Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« on: March 19, 2008, 10:15:30 AM » |
|
Dass Regime und Bevölkerung eins seien, das ist die Schutzbehauptung jedes totalitären Regimes. (Heinrich August Winkler) Bestimmte Herrschaftsbeziehungen blieben im kollektiven Unterbewusstsein. (Dr. Claudio Guimaraes dos Santos) -.- 26. Oktober 2011 15:37 "Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." OFi
Original franz.: Il est dangereux d’avoir raison dans des choses où des hommes accrédités ont tort.
Wörtlich übersetzt: Es ist gefährlich in Dingen recht zu haben, in denen die etablierten Autoritäten unrecht haben.
Voltaire (http://de.wikiquote.org/wiki/Voltaire)
Kommentar zu: "CCC kritisiert neue Staatstrojaner-Version" http://www.heise.de/security/news/foren/S-Es-ist-gefaehrlich-Recht-zu-haben-wenn-die-Regierung-Unrecht-hat/forum-214474/msg-20982350/read/-.- [...] Majestätsbeleidigung (lat. crimen laesae maiestatis) ist in einer Monarchie die vorsätzliche Beleidigung oder Tätlichkeit, die gegen einen regierenden Monarchen verübt wird. Im weiteren Sinn kann darunter modern auch die Beleidigung eines Staatsoberhauptes begriffen werden. Wenn etwa in Deutschland die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB strafbar ist, so ist das Vorbild in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Majestätsbeleidigung zu suchen.
... Im Zeitalter des Absolutismus, als der von Gottes Gnaden herrschende Monarch oft das Symbol des Staates selbst war, war die Majestätsbeleidigung, die dann der Aberkennung der vom Gesetz und Gott gegebenen Regierung gleichstand, ein Staatsverbrechen, das häufig mit der Todesstrafe geahndet wurde.
Im Deutschen Reich wurde nach dem Strafgesetzbuch von 1871 die Tat mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft, in minder schweren Fällen mit zeitlicher Zuchthaus- oder Festungsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, die einfache Beleidigung mit Gefängnis von zwei Monaten bis zu fünf Jahren oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren.
...
Aus: "Majestätsbeleidigung" (23. Februar 2011) http://de.wikipedia.org/wiki/Majest%C3%A4tsbeleidigung-.- [...] ab 1963 sammelten die Ermittler Informationen über rund 7000 ehemalige Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamts.
16 Karten ragen aus der Wand hervor, sie stehen für diejenigen Beamten aus der Terrorzentrale der Nazis, die sich in einem Strafverfahren verantworten mussten. Drei Karten heben sich noch ein Stück weiter ab: Das sind die, die ein Urteil bekamen - 3 von 7000.
... 1933 bezog die Geheime Staatspolizei die Kunstgewerbeschule in der Prinz-Albrecht-Straße 8. Das benachbarte Hotel Prinz Albrecht diente ab 1934 als SS-Zentrale, im selben Jahr nahm der Sicherheitsdienst (SD) der SS das Prinz-Albrecht-Palais an der Wilhelmstraße in Beschlag. Hier verwalteten die Beamten die Konzentrations- und Vernichtungslager, steuerten die tödlichen Feldzüge der Einsatzgruppen und führten Buch über die zu bespitzelnden Regimegegner.
Auch das Wannsee-Protokoll zur "Endlösung der Judenfrage" vom 20. Januar 1942 wurde in der SS-Zentrale angefertigt...
[...] Umfassende Antworten zu liefern, sei nie das Vorhaben der "Topographie des Terrors" gewesen, räumt Direktor Nachama ein. "Wir sind zufrieden, wenn uns der Besucher mit mehr Fragen verlässt, als er zu Anfang hatte."
Der Besucher steht etwa staunend vor dem Foto von Karl Wolff, Leiter des persönlichen Stabes von Himmler, wie er nach dem Krieg fröhlich vor seinem Haus am Starnberger See mit einem Schlauch die Pflanzen gießt.
Ein Farbfoto jüngeren Datums zeigt den ehemaligen Chef des SS-Sicherheitsdiensts von Genua, Friedrich Engel, 2002 vor dem Landgericht Hamburg. Die Verurteilung hob der Bundesgerichtshof wieder auf - auch Engel starb als freier Mann.
...
Aus: ""Topographie des Terrors"" Jan Friedmann (5.5.2010 ) Quelle: http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/8501/jungmanager_des_massenmords.html-.- 5. Juni 2009 12:39 Re: Staatsgefährdend vs. machtgefährdend jozi59 firedancer schrieb am 5. Juni 2009 09:35
> Dieses ganze Gerede über "staatsgefährdend" ist doch ein völliger > Witz. Um "staatsgefährdend" geht es doch gar nicht. Es geht um die > Gefährdung bzw. drohende Veränderung bestehender Machstrukturen.
Stimmt. Darum ist "staatsgefährdent" auch ein Gummibegriff.
...
http://www.heise.de/tp/foren/S-Re-Staatsgefaehrdend-vs-machtgefaehrdend/forum-160084/msg-16837413/read/-.- [...] Moody, 8. Juli 2008 09:05 Es gab und gibt immer gute Gruende...
...fuer den Staat...
...die Rechte von Angeklagten zu suspendieren ...die eigene Bevoelkerung zu ueberwachen ...Geheimdienstaktivitaeten zu legitimieren und auszuweiten ...Polizei und Geheimdienst schlagkraeftig zu verbinden ...staatlichen Stellen Amnestie vor den eigenen Gesetzen zu gewaehren ...Pressefreiheit und Kommunikationsfreiheit zu kontrollieren und ggf. einzuschraenken ... (...)
Aus einem Kommentar zu: "EU: Kompromissvorschlag soll Internetüberwachung verhindern" (8. Juli 2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Es-gab-und-gibt-immer-gute-Gruende/forum-140238/msg-15186679/read/-.- [...] Als im März 1933 das dem [Deutschen Freidenker-] Verband gehörende Haus in der Kreuzberger Gneisenaustraße, in dem sich die Zentrale befand, von der SA in einer wilden Aktion besetzt wurde, bedeutete dies faktisch das Ende einer 28jährigen Aufbauarbeit zur bedeutendesten Weltanschauungsgemeinschaft in Deutschland. Der Deutsche Freidenker-Verband wurde als staatsfeindlich eingestuft und verboten, Vermögen und Immobilien beschlagnahmt. Die Angestellten wurden auf die Straße gesetzt, Verbandsfunktionäre eingesperrt oder in die Emigration getrieben.[...] Quelle: http://www.humanismus.de/downloads/zukunftlesen.pdfAus: "Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern" von Manfred Isemeyer (2005) -.- [...] Max Sievers (* 11. Juni 1887 in Berlin; † 17. Januar 1944 in Brandenburg an der Havel) war Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes.
Er wurde am 3. Juni 1943 durch die Gestapo verhaftet, am 17. November 1943 am Volksgerichtshof unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen "Vorbereitung zum Hochverrat mit Feindbegünstigung" zum Tode verurteilt und am 17. Januar 1944 im Zuchthaus Brandenburg-Görden durch das Fallbeil hingerichtet. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Sievers-.- [...] So kann Alf Lüdtke zeigen, wie der volkspolizeilich erlassene Schießbefehl im Erfurt des Jahres 1953 als administrativ-rechtsförmige Anordnung eine Ermächtigung darstellt und als solche gleichermaßen der Eingrenzung von Gewalt dienen soll wie die Entgrenzung der Gewalt ermöglicht und rechtfertigt - ohne dass indes in diesem konkreten Fall das eine oder das andere so tatsächlich eingetreten wäre. Das gleiche Thema einer Entgrenzung staatlich verordneter Gewalt greift Michael Wildt am Beispiel des Nationalsozialismus auf, der bekanntlich auf der Basis des Ausnahmezustands im doppelten Sinne regierte: als Gewaltherrschaft von oben und als Ermächtigung einer Gewalt von unten. Doch fehl geht wiederum, wer hieraus eine Zwangsläufigkeit ableiten will.
