[...] In der DDR waren Brief- und Fernmeldegeheimnis in der Verfassung verankert. So tief verankert, dass alle aus dem Ausland kommenden Briefe gefilzt wurden, um darin neben Geld und systemkritischen Schriften vor allem Kassetten zu finden.
Wozu die gebraucht wurden? Na um wiederum all die Telefonate aufzeichnen zu können. Die Inlandsproduktion von Tonbändern und Kassetten reichte hierzu bei weitem nicht aus. Bereits das war eine frühe Form der "Vorratsdatenspeicherung", denn Zeit, das Aufgezeichnete noch alles anzuhören, hatten die Stasi-Beamten oft gar nicht.
Nun wissen wir ja: Die DDR war böse, weil eine Diktatur. Bei uns ist das natürlich alles ganz anders. Alleine schon, weil wir nicht Hunderttausende Stasi-Beamte zur Verfügung haben – Bundeskriminalamt (BKA), Verfassungsschutz und Geheimdienste müssen mit weit weniger Personal auskommen. Und außerdem sind bei uns Brief- und Fernmeldegeheimnis tief in der Verfassung verankert. Ach so, richtig, das waren sie in der DDR ja gleichfalls ...
Gutes Personal ist heute kaum mehr zu finden ...
Na gut, das Argument mit der Verfassung war wohl ein Schuss in den Ofen, denn gerade um die zu schützen, wird ja üblicherweise abgehört. Bleibt das leidige Personalproblem. Auf den "Lauschangriff", das Abhören von Telefone oder Wohnungen, ist die Polizei hierzulande nämlich gar nicht so besonders versessen, denn das ist nicht so prickelnd, wie man nach dem Genuss eines Spionageromans denkt, sondern eine höchst öde, langweilige Tätigkeit, und wurde gerichtlich immer weiter eingeschränkt. Trotzdem wurden im Jahr 2004 bereits über 40.000 Fernsprechteilnehmer abgehört.
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https://berlin.ccc.de/wiki/Telekommunikations%C3%BCberwachung]
Wer keine Armee von Stasibeamten hat, muss rationalisieren, sich an Computer heranmachen. Die verarbeiten alles schon digital, das kann prima gespeichert werden. Dann muss man nur noch "anzapfen".
Dafür gibt es verschiedene Methoden. Eine davon ist, eine Hausdurchsuchung anzuordnen und alle Computer und Datenträger der Zielperson mitzunehmen. Das Unangenehme dabei: Eine Hausdurchsuchung bekommt man zwar bei einem Richter deutlich leichter genehmigt als einen Lauscheinsatz, aber sie ist nicht unbemerkt durchzuführen.
Heimliche Hausdurchsuchungen sind nicht erlaubt
In Abwesenheit der Bewohner eine Wohnung zu durchsuchen, ist zumindest der normalen Polizei in Deutschland nämlich bislang nicht gestattet und der Geheimdienst, der so etwas kann, darf in Deutschland normalerweise gegen die eigenen Bürger wiederum nicht agieren.
Das klappte beim ollen Erich (Honecker und vor allem Mielke) noch besser, wo die Stasi selbst gegen die eigene Bevölkerung aktiv sein durfte. In Ermangelung ausländischer Spione tat sie das sogar bevorzugt, weil in dem zweiten deutschen Staat in den späten Jahren einfach nichts für Fremde Interessantes mehr zu erspitzeln war.
Die Stasi konnte ungestört in der Wohnung werkeln, während der Bürger "auf Arbeit" war, solange dort kein Hund protestierte und die Nachbarn auf die Schlapphüte aufmerksam machte. Wenn dabei mal eine Blumenvase zu Bruch ging oder der Bespitzelte an kleinen Dingen merkte, dass in seiner Abwesenheit jemand in der Wohnung gewesen war: Umso besser! Gezielt Paranoia erzeugen (genannt "zersetzen") gehörte bei der Stasi zum Geschäft: Wer niemandem mehr trauen kann, plant keine Revolution mehr.
Erhaltene Briefe unterliegen nicht dem Briefgeheimnis
Doch unsere Behörden sind keinesfalls hilflos, wenn es ums Schnüffeln in fremden Leben und Daten geht. Zwar muss eine reguläre Hausdurchsuchung in Anwesenheit des Betroffenen abgewickelt werden, weshalb die Beamten üblicherweise zu nachtschlafender Zeit oder frühmorgens an der Tür klingeln: Ist das Zielobjekt erst mal in der Arbeit, ist es für die Hausdurchsuchung nach bundesdeutschem Recht zu spät. Und kommt der Betroffene heim und sieht drei Polizeiautos vor dem Haus, könnte er auf die Idee kommen, doch erstmal ganz dringend seine Oma besuchen zu müssen – schon ist es wieder nichts mit der Hausdurchsuchung.
