COMMUNICATIONS LASER #17
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Author Topic: [Notizen zur Überwachung... ]  (Read 37776 times)
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« Reply #270 on: September 20, 2009, 09:34:22 AM »

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[...] Eine Gruppe von Demokraten unter der Führung der US-Senatoren Russ Feingold und Dick Durbin haben einen Gesetzesvorschlag in den US-Kongress eingebracht, mit dem sie mehrere Überwachungsgesetze entschärfen wollen. Die als "Judicious Use of Surveillance Tools In Counterterrorism Efforts (JUSTICE) Act" bezeichnete Initiative bezieht sich vor allem auf den nach dem 11. September 2001 erlassenen "PATRIOT Act" und die umkämpfte jüngste Novellierung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Jeder im Kongress wolle den Sicherheitsbehörden die Werkzeuge in die Hand geben, um Amerika sicher zu halten, kommentierte Feingold den Vorstoß. Da die Verlängerung von Teilen der Anti-Terror-Gesetzgebung aber gerade anstehe, müssten die Gesetzgeber die Gelegenheit ergreifen, "unsere Überwachungsgesetze ein für alle mal zu korrigieren".

Die vorgeschlagene Änderung des FISA-Gesetzes zum Abhören der internationalen Telekommunikation macht sich für die Streichung der besonders umstrittenen Bestimmung stark, die Abhörgehilfen der National Security Agency (NSA) wie Telcos pauschale Straffreiheit einräumt. Diese von US-Bürgerrechtlern bereits gerichtlich in Frage gestellte Immunitätsklausel soll fallen, was Klagen von Kunden großer Telekommunikationsfirmen gegen das Abhörprogramm der Bush-Regierung erleichtern würde. Kassiert werden sollen die Möglichkeiten von Sicherheitsbehörden, ohne richterliche Genehmigung massenweise Kommunikationsinhalte einzusammeln und auszuwerten.

Beim PATRIOT Act will der Entwurf etwa die Verfügung sogenannter Roving Wiretaps begrenzen, bei denen Überwachungsmaßnahmen für verschiedene Aufenthaltsorte und unterschiedliche Kommunikationsmittel eines Verdächtigen pauschal genehmigt werden. So müsste künftig zumindest der Name des Belauschten angegeben und sein Aufenthaltsort versichert werden. Ferner sollen die Befugnisse des FBI zum Versand von National Security Letters (NSL) beschränkt werden. Diese Auskunftsbegehren erlauben es der Polizeibehörde bislang, ohne richterliche Kontrolle umfangreiche Datenbestände und Nutzerinformationen bei Firmen und öffentlichen Einrichtungen abzufragen. Künftig müssten die FBI-Agenten nachweisen, dass die betroffenen Personen tatsächlich im Verdacht der Verbindung zu Terroraktivitäten oder Spionage stehen. (Stefan Krempl) / (jo/c't)

Quote
19. September 2009 13:31
Wir brauchen nur...
skulli (548 Beiträge seit 06.01.05)

einen großen Anschlag in Deutschland und dann winken wir auch
Gesetzespakete wie den PATRIOT Act durch.

...



Aus: "US-Senatoren wollen Anti-Terror-Gesetze korrigieren" (19.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Senatoren-wollen-Anti-Terror-Gesetze-korrigieren--/meldung/145558

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« Reply #271 on: September 23, 2009, 09:03:52 AM »

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[...] 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.

Besonders drastisch ist der Anstieg mit 30 Prozent in Bayern ausgefallen, wo im vergangenen Jahr 1023 Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung registriert wurden. Im Vorjahr waren es 782 gewesen.

Die genannten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozessordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken sind hier nicht enthalten.

Ebenso wenig enthalten sind die Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Letztere werden auch nicht von der Justiz kontrolliert, sondern von der sogenannten G-10-Kommission des Parlaments (benannt nach Artikel 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt).

[...] Zulässig ist die Überwachung der Telekommunikation laut Strafprozessordnung nur bei schweren Straftaten wie Mord, sexuellem Missbrauch von Kindern, aber auch bei Verfahren wegen Drogenhandels. Genau diese waren der Statistik zufolge 5498 Mal und damit mit Abstand der häufigste Anlass für Telefonüberwachung. Verglichen mit 2007 ist das ein Anstieg um 50 Prozent.

[...] Intensiv genutzt wird den Zahlen zufolge auch die Vorratsdatenspeicherung. Seit 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Mobiltelefonaten ist auch der Standort bei Gesprächsbeginn zu registrieren. In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche "Verkehrsdaten".

...

(SZ vom 23.09.2009/ehr)




Aus: "Der Staat hört mit" Von Daniel Brössler (22.09.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text/

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« Reply #272 on: September 23, 2009, 02:27:00 PM »

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[...] Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage gegen das automatische Scannen von Autokennzeichen auf den Straßen des Freistaats abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Die Kammer widersprach der Auffassung des Klägers, des Informatikers Benjamin Erhart, dass die entsprechenden Vorschriften im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) zu unbestimmt und überdies unverhältnismäßig seien. Da es zum massenhaften Scanning in Bayern aber noch keinerlei Rechtsprechung gebe, lässt die Kammer bewusst eine Berufung zu. "Es gibt durchaus gute Argumente, auch der anderen, der hier unterlegenen Seite zu folgen", meint das Gericht.

Erharts Anwalt, Patrick Breyer, einer der Hauptorganisatoren des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hatte in der Verhandlung argumentiert, dass in den einschlägigen Artikeln 33 und 38 des PAG nicht klarwerde, welche Datenbestände konkret für den Abgleich mit den millionenfach gescannten Kennzeichnen herangezogen werden. Es würden keine rechtlichen Normen angegeben, deren Verletzung die Autofahrer in die Trefferliste bringen können. "Der Datenbestand kann sich damit dauernd ändern", warnte Breyer.

Diese Unbestimmtheit wiege schwer, da die automatischen Scans einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen darstellten, sagte Breyer und verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 gegen das Kennzeichenscanning in Hessen und Schleswig-Holstein. Auf dieses Grundsatzurteil hatte sich Erhart gestützt und gefordert, dass das Verwaltungsgericht die bayerische Regelung ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlege. Doch das Gericht hielt die von den Vertretern des Bayerischen Innenministeriums angeführten "allgemeine Bestimmungen" für ausreichend.

Auch in der Frage, ob die Bürger über das Scannen informiert werden müssten, entschieden die Richter im Sinne des beklagten Freistaats. Da nach der bayerischen Regelung die Videodaten von Fahrzeugen, bei denen es keine Übereinstimmung mit Inpol-Fahndungsdaten gebe, sofort und spurlos gelöscht werden, entstehe keine Benachrichtigungspflicht für jedermann. Der Eingriff in Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung sei damit gering, erläuterte das Gericht. Wer im Netz hängenbleibt, könne im Rahmen der weiteren, dann offenen Polizeimaßnahmen seine Rechte wahrnehmen. Falsche Treffer, vor denen der Kläger in seiner Klageschrift auch gewarnt hatte, kamen dabei nicht eigens zur Sprache. Der Kennzeichenabgleich auf Bayerns Straßen sei noch nicht mehr als stichprobenhaft, urteilte das Gericht mit Blick auf die Zahl der Anlagen.

Aktuell betreibt die bayerische Polizei laut Auskunft eines Polizeivertreters 22 Anlagen an 12 festen Standorten und zusätzlich eine mobile Anlage. Zwei weitere mobile Anlagen seien derzeit nicht in Betrieb. Durch das Scanning sollen nach Angaben der Polizei Terroristen oder potenzielle Attentäter verfolgt, und nicht, wie im Bayerischen Landtag verschiedentlich befürchtet, ausländerrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden können. Die Anlagen würden bevorzugt entlang von "Kriminalitätsrouten" installiert. Eine umfängliche Statistik zu den Fahndungserfolgen gibt es allerdings nicht. In der Antwort auf eine Anfrage (PDF-Datei) des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter im Jahr 2007 wurden neben Autodiebstahl, Trunkenheit, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch Grenzfahndungen und Aufenthaltsermittlungen angegeben.