[...] Im Widerspruch sowohl zu Carl Schmitt als auch zu Giorgio Agamben, die von einem Fortbestehen des Staates bzw. der Norm (ohne Geltung) im Ausnahmezustand ausgehen, zeigt Stefan Plaggenborg in seiner Analyse der gesellschaftlichen Umbrüche der (späteren) Sowjetunion, wie der neue Staat aus einem Zustand der Rechtlosigkeit heraus entsteht und sich als solcher selbst ein Recht der Gewalt verschafft.
William Scheuerman problematisiert die Idiosynkrasien der US-amerikanischen Präsidialdemokratie am Beispiel der post 9/11-Politik der Bush-Regierung. Die institutionalisierte Personalisierung der Politik, die sich in der Figur des Präsidenten eher als ein Relikt königlicher Macht darstellt, steht demokratisch-rechtsstaatlichen Kontrollprinzipien tendenziell entgegen, eine Tendenz, die sich in Krisenzeiten sogar noch verstärkt. Die stets nachgelagerten parlamentarischen und judikativen Kontrollinterventionen hinken der institutionell abgesegneten Machtüberschreitung notorisch hinterher. Ob die Ausnahme allerdings rechtlich gezähmt werden kann, wie der Autor in einem Stufenmodell zeitlicher Befristung des Ausnahmezustand und der parlamentarischen Kontrolle vorschlägt, bleibt weiter zu erörtern. Hat das Recht, das zukünftiges Handeln immer nur konditionell bestimmen, nicht aber vorhersehen und determinieren kann, gegenüber präemptiven politischen Ambitionen im Namen der Sicherheit nicht prinzipiell das Nachsehen?
Wenn kritische Sozial- und Geschichtswissenschaft sich darin zeigt, die Widersprüchlichkeit und Vielfältigkeit sozialer Wirklichkeit sichtbar zu machen, die sich politisch und rechtlich nicht einfach steuern, aber auch nicht einfach dominieren lässt, dann ist dieser interdisziplinär angelegte und empirisch gesättigte Band [Staats-Gewalt: Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes] ein gelungener Beitrag zur Diskussion und Problematik der Staatsgewalt, die sich im Namen von Krisenbewältigungen und Sicherheit immer wieder überbordende Handlungsbefugnisse zu verschaffen sucht.
...
Susanne Krasmann, Hamburg (ARCHIV FÜR SOZIALGESCHICHTE 17. Februar 2009) Über: Alf Lüdtke/Michael Wildt (Hrsg.), Staats-Gewalt: Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes. Historische Perspektiven (Göttinger Gespräche zur Geschichtswissenschaft, Bd. 27), Wallstein Verlag, Göttingen, 2008, 352 S. Quelle: http://library.fes.de/fulltext/afs/htmrez/81004.htm-.- [...] Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z.B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.
[...] Im Kompositum "Staatsgewalt" besitzt das Wort "Gewalt" zwei Bedeutungen: In einem abstrakten Sinne meint Gewalt, "die Macht, über jemanden zu herrschen", also "Herrschafts-Macht". In der Wendung "Gewaltmonopol des Staates" ist Gewalt im konkreten Sinne des Wortes gemeint, nämlich als "Ausübung von unmittelbarem physischen Zwang".
...
Aus: "Staatsgewalt" (9. März 2008) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt-.- [...] Das Gottesgnadentum beinhaltet die Legitimation des Herrschers durch den Willen Gottes ("Stellvertreter Christi auf Erden"). Der Absolutismus vertritt davon ausgehend die Position, dass der König weder absetzbar noch in einer anderen Weise an der Ausübung seiner Regentschaft zu hindern sei. Prominente Beispiele dafür sind: Ludwig XIV. von Frankreich, Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, das Erzhaus Habsburg oder die russischen Zaren.
...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gottesgnadentum (14. November 2008) -.- [...] Ein Gericht in Minsk befand Sannikow für schuldig, nach der Abstimmung "massive Unruhen" geschürt zu haben.
...
Aus: "Lukaschenkos Justiz schickt Oppositionsführer ins Straflager" (15.5.2011) Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-05/urteil-haft-weissrussland
|
|
|
|
« Last Edit: October 27, 2011, 08:06:49 AM by Textaris(txt*bot) »
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #1 on: March 19, 2008, 10:22:14 AM » |
|
[....] Offiziell wird der 34-Jährige des "Aufrufs zur Untergrabung der Staatsgewalt" bezichtigt. [...] Nach Angaben seines Anwalts sind die Vorwürfe gegen Hu Jia nicht gerechtfertigt. "Obwohl die Kritik scharf war, glauben wir nicht, dass sie darauf ausgerichtet war, zur Untergrabung der Staatsgewalt aufzurufen", sagte Li Fangping. Zur rund dreieinhalbstündigen Verhandlung am Dienstag sei lediglich Hu Jias Mutter zugelassen gewesen. Seine Frau Zeng Jinyan, mit der Hu Jia eine wenige Monate alte Tochter hat, durfte demnach nicht teilnehmen. Die EU-Präsidentschaft und Menschenrechtsorganisationen hatten den Prozess am Montag kritisiert und China aufgefordert, alle Autoren und Journalisten freizulassen, die "wegen ihrer Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen" verhaftet wurden. Hu Jia, der sich auch für die Rechte von HIV-Infizierten eingesetzt hatte, war nach langem Hausarrest im Dezember festgenommen worden. Zuvor hatte er über das Internet an einer Anhörung des EU-Parlaments über Chinas Menschenrechte teilgenommen. (dpa) / (anw/c't) 19. März 2008 1:35 Kommt in Deutschland auch bald... User666 (297 Beiträge seit 05.12.06)
Freie Meinung ist auch hier nicht wirklich gefragt. Zensur findet bereits laufend statt! Und mit der Begründung Jugendschutz kann man bestimmt auch Bürgerrechtler und Staatskritiker verbieten!
Aus: "Prozess gegen Bürgerrechtler Hu Jia hat begonnen" (18.03.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Prozess-gegen-Buergerrechtler-Hu-Jia-hat-begonnen--/meldung/105208
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #2 on: March 19, 2008, 02:26:24 PM » |
|
[...] Geschäftsmann Beresowskij, [gab] dem Spiegel ein Interview und wies nicht ohne Genugtuung auf die "unkonstruktive Opposition" der Most-Medien hin: "Was immer von Putin kam: Alles wurde heruntergemacht. Gusinskij musste sich darüber im Klaren sein, wohin das führen würde."
Aus: "Putins Freude an der Staatsgewalt" Jens Deppe (DIE ZEIT, 2000) Quelle: http://www.zeit.de/2000/28/200028.m-russische_medi.xml
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #3 on: March 19, 2008, 03:28:44 PM » |
|
[…]Nach den Rostocker Krawallen zum G-8-Gipfel in Heiligendamm dringen Politiker der Koalition auf ein schärferes Vorgehen gegen gewalttätige Demonstranten. Abgeordnete von CDU und CSU bringen den Einsatz der GSG 9 ins Gespräch.
Aus: “G-8-Protest: Politiker wollen GSG 9 gegen Randalierer einsetzen” (05.06.2007) Quelle: zeit.de/news/artikel/2007/06/05/104938.xml-.- [ ...Gesa - Polizeijargon für Gefangenensammelstelle] [...] Wie viele G8-Kritiker in der Industriestraße zurzeit in Gewahrsam sind, ist unklar. Die Anwälte des Notdienstes, die seit Stunden vor dem Haupteingang darauf warten, zu den Gefangenen gelassen zu werden, wissen es auch nicht genau. "150" schätzt einer. Die Polizisten hier sagen nichts. Und die Polizei-Pressestelle nennt auf Anfrage wiederum nur die Gesamtzahl der in Gewahrsam genommenen Personen. Am Nachmittag waren es 196 - verteilt auf mehrere GeSas.
