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[Online-Durchsuchungen (Staatstrojaner)... ]

Started by Textaris(txt*bot), December 11, 2006, 02:00:04 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Rahmen der beliebten Osnabrücker Ringvorlesung Kriminalistik sprach am gestrigen Mittwochabend Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), vor über 600 Zuhörern über "Innere Sicherheit in Deutschland". Dabei verteidigte Ziercke vehement das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern: "Es ist keine Frage des 'Ob', sondern eine Frage des 'Wie', denn es gibt keine Alternativen zur Online-Durchsuchung."

Ziercke begann seinen Vortrag mit einer ausführlichen Darstellung der extrem gefährlichen Bombenbauer von Oberschledorn. Nach seinen Angaben arbeiten über 40 Spezialisten daran, 170.000 Dateien mit insgesamt 2,3 Terabyte Volumen auszuwerten. Insgesamt sei der Fall ein hervorragendes Beispiel dafür, wie das BKA mit der Technik Schritt halten müsse, in einer völlig neuen Welt, in der jede Digitalkamera Chips enthalte, auf denen möglicherweise brisantes Material gespeichert sei. Von der Arbeit des gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrums (GTAZ) über die tägliche Lagebeurteilung bis zum Auslandseinsatz von BKA-Beamten gab Ziercke ein Porträt der Arbeit seiner Behörde im Gefährdungsraum Deutschland, in dem nach seinen Angaben aktuell 230 Ermittlungsverfahren mit terroristischem Hintergrund laufen. Er erklärte die Online-Durchsuchung als Maßnahme, zu der es keine Alternative gebe, und nannte die Datenspeicherung von Kommunikationsdaten für die Dauer von 6 Monaten eine dringend notwendige Maßnahme: "Ohne die IP-Adresse können wir nichts aufklären".

Der BKA-Präsident verteidigte außerdem die Einrichtung der Anti-Terror-Datei, mit der in Sekunden und Minuten Fakten zur Verfügung stünden, nicht erst nach stundenlangem Abklappern einzelner LKA- und Verfassungsschutzämter. Unter Verweis auf 3 Millionen Ausweispapiere, die als verloren gemeldet seien, begrüßte Ziercke die Einführung biometrischer Reisepässen und Personalausweise als wichtigen Schritt. Nach einem Exkurs zur internationalen Arbeit des BKA und der Zusammenarbeit mit Europol und Frontex stellte Ziercke noch die Forschungsstelle Extremismus/Terrorismus und das von ihr entwickelte Projekt Netcrawler vor, mit dem verdächtige Webseiten fortlaufend beobachtet werden.

Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Ziercke vom Professor Hans-Dieter Schwind als Leiter der Ringvorlesung gebeten, die Position zur Online-Durchsuchung noch einmal kurz zusammenzufassen. Wir dokumentieren den Wortlaut von Zierckes Antwort:


"Die Verschlüsselungstechniken führen heute dazu, dass, was sie verschlüsseln, sei es über Voice over IP, dass sie es da mit Datenvolumina zu tun haben, die einerseits für die Auswertung ein Problem sind und andererseits durch die Verschlüsselung für alle weltweit ein Problem sind. Wenn ich mich in Washington oder in Moskau oder Peking unterhalte, können alle mit dieser Verschlüsselung so nicht umgehen. Gleichzeitig ist Kryptopolitik, ist Kryptographie unbedingt erforderlich.

Es kann nicht sein in einem Rechtsstaat, dass Menschen schwerste Straftaten im Internet vorbereiten durch das Herunterladen von Bombenbauanleitungen, oder wie in diesem Fall in Oberschledorn, wussten wir definitiv, dass bestimmte Ziele ausgesucht werden sollten, wie das über Google Earth geht. Wir müssen in solchen Fällen die Chance haben, als ultima ratio auch dort zu sein.

Die Online-Durchsuchung ist einerseits der heimliche Zugriff auf die Festplatte, auf der anderen Seite ist es der heimliche Zugriff durch Quellen-TKÜ. Dieses Programm, was wir da entwickeln, muss ein Unikat sein, darf keine Schadsoftware sein, darf sich nicht selbst verbreiten können und muss unter der Kontrolle dessen stehen, der es tatsächlich einbringt, wobei die Frage des Einbringens die spannendste Frage für alle überhaupt ist. Ich kann Ihnen hier öffentlich nicht beantworten, wie wir da konkret vorgehen würden. Sie können sich die abstrakten Möglichkeiten vorstellen, mit dem man über einen Trojaner, über eine Mail oder über eine Internetseite jemanden aufsucht. Wenn man ihnen erzählt hat, was für eine tolle Website das ist oder eine Seite mit ihren Familienangehörigen, die bei einem Unfall verletzt worden sind, sodass sie dann tatsächlich die Seite anklicken. Die Geschichten sind so vielfältig, dass es kaum jemanden gibt, der nicht auf irgendeine Form dieser Geschichte hereinfällt. Oder aber wir gehen den Weg über verdeckte Maßnahmen."

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Quote15. November 2007 13:09
BKA-Chef: Zur totalen Überwachung gibt es keine Alternative
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

>>in der jede Digitalkamera Chips enthalte, auf denen möglicherweise
brisantes Material gespeichert sei.<<

Was genau nützt da die Onlineüberwachung? Oder möchte er jetzt auch
noch meine Kamera mal prophilaktisch überwachen?

Der Mann wird nicht Müde, die letzendliche Totalüberwachung zu
fordern, ungeachtet der Verfassung und diese Beharrlichkeit wieder
geltendes Recht die ebenjenen die dieses Recht eigentlich schützen
sollten sollte eigentlich für eine Absetzung sorgen, statt dessen
kann sich der Mann noch des Rückhalts aus der Politik sicher sein.

Quote15. November 2007 13:09
Staatsschutz: Zur Folter gibt es keine Alternative
Oglala (302 Beiträge seit 25.01.06)

In Zeiten, wo sich schwerst Kriminelle und Terroristen auf die Grund-
und Menschenrechte berufen, ist der Staat in Gefahr. Es geht nicht
darum, ob wir es machen,sondern nur noch darum, wie wir es machen.
Zum einen muss es heimlich und verdeckt sein, damit die noch nicht
gleichgeschaltete Presse keinen Wind davon bekommt, zum anderen
müssen alle Bürger wissen, das ihnen stets bei einer irgendwie
zusammengesponnenen Gefahrenlage eine sofortige peinliche Vernehmung
droht.

Weiter so, Deutschland.

Quote15. November 2007 13:22
Gott sei dank...
MacMann (390 Beiträge seit 15.06.04)

... ist die Mehrheit der Deutschen (trotz aller unqualifizierten
Kommenare in diesem Forum) für die Onlinedurchsuchung.

Seltsam, wo diese ganzen Verschwörungstheoretiker immer her kommen.
So viele Wähler hat die SPD doch gar nicht mehr?!

Quote15. November 2007 13:35
Re: Gott sei dank...
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

MacMann schrieb am 15. November 2007 13:22

> ... ist die Mehrheit der Deutschen (trotz aller unqualifizierten
> Kommenare in diesem Forum) für die Onlinedurchsuchung.
>
> Seltsam, wo diese ganzen Verschwörungstheoretiker immer her kommen.
> So viele Wähler hat die SPD doch gar nicht mehr?!

Schön, wie sich das Wort "Verschwörungstheoretiker" in ein
Schimpfwort gewandelt hat. Schaut den Herrschenden bloß nicht auf die
Finger, kritisiert nichts und bezweifelt nicht, was euch vorgekaut
gefüttert wird.



Quote15. November 2007 13:52
Heise-Leser: Zur totalen Volksüberwachung gibt es keine Alternative
troll-proll (mehr als 1000 Beiträge seit 16.12.04)

Es wird Zeit, endlich das Stasi-System - in perfekter Neugestaltung -
wieder einzuführen. Sonst schafft es die deutsche Politik nie, die
Diktatur wiederherzustellen.


Quote15. November 2007 13:54
"oder eine Seite mit ihren Familienangehörigen, die bei einem Unfall verletzt.."
resident_e (452 Beiträge seit 07.05.02)

die Notwendigkeit,Sinn/Unsinn oder Machbarkeit
dieser mysteriösen ODS mal ganz außen vor gelassen...

ES WIDERT MICH AN
so etwas zu lesen und zwar schlicht aus der Überlegung heraus,
wie es angehen kann, das man sich solch perfider Gedankengängen
hingibt
und diese auch noch ausspricht!

*kopfschüttel*

Auch ich will keine "Denkverbote"(SCNR),
denn auch Beamte und Politiker sind
Bürger dieses Landes
aber vielleicht doch erst mal
darüber nachdenken was man von sich gibt?
Und dann eventuell eine andere der "vielfältigen Geschichten" nehmen.
^^

Quote15. November 2007 13:58
Nachtrag
resident_e (453 Beiträge seit 07.05.02)

falls missverständlich,
nicht die Tatsache das er es ausspricht widert mich an,
sondern die Tatsache das er Sie hat ... aber auch meine eigenen
Gedanken sind oft genug weitab von meinen moralischen
Überzeugungen...
nur sind erstere einfach oftmals schneller da als letztere...
also das alte Glashausproblem ;)


Quote15. November 2007 14:03
Zur allgemeinen Postkontrolle gibt es keine Alternative
Soulsaver (439 Beiträge seit 08.08.06)

Zur Vorbeugehaft gibt es keine Alternative
Zum Arbeitslager gibt es keine Alternative
Zur Todesstrafe gibt es keine Alternative
usw, usf




Aus: "BKA-Chef: Zur Online-Durchsuchung gibt es keine Alternative" (Detlef Borchers) / (jk/c't)  (15.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99034


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Entwicklungsstopp für den heftig umstrittenen Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt (BKA) wieder aufgehoben. Dies berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Der CDU-Politiker treibt demnach sein Prestigeprojekt der heimlichen Online-Durchsuchung gegen alle Widerstände weiter voran. In einem "Aufhebungserlass" soll er am Dienstag dem BKA erlaubt haben, die Arbeit an der Schnüffelsoftware wieder aufzunehmen und neues Personal dafür einzustellen. Zuvor hatte die Wiesbadener Polizeibehörde bereits eine Stellenanzeige aufgegeben, deren Zuschnitt auf die Programmierung des Bundestrojaners schließen ließen. Schäubles Ministerium hatte im andauernden Streit mit der SPD über Online-Razzien im Sommer aber mehrfach betont, dass das Projekt auf Eis liege.

Nachdem der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres die verdeckte Ermittlungsmaßnahme aufgrund fehlender Rechtsgrundlage untersagte, hatte Schäuble zunächst nach heftigem politischen Druck reagiert. Er verbot vorläufig nicht nur die Anwendung des Bundestrojaners für alle Sicherheitsbehörden in seinem Bereich, sondern stoppte auch die weitere Entwicklung der Technik. Bereits im Rahmen des umstrittenen Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit bewilligte Mittel in Höhe von mehreren hunderttausend Euro für die Arbeit an der "Remote Forensic Software" (RFS) wurden daraufhin eingefroren, zwei dafür vorgesehene Personalstellen nicht besetzt.

Diese Einschränkungen hat der Minister laut dem Magazinbericht nun zurückgenommen. Zuvor soll er sich aber bei SPD-Innenpolitikern Rückendeckung geholt haben. Auf großen Widerstand dürfte er dabei nicht gestoßen sein. Der Innenexperte der Sozialdemokraten im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gilt als Verfechter heimlicher Online-Durchsuchungen unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Auch im Haushaltsausschuss soll sich Schäuble für die Freigabe der Mittel eingesetzt haben.

Eine Einigung innerhalb der großen Koalition auf eine baldige rechtliche Grundlage ist trotzdem nach wie vor fraglich. Offizielle Linie der SPD ist es, vor einer abschließenden Meinungsbildung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lizenz für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten. Bei der mündlichen Anhörung hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe schwerwiegende Bedenken gegen Online-Razzien durchblicken lassen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zweifelte zudem jüngst erneut die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen generell an. Trotzdem will das Innenministerium offensichtlich für eine eventuelle spätere rechtliche Befugnis vorsorgen und technisch vorbereitet sein. Für diesen Fall "muss eine funktionsfähige Software zur Verfügung stehen", beschied die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz.

Die Weigerung des früheren Innenstaatssekretärs Lutz Diwell (SPD), vor dem Innenausschuss des Parlaments über die Hintergründe seiner Dienstanweisung für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" schon unter Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) auszusagen, sorgt derweil weiter für Empörung. "Wenn er wirklich ein reines Gewissen hätte, wäre es ihm doch ohne Weiteres möglich, vor dem Ausschuss zu erscheinen", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach der Tageszeitung Die Welt. Er habe eher den Eindruck, der jetzige Justizstaatssekretär tauche ab: "Da legt sich einer in die Ackerfurche und hofft, dass der Wind über ihn hinwegweht." Das Schweigen Diwells sei eine Brüskierung des Bundestages, "übrigens auch der Kollegen von der SPD. Da schwingt Politikverachtung mit".

In der SPD mehren sich zugleich die Stimmen, die für die Schaffung eines Grundrechts auf Informationsfreiheit im Internet plädieren. "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt", philosophierte Wiefelspütz gegenüber der Welt. Es sei an der Zeit, die Ausübung von Bürgerrechten im Netz "gegen staatliche Eingriffe zu sichern". Die Kommunikation verändere sich, "darauf müssen wir reagieren", meint auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Die "Kodifizierung von Bürgerrechten für die virtuelle Welt in der Verfassung" sei deshalb sinnvoll. "Unsitten" wie die Speicherung von IP-Adressen der Besucher von Webauftritten zahlreicher Bundesministerien und untergeordneter Behörden würden diese Notwendigkeit genauso belegen wie die Unionspläne für verdeckte Online-Durchsuchungen.

Das Innenministerium denkt selbst ebenfalls darüber nach, ob der Grundrechtsschutz nicht auf das Internet ausgedehnt werden müsse. Damit will es Online-Razzien freilich keineswegs Steine in den Weg legen. Johann Hahlen, Staatsekretär unter Schäuble, machte vor kurzem unmissverständlich klar, auch der gesondert in die Verfassung aufzunehmende Schutz der vertraulichen Kommunikation über elektronische Medien und IT-Systeme brauche klare Schranken. Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können. Zypries will sich auch in der Frage des neuen Grundrechts erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Netzbespitzelungen klar positionieren.

Quote17. November 2007 15:34
Wie wäre es mit einem Bürgertrojaner gegen den Bundestrojaner?
T.S.O. (765 Beiträge seit 09.06.04)


Ich finde die ganzen Wurm- und Trojanerprogrammierer sollten sich mal
zusammen tun und eine Art "Bürgertrojaner" programmieren, den sie
dann auf die PCs unserer Staatsdiener loslassen und dort mal
ausgraben, was die so zu verbergen haben. Mal sehen, was die
Politiker dannach dann von Trojanern und dergleichen halten.


Quote17. November 2007 16:08
Gut so. Stillstand schadet der Sicherheit, und somit der Freiheit Deutschlands.
CDU-Wähler 2009, Roland Marquardt (416 Beiträge seit 24.07.07)

Hallo,

auch wenn einige unbelehrbare Paranoiker und selbsternannte
"Datenschützer" es nicht wahrhaben wollen - wir brauchen die
Online-Durchsicht und auch die Online-Durchsuchung (in Kombination:
Online-Überwachung).

Mehrere Gründe hierfür sind:

- das stetig steigende Terrorrisiko in der EU. Schon jetzt leiden
unsere Freunde in Spanien und Großbritannien unter dem Einfluss des
internationalen, islamischen Terrorismus.

- Terroristen, wie z.B. die des just verhinderten Terroranschlags in
Deutschland, nutzen zunehmen das Internet. Somit darf der Rechner des
Kriminellen kein rechtsfreier Raum sein, was er aber ist, wenn
Verschlüsselung stattfindet. Hier kann ein maßgeschneiderte
Hard/Software-Überwachungslösung Wunder wirken.

- Kriminelle, die z.B. regelmäßig Verbrechen gegen das Urheberrecht
begehen, kann so effektiv der Garaus gemacht werden - und durch die
OÜ können hier auch Komplizen und Endabnehmer der geklauten Datenware
dingfest gemacht werden. Gemäß dem Motto "Bestrafe einen, erziehe
Eintausend" sollten auch hier sogenannte "Selbstverbraucher" ein
Einzelfällen mit schweren Sanktionen belegt werden, da geistiges
Eigentum die wertvollste Ressource unserer westlichen Zivilisation
ist - billige Arbeit machen andere bereits besser.

- Päderasten und Kinderpornographen, können analog erfasst werden.

- Mit maximal 10 bis 15 Durchsuchungen pro Jahr ist das Mittel im
Zusammenspiel recht ausgewogen. Die Daten gelangen nicht in die Hände
beliebiger Bürger, sondern werden von vertrauenswürdigen Stellen wie
z.B. der Polizei vertraulich gehandhabt.

Sachlich fundierte Gründe gegen sowohl die OÜ als auch die VDS konnte
ich, außer man führt etwas halblegales oder unseriöses im Schilde,
bislang aus der Diskussion nicht entnehmen. Deswegen sind ich und der
Großteil aller Deutschen (Umfragen zufolge) auch für die Einführung
dieser Maßnahmen.

Merke: Ohne Sicherheit keine Freiheit!

Beste Grüsse,
Roland Marquardt
London

Quote17. November 2007 16:33
Re: Gut so. Stillstand schadet der Sicherheit, und somit der Freiheit Deutschlan
antipode (17 Beiträge seit 08.10.07)

Hmmm, ohne Freiheit keine Sicherheit, oder ?


Quote17. November 2007 18:48
Re: Gut so. Stillstand schadet der Sicherheit, und somit der Freiheit Deutschlan
187^nemesis (464 Beiträge seit 17.05.02)

CDU-Wähler 2009 schrieb am 17. November 2007 16:08

> Hallo,
>
> auch wenn einige unbelehrbare Paranoiker und selbsternannte
> "Datenschützer" es nicht wahrhaben wollen - wir brauchen die
> Online-Durchsicht und auch die Online-Durchsuchung (in Kombination:
> Online-Überwachung).

Ich frag Dich nochmal, auch wenn es Dich bisher immer überfordert hat
darauf zu antworten, wie Du mir, wäre ich einer von denen Die Du
aufgeführt hast, mit diesen Maßnahmen wenigstens eine kleine
Ordnungswidrigkeit nachweisen könntest? Glaubst Du etwa, dass ich so
viel schlauer bin als ein Krimineller?
Glaubst Du etwa wirklich, dass man abgesehen von ein paar, die so
oder so besser nie einen Computer angefasst hätten, echte Gefährder
und andere organisierte Kriminelle etwas nachweisen kann?
Wenn Du das nicht glaubst, wieso hälst Du diese Maßnahmen für
sinnvoll? Ist für Dich Überwachung gleich Sicherheit? Also Hauptsache
alles und jeder wird überwacht bis natürlich auf die, die wir unser
Vertrauen stets ohne Nachzudenken unkontrolliert im vollem Unfang
schenken können: unseren als Vorbilder für uns alle anzusehenden
Politikern und anderen ohne jeden Zweifel, den ja nur Paranoiker und
andere geistig verwirrte Existensen haben, ausschließlich um unsere
Sichereheit besorgeten Staatsdienern?
In wie weit würden Maßnahmen, die ausschließlich zum Sammeln von
Daten unbescholtener Bürger taugen, unsere Sicherheit fördern?

> Mehrere Gründe hierfür sind:

Fernab jedes Realitätsbezugs. Denn denen die, die Du glaubst
erwischen zu wollen, lassen sich mit diesen Maßnahen an gar nichts
hindern.

Bis vielleicht auf die Geschichte mit denen die Urheberrechte
verletzen, aber die, sollen diese Maßnahmen nach dem was unsere ach
so Vertrauenwürdigen Herrschaften so von sich geben gar nicht
erwischen. Obwohl das so offensichtlich gelogen ist, glaubst Du es
immer noch uneingeschränkt.
Genauso wie der Blödsinn mit den 10 bis 15 ODs im Jahr - glaubst Du
wirklich alles was von oben kommt, weil es eben von oben kommt? Weil
die, die uns Regieren frei jedes Zweifel sind? Mann muß Du ein
Gottvertrauen haben, anders ist mir das nicht mehr zu erklären, oder
eben mit Drogen.
Wenn ich davon mal was nehmen will frag ich Dich vorher. Du mußt echt
was ganz tolles einwerfen. Nicht alles lässt die Realität so spurlos
an einem vorrüber gehen.

> Merke: Ohne Sicherheit keine Freiheit!

Geh mal nach Kuba, da heißt es in einem Prospekt, den ich im April am
Flughafen Havanna gesehen habe wortwörtlich:

"Kuba, Urlaub in absoluter Sicherheit"

Ja in Kuba ist man wirklich sicher, da stehen in den Städten alle
paar hundert Meter Polizisten herum, also Willkommen in der Freiheit
- ach so unser Rechtsstaat ist selbstverständlich über jeden Zweifel
erhaben. Ja gut, wenn man die Wirklichkeit nicht weiter beachtet ist
das sicher so.


Quote17. November 2007 16:27
Ein Plädoyer für mehr Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit
csrss.exe (mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.06)

http://www.zeit.de/2007/47/Schaeuble-Rede

Sehr guter Text.

Quote17. November 2007 16:51
Re: Ein Plädoyer für mehr Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit
tuxlin23 (997 Beiträge seit 13.11.01)

> Sehr guter Text.

Gut dazu passend:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13100335&forum_id=120213


Schönen Tach noch!

Quote17. November 2007 17:40
Re: Ein Plädoyer für mehr Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit
e4, Hermann Ruopp (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.06)

Die ODS ist ein Widerspruch in sich selbst.
Denn es Dient weder der Sicherheit noch der Freiheit. Von der
Rechtsstaatlichkeit mal ganz zu Schweigen! Sprich der Plan von
Schäuble ohne Richterliche Genehmigung, ODS auf Rechner zu
Implettieren. Ist ein ganz klarer Rechtsbruch. Deshalb wird und muss
das BVG in Karlsruhe, denn feuchten Träumen von Schäuble einen Riegel
vorschieben.

Quote17. November 2007 18:21
Re: Ein Plädoyer für mehr Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit
187^nemesis (463 Beiträge seit 17.05.02)

csrss.exe schrieb am 17. November 2007 16:27

> http://www.zeit.de/2007/47/Schaeuble-Rede
>
> Sehr guter Text.

Hey csrss.exe, wenn Du doch Herrn Schäubles Ideen für so durchdacht
hält, warum hast Du es immer noch nicht geschafft, mir zu erklären,
wie Du mir, wäre ich ein Krimineller, mit den von ihn geforderten
Maßnahmen, über die ich mich eher totlachen würde als alles andere,
habhaft werden könntest. Oder hälst Du mich für so viel schlauer als
Terroristen?

Und wenn Du das, wie bisher eben auch nicht kannst, warum hälst Du
diese Maßnahmen immer noch für sinnvoll, wo dies Maßnahmen zu nichts
anderes taugen als unbescholtene Bürger, wozu so staatstreudoof wie
Du bist sicher auch gehörst, auszuschnüffeln. Aber wie könnte das
ausspionieren dieser Bürger meine und auch Deine Sicherheit erhöhen?

Überfordert es Dich wirklich so, so einfach Fragen zu beantworten
oder bist Du einfach so Obrigkeitsgläubig, dass Du einfach alles für
gut findest was von oben kommt?

Aber gut, immerhin ist Überwachung Sicherheit und Unwissenheit Stärke
- zumindest für hörige Menschen wie Dich.



Quote17. November 2007 16:35
Gutsherren und Gutsverwalter
qatsi (759 Beiträge seit 09.01.02)

Das Grundproblem ist, dass die Politiker - versinnbildlicht - als
Gutsherren agieren, obwohl sie doch in Wirklichkeit nur Gutsverwalter
sein sollten.

Es wird Zeit, dass man die Herren und Damen aus der Politik wieder
auf den Boden einer Demokratie zurückholt. Aber es steht zu
befürchten, dass der ganze Überwachungs- und Kontrollwahn dazu dient,
genau das zu verhindern.


Quote17. November 2007 18:22
Traumhaft.
D'Spayre (965 Beiträge seit 13.01.02)

Alle Spammer, Scammer, Cracker, Geheimdienste, Mafia Organisationen
usw. werden davon träumen die 2 freien Stellen zu besetzen, die das
BKA öffentlich ausschreibt. Einen effektiven Trojaner mit
Steuergeldern programmieren, ist der Schäuble eigentlich irre?

Wie will er eigentlich verhindern, daß die Technologie irgendwann in
die Hände Dritter gelangt?

Quote17. November 2007 18:34
Re: Traumhaft.
/stand/sysinstall (mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.03)

ganz einfach:

es ist doch verboten!

sys




Quote17. November 2007 18:33
Es gibt geniale Leute in der IT Branche
Capri (mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.02)

Dazu zählen imho Bjarne Stroustrup (C++ Erfinder), Linus Torvald
(Linux Iniziator), Bill Gates (Ansoluter Marketing Experte und
Visonär), Steven Jobs (Vordenker und Visonär), Korad Zuse und Viele
Andere geniale Köpfe die auch noch zu erwähnen wären, aber mir ist
nicht bekannt das einer dieser Personen für das BKA arbeitete.

Letzendlich stellt sich wohl die Frage wer diesen 'Super
Bundestrojaner' entwickeln soll? Denn was der angeblich Alles können
soll, das würden sich gewiss die Spitzen des CCC auch wundern wie so
Etwas gehen soll.

Vermutlich ist es aber viel Profaner, ein paar 'Freunde' gewisser
Politiker haben Softwarefirmen und wollen mehr verdienen, dazu die
nötige Unterstützung von Seiten der Regierung und 'Schwupps' ist die
Villa auf Mallorca gesichert, die tatsächlichen effektiven Grundlagen
für die Ausspähung werden dann Später durch Gesetze (Etwa Chip der
Rechner abhörbar macht, wie Damals bei den Handys) nachgeschoben.

Leute last euch von einen zur Paranoia neigenden Innenminister nicht
veralbern, es geht beweitem nicht Alles was sich in den Köpfen macher
Leute festsetzt, es geht wohl mehr darum Angst schüren, damit das
Volk eingeschüchtert wird, mit Realität hat das erst zu tun, wenn es
technisch in der Hardware so verankert wird, das der Versuch es zu
umgehen strafbar wird oder zur Nichtfunktion des Gerätes führt.

Quintessenz: "Was die NSA jetzt schon macht/kann das ist für machen
politischen Kasperl bei uns zwar auch "Will haben" aber ausserhalb
seiner geistigen Reichweite."




Quote17. November 2007 18:34
der Bundestrojaner ist und bleibt ein Hoax
Michael Boettcher, Michael Boettcher (mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.00)

Ich muss betonen, dass ich die als "Bundestrojaner" bekannten
Versuche zum ausschnüffeln der Festplatten von mit dem Internet
verbundenen PC für einen Hoax halte.

Für diese Annahme gibt es gute Gründe. Zum einen, weil die angebliche
Zielgruppe mit geringer Mühe diesen Angriffen ausweichen kann.
Methodisch empfiehlt sich z. B. der  Einsatz von Diskless PC, die
sich nach dem Boot von CD/DVD via VPN mit einem Server im
Nicht-EU-Ausland verbinden. Erfolgt die Einwahl zusätzlich via ISP im
Nicht-EU-Ausland, Geld soll in Terroristenkreisen angeblich keine
Rolle spielen, so gibt es für die Behörden hier nicht den Hauch einer
Chance für den Angriff mit dem sogn. "Bundestrojaner". Für einen
solchen Angriff bliebe eh nur die kurze Zeit der Online-Verbindung.
Wobei bei einem Diskless-PC mit dem Abschalten des PC auch der
Trojaner im Bit-Nirwana verschwinden würde.
Zum anderen kann man sich mit relativ einfachen Mitteln gegen die
Infiltration von Computern mit Schadsoftware - was der sogn.
"Bundestrojaner" eindeutig darstellt - schützen. Wäre das anders,
wäre also jeder dem Angriff dieser Software schutzlos ausgeliefert,
so würde das auch für jede Firma und jede Institution in Deutschland,
ja PC in der ganzen Welt gelten. Also auch für Behörden, deren
Mitarbeiter bekanntlich auch nur mit Wasser kochen können.

Eine solche Annahme muss irgendwann einmal überprüft werden. Als
Nachweis, dass der "Bundestrojaner" möglich ist, würde ich
akzeptieren, wenn ein PC remote via Internet mit einer
Trojaner-Software gezielt infiltriert wird, wobei die
Trojaner-Software auf dem PC der Zielperson plaziert werden muss,
ohne dass man zu irgendeinem Zeitpunkt physischen Zugang zum System
hatte oder hat. Gezielt würde bedeuten, dass die Zielperson vor der
Infiltration mit der Software von dritter, unbeteiligter Seite
benannt werden muss. Es versteht sich, dass es deutlich zu einfach
wäre, würde man als Zielperson beliebige Nutzer des Internets wählen.
Das würde ja der Manipulation eines solchen Nachweises Tür und Tor
öffnen. Akzeptabel ist der Nachweis für mich daher nur, wenn die für
den öffentlich, d. h. vor laufenden Kameras anerkannter
Medienvertreter (ARD/ZDF/Spiegel TV etc.) zu erbringenden Nachweis
eine Person benannt wird, die mindestens im Rang eines
Staatssekretärs der Bunderegierung oder einer der Landesregierungen
tätig ist. Es versteht sich, dass der anzugreifenden PC sich demnach
in der Infrastruktur eines entsprechenden Ministeriums befinden
müßte. Zudem müßte auch der Vergleich der remote gelesenen Daten mit
denen vorort zweifelsfrei ergeben, dass die Daten tatsächlich nur von
dem PC stammen können, der angeblich remote attackiert wurde.

Wenn ein solcher Nachweis geführt würde, wäre ich bereit die Mär vom
"Bundestrojaner" zu glauben. Vorher aber ist und bleibt das für mich
ein Hoax.

M. Boettcher

Quote17. November 2007 19:52
Re: der Bundestrojaner ist und bleibt ein Hoax
Hubertussmachtschluss (796 Beiträge seit 09.03.07)

Michael Boettcher schrieb am 17. November 2007 18:34

> Eine solche Annahme muss irgendwann einmal überprüft werden. Als
> Nachweis, dass der "Bundestrojaner" möglich ist, würde ich
> akzeptieren, wenn ein PC remote via Internet mit einer
> Trojaner-Software gezielt infiltriert wird, wobei die
> Trojaner-Software auf dem PC der Zielperson plaziert werden muss,
> ohne dass man zu irgendeinem Zeitpunkt physischen Zugang zum System
> hatte oder hat.

Genau das ist die Nebelbombe. Den Trojaner setzt der V-Mann, und der
muss vorher schauen, dass er selber nicht auffliegt.

Hubertus

Quote17. November 2007 19:43
Ein Hoax ist zwar die Begründung, leider nicht der Inhalt...
Teletrabi (mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.03)

Das man ich mit entsprechendem Aufwand der OD entziehen kann, soltle
jedem klar sein. Die Zielgruppe ernsthafter Terroristen wird man
damit nicht kriegen können. Nur das wird man auch im BKA und BMI
wissen. Vielelicht glaub Schäuble himself an einen allmächtigen BT,
seien Mitarbeiter sollten aber genügend Sachverstand besitzen, um zu
realisieren, dass mit - zumindest für Terroristen - akzeptablen
Aufwand man die Maßnahmen wirkungslos machen kann.

Nur ist's IMHO nicth gerade beruhigend, dass man den BT dennoch mit
solchem Ausdruck vorantreibt. Gegen Terroristen hilft er nix, wohl
aber gegen einen nennenswerten Teil der naiven Bevölkerung. Ist das
der tatsächliche Grund für das durchpeitschen des BT?

Ebenso gefährlich ist die Kompetenzerweiterung die aus dem BT
resultiert. Denn letztlich redet man hier über eine heimliche
Online-Durchsuchung. Das "online" ist dabei nur ein Attribut, das
andere lautet "heimlich". Und die dafür aus dem Keller bemühten
Arumente "der verdächtige soll nich vorgewarnt werden" treffen
genausogut auf die herkömmliche Durchsuchugn zu. Es ist zu erwarten,
dass nach Einführugn der OD beizeiten die Forderugn nach heimlichen
Hausdurchsuchungen erhoben wird. Und letztlich vielleicht gar nach
heimlichen Verhaftungen, denn auch das kann Komplizen warnen. Das
erinnert mich nicht gerade an die Vorzeige-Zeiten der deutschen
Geschichte...

Es wurde ja vor Monaten schon diskutiert, ob man die
"online"Durchsuchung nicht besser durch das heimliche Einbrechen und
setzen eines Pwd-Sniffers umsetzen könnte. Man scheint also durchaus
an der Infiltrierbarkeit eines nennenswerten Rechneranteils zu
zweifeln. Nur sollten parallel zum einbringen der Schnüffel- Soft-
oder Hardware auch alle in der Wohnung befindlichen Platten kopiert
werden. Alle Platten in der Wohnung => komplette Durchsuchung, und
das heimlich. Da nahezu jeder Inet-User regelmäßig über's Netz
kommuniziert, könnte man bei jedem Vergehen die begründugn
konstruieren, dass er sich über's Netz abgesprochen haben könnte und
damit den Freibrief für eine als Online bezeichnete heimliche
Offline-Durchsuchung erhalten. Warum sollte man denn nicht bei einer
offline-""Online""-Durchsuchugn gemachte Zufallsfunde nicht auch
verwenden dürfen? Man würde damit also ohne weiteres die Grundsätze
bisheriger Durchsuchungsmöglickeitne ins Gegenteil verkehren. Keine
nicht an den Ermittlungen beteiligten Zeugen mehr, keine Information
über die Durchsuchung, keien Missbrauchskontrolle, weil unschuldig
Durchsuchte nie davon erfahren und keiner den Überblick über die
Häufigkeit solcher Durchsuchugen hätte...


Quote17. November 2007 19:10
Re: der Bundestrojaner ist und bleibt ein Hoax
Salami_Schmidt (10 Beiträge seit 26.09.07)

30% sind das mit Sicherheit nicht. Wie sollte das zu bewerkstelligen
sein ?

Quote17. November 2007 19:34
Re: der Bundestrojaner ist und bleibt ein Hoax
Capri (mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.02)

Salami_Schmidt schrieb am 17. November 2007 19:10

> 30% sind das mit Sicherheit nicht. Wie sollte das zu bewerkstelligen
> sein ?

Kannst ja Selbst versuchen, weil die es Anders anscheinend immer noch
nicht hinbekommen haben, wenn du von einem analogen Anschluss aus
gewisse 'Schlüsselwörter' verwendest 'knackt' es kurz in der Leitung,
das ist zumindest in Bayern leicht nachzuprüfen.

Ansonsten erwähne ich immer wieder gern die Aussage eines
Rechtsrefferendars bei der Staatsanwaltschaft einer bayrischen
Großstadt, der mir schon vor ca. 15 Jahren bestätigte, bei einem
Telefonat von einem Münzvernsprecher am dortige Hauptbahnhof ist die
Chance das das Gespräch mitgehört wird bei über 94%.

Traurig aber Wahr, die deutschen IT 'Spezialisten' streiten sich über
so manchen Unfug und hängen dauernd ihre persönliche Kompetenz
heraus, aber so simple Umstände scheinen sie nicht zu erkennen, oder
erkennen zu wollen :(

[...]

Quote17. November 2007 20:51
Re: der Bundestrojaner ist und bleibt ein Hoax
Hubertussmachtschluss (798 Beiträge seit 09.03.07)

Naja, wenn man sich das so durchliest ...

BND darf jedes Auslandtelefonat abhören (BVerfG - Urteil vom
14.07.1999 - Az: 1 BvR 2226/94, Punkt 5):
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990134.htm

NSA kann jedes Telefongespräch weltweit abhören:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/05/18/564001.html

Und ETSI ES 201 671 als Überwachungsschnittstelle wird es ja wohl
nicht nur in Österreich geben:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11343/1.html

Hubertus







Quote17. November 2007 21:19
Die angegebene Zielgruppe ist aber nicht die anvisierte Zielgruppe
Faulenzer (mehr als 1000 Beiträge seit 04.11.00)

siehe auch:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785-0-p475.html#fragen

Hier bestätigt Wiefelspütz, das sich die VDS eben nicht gegen
Terroristen wendet. Also kann man beim Bundestrojaner auch davon
ausgehen.











Quote17. November 2007 20:01
Re: Wie wäre es mit einem Bürgertrojaner gegen den Bundestrojaner?
Daidalus (128 Beiträge seit 04.12.04)

Feuer mit feuer zu bekämpfen ist nicht klug. Denn auch der
"bürgertrojaner" könne und würde genauso misbraucht werden. Wir
dürfen keine Mittel einsetzen gegen die wir protestieren. "Tötet alle
Gegner der Todesstrafe"

Wendet euch an friedliche und rechtlich korrekte mittel wie die Klage
vorm BVerfG gegen die Vorratsdatenspeicherung und ähnlichen. Das hat
mehr sinn.


Quote17. November 2007 21:16
Die Organe des Staates empfinde ich inzwischen als Besatzungsmacht in meinem Lan
Catonga (mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.01)

d.

Geht es nur mir so?

Quote17. November 2007 21:36
der Fehler liegt im System..
Volkskontrolle (40 Beiträge seit 09.11.07)


selbst wenn sich das eine oder andere dieser Wahnsinnsgesetzte und -
maßnahmen noch stoppen lassen sollte..

vielleicht testen "sie" mal eben auch die Schmerz-,Belastungs- oder
Mitdenkgrenze des lieben Volkes aus und die scheint offensichtlich
weiter weg zu sein als man sich in kühnsten Träumen noch vor Zeiten
auszumalen wagte..


Aus: "Schäuble lässt Bundestrojaner weiterentwickeln" Stefan Krempl (17.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99150


Textaris(txt*bot)

#142
Quote[...] Das Bundesinnenministerium hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Streitthema verdeckter Online-Durchsuchungen veröffentlicht
  • , die Bedenken von Bürgern zerstreuen soll. Die von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" diene "ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken" und werde als "letztes Mittel" verwendet, heißt es "zur Klarstellung" etwa in den Ausführungen. Dass Unionspolitiker bereits den Einsatz des so genannten Bundestrojaners etwa auch gegen gewaltbereite Fußballfans forderten, ist ihnen dagegen nicht zu entnehmen. Generell betont das Innenministerium, dass Online-Razzien "nicht flächendeckend" und "nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger" durchgeführt werden sollten.

    Den Datenschutz sieht die Berliner Behörde allgemein gewährleistet. Bevor Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) eine heimliche Online-Durchsuchung in die Wege leiten, prüfe ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob die benötigte Schnüffelsoftware auf einem PC einer Privatperson oder einer Firma installiert werden dürfe. Bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden gelte zudem, dass diese die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten müssten. Ferner seien Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. Eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme sei auch auf "höchstens drei Monate zu befristen", die Betroffenen müssten nach Abschluss über die heimliche Durchsuchung ihrer Gerätschaften prinzipiell benachrichtigt werden.

    Sicherheitsbedenken müsse die Bevölkerung ebenfalls nicht haben, knüpft das Ministerium an seine früheren Ausführungen gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion sowie dem Bundesjustizministerium an. "Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen", heißt es in Schäubles Haus bestimmt. Dritten werde somit ein Eindringen in den betroffenen Rechner durch den Einsatz des Bundestrojaners nicht erleichtert. Außerdem werde sichergestellt, dass die Software "keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet".

    Über das Aufspielen des Spionagewerkzeugs auf IT-Systeme hält sich das Innenressort dieses Mal bedeckt. Im Sommer hatte die Ankündigung, auch gefälschte Behördenmails als Transportmittel nutzen zu wollen, für besondere Empörung gesorgt. Das Ministerium schließt allein aus, dass Dritte wie Dienstleister oder Provider zum aktiven Mitwirken beim Zugriff auf gespeicherte Daten eines Kunden verpflichtet werden sollten. Generell würde es aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur zu einer "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen".

    Die gewonnenen Daten werden bei einer Durchsuchung laut den Erläuterungen unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente quasi vorselektiert, sodass für die manuelle Analyse und die eigentliche Informationsübertragung ans BKA ein "überschaubarer Datenbestand" verbleibe. Der Transfer erfolge "derart verschlüsselt, dass der Zugriff Dritter hierauf ausgeschlossen ist und die übermittelten Daten durch hohe Datenschutzstandards geschützt sind". Die übertragenen Informationen würden weiter "nach den bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA, die mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, behandelt".

    Wirklich neu sind die vorgetragenen Aspekte für Beobachter der hitzig geführten Auseinandersetzung um den Bundestrojaner insgesamt nicht. Erstaunlich ist nur, dass das Ministerium das Vorhaben wie eine längst beschlossene, problemlos durchführbare Ermittlungsmaßnahme darstellt und den Konjunktiv erst gar nicht bemüht – die Maßnahme ist aber auf Bundesebene bislang keineswegs beschlossene Sache, und auch die Umsetzung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wird gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft, das wohl eine Grundsatzentscheidung zur Online-Durchsuchung fällen wird. Am Wochenende war aber bekannt geworden, dass Schäuble den Stopp für das Entwicklungsprojekt beim BKA für den Bundestrojaner gerade wieder aufgehoben hat. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, plädierte dagegen gerade für eine Stärkung der Internet-Qualifikation der Fahnder. Es müssten vor allem besondere technische und psychologische Fähigkeiten stärker vermittelt und dafür Geld in die Hand genommen werden. Im Blick hatte Jansen dabei vor allem die Ausbildung der Beamten zur Verhinderung von Amokläufen, wie es die Kölner Polizei in einem aktuellen Fall für sich reklamiert. Der BDK-Chef verwies aber zugleich darauf, dass auch das umstrittene Feld verdeckter Online-Durchsuchungen vor diesem Hintergrund noch einmal diskutiert werden müsse.

    Quote19. November 2007 17:14
    dient ausschließlich dazu...
    Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)

    Die Mautbrücken dienen ausschließlich dazu, Mautgebühren zu
    berechnen.

    ...


    Quote19. November 2007 17:17
    "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen..."
    Jürgen Wahlmann, Jürgen Wahlmann (511 Beiträge seit 06.01.00)

    Ich wiederhole mich gerne: Wozu dann der ganze Aufwand?

    Quote19. November 2007 18:07
    Re: "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen..."
    Mann mit Vollbart (9 Beiträge seit 18.11.07)

    Jürgen Wahlmann schrieb am 19. November 2007 17:17

    > Ich wiederhole mich gerne: Wozu dann der ganze Aufwand?

    Ganz einfach: Um Terroranschläge sowie Amokläufe rechtzeitig zu
    aufzuspüren und zu vereiteln. Dadurch werden viele Menschenleben
    gerettet, verstehst du?

    Quote19. November 2007 21:05
    Re: "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen..."
    Bernd Baier, Bernd Baier (614 Beiträge seit 26.06.01)

    Mann mit Vollbart schrieb am 19. November 2007 18:07

    > Jürgen Wahlmann schrieb am 19. November 2007 17:17
    >
    > > Ich wiederhole mich gerne: Wozu dann der ganze Aufwand?
    >
    > Ganz einfach: Um Terroranschläge sowie Amokläufe rechtzeitig zu
    > aufzuspüren und zu vereiteln. Dadurch werden viele Menschenleben
    > gerettet, verstehst du?

    Das glaubst du jetzt aber nicht wirklich, oder?!


    Quote19. November 2007 19:41
    Lucid.Dream: Schwarzgeldaffären erschüttern Vetrauen in Politiker nicht
    Lucid.Dream (460 Beiträge seit 23.07.06)

    Überhaupt nicht!


    Quote19. November 2007 19:49
    ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen
    slap882, slap882@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.01)

    Hi,

    > ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen
    > und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken" und
    > werde als "letztes Mittel" verwendet

    Die Bespitzelung der Kontendaten dient ausschließlich dazu,
    terroristische Geldströme aufzudecken und zu unterbinden. Es handelt
    sich um eine zeitlich beschränkte, eng begrenzte Maßnahme.

    Ja, ja, ja, die Erde ist eine Scheibe, Pinnochio hat ein
    Stummelnäschen und Politker sagen immer die Wahrheit.

    Was kann der arme Bundesinnenterrori^ Bundesinnenminister denn dafür,
    dass Millionen von Hartzies und Studenten terroristische Geldströme
    erzeugen?

    Viele Grüße auch an die mitlesenden Dienste

    slap, der Kinderkopierraubpornokillerspielterrorist

    Quote19. November 2007 21:31
    Nun hört doch auf mit der Zickerei, ihr Jammerlappen. Würdigt doch die Vorteile
    Hexagramm (3 Beiträge seit 28.10.07)

    Ich glaube fest daran, schon jetzt von der BKA-Sicherungssoftware zu
    profitieren.
    Daher poste ich hier meine Bitte an das BKA, um Euch die positiven
    Nebeneffekte mal vor Augen zu führen und nicht immer nur zu meckern:

    An das Bundeskriminalamt
    - z.H. Herrn Ziercke
    :
    :
    Betr.: Ersuchen um Ihre Hilfe bei der Rücksicherung meiner Daten

    Sehr geehrter Herr Ziercke, sehr geehrte Damen und Herren;

    am Wochenende hat mein Computer zu meinem Entsetzen durch einen
    Festplattenschaden seinen Dienst quittiert.
    Ich weiß, ich weiß: ich bin für den Schutz und die Sicherheit
    meiner Daten letztlich alleine verantwortlich. Aber einen Backup
    habe ich nicht - der Sicherungsagent von ArcServe hat versagt.

