritikern als auch von Zuschauern. Oft wurde dem Film vorgeworfen, ein pornografisches und spekulatives Machwerk zu sein. Dieser Meinung schloss sich auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien an, die den Film, wie weiter oben bereits erwähnt, indizierte. Der amerikanische Filmkritiker Roger Ebert bezeichnete den Film als schamlosen Müll und setzte ihn auf die Liste der von ihm meistgehassten Filme. Andere Kritiker äußerten sich ähnlich.
Die mitwirkenden Schauspieler Malcolm McDowell und Peter O’Toole distanzierten sich schon bald nach Veröffentlichung von dem Film. McDowell führte später sein Mitwirken auf sein damaliges Drogen- und Alkoholproblem zurück. ...
Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Caligula_(Film) (29. November 2008)
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« Reply #14 on: June 28, 2009, 07:42:17 PM » |
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[...] Eine dieser Einrichtungen ist die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). In Roberto Rosselinis Rom, offene Stadt (1945) geht es unter anderem darum, mit welcher Brutalität die Gestapo und die Wehrmacht in Rom gegen italienische Widerstandskämpfer und deren Sympathisanten vorgingen. 1950 prüfte die FSK den Film. Resultat: Rom, offene Stadt durfte in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich aufgeführt werden. Der Film, heißt es in der Begründung vom 7.9.1950, zeige "die historische Wahrheit, wenn auch überdreht. [...] Heute jedoch, in einer neuen europäischen Situation, müssen von einer öffentlichen Vorführung völkerverhetzende Wirkungen befürchtet werden, die im Interesse einer allgemeinen, besonders einer europäischen Völkerverständigung unbedingt zu vermeiden sind". Es sei, so die FSK, "durchaus möglich gewesen, den Film noch zur Zeit der Nürnberger Prozesse hier zu zeigen", jetzt aber nicht mehr. Die Nürnberger Prozesse waren 1949 zu Ende gegangen. Damit wollte man es gern bewenden lassen. Die FSK gab den mit zahlreichen Preisen bedachten Film erst 1961 frei und nur mit einem einführenden Text, in dem versichert wurde, dass es hier ganz allgemein um "den Kampf freiheitsliebender Menschen gegen Willkür und Tyrannei" gehe: "Dieser Film richtet sich nicht gegen das deutsche Volk. Er klagt nicht den deutschen Soldaten an." Den Protokollen kann man entnehmen, dass bei der FSK generell viel Unmut über die Italiener herrschte, die einfach kein Verständnis für das deutsche Bedürfnis hatten, das "Tausendjährige Reich" zu den Akten zu legen. [...] Zu Zeiten der VHS-Kassette wollte ich einmal Andy Warhol's Frankenstein ausleihen. Der Film war indiziert. Um ihn leihen zu können, musste ich Mitglied bei einer Porno-Videothek werden. Ich sollte hinzufügen, dass ich mich für Pornos nicht interessiere. Denen, die ich kenne, fehlte der dramatische Konflikt, weshalb ich sie langweilig fand und nicht noch mehr davon anschauen wollte. Ich wollte nur Andy Warhol's Frankenstein ausleihen. Bis ich den Film im Regal endlich gefunden hatte, hatte ich - auf dem jeweiligen Cover der sonst dort ausgestellten Ware - so viele Penisse, Vaginas und exotische sexuelle Stellungen gesehen, wie vorher in mehreren Jahren nicht. Glücklich zuhause angekommen, legte ich den Film in den Rekorder ein und stellte fest, dass fast eine halbe Stunde