Der große Vorteil der Hausdurchsuchung für die Behörden ist jedoch, dass die so erbeuteten Daten uneingeschränkt verwertbar sind – es gilt hier kein Brief- oder Fernmeldegeheimnis. Das betrifft nämlich nur Briefe und E-Mails, die noch unterwegs sind.
Ja, Briefe im Postzentrum zu öffnen und zu lesen, so wie früher in der DDR, das ist im heutigen Deutschland klar verboten. Briefe, die bereits geöffnet und gelesen zuhause herumliegen – ob nun mit subversivem, erotischem oder banalen Inhalt – die dürfen bei einer richterlich genehmigten Hausdurchsuchung sehr wohl beschlagnahmt und polizeilich ausgewertet werden. Hiervor schützt kein Persönlichkeitsrecht und kein Briefgeheimnis!
E-Mail: Leichter beschlagnahmt als abgehört
Ebenso verhält es sich mit Faxen und E-Mails: Sobald sie beim Empfänger angekommen sind, unterliegen sie nicht mehr dem Brief- oder Fernmeldegeheimnis. Statt sich eine problematische Abhörgenehmigung zu beschaffen, um die E-Mails mühsam "live" mitzuschneiden, ist es also viel einfacher für die Polizei, den Computer mit den empfangenen E-Mails bei einer Hausdurchsuchung mitzunehmen, wie dieser Tage ein Kritiker der Online-Durchsuchung feststellen musste, der diese für technisch nicht realisierbar hält – die Polizei dachte offensichtlich genauso. [=>
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29121/1.html ...Am Dienstag um 7.30 Uhr morgens klingelte es bei Burkhard Schröder an der Wohnungstür.]
Die erbeutete Hardware wird üblicherweise erst nach Jahren wieder zurückgegeben. Solange kann die Polizei diese selbst nutzen und in Ruhe nach bereits gelöschten Daten untersuchen. Außerdem kann der Heimgesuchte nicht mehr arbeiten und am E-Mail-Verkehr teilnehmen, wenn er kein Geld für neue Hardware hat – und natürlich sind all seine Kontakte und Passwörter kompromittiert, wenn er keine sehr gute Verschlüsselung aller Daten auf dem Rechner benutzt.
Eine andere wirksame Methode ist, sich über einen Hack oder auf dem Rechtsweg den Datenverkehr der Zielperson anzueignen, sprich: alle eingehenden Mails an sich umzuleiten. Das geht beispielsweise, indem die Internet-Domain der Zielperson über Missbrauch des Markenrechts oder DNS-Manipulation gekapert wird. So arbeiten Phisher und Abmahnanwälte und die Bezirksregierung Düsseldorf ebenso. Auf die Art können sich selbst normale Unternehmen fremde Daten beschaffen, nicht nur die Polizei und Staatsanwaltschaft.
Abhören klappt nur, wenn der Abgehörte nichts merkt ...
Beide Methoden – Hausdurchsuchung und Domain-Umleitung – werden jedoch zumindest der Zielperson auffallen, die dann, wenn sie wirklich kriminell ist, die wichtigen Kontakte über andere Wege informiert. Polizei und Verfassungsschutz erwischen dann nur noch Zufallsbekannte. Zudem ist die Domain-Umleitung bei ihrer praktischen Umsetzung über den Rechtsweg als Raub fremden Eigentums zu betrachten und damit für Sicherheitsbehörden problematisch.
Die Behörden wollen folglich unbemerkt abhören können, doch nicht altmodisch manuell analog durch Anzapfen der Leitung und Beamte, die mithören und -stenografieren, sondern modern automatisch digital.
Es gibt daher zwei neue Methoden, an die gewünschten Daten heranzukommen, die oft verwechselt werden, beide die Privatsphäre tangieren, jedoch technisch ganz unterschiedliche Dinge betreffen: Die Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung.
Vorratsdatenspeicherung: Die Jäger und Sammler
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) hat nichts mit dem Kartoffelkeller oder dem Einkaufszettel für Aldi zu tun. Vielmehr werden hierbei nun EU-weit zwar nicht die Inhalte von Telefonaten, Faxen, Short Messages und E-Mails gespeichert, sondern "nur" die Verbindungsdaten. Auf den ersten Blick klingt das harmlos. Die Daten werden zunächst einmal "nur" gesammelt, "nur" ein halbes Jahr aufbewahrt und "nur" auf Anforderung von Behörden herausgerückt.
Doch ist es keineswegs nebensächlich, wer mit wem telefoniert, gefaxt, gesimst oder gemailt hat. Wenn jemand dreimal die Woche bei den Anonymen Alkoholikern anruft, müssen dessen Gespräche nicht belauscht werden, um auf deren Inhalt zu schließen. Anrufe bei 0900-666666 dürften wiederum kaum das Wetter zum Inhalt haben. Und wer eine Geliebte hat, möchte sicher nicht eines Tages wegen der 40 SMS zur Rede gestellt werden, die da so pro Woche hin und her wechseln.