    Nun meine Bitte an Sie:
    in der Hoffnung, dass Ihre Sicherungssoftware verlässlicher arbeitet,
    glaube ich, dass es uns gemeinsam gelingt, mir einen Teil dieser
    Daten wieder zur Verfügung zu stellen.
    Ich bin besonders verlegen um die Mitgliederliste meines
    Schützenvereins und die Monatsbeitragsabrechnung des ortsansässigen
    Karnickelzuchtvereins "Deutscher Riese" der letzten 3 Jahre.
    Beides sind Excel-Dokumente aus dem Ordner "Eigene Dateien".

    Den Schriftverkehr mit meinem Notar wg. der Erbschaftsangelegenheit
    sowie die Dokumente an meinen Anwalt und an das Vormundschaftsgericht
    wg. des Pflegekindes könnte ich mir zwar evtl. in papierner Form
    wiederbeschaffen, aber auch da bitte ich der Einfachheit halber um
    Ihre Hilfe.
    Die Kommunikation mit dem Krankenhaus und der Krankenkasse wg. der
    Operation meiner Frau lag im "..\Eigene Dateien\Arzt\" und dürfte
    nach genauerer Prüfung für Sie kein Problem sein.
    Den Verlust meiner Mail-Datenbank muss ich wohl verschmerzen. Aber es
    war eh nur viel Spam in ihr enthalten und der Geburtstagsgruß meines
    Patenkindes mit dem selbstgemalten Bild (keine Steganographie!) ist
    nicht so wichtig.
    Sie werden meine Mail-DB schon wohl gelöscht haben, befürchte ich...

    Diese Bitte erreicht sie noch auf postalischem Wege, ich verspreche
    aber:
    bis Mittwoch werde ich meinen Rechner wieder im Netz haben.
    Win-XP, SP 2. Aber das wissen Sie ja und die Zugangsdaten kennen Sie
    bereits.

    Ich werde ihn erstmal weiter ungeschützt in's Internet bringen und
    bitte Sie, die mühsam installierten Schutzmechanismen auch gleich
    wieder zu restaurieren.
    Ich möchte schließlich meine Daten sicher vor anderen Kriminellen und
    Terroristen wissen. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

    Eine letzte Bitte oder Anregung für Ihren Sicherungsagenten 2.0 hätte
    ich noch:
    Es würde die Erfüllung solcher Hilfersuchen wie diesem sehr
    vereinfachen, wenn solch eine Rücksicherung automatisch initiiert
    würde.
    Zum Beispiel über das Abstellen einer Datei "c:\Bitte-RESTORE.BKA".
    Vielleicht können Sie diesen Gedanken noch vor Fertigstellung der
    nächsten Version noch implementieren und bei mir gleich mit
    installieren.

    Ich glaube die Erfüllung meines Hilfeersuchens ist sicher auch im
    Sinne von Herrn Dr. Schäuble.
    Sie zeigt, dass Legislative und Exekutive auch einmal sinnvoll zum
    Nutzen des Stimmvie... äh: des Souveräns handeln können und würde
    seinem z.Zt. leicht angeschlagenem Image sicher nicht schaden.

    Ich hoffe sehr, dass Sie meinem Wunsch entsprechen können und
    verbleibe
    hochachtungsvoll

    horst r.


    Quote19. November 2007 23:46
    "Bedenken zerstreuen" ist die richtige Formulierung
    snopo (202 Beiträge seit 28.03.04)

    Gott sei dank, denke ich mir, die Technik ist also sicher!

    Ist es nicht schön zu wissen, dass in dieser Welt voller Chaos und
    Katastrophen eines wirklich sicher ist? Nein, die Rente ist es nicht.
    Das war ein Irrtum von dem kleinen Norbert. Und wir wussten ja alle,
    dass das nicht stimmt. Obwohl, wenn es alle wussten, wieso hat dann
    die Politik Jahrzehnte lang ... na egal!

    Jetzt jedenfalls sagt der Wolfgang wieder einen Satz, der mit "Eins
    ist sicher" beginnt. Der Wolfgang kann zwar nicht mal dem kleinen
    Norbert auf den Kopf spucken, aber wahrscheinlich wird er bald
    Plakate mit seinem Slogan drucken lassen.

    Und wenn er mit seiner politischen Karriere fertig ist, wird er
    sicherlich, wie der kleine Norbert, eine Karriere in Talk- und
    Spielshows anfangen.
    Auf das Gespräch bei Kerner freue ich mich besonders.
    Kerner: "Jetzt sagen Sie doch mal, wie war denn das nun mit der
    Parteispendenaffäre?"
    Schäuble: "Lassen Sie mich eine Gegenfrage stellen: Was haben Sie
    eigentlich am 8.10.2005 mit dieser Frau, die definitiv nicht Ihre
    Ehefrau war, auf dem Damenklo in der Münchner Disko gemacht? Und
    warum sind Sie anschließend nach Tschechien gefahren?"

    Ich finde, das gibt eine völlig neue Qualität in der
    Talkshowlandschaft!

    Aber zurück zum Thema. Und ich denke mir:
    "Der Bundestrojaner wird also nur installiert, wenn es sich eindeutig
    um einen Terroristen handelt, der in der Zukunft einen Anschlag
    verüben will. Wenn dieser also schon schuldig gesprochen ist und" -
    ne! falsch.

    "Die Ausforschung wird nicht flächendeckend betrieben, denn sie ist
    auf maximal drei Monate beschränkt und so lange dauert i.d.R. schon
    die Bewilligung der finanziellen Mittel" - auch falsch.

    "Also ganz sicher ist, dass da nicht einfach Computer ausspioniert
    werden sollen, sondern 'informationstechnische Systeme'. Und wir alle
    wissen ja, dass die besonders gern von Terroristen benutzt werden" -
    ne! So auch nicht!

    "Auf jeden Fall dient der Trojaner dazu, Anschläge zu vereiteln. Es
    sei denn, diese haben etwas mit der privaten Lebensgestaltung des
    Beschuldigten zu tun. Wenn hingegen ein Türke seine Schwester
    umbringen will, weil diese mit einem Deutschen ..." nee, das war wohl
    auch nicht gemeint.

    Jetzt aber: "Wenn etwas gefunden wurde, werden die Beschuldigten vor
    Gericht gestellt. Wenn aber nicht, müssen Sie trotzdem über die
    Überwachung informiert werden: Die Darmstädter Polizei stellt dann
    alle gefundenen Daten ins Internet!" - Menno!

    Oder: "Wenn die BKA-Fahnder mit dem Rechner fertig sind, bleibt auf
    diesem ein überschaubarer Datenbestand übrig" - neeee!

    "Jedenfalls muss sich die Bevölkerung keine Sorgen machen. Denn ein
    Richter entscheidet, ob es sich bei dem Überwachten um eine
    Privatperson oder eine Firma  handelt. Und davon gibt es in
    Deutschland nur maximal zehn!"

    So, das wars!

    Quote20. November 2007 1:18
    Fragen über Fragen
    Lord_Dumbish (699 Beiträge seit 11.03.05)

    "...gefährdet Datenschutz nicht..."

    Ja Herrschaftszeiten, wie soll denn das gehen, liebe Heisebrüder und
    Schwestern?

    Werden dann die
    Terroristenmörderraubinstallierkinderhasspredigmusikrunterlader
    anonym ermittelt und anonymisiert ans BKA gemeldet?

    Und dann im BKA:
    Beamter A:Du Wolfi, wir haben wieder so einen...
    Beamter B:Ja, Güntha, wer ist es denn diesmal?
    Beamter A: Hmmm, also, keine Ahnung, steht hier nix...

    Wie soll ein Trojanisches Pferd, mit dem ein System ggf.
    verdachtsunabhängig infiziert wird, und welcher Daten vom System an
    XYZ-unbekannt zurückliefert (relevantes wie Dokumente, Logs,
    whatever) den Datenschutz nicht verletzen?

    Oder meint Schäüöüöble etwa, dass die "gesammelen" Daten nicht an
    Dritte weiterverkauft werden (Kaufen Sie heute Ihre
    Dissertatsionsarbeit, Herr Schulze aus Pflönzenburg an der Schragl,
    ab 1€ bei IIh-Bei)?

    Oder wurde der "schwarze Koffer" an Schäübels (Spitzname Rollkoffer)
    in wirklichkeit durch Google überrreicht? Ziel: Marktdurchdringung
    des Googeldesktops durch die Hintertür? Auch der GoogleDesktop
    verletzt den Datenschutz nicht... sagt zumindest Google....

    Widermal: Fragen über Fragen...

    sofar
    lord.d



    Quote19. November 2007 17:30
    Ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen?
    Hanno Zulla, Hanno Zulla, sockpuppet@hanno.de (77 Beiträge seit 28.11.00)

    Und wieder einmal:

    [10 bis 20 Fälle
    Die Online-Durchsuchung, soviel wissen wir inzwischen, betrifft "nur 10 bis 20 Fälle pro Jahr" und wird, "nur mit sehr hohen Hürden und in extremen Ausnahmefällen" zum Einsatz kommen. Kritik und Ängste sind unbegründet denn "99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein." (bzw. 99,9%, 99,99% oder 99,999% - je nachdem, wen man gerade fragt). Rekapitulieren wir doch einmal, womit die Notwendigkeit der Online-Durchsuchung begründet wird...]
    http://www.hanno.de/blog/2007/10-bis-20-faelle/

    Komisch nur, dass BKA-Chef Ziercke, Bayerns Justizministerin Merk,
    CDU-Generalsekretär Pofalla und weitere exakt das Gegenteil von
    "ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen" sagen. Wieder und
    immer wieder.


    Quote20. November 2007 10:17
    Unsere Friede, Freude und Eierkuchen-Regierung.
    Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

    Alles super um den Bundestrojaner.
    Unbescholtene Bürger werden nicht betroffen sein, Sicherheit des PC
    ist gewährleistet, der User wird danach informiert usw.

    Glauben diese Leute echt an den Weihnachtsmann ?

    Quote20. November 2007 9:24
    Eine neue Qualität
    leider_heiser (mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.04)

    hat die offensichtliche Unlogik der Argumentation schon.

    "Das Einbrechen in Computersysteme und das Durchwühlen der dort
    vorfindlichen Daten und Dateien gefährdet den Datenschutz nicht".

    Ein solcher Satz hat die logische Qualität von:

    "Das Zerschmettern einer Porzellanvase nach Fall auf einen
    Steinfußboden gefährdet die Integrität der Vase nicht." - sie ist
    halt danach bloß karpOtt.

    Ich muss zugegen: Das hat schon etwas sprachlich entwaffnendes. Zu
    solchen Sätzen kann man nicht mehr viel sagen. Das ist irgendwie in
    den Grenzen einer argumentativen Auseinandersetzung nicht mehr
    machbar.
    Weil das dazu notwendige Mittel, die Sprache als Träger von
    Bedeutung, zerstört wurde.

    Bei solchen Setzungen von Doppeldenk und Zwiesprech ist man schon
    einigermaßen irritiert. Würde man jetzt vom Sprecher die Postion der
    Macht, das staatliche Gewaltmonopol im Rücken, abziehen - dann würde
    man in psychiatrischen Kategorien denken. Das wäre nicht weiter
    bedrohlich. Irritierend, ja. Aber nicht gefährlich.

    Mit der strukturellen Macht der staatlichen Position plus der
    Artikulationsmacht der (eher unkritischen) Massenmedien im
    Hintergrund werden solche Sätze etwas brisanter.

    Sie sind geeignet, entweder Resignation oder Verzweiflung bei
    denjenigen Rezipienten solcher Sätze auszulösen, die noch ihrem
    eigenen Verstand ein wenig trauen.

Aus: "Schäuble: Bundestrojaner gefährdet Datenschutz nicht" Stefan Krempl (19.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99238



Quote[...] Wird bei der geplanten Online-Durchsuchung der Datenschutz genügend berücksichtigt? Wird meine Privatsphäre ausreichend geschützt? Wie bleiben meine privaten Dokumente geschützt? Wie bleiben gewerbliche und berufliche Unterlagen geschützt?

Zunächst zur Klarstellung: Die Online-Durchsuchung dient ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn andere Mittel und Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei nicht ausreichen, um Attentatspläne offenzulegen und die Hintermänner zu identifizieren. Online-Durchsuchungen sollen nicht flächendeckend durchgeführt werden - und nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger.

Zum Datenschutz: Bevor eine Online-Durchsuchung durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt wird, prüft ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf. Dabei gilt, dass die Sicherheitsbehörden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten müssen.

Außerdem sind Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. So ist die Online-Durchsuchung auf höchstens drei Monate zu befristen.

Werden die Betroffenen von einer erfolgten Online-Durchsuchung informiert?

Die Betroffenen werden grundsätzlich nach Abschluss darüber unterrichtet, dass die Ermittlungssoftware bei Ihnen auf den Rechner gespielt wurde. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Benachrichtigungspflichten bei heimlichen Maßnahmen werden befolgt.

Ist sichergestellt, dass durch die Installierung der Ermittlungssoftware die auf dem betroffenen Rechner installierte Sicherheitssoftware nicht beeinträchtigt wird und dadurch Unbefugte zu anderen, zum Beispiel kriminellen Zwecken in die Rechner von Bürgern eindringen können?

Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. Dritten wird somit ein Eindringen in den Rechner durch den Einsatz der Software nicht erleichtert werden.


Könnte die Ermittlungssoftware entdeckt und dann zu eigenen Zwecken missbraucht werden?

Das Risiko einer Entdeckung und der missbräuchlichen Nutzung der Ermittlungssoftware wird durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt. Außerdem wird sichergestellt, dass die Software keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet.


[...] Es wird behauptet, dass die Online-Durchsuchung Bürgerinnen und Bürger unzulässig unter einen Generalverdacht stellen würde – stimmt das und wie verhält sich dies zu der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung?

Online-Durchsuchungen dienen der Bekämpfung des Terrorismus und der Verhinderung von Attentaten und Anschlägen, wie sie beispielsweise auf Regionalzüge in Koblenz und Köln geplant waren. Es wird nur bei einem gezielten Verdacht mit dieser Methode ermittelt.

Die Online-Durchsuchung ist nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig - als letztes Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus bei begründetem Verdacht. Dies fordern schon die Vorgaben unseres Grundgesetzes. Diese rechtlichen Voraussetzungen führen dazu, dass es nur zu einer sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen wird.

[...]

Welche Rechtsmittel werden gegen Online-Durchsuchungen zugelassen?

Der Betroffene hat nach erfolgter Benachrichtigung die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Benachrichtigung erhält er durch das Bundeskriminalamt.

...


Aus: "Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen" (bmi.bund.de, 11/2007)
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Online__Durchsuchungen.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Innenminister Schäuble beteuert im Streit um die Online-Durchsuchung, dass "ausschließlich" der BKA-Präsident die Ausspähung von Computern beantragen dürfe und Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Im Gesetzentwurf steht jedoch etwas anderes.

Von Alexander Richter, tagesschau.de

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat erneut für eine rechtliche Regelung zur heimlichen Ausspähung von Computern geworben. Das Gesetz werde hohe Hürden für die so genannte Online-Durchsuchung enthalten, sicherte der Minister auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden zu. Eine solche Maßnahme solle "ausschließlich auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes und auf Anordnung eines Gerichtes erfolgen", sagte Schäuble.

Tatsächlich schreibt der Paragraph 20k des derzeit strittigen Gesetzentwurfs jedoch vor, dass nicht nur der BKA-Präsident, sondern auch dessen Vertreter einen "verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme" bei Gericht beantragen dürfe. Zu gut Deutsch: Der Amtschef kann die Aufgabe an jemand anders delegieren.

Auch heißt es in dem zweiten Absatz des Paragraphen: "Bei Gefahr in Verzuge kann die Anordnung durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft." Im Extremfall wäre es also möglich, dass ein BKA-Beamter, der vom Präsidenten mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurde, eine Online-Durchsuchung wegen "Gefahr im Verzuge" anordnet und bis zu drei Tage die Computer tatsächlicher oder vermeintlicher Verdächtigter ausspionieren lassen kann, ohne dass ein Gericht einschreitet. Auch wenn die so gewonnenen Daten nicht in einem Prozess verwendet werden dürfen


Für Schäuble ist der Gesetzentwurf, der innerhalb der Bundesregierung noch heftig diskutiert wird, notwendiges Mittel, damit der Staat nicht "blind und dumm" werde. " Die Online-Durchsuchung ist kein qualitativer Einschnitt, sondern Anpassung der Ermittlungsinstrumente an den technischen Fortschritt", so der Minister bei der BKA-Tagung.

Doch welchen technischen Fortschritt meint Schäuble? Er spricht im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung meist vom Internet. So auch in Wiesbaden: "Das Internet ist zum Leitmedium des Heiligen Krieges gegen die westliche Welt geworden." Deshalb sei die Überwachung des Netzes mittels Online-Durchsuchung die "Ultima Ratio der Terrorismusabwehr." Doch der Internetdatenstrom kann schon längst belauscht werden. Er wird juristisch ähnlich wie ein Telefongespräch gewertet. Das diese Methode Ergebnisse bringt, bewies jüngst der Fall der aufgedeckten Anschlagspläne dreier junger Männer, die Anfang September im Sauerland festgenommen worden waren.

Doch das Bundesinnenministerium will nicht nur zeitgleiche Kommunikation im Internet ausspionieren. Die Sicherheitsbehörden wollen an die Computer ran. Technisch möglich wäre die "Online-Durchsicht". Bei dieser Variante dringen die Ermittler verdeckt über eine Internet-Verbindung in Rechner von Verdächtigen ein und protokollieren sozusagen live alle Aktionen am Computer, wie etwa die Tastatureingaben. Es gäbe aber auch die Technik der "Online-Überwachung". Dabei wird ein Programm auf den Computer aufgespielt, das die auf der Festplatte gespeicherten Daten in Gänze kopiert oder nach Stichwörtern durchsucht. Die Ergebnisse könnten dann online an Sicherheitsbehörden überspielt werden - alles ohne Wissen des Verdächtigen. Jenseits der technischen Raffinessen gibt für Strafverfolgungsbehörden einen tausendfach beschrittenen Weg, an Computerdaten eines Verdächtigen heranzukommen: Einen Hausdurchsuchungsbefehl beantragen und den verdächtigen Rechner beschlagnahmen.

Die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre, informelle Selbstbestimmung oder das besondere Vertrauensverhältnis bestimmter Berufsgruppen sieht Schäuble mit seinem Gesetzentwurf nicht in Gefahr. Er sicherte in Wiesbaden zu, dass Berufsgeheimnisträger im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen besonders geschützt werden sollen. Damit sei ein hinreichender Schutz der Grundrechte gewährleistet.

Doch auch hier verschweigt der Minister den vollen Wortlaut des Gesetzentwurfs. Dort werden lediglich Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete ausdrücklich geschützt. Die Strafprozessordnung fasst den Kreis der Berufsgeheimnisträger jedoch viel weiter: Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Psychologen, Journalisten sowie Mitglieder von Beratungsstellen für Drogenmissbrauch oder Schwangerschaftsabbrüche. Doch für diese Gruppe sieht Schäubles Gesetzentwurf keinen Schutz vor Online-Durchsuchungen vor.

Quelle: tagesschau.de


Aus: "Online-Durchsuchung: Schäuble verschweigt wichtige Details" (21.11.2007)
Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=2838440/1lfmcm4/


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Quote[...] Nach Wolfgang Schäuble (CDU) drängt nun auch Sebastian Edathy (SPD) auf eine zügige Vorbereitung künftiger Online-Überwachungen. Der Chef des Innenausschusses sagte gegenüber der 'Thüringer Allgemeinen' (Mittwochsausgabe), er halte es für "relativ wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht nicht per se die Online-Durchsuchung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären wird". Das Urteil der Karlsruher Richter wird aber erst in einigen Monaten erwartet.

Dazu erklärt Petra Pau, die für Die Linke im Innenausschuss des Bundestags sitzt: "Von Anfang an war klar, dass die SPD innerhalb der großen Koalition das sicherheitspolitische Zünglein an der Waage sein wird. Nun neigt es sich offenbar rasant zugunsten heimlicher Online-Durchsuchungen." Zyniker würden sagen: Auf die SPD sei Verlass, im Zweifel immer gegen die Bürgerrechte. (as)


Aus: "Online-Durchsuchung: SPD schwenkt auf offene Zustimmung um - Edathy drängt nun auf zügige Vorbereitung" (21.11.2007)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2053105&section=Security


Textaris(txt*bot)

QuoteWegen der Verschlüsselung der Kommunikation im Internet sprechen sich Ermittlungsbehörden wie das BKA seit längerem für die heimliche Online-Durchsuchung aus. Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit einer entsprechenden Regelung in Nordrhein-Westfalen. Eine Entscheidung gibt es wahrscheinlich im Frühjahr. Der Freiburger Rechtsexperte Ulrich Sieber rechnet damit, dass die Karlsruher Richter die Online-Durchsuchung in engem Rahmen erlauben werden, wie der Professor auf der Konferenz sagte.

BKA-Chef Ziercke verwies auf die Verschlüsselung im Internet. Ermittler könnten deswegen Internet-Telefongespräche über die beliebte Software Skype nicht mithören. "Das stellt uns vor gravierende Probleme." Mit der Online-Durchsuchung sollen Ermittler noch vor der Verschlüsselung an die Daten kommen. Um besser gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen zu können, vereinbarte das BKA am Rande der Konferenz eine Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie dreier Internetbeschwerdestellen. Die jahrelange Zusammenarbeit bei der Weiterleitung, Bearbeitung und Verfolgung von Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im Internet solle damit noch effektiver werden. Bei der diesjährigen BKA-Herbsttagung haben sich Experten drei Tage lang über Kriminalität im Internet ausgetauscht.
.

Quote

bagalude (22.11.2007, 20:32 Uhr)

Macht

Machen wir uns doch nichts vor. Es geht längst nicht mehr um Terroristen oder Schwerverbrecher (in diesem Zusammenhang finde ich es immer Interessant dass von Kinderpornographie geredet wird, sind doch schwerer Betrug, Waffen und Drogenhandel weitaus stärker vertreten) sondern nur darum weiter staatliche Macht auszubauen. Es geht nicht darum die Welt sicherer zu machen sondern sie so zu Formen wie man will. Und das ist das in letzter Zeit häufig verwendete Bild der "sauberen deutschen Leitkultur". Wer nicht in dieses Bild passt wird halt angepasst oder verschwindet schlicht. In einer Zeit wo (nachweislich) Unschuldige von Ermittlungsbehörden terrorisiert werden, Polizisten und Staat Gesetzte mit Füssen treten und Politiker von "Bagatell Verfassungsbrüchen" und "das man die Verfassung bis an ihre Grenzen ausreizen muss" sprechen ist schon viel zu viel den "Bach" runter gegangen. Ein Rentner aus meinem Haus meinte neulich das er Angst vor dem habe was er jetzt schon zum zweiten Mal erleben muss, aber leider nicht mehr die Kraft dagegen zu kämpfen. Mir hat er damit die Augen geöffnet und ehrlich, je weiter ich sie aufmache desto mehr Angst bekomme auch ich... Armes Deutschland
Wobei ich sagen muss ich finde die bereits beschlossene "Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung" weitaus beängstigender als ein Bundestrojaner. Nur komisch das nicht mal die Tagesschau sie auch nur mit einem Wort in den Nachrichten erwähnt hat.

...



QuoteThane (22.11.2007, 19:39 Uhr)

Erwartungshaltung

...Effektiv hat der Mann/Frau von der Strasse doch mehr Angst vor der nächsten Preiserhöhung als davor das ein heraufbeschworene Terrorist eine Bombe zündet. In einem Land wo man aus Angst vor Repressalien schon jetzt mit der freien Meinungsäusserung vorsichtig sein muss.


QuoteRosaRoth (22.11.2007, 20:17 Uhr)

Die Nummer mit dem Terrorismus zieht nicht mehr

... jetzt muss wieder der Schwerverbrecher herhalten.
Tatsächlich soll aber der kritische Bürger ausgeschnüffelt werden, bevor den Polit-Angestellten die Macht streitig gemacht wird. Ausgeschnüffelt werden wir schon lange, das übernehmen mal schnell befreundete Geheimdienst z. B. Österreich.
Wir werden schon längst überwacht. Sie brauchen nur noch die Gesetze dazu, damit sie den Sack zumachen können.
Nach den Schnüffelgesetzen fällt die Meinungsfreiheit und der Rest unserer armseligen Demokratie.




Aus: "Online-Durchsuchung: "Der Staat darf nicht alles wissen"" Thomas Seythal, AP (22. November 2007)
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/:Online-Durchsuchung-Der-Staat/603329.html?id=603329



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Quote[...] Punktsieg im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen für die SPD: Vertreter von Bundesregierung und Union erklärten auf dem Bitkom-Forum zur inneren Sicherheit am heutigen Mittwoch in Berlin, dass man gemäß dem Drängen der Sozialdemokraten vor einem Entscheid über eine Befugnis für bundesweite Online-Razzien das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wolle. "Das haben wir so vereinbart", sagte Stephan Mayer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, in Bezug auf entsprechende Koalitionsgespräche. Zuvor hatte auch August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, signalisiert, dass der Gesetzesentwurf mit der umkämpften Passage zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zunächst auf Eis gelegt worden sei.

Die Karlsruher Richter zeigten bei der Anhörung über die Schnüffellizenz für den Verfassungsschutz in NRW Anfang Oktober deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität der entsprechenden Gesetzesgrundlage. Dennoch beharrten vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, auf der raschen Einführung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen im Rahmen der Novelle des BKA-Gesetzes. Die roten Roben dürften die Klausel für Online-Razzien kippen, hat Mayer dagegen inzwischen erkannt. Das Landesgesetz sei wohl tatsächlich "nicht optimal ausgestaltet". Man wolle daher die Hinweise aus Karlsruhe im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aufgreifen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts könne aber "kein apodiktisches Urteil" für einen Beschluss im Bundestag darstellen.

Generell hält Mayer den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners weiter für "am allervordringlichsten erforderlich", weil das Hauptkommunikationsmittel von Terroristen und anderen Straftätern heutzutage das Internet sei. Über das klassische Telefon würden dagegen kaum noch relevante Informationen übermittelt. Der Gesetzgeber habe daher die "verdammte Pflicht", Ermittlern Möglichkeiten zu geben, sich auf gleicher Augenhöhe mit den Kriminellen zu "duellieren". Der private PC dürfe da "nicht sakrosankt sein".

Für Max Stadler, FDP-Obmann im Innenausschuss des Bundestags, lautet das Grundproblem dagegen, "ob es einen Kernbereich der Privatsphäre geben soll, den wir unangetastet lassen". Die Sicherheitsbehörden sollten zwar "den neuesten technischen Stand zur Verfügung haben". Man müsse aber bei den alten rechtsstaatlichen Prinzipien bleiben. Danach habe der Staat wohl das Recht, jemand zu überwachen. Aber nur dann, wenn er sich verdächtig gemacht habe. "Auch zur Verhinderung von Straftaten muss an ein konkretes Verdachtsmoment angeknüpft werden, sonst geraten ja praktisch alle ins Visier." Mit Online-Razzien lasse sich der Gesetzgeber zudem auf ein Hase-und-Igel-Spiel ein. "Wenn es einen Verdächtigen in Berlin gibt, sollen dann auch alle Berliner Internet-Cafés flächendeckend überwacht werden?", warf Stadler als Frage auf. Bei einem solchen Ansatz würden "die Maßstäbe verloren gehen".

Die von Befürwortern heimlicher Online-Durchsuchungen in der Union gern ins Feld geführten hohen Verfahrenshürden bezeichnete der Liberale als "stumpfes Schwert". Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), dem das Innenministerium die Befugnis zur Beantragung entsprechender Ermittlungsmaßnahmen geben will, werde in jedem Fall sicher "bestimmte Verdachtselemente" vortragen. Wer diese als Richter ablehne, "hat eine ganz große Verantwortung". Zu einer echten Eingrenzung würden die Anforderungen an das Prozedere daher wohl kaum führen. Stadler verwies zudem auf eine stärkere Sensibilisierung für den Schutz der Privatsphäre gegenüber dem Staat in der Bevölkerung, die auch etwa mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gewachsen sei. Gerade viele jüngere Menschen würden sagen, "das geht uns zu weit".

Gleicher Ansicht war Heribert Prantl, Leiter des Ressorts Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung. Er beschwor die Gefahr herauf, "dass die Akzeptanz von Sicherheitsgesetzen schwindet". Die "Generation Internet" springe ab und verweigere den Gesetzesgehorsam, wie sich am Widerstand gegen neue Überwachungsvorhaben in der Blogosphäre bereits zeige. Er vermisse in der Diskussion um die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen die Frage nach dem "absoluten Tabu". Dieses verlaufe wohl "in der Nähe des privaten Computers".

Der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Udo Helmbrecht, stellte dagegen die Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden durch eine neue, von Kommunikation getragene und in virtuellen Welten lebenden Gesellschaft in den Vordergrund. Nationale Territorien und Bereiche wie "Wohnung" oder "Haus" seien darin nicht mehr abgrenzbar. Als größtes Problem bezeichnete er dabei die Entwicklung internationaler Bot-Netze. Zur Online-Durchsuchung wollte Helmbrecht nicht direkt Stellung nehmen. Er zeigte sich nur sehr unglücklich, dass die Medien weiter vom "Bundestrojaner" sprächen. Beim BKA in Arbeit sei dagegen eine "Remote Forensic Software" (RFS), die keine Schwachstellen in IT-Infrastrukturen ausnutzen werde.

"Viel mehr Augenmaß" in der Debatte forderte Thomas Tschersich von der Deutschen Telekom. Vor dem Ruf nach neuen Befugnissen müssten zunächst die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. "Wir müssen die Überwachungsfähigkeit in die Netze integrieren", führte der Vorsitzende des Lenkungsausschusses Sicherheit im IT-Branchenverband Bitkom am Beispiel der Verpflichtung zum Einbau von Abhörboxen durch die Provider aus. Aber nur Behörden in drei Bundesländern seien technisch überhaupt in der Lage, sich dort einzuklinken. Mit der RFS bekäme man jedenfalls "nur die Dummen", während man den Internet- und E-Mail-Anschluss von Verdächtigen schon beschatten könne. Größtes Problem seien aber nicht Einzelmaßnahmen, sondern "die hunderttausend Überwachungsbeschlüsse, die bei uns reinflattern".

Quote28. November 2007 20:28
Sehr interessante Reaktion
pantouffle (306 Beiträge seit 19.01.07)

Der Verfassungsrichter Helmut Wolf hält die Beschwerden "für
aussichtsreich". Im Gegensatz zu den üblichen Geflogenheiten  wird
der wahrscheinliche Ausgang der Klage vorweggenommen.
Das kommt nicht unerwartet; Jeder Demokrat hatte damit gerechnet. Wie
schon viele Vorstöße in Richtung Überwachungsstaat in den letzten
Jahren wird wohl auch dieses am Bundesverfassungsgericht scheitern.
Interessant dabei ist die jetzige Reaktion : Die Politik zeigt
bedingte Reflexe. Wie die pawlowschen Hunde sabbern sie schon bei der
"Futterglocke".
Eine nachvollziehbare Reaktion wie "wir haben Schei.. gebaut - machen
wir es besser", "das Gesetz ist grundgesetzwidrig - wir haben uns
geirrt" findet wie üblich nicht statt. Eine Scham darüber, gegen das
Grundgesetz (auf das sie vereidigt sind) zu verstoßen, gibt es nicht.
Der wohlige Charme des Faschismus und die Machtgeilheit überwiegt
jeden möglichen Zweifel.

Der Satz

> Das Landesgesetz sei wohl tatsächlich nicht optimal ausgestaltet

bedeutet, das man sich wieder einmal nicht geschickt genug an den
Gesetzen dieses Landes vorbeigelogen hat. Man ist erwischt worden.
Jeder erwischte Ladendieb würde in dieser Situation jedes Leugnen
aufgeben und sich still ins Polizeiauto setzen.
Die nicht!

> Die Entscheidung des Verfassungsgerichts könne aber "kein apodiktisches
> Urteil" für einen Beschluss im Bundestag darstellen.

Das kann man ja nur als als Drohung auffassen, daß sie sich weder
durch Recht oder Moral von irgend etwas abhalten lassen werden.
Sie haben nicht vor, sich stoppen zu lassen.

> Für Max Stadler, FDP-Obmann im Innenausschuss des Bundestags, lautet das
> Grundproblem dagegen, "ob es einen Kernbereich der Privatsphäre geben soll,
> den wir unangetastet lassen".

Den Satz muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Selbst wenn man
außer Acht lässt, daß das Bundesverfassungsgericht diese Frage schon
hinreichend kommentiert hat - das ist jetzt unverholener Faschismus.
(wer es nicht glaubt : lest den Satz 10 Mal hintereinander)

> Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können
> verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten
> gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr
> mir Gott helfe."

Das haben sie alle beim Amtsantritt geschworen. Dagegen haben sie
wiederholt verstoßen.
Von den Lobbyisten gekaufte eidbrüchige Lemuren, die allen Ernstes
behaupten, im Namen des Volkes zu handeln.
Verbrecher

MvG

Pantouffle




Aus: "Koalition will Online-Durchsuchung nicht übers Knie brechen" (28.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99711

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der hitzigen Bundestagsdebatte über den Haushalt des von ihm geführten Ressorts am heutigen Donnerstag erneut für heimliche Online-Durchsuchungen geworben. Die Notwendigkeit der geplanten neuen Ermittlungsmaßnahme suchte der CDU-Politiker mit einem Vergleich zu illustrieren: "Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge." Dass den Fahndern niemand den Einsatz von Computern und das Fahren auf der Datenautobahn verwehren will, thematisierte Schäuble im Anschluss nicht weiter. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten können, forderte er vielmehr pauschal. Nur ein Staat, der das Recht auch durchsetzen könne, sei ein Rechtsstaat.


news    29.11.2007 19:37    heise online
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Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt Meldung vorlesen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der hitzigen Bundestagsdebatte über den Haushalt des von ihm geführten Ressorts am heutigen Donnerstag erneut für heimliche Online-Durchsuchungen geworben. Die Notwendigkeit der geplanten neuen Ermittlungsmaßnahme suchte der CDU-Politiker mit einem Vergleich zu illustrieren: "Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge." Dass den Fahndern niemand den Einsatz von Computern und das Fahren auf der Datenautobahn verwehren will, thematisierte Schäuble im Anschluss nicht weiter. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten können, forderte er vielmehr pauschal. Nur ein Staat, der das Recht auch durchsetzen könne, sei ein Rechtsstaat.

Quote29. November 2007 19:39
Online-Razzien sind die Stasi der digitalen Welt
steno (mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.06)


So wird ein Schuh draus.

Quote29. November 2007 19:40
Wenn ich den Vergleich mal weiterspinne...
stardrifter (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.04)

... dann komm ich zu dem Schluß, daß also die Herren mit dem
Peterwagen einfach mal so in meine Wohnung schauen, in meiner
Unterwäscheschublade schnüffeln und ich nix davon weiß?

Gut, daß mir das mal jemand sagt, das hätte ich im Leben nicht
gemerkt!

Quote29. November 2007 19:47
Massive Verletzungen der Privatsphäre durch Polizeiautos?
sss123 (902 Beiträge seit 24.12.06)

Wäre mir ehrlich gesagt neu...


Quote29. November 2007 19:50
"Polizeiautos der digitalen Welt"
mas- (423 Beiträge seit 09.10.04)

Komisch. In der nicht digitalen Welt rammen die Polizeiautos mir
nicht direkt die Fassade zum Wohnzimmer ein um dann heimlich und ohne
mir was zu sagen dort alles zu verwanzen...

Und dabei könnte man den Vergleich schon so machen, daß er nicht so
gewaltig hinkt. Mit Polizeiautos bewegt man sich auf öffentlichen
Straßen. Und ja, auch die Polizei darf ganz normal im Internet
surfen. Da hatte noch nie jemand was dagegen.

Bekanntermaßen ist der Knackpunkt bei "Online-Durchsuchungen" ja
gerade, daß sie heimlich ablaufen ohne den Durchsuchten zu
informieren, was bei "normalen" Hausdurchsuchungen niemals heimlich
passieren darf auch aus verfassungsrechtl. Gründen.

Und bei Hausdurchsuchungen darf die Polizei nach dem Aufbruch einer
Wohnungstüre auch nicht einfach die Wohnungstüre offen stehen lassen
(wie ein Trojaner), sondern muß auf eigene Kosten ein neues Schloß
reintun und den Schlüssel dem Wohnungsbewohner zukommen lassen.

Tja, irgendwie sehen die realistischen Vergleiche dann nicht mehr so
gut aus für Stasi-Schräuble.

Quote29. November 2007 19:55
Das Innenministerium ist das Irrenhaus der digitalen Welt
Schily (mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.00)

Wenn Schäuble nicht mitbekommt, daß Polizeitautos
legal sind, Komputerkriminalität wie Schäuble sie
betreiben will aber illegal, dann steht er nicht
mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen
Verfassung und muß aus seinem Amt entfernt werden.

Quote29. November 2007 20:03
Polizeiautos ... soso ...
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

Also Herr Schäuble, ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben. Ist
mir auch egal - in meiner Welt jedenfalls:

- brechen Polizisten nicht in meine Wohnung ein, nur weil ich das
Pech habe, in Deutschland zu leben.

- wird auch das Polizeiauto nicht verwendet, um widerrechtlich Zugang
zu meiner Wohnung zu erlangen.

- darf ich bei jeder vom Richter angeordneten Durchsuchung meines
Hauses / meiner Wohnung auch anwesend sein.

- darf ich in einem solchen Falle auch Buch darüber führen, welche
Gegenstände entfernt (konfisziert) werden, um im Falle der Entlastung
meiner Person ebendiese zurückfordern zu dürfen.

- kann ich auch erkennen, ob während der Haus-Durchsuchung die
Poliziste "Beweise" platzieren.

- werde ich auch nicht 24/7 durch in einem vor meinem Haus geparkten
Polizeiauto sitzenden Beamten beobachtet.

- wird mir kein Polizist oder Polizeiauto 4 Monate nach einem
Telefonat aus dem Inhalt einen Strick drehen wollen.

usw usf

Herr Schäuble, tut mir, leid, aber der Vergleich hinkt so gewaltig,
wie Sie eindeutig im Rollstuhl sitzen. Die Online-Durchsuchung und
die Vorratsdatenspeicherung, das hat nichts mit "digitalen
Polizeiautos" zu tun, sondern mit sehr realem Staatsterrorismus. Und
da ist es egal, ob der "virtuell" oder "real" ist, er trifft in einem
Präventionsstaat, wie Sie ihn schaffen wollen, IMMER den Falschen.

Quote29. November 2007 20:07
Online-Überwachung _ist_ sinnvoll.
cunning (mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.06)

Das Instrument einer gezielten Online-Überwachung stellt natürlich
nichts anderes als das Pendant der Telefonüberwachung,
Wohnraumüberwachung etc. dar -- hier besteht ja auch weiter Konsenes.

Auch die gemeine (und verdachtsunabhängige) Vorratsdatenspeicherung
wäre eigentlich unbedenklich, wenn man sich sicher sein könnte, dass
mit diesen Daten kein Schindluder (also: weder Schlampereien noch
gezielter Datenmissbrauch) getrieben wird ...

Die Debatte um "Online-Razzien" wirkt hingegen nur noch unfreiwillig
komisch.

Und nicht nur, weil eigentlich keiner weiß, was das sein soll oder
wie derartiges zu realisieren wäre.

cunning

Quote30. November 2007 0:57
Re: Online-Überwachung _ist_ sinnvoll.
e4, Hermann Ruopp (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.06)

Du schreibst von Komisch! Nein Komisch ist eine Totalüberwachung der
Bevölkerung ganz bestimmt nicht. Und darauf wird es am Ende hinaus
laufen.
Man braucht nur dazu sein Gehirn einzuschalten und weiter Denken.
Dazu sollte man auch aus der Geschichte lernen. Und sich einmal
Überlegen was für eine Macht alleine die Gestapo oder die Stasi
gehabt hätte. Mit denn Technischen Möglichkeiten von Heute.


Quote29. November 2007 20:45
und Schäuble ist der Mielke der Gegenwart
free internet (2 Beiträge seit 19.05.03)

und nicht das mir einer kommt der Vergleich sei unzutreffend.
Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Bewegungsprofile durch
Handyortung gab es in der DDR nicht. Das Bankgeheimnis ist auch
abgeschafft, der Datenabgleich zwischen Behörden geht automatisch.
Bewegungsprofile durch PKW-Kennzeichen-Scanning. An der erneuten
Einführung einer Personenkennzahl ist er auch dran. Viedoüberwachung
überall, klar mit Gesichtsscanning automatisch per Computer. Falls
Ihr mal vergessen habt wann Ihr gewesen seid, ruft einfach beim BKA
an...
Ich warte noch drauf das einem bei einer Vernehmung demnächst eine
Liste mit den Zeiten und Waren die ich per EC-Karte gekauft habe
vorgelegt wird.

Quote29. November 2007 21:46
Tatü-tata, tatü-tata, der Schäuble ist da!
Der Meta von Xa (608 Beiträge seit 29.11.02)

...

Videokameras in öffentlichen Toiletten sind die Polizeiautos der
beschissenen Welt.




Aus: "Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt" (29.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99773


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen hat sich im Vorfeld der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern gegen heimliche Online-Durchsuchungen und weitere Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger ausgesprochen. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung müsse gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "absolut tabu" bleiben, erklärte der SPD-Politiker laut dpa. Ein flächendeckendes Ausspähen ohne konkrete Anhaltspunkte richte gesellschaftspolitisch "enormen Flurschaden" an: "Wir müssen ein größeres Gespür dafür vermitteln, dass man die Demokratie auch zu Tode schützen kann." Es gebe genügend Instrumente im Strafprozessrecht, um die Bedrohungen für die innere Sicherheit auch im Internet abzuwenden. Die Polizei dürfe nicht als "staatlicher Hacker" agieren.

Auf der Tagesordnung des Treffens der Innenminister, das am heutigen Mittwochabend in lockerer Runde beginnt, steht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus mal wieder weit oben. Besprochen werden soll etwa eine weitere Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen als Konsequenz aus den im September vereitelten Terrorplänen deutscher Islamisten und den Festnahmen im Sauerland. Konkret wird es etwa um den heftig umkämpften Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) gehen. Zum einen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darin auch gleich eine Befugnis für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" verankert sehen. Zu einer Einigung an diesem Punkt wird es aber wohl kaum kommen. Vertreter der großen Koalition haben unlängst klar gemacht, dass sie hier erst das Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Befugnis zu Netzbespitzelungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wollen.

Auf Widerstand dürfte Schäuble auch mit seinem Vorhaben stoßen, die Präventivbefugnisse des BKA allgemein in der vorgeschlagenen Weise auszubauen. Sogar aus den Unions-regierten Ländern gibt es dagegen heftige Proteste. Im Hintergrund schwelt ein Kompetenzstreit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Mit dem Entwurf für das neue BKA-Gesetz sollen die Ermittler und bisherigen Strafverfolger stärker für die Gefahrenabwehr zuständig werden und letztlich mehr geheimdienstliche Kompetenzen erhalten. Den Verfassungsschützern, deren traditionelle Aufgabe die Vorfeldermittlung ist, geht dies zu weit. Sie fürchten eine Aufhebung der Trennung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit. Nicht spruchreif dürften somit auch im Raum stehende Punkte wie eine erneute Ausdehnung der Video- und Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei sowie eine Neudefinition besonders zu beobachtender "Gefährder" sein. Weiter verhandelt werden soll über mögliche Verbote der NPD und von Scientology.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat derweil auf dem Parteitag der CDU in Hannover Anfang der Woche erneut vehement für mehr Überwachung sowie eine Aufhebung der Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit geworben. Die Politik dürfe "Gefährdern und Kriminellen" nicht signalisieren, dass Deutschland ein geeigneter "Ruheraum für Terroristen" ist, sagte die CDU-Chefin in ihrer 70-minütigen Rede unter viel Beifall. Deswegen besage das Konzept der Christdemokraten, dass die Bundeswehr heute auch im Inneren unter bestimmten Bedingungen einsetzbar sein müsse. Unter "bestimmten restriktiven Bedingungen" seien zudem Online-Razzien erforderlich: "Davon werden wir nicht abgehen." Wer das "als Marsch in den rechtlosen Überwachungsstaat diffamiert", wisse nicht, was es heiße, in einem solchen zu leben, betonte die ostdeutsche Politikerin. Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten".

Mit großer Mehrheit haben die CDU-Delegierten am Montagabend zudem den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm mit einigen Änderungen aus den regionalen Vortreffen der Partei beschlossen. "Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hiefür notwendigen Informationen zu beschaffen", heißt es in den Leitlinien für die selbsternannte politische Vereinigung "der Mitte". Belange des Schutzes der Privatsphäre seien mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen: "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden."