Erhart und sein Anwalt erklärten heute, sie prüften eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Schon bald werde es eine weitere Klage gegen das Kennzeichen-Scanning in Baden-Württemberg geben. Laut einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie des Datenschutzexperten Alexander Roßnagel zu den Regelungen in verschiedenen Bundesländern sind fast alle existierenden Gesetze in Teilen verfassungswidrig. (Monika Ermert) / (anw/c't)

Quote
23. September 2009 14:42
Alte Männer
DeMark (mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.00)

Meine Fresse!

*Das* kommt dabei heraus, wenn alte Männer Recht sprechen.



Aus: "Verwaltungsgericht München: Kfz-Kennzeichen-Scanning ist rechtmäßig" (23.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-Muenchen-Kfz-Kennzeichen-Scanning-ist-rechtmaessig--/meldung/145770

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« Reply #273 on: September 27, 2009, 11:17:32 AM »

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[...] Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment - zu deutsch: Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt (Indect) ist der Titel eines von der EU finanzierten Forschungsprojekts, das alle bestehenden Überwachungstechnologien zu einem universellen Überwachungsinstrument bündeln soll.

...


    * Seitentitel: Intelligent information system supporting observation,
       searching and detection for security of citizens in urban environment
    * Herausgeber: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
    * Datum der letzten Bearbeitung: 21. Oktober 2009, 14:21 UTC
    * Versions-ID der Seite: 65840418
    * Permanentlink: http://de.wikipedia.org/wiki/Indect
    * Datum des Abrufs: 9. November 2009, 08:43 UTC


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Quote
[...] Die Europäische Union hat ein Forschungsprojekt namens "Project Indect" gestartet. Dieses soll ein umfassendes Überwachungssystem für das Internet hervorbringen, berichtet die britische Tageszeitung 'The Telegraph'.

Ziel sei es, eine Technologie zu entwickeln, die automatisiert das Internet überwacht und "Bedrohungen, unnormales Verhalten und Gewalt" erkennt. Dazu soll sie Informationen von Webseiten, Foren, File-Servern, Peer-to-Peer-Netzen und auch privaten Computern analysieren.

Das Forschungsprojekt ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Rund 11 Millionen Euro sind von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt worden. Beteiligt sind Forscher an der britischen York University sowie neun weiteren Universitäten in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.

Eingebettet ist das Projekt in ein Programm der EU, das den Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus voranbringen und zu einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung führen soll. Die Etats in diesen Bereichen wurden dafür um rund 13,5 Prozent auf fast eine Milliarde Euro aufgestockt.

Für Stephen Booth, Analyst beim Think Tank "Open Europe", der dieses EU-Programm umfassend analysiert hat, haben Projekte wie Indect durchaus einen Orwellschen Zug und stellen die persönliche Freiheit der Bürger infrage. "Sie greifen massiv in die Privatsphäre ein und die Bürger sollten sich fragen, ob die EU ihre Steuergelder für so etwas ausgeben soll", sagte er.

"Die Überwachung der gesamten Bevölkerung statt individueller Verdächtiger ist ein ungeheurer Schritt für jede Gesellschaft", erklärte Shami Chakrabarti, Leiterin der Menschenrechtsorganisation Liberty. Das sei auf einer nationalen Ebene bereits sehr gefährlich - auf EU-weitem Niveau sei es hingegen sogar eine erschreckende Vorstellung.

[o1]   fsbkiller am 23.09.09 14:03 Uhr 

STASI 3.0 Ultimate Version


Aus: "Project Indect: EU forscht an totaler Überwachung" (Mittwoch, 23. September 2009)
Quelle: http://winfuture.de/news,50136.html

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Quote
[...] Die Europäische Union finanziert seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, das all die bestehenden Überwachungstechnologien zu einem Instrument verbinden soll. "Indect" soll es möglich machen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Insgsamt 14,86 Millionen Euro lässt sich die EU das auf fünf Jahre angelegte Projekt kosten.
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Auf deutscher Seite arbeiten daran mit die Bergische Universität Wuppertal, die Innotec Data Gmbh & Co KG und eine Firma namens Psi Transcom GmbH.

Indect ist ein Akronym von "Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment". Daher ein Informationssystem zur Unterstützung der Suche, der Entdeckung und der Überwachung von Bürgern in städtischen Umgebungen. Ziel: Erhöhung der Sicherheit. Man könnte es auch ein integriertes Spionageprogramm nennen.

Unter anderem soll es dazu dienen, das Internet zu durchforsten. Das Projekt will erforschen, wie sich im Netz mit automatisierten Suchroutinen "Gewalt", "Bedrohungen" und "abnormales Verhalten" finden lassen.

Gleichzeitig soll es für die Polizei zum Werkzeug werden, um "verschiedenste bewegliche Objekte" zu observieren. "Indect" soll also Daten auswerten können, um die Bewegungen von Menschen, Fahrzeugen oder Schiffen nachzuvollziehen.

Und es soll eine Suchmaschine entwickelt werden, die anhand von Wasserzeichen Bilder und Videos wiederfinden und schnell verwalten kann.

Es geht nicht in erster Linie darum, Informationen aus dem Netz zu filtern. Vor allem sollen diese mit anderen Datenbanken verknüpft werden. Beispielsweise mit Bildern von Videoüberwachungskameras oder mit Daten von Mobiltelefonen. Das Ziel, so scheint es: In irgendeiner Weise auffällig gewordene Menschen in der Realität schnell entdecken und langfristig verfolgen zu können. Wer beispielsweise bei YouTube ein Drohvideo gepostet hat, der soll mithilfe von Überwachungskameras gesucht, via Suchmaschine identifiziert und mittels tragbarer Geräte von Polizisten verfolgt werden können.

Zumindest steht zu den Zielen auf der Projekt-Website, man wolle Prototypen einer "Familie" von mobilen Geräten entwickeln, mit deren Hilfe "Objekte verfolgt werden können". Außerdem wolle man eine Suchmaschine zur schnellen Ermittlung von Personen und Dokumenten und Suchprogramme, die "ständig" und "automatisch" öffentliche Quellen wie Websites, Foren, Usent-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und "individuelle Computersysteme" durchsuchen.

Wird das Projekt umgesetzt, wäre es der Albtraum jeder Bürgerrechtsbewegung. Verbindet es doch alle einzelnen Überwachungsinstrumente, die bereits jetzt installiert sind wie Videokameras, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Gesichtserkennung oder Telefonüberwachung zu einem einzigen Spähprogramm.

Die britische Zeitung Telegraph, die gerade darüber berichtet hatte, nennt es daher nicht umsonst einen "Orwellschen Plan", in der Öffentlichkeit nach "auffälligem Verhalten" zu suchen.

Mit klassischer Verbrechensbekämpfung hat so etwas nichts mehr zu tun. Es ist der Versuch, alle technischen Möglichkeiten zur sogenannten Gefahrenabwehr zu nutzen. Rechtlich ist diese längst in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankert. Allerdings verdeutlicht ein Projekt wie "Indect", wie weit dieses Konzept gehen und wie tief es in die Gesellschaft eindringen kann. Begriffe wie Unschuldsvermutung oder gerichtsfester Beweis haben dabei keine Bedeutung mehr, ersetzt es doch die gezielte Suche nach Verdächtigen durch das vollständige und automatisierte Scannen der gesamten Bevölkerung.

Der Telegraph zitiert einen Wissenschaftler des Think Tanks "Open Europe" namens Stephen Booth: "Das ist nach meiner Meinung alles ziemlich beängstigendes Zeug. Diese Projekte würden eine riesige Invasion der Privatsphäre bedeuten und die Bürger müssen sich fragen, ob die EU wirklich ihre Steuergelder für so etwas ausgeben sollte."


Aus: "Überwachung: Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat" # Von Kai Biermann (24.9.2009)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/indect-ueberwachung

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Quote
[...] Am Anfang stehe logischerweise Objekterkennung. Damit die unter wechselnden Bedingungen - Licht, Schatten, Regen, Reflexe - auch funktioniere, sagte Kollmitzer, "müssen die Systeme dauernd mitlernen. Die Herausforderung dabei ist, dass dieser Lernprozess schneller ablaufen muss, als die Veränderung passiert."

[...] "Unsere Aufgabe ist es dann weiters, robuste Algorithmen zu entwickeln, die es ermöglichen, zu erkennen, ob etwa eine Person ein Gepäcksstück abstellt und weggeht", so Kollmitzer.