[...] "Es sind 20 bis 30 Quadratmeter große Käfige, nach oben offen und mit einem Netz abgedeckt", berichtet Lemke. Zum Schlafen gebe es Matratzen. In manchen "Käfigen" seien bis zu 20 Personen, in anderen weniger. Das Licht sei 24 Stunden an, per Videokameras werde permanent überwacht.
"Das stört meinen Mandanten am meisten", sagt der Notdienstanwalt - und seinen Angaben nach auch Amnesty International (ai). Die Menschenrechtsorganisation habe im Vorfeld die "Käfige" der Gefangenensammelstelle gesehen - und für ok befunden. "Doch dass nun 24 Stunden lang das Licht brennt und permanent per Video überwacht wird, ist ein Zustand, mit dem ai nicht einverstanden ist", so Lemke.
Aus: "Reportage aus der Gefangenensammelstelle Rostock - 20 in einem Käfig, 24 Stunden Licht" (09.06.2007) Von Britta Scholtys, tagesschau.de, Rostock Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/meldung23744.html-.- [...] Martin erzählt: "Es war gegen 14 Uhr. Wir saßen oder lagen alle gefesselt auf dem nackten Betonboden. Innerhalb von einer Stunde füllte sich der Käfig immer mehr. Ab der 30. Person beschwerten wir uns, dass es zu voll sei und versuchten, uns vor den Eingang zu stellen. Doch die Polizisten drückten immer noch mehr Männer in den Käfig, bis wir schließlich genau 50 Personen waren. 'Da passt noch einer rein' war immer die Antwort. Wir kauerten wie die Tiere in dem viel zu vollen Käfig. Auch bei Toilettengängen wurden die Fesseln nicht gelöst. Erst um 18 Uhr kam eine neue Schicht, die die Fesseln entfernte. Schon zu Beginn der Festnahme und noch einmal bei der Aufnahme in der Gesa habe ich darum gebeten, telefonieren zu können und einen Rechtsanwalt sehen zu dürfen. Beides wurde mir versagt." [...] Es sind Geschichten, wie diese, die die Anwälte des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) entrüsten. Noch sei die Bundesrepublik ein Rechtsstaat, in dem auch mutmaßlichen Tätern gesetzlich garantierte Rechte zustehen. Während des G8 seien diese Prinzipien unzählige Male ignoriert worden. Oftmals seien Menschen sogar ohne jede Rechtsgrundlage festgehalten worden. 1147 Verhaftungen und Ingewahrsamnahmen hat der Anwaltliche Notdienst in der Zeit vom 2. bis 7. Juni registriert. Davon sind 140 Personen nach Richterbeschluss in sogenannten Langzeitgewahrsam gekommen. In der Kritik der Verteidiger, Linker- und Menschenrechtsgruppen stehen vor allem die beiden Gefangenensammelstellen in Rostock. Bis zu sechs Tage seien Menschen in den jeweils etwa 25 Quadratmeter großen Käfigen unter zum Teil völlig inakzeptablen Bedingungen festgehalten worden. [...] Die Liste der Vorwürfe gegen die Polizei und einzelne Richter ist lang und soll nach dem Willen des RAV in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden. So seien Festgenommenen beispielsweise Medikamente, Asthmasprays und Brillen abgenommen worden, mindestens drei Betroffene seien nach der Festnahme geschlagen, in hilflose Lage versetzt und mit dem Tod bedroht worden. Mehrere Frauen hätten sich bei Kontrollen vor männlichen Beamten ausziehen müssen. [...] Juristische Folgen könnte in etlichen Fällen auch die Behinderung der anwaltlichen Tätigkeit selbst haben. Der Berliner Anwalt Dietmar Sasse etwa berichtet, er sei von Polizeibeamten 75 Meter über eine Straße geschubbst und geschlagen worden, als er zu einem Mandanten wollte, der in Hinterbollhagen festgehalten wurde. "Als ich mich als Anwalt ausweisen wollte, haben die einfach gesagt, halts Maul und mir einen Platzverweis erteilt." Sasse will Anzeige gegen die Beamten erstatten. Große Hoffnungen auf einen Erfolg macht er sich allerdings nicht, denn sein Vertrauen in den Rechtsstaat sei nach den Erlebnissen beim G8-Gipfel "gründlich erschüttert". Zwei Monate nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm rollt eine Prozesslawine auf die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu. Nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft sind etwa 1100 Verfahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Bearbeitung. Die meisten richten sich gegen G8-Kritiker. Hauptvorwürfe sind neben Landfriedensbruch und Körperverletzung auch der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. 43 Verfahren richten sich gegen Beamte. Dabei geht es nach Angaben des Sprechers der Rostocker Staatsanwaltschaft, Peter Lückemann, hauptsächlich um Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit der Unterbringung in den Gefangenensammelstellen und Körperverletzung im Amt, wegen des "Enterns" eines Greenpeace-Bootes vor Kühlungsborn.
Wie viele der laufenden Verfahren letztlich vor Gericht landen werden, sei unklar, sagt Lückemann. An der Behörde sind acht Staatsanwälte nur mit der Bearbeitung der "G8-Fälle" beauftragt. Parallel dazu ermitteln Polizeibeamte seit dem 1. August in einer Sonderarbeitsgruppe "Folgemaßnahmen". Deren Aufgabe ist es, das während der Demonstrationen aufgenommene Video- und Bildmaterial auszuwerten. Mit dem Abschluss dieser Auswertung werde, so Lückemann, nicht vor November 2007 gerechnet. Danach könne es noch einmal bis zu neue 2000 Verfahren geben.
Bei der Rostocker Staatsanwaltschaft waren bis zum 9. August insgesamt 718 Verfahren registriert. Davon 67 gegen Unbekannt. Von den 718 Verfahren seien inzwischen 514 erledigt. In 91 Verfahren habe es einen Strafbefehl oder eine Anklage gegeben. In 173 Fällen wurden Bußgelder verhängt. Im Fall des Bremer Zivilpolizisten, der am 7. Juni bei einer Demo an der Doberaner Rennbahn als sogenannter "Agent Provocateur" enttarnt wurde, seien die Ermittlungen inzwischen wieder eingestellt worden. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, so Lückemann. Demonstranten hatten behauptet, der Zivilpolizist habe zu Steinewürfen aufgerufen.
x-cube (24.8.2007, 17:25 Uhr)
Sicherheitskonzept
Um das übertriebene Sicherheitskonzept zu rechtfertigen braucht man eben Sündenböcke und Schuldige die man vorweisen kann. Die Polizisten sind aber auch nur Befehlsempfänger, die auch mit schlechter Versorgung zu kämpfen hatten und sicherlich auch überfordert waren. Sie pauschal abzuurteilen ist nicht in Ordnung. Das gibt trotzdem keinem Polizist oder Befehlsgeber das Recht gegen Gesetze zu verstossen. Das Problem ist, dass unser "freiheitlicher" Staat immer mehr politisch gewollt zum Überwachungs- und Repressionsstaat mutiert. Jede Bruch des Gesetzes durch die Staatsgewalt ist ein kleiner Riss im Gemäuer unserer Demokratie und wird diese mehr und mehr beschädigen. Viele Bürger haben mittlerweile mehr Angst vor Ihrem eigenen Staat als vor irgendwelchen Imaginären Agressoren oder den viel beschworenen Terroristen. Ich glaube kaum, das der G8 Gipfel eine Nachspiel haben wird weil alles im Sumpf der Verschwiegenheit, Verwirrung und Verkomplizierung versinken wird.
atride (24.8.2007, 17:02 Uhr)
hier hat unser "rechtsstaat" mal sein wahres gesicht gezeigt... tornados? spürpanzer? - gegen demonstanten...?
chriswoj (24.8.2007, 16:42 Uhr)
schlecht....
Einseitige Berichterstattung! Wo ist die Sicht der Polizisten?