Zudem werden nicht nur die gewählten Telefonnummern und die der Anrufer gespeichert, sondern ebenso die Vertragsdaten und Standorte eines Handys. Die Behörden können also noch nach einem halben Jahr nachsehen, wo Sie sich an einem bestimmten Tag aufgehalten haben, wenn Sie Ihr Handy eingeschaltet bei sich hatten.
"Ich weiß, mit wem Du letzten Sommer telefoniert hast..."
Die Vorratsdatenspeicherung ist zunächst einmal ein Problem für die Telekommunikationsanbieter, die auf einmal alle Daten erheblich länger als bislang üblich vorhalten und auf für die Behörden zugänglichen Schnittstellen anbieten müssen. Das kostet Geld und macht das Telefonieren, Faxen und Mailen teurer, denn natürlich werden die neu entstehenden Kosten auf die Kunden umgelegt.
Diese Kosten können enorm sein, denn schafft ein Provider es nicht, die Verbindungsdaten die vorgeschrieben sechs Monate aufzubewahren, kann ihn das 500.000 € kosten, so Werner Hülsmann vom FiFF. Und es ist technisch nicht wirklich erforderlich: Ein sogenannter "Quick Freeze", die digitale Variante einer Fangschaltung reicht, um die konkreten Verbindungsdaten eines Verdächtigten festzuhalten.
Hierzu frieren die Behörden per "Knopfdruck" genau diese gerade aktuellen Verbindungsdaten ein, um sie vor der Löschung zu bewahren – was bereits ohne den richterlichen Beschluss möglich wäre. Später können diese Daten dann nach der richterlichen Genehmigung beim Provider abgerufen werden, ohne wie bei der Vorratsdatenspeicherung eben gleich alle Daten mit dem zugehörigen Missbrauchsrisiko und hohem technischen Aufwand aufzubewahren. Und zudem noch ohne das Risiko, nachher die "Nadel im Heuhaufen" suchen zu müssen, indem aus den Milliarden von Daten mühselig die eine Verbindung herausgefiltert wird, die eigentlich gesucht ist.
Ebenso problematisch ist es sicherzustellen, dass die Daten weder von den Behörden zu anderen als den vorgesehenen Zwecken angefordert und benutzt werden – beispielsweise um einen Mitarbeiter innerhalb der Behörden zu finden, der Journalisten mit Interna versorgt –, noch Dritte Zugriff auf die Daten erhalten.
Den Bock zum Gärtner gemacht?
Wenn man bedenkt, dass die Deutsche Telekom gerade erst mehrfach in den Schlagzeilen war, weil sie einerseits ihre Mitarbeiter und deren Kontakte per interner Vorratsdatenspeicherung überwacht hat und andererseits die Daten von 17 Millionen Kunden von Unbekannten entwendet und unter anderem Erotikunternehmen angeboten wurden, so ist die Vorratsdatenspeicherung keine harmlose "Vorsichtsmaßnahme", sondern ein Sicherheitsrisiko ersten Ranges, das selbstverständlich nicht nur die Deutsche Telekom betrifft.
Vielmehr ist Datenmissbrauch nicht nur durch Behörden und ihre Mitarbeiter, sondern ebenso durch Kriminelle, ein Dauerproblem. [=>
http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/F%C3%A4lle_von_Datenmissbrauch_und_-irrt%C3%BCmern]
[...] "Falsch verbunden" reicht, um in die Fahndung zu geraten
Wenn sich ein Terrorist oder Terrorverdächtiger verwählt und bei Ihnen anruft – oder Sie bei ihm – kann dies nun Folgen haben. Schließlich könnte "Entschuldigung, ich habe mich verwählt" ja ein Geheimcode sein – und außerdem wird der Inhalt des Gesprächs ja nicht aufgezeichnet, aber eben die Tatsache der Verbindung zwischen Ihnen und dem Beobachteten.
Ebenso reicht es, zur falschen Zeit eine eigentlich völlig ungefährliche Nummer anzurufen. So wurde der Schüler Cody Webb zwölf Tage unschuldig inhaftiert, weil er die Hempfield Area Highschool am selben Tag angerufen hatte, an dem dort eine Bombendrohung eingegangen war: Weil die Telefonanlage der Schule nicht auf Sommerzeit umgestellt worden war, wurde der Anruf mit der Bombendrohung fälschlich Webb zugeordnet. Hätte er die Schule tatsächlich eine Stunde später angerufen, wäre er vermutlich verurteilt worden – nur aufgrund der Verbindungsdaten.