Das ist die Kernaufgabe des Gesamtsystems: Vordefinierte Ereignisse als solche zu erkennen und nach einer bestimmten Zeit Alarm zu schlagen: Wenn etwa eine Person gestürzt ist, Menschenmassen schnell zu laufen beginnen oder eine Explosion stattfindet.

Gedacht ist es als Unterstützung für Polizeibeamte, die eine größere Anzahl von Monitoren zu überwachen haben. Das ist in Großbritannien wie in keinem anderen Land der Fall. Die Aufklärungsraten fallen immer weiter, während die Anzahl der Kamerasysteme konstant steigt

Quote
CCTV in Großbritannien

2008 konnten 1.000 Fälle mit Hilfe von CCTV-Überwachungskameras gelöst werden - bei mehr als einer Million Kameras alleine in London, Kosten 572 Millionen Euro. So hieß es in einem internen Polizeibericht vom August 2008.


Was ein "Ereignis" darstellt, über das die diensthabenden Videoüberwacher nahe an Echtzeit informiert werden sollen, ist frei definierbar. So ist es zum Beispiel möglich, "Zusammenrottungen" zu erkennen, sobald mehr als zwei Dutzend Menschen im öffentlichen Raum zusammenstehen, wird Alarm ausgelöst.

Natürlich sei so eine Anwendung möglich, meinte Kollmitzer dazu, Technik lasse sich nun einmal so oder eben auch anders verwenden.

[...] Über den Forschungsprojekten des Indect-Programms wache zudem ein "Ethikrat", der laufend überprüfe, ob Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte eingehalten würden, sagte Kollmitzer abschließend.

...


Aus: ""Robuste Algorithmen" für Videoüberwacher" (futurezone/Erich Moechel)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1630929/

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Quote
[...]  "Wie kommt eigentlich eine mittelständische Firma aus Pinkafeld dazu, dass sie als einziges österreichisches Unternehmen bei einem EU-Großprojekt zur vernetzten Überwachung vertreten ist?" Diese Frage stellte futurezone.ORF.at Andreas Pongratz, dem Geschäftsführer von X-Art ProDivision.

"Weil wir fast zwei Jahrzehnte Erfahrung im Radio- und TV-Bereich nun auf eine sicherheitstechnische Perspektive umgelegt haben", antwortete Pongratz.

Indizierung, Archivierung und Suche in Audio- und Videoarchiven gehören zu den Stärken der Burgenländer, die eine große Zahl in- und ausländischer Broadcaster - darunter auch den ORF - mit Produktions- und Archivierungssoftware für Audio und Video ausgestattet haben.

Für die Nachrichtenagentur Associated Press Australia haben die Burgenländer ein Media-Monitoring-System installiert, das rund um die Uhr 300 Radio- und TV-Kanäle aufzeichnet und indiziert. Die jeweils mitgesendeten Radio- und Videotextinformationen, Timestamps usw. werden dabei in das Video unsichtbar eingebettet, so dass sie nachträglich besser ausgewertet werden können.

Der dabei eingesetzte VideoLogger, eine Indizierungssoftware des Herstellers Virage, die X-Art Pro seit Jahren vertreibt, liest Videos aller möglichen digitalen Formate nicht nur automatisch ein, sondern analysiert sie auch auf ihre Inhalte.

Nachrichten, Spielfilme und TV-Shows werden anhand der für das Genre jeweils charakteristischen Bild- und Tonsequenzen automatisch klassifiziert. Gesichtserkennungsmodule können dazu Videosequenzen Personen zuordnen, die Zusatzfunktion "Speaker Recognition" gleicht bekannte Stimmprofile mit Audiomitschnitten ab.

So ist es beispielsweise möglich, etwa in den ORF-Archiven bereits digitalisierte, aber nicht indizierte historische Mitschnitte nach verschollenen Sendungen von Heinz Conrads anhand von dessen Stimmprofil oder Gesichtsform zu durchsuchen.

"Auf eine sicherheitstechnische Perspektive umgelegt", lässt sich diese Technik ebenso auf Videos aus Überwachungskameras anwenden, wenn man entsprechende Kriterien vorgibt. Wenn vordefinierte "Ereignisse" als solche erkannt werden - eine Person ist gestürzt, Menschen beginnen schnell zu laufen usw. -, wird Alarm geschlagen, und der diensthabende Beamte sieht sich die Szene genauer an.

Das ist eines der erklärten Ziele des "Indect"-Projekts. Videoüberwachung wird vor allem deshalb immer ineffizienter, weil die auswertenden Beamten mit der Fülle des Materials immer weniger zurechtkommen. Hier wollen die Strafverfolger in der EU nun technisch nachrüsten.

Jede der als "Ereignis" markierten Videosequenzen stellt eine Art Verdachtsfall dar. Wer etwa an einer Bushaltestelle seinen Koffer im Wartehäuschen abstellt und ein paar Schritte zur Fahrplantafel geht, löst automatisch Alarm aus, die Sequenz wird als "Ereignis" eingestuft.

Wie aber ist ein solcher "anlassbezogener Verdacht", den gewöhnliche Alltagshandlungen auslösen, mit den europäischen Datenschutzstandards vereinbar?

"Natürlich ist das ein Seiltanz", räumt Pongratz ein. Deshalb gehe man "die Sache sehr vorsichtig, aber auch sehr konsequent an. In der Ethikkommission wird Datenschutz sehr ernst genommen." Stets werde dabei "abgewogen, was gesellschaftspolitisch sinnvoll" sei, so Pongratz.

Wenn diese Ethikkommission ihre Aufgabe tatsächlich so ernst nimmt, dann wird sie einiges zu tun bekommen.

Sie könnte beispielsweise untersuchen, inwiefern die "Testinstallation und Demonstration eines prototypischen Systems" des deutschen "Indect"-Teilnehmers PSI in die Rechtsordnung der europäischen Zivilgesellschaften passt.

Die Testinstallation besteht laut PSI aus 15 "wetterfesten Miniaturcomputern mit Kameras, Mikrofonen", "bei Bedarf" können "biometrische Sensoren, Handyidentifizierung, Übertragungsscanner, Überwachungsgeräte, GPS, Mikrosender, RFID-Tags" einbezogen werden. Die solcherart gesammelten Daten werden dann einem "dezentralen Computersystem" zur "intelligenten Verarbeitung" zugeführt.

...



Aus: ""Indect": Videotechnik aus dem Burgenland" (futurezone/Erich Moechel, 09.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1631054/

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Quote
[...] Laut der offiziellen Projektbeschreibung ist das Ziel von Indect, verschiedene Überwachungstechnologien zu bündeln, mit Überwachungskameras automatisiert "abweichendes Verhalten" aufzuspüren und im Internet mit automatisierten Suchroutinen Texte, Bilder und Beziehungen zwischen Nutzern auszuwerten.

Eddan Katz: "Das würde zu einer Situation führen, die wir als Überwachungsstaat bezeichnen, also einem Staat, in dem wir jederzeit und andauernd beobachtet werden können. Vielleicht würde das Material momentan nicht angeschaut oder verwendet, aber es würde für spätere Analysen und Data-Mining aufgehoben, um irgendwelche Muster herauszufinden. Das würde unser Rechtssystem auf den Kopf stellen. Jetzt muss ja jemand einer konkreten Tat verdächtig sein, und es muss einen richterlichen Befehl geben, bevor die Polizei sein Haus durchsuchen kann. Mit Indect würden auf Verdacht alle Daten gesammelt und könnten für eventuelle spätere Straftaten verwendet werden. Der Betroffene müsste dann beweisen, dass die Daten, die in dieser Datenbank gespeichert sind, nicht richtig sind. Das würde bedeuten, dass er solange als schuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist."

(matrix/Sonja Bettel)


Aus: "Ein Netz für den Schutz der Privatsphäre" (08.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1631238/

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[...] Vernetzte unbemannte Flugzeuge spielen eine tragende Rolle im von der EU-Kommission geförderten Projekt INDECT. Das geplante System zur Rundumüberwachung in Städten ist den militärischen Kommandostrukturen für die vernetzte Kriegsführung nachgebildet. Alle Erkenntnisse aus dem Projekt laufen über den Tisch der nordirischen Polizei. Das Ziel: die Bekämpfung künftiger Aufstände im urbanen Raum.