Aus: "G8-Gegner: Haft ohne Wasser und Essen" (24. August 2007) Quelle: http://www.stern.de/politik/panorama/:G8-Gegner-Haft-Wasser-Essen/596026.html
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #4 on: March 19, 2008, 04:09:01 PM » |
|
[...] Die Bush-Regierung behauptet, sie sei ein nützliches und unverzichtbares allerletztes Mittel. Angeblich habe Khalid Scheich Mohammed, der „Architekt“ des Terrorangriffs auf die USA am 11. September 2001, erst unter Waterboarding weitere Anschlagspläne gestanden. CIA-Direktor Michael Hayden untersagte das Waterboarding kurz nach seiner Ernennung 2006. Nach jetziger Rechtslage müssten die Verhörer die Zustimmung des Präsidenten und des Justizministers einholen, wenn sie die Methode anwenden wollen.
Aus: "USA: Folter per Gesetz" (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 13.03.2008) Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/USA-Folter-Waterboarding;art123,2493636-.- [...] China verweigere seinen Bürgern «unvermindert grundsätzliche Menschenrechte und fundamentale Freiheiten», heisst es in dem 190 Seiten langen Menschenrechtsbericht der US-Regierung. Er verweist auf verstärkte Unterdrückung religiöser und ethnischer Minderheiten, vor allem der Tibeter und Uiguren.
Peking halte auch «weiter daran fest, Journalisten, Schriftsteller, Aktivisten, Verteidigungsanwälte und deren Familien zu überwachen, zu belästigen, festzunehmen, zu verhaften und einzusperren», stellt Washington fest. Doch in der schwarzen Liste der zehn schlimmsten Länder taucht China nun erstmals nicht mehr auf. Nordkorea, Burma, der Iran, Syrien, Zimbabwe, Kuba, Weissrussland, Usbekistan, Eritrea und der Sudan stehen auf der Liste.
[...] Ebenfalls zeitgleich mit der Nachricht aus Washington wurde bekannt, dass China seinen derzeit berühmtesten Gewissensgefangenen, den Menschenrechtsanwalt Hu Jia, offiziell der «Untergrabung der Staatsgewalt» angeklagt hat. Dem 34-jährigen Olympiakritiker, der vor allem HIV-Positiven und anderen diskriminierten Randgruppen in China half, droht nun eine langjährige Haftstrafe.
Aus: "Schwarze Liste jetzt ohne China" (12. März 2008) http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/850904.html-.- [...] Peking verbietet ausländischen Journalisten nach wie vor, nach Tibet zu reisen. Bei den Ausschreitungen in Lhasa sind nach Darstellung der chinesischen Regierung 13 Menschen ums Leben gekommen. Die tibetische Exil-Regierung spricht dagegen von mehreren Hundert Toten.
[...] Der chinesische Ministerpräsident Wen warnte davor, eine politische Debatte um die Olympischen Spiele zu beginnen. Die Spiele dürften nicht politisiert werden. Dies sei ein Grundsatz der Olympischen Charta, der zu respektieren sei. Er warf Aktivisten für die Unabhängigkeit Tibets vor, die Olympischen Spiele stören zu wollen.
Aus: "Tibet: Peking rechtfertigt Gewalt" (18. März 2008) Quelle: http://www.mdr.de/mdr-info/hintergrund/5355399.html
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #5 on: March 27, 2008, 09:16:16 AM » |
|
[...] Die wegen der bedingungslosen Niederschlagung von Demonstrationen in Tibet und der Nachbarprovinz Sichuan stark unter internationalen Druck geratene chinesische Regierung will die Unantastbarkeit chinesischer Territorialansprüche künftig verstärkt im Internet propagieren. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua bereits am gestrigen Dienstag verlauten ließ, sollen die Behörden dazu unter anderem gegen Betreiber von einheimischen Websites vorgehen, die Landkarten vorhalten, auf denen Taiwan als "eigenständiges Land" dargestellt ist. Im Visier haben die Politikstrategen zudem Karten mit "falsch verlaufenden Landesgrenzen". So erhebt China etwa Anspruch auf die Diaoyu-Inseln, eine unbewohnte Inselgruppe im ostchinesischen Meer, die zwischen der japanischen Insel Okinawa und Taiwan liegt. Gleiches gilt für die Chiwei-Insel (ebenfalls ostchinesisches Meer) sowie die rund 250 kleinen Nanhai-Inseln (südchinesisches Meer), die auch von Vietnam, Taiwan, Malaysia und den Philippinen reklamiert werden. Wer nicht-staatskonforme Karten veröffentlicht, soll bestraft werden. Insgesamt acht Ministerien – darunter das Amt für Vermessung und Kartierung, das Außenministerium und das Ministerium für öffentliche Sicherheit – sollen zudem überwachen, dass im Internet keine vertraulichen geografischen Informationen über China veröffentlicht werden. Offiziellen Angaben zufolge gibt es in China nahezu 10.000 Online-Kartendienste. Viele davon würden Kartenmaterial bereitstellen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben, heißt es in Peking. Einige würden sogar geografische Informationen verbreiten, die Staatsgeheimnisse betreffen und die nationale Sicherheit gefährden. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, illegale Online-Kartendienste zu melden, damit diese vom Netz genommen werden können. Außerdem warnt die Regierung ausländische Personen und Organisationen davor, sich in China an der Erstellung und Veröffentlichung von Internet-Kartenmaterial zu beteiligen. Verwiesen wird auf eine Anordnung aus dem vergangenen Jahr, nach der Ausländer chinesisches Hoheitsgebiet nur mit ausdrücklicher staatlicher Genehmigung vermessen und kartografieren dürfen. (pmz/c't) 26. März 2008 19:55 Webarchive.org singing_flea (256 Beiträge seit 21.08.02)
hoffentlich sind manche Seiten dort schon erfasst und abgespeichert. Dann nämlich dürfte die Chinesische Regierung an ihre Grenzen stoßen. Es sei denn, sie schickt Hacker aus...
Aus: "China geht gegen einheimische Online-Kartendienste vor" (26.03.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/China-geht-gegen-einheimische-Online-Kartendienste-vor--/meldung/105576
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #6 on: May 08, 2008, 03:32:32 PM » |
|
[...] Vor vier Jahren legte die Menschenrechtsorganisation amnesty international einen umfassenden Bericht über Misshandlungen durch deutsche Polizisten vor und dokumentierte das immer gleiche Schicksal einer Strafanzeige gegen die Täter: Gegenanzeigen, interne Untersuchungen, die diese Bezeichnung nicht verdienen, Staatsanwälte, die kaum ermitteln und schon gar nicht anklagen. »Meistens ist es der große öffentliche Druck, der ein Verfahren schließlich beschleunigt«, sagt Wolfgang Grenz, der Experte von amnesty. [...] Kommt es doch einmal zu einem Prozess, dann mutet das Gerichtsverfahren nicht selten wie absurdes Theater an. Vor dem Berliner Gericht durften die SEK-Beamten wegen ihres gefährlichen Berufes in Verkleidung erscheinen. Während der Verhandlung blieben sie stumm und reglos und ließen ihre Anwälte für sie sprechen. Die als Zeugen geladenen Polizisten wiederholten wie ein Opernchor immer wieder den Refrain der ganzen Verhandlung: »Das habe ich vergessen.« – »Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.« – »Das ist schon so lange her.« Und über allem thronten hilflos Richter Mülders und seine Schöffen. In Hagen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft, nachdem ein junger Deutschtürke auf einer Polizeiwache starb – möglicherweise am »lagebedingten Erstickungstod«. Er war bäuchlings liegend an Händen und Füßen zusammengebunden worden, eine Fesselungstechnik, die in den USA seit 20 Jahren verboten ist. Doch erst nachdem politischer Druck aus Deutschland und der Türkei ausgeübt wurde, ging die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen nach. Und vor dem Landgericht Dessau schleppt sich seit Monaten der Prozess gegen die Polizisten hin, in deren Gewahrsam der abgelehnte Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone unter mysteriösen Umständen verbrannt war. Auch dort war das Gericht mit den Aussagen der Polizei nicht zufrieden. »Sie sind Beamter des Landes Sachsen-Anhalt«, ermahnte der Richter einen Polizisten im Zeugenstand. »Wir leben hier nicht in einer Bananenrepublik.« Oder doch? Vier Jahre ist der kritische Bericht von amnesty international inzwischen alt. »Gebessert hat sich nichts«, sagt Wolfgang Grenz. »Bei der Polizei stößt jede Kritik auf pauschale Zurückweisung.« Auch Richter Mülders’ Vorwürfe werden an den Berliner Verhältnissen wohl wenig ändern. »Kein Kommentar«, heißt es beim Polizeipräsidenten und beim Innensenator. * globalworx * 06.05.2008 um 18:47 Uhr
1. Weil es so richtig ist ! Warum werden gewalttätige Beamte so selten verurteilt?...lautet die Frage des Titels. Antwort : weil der Staat das Gewaltmonopol innehat; weil Polizeibeamte im Einsatz um Leib und Leben fürchten müssen und 1. das Recht auf Selbstverteidigung und 2. das Recht auf verhältnismäßige Anwendung von Gewalt in Anspruch nehmen müssen, um das Wohl, Eigentum und die körperliche Unversehrtheit Dritter zu schützen; weil Polizeibeamte überwiegend in Extremsituationen handeln; weil Polizeibeamte überwiegend mit Menschen konfrontiert werden, die sich ihrer Schuld bewusst sind und trotzdem versuchen mit allen Mitteln einer Strafe zu entgehen; usw, usw.