Weiter fordert die CDU in dem finalen Papier (PDF-Datei: http://www.hannover2007.cdu.de/download/071203-beschluss-grundsatzprogramm-2.pdf) für "Freiheit und Sicherheit" in Deutschland das die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Justiz ausgebaut werden müsse, wobei Schäuble hier am Wochenende bereits seine Vorstellungen für ein präventives Polizeirecht in westlichen Ländern präsentierte. Das Programm fordert an dieser Stelle: "Grenzenloser Kriminalität muss unbegrenzt Recht entgegengehalten werden können."

Quote5. Dezember 2007 12:01
Einfach zusammenlegen
Bartmoss (mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.00)

Einfach Polizei und Geheimdienst wieder zusammenlegen, dann gibt es
da kein Gerangel. Die neue Behoerde nennen wir dann Geheime
Staatssicherheitspolizei (Gestasipo). Als Consultant kann dann hier
ein lupenreiner Demokrat dienen, der hat da Erfahrung auf dem Gebiet.

Quote5. Dezember 2007 12:12
Früher war doch alle besser ... ;-)
Wolfgang Nohl, Wolfgang Nohl (mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.03)

Ja in den fünfziger und sechziger Jahren da trauten sich unsere
"politischen Vertreter" mit brauner Vergangenheit nicht aus den
Löchern, es hätte ja die (wenn auch geringe) Gefahr bestanden, dass
sie von ihrer Vergangenheit eingeholt werden.

Heute ist das natürlich was anderes.
Heutige Politiker kennen offensichtlich keine Skrupel,
wenn es darum geht, das Volk wieder unter die Knute zu bekommen.

Als Alibi wird in der Vergangenheit der braunen Firmenbosse und
parteigrößen herumgestochert ...
Natürlich ohne Folgen,
den die "Gnade der biologischen Uhr" hat sie bereits jeglicher
Verfolgung entzogen.

mfg Wolfgang Nohl

Quote5. Dezember 2007 12:22
Re: Früher war doch alle besser ... ;-)
db_maniac1 (mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.04)

Mit Deiner Annahme, dass sich die Altnazis in den fünfziger Jahren
nicht aus den Löchern getraut hätten, liegst Du ziemlich schief. Die
haben reihenweise ganz offen weitergemacht, als wäre nie etwas
gewesen. Und es herrschte eine sehr unheilige Tendenz, deren
Vergangenheit schlichtweg zu ignorieren. In Juristenkreisen fand man
damals besonders viele stramme Exvolksgenossen.
Regards,

Steve

Quote5. Dezember 2007 12:30
Re: Früher war doch alle besser ... ;-)
-el (mehr als 1000 Beiträge seit 11.04.00)

Und dann kamen die 68er und haben "Bewährtes diskreditiert".
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26555/1.html

-el


Quote5. Dezember 2007 12:25
Re: Einfach zusammenlegen
troll-proll (mehr als 1000 Beiträge seit 16.12.04)

genau!
auch gleich weg mit der Gewaltenteilung.
die hindert doch nur recht(s)schaffene Innenminister daran, hier für
Sicherheit zu sorgen.




Quote5. Dezember 2007 12:05
Widerlich
Acro (719 Beiträge seit 07.07.04)

>...Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten"

abnormal. Das ist der Gipfel der Dreistigkeit und Unverfrorenheit.
Wie scheinheilig muss man eigentlich sein, solch einen Scheissdreck
(sorry) zu verzapfen?

Demnach verhöhnt also heute jeder, der sich heute gegen die
NS-Diktatur stellt, die Menschen, die das erleben mussten, nicht
wahr?

Herr wirf Hirn vom Himmel. Aber viel.

Und genauso viel Anstand.

Quote5. Dezember 2007 12:07
Ja ja!
The One True God (mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.07)

"Wehret den Anfängen" ist falsch, denn sowas kann ja nicht mehr
passieren.

Ist halt so definiert! Da kann man nichts machen.


Quote5. Dezember 2007 12:17
Verhöhnt
display (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.01)

> Wer das "als Marsch in den rechtlosen Überwachungsstaat diffamiert", wisse
> nicht, was es heiße, in einem solchen zu leben, betonte die ostdeutsche
> Politikerin. Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten".

Veröhnt dürften sich vermutlich wohl eher die Leute vorkommen die in
der DDR auf die Strasse gegangen sind und dem System ein Ende
bereitet haben und sich jetzt einer noch viel weitreichenderen
Überwachung mit technischen Moeglichkeiten von denen die Stasi früher
nur träumen konnte ausgesetzt sehen.

Aber das waren sicher auch keine Leute die wie Frau Merkel früher als
Kreisleitungsmitglied und ,,Sekretärin für Agitation und Propaganda"
bei der FDJ tätig waren.

Quote5. Dezember 2007 12:21
Re: Verhöhnt
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

display schrieb am 5. Dezember 2007 12:17

> Aber das waren sicher auch keine Leute die wie Frau Merkel früher als
> Kreisleitungsmitglied und ,,Sekretärin für Agitation und Propaganda"
> bei der FDJ tätig waren.

Ehrlich? Quelle?

Quote5. Dezember 2007 12:24
Re: Verhöhnt
Faglork (111 Beiträge seit 20.10.04)

accent schrieb am 5. Dezember 2007 12:21

> display schrieb am 5. Dezember 2007 12:17
>
> > Aber das waren sicher auch keine Leute die wie Frau Merkel früher als
> > Kreisleitungsmitglied und ,,Sekretärin für Agitation und Propaganda"
> > bei der FDJ tätig waren.
>
> Ehrlich? Quelle?

http://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel

faglork

Quote5. Dezember 2007 12:40
Re: Verhöhnt
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

Faglork schrieb am 5. Dezember 2007 12:24

> http://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel

OMG WTF?

Quote5. Dezember 2007 13:38
Re: Verhöhnt
Fusselbaer007 (mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.05)

accent schrieb am 5. Dezember 2007 12:40

> Faglork schrieb am 5. Dezember 2007 12:24
>
> > http://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel
>
> OMG WTF?

Das erklärt Einiges in Hinsicht auf STASI 2.0,
gelle?

Quote5. Dezember 2007 13:46
Re: Verhöhnt
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

Fusselbaer007 schrieb am 5. Dezember 2007 13:38

> Das erklärt Einiges in Hinsicht auf STASI 2.0,
> gelle?

Das auch:

Teilnehmer der Bilderberg Group 2005:

Otto Schily, Bundesminister des Inneren
Angela Merkel, Parteivorsitzende CDU
Friedbert Pflüger, Bundestagsabgeordneter CDU
Matthias Wissmann, Bundestagsabgeordneter CDU
Josef Ackermann, Vorstandschef Deutsche Bank AG
Mathias Döpfner, Vorstandschef Axel Springer Verlag
Klaus Kleinfeld, Vorstandschef Siemens AG
Jürgen Schrempp, Vorstandsvorsitzender der Daimler-Chrysler AG
Hilmar Kopper, Vorstandsmitglied der Daimler-Crysler AG
Hubert Burda, Vorsitzender bei Hubert-Burda-Media
Klaus Zumwinkel, Vorsitzender der Deutschen Post AG
Matthias Nass, Stellv. Herausgeber "Die Zeit".
Eckehard Schulz, Vorsitz Thyssen Krupp AG







Quote5. Dezember 2007 12:20
Schäuble ist eine Anagramm für "Belausche"
Dillinger, dillinger@operamail.com (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.02)


Das jedenfalls haben die Leute von "Titanic" herausgefunden.


Quote5. Dezember 2007 12:24
Über 340.000 Vollbeschäftigte sind auf zusätzliches Arbeitslosengeld angewiesen!
mon (mehr als 1000 Beiträge seit 07.02.03)

Wie viel mehr Schaden kann ein Terrorist oder eine terroristische
Vereinigung einem Sozialstaat eigentlich noch antun, was eine
Bundesregierung aus Union und SPD nicht schon bereits mit der breiten
Unterstützung der Wirtschaftslobby geschafft hätten?

Wenn vollbeschäftigte Arbeitnehmer Gefahr laufen, ihren Job zu
verlieren, weil die Bundesargentur für Arbeit auf der anderen Seite
Arbeitsplätze durch Steuergelder subventioniert, welche die
Konkurrenzfähigkeit von kleine bis mittelständische Unternehmen
zerstört.

Wenn weiterhin Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt wird, jeden Job, ob er
nun existenzsichernd ist oder nicht, anzunehmen ohne dabei zu
berücksichtigen, dass andere Unternehmen Aufgrund des staatlich
geschaffenen Konkurrenzdrucks langfristig nicht überleben können.

Wenn weiterhin die Spirale der steigenden Lebenshaltungskosten durch
die Steuerpolitik derart in die Höhe getrieben wird, dass man
inflationäre Zustände schafft, die es den Menschen dann nicht mal
mehr ermöglicht, von einem Einkommen würdevoll leben zu können.

Ausgerechnet dann, benötigen wir nicht noch zusätzlich eine Millarden
Steuerverschwendung, die es den Drecksäcken, die diese Zustände
bewusst in kauf genommen haben, ermöglicht, jeden, der die Mißstände
in diesem Staat öffentlich anklagt, als Terroristen zu brandmarken.

Spätestens wenn die Mehrheit der Menschen sich der Tatsache bewusst
werden, dass sie sich trotz Arbeit nur am Scheissen halten können,
sofern sie zusätzlich die Armenküche aufsuchen. Wird wohl auch so
ziemlich den letzten Menschen hier in Deutschland ein Licht aufgehen,
dass es mit den Zuständen in diesem Land nicht gut bestellt ist.

Wenns dann soweit ist, dass die ersten Aufstände eskalieren hoffe ich
nur, dass sich die Bundeswehr (die dann wohl auch im inneren tätig
werden darf) verkneift auf die eigene Bevölkerung loszugehen.

Quote5. Dezember 2007 12:50
Re: Über 340.000 Vollbeschäftigte sind auf zusätzliches Arbeitslosengeld angewie
CP/M (mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.02)

mon schrieb am 5. Dezember 2007 12:24

>
> Wenns dann soweit ist, dass die ersten Aufstände eskalieren hoffe ich
> nur, dass sich die Bundeswehr (die dann wohl auch im inneren tätig
> werden darf) verkneift auf die eigene Bevölkerung loszugehen.
>

Das ist doch schon auf europäischer Ebene geklärt, die europäische
NichtVerfassung sieht doch vor, dass in einem solchen Falle die
anderen Staaten militärisch "helfen" dürfen.

Einfach mal nach "europäische Verfassung Solidaritätsklausel" suchen.

Gruß, Micha


Quote5. Dezember 2007 12:28
http://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

> Angela Kasner war trotz ihres Elternhauses sowohl in der
> Pionierorganisation Ernst Thälmann als auch in der Freien
> Deutschen Jugend (FDJ).

> [...] Angela Merkel war während ihrer Zeit an der Akademie als
> Kreisleitungsmitglied und ,,Sekretärin für Agitation und
> Propaganda" bei der FDJ tätig

> [...] Schäuble war inzwischen selbst durch die Parteispendenaffäre
> angeschlagen: Er gab am 10. Januar 2000 in einem ARD-Interview zu,
> Spenden des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber entgegengenommen
> zu haben, obwohl er dies noch am 2. Dezember 1999 im Deutschen
> Bundestag bestritten hatte.

Wer verhöhnt hier eigentlich wen, liebe ehrenwerte Gesellschaft?


Quote5. Dezember 2007 12:46
Monatliches Überwachungsprotokoll 02/08
Arschtorte (mehr als 1000 Beiträge seit 24.12.06)

Monatliches Überwachungsprotokoll 02/08

Sehr geehrter Herr Nichtszuver Bergen,

die Auswertung ihrer Aktivitäten im Monat Februar 2008 hat folgende
kleine Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) offen gelegt:

- Sie haben 1 mal das Telefon bei einer nicht näher genannten
Privatperson 30 mal in der Mittagsruhe läuten lassen
- Sie haben 11 mal den Blinker nicht gesetzt, als sie mit ihrem PKW
abgebogen sind
- Sie haben 3 mal ein Stoppschild nicht beachtet, als sie mit ihrem
PKW gefahren sind
- Sie haben 5 mal bei roter Ampel eine Straße überquert, als sie zu
Fuß unterwegs waren
- Sie haben 2 mal mit ihren Kindern Sendungen im Fernsehen angesehen,
die für die Altersgruppe nicht geeignet waren
- Sie haben 135 mal in der Öffentlichkeit eine Beleidigung gegenüber
einer politischen Amtsperson ausgesprochen
- Sie haben 1 mal eine Ware im Wert von €0,49 beschädigt
(Erdbeer-Joghurt der Marke Bauer im Real, Hamburger Straße)
- Sie haben 1 mal in der Öffentlichkeit uriniert (an die Buche mit
der Registriernummer B472854-A8 des Prinzenparks)

Wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass ihnen im
Überwachungszeitraum keinerlei Vergehen aus dem Terror-Gesetzbuch
(TGB) zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.

Die Gesamtsumme des Bußgeldes für die oben aufgeführten kleineren
Vergehen beläuft sich auf €2510,73. Bitte überweisen sie diesen
Betrag
mit Hilfe des angefügten Überweisungsschein bis spätestens 12.03.2008
auf das dort angegebene Konto.

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist auch ohne
Unterschrift dämlich.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. W. "Terror" SSchäuble
Ihr BundesUnrechtsMinisterium

Quote5. Dezember 2007 13:25
Staatsverachtung
Provokant (reloaded) (mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.06)

Liebe Leute,

wenn unsere sauberen, ehrlichen, unbestechlichen und absolut
gesetzestreuen "Volksvertreter" so weiter machen, dann wird die in
weiten Teilen der Bevölkerung vorhandene Politikerverdrossenheit in
Staatsverachtung umschlagen.

IMHO hat eine ReGIERung, die ihre Bürger in totalitärer Art und Weise
ausschnüffelt und bespitzelt resp. pauschal unter Generalverdacht
stellt, keine Loylität seitens der Bürger verdient.

Aber eines beruhigt mich: Jedwede totalitäre Diktatur (siehe z.B. die
DDR) wird irgendwann zusammenbrechen bzw. zusammengebrochen werden.

MfG
  Der Provokant


Quote5. Dezember 2007 13:46
Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten"
60jährig (122 Beiträge seit 30.10.06)

Genau dieser Überwachung fühle ich mich, als EX DDR und Stasi
überwachter Bürger
Heute in diesem Land wieder ausgesetzt Frau Merkel !!!

Das ist wohl der Gipfel der Dreistigkeit, diese Frau ist ja so
verlogen und
widerlich, nicht mehr zu ertragen, ich muss Kotzen !

H.W.

Quote5. Dezember 2007 14:42
Re: Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten"
cness (165 Beiträge seit 15.03.05)

Manchmal glaube ich, dass der Stasi-2.0 Vergleich eher unpassend ist.

Wenn Dr. Schäuble Lager wie Guantanamo auch in Deutschland für
möglich hält und Kritiker seiner Meinung nach erst mal eine
Alternative vorschlagen sollen, denke ich eher an eine Zeit, die noch
vor der Mitte des letzten Jahrhunderts lag.

Ich habe keine Illusionen, wenn Schäuble und Merkel von "Terroristen"
sprechen, meinen sie alles, was unter den §129a fallen könnte. Die
vergangenen Monate liefern ausreichend Beispiele: G8-Gipfel-Gegner
inclusive WASG, Andrej H....


Quote5. Dezember 2007 14:17
wer hier wohl wen verhöhnt..
Volkskontrolle (78 Beiträge seit 09.11.07)

"Wer das "als Marsch in den rechtlosen Überwachungsstaat diffamiert",
wisse nicht, was es heiße, in einem solchen zu leben, betonte die
ostdeutsche Politikerin. Er verhöhne die Menschen, "die das leider
erleben mussten".

Doch, ich weiß genau, was es heißt in einem solchen Überwachungsstaat
zu leben, ganze 25 Jahre hatte ich davon!!
Es ist eine Frechheit, solche Behauptungen aufzustellen und Frau
Merkel soll sich doch bitte stark zurückhalten, hier im Namen der
OSTDEUSTCHEN zu sprechen nur weil sie auch daherkommt.

Ich fühle mich keineswegs von den Gegnern der geplanten
Überwachungspolitik verhöhnt, ich bin froh, dass es sie gibt, bin
froh daß es Menschen gibt, die sich für die Freiheit und Grundrechte
des Volkes einsetzen, die mitdenken, aufmerksam sind, sich nicht
durch Propagangda das Hirn vernebeln lassen, ihre Meinung sagen und
wenn nötig auch aktiv werden.

Von diesen Menschen fühle ich mich nicht verhöht,
dafür aber fühle ich mich von der derzeitigen Politik bedroht, die
macht mir Angst, raubt mir das Gefühl von Freiheit und Sicherheit.

Ich möchte nie wieder in einem System leben in dem die Machthaber
Angst vorm Volke haben und dieses dann systematisch belauschen,
bespitzeln und überwachen.

Alles deutet aber für mich darauf hin, daß uns Zeiten bevorstehen, wo
der freie Mensch sich genau überlegen muss/wird, WAS, WANN, WO und
WEM er ungefährdet etwas sagen kann, man schon bevor man überhaupt
kommuniziert sich überlegt, wer da vielleicht gerade "mithört" oder
"aufzeichnet" und was danach dann damit passiert.

Mit Freiheit, Sicherheit und Demokratie hat das m.E. nichts mehr zu
tun.

Quote5. Dezember 2007 14:57
Mit "Opfer der Vergangenheit verhöhnen" kann man wohl alles rechtfertigen, was?
Jürgen Wahlmann, Jürgen Wahlmann (516 Beiträge seit 06.01.00)

Es ist so einfach: Jegliche Vergleiche oder Bezugname auf vergangene
Untaten, früheren Staatsterror und sonstige Unbill, die man Menschen
mal angedeien ließ, kann man ganz einfach mit dem Argument vom Tisch
wischen, dass es respektlos gegenüber den früheren Opfern ist.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Vergleiche gerechtfertigt
sind oder nicht.

Und ja, Frau Merkel: Sie sind gerade dabei, mit Volldampf den
nächsten Terrorstaat hier in Deutschland zu errichten. Zusammen mit
Ihrem Kettenhund Dr. Schäuble und einer CDU/CSU, die scheinbar völlig
vergessen hat, was CHRISTLICH und DEMOKRATISCH bedeutet! Es bedeutet
nicht, dass man die Macht vom Volk zum Staat verlagert! Es bedeutet
nicht, dass alles und jeder Wirtschaftsinteressen geopfert werden
darf!

Und es bedeutet schon gar nicht, immer wieder mit aller Macht gegen
das Grundgesetz anzustürmen mit fadenscheinigen Begründungen,
Beschwichtigungen und falschen Aussagen für ein abstraktes Mehr an
Sicherheit, dem konkrete Bürgerrechte weichen müssen. Die DDR hatte
nicht die Mittel, die wir heute haben, heute gibt es keine
Papierberge, in denen man nichts wiederfindet, sondern gut
organisierte und vernetzte Datenbanken, die binnen Sekunden
Ergebnisse ausspucken.

Die einzigen Terroristen, die ich in Deutschland aktiv zu erkennen
vermag sind Sie und Ihre große Koalition. Sie alle sind eine
öffentliche Gefahr für den Rechtsstaat Deutschland. Meiner
bescheidenen Ansicht nach bewegt sich die Große Koalition scharf am
Rande des Hochverrats. Auf welcher Seite des Randes überlasse ich
Ihrer Phantasie.

Jürgen Wahlmann



Aus: "Innenminister streiten über heimliche Online-Durchsuchungen" Stefan Krempl (05.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100070



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum betrachtet im Gegensatz zu seiner Chefin Monika Harms heimliche Online-Durchsuchungen sehr skeptisch. Die geplante umstrittene Ermittlungsmaßnahme hält er für wenig praxisgerecht. "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere", erklärte der Strafverfolger am heutigen Freitag laut Medienberichten auf einer Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums zum Thema "Terrorismusbekämpfung gestern und heute" in Triberg. Da Verdächtige häufig Laptops wechseln und ein regelrechtes Telefon-Center-Hopping betreiben würden, sei die Ausgangslage für eine verdeckte Ausforschung der PC-Systeme oft gar nicht gegeben. Die Aufdeckung oder Vereitelung geplanter Straftaten durch Online-Razzien wäre laut Griesbaum daher wohl eine Ausnahme. Statt dessen solle man traditionelle Ermittlungsmethoden wirksamer nutzen und dafür Ressourcen schaffen.


Generalbundesanwältin Monika Harms unterstützte dagegen im Februar noch die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des Bundeskriminalamtes (BKA) nach heimlichen Online-Durchsuchungen noch voll und ganz. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", hatte sie damals betont. Griesbaum hatte dagegen zuvor auf der Herbsttagung des BKA Ende November bereits durchblicken lassen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen zwar "ganz wünschenswert" wären. Von einem Königsweg der Strafverfolgung könne aber keine Rede sein.

Der Leiters der Terrorismusabteilung der Karlsruher Generalbundesanwaltschaft äußerte zudem weitere Bedenken gegen die geplante Novelle des BKA-Gesetzes, in die Schäuble die Befugnis für die Online-Durchsuchung einbauen will. Die Bundespolizei würde laut Griesbaum mit dem Entwurf erheblich mehr Kompetenzen in der Terror-Prävention erhalten. Diese Entwicklung berge die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften nicht über die polizeilichen Ermittlungen informiert würden. Die Staatsanwaltschaften hätten aber darüber zu entscheiden, wann noch präventiv polizeilich beobachtet werde und wann ein förmliches Ermittlungsverfahren beginne. Griesbaums Appell an den Gesetzgeber: "Das Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften muss gewahrt werden".

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll rief auf der Expertenkonferenz ferner allgemein zu einem sensiblen Umgang mit dem Schutz der Privatsphäre angesichts immer größerer Datensammlungen von Staat und Wirtschaft auf. Der FDP-Politiker verwies dabei konkret auf den heftig umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Vorhaltung von Fluggastdaten für maximal 13 Jahre in Europa und auf die von Bundestag und Bundesrat beschlossene sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Bei solchen Projekten müssten dringend einerseits der Nutzen für die Verbrechensbekämpfung und andererseits die Grenzen des Rechtsstaats stärker geprüft werden. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, wollte die Notwendigkeit heimlicher Ermittlungen nicht prinzipiell bestreiten. Er plädierte aber für bessere rechtsstaatliche Absicherungen. So sei etwa der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu beachten.

Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin derweil erwartungsgemäß nicht auf gemeinsame Positionen zur Reform des BKA-Gesetzes und Online-Razzien verständigen. Sie einigten sich allein auf eine allgemeine Stellungnahme zu diesen besonders umkämpften Bereichen. Demnach begrüßt die Konferenz die Zusage des Bundesinnenministeriums, die Zuständigkeiten der Länder bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus bei der Änderung des BKA-Gesetzes unberührt lassen und die Erfordernisse einer frühzeitigen und umfassenden Abstimmung des BKA mit den Polizeien der Länder berücksichtigen zu wollen.

Vor dem Hintergrund der "anhaltend hohen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus" sei es erforderlich, dass dessen Bekämpfung bei Bund und Ländern weiterhin oberste Priorität habe, hielt die Konferenz weiter fest. Mit Blick auf die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur erfolgreichen Führung aufwendiger Ermittlungsverfahren komme der Unterstützung durch Länder eine wichtige Bedeutung zu.

Einig waren sich die Innenminister, ein Vereinsverbot für Scientoloy anstrengen zu wollen. Sie unterstrichen "die Gefährlichkeit der auf Abhängigkeit ausgerichteten Aktivitäten" der Organisation und hielten im Bereich der Prävention verstärkte Bemühungen insbesondere gegen kriminelle Methoden für erforderlich. Die Minister blieben zudem bei ihrer Auffassung, dass Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sollen die umstrittene Vereinigung daher nun stärker ins Visier nehmen und Material für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren sammeln.  (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote7. Dezember 2007 14:24
Nicht alle haben Scheuklappen ..
boyfrombeach (mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.04)

.. realistisches Szenario ist nun mal, dass mit der sogenannten
Online-Durchsuchung überwiegen Rechner von Leuten die "nichts zu
verbergen haben" ausspioniert werden können.

Diejenigen die etwas zu verbergen hätten, lachen nur über die ganze
Debatte.


Quote7. Dezember 2007 15:19
Ich möchte keine Polizei auf Augenhöhe von Terroristen!
Bernhard Kuhn, Bernhard Kuhn (mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.00)

Terroristen stellen sich bekanntlich über das Gesetz. Bildlich
gesehen müßte die Polizei dasselbe tun um mit den Bösewichten
auf gleicher Augenhöhen zu sein ...

Ich befürchte aber das genau das passieren wird - sieht man
ja bereits an der Ausnahme der VDS für Politiker.

Manche Tiere sind eben gleicher als andere ...

tschau

Bernhard

Quote7. Dezember 2007 16:01
Wieso Terroristen ? Es geht doch um die Überwachung des Bürgers ;)
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Nicht wahr Herr Schäuble.



Aus: "Bundesanwalt: Online-Razzien laufen ins Leere" (07.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100237


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle. Die zunächst mit großer Dringlichkeit geforderten neuen Befugnisse für das BKA zur Terrorabwehr einschließlich Befugnissen zum präventiven Abhören der Telekommunikation, großem Lauschangriff oder Rasterfahndung liegen damit wohl noch bis zum Frühjahr auf Eis. Dann wollen die roten Roben voraussichtlich ihr Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen, das erstmals hierzulande eine rechtliche Grundlage für Online-Razzien schuf.

Der CDU-Politiker, der vor kurzem noch auf den raschen Einsatz des sogenannten Bundestrojaners pochte, schloss sich mit dem Gesinnungswandel der Linie der großen Koalition im Bundestag an. CSU-Politiker hatten Ende November bereits erklärt, angesichts der großen Skepsis der Karlsruher Richter gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen beim BKA-Gesetz nichts übers Knie brechen zu wollen. Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch bezeichnete die Netzbespitzelungen derweil als "datenschutzpolitische Sauerei". Es müsse verhindert werden, dass Bürger von der Internetnutzung abgeschreckt werden, weil sie Zweifel an der Datensicherheit haben.

[...]


Aus: "Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück" Stefan Krempl (14.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100624


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag. Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden. Mit einem klaren "Nein" aus Karlsruhe zu verdeckten Online-Durchsuchungen rechnet Edathy folglich nicht. So könnte die große Koalition dem Bundestrojaner noch im ersten Halbjahr 2008 Flügel verleihen.

Der Vorstoß überrascht, da selbst der federführende Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gerade beim BKA-Gesetz öffentlich leicht auf die Bremse getreten war. Inzwischen ist in dem von ihm geführten Haus von einer prinzipiellen Einigkeit der Koalition die Rede, dass das Gesetzgebungsverfahren gleich nach Verkündung des Urteils der roten Roben eingeleitet werde. Bis dahin solle der Entwurf bereits reif für die Verabschiedung im Bundeskabinett gebracht werden, ergänzte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU).

Edathy hatte das Drängen der Union auf einen schnellen Startschuss für den Bundestrojaner im Sommer noch als "Aktionismus" zurückgewiesen. Erst müssten die Details der Spionagesoftware ausgearbeitet sein. Anscheinend ist das BKA auf dieser Ebene vorangekommen, nachdem Schäuble vor kurzem den Entwicklungsstopp Medienberichten zufolge im November aufhob. Juristen erklärten dagegen erst am Freitag erneut, dass sie den vom Verfassungsgericht angemahnten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Online-Razzien nicht gegeben sehen. Auch die Verfahrensabsicherung durch einen Richtervorbehalt könne Missbrauch nicht ausschließen.


Auch bei der umstrittenen Frage einer möglichen Lockerung der Regeln für den großen Lauschangriff zeigte sich Edathy im Einklang mit alten CDU-Forderungen. Danach soll ein Richterband mitlaufen, sobald die Intimsphäre der Belauschten berührt wird. Die Auswertung soll nur im Beisein eines Richters erfolgen. Das Urteil aus Karlsruhe zur akustischen Wohnraumüberwachung sieht nach Expertenansicht jedoch bereits ein Erhebungsverbot von Informationen aus dem Kernbereich der Privatheit. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums wies die Ansicht Edathys daher eilig als dessen "Privatmeinung" zurück, die mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, kritisierte die Äußerungen ihres SPD-Kollegen ebenfalls: "Es kommt offenbar, wie es zu erwarten war: Wieder einmal gibt die SPD in einer zentralen Bürgerrechts-Frage klein bei."

Quote16. Dezember 2007 12:36
Immer wieder dieser 'Bundestrojaner'-Schwachsinn...
Sarcan (335 Beiträge seit 23.09.02)

...wer sich ein Bisschen mit der Materie beschäftigt kommt schnell
dahinter, dass die Programmierung eines 'Bundestrojaners' mit
vertretbaren Mitteln kaum zu bewältigen ist und die Ergebnisse
rechtlich auch kaum haltbar wären. Aber wie naiv ist es denn zu
glauben, dass die Jungs in den Innenministerien das nicht wissen?
Dass die nicht mal einen Informatik-Erstsemestler haben, der ihnen
die einfachsten Zusammenhänge erklären könnte?

Das eigentliche Schlagwort im Zuge der Diskussion ist _heimlich_. Die
Onlinedurchsuchung erscheint für den Laien naheliegend und erklärbar.
Deutlich schwieriger wäre es zu erklären, dass man prinzipiell
verdeckte Hausdurchsuchungen ohne Zeugen durchführen möchte. Also
geht man Schrittchen für Schrittchen vor. In der Folge der
'Onlinedurchsuchung' (was ein ziemlich schwachsinniger Begriff ist)
wird man dann feststellen, dass Terroristen ihre Bombenbaupläne
offline auslagern bzw. eine Durchsuchung übers Netz nicht praktikabel
ist. Also brauchen Beamte unbeaufsichtigten Zugang zu Wohnung, um an
die Rechner zu kommen. Wir ändern das Gesetz ja garnicht, wir passen
es nur an die Realität an. Und der nächste Schritt ist
vorprogrammiert: Wenn wir schon in die Wohnung dürfen ist es doch
abstrus, dass die Beamten nur an die Rechner heran dürfen, während
sie die Bombenbaupläne auf dem Tisch nicht beachten dürfen. In
kleinen, schnellen Schritten ist damit die Unverletzlichkeit der
Wohnung ganz fix vom Tisch.


Quote16. Dezember 2007 13:38
Wie lange schützt uns das BVG noch vor diesen..
Volkskontrolle (83 Beiträge seit 09.11.07)


..Volks(ver)tretern und vor diesem Wahnsinn?

Das ist zunehmend meine größte Sorge denn offensichtlich gibt es kaum
noch etwas anderes was uns schützen kann davor, das totalitäre
Strukturen installiert werden, Grundrechte mit Füßen getreten,
Demokratie und Freiheit abgebaut..

Die Machthaber fürchten sich vor der Anonymität des Internet, der
neuen Medien/Kommunikationskanäle, außerhalb ihrer
Kontrollmöglichkeiten.

Um Macht zu erhalten, den Zugriff der Macht zu sichern setzen Sie
alles daran, diese zu schwinden geglaubte "Voll"Kontrolle zurück zu
erlangen und dies offensichtlich zur Not auch unter Mißachtung von
Grundrechten/Demokratie.

"Sie" versucht sich dabei selbst unsichtbar zu machen, heimlich zu
agieren, entzieht sich damit der Volkskontrolle,... "während sie den
von ihr Unterworfenen die Sichtbarkeit aufzwingt. ...Es sind die
Untertanen, die gesehen werden müssen, die im Scheinwerferlicht
stehen, damit der Zugriff der Macht gesichert bleibt. Es ist gerade
das ununterbrochene Gesehenwerden, das ständige
Gesehenwerdenkönnen,...was das Individuum in seiner Unterwerfung
festhält"

- Fingerabdrücke in Pässen
- VDS und TK Überwachung
- heimliche Onlinedurchsuchungen
- VoIP-Überwachung, Bundesabhörzentrale
- Kontrolle von Briefen
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum
- Fluggastdatenspeicherung
- ...
- ...

VK


Quote16. Dezember 2007 15:40
Schöner Artikel in der SZ
Paule S (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.05)

"und der Irrwitz ein Instrument der Prävention; dann wird der
Rechtsstaat partiell ausgeschaltet, um ihn auf diese Weise angeblich
zu schützen. "

>http://www.sueddeutsche.de/,tt4m2/deutschland/artikel/888/117759/


Quote16. Dezember 2007 18:33
Cool. Ignorieren des BVG mit Vorankündigung.
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

"Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy,
hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen
Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt."

Wozu noch das Urteil abwarten, wenn man sowieso zustimmen will? Das
Pack, man kann es wirklich nicht mehr anders nennen, wird wirklich
immer dreister in seinen Taten.

Daß die Sozialdemokraten umkippen würden war sowieso abzusehen -
ebenso, daß danach wieder einige Bauchschmerzen haben werden, aber
trotzdem dafür stimmen – aber daß es jetzt schon geschieht, bevor
überhaubt irgendeine Entscheidung ansteht ist neu.



Aus: "SPD-Innenpolitiker kündigt Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an" Stefan Krempl (16.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100657


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die CSU-Landesgruppe im Bundestag drängt die SPD in einem Strategiepapier zur inneren Sicherheit, die vom Bundesinnenministerium geforderten Befugnisse für eine Ausforschung "informationstechnischer Systeme" durch das Bundeskriminalamt (BKA) rasch gutzuheißen. "Deutschland muss sich darauf einstellen, auch in Zukunft Ziel terroristischer Anschläge zu sein", heißt es in dem Dokument laut der Passauer Neuen Presse. Es sei "von entscheidender Bedeutung, die Sicherheitsbehörden durch geeignete Ermittlungsinstrumente in die Lage zu versetzen, Anschlagsplanungen frühzeitig aufdecken zu können". Die Sozialdemokraten müssten daher spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen "umgehend und ohne jede weitere Verzögerung der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Bundeskriminalamtgesetz zustimmen".

Das Papier soll auf der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth debattiert werden. Dort will die bayerische Partei laut Landesgruppenchef Peter Ramsauer das bürgerliche Lager stärker umwerben. Von Montag an sollen zweieinhalb Tage lang Richtlinien für die weitere politische Arbeit festgelegt werden. Im innenpolitischen Bereich will die CSU neben dem Thema Jugendkriminalität vor allem die Terrorabwehr und die Verschärfung von Überwachungsgesetzen in den Vordergrund rücken. Auch die Verfassungsschutzbehörden sollten daher gemäß dem Strategiepapier im terroristischen Umfeld verdeckt online Daten erheben und etwa Computer durchsuchen dürfen. Die CSU will es dabei nicht zur Bedingung machen, dass vorab Informationen über "konkrete Anschlagsplanungen" bekannt sind.

Nach Ansicht der CSU-Experten ist der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorlegte Referentenentwurf für ein Vorgehen gegen terroristische Straftaten im Vorfeld zudem nicht ausreichend. Vor allem das geplante gesetzliche Verbot von Aufenthalten in Terror-Ausbildungscamps gehe nicht weit genug. So dürfte Beschuldigten eine "konkrete Absicht", danach Anschläge zu begehen, "so gut wie nie nachzuweisen sein", heißt es in dem Papier. Zum Schutz gegen den Missbrauch von Visa und Schleuserkriminalität verlangt die CSU ferner eine gesetzliche Grundlage für eine "Visa-Warndatei".

Geht es nach SPD-Fraktionschef Peter Struck, hätte es der erneuten Ermahnung der Bayern im Streit um die Netzbespitzelung nicht mehr bedurft. Der Ex-Verteidigungsminister ging gerade erneut ein Stück auf die Union zu und zeigte sich bereit, eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen einzuführen. Voraussetzung sei, dass die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme nicht von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt werde.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, begründete in einem aktuellen Artikel in der taz dagegen gerade ausführlich, warum er den Gesetzesentwurf für den so genannten Bundestrojaner für verfassungswidrig hält. Die bei Unionspolitikern beliebte Begründung für ihren Ruf nach Online-Razzien, dass der Computer kein "rechtsfreier Raum" sein dürfe, hält er für völlig paradox: "Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern."

Schon die Rede von der "Online-Durchsuchung" vernebelt dem früheren Richter am Bundesgerichtshof zufolge aber, "wie intensiv der Eingriff in die Privatsphäre wirklich ist". Gefordert werde "die heimliche und dauerhafte Überwachung des gesamten in Daten gefassten Lebens eines Computernutzers". Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange, "dass Informationen, wie sie etwa in Tagebüchern, Liebesbriefen, Chatprotokollen und privaten Videos und Fotos enthalten sind, dem Zugriff der Behörden insgesamt entzogen bleiben". Mit dem Einsatz spezieller Suchbegriffe würde man da nicht weiterkommen: "Völlig paralysiert" wäre ein solches System laut Nescovic spätestens dann, wenn es auf Wortschöpfungen wie "Sexbombe" stoße würde. So könne die Computerbeschnüffelung allenfalls und ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es eine dringende Gefahr abzuwehren gelte. Mit den Plänen des Bundesinnenministeriums lasse dagegen der Polizeistaat grüßen.

(Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quote4. Januar 2008 13:55
Ich fordere 24-Stunden-Dauerberieselung der CSU mit dem Grundgesetz! (kt)
Jürgen Wahlmann, Jürgen Wahlmann (552 Beiträge seit 06.01.00)


Quote4. Januar 2008 14:04
Ich fordere konsequentes Wegsperren verfassungsfeindlicher Politiker!!
humpflsen (231 Beiträge seit 05.10.02)

da dürften eine Menge Mandate frei werden!


Quote4. Januar 2008 14:07
Ich fordere Demokratisierungs-Camps für faschistische CSU-Fettsäcke!
class-war (512 Beiträge seit 15.07.07)


Quote4. Januar 2008 14:09
Da jeder Deutsche ein potentieller Terrorist ist ...
age40, tmartin63@gmx.de (188 Beiträge seit 21.06.06)

fallen die richtigen Terroristen nicht mehr auf.


Quote4. Januar 2008 14:13
Übersetzt: Grundgesetzänderung in den nächsten 18 Monaten
Leo_Atreides (154 Beiträge seit 20.08.03)

Die Zukunft:

1. Das Bundesverfassungsgericht kippt die VDS, den Bundestrojaner und
die entsprechenden Landespolizeigesetze.

2. Es kommt in der Folge zu spektakulären Anschlägen bzw. zu deren
knappen Vereitelungen. Intern auch als "Celler Loch 2"
(http://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch) bezeichnet.

3. Es findet sich eine (verunsicherte) 2/3 Mehrheit. Das Grundgesetz
wird geändert, die informationelle Selbstbestimmung wird abgeschafft.

4. Sieg. Fragt sich nur für wen...

Gruß
Leo


Quote4. Januar 2008 14:16
Und ich fordere...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

... dass CDU/CSU und die Pro-Online-Durchsuchungs- und Pro-VDS-SPDler
vom Verfassungsschutz observiert werden, sollte das BVerfG ebendiese
VDS und die Online-Durchsuchung als verfassungswidrig beurteilen.

Naja. Man wird ja noch träumen dürfen....


Quote4. Januar 2008 14:25
CSU - näher am Menschen.
d-tail, d-tail@gmx.net (mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.06)
...

ihr Parteispruch stimmt jedenfalls (siehe www.csu.de).

Denn wie sonst könnte man "näher am Menschen" sein, wenn man nicht in
sein intimstes Leben eindringt?

d-tail


Quote4. Januar 2008 14:32
Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten (k.t)
mein Kommentar :-) (190 Beiträge seit 20.08.03)

Wirklich nicht


Quote4. Januar 2008 14:39
Bitte, liebe Journaille,...
class-war (516 Beiträge seit 15.07.07)

...wenn ihr schon nicht die Eier habt, den perversen
Überwachungsgelüsten verfassungs- und freiheitsfeindlicher
Arschlöcher die Stirn zu bieten, tut doch *wenigstens* mal
das, was ihr früher™ ganz gut konntet: Recherchiert und
deckt ein paar Skandale bei diesen Parteien auf. Spenden,
Korruption, Verbindungen ins kriminelle Milieu - da wird
sich doch einiges finden lassen. Das ist das einzige, was
die Leute für kurze Zeit zum Denken bringt - wenn sie
wieder einmal feststellen, dass die größten Moralapostel
den meisten Dreck am Stecken haben...


Quote4. Januar 2008 16:56
Sollte es nicht eher heissen:
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

'Ohne jede waiterrre Verzögerrrong!' ?


Quote4. Januar 2008 17:03
Mit der Online-Razzia ist es wie mit dem Mautsystem
Jeropac (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.01)

Jeder weiß, daß das Mautsystem irgendwann auch für PKWs kommt und
auch Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge gescannt und
ausgewertet werden.

Genauso wie sich über Handys ein Bewegungsprofil erstellen lässt,
aufgrund der mittlerweile massig aufgestellten Handymasten und
Einwählknoten. Dank Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten kann man
ziemlich genau verfolgen wo ein Mensch sich so herumtreibt.

Es wird zwar immer vom Staatsapparat behauptet, dies würde nicht
gemacht, aber alleine die Geschichte sollt jeden eines besseren
belehren.

Mit der Online-Razzia ist es genauso. Erst heisst es nur für
Terroristen, dann wird es generell gemacht. Alles interessante
Informationen.

....


Quote6. Dezember 2007 21:07
Mut zur Diktatur
Mit_linux_wär_das_nicht_passiert (mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.01)

Bitte geben Sie Ihren naiven Widerstand gegen die digitale
Totalüberwachung auf und begrüßen Sie ein Zeitalter ohne Terrorismus,
Verbrechen, Achselnässe, Steuerhinterziehung und abgelaufene
Milchtüten.

Viele Deutsche haben bereits eine von zwei deutschen Diktaturen
erlebt und können bestätigen, dass dort der Individualterrorismus
zugunsten eines Staatsterrorismus weitgehend zurückgedrängt werden
konnte.

Überwachung und Totalitarismus - was ist Ursache und was Wirkung?
Beides ist beides, wovon man sich in jedem Geschichtsbuch überzeugen
kann.

Lügen und Totalitarismus gehören auch fest zusammen. Warum stellt
sich Körting nicht vor eine Fernsehkamera und sagt offen und ehrlich:

"Ich hab keine Ahnung von der Materie aber misstraue den Bürgern und
möchte sie kontrollieren."

Oder aber:

"Ich weiß genau, dass man Schwerkriminelle durch diese Maßnahmen
nicht bekämpfen kann, wünsche mir aber ein Instrumentarium gegen
missliebige Bürger."



Aus: "CSU fordert Online-Razzien "ohne jede weitere Verzögerung"" (04.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101294


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Warten der Sozialdemokraten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Grundlage für Netzbespitzelungen in Nordrhein-Westfalen sei völlig unverständlich, erklärte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) bei der Winterklausur. Bei der Terrorbekämpfung spiele der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle. Als Begründung für die Notwendigkeit des so genannten Bundestrojaners verwies Beckstein auf die Wunschlisten der Sicherheitsbehörden: "Ich kenne keinen Fachmann aus den Landeskriminalämtern oder Landesverfassungsschutzämtern, der nicht die Online-Durchsuchung für notwendig hält." Natürlich müssten den Befugnissen der Überwacher aber "rechtsstaatliche Grenzen" gesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Netzbespitzelung warf Beckstein der SPD weiter eine Abkehr von früheren Positionen vor. Unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sei die einzige große Anwendung einer verdeckten Online-Durchsuchung erfolgt. Am Wochenende hatte es dagegen geheißen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Frühjahr 2006 in der Amtszeit Schäubles die "erste und bislang einzige" geglückte Online-Razzia gegen einen Islamisten durchgeführt haben soll. Beckstein ergänzte von diesen Meldungen unbeeindruckt süffisant: "Man merkt, Schily ist weg, und die SPD wird zur alten Partei, die nichts von innerer Sicherheit mehr versteht." CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer setzte hinzu, dass sich die SPD unglaubwürdig mache. Einerseits mache sie sich für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung stark, andererseits blockiere sie Online-Razzien. Das passt für Ramsauer nicht zusammen.

Die CSU schwenkt damit insgesamt auf Begehrlichkeiten ein, welche die bayerische Justizministerin Beate Merk aus ihrer Partei seit Längerem vorträgt. Für die Politikerin ist die verdeckte Ausforschung von Festplatten und anderen Speichersystemen sogar vor allem im Kampf gegen die Kinderpornographie wichtig. Andere Unionspolitiker wollen den Bundestrojaner zudem etwa gegen gewaltbereite Fußballfans in Anschlag bringen. Das Bundesinnenministerium versichert dagegen immer wieder, dass heimliche Online-Durchsuchungen zunächst allein durch das BKA und ausschließlich für die Terrorabwehr in ganz wenigen Fällen eingesetzt werden sollen. Diese Beschwichtigungslinie will die CSU aber von Anfang an nicht mitvertreten.

Das Geplänkel innerhalb der Union und der großen Koalition rund um den Einsatz des Bundestrojaners erinnert an die Debatte an die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in den USA. Die wird dort allerdings unter genau anderen Vorzeichen geführt. So diente dem ehemaligen US-Justizminister Alberto Gonzales in den vergangenen Jahren zunächst vor allem die Bekämpfung von Kinderpornographie als Aufhänger für entsprechende Pläne. Das FBI hielt eine zweijährige Vorratsdatenspeicherung im Sommer dagegen zur Abwehr terroristischer Anschläge für nötig. (Stefan Krempl)


Quote9. Januar 2008 13:47
Und gegen Jugendgewalt in der U-Bahn!!! kwT
Ziegenkaese (112 Beiträge seit 07.05.07)

Und gegen Jugendgewalt in der U-Bahn!!! kwT


Quote9. Januar 2008 13:49
klaus818 will Bundestrojaner gegen Politiker einsetzen.
Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.03)

Denn wie war das doch noch gleich, wer nichts zu verbergen hat....