herausgeschnitten worden war. Diese Fassung hätte man getrost für alle ab 12 Jahren freigeben können. Damals bekam ich eine erste Vorstellung davon, welche absurden Dinge dabei herauskommen können, wenn eine Behörde - sicher in bester Absicht - die Jugend vor Gewaltverherrlichung und Pornographie schützen will. [...] Im Ghetto der Pornofilme ist auch Otto Preminger gelandet. Preminger, bei uns leider etwas in Vergessenheit geraten, hat eine Reihe von großartigen Filmen gedreht. Eines seiner Meisterwerke ist Bonjour Tristesse (1957) mit David Niven, Jean Seberg und Deborah Kerr. Der Film basiert auf dem Roman von Françoise Sagan, der in grauer Vorzeit als Skandalbuch galt. 1958 verfügte die FSK, dass nur Volljährige David Niven in der Badehose sehen durften. Das gilt bis heute. Eine Jugendfreigabe wäre reine Formsache. Aber dafür müsste ein neues Prüfverfahren beantragt werden, was wieder Geld kostet. Deshalb wird es nicht gemacht. Hin und wieder gibt es Versuche, die FSK-Bewertung für Filme, die vor einem bestimmten Zeitpunkt entstanden sind, einfach abzuschaffen. Bisher ohne Erfolg. Was bei uns einmal eingeführt wurde, das bleibt. [...] Hitchcock-Fans muss ich leider mitteilen, dass es von Psycho in Deutschland nur eine "FSK 16"-Fassung auf DVD gibt. Sie ist nicht so verstümmelt wie Andy Warhol's Frankenstein, aber das eine oder andere ist doch gekürzt. Norman Bates sieht durch das Guckloch in der Wand etwas weniger von Marions BH als im Original, und "Mrs. Bates" holt zweimal weniger mit dem Messer aus, wenn sie Arbogast tötet. Das sind doch Kleinigkeiten, kann man sagen. Die oben genannten Nazi-Beispiele haben hoffentlich deutlich gemacht, dass in Deutschland nicht nur Sex- und Gewaltszenen gekürzt wurden (und werden). "Kleinigkeiten" können eine große Wirkung haben. Aus Peeping Tom, einem der besten Filme des großen Michael Powell, schnitten deutsche Zensoren eine knappe Minute heraus (Leute, deren Tun zur Verstümmelung von Filmen führt, will ich für die Dauer dieses Artikels und der Einfachheit halber als "Zensoren" bezeichnen, obwohl ich natürlich weiß, dass die Zensur abgeschafft ist). Große Teile des Films wurden dadurch unverständlich. Heute kann man die ungekürzte Fassung auf einer ab 12 Jahren freigegebenen DVD kaufen (Augen der Angst). In England ist dieselbe Fassung erst ab 18 freigegeben. Das zeigt, wie willkürlich solche Kategorisierungen sind. Wobei, mir kommt da gerade ein Verdacht: Augen der Angst ist komplett neu synchronisiert. Als naiver Mensch denkt man, dass die neue Synchronisation wohl besser sein wird als die alte, auch wenn Karlheinz Böhm jetzt nicht mehr mit seiner eigenen Stimme spricht wie früher. Könnte es sein, dass bei der Synchronisation Zugeständnisse gemacht wurden, im Austausch für ein "FSK 12"? Ich weiß es nicht. Das Schlimme ist, dass man mit so etwas immer rechnen muss. ... 