Ungerechtfertigte Anwendung von Gewalt gehört bestraft, keine Frage. Allerdings überzeugt der Artikel keineswegs, daß deutsche Polizeibeamte oft gewalttätig sind; schon gar nicht öfter als Zivilisten. Im Gegenteil : wenn die 3 Beispiele im Artikel von zwei Deutschtürken und einem abgelehnten Asylbewerber handeln, dann fragt sich der gesunde Menschenverstand, warum die Autorin nicht einen stichhaltigen, mitleiderregenden Fall eines deutschen Rentners oder einer deutschen schwangeren Frau finden konnte.
Daß vorbestrafte Wiederholungstäter, insbesondere ausländischer Herkunft, durch Mißachtung der Autorität deutscher Polizisten besonders gefährdet sind, Opfer von Gewaltanwendung zu werden, und daß diese Gewaltanwendung in den allermeisten Fällen gerechtfertigt ist - diese These halte ich für nicht gewagt, sondern für sehr realistisch. Daher kann ich dem Artikel nicht glauben schenken.
* AUSWEISER * 06.05.2008 um 18:49 Uhr 2. 40 jugendliche Angreifer bedrohen Polizisten Fragt sich warum Frau Brüning nicht über diesen gestrigen Vorfall in Berlin in diesem Zusammenhang auch berichtet? Nachdem Beamte einen minderjährigen Intensivtäter verhaftet hatten, versuchten Jugendliche ihren Freund aus einem Polizeiwagen zu befreien. http://www.morgenpost.de/desk/1964314.html * rabin * 06.05.2008 um 18:58 Uhr
3. Der Artikel ist von voriger Woche Dies ist eine Antwort auf Kommentar Nr. 2
Deswegen konnte sie keinen aktuellen Fälle einbeziehen.
Ich hatte auf diesen Artikel an die ZEIT geschrieben:
Ein wenig Analyse gefällig ?
Die Autorin fragt, warum so wenig Polizisten verurteilt werden. Aber sie nennt kaum Gründe, auch keine Zahlen, aus denen sich ergibt, dass schlimme Vorfälle keine Einfälle sind, sondern tatsächlich eine Struktur der Bevorzugung von Polizisten erkennen lassen. Auch die Berichte von amnesty müssten sich darauf befragen lassen, ob die genannten Fälle repräsentativ sind.
Im Artikel wird der Fakt beschrieben, dass sich Kollegen nicht erinnern. Aber warum ? Sie decken wahrscheinlich den Kollegen, aber warum ? Sicher,Korpsgeist, aber warum, bei Polizisten ist ein solches Verhalten immerhin eine Straftat- Strafvereitelung im Amt.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, diese Volksmundweisheit gilt im Operationssaal ebenso wie im Polizeieinsatz und an vielen anderen Orten.
Warum dieser Zusammenhalt ? Man könnte umgekehrt fragen, was wäre denn in einer Organisation, in der dieser Zusammenhalt nicht existiert ? Gegenseitiges Misstrauen, gegenseitige Bespitzelung ? Wie können Kollegen zusammenarbeiten, die einander angezeigt haben ?
Dies ist überhaupt keine Rechtfertigung irgendeines Verhaltens, sondern eine Frage. Wir wissen inzwischen, dass ,je grösser die Gefahr von aussen, desto intensiver der Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft- erwiesen in Befragungen von Vietnamveteranen. Menschen waren Zeugen eines Massakers, und griffen nicht ein, weil sie sich „ mit dem Kollegen nicht anlegen wollten“. Ein solches Sich-Anlegen konnte gefährlich sein. Man wird leicht zum Opfer- das „ Kameradenschwein“, wenn man sich exponiert. In Kriegszeiten ist es vielleicht lebenserhaltend, im normalen Dienst immerhin die Vermeidung des sozialen Tods.
In jedem Fall sind die innerpolizeilichen Codes eine Führungsaufgabe. Was tut die Führung dafür, dass Kollegialität um Legalität in einen Ausgleich gebracht werden oder betrachtet sie Übergriffe nur als Kollateralschäden des alltäglichen Dienstes ?
* evel * 06.05.2008 um 19:21 Uhr
4. Wo gehobelt wird...? Dies ist eine Antwort auf Kommentar Nr. 1
Es ist schlichweg ein schlechtes Argument, darauf zu beharren, dass das Verhalten der Polzisten meist angebracht ist, ganz davon zu schweigen, dass auch ein Täter, der zu Recht überführt wurde, nicht misshandelt werden darf. Ich habe diesen Artikel sehr begrüßt, da es meiner Meinung nach jeder Gesellschaft gut tut, auch ein kritisches Auge auf sein ausführendes Organ zu haben. In der allgemeinen Berichterstattung wird die Polizei zu häufig als der arme Prügelknabe dargestellt, der es mit Fussballrowdies und Autonomen zu tun bekommt. Sicherlich haben die Polizisten einen schwierigen Job, der Anerkennung verdient. Das befreit sie nicht davon, auch ihr eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen. Wie soll Glaubwürdigkeit entstehen, wenn gerade Polizisten mitunter gewaltbereit, ja sogar gewalttätig auftreten und dafür keinerlei Konsequenzen tragen müssen.
Dass die angeführten Beispiele als weniger glaubwürdig und mitleiderregend angesehen werden als z.B. solche eines Rentners finde ich im Übrigen ganz einfach traurig.
# marcusmaedl # 06.05.2008 um 20:22 Uh
6. Weit ist es gekommen
Ich lebe seit einigen jahren in den USA und wenn ich mir vorstelle wie Polizisten mit Anarchos und Radikalen hier umspringen wuerde....
Es ist fast sicher zu sagen, dass wer hier einen Stein auf Polizisten wirft innerhalb von Sekunden im Kugelhagel sterben wuerde. Ist zwar nicht wuenschenswert, hat aber den Vorteil, dass weniger oeffentliche Randale stattfinden und die Polizei hier wirklich als Authoritaet gesehen wird.
Wenn ich dann lese, dass am 1 Mai hunderte von Idioten sich jedes Jahr aus Prinzip und Freude mit den Bullen pruegeln, dann kann ich nur sagen "drauf auf die Koepp..."es trifft keinen Falschen. Mir tun die Beamten leid, die vielleicht den 1. Mai lieber im Kreis der Famile verbracht haetten anstatt sich mit Chaoten zu pruegeln....