Doch selbst die von den Behörden angedachte "bestimmungsgemäße" Verwendung der Daten ist brandgefährlich. Das Problem ist dasselbe wie bei der Rasterfahndung der 70er-Jahre: Es geraten leicht Unschuldige in Verdacht! So wurde damals jemand verhaftet, weil er sich auf den freien Platz in einem Bahnabteil gesetzt hatte, dessen andere fünf Sitze dummerweise – was er natürlich nicht wusste – von Terroristen besetzt waren.
Zudem könnte sich einer der beteiligten Staaten in eine bedenkliche Richtung entwickeln – was geschähe dann mit den EU-weit gesammelten Daten?
Die Vorratsdatenspeicherung ist erst durch die Digitalisierung möglich geworden – früher wurden Telefonnummern nicht gespeichert – außerhalb von konkreten Fang- oder Abhörschaltungen war nicht zu ermitteln, wer mit wem gesprochen hatte. Ebensowenig wurden Statistiken geführt, wer wem wie oft Briefe schickte. Jetzt dagegen wird alles protokolliert – und von jedem. Irgendwann könnte es ja von Nutzen sein ...
Online-Durchsuchung: Perfektion des Abhörens
Die Online-Durchsuchung ist dagegen echtes Abhören, allerdings digital. Einer der Gründe für die Behörden sie zu fordern, ist der Wunsch nach dem Abhören von Internet-Telefonaten, z.B. über Skype, deren Verschlüsselung wenn überhaupt, dann nur über das Eindringen in den benutzten Rechner geknackt werden kann. Doch klappt selbst das offensichtlich nicht. [=>
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=071123029 (BKA kapituliert vor Skype-Verschlüsselung)]
In diesem Fall wird der in und aus dem Computer gehende Datenverkehr mitgeschnitten und abgehört, und/oder dessen Inhalt durchsucht. Daher der Begriff "Online-Durchsuchung" – der Zugriff erfolgt nicht wie bei der normalen Hausdurchsuchung physisch, sondern über das Internet.
Im Gegensatz zur normalen Hausdurchsuchung wird für die Online-Durchsuchung nach bisheriger Planung zwar ebenfalls ein richterlicher Beschluss benötigt, doch wird der Betroffene darüber nicht informiert – nicht einmal im Nachhinein. Sein Computer wird von ihm unbemerkt durchsucht.
Der digitale Blick unter die Bettdecke
Das "digitale Schlafzimmer" soll dabei außen vor bleiben, so Innenminister Wolfgang Schäuble, doch ist unklar, wie dies gewährleistet werden soll – sollen etwa alle entsprechenden Daten zukünftig vom privaten PC-Nutzer in ein Directory namens Schlafzimmer – Polizei darf hier nicht hinein klicken! gespeichert werden?
Und was ist überhaupt das "digitale Schlafzimmer" – die Schweine-GIF-Sammlung, das Tagebuch, der private Briefverkehr? Zumindest Geschäftsbriefe dürften hier ohnehin nicht geschützt sein. Und der Rest ist bereits gelesen, bevor entschieden wird, dass er nicht verwertet werden darf. Die Verletzung der Intimsphäre bleibt.
Zudem ist unklar, wer eine derartige Online-Durchsuchung genehmigen darf und wer Privates aussortiert – statt des erwähnten Richters soll nach Vorstellung des Bundeskriminalamts zukünftig schon ein Kriminalbeamter ausreichen, der mal Jura studiert hat, womit sich das BKA dann selbst kontrolliert. Ade Gewaltenteilung!
"Aber ich habe doch nichts zu befürchten!"
Mancher mag hier nun sagen "Mir doch egal, ich habe nichts zu verbergen!". Doch wer schon einmal aufgrund von Schlampigkeiten von Polizei oder Staatsanwaltschaft Ziel einer Fahndung wurde, weil zum Beispiel seine Handytelefonnummer fünf Jahre vorher noch einem Messi gehörte, der eine verwüstete Wohnung ohne Mietzahlung hinterließ oder weil der Name seiner Lebenspartnerin, die nicht einmal einen Führerschein besitzt, ähnlich lautet wie der einer Militärangehörigen, die jemanden tot fuhr und Fahrerflucht beging, und die Beamten sich den Abruf der Daten des Einwohnermeldeamtes sparen wollten, der sieht das anders.
Die Polizei hat keine Hemmungen in solchen Fällen im Personalbüro der Arbeitgeber völlig Unbeteiligter aufzutauchen und so deren berufliche Laufbahn zu ruinieren. Sie wird ebensowenig Hemmungen haben, Ihre über die Online-Durchsuchung entdeckte Liaison zu der netten Kollegin aus dem 3. Stock "ermittlungstechnisch zu verfolgen" und diese zur Vernehmung zu besuchen – deren Mann wird begeistert sein ...
Die Online-Durchsuchung – als Teil des sogenannten "BKA-Ge