1. Mai 2009 09:17 Deja vu - und Danke für den Artikel! kulinux Erst dachte ich ja, mein Gott, wie laaaaaang ... und dann vermutlich noch voller Selbstmitleid über ein mir egals Problem - aber zum Glück hab ich mich doch entschlossen, ihn zu lesen, weil mich sowohl das Genre als auch Zensur interessieren. Was das Deja vu angeht: genau so habe ich mich schon mal in den 80er gefühlt, als mir in der DDR der Zugang zu total harmloser, nicht einmal wirklich philosophisch relevanter Literatur aus dem Westen nur mit "Giftschein" möglich war, weil jemand meinte, besser beurteilen zu können als ich, was gut für mich sei und wie gut ich den Klassenfeind kennen dürfte, um mich mit ihm - natürlich kritisch - auseinanderzusetzen. Diegleichen absurden Muster und unsystematischen "Regeln". Aber das ist wohl ein Wesensmerkmal von Zensur - dass sie eben auf Willkür beruht. Alle Zensoren sollte man vielleicht mal darauf hinweisen, dass das schon mit dem Index der Kath. Kirche nicht geklappt hat: Die Welt hat sich trotzdem weiter gedreht. ("Natürlich, aber nicht zu ihrem Besten!" - würden die Zensoren jetzt wohl sagen.) Noch eine Anmerkung zu Casablanca: Es ist ja nicht nur so, dass in der ersten Synchronisation der Plot völlig absurd "umgeschrieben" wurde - es fehlen auch gut 20min (wenn ich mich recht erinnere). Man sollte vielleicht beide Fassungen zum Pflichtunterricht in den Schulen machen, um einerseits zu zeigen, wie unsinnig "Zensur" und "Freiwillige Schere im Kopf" (= FSK) sind - und wie manipulativ sie (auf die Dauer: erfolglos) eingesetzt werden. ... neben dem vielen anderen, das man aus diesem auch noch schön anzuschauenden Film "fürs Leben lernen" kann. Kuli 1. Mai 2009 11:59 Oh ... ich erinnere mich noch an einen Film auf RTL ... ichwersonst ... "Die Wildgänse kommen" - ein Söldnerfilmchen mit Starbesetzung und einem, wenn auch arg kleinen, moralischen Feigenblättchen. Im Grunde gehts aber um hirnlose Ballerei :) Hatte ich irgendwann mal auf Video schauen können und fand ich ganz nett, lief irgendwann dann mal auf RTL - um 23:30 also zu einer Zeit wo nun wirklich keine Schnitte zum Jugendschutz nötig sind. Ich freute mich also auf einen unterhaltsamen Abend und dürfte dann einen Film erleben, des Handlung so dermaßen stark zusammengeschnitten war, daß sie gefühlt von der Ausbildung der Söldner direkt ans Ende der Handlung mit einer Flugzeuglandung sprang. Der komplette mittlere Teil des Films - der ihm erst seinen Sinn gegeben hätte - fehlte schlicht. 1. Mai 2009 12:15 Re: Oh ... ich erinnere mich noch an einen Film auf RTL ... Pitt
ichwersonst schrieb am 1. Mai 2009 11:59 ... > lief irgendwann dann mal auf RTL - um 23:30 also zu einer Zeit > wo nun wirklich keine Schnitte zum Jugendschutz nötig sind. Ich > freute mich also auf einen unterhaltsamen Abend und dürfte dann einen > Film erleben, des Handlung so dermaßen stark zusammengeschnitten war, > daß sie gefühlt von der Ausbildung der Söldner direkt ans Ende der > Handlung mit einer Flugzeuglandung sprang. Der komplette mittlere > Teil des Films - der ihm erst seinen Sinn gegeben hätte - fehlte > schlicht.
Die Privat-Sender schneiden aber auch gerne mal einfach so, um damit mehr Platz für Werbung zu schaffen.
(Und wenn die Werbezeit nicht verkauft werden kann, wiederholen sie minutenlang Filmabschnitte vor dem Werbeblock! nein Danke!)
Das ist oft so dermaßen ärgerlich, dass ich mir die wirklich gute Filmen ganz bewußt nicht mehr im TV angucke. Werbeblocks und zerstückelte Filmleichen...
Ärgerlich ist aber, wenn man einen Film wie z.B."True Romance" nicht einmal mehr auf DVD mit dem genialen Original-Showdown daherkommt, den ich seinerzeit mal im Kino gesehen hatte.
Das was von diesem Film im TV oder auf DVD noch übrig geblieben ist, ist schlicht eine Zumutung.