Dass es statistisch gesehen natuerlich auch zu ungerechtfertigter Gewalt kommen muss ist klar. Bei tausenden von Beamten gibt es das eine oder andere schwarze Schaf. Es bleibt zu hoffen, dass dessen Kammeraden auch in Zukunft schlimmeres verhindern und in solchen Augenblicken einschreiten.
* inkorekt * 06.05.2008 um 21:00 Uhr
7. wer schon mal das
wer schon mal das zweifelhafte vergnügen hatte, mit einem trupp polizisten in einem mannschaftswagen zu landen und unter nazistischen beschimpfungen vermöbelt zu werden, der weiß, wie sicher sich diese leute vor strafverfolgung fühlen. und wer einmal erlebt hat, mit welch lausig konstruierten 'hergangsschilderungen' sie vor gericht durchkommen, der weiß auch warum. auch in der polizei gibt es gewaltgeile hooligans - mit dem unterschied, dass sie faktisch strafrechtliche immunität genießen. und wem "die Beamten leid(tun), die vielleicht den 1. Mai lieber im Kreis der Famile verbracht haetten anstatt sich mit Chaoten zu pruegeln....", der hätte mal in die - angesichts der (trotz permanenter polizeiprovokationen) ausgebliebenen ausschreitungen - enttäuschten augen der uniformierten in xberg blicken sollen (von denen sich nicht wenige um den einsatz gerissen haben - warum wohl?) polizeibrutalität und -willkür und ihre bagatellisierung haben in einer demokratie nichts zu suchen!
* Gafra * 06.05.2008 um 21:16 Uhr
9. Ach, wie einfach
ist es doch mit einem Schwarz-Weiß-Weltbild: Hie böse linke Randalierer oder ausländische Kriminelle, da arme verheizte Polizisten, denen halt mal der Gaul durchgeht, was man ja so gut verstehen kann.
Dieser Richter hat wohl nicht gestöhnt, weil ihm das zum ersten Male passierte und vielleicht ist in vielen Fällen das Motiv der Berufswahl gar nicht so lauter, wie es gerne dargestellt wird. Da kann man doch einiges ausleben unter dem weiten Mantel des Gesetzes, wofür Andere hart bestraft würden als Gesetzesbrecher.Die Wirklichkeit ist nun einmal komplex.
* maharadscha * 06.05.2008 um 21:38 Uhr
10. @dotzmeier
"Polizeibeamte vor Ort müssen sich überwiegend mit dem Abschaum der Menschheit herumschlagen"
sie sollten vielleicht mal erläutern, welche Personengruppe(n) sie unter unter "Abschaum der Menschheit" verstehen.
* zork50mg * 06.05.2008 um 22:07 Uhr
11. Unfassbar
Da werden Unschuldige von der Polizei zu Brei geprügelt und bei einigen hier kommt dabei Freude auf. Die da krankenhausreif geschlagen wurden, sind ja keine Deutschen oder Linke. Ich hätte nie gedacht, dass in unserem Land jemals wieder Zeiten anbrechen, in denen dass Zusammenschlagen von nicht Deutschstämmigen oder politisch anders denkenden, Beifall vom Mob findet, der auch noch denkt, er vertrete das gesunde Volksempfinden. Ekel erregend!
* Klaus Schmidt * 06.05.2008 um 22:12 Uhr
12.
[...] Es geht nicht darum, daß es zu Fehleinschätzungen o.ä. durch die Polizei kommt, sondern darum daß die Aufklärung solcher Fälle nahezu unmöglich ist. Es geht darum daß in dem geschilderten Fall ein Prozeß erst langjährig erzwungen werden musste.
In den beiden anderen erwähnten Fällen sind Menschen in Polizeigewahrsein gestorben, und keiner kann sich erklären warum.
Das ist etwas anderes als wenn jemandem in Uniform mal die Hand ausrutscht.
Ich denke, daß man an das Verhalten eines Polizisten ungleich höhere Maßstäbe anlegen muß als an das Verhalten eines anderen Bürgers, schließlich übt die Polizei das Gewalltmonopol des Staates aus.
* Leonas3 * 06.05.2008 um 22:19 Uhr
13. Verlogenheit.
Ich habe genau die gleiche Beobachtung wie Kommentator "lef" gemacht. Zunächst wurden eindeutig Linksextreme und Sympathisanten als Verantwortliche für die 1.Mai Randale benannt - nicht nur ausdrücklich von Einsatzleitern sondern auch von Zeugen. Einen Tag später - nachdem ich gerade auf Youtube Amateuraufnahmen von Mitgliedern des "Schwarzen Block" gesehen habe, die Autos in Brand steckten - hieß es, die Rechte hätte die Randale zu verantworten. Jetzt beteiligt sich auch die Zeit an der Verdrehung der Realität, in dem Polizisten als Provokateure und "Rambos" dargestellt werden. Die "Rechten" werden im Laufe des Jahres schon genug anstellen, wogegen mutige Zeit-Redakteure "Gesicht zeigen" können - da muss man doch nun wirklich nicht Verantwortliche dreist "umetikettieren" ...
* ttob * 06.05.2008 um 22:20 Uhr
14. Auch Polizisten...
... müssen sich an Gesetze halten. Auch bei Polizisten muss das gelegentlich kontrolliert werden, auch bei Polizisten muss die Staatsanwaltschaft ernsthafte Untersuchungen anstrengen wenn es ernste Verdachtsfälle gibt.
Es schockiert mich, dass dem offenbar oft nicht so ist, auch wenn es mich nicht wirklich überrascht. Es dürfte ähnlich sein wie bei Streit mit dem Amt, der Bürger kämpft nicht selten auf verlorenem Posten gegen ein steuerfinanziertes Schweige/Abwehrkonglomerat, oft chancenlos.
Wohin unkontrollierte Staatsgewalt führt, kann man überall in der Welt sehen. Ob in Russland (wo Korruption, Gewalt und Schwarzhandel boomen) oder in der Türkei (die ihr Folterproblem nicht in den Griff bekommt) oder in den USA (wo unkontrolliert abgehorcht wird und im Ausland gefoltert). Sitten wie im Mittelalter. Lassen wir es in Deutschland nicht soweit kommen!
All den Hardlinern im Forum wünsche ich mal eine handfeste Verwechslung, so richtig klassisch, mit Tür eintreten und Gummiknüppel-Prügelei mit anschliessendem jahrelangen sinnlosen und teuren Rechtsstreit um wenigstens eine Entschuldigung zu bekommen... Solche Erlebnisse sind idR sehr heilsam gegen Dummheit, zumindest wenn es einen selbst erwischt.
* ttob * 06.05.2008 um 22:25 Uhr
15. @Leonas3
"Jetzt beteiligt sich auch die Zeit an der Verdrehung der Realität, in dem Polizisten als Provokateure und "Rambos" dargestellt werden."
Du hast den Artikel gelesen und verstanden?
Oder bist du auf dem dünnen Brett, Polizisten dürfen ruhig alles tun was ihnen in den Sinn kommt, weil sie schliesslich gegen "den schwarzen Block" kämpfen müssen. Was das willkürliche Zusammenschlagen von Verdächtigen natürlich vollkommen rechtfertigt?
* dotzmeier * 06.05.2008 um 22:27 Uhr
16. maharadscha Dies ist eine Antwort auf Kommentar Nr. 10
normalerweise pflege ich nicht auf Beiträge anderer Forenteilnehmer zu antworten, weil ich nur meine persönliche Meinung kund tun will. Aber gut, in diesem Fall mache ich das gerne. Mir ist nicht bekannt, in welcher Stadt Sie wohnen, aber egal. In jeder Großstadt gibt es sogeannnte Problemviertel. Man denke an Kreuzberg oder Charlottenburg in Berlin, Garath oder Hellerhof hier in Düsseldorf, Chorweiler in Köln etc. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie in diesen Vierteln Polizist sein mögen und sich von diesen "Leuten" bei Ausübung ihres Dienstes ständig beleidigen, änpöbeln oder Gewalt antun lassen wollen. Diese Leute sind jenseits von Gut und Böse und haben keinen Respekt mehr vor der allgemeinen Ordnung, denen ist schlicht alles egal. Polizisten sind für diese Art von Leuten nur noch dreckige Bullen. Um es klarzustellen, ich bin kein Polizist oder im Jargon des Abschaums zu bleiben, kein Scheiß-Bulle. Aber es ist ja so einfach auf die Polizei zu schimpfen, wenn man sie bisher nicht gebraucht hat. Aber wehe, wenn!