Also liebe Politiker, her mit euren Festplatten, Telefongesprächen
und Kontoauszügen, oder gibt es da doch was zu verbergen?


Quote9. Januar 2008 13:58
Das hat doch Tradition!
davidb (110 Beiträge seit 22.09.07)

Erst heißt es mann wolle nur die Terroristen fangen. Dann wird die
Maßnahme durchgesetzt, wenn auch gegen denn Druck vieler.
Ist die Maßnahme erst einmal ligitim wird sie auf Straftaten
ausgeweitet, die JEDER Bürger begehen könnte. Damit ist quasie das
Überwachen jedes Bürgers ligitim. Mann muss ihm nur eine Straftat
unterstellen, die die meisten Menschen zu tiefst berühert. Da ist der
Vorwurf ein Kinderficker zu sein doch ein guter Vorwand.
Ausserdem ist es ja nicht grade eine Neuheit, dass all die
"Antiterror" Maßnahmen auch gegen solche Straftaten eingesetzt werden
soll.
Ein Passendes Zitat dazu von Adolf Hitler:

"Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das
Verständnis klein, dafür jedoch die Vergesslichkeit groß. Aus diesen
Tatsachen heraus hat sich jede wirkungsvolle Propaganda auf nur sehr
wenige Punkte zu beschränken und diese schlagwortartig so lange zu
verwenden, bis auch bestimmt der Letzte unter einem solchen Worte das
Gewollte sich vorzustellen vermag"

Diese Propaganda beschränktr sich leider nur darauf die Abholzung der
Grundrechte unter falschem Vorwand Gesellschaftsfähig zu machen.

...

mfg davidb


Quote9. Januar 2008 13:57
Liebe CDU, dann startet doch mal ein Probelauf in Sachsen ;)
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Auszug von tagesschau.de

Korruptionsskandal in Sachsen

Oberstaatsanwalt als zentrale Figur?

Nach Informationen des MDR-Magazins Fakt soll der ehemalige Leipziger
Oberstaatsanwalt Norbert Röger eine der zentralen Figuren in dem
aufgedeckten kriminellen Netzwerk gewesen sein. In
Verfassungsschutzakten, die dem Magazin vorliegen, werde er
verdächtigt, die Ermittlungen in einem Verfahren wegen sexuellen
Missbrauchs von acht- bis zehnjährigen tschechischen Kindern
behindert zu haben. Er soll Tatverdächtige informiert haben, wenn sie
von der Polizei beschattet wurden oder eine Razzia geplant war.
Darüber hinaus sollen im Panzerschrank der Staatsanwaltschaft
Kinderpornos aufbewahrt worden sein, ohne dass es einen Bezug zu
einem entsprechenden Ermittlungsverfahren gab.

http://www.tagesschau.de/inland/meldung23008.html


Quote9. Januar 2008 14:11
Heute ist Mittwoch, nicht Donnerstag
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.07)

Kinderpornographie ist am Donnerstag dran, liebe CSU.
Haltet euch doch mal an die einfachsten Regeln.

Montag: Terror
Dienstag: freie Auswahl
Mittwoch: Amokläufe von Jugendlichen
Donnerstag:Kinderpornographie
Freitag:Urheberrechtsverletzungen
Samstag:keine Begründung, dafür eine Meldung von Herrn Ziecke (wir
brauchen das)
Sonntag: Gewaltkriminalität

Also bitte nur am Dienstag oder Donnerstag
tststs...





Aus: "CSU will Bundestrojaner auch gegen Kinderpornographie einsetzen" (09.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101537


Textaris(txt*bot)

#154
Quote[...] Bayern plant, noch im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Das kündigte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus an. "Wir warten nicht mehr", sagte Herrmann. "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen wolle, dränge Herrmann zur Eile, heißt es in dem Bericht. Er sei der Auffassung, "dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist". Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag in die Gesetzgebung einfließen lassen.

Herrmann widersprach in dem Interview Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne beliebig in persönlichen Daten unbescholtener Bürger herumstöbern, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur "mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen". Bereits Anfang des Jahres hatte die CSU-Landesgruppe im Bundestag in einem Strategiepapier die schnelle Umsetzung der Online-Durchsuchung gefordert. (jo/c't)

Quote19. Januar 2008 11:34
Die Regierungen täuschen und belügen die Bürger
oxnoxo (mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.02)

[...] Mir ist der Preis zu hoch, eventuell einen extremistischen
Terroristen zu packen, dafür aber die Freiheit einer ganzen Nation
abzuschaffen.

Grüße

OxnoxO

Quote19. Januar 2008 11:47
Re: Die Regierungen täuschen und belügen die Bürger
Acid_Lee (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)

[++]

ich frage mich, warum die Presse wie Spiegel und Stern das Wahlvolk
nicht aufklärt. Normal sind die doch sonst immer sofort dran, wenn es
einen Skandal gibt. Dein Beitrag enhält nicht irgendeine
Verschwörungstheorie, sondern ganz klare Fakten, die veröffentlicht
und dem deutschen Bürger ohne Computerkenntnisse erklärt werden
sollten.

ich bin entsetzt, dass die deutsche Allgemeinbildung nicht
ausreichend ist, um diese Hintergründe durchschauen zu können. Meine
Mitmenschen antworten mit den Argumenten unserer Politiker - ohne
über die Folgen nachzudenken.

vielleicht werden die deutschen Bürger absichtlich von der Bildung
und vor allem guten Information ausgeschlossen. Wozu brauchen wir
öffentliche rechtliche Sender, wenn diese ihrer Informationspflicht
nicht nachkommen oder diese mit Fussball, Lückenfüllern aus den 80er
Jahren und Soaps verwechseln?


Quote19. Januar 2008 12:09
deutsche Allgemeinbildung?
Fanta (832 Beiträge seit 25.02.00)

vergiss es, Deutschland vertrottelt! Die Durchschnittsbildung sinkt,
der allgemeine IQ liegt unter der Zimmertemeratur!

Schiller und Goethe? Werden oft genannt, im Zweifalsfall schaut man
lieber eine 'Big Brother' Show ohne auch nur zu wissen was im Roman
des Herr Wells steht!
Dazu sammeln wir Unterschriften gegen Ausländer oder andere
Minderheiten (Literaturtipp vom mir: "Die unerträgliche Leichtigkeit
des Seins". Dort wird hübsch beschrieben, wie nach der
Niederschlagung des Prager Frühlings Stimmung gegen streunende Hunde
gemacht wird. Dann geht man gegen andere vor ...)

Die Politik fordert den Kleinen Lauschangriff (RAF) , den Grossen
Lauschangriff (Drogenhandel) und die heimliche Onlinedurchsuchung
(Islamisten). Wer glaubt denn ernsthaft, dass dies das Ende des
staatlichen Ideenreichtums ist? Wer immer in 5 oder 10 Jahren eine
scheinbare oder tatsächliche Gefahr gegen den Staat darstellt: Man
wird Gesetze erlassen, nach deren Einführung uns die deiten der
reinen heimlichen Onlinedurchsuchung wie ein bürgerrechtliches
Schlaraffenland vorkommt!

Merken wird es keiner. Hängen alle vor dem TV und schauen 'Das
Millionenspiel'



Quote19. Januar 2008 12:11
Eigentlich bin ich stolz, Bayer zu sein.
zideshowbob (mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.02)

Aber grad schäm ich mich...


Quote19. Januar 2008 13:31
Lieber IM Herrmann
MacMuc (180 Beiträge seit 31.05.02)

.. das IM steht für InnenMinister (wer andres denkt ist selber
schuld),
sie sollten mal lieber auf ihren vorgänger ... den  "schwarzen peter"
(Gauweiler) , der ja eigentlich auch als "hardliner" bekannt ist,
hören. der stimmte nämlich mit der begründung das er in der praxis
als strafverteidiger die erfahrung gemacht hat das bringt allex nix,
im bundestag gegen die vorratsdatenspeicherung. da scheint zumindest
einer in der partei ahnung zu haben, na der ist aber in berlin
kaltgestellt.

nix für ungut





Aus: "Bayern plant Alleingang bei Online-Durchsuchungen" (19.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102063

-.-


Quote[...] München. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um seinen Verfassungsschützern Online-Durchsuchungen gegen Terror­verdächtige zu ermöglichen. ,,Wir warten nicht mehr", betonte Herrmann in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS. ,,Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" werde er die bayerischen Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf gefährliche Festplatten zu werfen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen will, drängt Herrmann zur Eile. Er sei der Auffassung, ,,dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist". Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen lassen. Die SPD hingegen zaudere – und werde ,,so zum Sicherheitsrisiko für unser Land".

Herrmann widersprach im FOCUS-Interview Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne mit dem neuen Fahndungsinstrument beliebig in persönlichen Daten unbescholtener Bürger herumstöbern, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur ,,mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen". Für Zigtausende fehlten den bayerischen Sicherheitsbehörden die personellen und auch die technischen Voraussetzungen. ,,Das wollen wir auch gar nicht", fügte der Minister hinzu.

Herrmann kündigte an, er werde jede vom Verfassungsschutz beantragte Online-Durchsuchung ,,persönlich genehmigen" und dieses Instrument nur bei einem begründeten Verdacht auf schwerste Straftaten zulassen, wie die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Auch die Kommission, die im Landtag die Arbeit des Verfassungsschutzes überwache und der auch Abgeordnete der SPD angehörten, müsse jeder einzelnen Maßnahme zustimmen. Bei Gefahr im Verzug werde die Genehmigung nachträglich eingeholt. Der unbescholtene Bürger, so Herrmann, müsse deshalb nicht befürchten, ,,dass wir seine auf Festplatte gespeicherten Liebesbriefe lesen".


Aus: "FOCUS-Interview mit Bayerns Minister Herrmann: Freistaat will Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben – SPD ist ,,Sicherheitsrisiko"" (19.01.2008)
Quelle: http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-interview-mit-bayerns-minister-herrmann-_aid_234160.html

-.-

Bayern will im Alleingang mit Online-Durchsuchung beginnen
Innenminister will Verfassungsgerichts-Urteil nicht abwarten (19. Jänner 2008)
http://derstandard.at/?url=/?id=3189290


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bei der SPD ist die Entscheidung gefallen, der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen der anstehenden BKA-Reform zuzustimmen: Dies erklärte zumindest der innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, in einem Interview mit der tageszeitung. Es ginge nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten werde, erklärte Wiefelspütz.

Im Interview betonte Wiefelspütz, dass die SPD nicht auf Zeit spielen werde. "Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen", erklärte Wiefelspütz zudem in einer eigenen Mitteilung. Gegenüber der taz meinte er, nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der Online-Durchsuchung mit den vom Gericht geforderten Einschränkungen zustimmen. Von der Gerichtsentscheidung erwarte er eine Neudefinition des informationellen Selbstbestimmungsrechtes: "Ich habe allerdings die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Zeiten des Internet neu interpretiert. Das ist für alle Sicherheitsbehörden relevant."

Wie zuvor SPD-Fraktionschef Peter Struck ließ der SPD-Innenpolitiker keinen Zweifel an der Koalitionstreue der SPD. Er gehe davon aus, dass das zur Novellierung anstehende BKA-Gesetz noch im Februar für alle Beteiligten eine Lösung finden werde. Von dem jüngst bekanntgewordenen neuen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der den Abhörschutz für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete weitgehend aushebelt, sei auch er überrascht worden. Er gehe davon aus, dass die neu eingefügte Klausel ersatzlos gestrichen werde, erklärte Wiefelspütz. "Natürlich habe die Abwehr terroristischer Angriffe eine hohe Bedeutung, aber sie dürfe nicht dazu führen, die Verfassungsordnung auszuhebeln", hieß es in seiner Stellungnahme zum neuen Entwurf des BKA-Gesetzes.

(Detlef Borchers) / (jk/c't)



Quote18. Januar 2008 13:13
Schlag ins Gesicht der Verfassungsrichter!
snoopy (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Im Prinzip sagt Wiefelspütz den Verfassungsrichtern damit, wie sie
ihren Job machen sollen, bzw. welche Entscheidung von ihnen erwartet
wird.

Nämlich "winkt die Maßnahme als solche prinzipiell durch und gebt uns
vor, wie wir das Gesetz auszugestalten haben, damit es
verfassungskonform wird".

Obendrein erwartet der liebe Herr Genosse von den
Verfassungsrichtern, dass sie das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung völlig aushebeln, denn nichts anderes ist diese
Neuinterpretation, die er fordert!

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich angesichts dieser Meldung
kotzen möchte!!!


Quote18. Januar 2008 13:26
Somit sind wir innenpolitisch wieder 75 Jahre in der Vergangenheit.
HNMatze (mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.03)

Schade. Ich hatte immer etwas Hoffnung, dass wir Deutschen aus den
Fehlern unserer Vorfahren gelernt haben. Man sollte eben nie zuviel
erwarten. :-(


Quote18. Januar 2008 13:37
FT: +++ SPD für Neuinterpretation des sexuellen Selbstbestimmungsrechts.
g-o-r (mehr als 1000 Beiträge seit 08.05.03)

Wie Bundesjustizministerin Zypries heute mitteilte, wird in der SPD
über eine Neuinterpretation des sexuellen Selbstbestimmungsrechts
nachgedacht. Angesichts des dramatischen Geburtenrückgangs, der
inzwischen die Sicherheit des Staates bedrohe, könne die Verfügung
über das Machtinstrument der Fortpflanzung nicht mehr den
Privatleuten überlassen werden. "Unsere Gegner nutzen alle modernen
Möglichkeiten der Fortpflanzung", sagte Zypries mit Blick auf die
Geburtenzahlen in den islamischen Ländern und unter in Europa
lebenden Muslimen.

Unbestätigten Berichten zufolge will Zypries das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht an die bereits beschlossene Neuinterpretierung
des informationellen Selbstbestimmungsrechts angleichen. Danach
müssten Frauen über Personalien und Wohnort von Sexualpartnern
informiert werden, dürften aber den Sexualakt als solchen nicht mehr
verweigern, "wenn ein begründeter Verdacht auf angehende
Kinderlosigkeit sowie richterliche Zustimmung vorliegen". Bei Gefahr
im Verzug könne auch auf die richterliche Überprüfung verzichtet
werden, so Dr. Wiefelspütz (SPD), nach dessen Angaben "auch dann für
die Vorrats-Verfügbarkeit der Frau wäre, wenn es keine Terroristen
gäbe". Er fügte hinzu, auf Grund seiner 55% Wählerstimmen in Unna und
seines Bundestagsmandats müssten die Frauen das hinnehmen.

Ein neues Gesetz, "ius primae noctis" genannt, verschafft
Bundestagsabgeordneten besondere Privilegien. Welche das sind, wollte
die SPD derzeit noch nicht bekannt geben.


Quote18. Januar 2008 13:39
DAS HAT EUCH GAR NICHT ZU INTERESSIERN
epc_ (25 Beiträge seit 04.02.06)

denn:
die gesetzte werden von den besten & hellsten köpfen in diesen lande
gemacht;
unseren 'ehrenwerten' politikern in berlin.

lobet und preiset sie!

ihr sollt:

- nun wieder brav zurück ans TV gehn und die mittags-talkshows auf
rtl/pro7 weiter gucken
- heute abend das dschungelcamp (holt mich hier raus!) nicht
verpassen!
- spät abends dann 'rate-mal mit bigbrother alida' auf
scheisse-hoch-9
- und morgen früh wieder brav die bild-zeitung lesen

--- DU BIST DEUTSCHLAND ---


Quote18. Januar 2008 13:45
Was mir absolut nicht in de Kopf will
Matty24 (251 Beiträge seit 26.03.02)

Die SPD versucht krampfhaft mit dieser Mindestlohndebatte von der CDU
abzugrenzen.
Man hört überall, es ginge um "Profilschärfung".

Liebe SPD,

mir kommt es so vor, als stündet ihr mit dem Ball auf dem Fuß 2 meter
vor dem offenen Profilschärfe-Tor und macht einen Fallrückzieher.
Dieses Umfallen bewirkt ein klassisches Eigentor und die Führung für
die CDU!

Ihr habt eine einmalige Chance vertan euch für Demokratie und
Freiheit verdient zu machen. Zumal jedem der klar bei Verstand ist
auffallen müsste, dass die OD vor dem BVerG untergeht wie eine
Bleiente!

Einfacher gehts doch nicht mehr?!? Ihr wärt nach der Verkündung des
Urteils wie der Phönix aus der Asche gestiegen und hättet in der
Koalition plötzlich auf der starken Position gespielt.

So aber werdet ihr mit in den Sog gerissen und könnt euch eigentlich
gleich auflösen und der CDU beiteten, ihr dämlichen
"Loser-Team-Joiner".

Sorry, mir will das einfach nicht in den Kopf...

Quote18. Januar 2008 14:22
Ganz einfach
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Zuckerbrot (Mindestlohn)
mit Rattengift (Überwachungsstaat)



Quote18. Januar 2008 13:51
Gestorben, aber noch nicht beerdigt
xafford (mehr als 1000 Beiträge seit 12.10.01)

Ach was hatte die SPD einmal für Persönlichkeiten... Schmidt,
Brandt,... was hat sie heute noch? Gaspromis, Arschkriecher,
Schleimer und Bilderbuchheuchler. Wer braucht noch eine SPD, die
nichts anderes ist, als eine CDU in delettantisch? Mir tun die ganzen
alten Genossen leid, die ihr Parteibuch immer noch behalten, weil sie
nicht wahrhaben wollen, dass selbst eine lange Geschichte nicht
automatisch bedeutet, dass man aus ihr auch gelernt hat.

www.xafford.de







Aus: "SPD: Entscheidung für Online-Durchsuchung ist gefallen" (18.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102027

-.-

http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=me&dig=2008%2F01%2F17%2Fa0088&src=GI&cHash=799588e48d


-.-

Quote[...] Zusammenfassung und Ausblick

Hinter dem Schlagwort "Online-Durchsuchung" verbirgt sich ein bunter Strauß verschiedenster Möglichkeiten des staatlichen Online-Zugriffs auf EDV-Anlagen. Sie bieten einerseits ein beträchtliches Ermittlungspotential, das teils deutlich über das hinaus geht, was mit dem klassischen Instrumentarium etwa der StPO zu erreichen ist.

Andererseits erweist sich zwar nicht die technische Realisierung der Überwachungskomponente selbst, umso mehr aber die Infiltration des ins Visier genommenen Systems als ausgesprochen komplex. Daher beantwortet sich bereits die Frage nach dem Verhältnis von technischem Aufwand und tatsächlich zu erwartendem Nutzen keinesfalls von selbst.[80] Dies gilt umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass alle Wege der Infiltration wie eben gezeigt schon mit wenig technischem Sachverstand relativ problemlos zu verstellen sind. Damit erweist sich die Online-Überwachung zwar als potentiell scharfes Schwert, das aber gerade gegen intelligente Täter - also die eigentlichen "Gefährder" - kaum wirksam geführt werden kann. So scheiterte die Online-Überwachung im einzigen bisher vom Ermittlungsrichter des BGH genehmigten Fall an der Unmöglichkeit ihrer praktischen Durchführung.[81]

Dieser Umstand entlarvt die zur Begründung der Maßnahme stets gern zitierte "Abwehr terroristischer Gefahren" als Rhetorik: Selbst wenn es legitim sein mag, "die Online-Durchsuchung" zu fordern, so gebietet es die Redlichkeit des Diskurses, offen zu bekennen, dass die Maßnahme regelmäßig nur gegen "virtuelle Eierdiebe"

vom Schlage eines amateurhaft agierenden eBay-Betrügers wirksam anzuwenden sein wird.[82] Wer hingegen Anschläge vom Zuschnitt des 11. September 2001 logistisch abwickeln kann, dem ist jedenfalls nach der aktuellen breiten öffentlichen Diskussion der Online-Überwachung ohne weiteres zuzutrauen, einige wenige Gedanken auf EDV-Sicherheit zu verwenden, zumal sich zumindest deren Grundbegriffe fast so schlicht wie ein Kochrezept formulieren lassen.[83]

Angesichts der beschriebenen Eingriffsdichte und der Bedeutung des Computers für Leben und Privatsphäre des Einzelnen, für den der PC oftmals die Funktion eines "ausgelagerten Gehirns" hat,[84] unterliegt schließlich auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der beschriebenen Zugriffsoptionen zumindest erheblichen Zweifeln. Dem wird in einem eigenen Beitrag nachzugehen sein.



Die "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme (Von Ulf Buermeyer, Berlin *, Heft 4/2007, hrr-strafrecht.de ist ein Service der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Strate & Ventzke)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-04/index.php?sz=8

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Quote
Quote18.01.2008, Frage von Arne Ludwig

   Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

wie begründen Sie ihre Zustimmung zur Online-Durchsuchung, wenn massgebliche Sicherheitsexperten und Strafrechtler [1] zu Bedenken gegeben haben, dass sich damit nur "virtuelle Eierdiebe" werden fangen lassen.

Mit freundlichen Grüssen.

1. www.hrr-strafrecht.de


Quote20.01.2008
Antwort von
Dr. Dieter Wiefelspütz


   Sehr geehrter Herr Ludwig,

ich lese jede wissenschaftliche Stellungnahme zur Online-Durchsuchung. Ich bin aber auch Sicherheitsexperte und Rechtswissenschaftler und arbeite zur Zeit an einem Buch über die Online-Durchsuchung von Festplatten. Wichtige Entscheidungen lasse ich mir nicht von Experten abnehmen. Unser Land ist keine Experten-Demokratie. Das Parlament ist der Gesetzgeber. Die an der Gesetzgebung beteiligten Abgeordneten sind freilich gut beraten, wenn sie sich mit externem Sachverstand auseinandersetzen. Das tue ich sehr intensiv.

Unserer Polizei benötigt das angemessene, selbstverständlich strikt rechtsstaatliche Instrumentarium, um einer Kommunikation, die zu kriminellen Zwecken erfolgt, nachzugehen. Dabei ist die Entwicklung der Kommunikationstechnologie zu berücksichtigen.

Übrigens: Ich kenne niemanden, der sich für "virtuelle Eierdiebe" interessiert. Mir jedenfalls ist dafür meine Zeit zu schade.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz


Quote18.01.2008, Frage von Enrico Weigelt

Werter Hr. Wiefelspütz,

ich möchte mich als IT-Unternehmer herzlich bei Ihnen und Ihren Kollegen bedanken.

Durch Ihre Politik der Verängstigung und dem Streben nach Legalisierung von EDV-Kriminalität für den Staatsapparat erfreuen wir uns reger Nachfrage an Hochsicherheitslösungen. Unsere Kundschaft ist sehr besorgt um die Sicherheit ihrer Daten und fragt deshalb verstärkt unsere Dienste nach.

War es noch vor einigen Monaten schwierig, die Kundschaft in Sachen EDV-Sicherheit zu sensibilisieren, ist das heute - dank der Politik - meist nicht mehr nötig: die Bedrohung ist nun für jedemann offentsichtlich.

Eine Frage bewegt mich dennoch:

Sind Sie ernsthaft so naiv zu glauben, man könnte damit - wie behauptet - Schwerkriminelle überführen ?

Als IT-Experte wage ich das stark zu bezweifeln ! Selbstverständlich werden sich auch Kriminelle der vielfältig verfügbaren Hochsicherheits-Technologien bedienen.


Mit freundlichem Gruß,

Enrico Weigelt,
metux IT service



Quote

Antwort von
Dr. Dieter Wiefelspütz


3 Interessierte warten auf diese Antwort 




Aus: "abgeordnetenwatch.de: Dr. Dieter Wiefelspütz" (Stand: 20.01.2008)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f93133.html#frage93133


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Vorstoß von Bayerns neuem Innenminister Johannes Herrmann (CSU), Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben, hat die Opposition empört und Strafverfolger erfreut.

[...] Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist die Möglichkeit heimlicher Online-Durchsuchungen gemäß dem Staatsanwalt dringend erforderlich. "Wir müssen eine entsprechende Befugnis für spezielle und eng begrenzte Fälle schaffen, die es – nach entsprechender richterlicher Anordnung – gestattet, auf beweisrelevante Daten verdeckt, frühzeitig und gezielt zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt oder unauffindbar im Internet abgelegt werden." Als Ursache nannte er die wachsenden Ausmaße der Cyber-Verbrechen. Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen, "was sich in den Weiten des Internets an Möglichkeiten, Strafbares zu tun, weltweit zusammenbraut". Es gebe kaum noch einen Kriminalitätsbereich, in dem das Internet als Tatmittel keine Rolle spiele. Die Palette reiche vom internationalen Terrorismus über Kinderpornografie und die Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut bis hin zum Betrug bei Online-Auktionen.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote21. Januar 2008 11:27
FT: Cyberpunk ermordet
Matty24 (252 Beiträge seit 26.03.02)

... am Tatort wurde auch das Tatmittel konfisziert.

Es war ein Internet.

Das Blut tropfte noch grün herunter, der Mord konnte also noch nicht
lange her sein.

Aber mittels der Atomwaffe der forensischen Frühaufklärung, der
Online Durchsuchung, wird der Täter womöglich noch in dieser Stunde
gefasst sein.

Preiset, Leute, preiset...


Quote21. Januar 2008 11:36
Als in Bayern lebender Franke
human_implements_happyfiable (485 Beiträge seit 26.02.07)

möchte ich kundtun das längst nicht alle Einwohner dieses
Bundeslandes so hinverbrannt sind. Leider ist es nur so das gerade in
Altbayern (wo ich momentan im Exil lebe) die Leute eben CSU wählen
"weil das halt schon immer so war". In Diskussionen sind diese
Menschen oft erstaunlich aufgeschlossen und gebildet. Dies wirkt sich
aber nicht auf das Wahlverhalten aus. Vielleicht kann ich doch noch
den ein oder anderen dazu überreden bis zur nächsten Wahl seine
Entscheidung (die ja quasi vererbt wird) mal zu hinterfragen. Wünscht
mir Glück...


Quote21. Januar 2008 11:44
Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!!
RunningTux (669 Beiträge seit 13.09.07)

Ja schon geht wieder das Geheule los. Mich interessiert es überhaupt
nicht, ob eine Linkssoziale Pau erzürnt ist. Es geht hier um die
Zukunft von Bayern. Müssen wir denn wirklich warten bis ein Flugzeug
in die Frauenkirche fährt
bevor hier etwas unternommen wird? Ich weiß
schon wofür die CSU gut ist!

Quote21. Januar 2008 11:48
Re: Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!!
irgendwo auf arbeit (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.02)

RunningTux schrieb am 21. Januar 2008 11:44

> Müssen wir denn wirklich warten bis ein Flugzeug
> in die Frauenkirche fährt bevor hier etwas unternommen wird? Ich weiß
> schon wofür die CSU gut ist!

Jo, schon - aber wie bekommt man die komplette CSU in ein Flugzeug?


Quote21. Januar 2008 11:49
Re: Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!!
Zirkon (mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.01)

RunningTux schrieb am 21. Januar 2008 11:44

> Ja schon geht wieder das Geheule los. Mich interessiert es überhaupt
> nicht, ob eine Linkssoziale Pau erzürnt ist. Es geht hier um die
> Zukunft von Bayern. Müssen wir denn wirklich warten bis ein Flugzeug
> in die Frauenkirche fährt bevor hier etwas unternommen wird? Ich weiß
> schon wofür die CSU gut ist!

Die Gefahr ist ja durchaus real, denn bekanntlich ist man ja schon
praktisch im Flughafen, wenn man am Hauptbahnhof ist...

Quote21. Januar 2008 12:22
MUAHAHAHAHAHA
der Christian (823 Beiträge seit 08.05.02)

You made my day!!!

Ein Bayer!

Quote21. Januar 2008 12:33
Re: Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!!
nyxx (208 Beiträge seit 12.02.07)

HAHAHAHHAHAHHAHAAHHAA

OMG .. genial, lange nicht mehr so gelacht :D






Quote21. Januar 2008 11:57
Wir müssen in die Computer hinein
AltGr (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.03)

d.h. im konkreten Fall, dass man bei gut geschützen
PC's in die private Wohnung eindringt, um den PC
bildlich gesprochen verwanzen wird/muss.

Ciao


Quote21. Januar 2008 11:59
Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen...
Guul (236 Beiträge seit 19.11.03)

Schön wenn es so wäre.

Derzeit ist die Palette, der von der heimlichen Onlinedurchsuchung
betroffenen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und zivilrechtlicher
Tatbestände länger als die Anzahl der geplanten Anwendungsfälle.

"Die Palette reiche vom internationalen Terrorismus über
Kinderpornografie und die Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut
bis hin zum Betrug bei Online-Auktionen."

"Wir müssen eine entsprechende Befugnis für spezielle und eng
begrenzte Fälle schaffen,..."

Wieso werden die Politiker mit solchen offensichtlichen Widersprüchen
bei Interviews nicht mehr konfrontiert? Ein paar scharf geführte
Interviews, am besten live im Fernsehn, könnten dazu führen, dass
Politik und Öffentlichkeit begreifen was hier wirklich passiert.

Quote21. Januar 2008 12:22
Re: Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen...
Wüstenspringmaus (29 Beiträge seit 27.12.07)

Guul schrieb am 21. Januar 2008 11:59

> Wieso werden die Politiker mit solchen offensichtlichen Widersprüchen
> bei Interviews nicht mehr konfrontiert?

Weil die sogenannten Journalisten selbst keine Ahnung haben, oder
weil nur Journalisten vom Typ "Hofberichterstatter" an die Politiker
direkt ran gelassen werden.

wsm


Quote21. Januar 2008 12:01
Wieso nehme ich der Linken ihre Fürsorge blos nicht ab?
Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)

Das liegt doch bestimmt nicht am neuen Polizeigesetz, dass sie in
Berlin durchgewunken haben. Oder?


Quote21. Januar 2008 12:54
Was kommt als Nächstes?
schmierfink (183 Beiträge seit 31.01.06)

Schnüffelschnittstellenzwang?

...


Aus: "Bayerns geplantes Solo bei Online-Razzien ist heftig umkämpft" (21.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102114



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Organ des Bundestags, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwachen soll.

[...] Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags zusammen. Die Anzahl der Mitglieder wird dabei vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt. Die Mitglieder erhalten Einblick in die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des Gremiums zur Verschwiegenheit auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags verpflichtet.

[...] 1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs wurde so am 11. April 1978 das ,,Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit". 1999 wurde es – unter anderem wegen der missverständlichen Abkürzung PKK (teils auch PKM) – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt.

In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.

...


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium (01/2008)

-.-

Quote[...] Die Bayerische Staatsregierung und die CSU verweigern dem Landtag Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen. Die CSU lehnte am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu diesen Spähmaßnahmen ab.

Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden.

SPD und Grüne werteten das als "fadenscheinigen Vorwand". Die grüne Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen.

...

QuoteDa stellt sich natürlcih die Frage ...
mic26, vor 21 Stunden, 19 Minuten
... wer überwacht die Überwacher, wenn alles streng geheim ist?



Aus: "Online-Durchsuchung: CSU bleibt stumm" (23.01.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/251654/

-.-

Quote[...] Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. SPD und Grüne werteten das als fadenscheinigen Vorwand. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Normalerweise stimmt die CSU im Landtag Berichtsanträgen der Opposition zu. Beim Thema Lauschangriff wich die CSU jedoch von den langjährigen Gepflogenheiten des Parlaments ab. Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen. Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: "Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung nicht berichtet", sagte der Münchner Abgeordnete Florian Ritter.

Die Grünen-Abgeordnete Stahl kritisierte insbesondere den Vorstoß von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem Verfassungsschutz das Eindringen in private Computer über das Internet zu erlauben. "Wann ist bei Ihnen eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht", fragte Stahl. "Ihnen ist wichtig, dass der Staat Zugriff auf alles und jeden hat." Die CSU habe mit ihrer Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren fünfzehnmal Ohrfeigen vom Bundesverfassungsgericht kassiert, sagte Stahl mit Blick auf die Niederlagen des Freistaats in Karlsruhe.

Die CSU verteidigte sich mit dem Argument, die Politik dürfe die technische Entwicklung nicht ignorieren. "Wenn Verbrechensabredungen im Internet getroffen werden, muss die Politik darauf reagieren", sagte der CSU-Abgeordnete Herbert Ettengruber.

(dpa) / (vbr/c't)

Quote23. Januar 2008 13:57
Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden.
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Also dasselbe Bild wie überal anders auch: Wir wollen alles von Dir
wissen, aber Dich gehts nichts an, was wir treiben. Nein, auch dann
nicht, wenn Du davon vielleicht betroffen bist. Warum vermutest Du
das eigentlich? Machst Du etwas, das Du nicht darfst und das wir
wissen sollten? Na?

Sorry, aber ein Staat der seine Bürger beschnüffelt, ihnen das aber
nicht mitteilen mag ist nicht mehr nur in der Theorie fachistisch.

Quote23. Januar 2008 15:25
Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden.
Graferix4711 (363 Beiträge seit 23.11.04)

ichwersonst schrieb am 23. Januar 2008 13:57

> [...]
> Sorry, aber ein Staat der seine Bürger beschnüffelt, ihnen das aber
> nicht mitteilen mag ist nicht mehr nur in der Theorie fachistisch.

... faschistisch, nicht fachistisch (sieht fast wie 'fachchinesisch'
aus).


Quote23. Januar 2008 15:51
Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden.
MacMad (mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.02)

ichwersonst schrieb am 23. Januar 2008 13:57

...

Geheime Gesetze für geheime Dienste, die widerum geheime Daten
produzieren. Ist doch nur konsequent.

Wann kommt das Verschlüsselungsverbot?


Quote23. Januar 2008 16:45
Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden.
human_implements_happyfiable (495 Beiträge seit 26.02.07)

MacMad schrieb am 23. Januar 2008 15:51

> Geheime Gesetze für geheime Dienste, die widerum geheime Daten
> produzieren.
> Ist doch nur konsequent.
>
> Wann kommt das Verschlüsselungsverbot?

Interessant wird es erst wenn Du aufgrung geheimer Beweise von einem
Geheimgericht verurteilt wird. Dann hast Du noch Glück wenn Du nicht
auf Nimmerwiedersehen in einem Geheimgefängnis verschwindest.
Alles zur Sicherheit des Staates.


Quote23. Januar 2008 16:53
Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden.
DawaZangpo, Dawa Zangpo, DawaZangpo@netscape.net (105 Beiträge seit 18.01.07)

Wie gesagt KZ BRD 2008
Hat von Kurnaz niemand gelernt?



Quote23. Januar 2008 13:59
Wir werden noch alle Terroristen
miata (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)

spätestens dann wenn wir den Rechtsstaat wiederherstellen werden!


Quote23. Januar 2008 14:26
Diktatur halt, nur die Figuren dürfen gewählt werden.
Sven Sasse, Sven Sasse (43 Beiträge seit 15.12.07)

Der Unterschied zu einer herkömmlichen Diktatur ist lediglich, daß es
keinen Personenkult gibt. Auch Du darfst mal mitspielen, untersteh
Dich aber, Veränderung zu wollen.

Ein ehemaliger DDR-Bürger


Quote23. Januar 2008 14:39
Wenn eine Regierung sich weigert, dem Parlament ...
J.Reuther (157 Beiträge seit 22.11.05)

... eine statistische Auswertung der Vorgänge vorzulegen, dann legt
das für mich nahe, dass da was passiert was den Wählern nicht
gefallen könnte und vielleicht mal wieder den Staatsanwalt oder das
Bundesverfassungsgericht interressieren könnte.

Liebe Politiker! Geheim ist Bäh in einer Demokratie!


Quote23. Januar 2008 14:46
Wer nix zu verbergen hat...
kwilly (256 Beiträge seit 05.04.07)

...

PS: Es ist übrigens ein Charakterzug von Diktaturen, dass der Staat
von seinen Bürgern totale Transparenz einfordert (zur Not halt
mittels vorgehaltener Waffe), selbst aber keine Informationen
preisgeben will.

Quote23. Januar 2008 16:08
Die einfachste Erklärung:
gege (895 Beiträge seit 25.06.01)

Nicht nur Bayern und unionsregierte Bundesländer "erproben in der
täglichen Praxis" bereits, was Regierungsfraktionen und Kanzlerin in
Berlin erst noch als (Überwachungs-)Gesetze beschließen werden.

Solche Tests unter strenger Aufsicht des Bundesinnenministerium, des
BKA und der Bundesanwaltschaft könnten von der Bevölkerung falsch
verstanden werden...

Man möchte vermeiden, dass bei den anstehenden Landtagswahlen
aufrechte Demokraten vor Wut zittrige Hände kriegen und sich beim
Kreuzchen machen "vertun". Die automatisierte Willenskorrektur per
NEDAP-Wahlcomputer hat sich noch nicht flächendeckend durchsetzen
können.

Um es mit einem alten CDU-Slogan auszudrücken: "keine Experimente"
(Jedenfalls nicht an der Wahlurne - mit dem Grundgesetz darf man das
schon mal..)

gege

(wer Zynismus findet, darf ihn im Kanzleramt abgeben)



Aus: "Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen" (23.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102302

-.-

KonText:

=> Topic: [Zur Politik der Geheimhaltung... ]
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,382.0.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Trotz massiver Kritik hat Bayerns Staatsregierung ihre Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), geht aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervor. Damit soll es dem Verfassungsschutz erlaubt werden, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen.

"Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Bayern setze als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen sollen "ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" garantieren.

Am 27. Februar gibt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über eine Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz bekannt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Bayern bereits jetzt schon eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Die eventuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen noch in das Gesetz eingebaut werden. Der Ministerrat werde sich deshalb Anfang April nach der Verbandsanhörung noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird, sagte Herrmann.

Der bayerische Gesetzentwurf fasse die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung "deutlich enger als die nordrhein-westfälische Regelung", heißt es aus der Staatskanzlei. In Bayern soll eine Online-Datenerhebung nur zulässig sein, wenn die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind. Außerdem werde der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die Online-Durchsuchung müsse von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden. (anw/c't)

Quote12. Februar 2008 15:53
"Kernbereich privater Lebensgestaltung"
Zombiehunter (mehr als 1000 Beiträge seit 08.04.06)

Soso, der soll also "ausdrücklich geschützt" werden. Wie soll das
gehen? Wenn der Ermittler meine Korrespondenz findet, macht er die
Augen zu, oder was? Das ist doch genau das, was er finden will. Das
ist sowas von scheinheilig.


Quote12. Februar 2008 16:09
Wayne interessiert das?
Gunjah (222 Beiträge seit 11.02.05)

1. Wer für den Schutz seiner Privatsphäre ist, hat was zu verbergen
und sympathisiert mit Terroristen.

2. Der Rest meiner Mitbürger beteuert sowieso in jeder Diskussion,
dass man nichts zu verbergen habe und das "Jungle-Camp" sowie
"Deutschland sucht das Popmodell" sind 100% mal interessanter als die
Beschneidung der rudimentären Bürgerrechte.

Wer braucht diese Grundrechte, so lange die Glotze läuft und HartzIV
jeden Monat auf dem Konto liegt...




Quote12. Februar 2008 17:36
wir brauchen einen starken Staat,...
danielamorchelo (1 Beitrag seit 12.02.08)

der dem Bürger zeigt, wo es lang geht. Deshalb hat Bayern solches
Gesetz auf den Weg gebracht.


Quote12. Februar 2008 19:38
Demokratie muss eine wehrhafte Demokratie sein, damit sie sich...
danielamorchelo (9 Beiträge seit 12.02.08)

Demokratie muss eine wehrhafte Demokratie sein, damit sie sich gegen
Kriminelle verteidigen kann. Demokratie und Wehrhaftigkeit ist kein
Gegensatz, sondern bedingen einander.

Die Demokratie muss sich mit jeweils den aktuellen technischen
Möglichkeiten hart und erfolgreich wehren. Es dürfen nicht nur
Kriminelle wie Drogenhändler, Terroristen aller Art und Parteien wie
die NPD, die die Demokratie ausnutzen, um ein rassistisches Regime
anzustreben, die jeweils aktuellen technischen Möglichkeiten nutzen,
sondern dies müssen auch die Strafverfolger können.




Quote12. Februar 2008 17:10
Bayern ist der Zeit immer ein wenig Vorraus
SpäMMy.DX (451 Beiträge seit 20.05.06)

Doch um optimalen Schutz vor Terroristen zu haben brauchen wir die
Onlinedurchsuchungen Deutschlandweit - und zwar schnellstmöglich! Es
darf nicht sein, dass fast überall in Deutschland noch weggesehen
wird, während Terroristen das nächste blutige Attentat planen. Es
wird Zeit, dass sich nun auch der Rest von Deutschland seiner
Verantwortung gegenüber dem Volk stellt und die notwendigen Maßnahmen
schnellstmöglich in die Tat umsetzt.

Euer,
SpäMMy.DX
Besinnliche und trollfreie Diskussionen. Knallrote Fakten, die jeder
gerne liest.

Quote12. Februar 2008 18:00
Re: Bayern ist der Zeit immer ein wenig Vorraus
thomas.pi (8 Beiträge seit 13.01.06)

> Doch um optimalen Schutz vor Terroristen zu haben brauchen wir die
> Onlinedurchsuchungen Deutschlandweit - und zwar schnellstmöglich!

- Alle 72 Sekunden verunglückte ein Mensch. (in Deutschland)
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,426614,00.html

Iraq Coalition Casualty Count listet 37.781 getötete Zivilisten seit
März 2005 (Stand: 29. September 2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Irak-Krieg#Zahlen
Andere Quellen gehen von 392.979 bis 942.636 aus.

Wie viele Opfer gab es in den letzten 10 Jahren, die durch
Terrorismus gestorben sind?

Ich glaube wir haben ganz andere Probleme, die wir lösen müssen.
...





Aus: "Bayern bringt Gesetz über Online-Durchsuchungen auf den Weg" (12.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103383


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am morgigen Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung darüber bekannt, ob heimliche Online-Duchsuchungen privater PCs durch Strafverfolger und Ermittlungsbehörden verfassungsgemäß sind. Schon im Vorfeld aber hieß es von der SPD, dass man die heimliche Online-Durchsuchung im geplanten neuen BKA-Gesetz festschreiben will, wenn das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme grundsätzlich erlaubt.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, kündigte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger an, er gehe davon aus, dass man sich noch im ersten Halbjahr 2008 über die Festschreibung der heimlichen Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz einigen werde: "Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen." Für Edathy gibt es drei Voraussetzungen für die heimliche Online-Durchsuchung: Sie müsse technisch machbar und verhältnismäßig sein sowie unter rechtsstaatlicher Kontrolle durchgeführt werden. Edathy hatte schon früher angekündigt, die SPD werde sich der gesetzlichen Regelung der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme nicht widersetzen.

Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung, die das Bundesverfassungsgericht morgen verkündet, ergeht in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Das Verfahren hat aber über die Behandlung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes hinaus grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Anfang Oktober vergangenen Jahres sahen Experten wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme". Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber auch andere Politiker aus SPD und CDU betonten in den letzten Wochen und Monaten immer wieder, die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs sei eine unverzichtbare Ermittlungsmaßnahme im Kampf gegen den Terrorismus. Die CSU hat in Bayern zudem eine stark umstrittene Initiative gestartet, mit einem Landesgesetz dem bayerischen Verfassungsschutz die Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung zu geben. (jk/c't)


Quote26. Februar 2008 9:19
Was ist bloß aus der SPD geworden...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Man sollte meinen, dass an der Spitze dieser partei gebildete,
halbwegs intelligente Menschen stehen.

Sie wissen also, was für Auswirkungen die Einführung der heimlichen
Online-Razzien haben wird.

Sie wissen, dass sie damit das BKA in eine Geheimpolizei umwandeln.

Und fast noch schlimmer sind die Auswirkungen auf unsere
Gesellschaft. Wenn niemand mehr weiß, ob nicht die BKA-Geheimpolizei
auf seinem Rechner rumschnüffelt oder herumgeschnüffelt hat und sich
nicht sicher sein kann, wer was über ihn weiß, ist es um die Freiheit
geschehn.
Freiheit kann es nur geben, wenn die Privatsphäre gewahrt bleibt.
Wird in die Privatsphäre eingeriffen (was manchmal zwecks
Strafverfolgung sein muss), dann muss das öffentlich (im Stil einer
Polizeiaktion) und nicht heimlich (wie bei einem Geheimdienst)
erfolgen.
Denn schlimmer als die Spionage und Überwachung selbst, ist die Angst
davor.

Genausogut könnte man Überwachungskameras über alle Wahlkabinen
hängen. Dann ist es um die freien Wahlen geschehen, selbst wenn man
glaubwürdig versichert, dass nur ein kleiner Bruchteil der Kameras
wirklich eingeschaltet ist.

Ich hoffe, die Verfassungsrichter zeigen etwas mehr Verstand, als die
Politiker.


Quote26. Februar 2008 9:21
Ich kann mich noch gut daran erinnern,
sealslayer (513 Beiträge seit 30.11.03)

wie weit einige Leute das Maul aufgerissen haben, wie schlecht doch
die Stasi war.

Die hatten es gewagt Geruchsproben zu sammeln, die PKZ zu nutzen,
Menschen zu überwachen und heimlich in Wohnungen einzudringen.