[...] Alles in allem verstärkt sich der Eindruck, dass hier mit enormem Aufwand an Geldern - INDECT wird im Rahmen des "European Seventh Framework Programme" von der EU-Kommission mit Millionen gefördert - ein Projekt entsteht, das - vielleicht mit Ausnahme Großbritanniens und Tschechiens - momentan kaum irgendwo in Europa eingesetzt werden kann. Eigentlich sind nur bürgerkriegsähnliche Szenarien vorstellbar, oder ein wegen eines Terrorangriffs verhängter Ausnahmezustand, in dem Teile des zivilen Rechts außer Kraft gesetzt sind und Militär zum Einsatz kommt.

...

Quote
Bekämpfung künftiger Aufstände

mindmachine, vor 1 Stunde, 26 Minuten

Die wissen also schon, dass wenn es so weiter geht das Volk sich nichts mehr gefallen lassen wird... Interessant. Ein totalitäres System, wie wir es bald haben werden, benötigt solche Mittel. In einer "zivilisierten" Welt wäre soetwas nicht nötig.

Quote
wie wir es bald haben werden
fenris79, vor 43 Minuten

      glaube nicht das es so weit kommen wird. Aber was mich fuchst ist welche Möglichkeiten die EU damit schafft um ihr Volk zu überwachen und zu Unterdrücken. In falschen Händen kann das ziemlich in die Hose gehen.







Aus: "INDECT: Polizeidrohnen über Europas Städten" (futurezone/Erich Moechel) (11.02.2010)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1638815/

« Last Edit: February 11, 2010, 09:44:17 AM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #274 on: October 01, 2009, 08:34:04 AM »

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[...] Die EFF hat unterdessen unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetz, den Freedom of Information Act, und durch den Gang vor Gericht die Herausgabe von Leitlinien des FBI für Überwachungsoperationen im Inland erreicht. Die einzelnen, von der US-Polizeibehörde nun veröffentlichten Teile der "Domestic Investigations and Operations Guidelines" (DIOG) sind an vielen Stellen allerdings geschwärzt.

Aus den 258 zur Verfügung gestellten Seiten wird laut EFF deutlich, dass die bereits über 30 Jahre alten Maßgaben in ihrer Überarbeitung durch den vormaligen US-Justizminister Michael Mukasey dem FBI unter anderem die Befugnis gaben, verdachtsunabhängig "Einschätzungen" aller US-Bürger vorzunehmen. Eingeschlossen gewesen sei in diese Kompetenz auch das Recht, große Datenmengen über die Betroffenen zu sammeln. Dafür habe das FBI sowohl Einträge kommerzieller Datenbanken abrufen, als auch TK-Verbindungsdaten auswerten dürfen.

Es sei "verstörend", monieren die Bürgerrechtler, dass alle Einzelheiten zu diesem Punkt der Öffentlichkeit aber vorenthalten würden. Geschwärzt habe die Polizeibehörde auch die Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen FBI-Agenten und Informanten in politischen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die EFF will daher auf ihrer Klage bestehen, um weitere Details der DIOG öffentlich zu machen. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Aus: "US-Senatoren wollen Straffreiheit für NSA-Lauschunterstützer aufheben" (30.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Senatoren-wollen-Straffreiheit-fuer-NSA-Lauschunterstuetzer-aufheben--/meldung/146126

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« Reply #275 on: October 31, 2009, 02:02:25 PM »

Quote
...

Quote
31. Oktober 2009 11:43
Gericht: StA & Polizei hat Rechtsanwalt illegal abgehört - Freispruch
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

> http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/30/stillschweigend-gebilligt/

Alle mit dem Fall über mehrere Jahre betrauten Staatsanwälte hatten
kein Problem damit, dass Gespräche des Beschuldigten mit seinem
Rechtsanwalt(!) abgehört wurden.
Die Staatsanwälte haben angeblich davon nichts gewusst.
Die die Überwachung durchführenden Polizisten waren angeblich alle zu
doof um die grundsätzlichen Regeln für Überwachungen zu kennen.
Das Gericht kauft ihnen diese Darstellung ab. Normalbürger hätten
sich vermutlich den Vorwurf "Schutzbehauptung" anhören müssen.

Wer als Normalbürger Gesetze bricht, von denen er nichts weiss, muss
sich trotzdem dafür verantworten. Laut dem Gerichtsentscheid gilt das
offensichtlich für Polizisten und Staatsanwälte nicht.

Und weiter im Thema Überwachung:

> http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/

Es werden also vorsätzlich verfassungswidrig Abhörprotokolle des
Kernbereichs des privaten Lebens gespeichert.
Die Abwägung: definitiv Verfassungsrechte brechen oder andererseits
möglicherweise Hinweise auf eine vermutete Rechtsbrechung zu finden
andererseits ergibt hier also ganz klar den Ausschlag: lieber
Verfassungsrechte brechen, als eine Chance zum Nachweis einer
Vermutung sausen zu lassen.
Schutzbehauptung hier: Personalmangel. Deshalb sei der Bruch von
Verfassungsrechten statthaft.

Wozu haben wir denn noch Gesetze und Verfassungsrechte, wenn sie doch
mit Füßen getreten werden und die Täter offensichtlich keinerlei
wirksame Sanktionen zu sprüren bekommen?

Quote
31. Oktober 2009 13:11
Re: Gericht: StA & Polizei hat Rechtsanwalt illegal abgehört - Freispruch
morjak (mehr als 1000 Beiträge seit 10.06.04)

evilk666 schrieb am 31. Oktober 2009 11:43

> Die die Überwachung durchführenden Polizisten waren angeblich alle zu
> doof um die grundsätzlichen Regeln für Überwachungen zu kennen.
> Das Gericht kauft ihnen diese Darstellung ab. Normalbürger hätten
> sich vermutlich den Vorwurf "Schutzbehauptung" anhören müssen.

Was geschieht eigentlich mit meinem Führerschein, wenn ich geblitzt
werde und als Rechtfertigung angebe, die Verkehrsregeln nicht zu
kennen?




Kommentar zu: "Zeitung: Auch Ex-ZDF-Chefredakteur bespitzelt" (31.10.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitung-Auch-Ex-ZDF-Chefredakteur-bespitzelt-847037.html

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« Reply #276 on: November 18, 2009, 11:38:12 AM »

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[...] Es gilt als offenes Geheimnis, dass gerade in Berlin jedes Handy von Geheimdiensten abgehört werden kann. Gespräche der Regierungschefin, ihre SMS oder E-Mails müssen deshalb verschlüsselt werden. Das erreicht man durch einen sogenannten Krypto-Chip. Und weil Merkel künftig noch verschlüsselter kommunizieren soll, bekommt sie in diesen Tagen die neueste Krypto-Generation auf ihr Handy.

Die Kanzlerin ist damit nicht alleine: Um Minister, Regierungsbeamte und andere politische Geheimnisträger ebenfalls besser gegen Mithörer zu schützen, hat das Innenministerium 5250 "Rahmenverträge für Verschlüsselungsprodukte" bestellt. Bei zwei verschiedenen Firmen, wie eine Sprecherin SPIEGEL ONLINE sagte. Es gehe um einen "neuen Innovationszyklus". Das Geld dafür stammt aus dem noch von der Großen Koalition verabschiedeten Konjunkturpaket, man geht von einer zweistelligen Millionensumme aus.

Wie ernst das Thema Handy-Sicherheit genommen wird, zeigte sich 2007 in Frankreich: Den dortigen Ministern wurde damals verboten, weiter ihre Blackberrys zu benutzen. Der Inlandsgeheimdienst SGDN fürchtete, geheime Sitzungen könnten über die Geräte leicht von fremden Geheimdiensten abgehört werden. US-Präsident Barack Obama wiederum - ebenfalls ein Handy-Fan - musste nach der Amtseinführung sein Mobiltelefon für einige Wochen abgeben, damit es vom Geheimdienst gegen Hackerangriffe gesichert werden konnte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gab erst im Oktober eine Sicherheitswarnung heraus, nach der GSM-Handys zahlreiche Sicherheitsrisiken bergen.

...


Aus: "Neuer Krypto-Chip fürs Kanzler-Handy - Merkel wird abhörsicher"
Von Florian Gathmann und Matthias Kremp (18.11.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,661812,00.html


-.-

Quote
[...] Bisher galten Telefonnetze alter Schule, die leitungsvermittelten Netze (Circuit Switched Networks), als weitestgehend lückenlos überwachbar. In allen digitalen Telefonienetzen - egal ob Festnetz oder Mobilfunk - laufen alle Daten an zentralen Speicherorten zusammen.