[Anmerkung: Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl./ Die Redaktion; ew]
* revm * 06.05.2008 um 23:47 Uhr
20. Charlottenburg Dies ist eine Antwort auf Kommentar Nr. 16
Wusste gar nicht, dass Charlottenburg ein "Problemviertel" ist!? Woher haben Sie das denn? Haben sie schonmal hier gewohnt? Ich wohne seit zehn Jahren hier und hier ist noch nie etwas vorgefallen, jedenfalls nichts, was die Bezeichnung "Problemviertel" rechtfertigen würde.
* KHJ * 07.05.2008 um 0:01 Uhr
21. Polizei - bleibt auf der Wache!
Ansonsten wird so berichtet wie in der "Zeit" Damit das Image der Polizei wieder auf gewertet wird , empfehle ich: Bleibt lieber auf der Wache! Was auf den Straßen von Berlin passiert ist völlig egal, denn Schuld sind ja sowieso die Anderen! Und jetzt gute Nacht!
* rabin * 07.05.2008 um 5:52 Uhr
25. Ordnen ? Dies ist eine Antwort auf Kommentar Nr. 24
a) Polizisten müssen viel ertragen,mehr als Bürger wissen,mehr ,als sie selbst oft verarbeiten können
...
* a k d * 07.05.2008 um 8:15 Uhr
27. menschen welche aus sozial
menschen welche aus sozial prekären situationen und aus existenzangst heraus handeln, rechtfertigen bei weitem keine ueberzogene polizeigewalt. bei diesen leuten hat die gesellschaft versagt und weil es schwer ist eigenes verschulden anzuerkennen, werden diese als "abschaum" weggesperrt. es sind und bleiben dennoch menschen, welche rechte besitzen! wenn polizisten in der oeffentlichkeit bereits wahllos auf menschen einpruegeln duerfen, kann man sich ein bild darueber machen, welche kranken machtspielchen, verschlossen vor dem blick der oeffentlichkeit, in den knaesten abgehen.
desweiteren: menschen, welche auf demos die willkuer des staates einmal kennen und fuerchten gelernt haben, werden dadurch nicht gefuegsamer oder gar nachhaltig belehrt! sie werden sich wege erarbeiten, bei denen sie ihre wuensche und politischen sehnsuechte geschuetzter vor den uebergriffen selbsterteilter und kaum - wie dieser artikel schoen zeigt - zu kontrollierender staatlicher gewalt kund tun koennen.
die gewaltspirale zwischen staat und buergern wird in zukunft bei weitem nicht besser werden. die machtlosigkeit gegenueber den staatlichen mitteln wird auch zu immer gewaltbereiteren aktionsformen fuehren.
ist das das stadium, wo die sich selbstlegitimierende macht alle politischen sehnsuechte hinsperren moechte - in "terroristische" grauzonen?
seit 99 definiert die europaeische union europa als raum der sicherheit, freiheit und des rechts. wie kann es aber sein, dass in spanien z. bsp. die kriminilasierung von parteien und die verhaftung via schnellverfahren mit astronomischen haftstrafen bislang ungeahndet bleiben?
spanische amnesty int. mitglieder, welche auf diese zustaende hinwiesen - es liegen sogar klagen beim menschenrechtsgerichtshof vor - bekommen ebenso via schnellverfahren haftstrafen zwischen 10-20 jahren.
diese art umgang mit dem buerger schafft trauer, wut und vor allem ohnmacht und wird immer radikalere aktionsformen hervorbringen. ob der vom system assimilierte mensch dies als straftat sieht oder ob es eine form von notwehr ist, weil menschen um ihr menschsein ringen, sollte sich jeder zumindest einmal fragen.
das staatliche system legitimiert voellig unzulaenglich ausgebildete - menschlich wie technisch -, halbwuechsige dazu, auf zivilisten in sogenannten "bananenrepubliken" - welche arroganz - zu schießen und verurteilt aber jene als absolut unmenschlich, welche es aus notsituationen heraus als einzigen weg zum ueberleben waehlen.
und nein, vor dem gesetz ist eben NICHT jeder gleich - auch hier behaelt sich das system sein monopol vor.
wer bitte kontrolliert den staat und seine exekutive? wir, indem wir waehlen gehen? welch romantisch behaftete vorstellung im kalten industriealltag..
* jona kompa * 07.05.2008 um 9:18 Uhr
31. Beide Seiten brauchen rechtlichen Schutz
Jede Gewalt und Agression gegen Polizisten muss rechtlich hart geahndet werden, da die Polizisten zu den ernannten Representanten einer Zivilgesellschaft gehoeren. Es darf nicht sein dass Polizisten die Pruegel von jedem dummen Gewalttaeter und Strassenbanditen einstecken.
Genauso haben Opfer von Polizeigewalt einen vollen Anspruch auf Aufklaerung und rechtlichen Schutz. Es gibt aber oft Grauzonen, etwa wenn ein paar aufgebrachte Jugendliche ihre inhaftierten Freunde "befreien" wollen, Mob-Justiz eben. Wer den offiziellen Rechtsweg nicht akzeptieren kann soll sich nicht beschweren wenn er dann Polizeigewalt provoziert und auch bekommt. Sorry.
Wenn auf der anderen Seite Polizisten sich vergehen mussen sie strafrechtlich diszipliniert werden. Teil der Berufsbeschreibung ist es ja gerade in gefaehrlichen und stressintensiven Situation nicht die Kontrolle zu verlieren.
Wer Steine wirft oder mit gewalttaetigen Demonstranten sympatisiert ist selber schuld.
* etiam * 07.05.2008 um 9:21 Uhr
32. Scheinheilig und anmaßend
Man muss sich die Frage nach den Gründen der wohl unstreitigen Strafvereitelung im Amt durch Behinderung und Verzögerung der Ermittlung gegen Polizeibeamte, die vermeintlich unnötig Gewalt angewendet haben, stellen. Sowohl die Presse als auch die Gerichte, allesamt Leute, die Extremsituationen nur aus der Perspektive eines unbeteiligten Dritten kennen, sind mir (Pauschal)-verurteilungen, WIE IN DIESEM ARTIKEL, schnell bei der Hand. Wer aber selber schon einmal in den Bereichen der Nothilfe, hierzu zähle ich neben Polizei auch medizinische Notfallversorgung bzw. Feuerwehren, der weiss dass der Nothilfeexzess ein realer und unvermeidbarer psychologischer Prozess ist, der im Nachhinein für sich selbst, erst recht aber für Außenstehende unverständlich wird. Ich bin selber in der Ausübung einer solchen Tätigkeit schon mit dem Messer angegriffen worden und war der anwesenden Polizei für den Gebrauch der Schusswaffe sehr dankbar - auch wenn der Polizist, hätte er nicht so gut getroffen, damit das Leben des Angreifers riskierte. Eine solche Situation vom sicheren Hocker eines Journalisten zu beurteilen, grenzt an Anmaßung! Der Preis den wir bezahlen, wenn wir Personen, die mit körperlicher Unversehrtheit anderer (z.B. Polizisten, Ärzte) umgehen nicht auch einen gewissen Spielraum für sanktionsarme oder gar -freie Fehler einräumen, ist Übervorsicht bis hin zur Untätigkeit dieser Personen. Wenn ich in den USA von einem Tankstellenräuber mit der Waffe bedroht werde und die Polizei ist zugegen, kann ich mit einer schnellen Lösung in meinem Sinne rechnen, in D(außer BY) werde ich erschossen - wenn ich einen Hirntumor habe, der nur mit hohem Risiko operiert werden kann, finde ich keinen US-Neurochirurgen der das Risiko auf sich nimmt und versterbe dann eben - in D werde ich noch operiert. Das ist ein Spiegel der Verurteilungspraxis ärztlicher Kunstfehler versus polizeilichen Fehlhandelns in USA bzw D - dieser Konsequenz sollte man sich bewusst sein!