Und viele erzählen immer noch wie schlecht und böse das Alles doch
war.

Mittlerweile fehlen mir echt die Worte wenn eine (westdeutsche)
Abgeordnete der Linken die Stasi gerne wieder hätte und die
Damen/Herren der CxU/SPD ihren Rücktritt fordern. Keine Ahnung welche
der beiden Seiten mich mehr ankotzt. Das heuchlerische Getue oder die
offensichtliche Ahnungslosigkeit.

Bleibt nur zu hoffen, daß das BVerfG vernünftig entscheiden wird.



Quote26. Februar 2008 10:08
Sehr geehrte Buerger, sehr geehrte Buergerin!
Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Bitte geben Sie sämtliche Partitionen ihrer Computer zum
vollstaendigen Zugriff durch die Bundesbehoerden frei.

Sie koennen folgende Verfahren verwenden:
- Windowsfreigabe
- Samba-Freigabe
- NFS-Freigabe

Bitte richten Sie auch auf Ihren Computern und Routern einen
Telnetzugang ein. Dem Benutzer "Stasi" (ohne Anfuehrungszeichen)
geben sie bitte das Passwort "Wolfgang" (ohne Anfuehrungszeichen) und
Administratorrechte.

Sollten Sie hinter einem NAT-Router Computer verwenden, schalten Sie
bitte die TCP-Ports ab 5001 entsprechend weiter.

Sollten Sie dieses nicht bis zum 30.2.08 durchgefuehrt haben, werden
Ihnen Fachbeamte persoenlich bei der Einrichtung behilflich sein.

Mit freundlichen Gruessen,
Ihr freundliches Bundesinnenministerium,
Abteilung "Staatlich toleriertes Archiv sicherheitsrelevanter
Informationen"


Quote26. Februar 2008 10:58
Wie haben eigentlich Deutschland, England und Spanien...
Corwin Duke, Corwin Duke (674 Beiträge seit 11.05.00)

die RAF, die IRA und die ETA all' die Jahre OHNE Totalüberwachung
überstanden?
Eigentlich müssten wir doch alle tot sein!


Quote27. Februar 2008 9:17
Unterschied zwischen NRW-Gesetz und dem, was der Bund plant.
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

So schlimm das in NRW beschlossene Gesetz auch ist, über das heute
befunden wird, es ist nicht so gefährlich, wie das, was auf
Bundesebene geplant ist.

In NRW erlaubt dieses Gesetz dem Geheimdienst (Verfassungsschutz),
heimlich Computer auszuspähen. Der Geheimdienst ist aber kein
Strafverfolgungsbehörde.

Die Geheimdienstinformationen sollen nur dazu dienen, der jeweiligen
Regierung eine Grundlage für sicherheitspolitische Entscheidungen zu
liefern. Sie sind nicht dazu gedacht, irgendwelche Verbrecher
aufzuspühren und vor ein Gericht zu stellen. Dafür sind die heimlich
zusammengeschnüffelten Informationen und das durch Bestechung oder
Erpressung zusammengegratztes Hörensagen auch gar nicht belastbar
genug.

Auf Bundesebene plant man aber, die heimlichen Online-Durchsuchungen
dem BKA, also der Polizei zu erlauben. Das ist eine ganz andere
Qualität.
Was hier geschaffen wird, ist nichts anderes, als eine Geheimpolizei.

Eine Behörde, die mit den selben dubiosen Methoden arbeitet, wie ein
Geheimdienst, dabei aber gleichzeitig Strafverfolgung betreibt.

Zwei Tatsachen relativieren das aber wieder. Zum einen, spähen
Geheimdienste garantiert schon seit Jahrzehnten heimlich Computer
aus. Auch ohne gesetzliche Grundlage. Wo kein Kläger ist, ist auch
kein Richter.

Zum anderen ist durch die "Anti-Terror-Datenbank" sowieso schon eine
enge Verknüpfung zwischen Polizei und Geheimdiensten geschaffen
worden.

Die strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst, die man wegen der
schrecklichen Erfahrungen aus dem Dritten Reich eigentlich vorgesehen
hatte, ist schon längst ganz nebenbei aufgehoben worden.





Aus: "SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern" (26.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104049


Textaris(txt*bot)

#160
Quote[...] Aber es ist ein Verbrechen an der jungen Generation, wenn ihnen erzählt wird, dass wir einen Überwachungsstaat haben oder anstreben. Es ist infam, die Sicherheitsgesetze mit der Stasi zu vergleichen.


Aus: "Innenminister Schäuble zum heutigen CDU-Parteitag in Hannover - Wir brauchen Religion, Orientierung und Heimat!" Von N. BLOME und V. KÖTTKER ( 12.12.2007 / 03.12.2007)
Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/politik/2007/12/03/schaeuble-wolfgang/cdu-parteitag,geo=3136332.html


-.-

Quote[...]  Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.

Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.

Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".

Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung erging in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. (jk/c't)


Quote27. Februar 2008 10:26
Doch noch ein Rechtsstaat ?
HOSTess (252 Beiträge seit 08.03.01)

Danke erst mal


Quote27. Februar 2008 10:28
ich freue mich :-)
cacheflow (145 Beiträge seit 06.06.05)

mehr braucht man dazu nicht zu sagen...

einen fröhlichen Gruß an Alle!

CF


Quote27. Februar 2008 10:28
Hurra ! - mein Glaube an die Justiz wurde bestätigt. Danke !
Chaang (mehr als 1000 Beiträge seit 12.10.01)

kwT


Quote27. Februar 2008 10:28
Dann wissen wir ja, wo die Verfassungsfeinde sitzen.
Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.03)

In den siebzigern durfte man als Verfassungsfeind nicht mal zur
Müllabfuhr, heute darf man Gesetze erlassen.


Quote27. Februar 2008 10:29
Danke BVG!!!
siebzehn (1000 Beiträge seit 29.04.05)

Es gibt noch Hoffnung!


Quote27. Februar 2008 10:29
Meinen Dank an die Kläger
Tims Katze (mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.07)

Vielen Dank Twister, Herr Baum und andere,

es ist zwar nicht ganz das Ergebnis, was sich viele gewünscht haben
(ein Schlupfloch existiert noch), aber das Urteil sagt den
Verfassungsfeinden, dass sie welche sind.

Gut gemacht!


Quote27. Februar 2008 10:29
Jetzt sind die "Auslegungskünstler" wieder dran
Olaf Boos, Olaf Boos (247 Beiträge seit 10.01.00)

Bas BVerfG hat eine recht klare Entscheidung gesprochen, die so ganz
und garnicht im Sinne der Überwachungsfanatiker ausgefallen ist.
Nachdem "die politische Bühne" aber per Se als extrem
einsichtsresistent anzusehen ist, dürfen wir gespannt sein, mit
welchen Wortklaubereien und welchen Gaunertricks das Ganze doch noch
in ein "pro Schnüffelei" umgemünzt werden wird....


Quote27. Februar 2008 10:29
Die letzte Bastion steht...
L0rdy (103 Beiträge seit 28.02.01)

Gott sei Dank rettet uns das BVG (und der BGH) bisher in letzter
Instanz vor den verrückten aus Berlin und den Länderparlamenten.

Was es jetzt noch bräuchte wären Konsequenzen für die, die solche
Gesetze verabschieden.


Quote27. Februar 2008 10:30
N-TV Überschrift: Onlinedurchsuchungen unter Auflagen möglich
Sarcan (408 Beiträge seit 23.09.02)

"Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter
Auflagen für zulässig. [...] Union und SPD hatten mit dem Urteil
gerechnet und wollen jetzt zügig ein neues Gesetz für
Online-Durchsuchungen schaffen."

Na so kann man die Welt wohl auch verstehen, wenn man unbedingt
will... ich für meinen Teil schließe mich der Intpretation seitens
Heise an und verstehe das Urteil als Bestätigung des gesunden
Menschenverstandes, aber ich bin sicher, dass die Geschichte in genau
der bei N-TV gezeigten Manier von der Politik zerredet werden wird...


Quote27. Februar 2008 10:31
Dammbruch
Zapp_Brannigan (28 Beiträge seit 05.10.03)

Freut Euch nicht zu früh. Klar ist, dass es sofort ein neues
Schnüffelrecht beschlossen wird. In der Praxis sind "tatsächliche
Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr" ähnlich wie "Gefahr im Verzug"
bei Hausdurchsuchungen viel zu geringe Hürden für Polizeiwillkür.


Quote27. Februar 2008 10:32
Jetzt mal langsam
ttpytec (743 Beiträge seit 30.06.03)

Erst schauen wir mal, was "überragend wichtige Rechtsgüter" sind.
Denn wenn die gefährdet sind, kann, nach einem Richtervorbehalt (der,
wie wir an den vielen Hausdurchsuchungen sehen, nichts wert ist)
immer noch eine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt werden. Es
ist jetzt nur nicht mehr so leicht, wie sich die Herren das erhofft
hatten. Aber ganz vom Tisch ist es auch nicht :-(

ttp


Quote27. Februar 2008 10:32
Auf Spon klingt das anders...
AudioholicA (102 Beiträge seit 27.07.05)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html

Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen
Auflagen

Was denn nun?

Quote27. Februar 2008 10:36
Re: Auf Spon klingt das anders...
Jürgen Kuri, Jürgen Kuri, jk@ct.heise.de (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

AudioholicA schrieb am 27. Februar 2008 10:32

> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html
>
> Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen
> Auflagen

Die Regelungen im NRW-Verfassungschutzgesetz sind nichtig.
Grundsätzlich sind heimliche Online-Durchsuchungen nur dann mögich,
wenn ähnlich strenge Auflagen wie beim Eingriff in das
Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung möglich sind. Also sind Online-Durchsuchungen nicht
in jedem Fall verboten, es ist ja aber auch nicht immer verboten, die
Post zu durchsuchen...

So steht es hier doch auch drin.



Quote27. Februar 2008 10:38
Schade...
Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)

Keine grüne Welle...

Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU)
erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht
komplett für unzulässig erklärt. Im Grunde haben die
Verfassungsrichter nur dem NRW-Gesetzgeber ein Armutszeugnis
ausgestellt, weil das Gesetz inhaltliche und formale Fehler enthalte.

Die Politik wird sich also in Zukunft darauf konzentrieren (ob es ihr
gelingt, lass ich mal im Raum stehen), derartige Gesetze, die
Online-Durchsuchungen erlauben sollen, wasserdichter zu formulieren.

Erlaubt sei eine Online-Durchsuchung, wenn "überragend wichtige
Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret
gefährdet seien. Na, prima! Wer darf das dann beurteilen? Ein
Richter, der seinen Karl-Otto auf den Beschluss schreiben muss und -
ohne die Richter als Berufsstand an sich in schlechtes Licht rücken
zu wollen - rein theoretisch geschmiert werden kann. Stecken wir doch
einfach den Reichstag in Brand, damit der Bestand des Staates konkret
gefährdet ist. Ach ne, das gabs schon, das fällt auf. Heutzutage
reicht es da schon aus, wenn der bereifte Minister von einer
abstrakten Terrorgefahr phantasiert.

Nein, das war heute nicht schön. Nach den ersten Worten von
Hans-Jürgen Papier (gesehen im Phoenix-Livestream) wollte ich schon
den Sekt köpfen, aber das ist mir schnell vergangen, als mir klar
wurde, dass Online-Durchsuchungen an sich nicht für unzulässig
erklärt wurden. Ja, mit strengen Auflagen, das stimmt schon, aber
jede Auflage lässt sich irgendwie umgehen, aushebeln oder
"fehl"interpretieren.

Immerhin, das BVerfG gesteht unseren heimischen Festplatten den
Status der privaten Lebensgestaltung und somit den schützenswerten
Raum der Privatsphäre zu. Aber was bringt uns das, wenn irgendwelche
"strengen Auflagen" mit Scheinbegründungen erfüllt werden können, um
letztendlich doch fast beliebig auf private PCs online und heimlich
zugreifen zu können.

Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus
diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...

Quote27. Februar 2008 10:42
Re: Schade...
mwka (mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.01)

Arby schrieb am 27. Februar 2008 10:38

> Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU)
> erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht
> komplett für unzulässig erklärt.

Sorry, aber es gibt und gab noch nie absolut schrankenlose
Grundrechte.

> Erlaubt sei eine Online-Durchsuchung, wenn "überragend wichtige
> Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret
> gefährdet seien. Na, prima! Wer darf das dann beurteilen?

Genauso wie bei einer Hausdurchsuchung. Oder ist das für dich
unkritischer?

> Ein
> Richter, der seinen Karl-Otto auf den Beschluss schreiben muss und -
> ohne die Richter als Berufsstand an sich in schlechtes Licht rücken
> zu wollen - rein theoretisch geschmiert werden kann.

Wenn du der Meinung bist, dass jeder Richter geschmiert werden kann,
solltest du das Land so schnell wie möglich verlassen und in ein Land
ziehen, wo Richter nicht geschmiert werden können.

> Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus
> diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...

In welchem Land wird denn weniger überwacht?


Quote27. Februar 2008 10:43
Re: Schade...
Lavalampe (742 Beiträge seit 27.03.06)

Arby schrieb am 27. Februar 2008 10:38

> Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus
> diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...

Eure Worte hört ich wohl, nun laßt Taten sprechen.

www.immigration.govt.nz


Quote27. Februar 2008 10:52
Re: Schade...
enzo.c (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.02)

> Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU)
> erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht
> komplett für unzulässig erklärt. Im Grunde haben die
> Verfassungsrichter nur dem NRW-Gesetzgeber ein Armutszeugnis
> ausgestellt, weil das Gesetz inhaltliche und formale Fehler enthalte.

es ist genau wie es zu erwarten war. Es ist wohl ziemlich klar, daß
das BVerfG genauso wie es  unter bestimmten Vorraussetzungen eine
Durchsuchung oder ein Abhören für legitim hält, dies auch in
besonderen Fällen und bestimmten Vorraussetzungen bei der Online
Durchsuchung so sieht.



Quote27. Februar 2008 10:40
So ein Quatsch
Gulasch Nikov (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

In Deutschland gilt immer noch der Schily-Act, durch den das
Grundgesetz suspendiert wurde.

D.h. illegales Abhören, heimliche Hausdurchsuchungen, Mitlesen der
eMail und eine "harmlose" Sache wie die Online-Durchsuchung finden
weiterhin statt.
Die einzigen Rechte, die du noch hast, sind diejenigen, die du dir
durch geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen sichern kannst. Am
PC geht es noch, aber beim Telefonieren sieht es schon mal ganz
düster aus :-(

Oder was dachtest du ?


Quote27. Februar 2008 10:41
Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
der echte Zaphod Beeblebrox (731 Beiträge seit 23.07.03)

Die Onlinedurchsuchungen wurden unter strengen Auflagen erlaubt.
Das ist der Türöffner für grenzenlose Durchsuchungen.
Unser Staat scheißt auf Auflagen.

Es gibt genug Beispiele in der Vergangenheit, die zeigen, dass es dem
Staat herzlich egal ist, wie die Auflagen aussehen mögen.

Der Zweck heiligt die Mittel.

Was kümmert schon Hehlerware, wenn man Steuerhinterzieher schnappen
kann.

Quote27. Februar 2008 10:43
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)

der echte Zaphod Beeblebrox schrieb am 27. Februar 2008 10:41

> Unser Staat scheißt auf Auflagen.

Danke, einer der wenigen, die es geschnallt haben, dass das Urteil
KEINE GRÜNE WELLE wert ist!

Ich würd dir dafür ja ein ++ geben, aber dann geht das so oder so
unter. Also ausnahmsweise ein [--], damit der Beitrag durch sein ROT
auch auffällt.

Quote27. Februar 2008 10:50
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
enzo.c (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.02)

Nein es ist genau wie es nach Grundgesetz zu erwarten wäre. Das das
BVerfG unter bestimmten Auflagen auch die Durchsuchung eines
Computers erlaubt, wie es auch unter bestimmten Vorraussetzungen die
Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, war selbstverständlich.

Quote27. Februar 2008 11:06
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
Ludwig Gaßner, Ludwig Gaßner (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

enzo.c schrieb am 27. Februar 2008 10:50

> Nein es ist genau wie es nach Grundgesetz zu erwarten wäre. Das das
> BVerfG unter bestimmten Auflagen auch die Durchsuchung eines
> Computers erlaubt, wie es auch unter bestimmten Vorraussetzungen die
> Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, war selbstverständlich.

Ist unter diesen bestimmten Voraussetzungen auch die *heimliche*
Durchsuchung einer Wohnung erlaubt?

Nein?

Warum ist dann die *heimliche* Durchsuchung eines Computers erlaubt?




Quote27. Februar 2008 10:44
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

That the point. Siehe Kontoabfragungen, Telefonüberwachung usw.
Kontoabfragen eingeführt zur Terrorbekämpfung, nun benutzt für Hartz
4 Empfänger.



Quote27. Februar 2008 10:46
Ihr habt nichts verstanden ,oder ?
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Zitat von focus.de

Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann
verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine
konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte
das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Bei konkrete Gefahr darf online durchsucht werden.
Na wann ist die wohl gegeben ?

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html


Quote27. Februar 2008 10:47
Super Urteil und super Begründung
KKinski (853 Beiträge seit 06.01.07)

Das Gericht war nah dran an der Materie und man merkt die haben sich
damit auseinander gesetzt. Sprich die wissen jetzt was ein Browser
ist. Die sind auch konkret auf die "informationstechnischen Systeme"
eingegangen, was auf den ersten Blick nach schwammig aussieht, ist
der große Vorteil. Es wird auf alle Geräte bezogen mit denen man ins
Internet gehen kann.
Ach und das die Art.1 GG ins Rennen werfen, soll wahrscheinlich dem
Schäuble den Wind aus dem Segel nehmen.
Und sehr präzise, das muss man denen lassen. Es gibt keine
Möglichkeit für Präventivschnüffelei!!

KKinski


Quote27. Februar 2008 10:47
An die Juristen unter uns: Was bedeutet konkrete Gefahr?
Alphager (mehr als 1000 Beiträge seit 08.06.04)

Anschlagspläne? Anschlagsideen? Mitgliedschaft in ner terroristischen
Vereinigung? Lustiger Hut?

Wie hoch ist die Hürde wirklich?

Quote27. Februar 2008 11:04
Re: Ich bin kein Jurist,
GRohnePunkte (733 Beiträge seit 07.03.04)

Vertrauen Sie bitte nicht darauf dass ein Richter etwas überprüft.
Das kann er gar nicht. Bei Hausdurchsuchung oder eben dann auch
Online Durchsuchungen, gibt der Richter immer seinen Blankostempel
weil ja die Behörde vorher ermittelt hat und das, was die Behörde
anführt, für den Richter grundsätzlich zuerst einmal die Wahrheit
ist. Wissen Sie wie oft Finanz-oder Polizeibehörden Dinge
konstruieren die es so gar nicht gibt oder nie gegeben hat, nur damit
der Richter überzeugt wird, den Stempel zur Durchsuchung zu geben ?
Es ist das sicherlich in mehr als 50% aller Fälle die komplizierter
sind als ein Hühnerdiebstahl der Fall. Das heisst, wenn die Behörden
etwas wollen, dann wissen die, was und wie sie schreiben müssen,
damit sie vom Richter einen Stempel bekommen. Der Richter überprüft
überhaupt nichts, das kann er auch gar nicht, oder er müsste dazu
wieder die selbe Behörde mit Ermittlungen beauftragen die gerade
diese Anzeige formuliert hat, das würde sinnlos sein.

Das Einzige wozu der Richter gut ist, ist, dass jeder Schritt von der
unabhängigen Justiz protokolliert wird, das heisst, dass die Behörde
später nicht mehr sagen kann, das war nicht so und das haben wir gar
nie so gesagt bzw. formuliert. Aber für die Ermittlungen ist vorerst
der Richter nicht zuständig. Er gibt auf jede korrekt und ausreichend
formuliert Anzeige der Behörde IMMER seinen Blankostempel zur
Hausdurchsuchung und später auch zur Onlinedurchsuchung. Es kommt
immer nur darauf an, wie die Behörde inhaltlich formuliert.

Das ist die Realität.






Quote27. Februar 2008 11:16
Was hast du denn erwartet?
nimm (819 Beiträge seit 05.06.01)

[...] Die eigentliche Gefahr durch die OD droht nicht den Filesharern,
sondern den Whistleblowern, investigativen Journalisten,
Oppositionsführern und Revolutionsanzettlern. Und durch die
Heimlichkeit der nun erlaubten OD sind sie auch weiterhin in Gefahr.

Das Problem ist, dass die OD _überhaupt_ eingesetzt wird, denn man
kann sich nun nie sicher sein.

Das ist ein schwarzer Tag.


Quote27. Februar 2008 10:56
Re: An die Juristen unter uns: Was bedeutet konkrete Gefahr?
38685 (13 Beiträge seit 24.06.03)

Hier > http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr#Arten_der_Gefahr werden
die Arten der Gefahr recht gut aufgelistet.
Die Bemühungen von Schäuble und Co. gingen in Richtung abstrakte
Gefahr. Da zwischen liegt ein (juristisch) grosser Unterschied.
Und genau denn haben die Verfassungsrichter heute netterweise
angeführt.


Quote27. Februar 2008 10:54
Gut oder doch nicht gut?
McQuerly (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.03)

Der Urteil bremst die hemungslose Online-Durchsuchung. Aber sie
verhindert sie nicht wirklich. Im Gegenteil, alle Bundesländer werden
nun ihre Lücken suchen und die Internetgemeinde wohlmöglich schon
sehr bald mit ihren Trojaner verseuchen...

Welche Horrorvorstellung.

Trotzdem: Dank an die zumindest Teilweise erfolgreichen Kläger. Ohne
sie wäre alles noch viel viel schlimmer.


Quote27. Februar 2008 11:12
Panoptisches Prinzip
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)

Ich muß es nochmal erwähnen, da es hier vollkommen unterzugehen
scheint:
Die *heimliche* "Online-Durchsuchung" ist unter bestimmten Umständen
zulässig. Das bedeutet, daß jeder jederzeit überwacht/durchsucht
werden _könnte_.

Das Panoptische Prinzip ist mit diesem Urteil absolut anwendbar:
wir können den Überwacher nicht sehen, er aber (potentiell) uns
immer.


Quote27. Februar 2008 12:17
Leseart des Urteils und pers. Fazit
MarksKarl (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.01)

Schon interessant, wie tendenziös die verschiedenen Lesearten dieses
Uteils ausfallen: Nur mal einige Überschriften:

heise:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im
NRW-Verfassungsschutzgesetz

sueddeutsche:
"Computer-Grundrecht" eingeführt

Spiegel Online:
Hohe Hürden für Online- Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf
Umsetzung

Welt:
Karlsruhe baut hohe Hürden für Online-Razzien

Zeit:
Vertraulichkeit geht vor

Noch vor einigen Minuten waren die Überschriften übrigens wesentlich
euphorischer in Richtung "Karlsruhe erlaubt Online-Trojaner"

Mein Fazit ist noch extremer:
Durch die absolut gerechtfertigten und richtigen Hürden bei einem
hypothetischen Einsatz des OTrojaners, ist dieser praktisch obsolet.
Denn wenn genügend Anhaltspunkte zusammen sind und diese nicht per
OTrojaner gewonnen wurde, kann man auch weiter die bisherigen
"Quellen" befragen, bzw. den Verdachtigen auch gleich ganz
konventionell überwachen. Da brauchts dann auch keinen OTrojaner
mehr...

siehe auch:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-somit-waeren-OTrojaner-komplett-vom-Tisch/forum-132833/msg-14491009/read/



Quote27. Februar 2008 12:36
Nachreichung und Bestätigung
MarksKarl (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.01)

MarksKarl schrieb am 27. Februar 2008 12:17

> Mein Fazit ist noch extremer:
> Durch die absolut gerechtfertigten und richtigen Hürden bei einem
> hypothetischen Einsatz des OTrojaners, ist dieser praktisch obsolet.
> Denn wenn genügend Anhaltspunkte zusammen sind und diese nicht per
> OTrojaner gewonnen wurde, kann man auch weiter die bisherigen
> "Quellen" befragen, bzw. den Verdachtigen auch gleich ganz
> konventionell überwachen. Da brauchts dann auch keinen OTrojaner
> mehr...

Aus dem aktuellen Spiegel-Artikel:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538092,00.html
"Innenminister Schäuble (CDU) ließ mitteilen, er hoffe noch immer auf
eine schnelle Einigung und der Schaffung eines Gesetzes, das sich im
Rahmen der Entscheidung bewegt. Wirklich zufrieden aber kann der
Minister mit dem Rüffel aus Karlsruhe nicht sein. Wie beim Großen
Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten,
dass es in der Fahnder-Praxis
***kaum noch anwendbar ist***, fürchten seine Fachleute."



Aus: "Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz" (27.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125

-.-

Quote[...] Mit dem neuen Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" will das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen bestehende Schutzlücken schließen. Es setzt damit nicht nur der angegriffenen Ausforschung von IT-Systemen grundsätzlich sehr enge Grenzen. Darüber hinaus haben die Verfassungsrichter auch erstmals den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark abgesteckt. Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach von "neuartigen Gefährdungen" für die Privatsphäre etwa durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Umstellung der Lebensgewohnheiten, denen das neue, nicht ganz einfach auszusprechende Grundrecht gerecht werden solle. IT-Systeme seien gewissermaßen allgegenwärtig und "für die Lebensführung der Bürger von zentraler Bedeutung". Sie würden etwa der Archivierung und Verwaltung der eigenen und der gesellschaftlichen Angelegenheiten oder der Unterhaltung dienen. "Daneben enthalten viele Gegenstände des Alltags informationstechnische Komponenten", führte Papier weiter aus. Außerdem nehme die Bedeutung der IT für die Persönlichkeitsentfaltung durch die zum Normalfall werdende Vernetzung zu.

Die bestehenden Grundrechte lassen dem Verfassungsgericht nach Schutzlücken. "Spezifischen Gefährdungen" kann laut Papier etwa durch das Telekommunikationsgeheimnis in Artikel 10  Grundgesetz, das die Übertragung von Kommunikation erfasst, "nicht hinreichend begegnet werden". Als Beispiel nannte der Gerichtspräsident vor allem die bereits durchgeführte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sei das System dabei erst einmal etwa mit einem Trojaner infiltriert, sei die entscheidende Hürde genommen, um es "insgesamt auszuspähen". So könnten etwa auch auf dem Rechner abgelegte Daten zur Kenntnis genommen werden, "die keinen Bezug zur laufenden Telekommunikation aufweisen". Dem müssten klare verfahrensrechtliche Regelungen entgegengestellt werden. Ferner könnte gar – teils unbeabsichtigt – das Verhalten in der eigenen Wohnung ausgeschnüffelt werden, solange mit einem Server "auch Geräte im Haushalt gesteuert werden".

Weiter setzte sich das Gericht mit Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit des Wohnraums auseinander. Hier warnte es etwa vor möglichen Einblicke in Vorgänge der Wohnung mithilfe der Informationstechnik, "die der natürlichen Wahrnehmung des geschützten Bereichs entzogen sind". Die Hüter des Grundgesetzes verwiesen etwa auf elektromagnetische Abstrahlungen von Monitoren oder das Abgreifen von Tastatureingaben mit Hardware-Keyloggern. Angeschlossenen Peripheriegeräte wie Mikrofone oder Kamera könnten dazu genutzt werden, Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen und somit eine weitgehende "Infiltration" vorzunehmen. Davon sei auch auszugehen, wenn Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden in Wohnungen eindringen würden, um ein System physisch zu manipulieren.

Derlei Überwachungsmaßnahmen hat das Verfassungsgericht nun einen schweren, wenn auch nicht ganz unentfernbaren Riegel vorgeschobenen. Es hat zugleich die Schutzrechte auf mit einem Rechner in der Wohnung direkt verknüpfte Server sowie auf Laptops oder Mobiltelefone ausgedehnt. Adressbücher oder Terminkalender auf Handys könnten etwa bei privater oder auch geschäftlicher Nutzung regelmäßig auf persönliche Vorlieben schließen lassen oder gar Persönlichkeitsprofile ablesbar machen, begründete Papier den Beschluss in diese Richtung.

Zugleich kam der Gerichtspräsident damit auf weitere Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu sprechen, das den Schutzanforderungen ebenfalls nicht in ausreichendem Maße entspreche. Vielmehr müsse künftig generell das Interesse des Nutzers geschützt werden, "dass die erzeugten und verarbeiten Daten vertraulich bleiben". Der neue Grundrechtsschutz umfasse auch die im Arbeitsspeicher temporär gehaltenen Bits und Bytes, erläuterte Papier. Der Nutzer müsse über das System insgesamt "selbstbestimmt" verfügen können.

Stärkt das 108 Seiten lange Urteil mit dem neuen Grundrecht einerseits die Bürgerrechte prinzipiell, so lässt es andererseits aber auch die Sicherheitsbehörden nicht im Regen stehen. Die Hürden für Eingriffe in das nun postulierte "Computer-Grundrecht" etwa durch verdeckte Online-Durchsuchungen sind zwar hoch und in etwa vergleichbar mit denen beim großen Lauschangriff oder der Rasterfahndung. Sie umfassen nicht nur einen Richtervorbehalt, sondern es werden auch konkrete Anhaltspunkte für eine aktuelle Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben sowie Freiheit der Person oder die Bedrohung der Staatsgrundlagen gefordert.

Zugleich hat das Gericht aber auch – was in sich nicht ganz widerspruchslos bleibt – die möglichen Eingriffe in den laut Papier "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" näher beschrieben. Dieser solle im Bereich des Menschenrechtsschutzes zwar weitmöglichst "geschont" werden, betonte der Gerichtspräsident. Dabei seien aber "zwei Stufen" zu unterscheiden. Zunächst habe die "Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben". Falls dies "nicht in Betracht" komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber sicher zu stellen, dass einmal erhobene Daten "unverzüglich gelöscht werden". Die von der CDU/CSU beim großen Lauschangriff geforderte Lösung des Mitlaufens eines Richterbands schloss das Verfassungsgericht so nicht ganz aus.

Nicht zuletzt haben die obersten Richter dem Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen erwartungsgemäß die windige Basis für Netzbespitzelungen durch die dortigen Staatsschützer um die Ohren gehauen. Die entsprechende Klausel sei nichtig, da sie den Auflagen zur Normenklarheit und zur Verhältnismäßigkeit nicht entspreche, betonen sie in dem Grundsatzurteil. Die Kernpunkte der Entscheidung weisen aber weit über den konkreten Fall hinaus und werden neben Juristen die große Koalition sowie Landesregierungen in den nächsten Monaten und Jahren in Atem halten. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote27. Februar 2008 12:54
DANKE an den CCC
CD 05 00 (70 Beiträge seit 03.11.06)

Danke an den CCC dessen mittlerweile jahrzehntelange Arbeit hat
Früchte getragen! Unsere Verfassungsrichter haben ein Urteil gefällt,
dem man Fachkenntnis anmerkt.  Die Richter in Karlsruhe wussten was
sie taten! Das iat auch der aufklärenden Arbeit des CCC zu verdanken.
Denn nur wer Fachwissen hat, kann fachlich gut entscheiden!

Heute ist ein großer Tag für unsere Demokratie!


Quote27. Februar 2008 12:55
Danke! Danke! Danke!
Anday (147 Beiträge seit 06.10.04)

Hoffentlich hat der Spuk der heimlichen Onlinedurchsuchungen mit
diesem Urteil ein ebenso jähes Ende gefunden, wie der große
Lauschangriff.

Danke, Karlsruhe!


Quote27. Februar 2008 13:08
Selektives denken bei den Öffentlich-Rechtlichen?
Wirus (mehr als 1000 Beiträge seit 29.10.00)

Gerade in den Nachrichten beim hessische Rundfunk (HR3)

"Bundesverfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung unter strengen
Auflagen"

Kein Wort vom gekippten Gesetz in NRW oder von der Stärkung der
Bürgerrechte.

IMHO hat der BVerfGH auch nix erlaubt sondern nur die generellen
Grenzen für ein mögliches, zukünftiges Gesetz abgesteckt.

Dieses Gesetz wird dann sicherlich nochmals einer Prüfung standhalten
müssen.


Quote27. Februar 2008 13:25
Schönbohm: Online-Durchsuchung jetzt zügig und rechtssicher verankern
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)

"Eine effektive Bekämpfung schwerster Gefahren für Bürger und
Rechtsstaat ist in der modernen Informationsgesellschaft ohne die
Möglichkeit der Online-Durchsuchung praktisch nicht mehr möglich.
[...]
Extremisten und Terroristen nutzen Chatrooms und Foren, um ihre
Aktivitäten öffentlich zu verschleiern. So genannte Terrorhandbücher
enthalten Anleitungen zur Herstellung von Kampfmitteln, für
Anschläge, Geiselnahmen und Bombenbau. Islamistische Extremisten
verbreiten Propagandabotschaften und Tötungsvideos so genannter
Glaubenskrieger. Weblogs spielen eine immer größere Rolle und File
Sharing ermöglicht es Extremisten, einschlägige Propaganda,
Videoclips, Anleitungen und sonstige Daten untereinander schnell,
einfach und weltweit zu verbreiten."
> http://de.internet.com/index.php?id=2054851 (27.02.2008)

Bitte nicht zu sehr lachen/weinen.



Quote27. Februar 2008 13:28
Und nun, Herr Wolf?
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

Als das NRW-Verfassungsbeschißgesetz beschlossen wurde, schrieb ich
an den NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine Mail und bat höflich,
aber energisch, sich auf den liberalen Weg zu besinnen und machte
deutlich, daß meine privaten und geschäftlichen Daten *niemanden*
etwas angehen.

Immerhin: es kam eine Antwort zurück. Erwartungsgemäß von irgendeinem
Hilfsschreiberling, Marke Copy&Paste-Textblock.

Nach dem heutigen Tag erwarte ich immer noch Ihre Antwort, Herr Wolf.
Inzwischen aber persönlich, mit einer wirklich guten Begründung und
einer ebensolchen Entschuldigung. [...]
Your turn.


Quote27. Februar 2008 13:38
Schön, das Schauspiel wird jetzt lustig ...
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Da dieses Urteil so dermaßen Eindeutig ist, daß man es nicht einfach
ignorieren kann, dürfen wir also nun auf das Schauspiel gespannt
sein, mit welchen Tricksereien die Politik dieses Urteil wie die
letzten karikieren und letztenedlich pervertieren wird, nur um ihre
schon vorher geäusserten Ziele zu erreichen.

Und das dieser Versuch stattfinden wird, zeigt sich schon daran, daß
sie nur wenige Tage vor der Entscheidung plötzlich alle neue
BND-Gesetze aus dem Hut zauberten, mit denen das selbe Spiel von
vorne beginnen wird.


Quote27. Februar 2008 13:43
Und jetzt seht zu....
GenuineAdvantage (6 Beiträge seit 22.06.07)

...dass niemand vergisst, was die Menschenfeinde Schily, Schäuble und
deren Mitläufer und Parteien uns antun wollten!

Solche "Experimente" müssen langfristig mit Simmenentzug geahndet
werden. Freunde und Verwandte müssen weiterhin über die Denkweise
dieser Menschen aufgeklärt werden. Kinder müssen gewarnt werden wo
der Bespitzelungswahn hinführt. Vertrauen was sinnlos zerstört wurde,
muss von den Parteien mühselig wieder aufgebaut werden.



Quote27. Februar 2008 13:45
Das ist der späte aber gründliche Rundumschlag!
gege (949 Beiträge seit 25.06.01)

Das Urteil setzt jeder Bespitzelung durch IT enge Grenzen.
Richtervorbehalt reicht  nicht mehr, dazu kommen jetzt noch
begründeter Verdacht und Eingrenzung auf Schwerverbrechen.

Man kann das Urteil auch soweit interpretieren, dass es sogar
DRM-Verfahren und intransparent "nach Hause telefonierende" Geräte
und Programme erfasst.

Das BVerG stärkt insgesamt den Schutz der Privatsphäre unter
Berücksichtigung der (informations-) technischen Entwicklung und kann
sehr viel weitergehende Folgen als nur eine extrem enge Eingrenzung
zu Möglichkeiten der Online-Überwachung haben.

Und da heisst es im Volksmund "Papier ist geduldig"?
Das darf man spätestens seit heute als die Geduld sehen, auch ganz
dicke Bretter zu bohren und sollte nicht länger als Duldsamkeit
missverstanden werden...;-))

Eine durch das höchste Gericht eingeleitete Gewaltbremsung, die manch
rücksichtslosen Rollstuhlfahrer nachhaltig aus dem Sitz reißen
könnte...
schmerzvoll für jeden, der nicht (Grund-)gesetzkonform angeschnallt
ist sondern in Terror- und Allmachtswahn die empfohlene
Richtgeschwindigkeit weit überschritten hatte!

Die Latte liegt jetzt hoch genug, damit nicht jeder Spinner schon aus
Jux darüberspringt.

So weit so gut

gege



Aus: "Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher" (27.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104150

-.-

Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung ist jedoch nichtig. Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Dazu gehörten ,,Leib, Leben und Freiheit der Person". Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung notwendig.

Die Verfassungshüter entwickelten zudem mit Blick auf die Gefahren der Online-Durchsuchung ein neues ,,Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne ,,weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen".

Zugleich verwarf das Gericht das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung. Das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei nichtig. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Dagegen hatten der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weitere Anwälte, eine Journalistin und ein Mitglied der Linken geklagt.

nb/Reuters/ddp/AFP

QuoteP. Beckmann (27.02.2008 10:38)
Artikel-Überschrift: "erlaubt"
Die Überschrift leitet irr. Die Entscheidung stellt eine große, wenn auch nicht vollständige Niederlage für Schäuble, die Union und die ihr mittlerweile in der Meinung folgende SPD dar. Der zweite Absatz macht dagegen deutlich, wie das Gericht in diesem Verfahren entschieden hat. Die sogenannte Online-Durchsuchung ist unter Einhaltung den genannten Auflagen kaum noch realisierbar.


QuoteLuckyLuke58 | 2 Kommentare (27.02.2008 12:36)

Ist doch eh egal....

...wenn es unsere Demokratie notwendig hat, mit Hilfe von "Hehlerware" nach Steuersünder zu fahnden, werden sich BND und sonstige staatliche Stellen auch nicht weiter um die Intimsphäre Ihrer Bürger scheren. Wer will es den auch kontrollieren?? ... und das es mit dem Datenschutz in diesem, "unserem Land" nicht mehr weit her ist, zeigen viele legalisierte Amtshilfen: wie Daten von KFZ-Zulassung an GEZ usw. usw. usw.


QuoteLandknecht | 362 Kommentare (27.02.2008 12:31)
Geniales Urteil!
Nichts ist einfacher als eine richterliche Anordnung zu bekommen. Telefonabhörung sollte auch nur in Ausnahmefällen möglich gewesen sein und siehe da, es wurden über 40.000 richterliche Anordnungen in 1 Jahr erteilt. Dabei sollten es doch nur ein paar wenige werden und nur in Ausnahmefäller erlaubt sein. Wie soll ein Richter entscheiden, wenn ihm von Ermittlern möglich Tatsachen vorgelegt werden, die reine Auslegungssache der Ermittler sind. Das Urteil ist nichts anderes, als ein weiterer Freibrief für Schäuble und Konsorten und dient weder dem Bürger, noch dem Datenschutz. Ich bin fest davon überzeugt, dass es jetzt erst richtig losgeht, denn mit diesem Richterspruch, sind die Weichen für einen Überwachungsstaat sorgfältig gestellt worden. Jeglicher Glaube an Gerechtigkeit ist damit weg


QuoteBotnetzerror (27.02.2008 12:23)
Ein großer Tag für die FDP und alle
Demokraten. Wo bleiben jetzt die Konsequenzen in Form von Rücktritten. Wer verfassungsfeindliche Gesetze auf den Weg bringt muss sofort des Amtes verwiesen werden. Das sollten wir aus der Geschichte gelernt haben.


QuoteMeier (27.02.2008 12:19)
Die Vernunft hat gesiegt
Eine Schlacht ist gewonnen, aber nicht der Krieg. Ein Krieg, den der Staat gegen seine Bürger führt. Der Staat möchte alles wissen, alles beherrschen damit er alles kontrollieren kann. Der Staat wird weiter morodieren gegen seine Untertanen mit neuen Methoden.


Quotekahatrain | 1744 Kommentare (27.02.2008 12:18)
Das technisch mögliche Ausspähen
von Daten Online, kann man nicht durch Gesetze verhindern, sondern nur unter Strafe stellen, dass wissen alle. Ein Richter darf den Online-Zugriff nun legalisieren, wenn der Staat oder eine Person geschützt werden soll. Die Praxis wird es zeigen.


QuoteNebumuk | 152 Kommentare (27.02.2008 12:07)
Richterliche Genehmigung hilft doch nicht.
Die ist doch schnell zu bekommen. Wieviele Bürger werden nach erfolgter Telefonüberwachung darüber informiert. Niemand hält sich an diese Gesetze, weil niemand dafür in den Knast wandert.


QuoteMike (27.02.2008 12:01)
Wisst Ihr was?
Sie tun es trotzdem...Wer geklaute Daten kauft und sich als Hehler verhält, dem traue ich noch viel grössere Schweinereien zu. Der deutsche Staat ist nicht gerade zimperlich wenn es darum geht. Der BND und der Geheimdienst hören dennoch mit. Macht Euch darauf gefasst. Dieses neue Gesetz ist nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben steht.


Quotewibi40 | 7314 Kommentare (27.02.2008 11:59)
Vernünftiges Urteil
Vorallem die Einschränkungen und die richterliche Genehmigung verhindern ein unkontrolliertes Ausspähen durch Staatsorgane.


QuoteRednite_Pleasure | 53 Kommentare (27.02.2008 11:49)
Online-Durchsuchung...
sollte und muss als Mittel der Strafverfolgung erlaubt sein, genau wie das Grundgesetz muss sich auch die Strafverfolgung anpassen. Wogegen es hier allerdings ging, ist der teilweise verdachtsunabhängige und pauschale Einsatz, besonders ohne Richtervorbehalt. Das Urteil legt aber die Hürde nun sehr hoch und wenn Richter nicht dazu über gehen wie bei normalen Durchsuchungen pauschal abzuzeichnen, sondern wirklich zu prüfen, wird es tatsächlich auch nur sehr wenige Anwendungsfälle geben. Wirklich interessant ist die Neubewertung des Computers, da sich auch generell jetzt die Frage stellt in wie weit eine pauschale Beschlagnahmung einer Festplatte mit allen Daten zulässig ist. Aber das werden andere Urteile klären.


QuoteFritz Privat (27.02.2008 11:00)
Also verabschieden wir uns vom Rechtsstaat
Dennoch herzl. Glückwunsch an Herrn Baum u.A. zum Teilerfolg. Dem Kollegen Wolf (NRW-IM) hat Karlsruhe sein Bespitzelungsgesetz um die Ohren gehauen. Ich bin aber überzeugt, dass Wolf auch ohne Gesetz weiter bespitzeln lässt. So wie das inzwischen tägliche Praxis ist. Wer also weiter der Meinung ist, er "habe nichts zu verbergen" und bei ihm "könne man ruhig", dem kann man nur sagen schlaf weiter.


Quotesteuerzahler60 | 1245 Kommentare (27.02.2008 10:40)
tolle Demokratie
Ich habe nichts anderes erwartet. Bundesrichter werden nicht gewählt - die werden ernannt, vom Bundestag.... Und die Formulierung " tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr" erlaubt unserem Innenminister im Prinzip alles. Denn in der Vergangenheit waren wir ja ALLE erst mal verdächtig (Rasterfahndung, Heiligendamm usw.). Also nichts anderes als ein höchstrichterlicher Freibrief. Tolle Demokratie.


Quotehugojojo | 16 Kommentare (27.02.2008 10:33)
Manchmal siegt doch noch die Vernunft
Ich wäre ausgewandert, wenn diese Datenschnüffler Recht bekommen hätten. Hoffen wir, dass die Staatsanwälte das Recht jetzt nicht beugen und bei "Jedem" dringenden Tatverdacht unterstellen.



Aus: "Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung" (27.02.08)
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html



lemonhorse

Quote[...] Einer allgemeinen oder rein präventiven Überwachung ist ein Riegel vorgeschoben worden. Das Bundesinnenministerium hat vom Bundesverfassungsgericht indirekt die Hausaufgabe bekommen, das geplante BKA-Gesetz mit seinen weit reichenden Befugnissen für die Ermittler komplett umzuschreiben.

Spannend ist das Urteil vor allem im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung, über die auch im Frühjahr entscheiden werden soll. Es ist kaum vorstellbar, dass die umfassende und präventive Erhebung zahlloser digitaler Bewegungsprofile im Lichte des neuen Grundrechts Bestand haben wird.


Aus: "Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen: Hausaufgaben für Wolfgang Schäuble" Burkhard Schröder (NZ, 27. Feb 12:25)
Quelle: http://www.netzeitung.de/ansichtssache/915880.html



-.-

Quote[...] Nach dem Urteil ist klar, dass Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen möglich sind. Als Voraussetzungen nennt das Gericht, drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berühren. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme anordnen. Intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden.