Der Betreiber, der "Operator", war Herr über alle Protokolle in seinem proprietären Netzwerk. Was immer auch der Kunde unternahm, folgte den vorgegebenen Regeln - so auch die Überwachung.

Sowohl in den Netzen der weltweit führenden GSM-Familie wie in den CDMA-Netzen der USA wurden von Telekomstandardisierern und Strafverfolgern ab Mitte der 90er Jahre standardisierte Schnittstellen zum Mithören für Polizei und Geheimdienste eingeführt.

Diese Schnittstellen oder "Interfaces" übermitteln auf zwei verschiedenen Kanälen sowohl "Ereignisdaten" als auch die Inhalte der Gespräche. Wer mit wem wann telefoniert hat und in welcher Mobilfunkzelle, wird über den "Call Data Channel" übermittelt. Über den "Call Content Channel" lassen sich die Gespräche im Bedarfsfall mitschneiden.

Auch wenn sich CDMA-Netze von GSM-Netzen in anderen technischen Aspekten unterscheiden, ist der Ansatz grundsätzlich derselbe. Die Überwachung funktioniert weitgehend automatisch, Polizeikräfte und "Dienste" greifen in der Regel längst über Web-Interfaces auf diese Überwachungsschnittstellen zu. Gegenmaßnahmen waren bisher nicht bekannt.

Auch End-to-End-Verschlüsselung auf GSM-Handys, wie sie gerade von der deutschen Bundesregierung eingeführt wird, schützt vor Verkehrsanalysen nicht. Daraus aber resultieren die eigentlich interessanten Datensätze, die in Summe um ein Vielfaches aussagekräftiger als etwa die Inhalte der aufgezeichneten Gespräche sein können.


...

futurezone/Erich Moechel)


Aus: "DoS-Angriff auf Telefonüberwacher" (18.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1632091/



« Last Edit: November 18, 2009, 12:01:06 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #277 on: November 19, 2009, 05:44:05 PM »

Quote
[...] Harald Steininger kennt das Böse. Vor 30 Jahren, gleich nach dem Abitur, hat der Pfälzer bei der hessischen Polizei angefangen. Auch beim Bundeskriminalamt (BKA) war er im Einsatz. Das Milieu ist ihm also vertraut, und dennoch soll der heute 50-Jährige, der jahrelang Leiter der Konzernsicherheit (KS) der Telekom war, gefremdelt haben, als er vor Monaten von einem Bonner Staatsanwalt und zwei BKA-Leuten acht Stunden lang vernommen wurde.

Der gelernte Polizist ist einer der Beschuldigten in der unappetitlichen Spitzelaffäre der Telekom, in der es unter anderem um den Verdacht der Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses geht.

[...] Bei der Deutschen Bahn waren jahrelang Kritiker des früheren Bahnchefs Hartmut Mehdorn ausgespäht worden. Die Konzernsicherheit hatte ein weites Überwachungsnetz gespannt. Wie ein Geheimdienst hatte die Sicherheitsabteilung Wortbanken mit verdächtigen Begriffen gespeist, um die elektronische Post von Mitarbeitern zu filtern. Der Chef der Konzernsicherheit, Jens Puls, der früher Kriminaldirektor in Frankfurt war, musste gehen.

Bei der Deutschen Bank spielten Sicherheitsleute Räuber und Gendarm. IT-Vorstand Hermann Josef Lamberti und dessen Ehefrau wurden observiert, ein Peilsender klebte unter dem Wagen der Kanadierin, angeblich um zu prüfen, ob der Top-Manager gut geschützt werde. Der streitbare Aktionär Michael Bohndorf wurde bespitzelt. Der für Deutschland zuständige Sicherheitschef Rafael Schenz musste gehen. Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht vor anderthalb Monaten scheiterte. Sein Anwalt sprach von einer "definitiv anderen Sicht der Dinge". Am 13. Januar sollen sich die Parteien erneut bei Gericht sehen.

Warum kommen ehemalige Nachrichtendienstler oder frühere Polizeidirektoren in solch prekäre Situationen, wenn sie in die private Wirtschaft gewechselt sind? Und warum kommt ihnen das Gefühl abhanden, was richtig und was falsch sein könnte? Die Aufgaben sind gewaltig: Terrorismus, Entführung von Mitarbeitern, Korruption, chinesische Hacker, Firmenspionage sind nur ein Ausschnitt der Gefahrenlage, und manchmal gehören zu dieser Melange auch die Verräter in den eigenen Reihen und die bösen Journalisten. Bei all den Feindbildern ist die Zusammenarbeit zwischen Diensten, Polizei und Konzernen enger geworden. Es gibt spezielle Arbeitskreise, es gibt das Sicherheitsforum Deutsche Wirtschaft; dort tauscht man sich aus. Auch finden Treffen der Sicherheitschefs beim BKA statt. Man kennt sich, hatte dieselben Schulungen, hat denselben Feind. Der kleine Dienstweg wird zum Trampelpfad.

Die Bonner Staatsanwaltschaft stieß bei ihren Telekom-Ermittlungen auf Unterlagen über einen Security-Arbeitskreis, dem die Sicherheitschefs von mindestens sieben Konzernen angehörten. Auch "Notfall-Erreichbarkeiten" waren notiert. "Zwischen diesen Firmen könnte ein Datenaustausch auf Arbeitsebene stattgefunden haben", notierte ein BKA-Kommissar. Auch entdeckten die Ermittler bei Steininger Stellenausschreibungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und bei der Telekom Hefte mit streng vertraulichen Berichten über angebliche Treffen mit Verbindungsbeamten des BKA im Ausland. Der "BND-Kontakt", notierte das BKA, sei von der Telekom "hinsichtlich Kooperationsbereitschaft und Ausbaufähigkeit" bewertet worden. Der Sachbearbeiter bei der Telekom sei vermutlich ein Ex-Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen.

Aus Kooperation ist Kumpanei geworden. "Ich wusste so gut wie nichts von denen, außer, dass sie auf unserer Gehaltsliste standen", sagte Ex-Telekom-Chef Ron Sommer über die Sicherheitsleute. Sicherheitsabteilungen sind fürs Grobe zuständig. Sie müssen beim Kampf gegen die vielen Feinde funktionieren, erfindungsreich und erfolgreich sein, aber immer rechtsstaatlich. Schließlich werden die Mitarbeiter für ihr im Wortsinn umfassendes Wissen gut entlohnt.

Eine Kontenauswertung des BKA zeigte, dass Steininger nach seinem Ausscheiden bei der Telekom erst 578.000 Euro und dann 408.311 Euro erhalten hat. Die Kölner Kanzlei Oppenhoff & Partner hat dazu in einem Prüfbericht für die Telekom notiert, bei Steiningers Abfindung bestehe der "Eindruck einer großzügigen Handhabung". In den Ermittlungsunterlagen findet sich der Hinweis Steiningers, er übernehme im Falle des Falles die "politische Verantwortung" für das, was bei der Telekom schiefgelaufen sei. Im Gegenzug müsse die Telekom seine Existenzgrundlage sichern.

(SZ vom 14./15.11.2009/mel)



Aus: "Räuber und Gendarm" (13.11.2009)
Von Hans Leyendecker und Klaus Ott
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/102/494439/text/

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« Reply #278 on: December 01, 2009, 12:29:01 PM »

Quote
[...] Angestellte von Edeka-Märkten des Unternehmens Simmel aus Grüna in Sachsen sollen laut einem Bericht des Magazins Focus von Privatdetektiven bespitzelt worden sein. Die Gewerkschaft Verdi habe Strafanzeige angekündigt. Detektive hätten heimlich Hausbesuche bei krankgemeldeten Mitarbeitern vorgenommen und nach Schichtende die Privatautos kontrolliert. Wenn Mitarbeiter sich weigerten, den Wagen zu öffnen, hätten sie gedroht, die Polizei zu rufen und darauf hingewiesen, dass dies sicherlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben würde, sagte ein Detektiv dem Bericht zufolge.