Schönen Gruß Pitt
1. Mai 2009 10:37 Der Erwerb ist mittlerweile wieder unproblematischer Comran Es hat sich viel in den letzten 10 Jahren getan, und die Film-Paranoia ebbt auch schon wieder ab. Vor 10 Jahren war der normale Einzelhandel vielmals noch strunzdoof. Wenn man da nach einem indizierten Film fragte, glaubten manche Verkäufer tatsächlich, dass solche Filme verboten seien. Nun ja, ich weiß nicht, wem ich das jetzt vorhalten soll - den doofen Verkäufern, oder der abstrusen Regelung in D-Land. Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie der Irrsinn in der Praxis losging. Es war zwar schon immer Gesetz, aber zur Startzeit des Internet hat es irgendwie niemanden interessiert. Ich kaufte und verkaufte indiziertes und beschlagnahmtes Material (z.B. Braindead) sogar über eBay. Dawn Of The Dead und ähnliche Klassiker wechselten so Ende der 90er den Besitzer auf VHS. Dann kam mit dem DVD-Boom das große Reinemachen, alle Versender wurden dicht gemacht, und es wurde nicht einmal die Chance eingeräumt, Erwachsenenmaterial über den Postweg an Privatleute zu schicken. Bei uns in der Region bereiste dann ein kleiner Filmhändler immer die etablierten Wochenend-Flohmärkte und hatte ein gutes Angebot zu fairen Preisen. Irgendwann bemerkten auch die etablierten Konsumtempel, dass damit Geld zu machen ist. Der BlödMarkt richtete eine abgetrennte Folterkammer ein, wo sogar die freigegebenen FSK-18-Titel drinstanden. ProMarkt war schon mutiger und stellte die freigegebenen 18er öffentlich ins Regal (ist ja auch nicht verboten) - lediglich die indizierten bekamen eine neutrale Packung mit Titel. Seit 2-3 Jahren klappt ja auch der Versand wieder zunehmend gut. Zwar teuer und aufwändig, aber er funktioniert. Was mich aber noch viel mehr freut ist die Tatsache, dass Filme auch ungeschnitten wieder den Weg nach draußen finden. SPIO/JK-Freigaben statt FSK-Irrsinn haben uns so manche ungeschnittene Perle in Videotheken und in den indizierten Handel gebracht. Die FSK wird einfach umgangen. Schließlich muss man Filme ja nicht vorlegen. Macht bei Pornos ja auch niemand. Man darf sie halt nur nicht bewerben. Aber das macht die Communitiy in einem grenzenfreien Internet ja schon selbst. Ich habe drei große Vorteile, weswegen mich der Irrsinn nie so richtig getroffen hat: 1. ich brauche keine deutsche Version, wenn es eine gute englische gibt. 2. ich habe eine Gewerbeadresse und konnte mir immer Filme von bekannten Versendern außerhalb der EU schicken lassen, OHNE dass der Zoll dort bösen Stoff für Privatleute vermutete. 3. Venlo ist keine 2 Stunden Autofahrt von hier. Gelegentlich mach ich mit meiner Frau mal 'nen Ausflug dorthin und kann gemütlich im FreeRecordShop dort bummeln. Aber es wird immer einfacher, legal in D indiziertes Material zu erwerben. Das Angebot ist längst nicht mehr so schlecht wie früher. Wenn jetzt noch die verfassungsinkonforme Zensur aufgehoben würde, wäre es perfekt. Comran 1. Mai 2009 12:04 Ich erlebe es genau umgekehrt. Stadtplaner Vor 8 Jahren hatte hier in der Stadt noch fast jeder große Elektromarkt und jeder kleine DVD-Händler unter der Theke die Indizierten Titel. Heute kein einziger mehr. Nicht einmal mehr die Videotheken. Inzwischen sind die alle anscheinend bei Großhändlern, welche keine Indizierten Titel mehr ausliefern. Und eine Grenze ist auch nicht so nahe das es sich lohnen würde darüber zu fahren nur um mal eine DVD zu kaufen. Und seit diesem Jahr bekomme ich nicht einmal frei auslegbare SPIO-Titel mehr. Pornos sind ohne Probleme bestellbar, aber SPIO und Indizierte Titel garnicht. :( 2. Mai 2009 10:14 Es gibt doch zig legale Handelsportale für 18er Comran
Warum nutzt du keins der Angebote von XJuggler, Hitmeister, RoteErdbeere etc.?
Das Gesamtangebot dieser spezialisierten Portale ist ohnehin besser sortiert als die meisten Einzelhändler.
Aber auch stinknormale Läden wie z.B. unser MediaMarkt bieten Bestellservice auch exotischer indizierter Titel an.