Die Koalition hält trotz der Einschränkungen an ihren Plänen fest. Schäuble kündigte an, er werde die Auflagen im BKA-Gesetz berücksichtigen. "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann", sagte der CDU-Politiker. Der Online-Durchsuchung komme bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine zentrale Rolle zu. "Sie wird nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen", sagte Schäuble.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, forderte die Politik auf, darüber nachzudenken, ob Online-Durchsuchungen mit den Auflagen als Ermittlungsinstrument überhaupt noch geeignet seien. Das Verfassungsgericht habe die Hürden für ein Gesetz sehr hoch gesetzt. Es bleibe für die Maßnahme nur sehr wenig Raum, sie sei in nur ganz wenigen Fällen zulässig. "Deshalb liegt der Spielball nun auf Seiten der Politik." Sie müsse darüber nachdenken, ob Online-Durchsuchungen unter den Voraussetzungen, überhaupt noch geeignet seien, sagte Schaar der FTD.

Auch der der frühere FDP-Innenminister Gerhard Baum, einer der Kläger, sprach von einer Absage an den Präventionsstaat. "Heute ist Rechtsgeschichte geschrieben worden", sagte er der FTD. Für die Gesetzgebung seien mit dem Urteil sehr hohe Hürden geschaffen worden seien. "Es muss bei jedem Eingriff überprüft und abgewogen werden, ob es angemessen ist, die Privatsphäre zu verletzen".

Die SPD sieht sich durch das Urteil in ihrer Skepsis bestätigt. "Den überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern wurde eine Absage erteilt", sagte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck. Trotzdem wollen die Sozialdemokraten den Streit mit der Union rasch beilegen. "Ich gehe davon aus, dass Innenminister Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries sich jetzt sehr schnell einig werden", sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck. Auch sein Unionskollege Volker Kauder rechnet mit einer Lösung des festgefahrenen Streites.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nannte das Urteil einen "Geniestreich der Richter". Es stelle endlich Rechtsfrieden her und stoße bei allen Beteiligten auf große Zustimmung, sagte er der FTD. Er schlug vor, das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ins Grundgesetz zu schreiben. "Ich erwarte, dass wir das Urteil millimetergenau ins BKA-Gesetz aufnehmen", sagte Wiefelspütz. Online-Durchsuchungen würden dadurch nicht zum "Wald-und-Wiesen Ermittlungsinstrument".

Die Innenpolitiker der Koalition wollen sich am kommenden Montag mit Schäuble treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), kann das Gesetz bis zum Sommer verabschiedet werden.

Während die Große Koalition mit dem Urteil aus ihrer Sackgasse herauskommt, bedeutet die Entscheidung für NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine Niederlage. Das Gericht urteilte, dass die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten und damit nichtig seien. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Wolf kündigte an, dass Gesetz zu überprüfen.


Aus: "Karlsruhe setzt enge Grenzen für Online-Razzien" von Kai Beller und Henning Jeß, Berlin (27.02.2008)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/323299.html?p=1




Textaris(txt*bot)

Quote[...]

Quote[...] greenboy-X, 27.02.2008

Wer schreibt solche Artikel?

Hallo,
Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt!

Zitat:
"Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche Regelung anstrebt, hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus."
Das ist doch nun weitreichend wiederlegt. Es geht nicht nur um den Terrorismus sondern um die allgemeine Überwachung. Das hat selbst die Politik schon öffentlich zugegeben!
Der Spiegel sollte keine Lügen abdrucken oder Online bereit stellen! Wir alle sollten froh sein wenn das Bundesverfassungsgericht diesen Gesetz entwurf der einfach so durch die Gremien gepeitscht wurde ablehnt!


Quote[...] Dr. Siegfried Schreiber, 27.02.2008

Online-Durchsuchungen sind kein Mittel zur Terrorbekämpfung. Sie sind Terror. Terror gegen den so genannten Rechtsstaat, den man doch angeblich schützen will.
Es ist nie um Terrorbekämpfung im eigentlichen Sinne gegangen. Es geht um Kontrolle und Macht.
Die bösen islamischen Buben und die Liebhaber freizügiger Kinderbildchen sind nur vorgeschobene Argumentationskrücken.
Wir werden uns noch wundern was in Zukunft alles unter dem Begriff "Terror" zu verstehen ist. Da wird u.a. auch Steuerhinterziehung, nicht genehmigter Download von Musik, Filmen und Software und nicht bezahlte GEZ dazu gehören.
Die Feinde der Demokratie und Freiheit sitzen nicht in den Moscheen, sondern an den Schalthebeln der Macht. Die gläserne Kuppel in Berlin sollte man im Auge behalten, nicht die Gebetshäuser der Muslime.


QuoteTigershark_2, 28.02.2008

[...] Einen Demokraten würde es auszeichnen, wenn er mit seinen Gesetzesentwürfen nicht permanent die Grenzen der Verfassung austesten würde.

Und das gilt nicht nur für Herrn Schäuble.

[...]




Online-Durchsuchungen - sinnvolles Mittel zum Terrorschutz?
http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=3366&page=28



-.-

Quote[...] Das kleine Einmaleins der polizeilichen Gefahrenabwehr, wie es hier von den Karlsruher Richtern für die Berliner Innenpolitik wiederholt wird, war früher selbstverständlich. Wann eine "konkrete Gefahr" anzunehmen ist, darüber gibt es hundert Jahre höchstrichterliche Rechtsprechung, und Wolfgang Hoffmann-Riem, der Richter, der das Urteil geschrieben hat, war als Polizeirechtsprofessor an der Hamburger Uni dafür verantwortlich, dass kein Student auf den Rechtsstaat losgelassen wird, der Regeln über die "konkrete Gefahr" nicht beherrscht.

Möglich reicht nicht. Ein konkretes Wahrscheinlichkeitsurteil, so ist die Lehre, ist die Prognose zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wobei der Zeitpunkt, schränkt das Gericht ein, nicht unmittelbar bevorstehend sein müsse - aber wengistens in naher Zukunft.

Doch in Berlin sind sie drauf und dran, das kleine Einmaleins des rechtstaatlichen Polizieirechts dranzugeben. Zur "Vorbeugung" gegen Straftaten, so sieht es ein Entwurf aus dem vergangenen Sommer vor, soll das Bundeskriminalamt Computer durchsuchen dürfen. Heute schon werden "Gefährder" in schwarzen Listen der Ermittler geführt. Gefährder ist nach einer amtlichen Definition eine "Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass sie irgendwann irgendeine Untat begehen. Blitzschnell kann aus einem "Gefährder" ein Terror-Verdächtiger werden, und aus einem Terror-Verdächtigen eine Zielperson der Computer-Spionage.

Mit Gefahrenabwehr hat das alles nichts zu tun. "Diffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren", sagen die Richter, reichen für schwere Eingriffe nicht.

Wolfgang Schäuble sieht den Karlsruher Spruch als Bestätigung seines Kurses: Nur in extremen Ausnahmefällen, verspricht er, solle von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden. Das wäre der Fall, den das Verfasssungsgericht meint: Ein katastrophales Ereignis steht so konkret bevor, dass man glaubt zu wissen, wer Opfer und wer Täter ist.

Wozu, fragt der Leser des Urteils, fummelt ihr dann noch lange in der Festplatte des mutmaßlichen Terroristen herum? Warum tut ihr nicht endlich etwas gegen die Gefahr? Steine statt Brot für Wolfgang Schäuble: Vielleicht merkt er es jetzt ja selbst, dass er die Vorschrift, die er haben kann, gar nicht braucht.



Aus: "ONLINE-DURCHSUCHUNGEN: Schäubles Spähpläne - ausgehebelt und zurechtgestutzt" Von Thomas Darnstädt ( 27. Februar 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538177,00.html


-.-

Quote[...] Während die Fraktionsspitzen der großen Koalition nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über heimliche Online-Durchsuchungen die rasche Verabschiedung einer entsprechenden Lizenz zumindest für das Bundeskriminalamt in Aussicht gestellt haben, warnen SPD-Medienpolitiker vor "übereilten Entscheidungen". Was die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtes anbelange, müsse der Grundsatz gelten: "Gründlichkeit vor Schnelligkeit", erklärte die Sprecherin der Arbeitsgruppe Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, gemeinsam mit dem medienpolitischen Sprecher Jörg Tauss. Es gelte nun, die Vorgaben aus Karlsruhe vor dem Hintergrund des neu formulierten Grundrechtes auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen "sorgfältig zu prüfen" und den Entwurf des BKA-Gesetzes zu korrigieren.

Demgegenüber unterstrich der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, dass das BKA "nun ohne Verzögerung die gesetzliche Befugnis für Online-Durchsuchungen erhalten muss". Bestätigt sieht er zudem die Forderung der Bayern, den so genannten Bundestrojaner "auch zum Zweck der Strafverfolgung einzusetzen". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte er auf, "zügig einen Gesetzentwurf dazu vorlegen". Das Bundesverfassungsgericht habe generell anerkannt, "dass die Computerfestplatte kein Bereich sein darf, in dem sich Terroristen ungestört organisieren können". Zypries selbst hat angekündigt, eine Überarbeitung der Strafprozessordnung in diesem Sinne zu prüfen.

Die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, liest den Bescheid der roten Roben anders: "Das Verfassungsgericht hat erkannt, dass die Nutzung elektronischer Informationssysteme zum Alltag vieler Bürger gehört." Sie hätten einen Anspruch darauf, diese neuen Techniken "in einer freiheitlichen Weise nutzen zu können, ohne sich ständig vor einer staatlichen Überwachung sorgen zu müssen". Mit Blick auf die bisherigen Vorstöße zur Einführung von Online-Razzien betonte die Rechtsprofessorin: "Die Daten privater Computer sind nach dem heute ergangenen Urteil für die Strafverfolger und Geheimdienstler weitgehend tabu, die bisherigen Gesetzentwürfe aus Berlin und Bayern Makulatur." Das Verfassungsgericht habe für mögliche Eingriffe in die digitale Privatsphäre "erstaunlich klare Grenzen" gezogen.

Als "Bahn brechend" feierte padeluun als Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung die "ausführliche und erstmalige Würdigung der Tatsache, dass heutzutage auch informationstechnische Systeme oftmals dem besonders zu schützenden Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen sind". Angesichts der Urteilsbegründung geht der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern davon aus, "dass es technisch nicht möglich sein wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung umzusetzen". Die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein.

Der Arbeitskreis erwartet eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs für die Novelle des BKA-Gesetzes. Allerdings sei dieser auch ohne Online-Durchsuchung "brandgefährlich", warnte Ricardo Cristof Remmert-Fontes. "Dem BKA sollen geheimdienstliche Befugnisse zugeteilt werden, auch sollen Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen." Eine solche künftige "Geheime Bundeskriminalpolizei" müsse auf jeden Fall verhindert werden. Kritisch bewerteten die Aktivisten die grundsätzliche Erlaubnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also zum Abhören von Internet-Telefonaten vor dem Einsatz von Verschlüsselung.


Der Chaos Computer Club (CCC) freut sich derweil, dass das von ihm seit dem Volkszählungsurteil vor 25 Jahren geforderte "Recht auf eine digitale Intimsphäre" nun den Segen der obersten Richter habe. Die Gedanken seien gemäß dem Urteil "auch dann frei, wenn sie auf einem Computer gespeichert sind". Der Schutz des digitalen Ichs betreffe aber nicht nur PCs, sondern auch Telefone und sonstige vernetzte Geräte. CCC-Sprecher Dirk Engling verlieh zugleich der Hoffnung Ausdruck, "dass die Internetausdrucker in der Politik kein weiteres Vierteljahrhundert brauchen, bis sie dieses neue Grundrecht verinnerlichen".

Auch die Auswertung von beschlagnahmten Daten wird sich laut den Hackern an den Maßstäben des neuen Grundrechts orientieren müssen. Die Prozeduren der Ermittlungsbehörden bei der digitalen Beweiserhebung seien umgehend auf den Prüfstand zu stellen. Die in letzter Zeit üblich gewordene Durchfilzung von Festplatten durch Privatfirmen sei mit der Entscheidung klar verfassungswidrig. Weiter hätten die Richter festgelegt, dass informationeller Selbstschutz durch Verschlüsselung von Daten ein Recht sei, das nur unter sehr engen Voraussetzungen ausgehebelt werden dürfe.

Der Ausblick des CCC auf die politischen Reaktionen ist trotzdem skeptisch. Der Bundestrojaner sei zwar "regelrecht notgeschlachtet" worden. Man erwarte jedoch nicht, dass Innenpolitiker wie Bundesminister Wolfgang Schäuble (CDU) "plötzlich die Verfassung ernst nehmen". Das neue Grundrecht werde "erst durch aggressive Verteidigung und Anwendung lebendig". Hier seien "wir alle gefragt".   (Stefan Krempl) / (vbr/c't)


Quote27. Februar 2008 18:53
Eines muss man der CDU lassen
chaom (143 Beiträge seit 16.02.01)

Sie sagt was sie will, auch wenn's einigen wehtut. Die SPD druckst
immer nur rum und versucht es allen rechtzumachen, was irgendwie
immer mehr schiefgeht!


Quote28. Februar 2008 9:10
Ich finde es hier erstaunlich,...
Alita, s.grenzdoerffer@bbn.de (398 Beiträge seit 14.06.00)

... wie die SPD in den Kommentaren als wankelmuetig bezeichnet wird,
nur weil sie die Gesetze an die Rechtslage anpassen will, waehrend
die CDU als standhaft gefeiert wird, weil sie fest auf ihre illegalen
Gesetzesvorschlaege baut und sie nicht abaendern will.



Quote27. Februar 2008 19:17
Hat eigentlich niemand das Urteil gelesen?
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)

> Angesichts der Urteilsbegründung geht der Zusammenschluss von
> Bürgerrechtlern davon aus, "dass es technisch nicht möglich sein
> wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung
> umzusetzen". Die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet
> zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein.

Eine gesetzliche Ermächtigung zu einer Überwachungsmaßnahme, die den
Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren kann, hat so
weitgehend wie möglich sicherzustellen, dass Daten mit
Kernbereichsbezug nicht erhoben werden.
** Ist es - wie bei dem heimlichen Zugriff auf ein
informationstechnisches System - praktisch unvermeidbar,
Informationen zur Kenntnis zu nehmen, bevor ihr Kernbereichsbezug
bewertet werden kann, muss für hinreichenden Schutz in der
Auswertungsphase gesorgt sein. Insbesondere müssen aufgefundene und
erhobene Daten mit Kernbereichsbezug unverzüglich gelöscht und ihre
Verwertung ausgeschlossen werden ** (vgl.BVerfGE 109, 279 <318>; 113,
348 <391 f.>).
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Und das ist ja mit eines der schwarzen Löcher in diesem Urteil: der
*absolute* Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung wird
*relativiert*. Ein Eingriff in diesen ist *zulässig*, nur müssen dann hinterher eben
dazugehörige Daten gelöscht werden - dann ist aber der Eingriff schon
passiert.

Quote27. Februar 2008 21:53
Re: Hat eigentlich niemand das Urteil gelesen?
aldebay (30 Beiträge seit 09.12.05)

Das hast Du - offenbar als einer der wenigen hier - richtig erkannt.
Damit hat das BVerfG auch seine bisherige Rechtsprechung relativiert
(Wohnraumüberwachung etc.). Das hat aber wohl auch mit Tatsachen zu
tun: Wenn man den preiswerten Ratschlägen zur "kernbereichskonformen"
Speicherung folgt ("privat"), könnte man die Sache beliebig
aushebeln. Daher: wie soll es anders gehen?

Quote27. Februar 2008 22:47
Re: Hat eigentlich niemand das Urteil gelesen?
diw (14 Beiträge seit 24.02.08)

aldebay schrieb am 27. Februar 2008 21:53

> aushebeln. Daher: wie soll es anders gehen?

Man hätte die Online-Durchsuchung auch verbieten können, weil der
"Kernbereich" ganz sicher nicht geschützt werden kann. Aus
naheliegenden Gründen ist das aber nicht passiert.






Quote27. Februar 2008 21:25
Neues Grundrecht?! Das ist kein "neues" Grundrecht!
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (153 Beiträge seit 22.03.07)

Hallo alle zusammen.

hier in voller Länge:

> http://bundestrojaner.blogspot.com/2008/02/startschuss-fr-den-bundestrojaner.html

Und zu diesem Punkt:

Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme" ist kein neu geborenes Grundrecht.
Dieses Recht ergibt sich lediglich aus der Anwendung Art. 2 GG. Wenn
wir fortwährend zur Wahrung unserer Grund- und Menschenrechte das
Verfassungsgericht in Karlsruhe anrufen müssen, um Art. 1 bis Art. 20
GG in unserem Sinn zu interpretieren, weil der Staat eine ablehnende
Interpretationsweise unser Grund- und Menschenrechte anwendet, dann
stimmt doch etwas in unserer ach so freiheitlich-demokratischen
Grundordnung nicht. Wir brauchen auch keine neuen Grundrechte, keine
Erweiterung, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden. Dass
ein Computer und sein Inhalt ebenso schutzwürdig sind wie private
Unterlagen in der eigenen Wohnung, erschließt sich doch eigentlich
durch den gesunden Menschenverstand, wenn man sich Art. 1 bis Art. 20
GG ansieht! Es ist doch eine Schande, dass unsere Staatsführung,
allen voran Verfassungsächter Wolfgang Schäuble, diese Grundrechte
mutwillig falsch auslegt!

Ich kann den aktuellen Jubel nicht nachvollziehen. Was wir erreichen
wollten, nämlich das Schäubles Bundestrojaner durch das Urteil
gestoppt wird, haben wir nicht bekommen. Und ist er erst mal da, wird
er auch angewandt. Ob das rechtens ist oder nicht interessiert heute
ja niemanden mehr... Siehe Cicero, siehe g8 Gipfel usw.


Quote28. Februar 2008 2:04
Was hat eine HEIMLICHE Überwachung mit einer ÖFFENTLICHEN Razzia zu tun??
Timotheus von Aschersleben (189 Beiträge seit 11.01.08)

Kann mir das einer mal erklären?

Quote28. Februar 2008 5:16
Re: Was hat eine HEIMLICHE Überwachung mit einer ÖFFENTLICHEN Razzia zu tun??
Arkon, arkon0@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.00)

Nichts, deswegen wird die SPD der heimlichen Durchsuchung problemlos
zustimmen und erst im nächsten Step, wenn die heimlichen Razzien
kommen (Sprich massendurchsuchungen von PCs), dann wird man nur mit
Bauchschmerzen zustimmen (wie bei der VDS).


Quote28. Februar 2008 8:24
Sehr merkwürdige Äußerung von Herrn Mayer
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

"...auch zum Zweck der Strafverfolgung einzusetzen..."

Wenn ich die Urteilsbegründung halbwegs richtig verstanden habe, gibt
es bestenfalls genau ein Verbrechen, dass den Einsatz einer
heimlichen Online-Razzia eventuell rechtfertigen könnte und das ist
(geplanter) Mord. Also eine konkrete Gefährdung von Menschenleben.

Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass ein Krimineller irgendwie den
Fortbestand unseres Staates bedrohen könnte. (Höchstens sowas wie die
James-Bond-Super-Schurken Marke Dr. No und selbst die müssten sich
ordentlich ins Zeug legen.)

Da ist es doch schon etwas merkwürdig, allgemein von
"Strafverfolgung" zu sprechen.

Ich glaube, die Zahl der Mordfälle, die man (nur) mit einer
heimlichen Online-Razzia hätte verhindern können, dürfte in den
letzten 30 Jahren ziemlich nahe 0 gehen.
So gesehen erscheint es schon als eine ausgesprochen "optimistische"
Schätzung, die Online-Razzia überhaupt ca. 10 mal pro Jahr einsetzen
zu wollen. Einmal alle 10 Jahre ist wohl realistischer.

Warum will man für einen so unwahrscheinlichen Fall ein für unseren
freiheitlichen Rechtsstaat derart bedrohliches Instrument überhaupt
einführen?

Die Polizei braucht die heimliche Online-Razzia schlicht nicht. Für
einen Geheimdienst wäre es sicher interessant (und ich bin überzeugt,
die machen das sowieso schon so lange, wie es überhaupt vernetzte
Computer gibt), aber eben nicht für die Strafverfolgung.

Jeder, der die heimliche Online-Durchsuchung für die Polizei
freigeben will, plant eine Geheimpolizei zu errichten. Das hat nichts
mehr mit Strafverfolgung zu tun, sondern ist ein direkter Angriff auf
unserern Rechtsstaat.





Quote28. Februar 2008 10:09
Sachlich total Falsch Frau Zypries
Arghmage (mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.02)

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte er auf, "zügig
einen Gesetzentwurf dazu vorlegen". Das Bundesverfassungsgericht habe
generell anerkannt, "dass die Computerfestplatte kein Bereich sein
darf, in dem sich Terroristen ungestört organisieren können".
>>>

Das Bundesverfassunggericht hat nicht über die Rechte von Terroristen
entscheiden sondern über die Rechte von UNSCHULDIGEN BÜRGERN, welche
ledeglich verdächtigt werden eventuell in Zukunft unter ungünstigen
Zuständen einen Terroranschlag machen könnten.

Aber interessant, dass UNSCHULDIGE BÜRGER von Ihnen schon
gleichgesetzt werden mit Terroristen.




Aus: "SPD-Medienpolitiker wollen Online-Razzien nicht einfach abnicken" (27.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104184


Textaris(txt*bot)

#163
Quote[...] Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries sind sich einig: Bald schon sollen Polizisten Computer online durchsuchen können. In die Wohnung des Verdächtigen eindringen dürfen sie aber nicht.

[...] Nach monatelangem Ringen bringt die Bundesregierung das BKA-Gesetz und damit auch die umstrittene Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer auf den Weg.

Vorgesehen sei, dass zur Online-Durchsuchung die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden müsse, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris, am Dienstag.

Die SPD hatte das heimliche Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen abgelehnt. Jetzt haben sich die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geeinigt.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte Paris. "Damit ist der Weg frei, dass das BKA die entsprechenden präventiven Befugnisse bekommt." Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden.

QuoteDSL_RAPTOR, 16.04.2008 um 02:44

festplatten

jeder der sich kriminellen machenschaften hingibt die in einen terroristischen bereich reichen, wird einfach den stecker aus dem modem ziehen, wenn er merkt das seine festplatte ständig wie doof rödelt, obwohl er gerade nix macht..

das einzige wozu die diskrete online dursuchung gut ist, ist ahnungs- und wehrlose bürger auszuspähen..

und dann, ich lebe in NRW, gibt es auch noch das problem des anfallenden traffics, damals hatte ich 1500MB volumen, und innerhalb von 10 minuten wurden über einen dsl 2000 anschluss über einen telekom server 2GB daten von meinem PC ins internet übertragen, technisch nur machbar für leute die in der telekom zentrale sitzen, und mal eben meine bandbreite erhöhen um meine festplatte zu kopieren..

auf den kosten für die überschreitung meines volumens von damals, bin ich übrigends sitzen geblieben...

super idee, ich werde auf jeden fall schön auf meine firewall updates gucken...

die online durchsuchung konnte auch nur nem rollstuhlfahrer einfallen...

viel spass noch, ich bin der meinung es gibt wichtigere UND dringendere probleme für das was an zivilisation noch übrig ist...




Aus: "Online-Durchsuchung kommt" (ZEIT online, dpa  15.4.2008)
Quelle: http://www.zeit.de/online/2008/16/online-durchsuchung

-.-

Quote[...] Der Gesetzentwurf weist dem Bundeskriminalamt mehr als ein Dutzend neue Kompetenzen zu - insbesondere in der Terrorbekämpfung und der Gefahrenabwehr. Künftig darf das BKA unter anderem die Rasterfahndung und die akustische Wohnraumüberwachung anwenden sowie auf die Fahrzeugdaten von Verdächtigen zugreifen.

Das Bundesinnenministerium hält es für möglich, dass die Regierung den Entwurf noch vor der Sommerpause beschließt.


Aus: "Online-Durchsuchung: BKA horcht und guckt" VON STEFFEN HEBESTREIT (16.04.2008)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=1fb8ab4ab9e4139aba9a9f38400fe405&em_cnt=1319624


-.-

Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.

Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach "nur per Kabel" erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.

Beobachter gehen davon aus, dass die große Koalition ansonsten die engen und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen mehr oder weniger eins zu eins übernommen hat. Heimliche Online-Durchsuchungen sind laut Karlsruhe nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zugleich begründeten die roten Roben ein umfassendes Grundrecht auf die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen, in das nur unter Beachtung hoher Hürden eingegriffen werden darf.

Trotzdem rechnet Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen mit erneuten Klagen gegen das neue BKA-Gesetz, so es denn eines Tages vom Bundestag verabschiedet werden sollte. Der Entwurf, welcher der Wiesbadener Polizeibehörde etwa auch Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, zum großen Lauschangriff oder zur Rasterfahndung an die Hand geben will, würde dem Oppositionspolitiker zufolge "den gesamten Sicherheitsapparat umstrukturieren und dem BKA geheimdienstliche Instrumente zusprechen". Dass Zypries hier mitgegangen sei, spreche eine deutliche Sprache über die Achtung der Bürgerrechte bei der SPD und im Justizministerium. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quote15. April 2008 19:09
Nicht, das es mich etwas anginge,
Willi Waelzlager (mehr als 1000 Beiträge seit 26.03.04)

aber weiss Frau Zypries zwischenzeitlich, was ein Browser ist?



Quote15. April 2008 19:14
Re: Nicht, das es mich etwas anginge,
schwitteck-18th-Reloaded (56 Beiträge seit 29.03.08)

Willi Waelzlager schrieb am 15. April 2008 19:09

> aber weiss Frau Zypries zwischenzeitlich, was ein Browser ist?

Sie muss nichts wissen, denn als Justizministerin hat sie
ausschließlich die Aufgabe das umzusetzen, was die Leute mit den
Geldkoffern ihr befehlen.

Es geht darum, in schlechter werdenden Zeiten für 90% der Menschheit
die Sicherheit von 10% der Menschheit zu sichern, denen es auf Kosten
der 90% immer besser geht.
Das Justizministerium hat nicht die Aufgabe, einen Rechtsstaat zu
erhalten. Zumindest nicht mehr.
Ausserdem müssen dringend die Lobbyzubrotträger geschützt werden:

"Und keiner nennt es Korruption"
Thomas Barth 14.04.2008 - Das große Schweigen um die "Leihbeamten"-Affäre
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27714/1.html

Wo kämen wir denn hin, wenn Prols mitbestimmen dürften. Die 10%
könnten sich eventuell eine Jacht weniger kaufen.
Das darf auf keinen Fall geschehen!

Quote15. April 2008 19:20
Nachtrag
schwitteck-18th-Reloaded (57 Beiträge seit 29.03.08)

Nachtrag: Was ich mich immer noch frage: Warum plaziert die
Wirtschaft nicht einmal wenigstens rhethorisch und intellektuell
ernstzunehmende Marionetten? So viel teurer können die doch auch
nicht sein oder gilt mittlerweile selbst bei der Bestechung das
Prinzip kurzfristige Gewinnmaximierung um jeden Preis?

Wenn ich Käufer wäre, würde ich einen Betrugsprozess anstrengen.

Apropos: Kann man sich heuchelnde Politiker eigentlich patentieren
lassen? Das wäre doch was: Lizenzgebühren für jedes gebrochene
Wahlversprechen ... :-)


Quote15. April 2008 19:11
Bauchschmerztabletten-Industrie boomt.
realspace (mehr als 1000 Beiträge seit 09.02.00)

Wie wir eben aus gut unterichteten Kreisen erfahren haben, boomt der
Absatz von Schmerzmittel gegen Bauchschmerzen.

Neu auf den Markt soll auch ein Medikamt sein, zur Merkbefreiung.


Quote15. April 2008 19:20
Zur Erinnerung: neue Befugnisse fürs BKA benötigen fast das ganze Alphabet (a-y)
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)

Es gibt in dem Gesetzentwurf einen Paragrafen 20, der die künftigen
Befugnisse des BKA auflistet. Dieser Paragraf ist gegliedert nach den
Buchstaben a bis y - das heißt, man braucht fast das gesamte
Alphabet, um alle Ermittlungskompetenzen für das BKA zu definieren.
Dazu gehören etwa der Lauschangriff innerhalb und außerhalb der
Wohnung plus Videoangriff, die Raster- und Schleierfahndung sowie der
Einsatz so genannter IMSI-Catcher, mit denen innerhalb kürzester Zeit
der Standort von Handy-Benutzern ermittelt werden kann. Dazu gehören
auch weitgehende Abhörerlaubnisse, der Einsatz von V-Leuten und
verdeckten Ermittlern. Und das Recht, Wohnungen jederzeit betreten zu
können.

Die Bundesregierung strebt mit dem Umbau der deutschen
Sicherheitsarchitektur eine Vermischung von Polizei, Militär und
Geheimdiensten an. Diesen Vorwurf erhebt der innenpolitische Sprecher
der Grünen-Bundestagsfraktion Wolfgang Wieland (Grüne) im Interview
mit der Berliner Zeitung, 14.02.2008
> http://euro-police.noblogs.org/post/2008/02/14/das-bka-wird-sich-der-kontrolle-entziehen


Quote15. April 2008 19:29
Terrorist mit 3 Jahren...
CH3CH2OH (mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.03)

Folgende Meldung hab ich gestern bei The Register gefunden:
> http://www.theregister.co.uk/2008/04/11/poole_council_ripa/

Dort hat ein Borough Council (~Landratsamt) die britischen Gesetzte
zur Überwachung Terrorverdächtiger (RIPA) genutzt, um ein 3 Jahre
altes Kind und seine Eltern beschatten zu lassen, weil man nicht
sicher war, ob die Eltern das Kind in der richtigen Schule (im zum
Wohnort passenden Schulbezirk) angemeldet haben.

Kommentar des Councils: "On a small number of occasions, RIPA
procedures have been used to investigate potentially fraudulent
applications for school places. In such circumstances, we have
considered it appropriate to treat the matter as a potential criminal
matter."

(Übersetzung: "In einer kleinen Zahl von Fällen wurden die Befugnisse
des Terrorabwehrgesetztes genutzt, um Verdachtsfälle betrügerischer
Anmeldungen an Schulen zu untersuchen. Unter solchen Umständen sehen
wir es als angebracht an, die Angelegenheit als mögliche Straftat zu
betrachten")

Ich finde das passt wunderbar. Wenn Befugnisse da sind, werden sie
auch auf Teufel komm raus genutzt, besonders von irgendwelchen
Verwaltungsmitarbeitern, die nicht um ihre Wiederwahl fürchten
müssen. Egal, was Politiker vorher versprechen.

Schöne Grüße
CH3CH2OH

P.S.: Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass das überwachte Kind
an der richtigen Schule angemeldet ist.


Quote15. April 2008 19:39
Vor 30 Jahren ....
Frank Meisel, Frank Meisel (84 Beiträge seit 26.05.06)

wurde man gefragt,

"Opi, warum hast Du damals mitgemacht"....

In 30 Jahren werden wir gefragt:

"Papi, warum hast Du nichts gemacht"...

Was werden wir antworten?

Quote15. April 2008 21:11
Re: Vor 30 Jahren ....
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

> Was werden wir antworten?

Nichts. Weil unsere Kinder in der Schule lernen werden, dass
Menschenrechte eine Ausgeburt des verwirrten 20. Jahrhunderts waren.

Und wenn wir antworten, verpfeifen sie uns.




Quote15. April 2008 20:14
'und dem BKA geheimdienstliche Instrumente zusprechen'
epc_ (31 Beiträge seit 04.02.06)

Also doch, bekommen wir sie endlich wieder, die gute alte

GeStaPo

wem war das nicht im vornhinein klar?


Quote15. April 2008 20:51
Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht.
pinguin74 (659 Beiträge seit 03.09.06)

Nein, keine reißerische Überschrift von Pinguin74, sondern der Titel
des aktuellen Buches von Heribert Prantl. Und der Mann weiß als
Ex-Richter, wovon er spricht. Kaufen und lesen ...danach auswandern.


Quote15. April 2008 22:42
Dieser Staat verrät die Demokratie...
Mauisurfer (mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.06)

Was verstehen diese Politiker eigentlich unter Demokratie? Dass sie
das Land nicht nur finanziell ausplündern sondern auch die letzte
Bastion der Privatsphäre unterwandern?

Was Schäuble und Zypries da anstellen ist ein Verrat an der Freiheit.
Was Politiker im Allgemeinen so anstellen ist Verrat am Bürger.
Niemand wird zu wichtigen Entscheidungen gefragt, wichtige Themen
werden am Bürger vorbei entschieden, egal ob er damit einverstanden
ist.

Beispiele gefällig?

Niemand hat die Deutschen gefragt ob sie wiedervereinigt werden
wollen, der Umtauschkurs war einen Einladung für die reichen DDR´ler
ein DM Vermögen anzuhäufen, sicher mit Wissen und Unterstützung der
Westbonzen, die ihre Kollegen aus dem Osten ja mit einem guten
Startkapital versorgen wollten.
Wer hat geragt ob das VOlk nicht doch die DM behalten will? Niemand.

Jetzt darf das Volk nicht mal über die EU Verfassung abstimmen, ein
Thema dass tief in die persönlichen Freiheiten eingreifen wird. Was
interessiert mich eine Ausschreibung in Polen.

Wir werden entmündigt, das Land ist nicht durch die Schuld der Bürger
in diesem jämmerlichen Zustand, es ist die Schuld der Politiker die
mit ihren Gesetzen Spekulanten erlauben gesunde Unternehmen zu
zerstören. Wir blasen einem totalitärem Staat wie China 180 Millionen
Euros in den Hintern, einem Land das mehr Bargeld auf den Konten hat
als der halbe Westen zusammen.

Dieser Satt unterstützt die Globalisierungsidee die aber nur den
Unternehmern Vorteile verschafft, der Rest wird langsam verrecken.

Die EU lässt zu dass Afrika verhungert, die subventioniert Exporte in
die Dritte Welt, verbietet aber das diese dritte Welt Produkte nach
Europa ausführt. Dieses verlogene System tötet Menschen und niemand
sagt was.

Und nun kommen unsere Stasiverschhnitte, lügen uns mit vermeintlichen
Terrorgefahren voll und werden das Gesetz oder besser diesen faulen
Kompromiss im Bundesrat wohl durchbekommen.
Das einzige was noch hilft ist diesem Pack die rote Karte zu zeigen
und das geht nur noch mit einem Wahlboykott um diesen Unmenschen zu
zeigen dass sie ihre Genzen schon zur Zeiten von Kohl überschritten
haben. Man kann einfach keine Parteien mehr wählen. Es wird Zeit dass
ein totaler Umbruch erfolgt, sonst sind nicht mehr die Terrorängste
das Problem von Schäuble und Co, sondern das eigene Volk.


Quote16. April 2008 0:38
"Sie haben Post"
PerfectFord (736 Beiträge seit 25.09.07)

> Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach "nur per Kabel" erfolgen, heißt
> es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails
> auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern
> auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen.

Von: Stasi-IM_Nr_7364984@Bundesamt_fuer_Datensammlung.de

An: Muster@mann.de

Betreff: Amtlicher Behördenbescheid

Sehr geehrte/r Herr/Frau E-Mailempfänger,

diese E-Mail enthält im Anhang einen amtlichen Bescheid.

Aus Sicherheitsgründen deinstallieren Sie zunächst bitte eventuelle
Firewall-, Virenscanner- und Anti-Spywareprogramme. Speichern Sie
anschließend die Datei "Bundestrojaner.exe" auf ihrer Festplatte ab
und öffnen diese zum Lesen des Bescheids per Doppelklick.

Bei Rückfragen erreichen Sie den Unterzeichner dieses Bescheids zu
den im Bescheid genannten Bürozeiten.

Mit freundlichen Grüßen,

im Namen der Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch den Bundespäsidenten
vertreten durch den Bundesinnenminister
vertreten durch die ausführende Bundesbehörde
vertreten durch das Bundesamt für Datensammlung
vertreten durch die Unterabteilung Vi.r_us

Herr / Frau * dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und Bedarf
keiner Unterschrift*

Rechtshilfebelehrung:
Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch
einlegen. Zur Einhaltung der Frist genügt es, wenn Sie den
betreffenden Computer an die als Absender genannte E-Mail-Adresse
zurücksenden.

Datenschutzhinweis:
Die Sammelung Ihrer Daten erfolgt in Einklang mit dem
Bundesdatenschutzgesetz.






Aus: "Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig" (15.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-und-Zypries-bei-heimlichen-Online-Durchsuchungen-einig--/meldung/106540


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mittlerweile sind weitere Einzelheiten des neuen Entwurfs für das BKA-Gesetz bekannt geworden. So lobte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, dass sich das Papier genau an die Leitlinien aus Karlsruhe halte. Schäuble konnte sich Agenturmeldungen zufolge zudem nicht mit seiner Forderung durchsetzen, dass etwa per großem Lauschangriff gewonnene Erkenntnisse aus der elektronischen Überwachung verdächtiger Wohnungen von der Polizei ohne Einschränkung an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste weitergeben werden dürfen. Dagegen hatte Zypries verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Nach der jetzigen Fassung kann das BKA nur bei Nachrichtendiensten anfragen, ob gegen Verdächtige etwas vorliegt.

Die ARD berichtet zudem, dass der Abhörschutz für Berufsgeheimnisträger weiterhin im Unterschied etwa zu Seelsorgern der evangelischen oder katholischen Kirche nicht für Imame gelten soll. Erfasst würden nur Geistliche der "öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften". Der Zentralrat der Muslime wetterte gegen die "unsachgemäße Ungleichbehandlung".

Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Klaus-Uwe Benneter, hat unterdessen Vorbehalte angekündigt: "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor", sagte er der Berliner Zeitung. Nicht zuletzt sei sicherzustellen, dass die rechtmäßige Anwendung des Gesetzes regelmäßig überprüft werde. Auch müsse klar sein, dass Betroffene im Nachhinein über die Durchsuchung ihrer Computer informiert werden.

Vertreter aller Oppositionsparteien lehnten den Entwurf weiter entschieden ab. "Wir sehen uns in unserer kritischen Haltung zum BKA-Gesetz insbesondere auch dadurch bestärkt, dass der Bundesinnenminister zusätzlich den Spähangriff auf die Tagesordnung gesetzt hat", bemängelte die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. "Lauschen, spähen, Festplatten ausschnüffeln", Schäuble und Zypries hätten mit diesem Ansatz die Grenzen des neuen, vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten "IT-Grundrechts" verkannt. Karlsruhe habe eindringlich davor gewarnt, durch die gebündelten Maßnahmen die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen möglich zu machen.

Petra Pau, Innenpolitikerin der Linken, sprach von einem "Kompromiss gegen die Bürger, gegen ihre Freiheitsrechte". Die Netzbespitzelung sei "ein weiterer Baustein auf dem Weg vom demokratisch verfassten Rechtsstaat zum präventiven Sicherheitsstaat". Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth bezeichnete die Einigung als "Gift für den Rechtsstaat". Die große Koalition versuche unbelehrbar, in Richtung Überwachungsstaat zu gehen.

Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, warnte, dass mit der geplanten Online-Durchsuchung auch "das Vertrauen der Computernutzer in die Sicherheit von Behörden-Portalen und Behörden-Software wie zum Beispiel dem Steuerprogramm Elster untergraben" werde. Weiter monierte der Providervertreter, dass sich die Strafverfolger mit dem im Raum stehenden Vorgehen grundsätzlich derselben Methoden wie "kriminelle Hacker" bedienen würden. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quote16. April 2008 15:04
Was ich auf den Webseiten der Opositionsparteien vermisse...
FLxxxxT.DE (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

...sind Listen der Gesetze die sie wieder abschaffen
werden sobald sie durch Wahlen dazu befähigt wurden.

Warum hört man davon immer nur vor aber
nie nach den Wahlen?

Was hat eine in die Regierung gewählte Partei
jemals abgeschaft?

Ist es nicht viel öfter so das Oposition gegen alles ist
aber davon nichts mehr wissen will wenn von der Opositionsbank auf
die Regierungsbank gewechselt wird?

mfg


Quote16. April 2008 15:25
Baum dazu in DIE ZEIT
Ralf Wenzel, Ralf Wenzel (795 Beiträge seit 05.10.00)

Lesenswert:

http://www.zeit.de/online/2008/16/onlinedurchsuchung-baum?page=1

Ralf



Aus: "BKA arbeitet "mit Hochdruck" am Bundestrojaner" (16.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/BKA-arbeitet-mit-Hochdruck-am-Bundestrojaner--/meldung/106567

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Quote[...] ZEIT online: Wenigstens wurde klargestellt, dass die Polizei nicht in Wohnungen eindringen darf, um Spähprogramme auf privaten Computern zu installieren.

Baum: Aber das ist doch wohl das Mindeste! Es ist doch geradezu lächerlich, wenn die SPD das jetzt als Erfolg darstellt. Kein Experte ist der Meinung, dass das ohne Grundgesetzänderung ginge. Man darf sich durch das Nachgeben von Herrn Schäuble an diesem Punkt nicht den Blick auf die Problematik verstellen lassen, die in dem ganzen Thema steckt.

ZEIT online: Also bleiben Ihre Grundbedenken, dass Polizei und Geheimdienste, auch wenn das jetzt nur von außen mit Hilfe von Trojaner erfolgen darf, Zugriff auf private Computerfestplatten erhalten, auch von möglicherweise Unverdächtigen?

Baum: Die Onlinedurchsuchung durch Geheimdienste wird von Karlsruhe nicht geduldet. Das darf auch nicht durch die Hintertür ermöglicht werden. Offenbar gibt es in der Vereinbarung Regelungen im BKA-Gesetz, den Nachrichtendiensten Informationen daraus zur Verfügung zu stellen. Auch die wird man genau überprüfen müssen. Es gibt noch weitere Fragen: Was geschieht zum Beispiel mit Menschen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben wie Ärzte, Pfarrer oder Journalisten? Wie werden die geschützt?

ZEIT online: Und wenn all diese Fragen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt würden?

Baum: Auch dann bleibt die Onlinedurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte – sicher unter hohen Voraussetzungen. Aber es bleibt offen: Brauchen die Sicherheitsbehörden dieses Mittel wirklich? Denn man muss ja immer abwägen zwischen der Freiheitseinschränkung einerseits und dem Sicherheitsgewinn andererseits. Hier haben die Sicherheitsbehörden die Beweislast! Selbst in dem Rahmen, der nach dem Karlsruher Urteil verfassungsrechtlich zulässig ist, müssen sie uns darlegen, warum sie die Onlinedurchsuchung unbedingt benötigen. Und wir müssen frei entscheiden, ob das wollen.

ZEIT online: Immerhin geht es um ein sehr wichtiges Ziel: die Abwehr von Terrorgefahren.

Baum: Ja, aber dem muss man gegenüberstellen die Freiheitsverluste und die Risiken, die mit einem solchen Eingriff verbunden sind. Auch für andere Personen, die irgendwie in Kontakt mit dem Computer kommen. Die Gefahren, die ein Trojaner in einem Rechner mit sich bringt, sind sehr weitreichend.

ZEIT online: Die Onlinedurchsuchung ist nicht der einzige Punkt, der Sie an dem BKA-Gesetz stört.

Baum: Das BKA-Gesetz ist ein Element auf dem Weg in eine neue Sicherheitsarchitektur. Schäuble möchte bewährte Prinzipien der Rechtsordnung ändern, zum Beispiel die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz. In dem Gesetz vermischen sich deren Kompetenzen. Verfassungsschutz und Polizei werden sich immer ähnlicher, die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse überschneiden sich immer stärker mit geheimdienstlichen. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer sehr bedenklicher Punkte. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Wohnraumüberwachung, auch die Parallelität der Kompetenzen von Länderpolizeien und Bundespolizei. Auch sie kann dazu führen, dass die Datenschutz-Rechte der Bürger weiter eingeschränkt werden.

ZEIT online: Sie haben schon das Gesetz zum Abschuss entführter Flugzeuge und das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe zu Fall gebracht. Werden Sie auch gegen das BKA-Gesetz klagen, wenn es nicht noch geändert wird?

Baum: Wir stehen erst am Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Das wird noch viele Wochen dauern. Am Ende werde ich sehen, ob ich noch einmal nach Karlsruhe gehen muss. Das werde ich nicht leichtfertig tun, sondern erst nach gründlicher Prüfung. Aber diese Option besteht natürlich. Denn ich habe gelernt, dass man nicht nur Urteile in Karlsruhe erstreiten muss, sondern dass man sie unter Umständen hinterher auch noch gegen den Gesetzgeber verteidigen muss.



Aus: "Baum droht mit neuer Klage" Das Interview führte Ludwig Greven (ZEIT online, 16.4.2008)
Quelle: http://www.zeit.de/online/2008/16/onlinedurchsuchung-baum?page=1

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EXKURS:

Quote[...] Hamburg - Lidl, Penny, Edeka: Im Einzelhandel scheint die Überwachung von Mitarbeitern gängige Praxis. Seitenweise lassen die Unternehmen Spitzelprotokolle mit intimen Details anfertigen. Doch jetzt kommt heraus: Die Branche ist längst kein Einzelfall. Deutschlandweit haben sich Detekteien darauf spezialisiert, die Angestellten ihrer Auftraggeber systematisch auszuspionieren.