Die Hamburger Edeka-Zentrale hat laut Mitteilung den Magazin-Bericht zur Kenntnis genommen und  angekündigt, die darin erhobenen Behauptungen "schnellstmöglich" aufzuklären. Die Prüfung der Vorgänge habe bereits begonnen. Aufsichtsratsvorsitzender Peter Simmel betonte am gestrigen Sonntag, dass er die Widerlegung der vom Focus erhobenen Vorwürfe "aktiv und transparent angehen werde". Das Unternehmen hat sich unter anderem zum Leitbild gesetzt: "Jeder Mitarbeiter ist eine Persönlichkeit. Wir pflegen tagtäglich einen respektvollen Umgang mit gegenseitiger Wertschätzung und Achtung."

Voriges Jahr war die Einzelhandelskette Lidl durch einen Bericht des Magazins Stern in die Schlagzeilen geraten. Lidl-Mitarbeiter waren in zahlreichen Filialen systematisch per Videokameras bespitzelt worden, außerdem wurden Details aus ihren Privatleben protokolliert. Der Discounter kündigte an, bis auf Weiteres auf Videoüberwachung zu verzichten. Der Stern hatte seinerzeit auch berichtet, dass Lidl kein Einzelfall sei und dabei neben Edeka den Discounter Plus ins Visier genommen. Edeka dementierte damals, Mitarbeiter zu bespitzeln.

Solche Fälle sowie die Erkenntnisse über die Vorgänge bei der Deutschen Bahn, die Mitarbeiter flächendeckend überwacht hatte, ließen Forderungen nach einem neuen Arbeitnehmerdatenschutz laut werden. Bundesjustizministerin Sabine Leuttheuser-Schnarrenberger hat bereits eine Gesetzesinitiative angekündigt. (anw/c't)

Quote
30. November 2009 12:54
Wenn mir einer das Auto filzen will, dann hole ICH die Polizei ...
Oberguru (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.04)

... und dann hat der sich gefälligst bei der Polizei zu
rechtfertigen, mit welchem Recht er mir das Auto filzen will - und
eine Strafanzeige kann er auch gleich noch einstecken!

Quote
30. November 2009 13:03
Dann sollte man mal ueberlegen
DrNihil (mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.08)

warum das die schlauen AN nicht getan haben?

vielleicht haben sie doch was mitgehen lassen? hmmm

verdaechtig, verdaechtig





Quote
30. November 2009 10:15
Leitbild
von Braun (mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.00)

Das Unternehmen hat sich unter anderem zum Leitbild gesetzt: "Jeder
Mitarbeiter ist eine Persönlichkeit. Wir pflegen tagtäglich einen
respektvollen Umgang mit gegenseitiger Wertschätzung und Achtung."

Was herrschen da für verheerende Arbeitsumstände, wenn man sowas
schon "offiziell" als Leitbild extra hinschreiben muss? *gruselig*

v.B.


Quote
30. November 2009 10:46
"Jeder Mitarbeiter ist eine Persönlichkeit..."
sigi714 (162 Beiträge seit 23.11.07)

...und da man möglichst viel über die Persönlichkeit seiner
Mitarbeiter erfahren möchte schickt man ihnen halt einen Detektiv
nach Hause. Man kann ja nicht alles selbst machen. Ist doch nett ;-)

SCNR
sigi714



Aus: "Erneut Spitzelvorwürfe gegen Einzelhandelskette" (30.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erneut-Spitzelvorwuerfe-gegen-Einzelhandelskette-871922.html

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« Reply #279 on: December 21, 2009, 10:29:46 AM »

Quote
[...] Berlin (ots) - Die Bundesregierung hat zugegeben, dass bis 1990 Post aus der DDR von westdeutschen Behörden kontrolliert worden ist. In einer dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegenden Regierungsantwort auf eine kleine Anfrage der Linkspolitikerin Petra Pau heißt es, verantwortlich dafür seien nach der so genannten Interzonenüberwachungsverordnung vom 9. Juli 1951 die Zollbehörden gewesen. Die Deutsche Post der DDR musste demnach alle Poststücke entsprechend "vorführen", wenn sie "dem Anschein nach Waren enthielten", schreibt die in Berlin erscheinende Zeitung unter Bezug auf die Regierungsantwort. Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CDU) schrieb an Pau: "Es ist davon auszugehen, dass Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober kontrolliert wurden." Formal gültig war die Verordnung laut Bundesregierung sogar bis zum 31. Dezember 1991. Pau sagte dem "Tagesspiegel", sie sei "fassungslos, dass es für diese Überwachung noch nicht einmal ein Gesetz gab, sondern dass auf Grund einer Verordnung so weitreichende Eingriffe in das Postgeheimnis vorgenommen worden sind". Sie kritisierte, dass die Bundesregierung nicht in der Lage sei, Auskunft zur Zahl der Betroffenen zu geben, deren Sendungen geöffnet oder gar beschlagnahmt wurden. Die Regierung rechtfertigt sich laut "Tagesspiegel", die Vorgänge lägen zu lange zurück, um Fragen nach der Zahl der Betroffenen, der Häufigkeit der Kontrollen sowie zur Zahl der beschlagnahmten und geöffneten Sendungen zu beantworten. "Dienststellen, bei denen entsprechende Aufzeichnungen möglicherweise geführt wurden", seien aufgelöst worden.


Aus: "Der Tagesspiegel: Bundesregierung gibt systematische Kontrolle von Post aus der DDR zu" (20.12.2009)
Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-12/15746079-der-tagesspiegel-bundesregierung-gibt-systematische-kontrolle-von-post-aus-der-ddr-zu-007.htm

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« Reply #280 on: December 21, 2009, 10:45:47 AM »

Quote
[...] Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Begründung der Ankläger: Es würde Beweismaterial vorgelegt werden, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Dabei handelt es sich offenbar um aufgezeichnete Handy-Telefonate, Textnachrichten. Sogar der E-Mail-Verkehr der Klima-Aktivisten soll abgefangen worden sein. Dänische Zeitungen jedenfalls gehen fest davon aus, dass die Sicherheitsbehörden in ihrem Land zur Kontrolle der Protestierenden auch auf solche Mittel zurückgreifen.

"Das ist die Art von Umgang, an dem wir uns seit geraumer Zeit gewohnt haben", klagt Tom Kucharz, einer der Sprecher von Climate Justice Now!, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.

Die Aktivisten gehen davon aus, dass die dänischen Behörden von ihren deutschen Kollegen tatkräftig unterstützt werden. "Die EU-Gesetze sehen diese grenzübergreifende Zusammenarbeit ja genau vor", kritisiert Kucharz

[...] Mit ihrer Überwachung reagieren die Ermittlungsbehörden auf die mobile Aufrüstung der Protestbewegung. Die Aktivisten werden dank Handys extrem flexibel und unberechenbarer - nicht nur in Kopenhagen.

In den USA sorgte in der Anti-Globalisierungsbewegung der Fall eines 41-jährigen Aktivisten aus dem New Yorker Stadtteil Queens für Empörung. 16 Stunden lang durchsuchte das FBI im Oktober das Haus des Aktivisten. Die Behörden werfen ihm vor, Protestierende am Rande des G-20-Gipfels im September in Pittsburgh über auf Handys empfangbare Nachrichten so geleitet zu haben, dass sie sich einer Verhaftung entziehen konnten. Der Mann soll von einem Hotelzimmer aus über Twitter Informationen über die Polizeitaktik weitergegeben haben.

Inwieweit Social Networks und Nachrichtendienste wie Twitter von US-Sicherheitsbehörden überwacht und ausgewertet werden, will die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation derzeit mit Anfragen an CIA, FBI und Co. klären - und mit einer flankierenden Beschwerde vor Gericht.

...

http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=10051 :

Quote
yato, 18.12.2009

Europa, Dänemark und unsere Demokratie hier hat einen guten Ruf vor der Welt zu verlieren. Wie wollen wir Staaten wie China und Iran die Vorzüge der Demokratie vermitteln, wenn wir selbst als Vorbild so ein klägliches Bild an die Welt liefern, das sich kaum von Staaten unterscheidet, die wir kritisieren. ...


Quote
Olias, 18.12.2009

BigBrother, Feldversuch 2
Mal wieder ein praktisches Beispiel dafür, wie sehr sich die Antiterrorgesetze für innenpolitische Angegelegenheiten einsetzen lassen, die mit Terror so rein gar nichts zu tun haben.