Und deine Videothek würde ich mal wechseln ;-)
Comran
2. Mai 2009 18:54 Re: Ich erlebe es genau umgekehrt. Harald Giese, Harald Giese
Stadtplaner schrieb am 1. Mai 2009 12:04
> Vor 8 Jahren hatte hier in der Stadt noch fast jeder große > Elektromarkt und jeder kleine DVD-Händler unter der Theke die > Indizierten Titel. > Heute kein einziger mehr. Nicht einmal mehr die Videotheken. > > Inzwischen sind die alle anscheinend bei Großhändlern, welche keine > Indizierten Titel mehr ausliefern. Und eine Grenze ist auch nicht so > nahe das es sich lohnen würde darüber zu fahren nur um mal eine DVD > zu kaufen.
Ich wollte mir den ersten "Terminator" (1984) kaufen, das ging nicht einmal beim Saturn-Markt. Die Begründung war: Im Ggs. zu FSK-18 dürfen indizierte DVDs nur unter der Ladentheke verwahrt werden und der Verkäufer müsste mich dann mit der DVD bis zur Kasse begleiten, damit sichergestellt ist, dass kein Minderjähriger die DVD im Laden sieht. Wegen dieses Aufwands bieten sie keine indizierten Titel an. Ich habe ihn mir dann aus der Erwachsenenabteilung meiner Videothek ausgeliehen.
[...] 1. Mai 2009 11:49 Jugend-/Erwachsenenschutz..... bombjack, bombjack@--- mal abgesehen, daß der Jugendschutz sofern es sich um Medien handelt die digital verbreitbar sind mit dem internationalen Internet eh netterweise (Gruß an die Flachpfeiffen von der BpjM, FSM, KjM und natürlich jugenschutz.net) ausgedient hat wird die Sache um so besser wenn es um Medien geht die einem der Verbreitungverbote nach diversen Paragraphen des StgBs unterliegen, denn da frage ich mich mit welchem Recht ein Staat bestimmen darf, daß diverse Medien mündigen Bürgern nicht zugänglich gemacht werden. [...] Nun kann man recht nett drüber streiten ob solche Schutzparagraphen die Erwachsene einschränken nötig sind, allerdings wer sowas befürwortet sollte doch dann auch bitte eine Einschränkung oder gar ein Verbot von Fußballspielen fordern, denn da kann dort wohl auch von einer möglichen Förderung der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessives Zuschauen bei Fußballspielen geredet werden oder etwa nicht.... Wenn nun der Einwand kommt, daß ja das nicht bei allen oder sogar der Mehrheit der Zuschauer eintritt, dann stimmt das zwar, nur gilt das dann doch auch für den Konsum von Medien und sorry, wer mal länger in München gelebt hat und die dortige U-Bahn nach einem Fußballspiel benutzt hat, bekommt so einige Zweifel ob es noch normale Zuschauer bei solchen Ereignissen gibt. Gleiches kann man auch für den Alkohol-Konsum behaupten, auch dieser steigert bei machen Personen ganz gewaltig die Agressions- und Gewaltbereitschaft, wie wäre es daher mit Alkohlbeschränkung im Fußball-Stadion oder einer Trinkmengenbeschränkung auf dem Oktoberfest? Es geht überhaupt nicht darum, ob ich oder andere diverse Medien sehen wollen oder nicht, geschweige denn wieviel dieser Medien überhaupt unter den diversen Paragraphen des StgB erfasst sind, sondern einfach um die Möglichkeit und vor allem das Recht ohne die Einmischung des Staates und seiner Büttel frei zu bestimmen welche Medien einer lesen, ansehen und hören möchte, denn der einzige Zensor der das Recht hat etwas zu zensieren ist jeder für sich selber und kein anderer, schlißlich ist auch jeder mündige Bürger für seine Taten selber verantwortlich und wird auch per StgB zur Verantwortung gezogen wenn er sich von Medien zu einer agressions- und gewaltsteigerenden Wirkung hinreißen hat lassen. In diesem Sinne, sind Zensoren Arschlöcher fast immer und überall......meiner Meinung nach.... bombjack 8. Mai 2009 14:22 Re: Jugend-/Erwachsenenschutz..... Germane
bombjack schrieb am 1. Mai 2009 11:49
> Es geht überhaupt nicht darum, ob ich oder andere diverse Medien > sehen wollen oder nicht, geschweige denn wieviel dieser Medien > überhaupt unter den diversen Paragraphen des StgB erfasst sind, > sondern einfach um die Möglichkeit und vor allem das Recht ohne die > Einmischung des Staates und seiner Büttel frei zu bestimmen welche > Medien einer lesen, ansehen und hören möchte, denn der einzige Zensor > der das Recht hat etwas zu zensieren ist jeder für sich selber und > kein anderer, schlißlich ist auch jeder mündige Bürger für seine > Taten selber verantwortlich und wird auch per StgB zur Verantwortung > gezogen wenn er sich von Medien zu einer agressions- und > gewaltsteigerenden Wirkung hinreißen hat lassen. > In diesem Sinne, sind Zensoren Arschlöcher fast immer und > überall......meiner Meinung nach....