Über ein besonders krasses Beispiel berichtet der "Stern". Demnach bietet die Detektei Pembjo ihre Dienste offensiv im Internet an. "Sie brauchen Informationen über Mitarbeiter? In diesen Fällen beraten wir Sie gerne individuell." Mit Hilfe von verdeckter Videoübermittlung erhalte der Auftraggeber "ein umfassendes Bild vom Verhalten seiner Mitarbeiter". Zusätzlich verspricht die Detektei einen "detaillierten schriftlichen Observationsbericht und einen Zusammenschnitt aller festgestellten Szenen".

Der "Stern" zitiert den Manager eines Discounters, der selbst Mitarbeiter illegal beobachten ließ: "Unter den Detekteien herrscht ein extremer Wettbewerb. Viele versuchen sich durch Zusatznutzen zu profilieren. Ich habe solche Protokolle zigfach angeboten bekommen." Von Lappalien bis hin zu intimsten Details wird so gut wie alles festgehalten - Liebeskummer genauso wie arbeitslose Verwandte oder Krankheiten von Ehepartnern...

Dabei beschränkt sich das Phänomen nicht auf den Einzelhandel. Auch im Büro schnüffeln die Chefs ihren Angestellten hinterher. Möglich macht dies spezielle Software, wie sie zum Beispiel das Saarbrücker Unternehmen Protectcom vertreibt. Der Name des Produkts: "Orvell Monitoring" - offenbar eine Anspielung auf den Schriftsteller George Orwell und seinen düsteren Überwachungsroman "1984".

Was im Buch noch Fiktion ist, wird heute Wirklichkeit: Per Mausklick kann jeder Schritt der Mitarbeiter überwacht werden. Laut "Stern" muss der Arbeitgeber die Software nur auf dem Computer seiner Leute installieren - und nichts bleibt mehr geheim. Die Software speichert "ausführlich bis zum letzten Tastenanschlag" (Eigenwerbung) alle E-Mails, die aufgerufenen Internetseiten, Chat-Unterhaltungen, aufgerufene Dokumente und sogar Passwörter. Auf Wunsch kann sich der Chef das Ganze auch live anschauen. Die aus den USA stammende Software soll in Deutschland schon mehr als 100.000 Mal verkauft worden sein.

Auch Video- und Tonaufzeichnungen sind in den Unternehmen offenbar weit verbreitet. "Mit modernen Mikrofonen können sie Gespräche sehr gut auswerten", sagt Matthias Brümmer von der Gewerkschaft NGG im "Stern".

Besonders oft richten sich die Spitzel-Attacken gegen Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, sich gewerkschaftlich zu engagieren. "Alles wird in Bewegung gesetzt, um einen Betriebsrat zu verhindern", sagt der anonyme Discounter-Manager im "Stern". "Wenn eine Betriebsratsgründung ansteht, wird bei den Rädelsführern im Dreck gewühlt. Die Frage ist: Findet der Detektiv was, um ihn loszuwerden?"

Dabei kommt die Anweisung zur Spionage offenbar von ganz oben. "Als Führungskraft müssen Sie die Leute so lange melden, bis sie zusammenbrechen. Wenn Sie das nicht machen, sind Sie selbst ganz schnell weg vom Fenster."

wal


Aus: "SCHNÜFFEL-PROTOKOLLE: Detektive umwerben Firmen mit spezieller Spionage-Software" (16. April 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,547784,00.html


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Quote

Quote[...] Trinity1 | 5 Kommentare (16.04.2008 14:30)
Stasi-Methoden?
Wer tatsächlich glaubt, erst nach der Einheit Deutschlands wären die Überwachungsmethoden der Stasi über uns gekommen, der irrt wohl gewaltig! Auch Verfassungsschutz und BND haben Jahrzehntelang mit gleichen Methoden und Mitteln gearbeitet, da bin ich mir sicher. Zu unser aller Glück wissen wir nur (noch) nicht so sehr viel über das Tun unserer Geheimdienste. Aber das, was an die Öffentlichkeit dringt weckt keine guten Erinnerungen.

[...]

QuotePaschek | 292 Kommentare (16.04.2008 14:09)
nur noch eine Frage der Zeit
wann unsere Wohnungen verkabelt und überwacht werden. Autos und Handy können per GPS überwacht werden, und was Frau Müller wann und wo einkauft wird per Payback registriert. Weils dafür so schöne Prämien gibt...



QuoteAnarchist2 | 40 Kommentare (16.04.2008 13:30)
Wollen wir mal
die Hypothese aufstellen, dass ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter ordentlich bezahlt und gut behandelt, von diesen auch weniger hintergangen und beklaut wird? Und mal ein bisschen drüber nachdenken, was für alle schöner wäre?



Aus Kommentaren über: "Mitarbeiterüberwachung - Stasi-Methoden weit verbreitet" (16.04.08)
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/mitarbeiterueberwachung-stasi-methoden-weit-verbreitet_aid_295477.html

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Quote[...] Bedenken gibt es auch in der Union – allerdings mit deutlich anderer Stoßrichtung. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) warnte die SPD vor einer Bremserrolle. ,,Wenn sich die Sozialdemokraten jetzt immer noch gegen die Online-Durchsuchung sträuben, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen", sagte Bosbach. Die Union sei der SPD bis an die Grenze des Verantwortbaren entgegen gekommen.

Mahnende Worte kamen auch aus den unionsregierten Ländern. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein und Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) kritisierten die Skepsis der SPD gegenüber Online-Durchsuchungen. ,,Es ist zwar gut, dass die SPD und Justizministerin Zypries ihre Blockadehaltung gegen die Online-Datenerhebung aufgegeben haben", sagte Herrmann. Er verstehe allerdings nicht, warum die SPD das Betreten von Wohnungen zum Zwecke der Online-Datenerhebung weiterhin ausschließen wolle. Beckstein warf der SPD vor, ,,der Bremser" in der Koalition zu sein. Besonders Zypries und die SPD-Parteilinke blockierten weitergehende Polizei-Befugnisse. Und Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) deutete an, die Möglichkeit des Eindringens in Wohnungen müsse auf der Innenministerkonferenz heute in Bad Saarow erneut diskutiert werden.
Schützenhilfe erhielt die Unionsseite von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dass es für Ermittler verboten bleibe, zur Installation von Software in Wohnungen einzudringen, sei ,,inkonsequent und unverständlich", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. Jede Hürde, um Anschlagspläne rechtzeitig aufdecken zu können, erhöhe das Risiko für potenzielle Opfer. Auch ein hochrangiger Fahnder des BKA in Wiesbaden sieht in dem Koalitionskompromiss zum Durchforsten privater Computer ein ,,ziemlich stumpfes Schwert". Wenn die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen nicht heimlich betreten dürfe, um Spähsoftware auf dem Computer zu installieren, müsse man die sogenannten ,,Trojaner" von außen in den Rechner einschleusen. Das sei wesentlich umständlicher und aufwendiger, sagte der Fahnder. Technikexperten schätzen, dass an der Vorbereitung eines ,,Trojaners" im Schnitt zwölf Experten jeweils einen Monat lang arbeiten müssen.
Die Opposition reagierte mit der üblichen Empörung.

[...]


Aus: "Online-Razzien :Parlamentarier fühlen sich überfahren" Von Martin Lutz und Thorsten Jungholt (16. April 2008)
Quelle: http://www.welt.de/politik/article1909056/Parlamentarier_fhlen_sich_berfahren.html

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Quote[...] HB BERLIN. Es sei nicht einzusehen, warum Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben, wird Herrmann in der ,,Berliner Zeitung" zitiert. Den Ermittlern zu verbieten, Wohnungen von Verdächtigen zu betreten, schaffe eine Sicherheitslücke.

,,Ich hoffe sehr, dass wir diese Sicherheitslücke nicht einmal bereuen müssen", sagte der CSU-Politiker. In der bayerischen Regelung zur Online-Datenerhebung ,,werden wir dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen", fügte Herrmann hinzu.

Auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), der derzeit Vorsitzender der IMK ist, deutete an, dass ein Eindringen in Wohnungen eventuell später erneut diskutiert werden müsse. Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): ,,Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein. (...) Hier wird man nachbessern müssen."

Der hart errungene Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Zypries (SPD) sieht bisher vor, dass Sicherheitsbeamte zur Computer- Durchsuchung von Verdächtigen nicht heimlich in deren Privat-Wohnung eindringen dürfen. Programme zum Ausspähen von Computerdaten, sogenannte Trojaner, dürften demnach nur von Außen, etwa per E-Mail- Anhang, auf Rechner von Verdächtigen aufgespielt werden. Die Länder müssen der Gesetzesnovelle im Bundesrat zustimmen.

Die Online-Durchsuchung wird in der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) zur Terrorismus-Bekämpfung geregelt. Wie der Sprecher des Innenministeriums, Stefan Paris, am Mittwoch in Berlin deutlich machte, dürfen laut Novelle Polizisten zur Wohnraumüberwachung künftig nicht nur Mikrofone, sondern auch Kameras installieren. Dabei könne sehr wohl der Wohnraum betreten werden. Die deutschen Geheimdienste dürfen aber auch künftig keine Informationen verwenden, die bei Abhöraktionen von ,,verwanzten" Wohnungen gewonnen werden.

Während die Befürworter der Novelle sich mit dem Kompromiss zufrieden zeigten, sahen Politiker der Opposition und Datenschützer die Bürgerrechte in Gefahr. Innenminister Schäuble hatte zunächst dafür plädiert, Sicherheitsbeamten auch zur Installierung von Trojanern den Zutritt zur betroffenen Wohnung zu erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar in einer Entscheidung für das Land Nordrhein- Westfalen Online-Durchsuchungen aber an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das Gericht bestätigte insofern die Position von Justizministerin Zypries und der SPD.



Aus: "Bayern will Sonderweg bei Online-Durchsuchungen" (HANDELSBLATT, Donnerstag, 17. April 2008, 08:57 Uhr)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/News/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1418499/default.aspx/bayern-will-sonderweg-bei-online-durchsuchungen.html


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Quote[...] Das Bundesinnenministerium hat Einzelheiten zum neuen Referentenentwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht und dabei mehrfach auf die Berücksichtigung sämtlicher verfassungsrechtlicher Vorgaben verwiesen. Insbesondere würden die Leitlinien aus Karlsruhe zur heimlichen Online-Durchsuchung "vollständig beachtet", heißt es in einer Mitteilung aus dem Hause Wolfgang Schäubles (CDU). Die heftig umstrittene geplante Befugnis für das BKA zum Ausspähen informationstechnischer Systeme sei in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium erfolgt. Sie sei wichtig, um "ein Hinterherhinken bei der technischen Entwicklung und damit das Entstehen von Schutzräumen zu vermeiden".

Im Einzelnen hebt das Ministerium neben Online-Razzien die geplanten neuen Vorschriften zur präventiven Telekommunikationsüberwachung hervor. Darin sei klargestellt, dass auch Maßnahmen der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung zulässig seien. Damit könnten verschlüsselte Internet-Telefonate vor der Verschlüsselung beziehungsweise beim Empfänger nach der Entschlüsselung "abgegriffen und an den Bedarfsträger für die Zielperson unbemerkt übermittelt werden".

Der Entwurf enthalte als "weiteres wichtiges Instrument zur Abwehr terroristischer Gefahren" Ermächtigungen zur Wohnraumüberwachung. Der große Lauschangriff auf die Kommunikation sei dabei um eine optische Komponente mithilfe von Videoüberwachung ergänzt worden. Erfahrungen hätten gezeigt, dass gerade der große Spähangriff in Form der optischen Wohnraumüberwachung "im Kampf gegen den internationalen Terrorismus von großer Bedeutung sein kann".

Regelungen zu dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Benachrichtigung und zur Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten seien vorgesehen, versichert das Innenressort. Überdies werde der Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gewährleistet, wobei die Vorschriften den vergleichbaren Regelungen aus der Strafprozessordnung (StPO) nachgebildet seien. Zuvor hatte der Zentralrat der Muslime kritisiert, dass Imame nicht vom besonderen Schutz für Berufsgeheimnisträger erfasst seien.

Die Ankündigung bayerischer Regierungsvertreter und hochrangiger CSU-Politiker, anders als im Entwurf für das BKA-Gesetz auch ein Eindringen von Ermittlern oder Technikern in Wohnungen für das Aufspielen von Überwachungssoftware auf Zielrechner weiter zulassen zu wollen, sorgt derweil für Wirbel. SPD und FDP in Bayern lehnen einen solchen Sonderweg ab. Die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann vor, "mit immer neuen Schnellschüssen das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat" zu beschädigen, und empfahl ihm eine genaue Lektüre des Karlsruher Urteils. Auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte in München, Anton Stammel, warnte eindringlich vor verfassungsrechtlichen Problemen bei der bayerischen Initiative.

Rückendeckung gaben Herrmann dagegen seine CDU-Kollegen aus Baden-Württemberg und Hessen, Heribert Rech und Volker Bouffier. "Ich halte die bayerische Position für richtig", sagte Bouffier. Es müsse eine "saubere Rechtsgrundlage" auch für das Eindringen in Wohnungen geben. Auch Rech äußerte Zweifel, ob die vom Bund geplante Regelung praxistauglich sei. Gegebenenfalls müsse nachgebessert werden. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) ist ebenfalls skeptisch, ob das Instrument in der nun geplanten Form tatsächlich seinen Zweck erfüllt". Der dpa sagte er: "Da wäre ein Krimineller schon sehr dämlich, wenn er einen E-Mail-Anhang mit einem Bundestrojaner öffnen würde." Laut Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wird die Netzbespitzelung aber generell überschätzt. Das eigentliche Problem sei auch nicht die Wohnung: "Die Täter, die wir im Auge haben, sind eher mobil."

Clemens Binninger, Innenexperte der Unions-Bundestagsfraktion, bedauerte, dass der Bund nicht auf die bayerische Linie eingeschwenkt ist. "Aber weil die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes als Ganzes für die Sicherheit in Deutschland dringend notwendig ist, haben wir uns zu einer Regelung bereit erklärt, die nicht zu 100, sondern nur zu 75 Prozent den Anforderungen zur optimalen Regelung entspricht", erklärte der CDU-Politiker. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, hält weitere gesetzliche Maßnahmen für "dringend erforderlich." Die Regelung zur Online-Durchsuchung dürfe "selbstverständlich" nicht auf den Bereich der Gefahrenabwehr beschränkt werden. Vielmehr müsse sie auch bei der normalen Strafverfolgung unter Beachtung der verfassungsrechtlich notwendigen Vorkehrungen gelten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte die Pläne für Online-Razzien dagegen generell als ungebührlichen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen ab. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)


Quote17. April 2008 18:18
und damit das Entstehen von Schutzräumen zu vermeiden
megakill (mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.04)

Schutzräume sind wichtig, vor allem mit fortschreitender
Totalüberwachung!


Quote17. April 2008 21:16
Ist mir völlig egal, ob Schäuble das als verfassungsgemäß einstuft
Graf Porno von Geilsberg, gpvg@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.03)

entschieden wird es ja doch wieder in Karlsruhe. Schon das alleine
sollte Schäuble mal zu denken geben. Ist ja auch schließlich nicht
das erste Mal.


Quote18. April 2008 0:46
+++ Faketicker: Schäuble rät Kritikern, aufs Wohnen zu verzichten +++
Peter Panter (57 Beiträge seit 29.03.00)

+++ Faketicker +++

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble weist Kritik am Entwurf des
Gesetzes zur Reform des BKA zurück.

Wer Angst davor habe, dass er vom BKA in seiner Wohnung
videoüberwacht werde, solle halt in Zukunfts aufs Wohnen verzichten,
so Schäuble in einem Interview.

[...]





Aus: "Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß" (17.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-Entwurf-fuer-Online-Razzien-ist-verfassungsgemaess--/meldung/106652

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Quote[...] Unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich das Innen- und das Justizministerium auf tiefgehende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit privater Gespräche geeinigt, die bisher als politisch undurchsetzbar galten. Um die Gefahr von Terroranschlägen abzuwenden, soll das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft nicht nur Wanzen in den Wohnungen von Terrorverdächtigen anbringen dürfen, es soll diese Wohnungen sogar mit Kleinst-Kameras bestücken können, um live mitzuverfolgen, was die Verdächtigen gerade tun.

Zum Beispiel, ob sie dabei sind, eine Bombe zu bauen, während sie vorgeben zu kochen oder zu beten. Diese Überwachung soll bis zu einen ganzen Monat lang dauern dürfen. So steht es in dem Gesetzentwurf zur Reform des Bundeskriminalamtes, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Dass sich eine solche Rundum-Überwachung von Verdächtigen politisch durchsetzen lässt, wurde bisher sogar bei den Sicherheitsbehörden bezweifelt. Nun stehen diese Eingriffe plötzlich im von Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) vereinbarten Gesetzentwurf - ohne dass in der Öffentlichkeit auch nur ansatzweise darüber diskutiert wurde. Der monatelange Streit um die Online-Durchsuchung von privaten Computern hat den Vorstoß für den Spähangriff völlig überdeckt.

Auch ein weiteres bisher höchst umstrittenes Fahndungs-Instrument steht nun im BKA-Gesetz: Terrorverdächtige sollen in Zukunft automatisch abgehört werden dürfen - und zwar alles, was sie sagen, auch sehr private und intime Details. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum großen Lauschangriff verfügt, dass die Polizei ihre Wanzen abschalten muss, wenn die Verdächtigen private Lebensäußerungen machen, die nichts mit dem Terrorverdacht zu tun haben. Diese Einschränkung hatte die Zahl der Abhörmaßnahmen auf ein halbes Dutzend im vergangenen Jahr sinken lassen.

Die Polizei hatte das Abhören in Wohnungen so stark zurückgefahren, weil sie die vom Verfassungsgericht vorgegebene Regelung für nicht praxis-tauglich hielt. Lieber verzichtete man ganz darauf. Das wird sich nun ändern.

Denn Karlsruhe hatte in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung auch erklärt, dass private Äußerungen, die nur zur Tarnung von Verbrechen gemacht werden, nicht geschützt sind. Das nützt das neue BKA-Gesetz nun.

Ausdrücklich steht in dem Entwurf, dass die Wanzen nun nicht mehr abgeschaltet werden müssen, wenn aus dem Plan zum Bombenbau plötzlich privates Liebesgesäusel wird. Nun wird alles aufgenommen. Erst ein Richter soll entscheiden, was auf dem Band intime Lebensäußerungen sind und was der Verhinderung von gefährlichen Verbrechen dienen kann.

Dieses sogenannte Richterband hatte die SPD bisher ebenfalls abgelehnt - nun steht es plötzlich im Gesetz. Offenbar hat sich Innenminister Schäuble auf breiter Front gegen die Vorbehalte der SPD und von Justizministerin Zypries durchgesetzt.

Im Vergleich zu diesen weitgehenden Eingriffen ist die Frage, ob zur Installation von Abhörprogrammen für Computer die Wohnung betreten werden darf, geradezu nachrangig. Denn vermutlich waren die Fahnder längst da und haben Wanzen und Kameras installiert. Denn das ist ausdrücklich erlaubt.


Aus: "BKA-Gesetz Geplant: Die totale Überwachung" Von Annette Ramelsberger (SZ vom 18.4.2008/bavo)
Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries haben sich geeinigt, dem BKA weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre zu gestatten: Ihr Entwurf sieht vor, dass die Polizei künftig nicht nur Wanzen, sondern auch Kameras in den Wohnungen von Terrorverdächtigen installieren darf
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/deutschland/artikel/291/169797/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kein gutes Haar an neuen Plänen zu Netzbespitzelungen ließen Juristen und Techniker auf einer Tagung zu den Konsequenzen der Karlsruher Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen am heutigen Montag in Berlin. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der vor dem Bundeverfassungsgericht gegen die Ausspähung informationstechnischer Systeme mitgeklagt hatte, warf der Politik einen "Mangel an Ernsthaftigkeit" vor. Die Regierungen in Berlin und in Bayern "verspielen die Glaubwürdigkeit", warnte auch der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann auf der von der Humanistischen Union (HU) und der Friedrich-Naumann-Stiftung organisierten Veranstaltung. Mit der jetzt offenbar erfolgten Einigung im Regierungslager könne "man gegen gut ausgebildete Terroristen nichts ausrichten".

Wenn schon eine Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) oder andere Behörden zur Ausforschung von IT-Systemen geschaffen werden solle, dann sollte es zumindest eine sinnvolle und klar begrenzbare Möglichkeit sein. Den Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), dass die Überwachungssoftware allein übers Internet auf Zielrechner installiert werden darf, bezeichnete der Datenschutzexperte als "Nonsens". Eine "Infiltration" werde angesichts der fortschreitenden Reife technischer Schutzmöglichkeiten künftig kaum mehr funktionieren. Pfitzmann legte dem Gesetzgeber daher erneut ans Herz, auf eine Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen zu verzichten und stattdessen das Abfangen elektromagnetischer Strahlen zu erlauben. Spähangriffe könnten so mit Richtantennen gezielt ausgeführt werden und es entstehe "kein Dauerwerkzeug" zur Massenüberwachung der Internetnutzer. Generell lobte der Informatiker die Bemühungen der Karlsruher Richter, die Technik zu verstehen. Was die Politiker daraus machen, stünde dazu "im krassen Gegensatz".

"Wenn der Gesetzgeber weiter in dieser Form mit Verfassungsgerichtsurteilen umgeht, geraten wir in schwere rechtspolitische Krise", monierte auch Hirsch. So sei aus den Vorgaben Karlsruhes zur zweistufigen Prüfung, ob bei den gewonnenen Daten Informationen aus dem geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung enthalten sein könnten, ein "Beamtenband" geworden. Angestellte des BKA selbst sollten dem Entwurf nach die Daten kontrollieren, nicht ein Richter wie bei dem für den großen Lausch- und Spähangriff in der Wohnung entworfenen Ansatz des "Richterbandes". Ein solches ist bei der Ausforschung von IT-Systemen Schäuble zufolge aber auch gar nicht vom Verfassungsgericht vorgeschrieben worden.

Hirsch empfahl dem Gesetzgeber dagegen, höchstens eine strenge Regelung wie in den USA einzuführen. Dort gehe ein versiegeltes Band an einer Richter. Stelle dieser fest, dass die Privatsphäre der Betroffenen tief berührt werde, sei die gesamte Aufnahme nicht verwertungsfähig. Zugleich brachte er seine Sorge zum Ausdruck, dass der von den Karlsruher Richtern bislang immer verteidigte Verhältnismäßigkeitsmaßstab an "Osteoporose" leide und zu zerbröseln drohe. Dies zeige sich vor allem bei den in jüngster Zeit verabschiedeten oder geplanten Vorkehrungen zum Schutz sogenannter Berufsgeheimnisträger wie Journalisten.

Dass die bayerische Landesregierung es Polizei und Staatsschützern erlauben will, zur Installation der Spähsoftware in die Wohnungen Verdächtiger einzudringen, fand bei Fredrik Roggan, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der HU, ebenfalls keine Gnade. Für Geheimdienste etwa gebe es offiziell keine verfassungsrechtliche Möglichkeit, das Grundrecht auf Unversehrtheit des Wohnraums zu verletzen. Die Bedeutung der geplanten Legalisierung der Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz wird dem Rechtsanwalt zufolge zudem überschätzt. Die Maßnahme könne aufgrund allgemeiner materieller Einschränkungen der BKA-Kompetenzen kaum Anwendung finden. Stärker im Auge zu behalten sei die Ankündigung der Justizministerin, eine Übernahme einer vergleichbaren Befugnis in die Strafprozessordnung zu prüfen.

Der Bayreuther Staatsrechtler Oliver Lepsius beklagte die allgemeine Tendenz bei den regelmäßig von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärten "Sicherheitsgesetzen", die Strafbarkeit immer weiter ins Vorfeld konkreter Taten zu verlagern. Als "gefährliche Entwicklung" bezeichnete er etwa das Vorhaben Zypries', neue Straftatbestände gegen "Terror-Planer" zu schaffen, welche schon schwammige Bestrebungen zu und die Unterstützung von terroristischen Anschlägen kriminalisieren sollen. Lepsius fürchtete, dass so "völlig unverdächtige Bereiche des Soziallebens" wie das Verleihen eines Computers an einen Freund von der Strafbarkeit erfasst werden können. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote28. April 2008 18:02
Systematisch wird der Rechtsstaat "erodiert".
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

Und welche Kreise an einer solchen "post-demokratischen"
Staatsordnung interessiert sind, ist auch kein Geheimnis.

Mit dem Knüppel der Dauerüberwachung im Rücken kann man die
Bevölkerung wunderbar einschüchtern - die Bundeswehr im Inneren ist
dann nur noch der nächste konsequente Schritt.

Und wer als "Feind" gilt ist auch offensichtlich, wenn man sieht,
welche Datensätze und was für Kriterien z.B. an die USA übermittelt
werden. "Gewerkschaftsmitgliedschaft" etc. - da hat nicht jemand
Angst vor muslimischen Terroristen sondern vor einem Aufstand der
Bevölkerung.

Der Nordstern.


Quote28. April 2008 19:30
Diese "Experten" haben sich wahrscheinlich noch nie
csrss.exe (mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.06)

mit einem Angehörigen eines Terroropfers unterhalten, sonst würden
sie anders denken.

Quote28. April 2008 20:12
Ich vermute eher,
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

dass sie in Geschichte aufgepasst haben.


Quote28. April 2008 19:36
Re: Diese "Experten" haben sich wahrscheinlich noch nie
Frührentner (142 Beiträge seit 15.09.06)

csrss.exe schrieb am 28. April 2008 19:30

> mit einem Angehörigen eines Terroropfers unterhalten, sonst würden
> sie anders denken.

Was genau willst du uns damit sagen ?







Aus: "Experten kritisieren neue Vorstöße zu Online-Durchsuchungen" (28.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Experten-kritisieren-neue-Vorstoesse-zu-Online-Durchsuchungen--/meldung/107139


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bayern hat im Bundesrat einen Antrag gestellt, mit dem heimliche Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordnung (StPO) verankert und zur Bekämpfung besonders schwerer Straftaten herangezogen werden sollen. Einen entsprechenden Vorstoß hatte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) im April angekündigt. Der Straftatenkatalog, bei dem die bislang bundesweit nur im Anti-Terrorbereich geplante Maßnahme eingesetzt werden kann, soll analog zum großen Lauschangriff ausgestaltet sein. Im entsprechenden Paragraphen 100 c StPO, geht es nicht nur um Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit, den Bestand des Staates oder die menschliche Existenz. Vielmehr sind dort auch Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, die Bildung krimineller Vereinigungen, Geldfälschung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angeführt.

Den konkreten Gesetzesentwurf wollen die Bayern am kommenden Freitag in der Plenarsitzung der Länderkammer vorstellen. Aus den bislang veröffentlichten Erläuterungen zur Tagesordnung geht hervor, dass in die StPO ein neuer Paragraph 100 k eingefügt werden soll. Danach dürften Ermittler bundesweit beim Verdacht auf eines der in 100 c aufgeführten Vergehen und keiner anderen Möglichkeit der Erforschung des Sachverhalts "auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln auf Computersysteme" zugreifen, um gespeicherte Daten oder Zugangsinformationen zu erheben. Entsprechende verdeckte Online-Durchsuchungen seien von einem Richter anzuordnen.

Zur Begründung heißt es, dass mit dem Einsatz des "Bundestrojaners" bei der regulären Strafverfolgung eine "verbesserte Aufklärung von Täter- und Tatstrukturen" erreicht werden könne. Nach Ansicht Bayerns würden die herkömmlichen Mittel der Verbrechensaufklärung wie zum Beispiel die offene Beschlagnahme von Computern und Festplatten wegen der ständigen Professionalisierung des Kommunikationsverhaltens Krimineller nicht mehr ausreichen. Die Vertreter des Freistaats im Bundesrat versichern zudem, dass sich der Entwurf an den Vorgaben des Bundesverfassungsrechts zum allgemeinen Schutz des Persönlichkeitsrechts sowie des neuen Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen bei heimlichen Online-Durchsuchungen orientiere.

Die bayerische Landesregierung will im eigenen Land Online-Razzien im präventiven Bereich der Gefahrenabwehr sowohl im Polizei- als auch im Verfassungsschutzgesetz festschreiben. Dabei ist ein Sonderweg geplant. Anders als bei der Einigung im Bund über das geplante Ausspähen informationstechnischer Systeme durch das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr sollen Polizei und Geheimdienste im Freistaat für die Installation der benötigten Spionage-Software auch in Wohnungen Verdächtiger eindringen dürfen. Es geht den Bayern so um das "volle Ausschöpfen der Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts-Urteils".

Die heftig umkämpfte Novelle des BKA-Gesetzes wird von ihren Befürwortern häufig mit dem Argument verkauft, dass es auf dieser Basis allein zu "zehn bis zwölf" Online-Durchsuchungen pro Jahr komme. Mit einem Einbau des nach Meinung seiner Gegner tief in die Grundrechte einschneidenden Instruments in die StPO wäre dagegen mit einem deutlich häufigeren Einsatz des Bundestrojaners zu rechnen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte vor kurzem klar, dass es sich bei der BKA-Reform um ein "Referenzgesetz" mit Vorbildfunktion für viel andere Bereiche handle. Über die Einführung der Maßnahme etwa in die StPO wolle er aber erst nach der Verabschiedung der neuen BKA-Befugnisse reden. Das Bundesjustizministerium prüft derweil den Sinn eines eigenen Vorstoßes in Richtung Strafprozessordnung.

(Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote6. Juni 2008 17:54
irgendjemand überrascht????
maverick075 (61 Beiträge seit 20.04.03)

cu mave


Quote6. Juni 2008 18:02
Und dann muß nur noch definiert werden ...
Holger Kunadt, Holger Kunadt (672 Beiträge seit 06.03.03)

... was so alles "schwere Straftaten" sind.

Qno


Quote6. Juni 2008 18:20
Was ist bloss mit Deutschland los?
JabbaDabbaDuu

Die Geschichte wiederholt sich und ausser den paar Leuten die sich
hier im Heiseforum aufregen, unternimmt niemand etwas dagegen.

Deutschland macht mir Angst!


Quote6. Juni 2008 19:11
Diese Liste ist scheinbar unendlich!
Steffen_K4 (204 Beiträge seit 21.02.08)

Mögliche Anwendung der Onlinedurchsuchung bei:

-Terroristen
-Mörder
-Kinder-/Pornograhiekonsumenten
-Filesharer
-Killerspieler
-Gewaltverherrlichenden §131-Medienkonsumenten
-Steuerhinterzieher
-Linke
-Neonazies
-Volksverhetzung oder sonstige negative Äußerungen am Staat
-Verleumdung
-übler Nachrede
-Betrug
-Beleidigung
-Geisterfahrer,Raser und Falschparker
-Asylanten
-Ausländer
-Hartz-4 Empfänger
-Nörgler und Querulanten
...

Damit würden die Ermittler die Leitungen zum Glühen bringen ;-)

Diese Liste ist scheinbar unendlich!


Quote6. Juni 2008 19:36
"Höchstens 10 Fälle pro Jahr"
firedancer (mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.01)

Jaja. Alles Märchen. Wie wir schon lange gewußt haben: Werden
Überwachungsmaßnahmen erst einmal eingeführt, werden sie massiv
ausgeweitet. So auch hier. Höchstens 10 Fälle .... Jaja. Ihr
Politiker, ihr verarscht die Bürger doch nur nach Strich und Faden!
Und genau deswegen ist mir jeder Punk, Bettler und Penner noch
sympathischer als ein typischer Bundestagsabgeordneter oder Minister.


Quote6. Juni 2008 19:48
Sehe die Entwicklung äußerst positiv.
Alter Mann im Weinberg (116 Beiträge seit 13.09.07)

Dadurch werden wir endlich angehalten, uns ernsthaft mit
Verschlüsselung und Computersicherheit zu beschäftigen. Außerdem
entstehen neue Arbeitsplätze in der IT bei Mafia und Al Kaida. Die
Sicherheit unserer Daten wird steigen. Leider wird die
Kriminalitätsbekämpfung leiden, da die Grundausbildung in
Computersicherheit zu jeder anständigen Verbrecher-Karriere gehören
wird, wie weiland das Schlüsselfeilen. In den Zeiten der Prohibition
haben auch viele die Alkohol-Erzeugung gelernt. Zudem entsteht ein
gewisser Kriminalitäts-Darwinismus. Jene, die sich erwischen lassen,
haben es nicht besser verdient.
Unter diesen wird sich hoffentlich ein großer Teil derer befinden,
die den Rechtsstaat zum Schnüffelstaat umgestaltet haben.
/sarcasm


Quote6. Juni 2008 21:00
Vortrag zur Online-Durchsuchung
mcmv200i (182 Beiträge seit 17.04.07)

Einen sehr interessanten Vortrag zur Online-Durchsuchung wird Prof.
Pfitzmann morgen, um 10:15 in Dresden im Rahmen der Datenspuren
halten:

http://www.datenspuren.de/fahrplan/events/2540.de.html


Quote6. Juni 2008 22:09
Ist ja klar, worauf diese Verfassungsfeinde hinaus wollen
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

hatten die nicht auch schon vorgeschlagen, die VDS (die ja GARANTIERT
AUSSCHLIEßLICH gegen Terror und KiPo da ist) gegen eBay betrüger und
filesharer einsetzen zu wollen?...
http://www.golem.de/0804/58850.html

für zufallsfunde sollte anfangs beweisverwertungsverbot gelten,
ausser bei schweren straftaten (alles mit 5 jahren höchststrafe
aufwärts - *ähäm*raubkopierer sind verbrecher*ähäm*) und für andere
bereiche, die der regierung grad nicht passten (verfassungsfeindliche
propaganda, zu der http://www.wolfgang-schaeuble.de definitiv
nicht^H^H^H^H^H zählt) wurde die grenze sogar noch weiter - auf 3
jahre höchststrafe - gesenkt
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98595

mit den mautbrücken (die ja GARANTIERT AUSSCHLIEßLICH zu
abrechnungszwecken da sind) wurde kurz noch auf mörder-verfolgung
ausgeweitet und ZACK werden sie schon gegen KFZ-Steuer Säumige
eingesetzt

jetzt wird die OD kurz noch gegen "schwere Straftaten" ausgeweitet
und bald fällt auch da (wie überall) die "klar umrissene,
rechtsstaatliche Grenze" und sie wird gegen jeden hinz und kunz
eingesetzt... verhältnismäßigkeit? menschenrechte? verfassung? leben
wir hier neuerdings in einer demokratie oder was?
und wenn ich mir die definition einer "schweren straftat" von oben so
ansehe, dann fällt auch hier filesharing in den bereich des mit OD
verfolgbaren... aber wir, die von anfang an gesagt haben, dass der
ganze scheiss im interesse der medienindustrie nur unter dem VORWAND
der Terrorbekämpfung gegen filesharing geht (und die politiker
vermutlich bestochen wurden, denn wie kämen sie sonst auf sowas?)
sind ja paranoide alu-hütchen-träger... aber wir haben wieder mal
recht behalten...





Aus: "Bayern will Onlinedurchsuchungen auch bei schweren Straftaten" (06.06.2008)
Quelle:  http://www.heise.de/newsticker/Bayern-will-Onlinedurchsuchungen-auch-bei-schweren-Straftaten--/meldung/109118




lemonhorse

Quote[...] Bayerns Justizministerin Beate Merk hat ihren Gesetzesentwurf für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen auch zur Verfolgung schwerer Straftaten im Bundesrat als "letztes Mittel" im Kampf gegen gefährliche Übeltäter angepriesen. "Unsere Strafverfolgungsbehörden sind längst nicht mehr in der Lage, bei der Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Delikte der organisierten Kriminalität mit den technischen Raffinessen der Verbrecher Schritt zu halten", sagte die CSU-Politikerin bei der Einbringung des Vorhabens in die Länderkammer am heutigen Freitag. Dies sei ein "Unding", zumal das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Zulässigkeit der Ausforschung von IT-Systemen zu Zwecken der Strafverfolgung anerkennt habe.

Damit habe der Gesetzgeber zwar nicht "quasi einen Freifahrschein in die Hand bekommen", räumte Merk ein. Im Gegenteil: Verdeckte Online-Durchsuchungen würden mit dem Vorstoß "nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich", nämlich "beim konkreten Verdacht bestimmter schwerwiegender Delikte, nur als letztes Mittel und nur auf richterliche Anordnung". Unter diesen Bedingungen sei das heftig umkämpfte Mittel aber erforderlich, "um mit gefährlichen Straftätern Schritt halten zu können".

Den zahlreichen Kritikern der geplanten Maßnahme auch im eingeschränkten Bereich der Terrorismusabwehr durch das Bundeskriminalamt (BKA) hielt die Ministerin entgegen: "Wer hier diskutiert, als gäbe es gebe keine Bedrohung, wer suggeriert, dass Computer unschuldiger Bürger flächendeckend überwacht würden, behauptet die Unwahrheit. Er verteidigt unseren Rechtsstaat nicht etwa, sondern schwächt ihn, und zwar mit völlig aus der Luft gegriffenen Szenarien."

Laut dem bayerischen Gesetzesantrag sollen Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordnung (StPO) verankert und zur Bekämpfung besonders schwerer Straftaten herangezogen werden. Der Straftatenkatalog ist analog zum großen Lauschangriff angelegt. Im entsprechenden Paragraphen 100 c StPO geht es nicht nur um Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit, den Bestand des Staates oder die menschliche Existenz. Darüber hinaus sind dort etwa auch Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, die Bildung krimineller Vereinigungen, Geldfälschung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angeführt.

Im Einklang mit dem umstrittenen Sonderweg, den Bayern bei Online-Razzien im präventiven Bereich der Terrorismusabwehr sowohl im Polizei- als auch im Verfassungsschutzgesetz festschreiben will, sollen die Fahnder auch für Netzbespitzelung zur Strafverfolgung für die Installation der benötigten Spionage-Software in Wohnungen Verdächtiger eindringen dürfen. Bei der Einigung im Bund zum Ausspähen von IT-Systemen im Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes ist diese laut Bayern "notwendige Begleitmaßnahme" mit Verweis auf das vom Bundesverfassungsgericht begründete neue Grundrecht auf digitale Privatsphäre ausdrücklich ausgeschlossen worden. Der bayerische Entwurf weist zwar auf einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff an diesem Punkt hin. Weiter heißt es aber nur pauschal in der Begründung, dass dessen Bedeutung "berücksichtigt wird".

Darüber hinaus will der Freistaat auch den Einsatz technischer Mittel gestatten, um "spezifische Kennungen" zur Vorbereitung eines verdeckten Zugriffs auf IT-Systeme sowie den Standort eines entsprechenden Gerätes zu ermitteln. In der Begründung verweist der Entwurf etwa auf die Verwendung von "WLAN-Catchern" zur Bestimmung oder Lokalisierung von Systemen unter strengen Voraussetzungen. Dabei dürften bei Unvermeidbarkeit "aus technischen Gründen" auch Daten Dritter erhoben werden, die aber unverzüglich wieder zu löschen seien.

Das Vorhaben enthält ferner einen Absatz zum vorgesehenen Schutz des von Karlsruhe geforderten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Informationen aus der Intimsphäre sollen demnach nicht verwertet werden dürfen mit der Ausnahme, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, "dass diese Daten dem Zweck der Herbeiführung eines Erhebungsverbots dienen sollen".

Aufzeichnungen über unverwertbare Erkenntnisse seien unverzüglich zu löschen oder im Zweifelsfall dem für die Anordnung zuständigen Gericht vorzulegen, heißt es weiter. Für die generelle Durchsicht der Daten halten die Bayern einen Richter nicht für nötig. Vielmehr seien die Regeln analog zu beschlagnahmten Daten bei einer konventionellen Durchsuchung anwendbar. Demnach steht Prüfung der ausgespähten Bits und Bytes der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung hin der Polizei selbst zu.


Quote13. Juni 2008 13:45
Unsere Strafverfolgungsbehörden sind längst nicht mehr in der Lage ...
noreux (31 Beiträge seit 25.04.08)

"Unsere Strafverfolgungsbehörden sind längst nicht mehr in der Lage,
bei der Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Delikte
der organisierten Kriminalität mit den technischen Raffinessen der
Verbrecher Schritt zu halten"

und das werden sie auch nie.


Quote13. Juni 2008 13:51
Voyeure
nicolas74 (32 Beiträge seit 04.05.07)

Das einzige was die durchsetzen wollen, sind die kleinen
Voyeursfantasien, welche Ihnen ermöglichen in das Leben normaler
Menschen hineinzuschauen, zumal diese Politikerdrohnen so weit wie es
nur möglich ist, vom Ottonormalverbraucher entfernt sind.

Terrorismus... habe schon immer richtig Angst das morgen neben mir
der Bruder von Bin Laden einzieht. Ist ja schon eine Häuserecke
bestimmt so.... bestimmt!

...


Quote13. Juni 2008 14:16
Ja ja ja, die Telekom hat doch erst neulich bewiesen wie es läuft
Jeropac (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.01)

Sind die Daten erstmal zugänglich werden sie auch mißbraucht.


Quote13. Juni 2008 14:17
Es ist etwas schreckliches passiert.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Schrecklich für die Regierung(also gar nicht so schrecklich):

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,559531,00.html

Das einzige Land, dass über den EU-Reformvertrag das Volk abstimmen
lässt, hat diesen abgelehnt. Schon komisch, wie, übrigens nicht nur
in Irland, die Meinungen von Volk und Regierung differieren.

Ich sehe schon die Reaktionen der anderen Staaten: Skandalös,
schwarzer Tag für Europa, etc., aber bestimmt nichts von 'den Willen
des Volkes respektieren'

Und genau deswegen drücken diese Überwachungsfanatiker auf die Tube,
damit das Volk gefälligst so tickt, wie die Regierung es für richtig
hält.


Quote13. Juni 2008 14:23
Guantanamo ist rechtswidrig, die Iren haben Lissabon abgelehnt, ..
pk (mehr als 1000 Beiträge seit 10.10.00)

... und irgendwann zieht vielleicht auch in Bayern die Demokratie
ein...


Quote13. Juni 2008 15:42
Wer hier diskutiert....
A. Weishaupt (136 Beiträge seit 23.08.06)

Wer hier diskutiert, als gäbe es gebe keine eindeutige Tendenz zum
Überwachungsstaat, wer suggeriert, dass nur einzelne wenige Computer
von Terroristen und Krimminellen überwacht würden, ist naiv.

Er verteidigt unseren Rechtsstaat nicht etwa, sondern schwächt ihn,
und zwar mit völlig aus der Luft gegriffenen Szenarien.

Manchmal schäm ich mich ein Bayer zu sein.

Grüße aus den Südstaaten




Aus: "Bayern bringt Entwurf zu heimlichen Online-Durchsuchungen in den Bundesrat ein" (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bayern-bringt-Entwurf-zu-heimlichen-Online-Durchsuchungen-in-den-Bundesrat-ein--/meldung/109424


Textaris(txt*bot)

#170
Quote[...] München - Die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern sieht sich mit Spionagevorwürfen konfrontiert.

[...] Horak wirft dem Mann vor, mit einem privaten Lottovermittler zusammengearbeitet zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen Verträge mit der staatlichen Lotterieverwaltung. Horak sagte, es gehe um Beträge in Millionenhöhe, die unrechtmäßig an Provisionen kassiert worden seien. Ein Urteil steht hier aber noch aus.

[...] Die Münchner Detektei nahm der eidesstattlichen Erklärung zufolge im Oktober 2006 Kontakt zu Detektiv Hans R. in Wassertrüdingen auf. Der Chef der Münchner Detektei habe ihn beauftragt, drei E-Mail-Adressen anzuzapfen und auf Hinweise für eine Zusammenarbeit des Mannes mit einem privaten Spielevermittler zu überprüfen. Der Detektiv räumte ein, dass ihm solche Spähattacken bereits bei anderen Ermittlungen mehrfach geglückt seien.

Lotteriechef Horak betonte, er habe nichts von diesen Ermittlungsmethoden gewusst. Horak versicherte, die Detektei sei bei der Beauftragung ausdrücklich darauf hingewiesen worden, "dass alles nach Recht und Gesetz geschehen muss". Das Verhalten der Detektei sei deshalb "völlig inakzeptabel". Darum habe man bei der Staatsanwaltschaft Ansbach auch Anzeige erstattet.

[...]


Aus: "LAUSCHANGRIFF PER TROJANER - Staatliche Lottogesellschaft ließ illegal E-Mails auslesen"
Von Ulrich Meyer, ddp  (15.06.2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,559780,00.html


-.-

Quote[...] Ein Detektiv soll im Auftrag des bayerischen Finanzministeriums den Betreiber einer Lottoannahmestelle ausspioniert haben. Den Auftrag dazu gab angeblich die staatliche bayerische Lotterieverwaltung, die zum Finanzministerium gehört. In einer eidesstattlichen Erklärung des Detektivs ist die Rede davon, dass er mit per E-Mail eingeschleusten Viren versucht hat, an Beweise heranzukommen. Dabei soll es um Daten gehen, die ein Geschäftspartner des Betreibers der Lottoannahmestelle in einem Rechtsstreit nicht freiwillig herausgeben wollte.