Nach Heiligendamm (Beschlagnahme von Rechnern, Sturm auf die Hamburger Hauptpost) sehe ich hier den zweiten Feldversuch. Zielsetzung: wie halte ich den politischen Bürger fern und klein.


Quote
Zweck-Los, 18.12.2009

Something is rotten in the state of Denmark...
Liebe Demonstranten und Mitbürger, bitte lasst doch für alle Zukunft euer Handy bei Demonstrationen zuhause. Ab 2010 besser auch eure neuen Personalausweise (wg. dem RFID-Chip). Schon ein schwarzes Schaf unter euch wird sonst eure Anwesenheit bei den Sicherheitskräften verpfeiffen. Das sollte mal jedem klar sein, dass aufgrund der hervorragenden Vorratsdatenspeicherung später alles interaktiv sein wird, dein Bewegungsprofil, deine Kontakte, und wenn die Schlapphüte mit ihrem Laptop klarkommen, wirds richtig eng für dich. Ich danke der deutschen Polizei für die grosszügige Übermittlung ihrer sensiblen Daten an die die dänische Polizei und der Weltöffentlichkeit. Denn du bist Terrorist ;-)


Quote
"Demokratur"....


Quote
Zitat von Bruddler II Beitrag anzeigen
Nichts gegen Demonstranten, egal ob dafür oder dagegen. Das ist ok.

Nicht ok sind jedoch Aktionen krimineller Aktivisten, die von Event zu Event reisen und dies zu ihrem Lebensinhalt gemacht haben. Da hilft nur hartes Durchgreifen und ab hinter Gitter...

Hallo,

Kein Mensch diskutiert hier darüber, ob kriminelle Aktivisten bestraft gehören oder nicht. Aber jeder Laie erkennt, dass das Gros der Menschen, die in Kopenhagen demonstrieren, friedliche Absichten hat.

Wenn man sich als lupenreine Demokratie bezeichnet, dann geht man so nicht mit Demonstranten um und der Überwachungswahn, der ja auch in Deutschland immer größer wird, gehört eben dazu.

Ich merke nur, dass sich die Geschichte insoweit wiederholt, dass man sich überhaupt nicht fragt, WARUM die Leute so energisch demonstrieren, WARUM wieder Autos brennen, was sicher falsch ist.

Als freiheitliche Demokratie kann man das nicht bezeichnen - eher als "Demokratur"...


Quote


Quote
Zitat von Bruddler II Beitrag anzeigen
Nichts gegen Demonstranten, egal ob dafür oder dagegen. Das ist ok.

Nicht ok sind jedoch Aktionen krimineller Aktivisten, die von Event zu Event reisen und dies zu ihrem Lebensinhalt gemacht haben. Da hilft nur hartes Durchgreifen und ab hinter Gitter...

Was heißt denn für Sie "kriminell"? Ist Protest schon für Sie "kriminell"?

Ich könnte mir keinen besseren Lebensinhalt vorstellen ...
Aber scheinbar darf der Protest nicht nachhaltig bzw. organisiert sein, denn das wäre ja "kriminell" - "ab hinter Gitter"!

In welcher Welt leben Sie eigentlich?

...



Aus: "Weltklimagipfel - Demonstranten klagen über Handy-Überwachung"
Aus Kopenhagen berichtet Gerald Traufetter (18.12.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,667974,00.html

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« Reply #281 on: December 29, 2009, 07:36:49 PM »

Quote
[...] Stand gestern noch in den Parteien eine breite Ablehnungsfront zum Thema Nacktscanner, so bröckelt diese zumindest in den Regierungsparteien so langsam ab.  Nach Informationen der "Rheinischen Post"  sind führende Politiker von Union und FDP bereit, ihren Widerstand aufzugeben, sofern die Persönlichkeitsrechte von Flugpassagieren bei der Durchleuchtung gewahrt bleiben.  Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte, er halte es für "durchaus möglich, die Vorkehrungen so zu treffen, dass die Intimsphäre gewahrt bleibt". Schon seit einem Jahr testet die Bundespolizei die Nacktscan-Technik. Die Anzeige der Geräte könnte so modifiziert werden, dass der Schutz der Intimsphäre stärker berücksichtigt wird.

Auch die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gisela Piltz  betonte gegenüber der RP, dass sich die bisherige Ablehnung  ihrer Partei auf die erste Generation der Geräte bezogen habe.  "Wenn die Würde des Menschen gewahrt wird, müssen wir zur Sicherheit der Passagiere auch in solche Systeme investieren", sagte Piltz.

Demgegenüber äußerte sich des Leiters des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert kritisch. Weichert, der den Grünen angehört, gilt bundesweit als einer der profiliertesten Datenschützer. Ein flächendeckender Einsatz von Nacktscannern bei Kontrollen an Flughäfen wäre nach seiner Auffassung unverhältnismäßig. Die Forderung nach dieser Art der Untersuchung von Flugpassagieren gehe in die falsche Richtung. Der Sicherheitsgewinn sei minimal, kritisierte Weichert am Dienstag in Kiel. Das sichere Erkennen von Sprengmitteln sei damit nicht möglich. Es werde aber massiv in das Persönlichkeitsrecht aller gescannten Flugpassagiere eingegriffen.

Größere Lücken scheint es ohnehin offenbar bei den normalen Kontrollen zu geben. So soll der Attentäter Umar Abdulmutallab amerikanischen Presseberichten zufolge ohne gültigen Pass an Bord gewesen sein. (as)

Quote
29. Dezember 2009 14:07
200g Plastiksprengstoff kann man auch in den After stecken
Zonendödel (mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.01)

Wenn man eh drauf geht, dann ist es egal, wo das Zeug gezündet wird.

Und dagegen hilft auch kein Nacktscanner, höchstens ein
Kernspinntomograph. Also
kommt man vor dem Fliegen noch in die Röhre.


Quote
29. Dezember 2009 14:10
Nacktscanner? Quatsch! Nacktflieger!
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

Und alle Flugpassagiere werden unter einer Desinfektionsdusche
durchgetrieben, bevor sie betäubt werden und in fenster- und
sitzfreie Frachträume gestapelt werden.

Die Bordkarte kann leicht mit Tüdeldraht an der großen Zehe befestigt
werden.

Spart Geld für das Inflight-Entertainment, keine Saftschubsen mehr
nötig, bessere Platzausnutzung bei optimaler Packungsdichte

...

Es geht überhaupt nicht um "Sicherheit". Ging es bei all diesen
Gesetzesverbrechen nach 2001 auch nie. Es geht nur um die
schleichende Abschaffung jedweder Menschenrechte, von Würde ganz zu
schweigen.

Im Taxfree-Bereich jedes Flughafens kann man problemlos Rasierklingen
und hochprozentige und daher brennbare Alkoholika erwerben ...
Das hat noch niemanden irgendwie interessiert.


Quote
29. Dezember 2009 14:12
Leute im Bundestag wichtiger als Flugpassagiere
Alita, s.grenzdoerffer----.de (773 Beiträge seit 14.06.00)

Ich finde, der Bundestag sollte als erstes das Recht haben, durch
Nacktscanner geschuetzt zu werden. Bei so vielen wichtigen Leuten
dort.


Quote
29. Dezember 2009 17:27
Tempolimit auf Autobahnen JETZT
Fanta (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.00)

wie viele Leben könnten gerettet werden? Jährlich! Niemand verliert
seine Würde, wenn auf deutschlands Autobahnen nur 120 oder 130 km/h
gefahren wird.
Aber die hohe Politik schafft lieber Symbole. Tote sind ihnen
scheissegal!


Quote
29. Dezember 2009 18:05
ich werde mit einem STÄNDER durch die Kontrolle gehen!
G-Punkt (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

...



Aus: "Meinungsumschwung bei Nacktscannern" (29.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Meinungsumschwung-bei-Nacktscannern-893466.html

-.-

Quote
[...] Der Einsatz von Körperscannern bei Flügen in die USA beginnt in den Niederlanden bereits in wenigen Tage. Das kündigte Innenministerin Guusje ter Horst am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Den Haag an. Spätestens in drei Wochen müssen auf dem internationalen Flughafen Schiphol sämtliche Passagiere, die in die USA fliegen wollen, durch einen der Nacktscanner gehen.

Die Entscheidung sei in enger Abstimmung mit den US- Sicherheitsbehörden als Reaktion auf den Versuch eines Attentäters getroffen worden, ein am 25. Dezember in Amsterdam gestartetes US-Passagierflugzeug zu sprengen, sagte Ter Horst.