Genau hier liegt ein Problem, strafbar macht sich nur die Person die dem ausführendem Körper zugeordnet wird nicht die Leute die angestachelt haben. Hier gehen die Gerichte wohl wieder vom Mythos des " freien Willens " ( der ist wissenschaftlich widerlegt ) aus. Der Mensch macht fast alles unbewusst und das ist auch gut so, da das Bewusstsein viel zu langsam ist für viele Entscheidungen die schnell getroffen werden müssen. Diese Rechtssprechung der " Selbstverantwortung " macht überspitzt gesagt Mindcontroller die mit ihren Methoden " Zombies " steuern quasi straffrei. Auch sollte man bedenken, dass viele Jugendliche auf Grund des Gruppendruckes sich Horrorfilme anschauen müssen, werden sonst ausgelacht oder gar ausgeschlossen.
Germane
1. Mai 2009 12:02 Die Indizierung von Medien in Deutschland Steffen_K4
Die Indizierung von Medien in Deutschland ist nicht so das große Problem.Es gibt einige (deutsche) Online-Shops, die sich darauf spezialisiert haben, indizierte Medien an Erwachsene zu verkaufen.Viel problematischer sind Beschlagnahmungen eines Mediums, die im Gegensatz zu der Schweiz, der persönliche Besitz nicht verboten ist.Dann bleibt einem nur der Kauf im EU-Ausland übrig.Auch werden heutzutage wieder viel mehr Filme geschnitten,manchmal so viel daß es sogar danach eine FSK-16 bekommt.Dann werden von vielen Herstellern FSK-18 Trailer hinzugepackt und schon muß vorne ein FSK-18 Siegel draufgedruckt werden.Für mich ist es eine bodenlose Frechheit gegenüber unwissenden Kunden, da kaum auf der Verpackung draufsteht, daß es sich um eine gekürzte Fassung handelt.Aufklärung über geschnittenen Medien schaffen die bekannten Schnittberichtsseiten im Internet.Um eine "leichte Jugendgefährdung" eines Filmes (bei Spielen gibt es nur die USK) bei der SPIO zu bekommen, muß auch häufiger die Filmschere angesetzt werden,wird aber meist weniger geschnitten, als bei der FSK.Bei einer "schweren Jugendgefährdung" ist der Film, wie bei den Pornofilmen, automatisch indiziert.
Fazit: Solange in Deutschland und in der Schweiz Gewaltdarstellungen in Medien strafbar sind, (in D ist dies der § 131 STGB) wird sich vermutlich auch nichts für die Filmfreunde längerfristig in der Zukunkt ändern.
Aus: "Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen" Bericht über eine Reise nach Absurdistan - Teil 1 Hans Schmid (TP, 01.05.2009) Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30145/1.htmlEinmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt Hans Schmid 02.05.2009 Bericht über eine Reise nach Absurdistan - Teil 2 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30160/1.html
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« Last Edit: June 28, 2009, 08:07:18 PM by Textaris(txt*bot) »
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