Die Behörde hat zwar bestätigt, eine Detektei beauftragt zu haben, streitet aber ab, direkt mit dem Detektiv zusammengearbeitet zu haben, dessen Erklärung jetzt in die Öffentlichkeit gelangt ist. Weiterhin bekräftigt die Behörde, die Detektei seinerzeit explizit darauf hingewiesen zu haben, dass "selbstverständlich Recht und Gesetz einzuhalten sind". Deshalb habe man mittlerweile die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Letztlich geht es um ein seit 2006 laufendes Verfahren, in dem die Behörde dem Betreiber der Annahmestelle vorwirft, vertragswidrig mit gewerblichen Spielvermittlern zusammenzuarbeiten. (ps/c't)

Quote15. Juni 2008 17:41
Ein Werkzeug, das nur in Ausnahmefällen bei schwerer...
db_maniac1 (mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.04)

...Kriminaltität zur Anwendung kommt. Ja, das versteht sich doch von
selbst.

...


Quote15. Juni 2008 17:08
Terroristische Lottoannahmestellenbetreiber?
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Oh Mist, ich bin gesundheitlich angeschlagen und daher habe ich beim
Lesen der Überschrift erst mal vermutet, daß diese beobachtetete
Lottoannahmestelle wohl eine versteckt operierende Terrorzelle ist.
:-) Wäre ja auch gar nicht so verkehrt, die Einsatzorder trifft mit
dem Lottoschein von Achmed ein, schön verschlüsselt und absolut
unverdächtig. :-)

Erschreckend an dem Fall ist aber, daß er sehr schön zeigt daß das
was bisher an Spitzelaffären aufgedeckt wurde wohl wirklich nur die
Spitze(lei) des Eisbergs war.

...


Quote15. Juni 2008 16:37
Heuern die dann auch Blackwater-Söldner an...
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

wenn sie keinen Bundeswehreinsatz im Inneren genehmigt bekommen?

Der Nordstern.






Aus: "Bayerische Behörde lässt Lottoannahmestelle bespitzeln" (15.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bayerische-Behoerde-laesst-Lottoannahmestelle-bespitzeln--/meldung/109470


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In der Schweiz hat die Rechtskommission (RK) des Nationalrates gegen die geplante Verschärfung eines Gesetzes zur inneren Sicherheit gestimmt. Mit 16 zu 9 Stimmen wiesen die Mitglieder der RK die Reform des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) an die Regierung zurück. Die Kommission steht auf dem Standpunkt, dass das geltende Strafrecht Ermittlern bereits genügend Spielraum bietet und die Privatsphäre Einzelner nicht zu sehr beeinträchtigt werden sollte.

Laut Berichten in der Basler Zeitung, dem Tagesanzeiger und dem St. Gallener Tagblatt setzen sich mit diesem Antrag die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen gemeinsam mit der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegen die Mitteparteien durch. Der RK-Vertreter Lukas Reimann von der SVP sagte, er halte das Gesetz aus datenschützerischen Gründen für gefährlich und die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer bezeichnet es als "großen Lauschangriff". Während Leutenegger sich vorstellen könnte, ganz auf BWIS II zu verzichten, seien andere Mitglieder der SP bereit, das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen zu verschärfen. Allerdings verlangten sie, dass der Bundesrat zunächst die Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit präziser beschreibt und wirksamere Maßnahmen für die Aufsicht des Bundes über mögliche Überwachungsmaßnahmen vorsieht.

Im April 2007 hatte sich der die Schweizer Regierung trotz deutlicher Kritik an BWIS II dafür ausgesprochen, an den geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, Spionage und verbotenem Waffenhandel festzuhalten und im Juni hatte der Bundesrat den Entwurf verabschiedet. Die Revisionspläne sehen unter anderem die präventive Überwachung von Telefongesprächen, E-Mails und Briefen vor, außerdem den Einsatz von Abhörwanzen in privaten Räumen sowie heimliche Online-Überwachung von Computern. Diese Maßnahmen des geplanten BWIS II sollten ausdrücklich auch gegen Personen möglich sein, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht. (dwi/c't)


Quote21. Juni 2008 12:23
Die Schweizer mal wieder...
TimSchropp.de (28 Beiträge seit 09.02.08)

Hochachtung, Respekt, Gratulation!


Quote21. Juni 2008 12:24
So funktioniert eine richtige Demokratie!
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

Nicht "Kungel-Munkel-Durchpeitsch" wie bei uns!

Der Nordstern.

[...]

Quote21. Juni 2008 14:27
Falsch-Aussage
GregDec (162 Beiträge seit 07.06.03)

Ist es möglich, dass das Gras woanders grüner ist?!
Die Schweiz ist ganz sicher kein Land, um das Prinzip einer
Muster-Demokratie zu demonstrieren.

Zurück zum Thema: Ganz so positiv ist die Angelegenheit in Sachen
"Online-Überwachung" denn doch nicht.

In der Schweiz existiert schon seit einiger Zeit eine
Online-Überwachung.

Aufgrund der Verordnung über die Ueberwachung des
Post-Fernmeldeverkehrs (VUePF) des Schweizerischen Bundesrates vom
31. Oktober 2001 sind alle Fernmeldedienst-Anbieter, darunter zählen
auch die Internet Service Provider, verpflichtet, sämtliche
Verbindungsdaten für mindestens 6 Monate zu speichern.

Ob das das nun für oder gegen die Schweizer - oder die Schweizer
Demokratie - spricht, soll Jeder selbst bewerten.



[...]

Quote21. Juni 2008 16:50
Re: Falsch-Aussage
wer-wolf (56 Beiträge seit 21.03.08)

GregDec schrieb am 21. Juni 2008 14:27

> Ist es möglich, dass das Gras woanders grüner ist?!
> Die Schweiz ist ganz sicher kein Land, um das Prinzip einer
> Muster-Demokratie zu demonstrieren.

Immernoch besser die Schweiz als Beispiel nehmen als Deutschland.
Wenn in der Schweiz n Gesetz vom Tisch ist, ist's vom Tisch, und wird
nicht wie in D "auf Umwegen" doch eingeführt...

> In der Schweiz existiert schon seit einiger Zeit eine
> Online-Überwachung.

JEIN. Keine Überwachung wie es das neue Gesetz wollte; das Gesetz und
die Verordnung des Post-Fernmeldeverkehrs sieht lediglich - wie du
richtig geschrieben hast - eine zeitlich befristete Speicherung aller
Daten (Vorratsdatenspeicherung) vor, die bei einem allfälligen
Strafverfahren verwertet werden können.
(
> Aufgrund der Verordnung über die Ueberwachung des
> Post-Fernmeldeverkehrs (VUePF) des Schweizerischen Bundesrates vom
> 31. Oktober 2001 sind alle Fernmeldedienst-Anbieter, darunter zählen
> auch die Internet Service Provider, verpflichtet, sämtliche
> Verbindungsdaten für mindestens 6 Monate zu speichern.
)

> Ob das das nun für oder gegen die Schweizer - oder die Schweizer
> Demokratie - spricht, soll Jeder selbst bewerten.

Im Vergleich zu anderen "Vorratsdatenspeicherungen" wurde das
CH-Gesetz ziemlich gut ausgearbeitet; die Verwertung ist an strenge
Vorschriften und Auflagen gebunden... Ob sowas für eine Demokratie
oder gegen spricht ist sowiso die falsche Frage; korrekter wäre die
Frage "ob dies für die Legislative (die Gesetzgebende Gewalt) spricht
oder nicht", denn diese arbeiten Gesetze aus...

Die Überwachung wie sie abgelehnt wurde, ist am ehesten mit dem
deutschen "Bundestrojaner" zu vergleichen....

Wobei ich auf deinen letzten Abschnitt bezogen eine provokative Frage
stellen möchte: wie demokratisch ist ein Land, das einen
"Bundestrojaner" einführt? ;-) nix für Ungut!

Gruss,
der Wer-Wolf






Quote22. Juni 2008 02:31
Respekt!
Simplicissimus (114 Beiträge seit 25.03.02)

Als Deutscher kann man da beim Blick über die Grenze zum südlichen
Nachbarn (wieder mal) neidisch werden. Politiker mit Sachverstand,
die nicht dem allgemeinen Modetrend "Bespitzelung der eigenen
Bevölkerung" hinterherlaufen? Stattdessen bestehen selbst die
Befürworter darauf, die Überwachungswünsche zu konkretisieren und zu
begründen: "Allerdings verlangten sie, dass der Bundesrat zunächst
die Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit präziser beschreibt
und wirksamere Maßnahmen für die Aufsicht des Bundes über mögliche
Überwachungsmaßnahmen vorsieht."
'Aufsicht über Überwachungsmaßnahmen', wo gibt es denn so etwas? In
.de bestimmt nicht! ...

Simplicissimus



Aus: "Schweizer Rechtskommission weist Gesetz zur Online-Überwachung zurück" (21.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schweizer-Rechtskommission-weist-Gesetz-zur-Online-Ueberwachung-zurueck--/meldung/109780


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des "Bayerntrojaners", zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. SPD und die Grünen stimmten gegen beide Vorhaben, die sie als verfassungswidrig ablehnten.

"Bayern wird als erstes Bundesland die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen schaffen", erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei den abschließenden Lesungen der Entwürfe. "Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist." Als weitere wichtige Änderungen begrüßte der CSU-Politiker die Befugnisse für die präventive Rasterfahndung und zur Kennzeichen-Erkennung. Als Opposition könne man vielleicht den Kopf in den Sand stecken, die Staatsregierung und die Mehrheit des Hauses würden dagegen handeln und die Schutzpflicht für die Bürger ernst nehmen. Er habe zudem "nicht den geringsten Zweifel daran", dass die Gesetzesnovellen "im Einklang mit der bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz stehen" und die Ermittler auf den modernsten technischen Standard brächten.

Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine "dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen.

Florian Ritter von der SPD-Fraktion warf der CSU und der Staatsregierung vor, "nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt" zu haben. Er kündigte "schon heute" eine Klage gegen das Gesetz an, da der "Staatstrojaner" auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe und durch die "Razzia-Software" sogar Änderungen am Datenbestand ausgeforschter Rechner vorgenommen werden könnten. Kein Gericht werde so noch die ausgespähten Informationen für verwertbar erklären. Generell komme die Klausel der Erlaubnis einer "heimlichen Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter" gleich. Der CSU hielt er vor, ein "Schaugefecht" für die "praxisuntaugliche" Online-Durchsuchung zu führen, während die Auswertungsstellen der Polizei beschlagnahmte Festplatten aufgrund Personalmangel über Monate hinweg nicht sichten könnten.

"Die rechtspolitischen Dämpfer aus Karlsruhe hindern Sie nicht, neue Rechtsbrüche zu begehen", monierte Christina Stahl von den Grünen. So werde die Rasterfahndung etwa schon bei Gefahr für Sachen und bei einer allgemeinen Bedrohungslage zugelassen. Dabei gehe es zum Teil um Strafverfolgung, für die der Bund im Gegensatz zum präventiven Länderpolizeirecht zuständig sei. Das Kennzeichen-Scanning sei mit fünf Millionen Fahrzeugen pro Monat in Bayern bereits am intensivsten, wobei bisher aber nur ein wegen Mordes Verdächtiger nach zwei Tagen gestellt worden sei. Dies hätte man auch durch eine gezielte Suche nach dessen Kennzeichen erreichen können. Insgesamt sprach die Oppositionspolitikerin von einem "bürgerrechtspolitischen Desaster" und einem "unverschämten Problemaufriss" der CSU.

Stahls Fraktionskollegin Christine Kamm ergänzte, dass die geplante heimliche Online- und Wohnungsdurchsuchung nebst Einbruchmöglichkeiten der Polizei "zu einer massiven Verunsicherung vieler Menschen" führe. Jeder müsse fürchten, von der weiten Regelung betroffen zu sein.

Herbert Ettengruber von der CSU tat die Schelte der Opposition als "impertinente Ignoranz" ab. "Es gibt kein zivilisiertes Land dieser Welt, wo diese Dinge nicht gesetzlich erlaubt sind", meinte er unter Anspielung auf Online-Razzien, für deren bundesweite Durchführung es hierzulande aber erst einen heftig umstrittenen Entwurf im Rahmen der Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt gibt. "Bei dem Bürger wird das, was wir tun, sehr wohl verstanden."

Ettengrubers Fraktionskollege Manfred Weiß bekräftigte, dass die CSU den verfassungsrechtlichen Rahmen "voll auslotet, weil die Kriminalitätsbekämpfung eine wichtige Aufgabe ist". Das Betreten von Wohnungen für die Verwanzung von Computern hielt er für notwendig, da es sonst Probleme gebe, "dass man den Richtigen erwischt". Dass Polizei oder Staatsschützer nur bei den Rechnern "der Dummen" Erfolg hätten, glaubte Weiß nicht: "Jeder Bürger weiß, dass unter bestimmten Voraussetzungen Telefonabhören möglich ist. Wir haben trotzdem eine Vielzahl von Erfolgen." Die präventive Rasterfahndung sei ebenfalls für eine effektive Gefahrenabwehr "unerlässlich". Der CSU-Politiker betonte ferner, dass "wir ein absolutes Verwertungsgebot von Daten von Berufsgeheimnisträgern für alle Bereiche festgeschrieben haben".

Bayern hat sich derweil auch für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen zur Verfolgung schwerer Straftaten mit einem entsprechenden Gesetzesantrag im Bundesrat ausgesprochen. Der federführende Rechtsausschuss und der mitberatende Innenausschuss empfehlen den Länderfürsten für die Plenarabstimmung am morgigen Feitag, dem Begehr zuzustimmen und den Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Grundsätzlich positiv bewerten Fachgremien der Länderkammer zudem den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des BKA-Gesetzes. Damit soll eine Rechtsgrundlage für bundesweite Online-Razzien zur Terrorabwehr geschaffen werden. Den BKA-Fahndern wird den Plänen nach aber nicht gestattet, heimlich in Wohnräume einzudringen.

(Stefan Krempl) / (pmz/c't)


Quote3. Juli 2008 20:09
"Bei dem Bürger wird das, was wir tun, sehr wohl verstanden."
MAILER-DAEMON (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.00)

Ich kann das für mich jedenfalls bestätigen. ...


Quote3. Juli 2008 21:52
Ihr schaufelt eure Gräber
sealslayer (547 Beiträge seit 30.11.03)

Ihr könnt sie nennen wie ihr wollt, Geheime Staatspolizei,
Staatssicherheit, Securitate oder auch einfach nur Polizei oder
Verfassungsschutz. Ihr Auftrag war immer der Gleiche:
"Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines
Landes"

Anders ausgedrückt, ihr Auftrag war es jeden zu finden und zu
stoppen, der etwas am herrschenden System ändern wollte.

Sicher, ein Staat muß sich schützen. Aber was ist ein Staat, in dem
Demonstranten als Terroristen bezeichnet wurden und der derartige
erweiterte Befugnisse vergibt? Heimliche online Durchsuchungen,
heimliche Hausdurchsuchungen, präventive Rasterfahndung (also
Datamining in sämtlichen verfügbaren Datenbanken) und Überwachung bis
ins Schlafzimmer. Das alles bei jedem von dem ihr vermutet er setze
sich für Veränderungen in diesem Staate ein.

Nun beschrieb Mussolini den Faschismus einmal als Einheit von Staat
und Wirtschaft. Ist es nicht das, was der Lobbyismus in Deutschland
bewirkt? Gesetze nur noch für die Wirtschaft und gegen das einfache
Volk? Jeder der sich dagegen einsetzt angreifbar im Sinne des
Gesetzes? Die Anführer der G8 Demonstranten Terroristen?
Wirtschaftlich arbeitende Massenmedien, die fast nur noch
Staatspropaganda verbreiten?

Von Thälmann über die weiße Rose bis zur Résistance wurden sie
verfolgt und eingesperrt. Teilweise Terroristen genannt. Aus heutiger
Sicht waren sie Teil des Widerstands.

Also liebe Staatsbedienstete, nutzt eure neuen Befugnisse!
Brennt euch möglichst schnell in das Bewußtsein möglichst vieler
Menschen!
Je schneller das Volk kapiert was gespielt wird, umso schneller wird
die ganze Scheiße vorbei sein und wir werden wieder ein paar Jahre in
Freiheit leben. Bis es dann wieder los geht.

...




Quote3. Juli 2008 22:08
Ihr NICHT CSU Wähler habt den Durchblick!
JammernHilftNichts (402 Beiträge seit 11.04.04)

[...] Ihr habt voll den Durchblick gell, oder besser gesagt kein
Gedächtnis.

Das einzige was die CSU vom rest unterscheidet, sie ist "ehrlicher". Wie war denn das noch, als Rot Grün an die Macht kam?
Schon vergessen?

Kleine Auffrischung: Eine "Friedenspartei" (Wir lehen den Krieg als Mittel der Politik
ab...), ist zum ersten Mal an der Macht und bombt fleissig im Kosovo.

Ausrutscher?
Na dann sag ich mal Schilly.
Googelt doch mal nach seiner Parteizugehörigkeit?

Na dämmerts?

Die Liste lässt sich noch fortsetzten, egal von welcher Partei. Genau, es ist völlig egal wen ihr wählt, ihr seid nur lästiges
Stimmvieh. Die Macht habt nicht ihr, sondern irgendwelche Strippenzieher im Hintergrund.

cu


Quote3. Juli 2008 23:15
Am aller geilsten finde ich den Teil ...
MC2102, Marcus Lehmann (95 Beiträge seit 22.11.06)

.... Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von
Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener
einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen.

Ja sag mal gehts noch. Und das alles ohne richterlichen Beschluss.
Das sind Befugnisse die hatte nur die Statsi und die Gestapo. Fuer
wie bloed haelt der uns alle das wir ihm abkaufen wuerden das die
Polizei in allen "demokratischen Laendern' das duerfte. Sowas darf
nur die Polizei in Diktaturen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht das absegnet dann verliere ich
allen Glauben an Deutschland.

Quote4. Juli 2008 00:35
Re: Am aller geilsten finde ich den Teil ...
conscious0 (6 Beiträge seit 31.01.04)

MC2102 schrieb am 3. Juli 2008 23:15

> .... Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von
> Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener
> einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen.

Aber noch geiler finde ich den Nebensatz, dass die Daten ggf.
auch auf den durchsuchten Festplatten verändert werden dürfen,
wenn Leib und Wohl davon abhängen.

Na wenn man da nicht grad das virtuelle Kokstütchen erfunden hat?

have fun on



Quote4. Juli 2008 00:33
Einem Volk...
SvD (593 Beiträge seit 22.09.04)

... das einer Partei wie der CSU zur absoluten Mehrheit verhilft,
kann man nur misstrauen. Folgerichtig muss es mit allen Mitteln
überwacht werden ... :-)

MfG,
SvD


Quote4. Juli 2008 02:05
Ja, wir verstehen.
Der nordische Schalk (mehr als 1000 Beiträge seit 03.11.07)

Und das auch ohne damals schon geboren gewesen zu sein.
Und: ja, auch diesmal versteht wieder nur eine Minderheit. Der Rest
ist ja dem ,,was war doch gleich nochmal ein Browser" Niveau näher.

...

Trickster





Aus: "Bayerischer Landtag setzt den "Bayerntrojaner" frei" (03.07.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bayerischer-Landtag-setzt-den-Bayerntrojaner-frei--/meldung/110426


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Geheimdienstexperte Hansjörg Geiger warnt gemeinsam mit anderen Sachverständigen und Wirtschaftsverbänden vor unverhältnismäßigen Befugnissen im Entwurf für die Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt (BKA). Zudem seien vor allem die Vorkehrungen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung unvollkommen. Dies betreffe insbesondere die Regeln zu heimlichen Online-Durchsuchungen und zur Telekommunikationsüberwachung, schreibt der Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) und frühere Justizstaatsekretär in seiner Stellungnahme (PDF-Datei: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung15/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_08.pdf) für die Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zum BKA-Gesetz kommende Woche. ...

Die tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahmen sollen gemäß dem Entwurf nur dann unzulässig sein, wenn "allein" Erkenntnisse aus dem absolut geschützten Intimbereich erlangt würden. Telefongespräche, Online-Kommunikation und auf privaten informationstechnischen Systemen gespeicherte Daten seien aber in der Regel durch eine "Gemengelage" unterschiedlicher Inhalte geprägt, erläutert Geiger. Die damit in Kauf genommene "Verletzung des Kernbereichs quasi sehenden Auges ist mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar und nicht verfassungsgemäß". Zudem vermisst der Verfassungsrechtler eine Prüfungsverpflichtung vor dem Einsatz der beabsichtigen Überwachungsmaßnahmen, ob Kernbereichsverletzungen zu befürchten seien.

Auch in den vom Bundesverfassungsgericht zugelassenen absoluten Ausnahmefällen, in denen Staatsbediensteten Informationen bereits vor einer Bewertung ihres Bezugs zur Intimsphäre zur Kenntnis kommen, fasst das Vorhaben laut Geiger die zu treffenden Schutzbestimmungen nicht streng genug. Während bei der TK-Überwachung oder dem großen Lausch- und Spähangriff hier ein Richter über eine Verwertbarkeit der Daten zu entscheiden habe, sollen bei der Ausforschung informationstechnischer Systeme zwei BKA-Beamte die erhobenen Informationen begutachten. Diese erste Durchsicht muss laut Geiger aber "zumindest von einer unabhängigen und neutralen Stelle", am besten also einem Richter, vorgenommen werden.

Im Einklang mit dem Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy schlägt Geiger vor, die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs und von Berufsgeheimnisträgern zu vereinheitlichen und für alle Maßnahmen in gleicher Weise zur Geltung zu bringen.

In der Begründung ist laut dem Juristen nicht überzeugend nachgewiesen, "dass es der Befugnis zur Online-Durchsuchung tatsächlich bedarf, um die Sicherheit der Bevölkerung vor den Gefahren des internationalen Terrorismus in einem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Maße zu erhöhen". Es sei auch zu bedenken, dass der dem Gesetzgeber von Karlsruhe eingeräumte Einschätzungsspielraum für Online-Razzien nicht bedeute, "das aus verfassungsrechtlicher Sicht gerade noch Vertretbare auch tatsächlich ausnutzen zu müssen". Wolle der Gesetzgeber dennoch daran festhalten, sollte zumindest die Aufgabe des Schutzes der "Sicherheit der Bevölkerung" in der Zweckbeschreibung für den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners deutlich zum Ausdruck kommen. Derzeit erfasse die Regelung selbst eine einfache Körperverletzung.

Insgesamt beachte der Entwurf nicht die vom Bundesverfassungsgericht wiederholt geforderte Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, fürchtet Geiger. Zwar sei ein Bemühen zu erkennen, die vielfachen Vorgaben aus Karlsruhe zu berücksichtigen. Sätze aus Urteilen seien teils wörtlich in den Gesetzestext übernommen worden. Die Bundesregierung habe dabei aber die Gesamtheit der geplanten Kompetenzen aus den Augen verloren und berücksichtige nicht den "Geist der Verfassung". So würde das BKA eine "Sonderstellung" erhalten, die vom Gesetzgeber auch mit Blick auf eine eventuelle parlamentarische Kontrolle noch nicht hinreichend bedacht worden sei. Es könne etwa zu Überlagerungen mit Tätigkeiten der Nachrichtendienste kommen. Aber auch die rechtliche Beziehung zwischen Generalbundesanwaltschaft und BKA verschöbe sich voraussichtlich zugunsten der Polizeibehörde.

Laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wirft der Entwurf "erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf". Der Passauer Internetrechtler Dirk Heckmann, der die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Verfassungsstreit um verdeckte Online-Durchsuchungen auf Landesebene vertrat, sieht dagegen die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt. Der Kreis der Adressaten beim Ausspähen informationstechnischer Systeme sei zwar "nicht in jeder Hinsicht zustimmungswürdig gefasst". Die Einbeziehung von "Kontakt- oder Begleitpersonen" aber gerechtfertigt. Für den Bayreuther Staatsrechtler Markus Möstl sind die Regelungen der Voraussetzungen eines heimlichen Eingriffs etwa in Computerdaten "einwandfrei". Darüber hinaus wäre auch die Rechtfertigung einer zusätzlichen Befugnis zum Eindringen in Wohnungen für das Aufspielen von Spähsoftware auf Zielrechner "möglich".

Vehement für eine solche zusätzliche Kompetenz tritt der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA), Peter Dathe, ein, der seit Anfang August bereits die Lizenz zum Einsatz von "Bayerntrojanern" hat: "Ich halte diese Befugnis aus Sicht der polizeiliche Praxis zur erfolgreichen technische Durchführung der Online-Datenerhebung für zwingend notwendig." Eine offene Beschlagnahme eines Computers sei auszuschließen, da oft unklar sei, "wie groß die Terrorzelle ist, mit der wir es zu tun haben, und was mögliche unentdeckte Mittäter nach einer polizeilichen Durchsuchungsaktion machen". Weiter vermisst Dathe eine Befugnis zur Löschung oder Veränderung von Daten auf IT-Systemen nach bayerischem Vorbild. Dies könne in Ausnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person nötig sein. Der LKA-Chef kritisiert aber, dass Online-Razzien im Bund nicht generell auf die Abwehr "dringender Gefahren" eingeschränkt werden sollen.

Quote8. September 2008 13:37
Kann mir bitte jemand
Willi Waelzlager (mehr als 1000 Beiträge seit 26.03.04)

dass mit der Befugnis zum Löschen und Verändern von Daten erklären?

Dass Beweise gelegt werden, ist nichts Neues, aber seit wann schreibt
man so etwas in ein Gesetz?

Quote8. September 2008 13:43
Re: Kann mir bitte jemand
3G-UMTS (mehr als 1000 Beiträge seit 26.02.04)

Für die errichtung eines 4.Reiches muß man gewisse Personen schnell
"Ausschalten" können. Hierbei ist es sehr praktisch vorher
Kinderpornos etc. auf den Rechner abzulegen um diese dann später
wieder als Beweise zu sichern. Einfacher geht es kaum noch. Das
BverfG kommt mit den Fällen nicht mehr nach und die
Verfassungsbrecher haben freie Hand.
Siehe Bayern. Hier wird einfach mal gegen das Urteil verstoßen und
alles nötige Eingeführt....

3G-UMTS

Quote9. September 2008 05:09
Wie kann man bitte so einen Beitrag Grün färben?
TheCOP (517 Beiträge seit 28.11.03)

...

Also sehr freundlich gesehen, ist das mit Sicherheit immer noch eine
Extremstmeinung, welche keinerlei informativen Charakter hat sondern
lediglich aus politischer Propaganda besteht.

Quote9. September 2008 05:55
Re: Indem man versteht, was der OP meint.
Huellenpanzerung (mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.03)

Die Stilmittel Sarkasmus, Ironie und Hyperbel sind Dir offenbar kein
Begriff. Und nein, ich habe nicht bewertet.




Quote8. September 2008 13:44
ich möchte nicht soweit gehen, ...
Billy Idle (608 Beiträge seit 27.05.04)

"denen" soviel technisches Verständnis abzusprechen, um damit z.B.
Änderungen der Registry, um irgendein Programm zu starten, zu meinen,
aber IMHO ist genau das auch eine "Veränderung von Daten".

Vielleicht wollen Sie ja auch bloß was hinterlassen dürfen a'la "We
was here. Your BND." ;-)

BI


Quote8. September 2008 14:20
Offiziell
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)


> dass mit der Befugnis zum Löschen und Verändern von Daten erklären?

geht es darum, mordsmäßig gefährliche Dateien, zB. Anschlagspläne zu
löschen, zB die Anschlagszeit von 13 auf 14 Uhr zu legen, den
Busfahrplan durch den einer anderen Linie zu tauschen etc., oder in
einer Bombenbauanleitung den roten und den grünen Draht zu
vertauschen.

Vergleiche auch die mißverstandenen Äußerungen des Dr. Schäuble
bezüglich Liquidation gefährlicher Personen, Auslöschung von
Flugzeugpassagieren oder der Billigung von Folter.

Quote8. September 2008 15:24
Re: Offiziell
0.13um (mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.02)

Was muß man einwerfen um solche Sätze zu formulieren? Ich will auch
davon! Nennt sich das Zeug zufällig Zynicillin?




Quote8. September 2008 13:44
Ex-BND-Chef (1995–1997) -> Der Typ hat keine Ahnung
macHipster// _creative (mehr als 1000 Beiträge seit 16.05.06)

1997 gab es den 11. September noch nicht. Heutzutage ist die
Sicherheitslage nicht mehr so kuschelig wie anno 1997. Erst vor ein
paar Tagen haben die Taliban erneut zu Anschlägen in Europa
aufgerufen. Herr Geiger sollte mehr Verstand walten lassen bevor er
solche Äußerungen tätigt, mit denen er die Sicherheitsarchitektur
unseres Staates torpediert.


Quote8. September 2008 14:03
Anschläge, Anschläge, wir brauchen Anschläge! Schnell!
Mehrheitsentscheid (843 Beiträge seit 06.07.05)

Schnell ein kleines Attentat, damit weitere Einschnitte in die
Grundrechte der Bevölkerung vom Parlament ohne Gegenwehr
durchgewunken werden.

Diese Bedenkenträger vermiesen einem die ganze Tour. 9/11 ist wohl
schon zu lange her, was?

<Ironie aus>


Quote8. September 2008 16:18
Alles richtig, das hätte ich jetzt gern von einem führenden Politiker gehört!
snopo (603 Beiträge seit 28.03.04)

Möglichst SPD, noch besser CDU.
Oder interessiert sich da keiner mehr für "Grundrechte"?
Es kann sich doch keiner dieser Leute damit herausreden, dass an
dieser Diskussion nur Fachleute teilnehmen können.
Die Computer sind doch nicht erst gestern erschaffen worden und
werden heute auch nicht mehr von Technikern in weißen Mänteln
bedient.
Jedem halbwegs gebildeten Menschen muss doch klar sein, welches
Instrument da geschaffen wird.


Quote8. September 2008 21:27
Ihr kapiert's nicht! ;-)
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (450 Beiträge seit 22.03.07)

Niemand, einfach niemand interessiert sich für unsere begründeten
Befürchtungen.

Die Menschen in diesem Land haben ihre Bildung aus der BILD und die
besteht nunmal aus "Titten, Angst, Hass", wie die Ärzte das in einem
Song so beschreibend besingen.

Es ist ZWECKLOS, Stimmung zu machen. Die, die verstehen worum es
geht, sind längst informiert. Und der Rest wird dennoch fleissig
weiter CDU/CSU/SPD usw. wählen. Selbst wenn 50.000 Menschen an einem
Samstag demonstrierend durch die Innenstädte ziehen würden, das
Dummvolk würde sich kurz umschauen, mit den Schultern zucken und mit
den Karstadt-Einkaufstüten Richtung Parkhaus weiter wandern.

Auf Gerichte vertrauen? Ja, von mir aus. Viel Spass.

Aber wir alle (die Aufgeklärten) wissen doch ohnehin, dass dieser
ganze Mumpitz ein Schuss in den Ofen wird, aus technischer Sicht. Ein
Wettrüsten kann der Staat nicht gewinnen. Grabt Euch ein, holt Euch
Popcorn und seht zu, wie diese Gesellschaft sich selbst zerlegt. Die
ersten die es erwischt, sind Medienvertreter, vorwiegend des Kalibers
taz usw., dann natürlich alle die, die so oder so illegal
hausdurchsucht werden vor jeder Veranstaltung wie G8 usw.

Um die Medien ist es nicht schade. Die werden ihrer Verantwortung
nicht gerecht. Ab und zu kommt mal ein Alibiprotest. Aber ansonsten
sind die doch schon mehr oder weniger gleichgeschaltet. Wer im
Rheinland Zeitung liesst, wird in Zeitungen NIE einen negativen
Artikel über RWE finden, falls RWE Anzeigenkunde ist, was im bei fast
allen im Rheinland erscheinenden Zeitungen der Fall ist. Und das ist
nur eine von wahrscheinlich hunderten Abhängigkeiten. Freie Medien?
Lachhaft. Selbst die Öffentlich-Rechtlichen triefen nur so von
versteckten Interessensgruppen. Widerlich ist das alles.

Lehnt Euch zurück, geniesst das Spektakel, sichert Euch ab und am
Ende sammeln wir die Überreste einer weiteren deutschen Demokratie
ein, um wieder von vorne anzufangen. Denn das können wir in
Deutschland gut. Neubeginn und Vergessen.

Quote9. September 2008 01:24
Re: Ihr kapiert's nicht! ;-)
neTear (mehr als 1000 Beiträge seit 26.08.01)

Hacker-Staat schrieb am 8. September 2008 21:27

ICH nehme mich mal aus, weil ich es kapiere :).

> Niemand, einfach niemand interessiert sich für unsere begründeten
> Befürchtungen.

Ist das dieser Niemand, der auch keine Mauer bauen wollte,
damals? Oder diese Niemanda, die 3 Wochen vor der letzten Wahl
jegliche Märchensteuererhöhung dementierte?

Ach, dieser Niemand. Ich verstehe! Niemand ist vollständig
böse, so sagen wir, wenn wir gezielt differenzieren....

Und ich gebe dir Recht, wir brauchen nur zuschauen, wie
"Sie" sich selbst zerlegen.
Dennoch sollten wir nicht aufhören, diesen ganzen Schwachsinn
zu kritisieren und zwar mit aller Macht und Öffentlichkeit,
ich will jedenfalls niemals zu denen gehören, die durch
Schweigen ihre Zustimmung geben.

Das ausgerechnet jemand wie ein EX-BND-Chef,
der nicht mehr im "System" verweilt so urteilt,
dürfte kaum verwundern, wobei ich den BND* als
solches durchaus schätze.

neTear/.oO(*in seiner eigentlichen Funktion)


Quote9. September 2008 07:03
Re: Ihr kapiert's nicht! ;-)
Provokant (reloaded) (mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.06)

Hacker-Staat schrieb am 8. September 2008 21:27

> Niemand, einfach niemand interessiert sich für unsere begründeten
> Befürchtungen.
>
> Die Menschen in diesem Land haben ihre Bildung aus der BILD und die
> besteht nunmal aus "Titten, Angst, Hass", wie die Ärzte das in einem
> Song so beschreibend besingen.
[...]

Doch. Seit den Datenschutzskandalen, incl. derjenigen, bei denen sich
kriminelle Subjekte mittels geklauter Bankdaten am Konto "vergriffen"
haben, kapieren die Menschen dieses Lande, um was es geht. Und ich
bin Telekom, Lidl und Co. ob ihrer Datensauereien unendlich dankbar.
Auch das wirkt aufklärend, zumal wenn solche Probleme zur besten
Sendezeit in ARD und ZDF Schlagzeile werden. Jetzt hahen plötzlich
viele Menschen etwas zu verbergen.

Da können der Herr Dr. jur. Schäuble als auch der Herr Dr. jur.
Stiefelwitz (oder wie hieß der noch mal?) noch so oft beteuern: "Der
Staat ist sauber!". Denen glauben immer weniger Menschen.

Bis auf diejenigen, die ich in die Schublade
"analfixiert-obrigkeitshörige Law-and-Order-Hohlbirnen" einsortiere.

MfG
  Der Provokant




Aus: "Ex-BND-Chef: Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen verfassungswidrig" (Stefan Krempl) / (jk/c't)  (08.09.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Ex-BND-Chef-Plaene-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-verfassungswidrig--/meldung/115613


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bei der sechsstündigen Anhörung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag im Bundestag waren sich Experten uneins, ob die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme grundrechtskonform durchführbar ist und ob die Ermittler dafür in Wohnungen eindringen dürfen sollten. Eine Lizenz zum Betreten der privaten vier Wände brächte laut BKA-Chef Jörg Ziercke "absolute Sicherheit", Zugriffe auf die Rechner Unverdächtiger auszuschließen. Sein Kollege vom bayerischen Landeskriminalamt, Peter Dahte, sprach sich mit ihm dafür aus, nach Vorbild der Regelungen für den "Bayerntrojaner" bundesweit zusätzlich zur "Fernbeeinflussung des Informationssystems" eine Manipulation vor Ort zu ermöglichen. Andernfalls würde das Kappen der Netzverbindung bei einer heimlichen Online-Durchsuchung bedeuten, dass die Polizisten "nicht mehr live mit drauf sind und damit blind werden".

Auch Fredrik Roggan von der Humanistischen Union bezeichnete das Eindringen in die Wohnung als "sichere Methode", um "das richtige System zu infiltrieren". Dafür müsste aber Artikel 13 Grundgesetz, der eigentlich die Unverletzlichkeit des Wohnraums garantiert, nach der Verabschiedung des großen Lauschangriffs ein weiteres Mal geändert werden. Dies sei aus bürgerrechtlicher Sicht nicht wünschenswert. Angesichts "gewisser grundsätzlicher Bedenken" gegen Online-Razzien empfahl Roggan, auf dieses heftig umkämpfte Instrument ganz zu verzichten.

Hansjörg Geiger, früherer Chef des Bundesnachrichtendienstes, hatte ebenfalls "ernsthafte Zweifel" an der verfassungsmäßigen Durchführbarkeit verdeckter Online-Durchsuchungen. Solange grundsätzliche Fragen offen seien, ob die Spyware tatsächlich übers Netz oder vor Ort aufgebracht werden solle, könne das Erfordernis der Maßnahme nicht geklärt werden. Heimliche Maßnahmen sollten bei der Wohnraumdurchsuchung und einem dabei erfolgenden Aufspielen des "Bundestrojaners" auf Zielrechner auf jeden Fall vermieden werden. Schließlich werde dabei ein "Kerngrundrecht" berührt und das Vertrauen der Bürger in den Staat leide. Dies wäre eine "Gefahr für die Demokratie". Die Formulierung, dass eine Online-Razzia nur dann nicht durchgeführt werden soll, wenn "allein" eine Verletzung des an sich absolut geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung drohe, lasse den höchstpersönlichen Lebensraum "zur Makulatur" werden.

In diesem Sinne gab der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy zu bedenken, dass der Kernbereichsschutz bereits seit einiger Zeit "zum Papiertiger" verkomme. Bei der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung aufgestellten Bestimmung zur Sicherung der Intimsphäre sei es etwa bei der Telekommunikationsüberwachung von einem Verbot der Beweiserhebung zu einem Verbot der Beweisverwertung gekommen. Trotzdem solle es gemäß der Karlsruher Rechtsprechung an sich "polizeifreie Räume" geben. Es herrsche aber kein Konsens, was darunter zu verstehen sei.

Konkret erschienen Gusy die Vorbehalte zum Kernbereichsschutz bei der Online-Durchsuchung "höchstens über Kunstgriffe" mit den Vorgaben der Verfassungsrichter vereinbar. Ein Eindringen in Wohnungen für die Maßnahme hielt er zudem nur für legitim, wenn dieses gemäß Artikel 13 auf die "Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen" beschränkt werde. Auch dabei müsse man aber die Frage stellen, "wie viel Salamitaktik die Wohnung verträgt". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar witterte ein "systematisches Problem", wenn BKA-Fahndern das heimliche Eindringen in den Wohnraum für Online-Razzien gestattet würde.

Die in Bayern lehrenden Staatsrechtler Dirk Heckmann und Markus Möstl sahen keinen Nachbesserungsbedarf bei der geplanten, nur übers Netz erfolgenden Online-Durchsuchung. Letzterer sah auch eine mit der Maßnahme verknüpfte Wohnungsbetretung vom Grundgesetz gedeckt. Heckmann zweifelte zudem nicht an der "Redlichkeit der BKA-Beamten", die dem Regierungsentwurf nach von IT-Systemen abgezogene Daten auf einen Kernbereichsgehalt hin prüfen und nur im Zwiespalt einen Richter einschalten sollen: "Ich finde diese Lösung sehr gut." Der Bochumer Rechtsprofessor Ralf Poscher vermisste dagegen eine Konkretisierung, dass der Bundestrojaner nur bei einer "dringenden Gefahr" für Rechtsgüter höchsten Ranges in Stellung gebracht werden dürfe.

Entgegen der Plädoyers Dathes und Zierckes konnten mehrere Sachverständige die Notwendigkeit der Eilfallregelung bei Online-Durchsuchungen nicht erkennen, wonach diese zunächst drei Tage ohne richterliche Genehmigung bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden dürften. Dabei handle es sich um einen weiteren "massiven Grundrechtseingriff", erläuterte der Göttinger Staatsrechtler Christoph Möllers. Es könne daher nicht um Praktikabilität gehen, sondern "um Freiheitsargumente".

Umstritten war ferner die Abgrenzung zwischen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zum Abhören laufender Gespräche oder abgeschickter E-Mails vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt am Rechner und weitergehenden Zugriffen auf IT-Systeme, für die höhere Hürden gelten sollen. Selbst Ziercke räumte ein, dass die Quellen-TKÜ eine Art Vorstufe der Online-Durchsuchung sei und dabei mit vergleichbaren technischen Mitteln operiert werde. Ob es dann für diese Abhörmaßnahme auch ein "Betretungsrecht" bräuchte, wollte Geiger daraufhin wissen. Zudem öffne die Quellen-TKÜ offenbar eine Grauzone, um weitere Spyware auf einen Rechner zu spielen. Schaar betonte, dass noch nicht abgesandte E-Mails nicht als laufende Kommunikation gefasst und daher höchstens mit einer Online-Razzia abgegriffen werden dürften. Zwischenspeicherungen für klare Kommunikationszwecke seien "an der Kante" zwischen beiden Befugnissen. Unzulässig wäre es ferner, die Überwachung auf eine Webcam oder ein Mikrofon am PC zu stützen.

Quote15. September 2008 20:39
Eine frage Herr Zierke?
hooloowoo (497 Beiträge seit 07.08.00)

Wer überwacht die Wächter ???

Andreas

Quote15. September 2008 20:43
Re: Eine frage Herr Zierke?
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Wieso ? Die Überwacher sind doch die GUTEN. Der Bürger ist der BÖSE.

Mir bleibt bei den Diskussionen die Herr Ziercke so führt, die Luft
im Halse stecken. Da sollen demnächst legal Daten auf Computern
manipuliert werden, Wohnungen einfach mal heimlich durchsucht werden
können usw.

Haben die den Arsch offen ?


Quote15. September 2008 21:20
Na wer schon.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Herr Schäuble natürlich. Und der ist anständig.


Quote15. September 2008 21:31
Ich verstehe das alle nicht, wenn ich $Terrorist wäre...
doby (15 Beiträge seit 07.11.07)

... hätte ich doch eh nur einen Laptop, den ich immer bei mir hätte.
Und von diesem würde ich immer nur mit einem Image booten und von
dort einen virtuellen Rechner mit einem anderen BS hochfahren, dessen
Image auf einer durch z.B. Truecrypt verschlüsselten Partition läge
und dessen Checksum ich ständig kontrollieren würde. Meine Daten
lägen dann noch einmal getrennt davon auf verschlüsselten
SD-Cards/USB-Sticks oder ähnlich, die ich immmer sehr körpernah
aufbewahren würde.

Und ins Netz gehen und damit arbeiten würde ich ausserdem nie von
meinem Hauptwohnsitz aus, sondern zufällig von irgendwo von einem
offenen WLAN aus oder direkt aus einem anoynmen I-Net Café oder
ähnlich heraus.
Natürlich würde ich auch Placeborechner in meinen Wohnungen
einrichten, soll doch das BKA auch meine verwackelten Urlaubsbilder
bewundern dürfen.

Ok, das obige habe ich mir gerade in diesem Minuten ausgedacht,
während ich das hier schrieb. Bei reiflicher Überlegung liesse sich
das noch weiter verfeinern oder modifizieren.

Ich komme daher zu dem Schluss, dass die Onlinedurchsuchungen nur die
kleinen Filesharern und dummen Kleinkriminellen treffen wird.
D.h. dass die ganzen Aktionen des BKA, der Geheimdienste und der
Kripo und der Polizei (in Zukunft alles unter einem Dach und
praktisch gleichgeschaltet) unter dem Deckmantel "Terrorgefahr"
laufen und das Volk damit ohne Murren überwacht wird, damit
politische und vor allem auch wirtschliche Interessen (z.B. Musik-
und Filmindustrie) auch in Zukunft gewahrt bleiben.

Die Realität jetzt: Das BKA schafft es doch nicht nicht einmal
dilletantische Attentäter sicher zu beschatten. Waren es nicht die
"Sauerlandattentäter" die ihre Verfolger schon lange bemerkt hatten
und einer von denen an einer Ampel (oder sonst wo) plötzlich ausstieg
und mit einem Messer die Reifen des Autos der Verfolger zerstach?
Ich hätte ja liebend gerne die Gesichter gesehen ;-)

Und das BKA will heimlich in eine Wohnung eindringen und einen
Placeborechner von $Terrorist manipulieren, ohne Spuren zu
hinterlassen?

Ja, bei mir als $Terrorist sind auch noch viele Fragen offen :-)

Quote15. September 2008 21:53
So, meinst Du?
troll-proll (mehr als 1000 Beiträge seit 16.12.04)

Und wenn ich $BKA wäre, würde ich heimlich bei Dir eindrigen und zu
deinen harmlosen Urlaubsbildern noch ein paar $Bombenbauanleitungen
draufkopieren und voila!

Quote15. September 2008 21:58
Re: So, meinst Du?
doby (16 Beiträge seit 07.11.07)

Danke für den Hinweis. Dann gibt es halt keine Rechner mehr in meinen
Wohnungen.
Und wenn mir ein Rechner untergeschoben würde, dann würden das meine
versteckten Kameras aufnehmen.









Aus: "Noch viele Fragen offen bei heimlichen Online-Durchsuchungen" Von Stefan Krempl / (pmz/c't, 15.09.2008) 
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Noch-viele-Fragen-offen-bei-heimlichen-Online-Durchsuchungen--/meldung/115990