...

Quote
evolutionnow, vor 4 Stunden, 47 Minuten

"Die Ministerin bezeichnete es als besorgniserregend, dass trotz der Hinweise auf den mutmaßlichen Attentäter Umar Faruk Abdulmutallab dieser ungehindert in Amsterdam das Flugzeug in die USA habe besteigen können. "Das zeigt eindrucksvoll, dass die wahllose Anhäufung von millionenfachen Daten offensichtlich keinen Zusatz an Sicherheit bedeutet." Angesichts der Fülle von Informationen würden derart konkrete Hinweise offenbar nicht richtig eingeordnet."

soviel auch zur vielgepriesenen vorratsdatenspeicherung. ...


...


Aus: "Niederlande starten Nacktscanner-Kontrollen" (30.12.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1635401/

« Last Edit: December 31, 2009, 09:34:48 AM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #282 on: January 13, 2010, 08:06:37 PM »

Quote
[...] Das Entwürdigende am elektronischen Entkleidungs-Verfahren ist aber seine Massenhaftigkeit. Es findet statt ohne jeglichen Verdacht, es trifft jeden.

[..] Die Erregung in der Politik über die geplante Scannerei ist nur noch halb so groß wie vor einem Jahr. Aus der einhelligen Ablehnung ist ein "Schaun mer mal" geworden. Das Wort "nackt" wird von den Sicherheitspolitikern zunehmend vermieden.

Es findet eine terminologische Verharmlosung statt - zur Vorbereitung der Einführung der Geräte. Das Nacktscanning heißt jetzt Körperscanning; die Intimität soll, heißt es, gar nicht mehr gezeigt werden. Man hört die Botschaft, es fehlt der Glaube. Mit solchen Ankündigungen wird der Eingriff bagatellisiert. Ähnliches geschah seinerzeit beim Lauschangriff: Zur Vorbereitung der Zustimmung wurde er in "akustische Wohnraumüberwachung" umgetauft.

Es gibt in der Sicherheitspolitik eine Veralltäglichung des zunächst Unvorstellbaren: Wer hätte vor 25 Jahren geglaubt, dass die Polizei eines Tages ganz legal in Wohnungen einbrechen und dort elektronische Wanzen anbringen darf? Wer hätte gedacht, dass dem Lausch- der Spähangriff und dann auch noch der Zugriff auf die Computer folgen würde?

Nirgendwo werden aus Absurditäten so schnell Normalitäten wie auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Präventive Logik ist expansiv. Sie nimmt auch auf Schamgefühle wenig Rücksicht. Die Bürger haben sich, weil ihnen Sicherheit mit Recht wichtig ist, bisher viel gefallen lassen. Es gibt Grenzen. Wenn der Staat zu weit geht, geht er zu weit.

...



Aus: "Die terminologische Verharmlosung" SZ, woja (30.12.2009)
Aus einem Kommentar von Heribert Prantl
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/560/498847/text/6/

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« Reply #283 on: January 20, 2010, 10:02:13 AM »

Quote
[...] Die US-Bundespolizei FBI hat einem Zeitungsbericht zufolge zwischen 2002 und 2006 unter Vorspiegelung dringlichen Terrorverdachts rechtswidrig auf rund 2200 Verbindungsdaten von Telefongesprächen zugegriffen und diese ausgewertet. Das berichtet die Washington Post unter Berufung auf ihr zugespielte Briefe und E-Mails.

Die Ermittler sollen sich laut Bericht zunächst mit dem Hinweis auf Notfälle an US-Telekommunikationsanbietern gewandt haben, um Informationen darüber zu erhalten, wann ein Verdächtiger von wo aus mit wem kommuniziert habe. Als ein Teil der betroffenen Unternehmen im Nachhinein offizielle Autorisierungsschreiben in Form der sogenannten National Security Letters verlangte, seien diese Briefe zur Abfrage von Verbindungsdaten und anderen persönlichen Nutzerinformationen in mehreren Fällen von der Polizeibehörde selbst als Blanko-Vollmachten ausgestellt worden.

Eine FBI-Justiziarin hat laut der Zeitung eingeräumt, dass die Strafverfolger mit dieser Praxis gegen das im Electronic Communications Privacy Act garantierte Telekommunikationsgeheimnis verstoßen hätten. Man habe die Anforderungen nach den Verbindungsdaten nicht auf diese Weise stellen dürfen. Die Ermittler hätten die Bereitschaft von TK-Unternehmen ausgenutzt, bei Gefahr im Verzug unverzüglich und zunächst ohne entsprechendeDokumente Informationen und gespeicherte Daten herauszugeben. Auch bei den später teils nachgereichten Autorisierungen habe es sich um "keine gut durchdachte" Idee gehandelt. Die rechtswidrige Praxis sei 2007 definitiv eingestellt worden.

Das US-Justizministerium hat dem FBI in Untersuchungen wiederholt den Missbrauch von Anti-Terror-Befugnissen insbesondere im Umgang mit dem Instrument der National Security Letters nachgewiesen. In hunderten Fällen haben die Ermittler den Begutachtungen zufolge gegen die gesetzlichen Auflagen oder interne Richtlinien verstoßen. So sollen die Agenten etwa mehr Daten als zulässig eingesammelt oder auf Auskünfte auch ohne richtige Vollmacht bestanden haben. Von den illegalen Datenabfragen betroffen gewesen sein sollen auch die Verbindungsinformationen von Journalisten der Washington Post sowie der New York Times. Auch über behördeninterne Bedenken und Versuche zu deren Überwindung legt der Report Zeugnis ab. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Bericht: FBI verschaffte sich illegal Zugang zu Telekommunikationsdaten" (19.01.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-FBI-verschaffte-sich-illegal-Zugang-zu-Telekommunikationsdaten-908420.html

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« Reply #284 on: January 21, 2010, 09:38:17 AM »

Quote
[...] Umstrittene Passagen des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sollen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) überprüft werden. Zu diesem Zweck hat die Wiener Gemeinderätin Marie Ringler (Grüne) den EGMR angerufen, nachdem ihre Individualbeschwerde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden war.

Das im Dezember 2007 neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr; eine Information der Betroffenen ist ebenso wenig vorgesehen, wie die Löschung der erhobenen Daten.

Gegen diese überraschend und ohne Vorberatung im Nationalrat durch die Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP beschlossenen Änderungen hatten Netzbetreiber, Oppositionspolitiker, Juristen und andere Personen Individualbeschwerden beim VfGH erhoben. Dieser lehnte jedoch die Bearbeitung ab. Die Beschwerdeführer sollten zuerst Rechtsmittel gegen konkrete Auskunftsersuchen der Polizei erheben. Da Betroffene über ihre Überwachung aber nicht informiert werden, könnten sie im Fall des Falles auch keine Rechtsmittel ergreifen, meint Ringler. Sie wirft daher der Republik Österreich vor, das in Art 13 EMRK verbriefte Recht auf wirksame Beschwerdemöglichkeiten nicht zu gewähren.

Im Verfahren Ringler gegen Österreich soll der EGMR aber auch das SPG selbst inhaltlich prüfen: Die umstrittenen Bestimmungen in Paragraph 53 SPG seien nicht ausreichend präzise formuliert. Dadurch fehle der Schutz vor willkürlicher behördlicher Inanspruchnahme der Befugnisse, womit das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art 8 EMR) verletzt werde. Zudem wird bemängelt, dass entgegen der Rechtsprechung des EGMR weder angemessene Garantien und Vorkehrungen noch eine wirksame Kontrolle vorgesehen seien.

Update: Gegen das SPG ist beim EGMR eine zweite Beschwerde anhängig. Sie wurde von einer Reihe von Juristen, Ärzten und Unternehmern eingebracht, darunter auch der ehemalige liberale Nationalratsabgeordnete Alexander Zach. In dem von Mitarbeitern des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte mitverfassten Antrag werden im Wesentlichen ähnliche Argumente wie von Ringler bemüht.

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Aus: "Österreich: Sicherheitspolizeigesetz vor Menschenrechtsgerichtshof [Update]" Daniel AJ Sokolov (20.01.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Sicherheitspolizeigesetz-vor-Menschenrechtsgerichtshof-Update-909383.html

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