* QUOTE * 07.05.2008 um 10:50 Uhr
36. Wer kann es den Staatsanwaltschaften verdenken...
...daß sie glauben, die Polizisten schützen zu müssen - und zu dürfen?
Es wird ihnen doch AN HÖCHSTER STELLE VORGEMACHT!
Erinnert sich noch jemand an Murat Kurnaz, die "bärtige Gestalt", die vor ein paar Jahren unter - mutmaßlicher - Beteiligung deutscher Einsatzkräfte VERSCHLEPPT und unseren US-Verbündeten zu - rechtsstaatlicher und demokratischer! - FOLTER ausgeliefert wurde?
("mutmaßlich" muß ich leider schreiben, denn:)
Erinnert sich noch jemand daran, daß es selbst einem Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht gelang, die damaligen Vorgänge aufzuklären - weil das Bundesverteidigungsministerium ZUFÄLLIG genau die betreffenden Einsatzdaten VERLOREN hatte?
[...] "Warum soll also ein Polizist angeklagt werden, wo der KSK-Mann frei ausgeht", fragen sich die Staatsanwaltschaften nicht zu unrecht, oder? Und wieder ist die Regel bestätigt: Wenn in einem Staat gegenüber irgendeinem Menschen Unrecht GEDULDET wird, ist das eine Bedrohung für das RECHT ALLER ANDEREN!
@die braven Staatsbürger hier, die sich sicher fühlen, weil sie ja keine Türken, Linken, Antifas oder sonstiger "Abschaum" sind: Inzwischen sind die Tatbestände, die zu einer Hausdurchsuchung führen können bis zur Absurdität aufgeweicht worden.
* BelaOxmyx * 07.05.2008 um 11:58 Uhr
38. Hier wird so getan, als sei
Hier wird so getan, als sei Gewalt durch staatliche Organe ein individuelles Problem einzelner Polizisten. Dies ist nicht der Fall. Tatsache ist, Polizeibeamte sind nicht gewalttätiger als der Rest der Gesellschaft. Allerdings müssen an einen Polizisten diesbezüglich ganz andere Anforderungen gestellt werden als an den Rest der Gesellschaft. Der Polizist vertritt den Staat und seine Ordnung. Wenn ein Polizist ein Verbrechen begeht, ungerechtfertigte Gewalt ausübt, richtet sich diese Handlung nicht nur gegen das unmittelbare Opfer, sondern gegen die gesamte Gesellschaft. Dieser Verantwortung, dieses staatsbürgerlichen Wertes, sind sich leider die wenigsten Polizeibeamten, noch sonstige staatliche Organe bewusst.
Hinzu kommt: Der Geist in Polizeikreisen ist geprägt von einem ausgesprochenen Corpsgeist. Man hält einfach zusammen und macht keine Aussage gegen einen Kollegen. Der nichtuniformierte Bürger (aber abgeschwächt auch der Träger anderer Uniformen) wird schnell zum "Pappenheimer", den man ja kenne und der hart anzufassen sei. Da wird schnell mal übergangen, was verhältnismäßig ist, weil alles verhältnismäßig ist, da die Gesellschaft vor allem aus Tätern besteht. Die Justiz als solche wird in Polizeikreisen als Gegner betrachtet, der vermeintlich die Täter schütze und der Rechtsstaat insgesamt wird zum unangemessenen Hinderniss für die polizeiliche Arbeit. Daher gilt es unter Polizisten nicht nur als gerechtfertigt, sondern sogar als angebracht, vor Gericht zu lügen wie gedruckt und im Zweifelsfall das meiste zu "vergessen".
* KaterKarloPauloPinkel * 07.05.2008 um 13:43 Uhr
40. Gummigeschosse
ich schließe mich der Fraktion "wo gehobelt wird..." an. Ich denke die Polizei macht einen guten Job. Was mir nicht gefällt sind die politischen Stolpersteine, die der Polizei in den Weg gelegt werden. Warum haben wir in Deutschland noch keine Gummi-Geschossgewehre? Nur so können Steinewerfer gezielt markiert und später festgenommen werden. Aber nein, man könnte den Steinewerfer ja verletzten! Selbst schuld. [...]
Aus: "Im Zweifel für den Polizisten" Von Christina Brüning (DIE ZEIT, 01.05.2008 Nr. 19) Quelle: http://www.zeit.de/2008/19/LS-SEK?page=1-.- [...] Eine Abgeordnete wird wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und verurteilt. 25 Jahre später gesteht ein Polizist: "Wir haben gelogen". Er und der Anwalt erinnern sich.
Der Polizist
"Es war der letzte Höhepunkt des Kalten Krieges. Am 23. November 1983 beschloss die Bundesregierung, die Pershing-II-Rakete für die Amerikaner aufzustellen. Die Debatte im Bundestag tobte bis tief in die Nacht, während draußen die Friedensbewegung demonstrierte. Um Störungen zu verhindern, waren mehrere tausend Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet in Bonn zusammengezogen worden.
Ich war 18 und gehörte zu einer Polizeieinheit aus Nordrhein-Westfalen. Wir hatten die Aufgabe, die eingezäunte Bannmeile zu bewachen. Nur Personen, die einen Bundestagsausweis hatten, sollten wir einlassen.
Es war dunkel und furchtbar kalt. Politisch hat mich diese ganze Pershing-Debatte überhaupt nicht interessiert. Hauptsache, die Russen kommen nicht, war die Haltung im Kollegenkreis. Bei Minus zehn Grad konnten wir uns was Besseres vorstellen, als uns vor dem Parlament die Beine in den Bauch zu stehen. ,Ausgerechnet jetzt muss diese linke Brut demonstrieren', schimpften meine Vorgesetzten. Die Grünen waren damals gerade in den Bundestag eingezogen. So, wie sie sich aufführten, mochte sie keiner von uns. Denen haben wir diesen verdammten Einsatz zu verdanken, stand für uns fest.
Zusammen mit einem Kollegen, der auch noch sehr jung war, war ich an einem Seiteneingang eingesetzt. Wir waren gereizt. Nicht mal aufwärmen konnten wir uns. Da kam die grüne Bundestagsabgeordnete Gabriele Gottwald mit einem Begleiter. Frau Gottwald hatte einen Bundestagsausweis, der Mann nicht. ,Sie dürfen rein, er nicht', habe ich zu Frau Gottwald gesagt. Mein Kollege war ein stiller Typ. Ich war der Wortführer. Der Mann gehöre auch zur Fraktion, hat Frau Gottwald argumentiert. Wir sollten sie gefälligst passieren lassen. Das Gespräch wurde lauter. ,Ich mache mich hier zum Affen. Ich muss mich doch nicht von solchen Leuten verscheißern lassen', rief sie schließlich empört. Aber mein Kollege und ich haben uns so aufgebaut, dass der Mann nicht durch konnte. Irgendwann habe ich über Funk Verstärkung angefordert. Die traf in Person des Zugführers und des Hundertschaftsführers ein. Da sind Frau Gottwald und der Mann wutentbrannt abgehauen.
Auf Frage des Zugführers, wer das war, habe ich gesagt: ,Das war die Abgeordnete Gottwald. Sie hat geschimpft wie ein Rohrspatz.' Wir haben die Namen notiert. Damit war die Sache für mich erst mal erledigt.
Drei Tage später rief mich mein Vorgesetzter, der Hundertschaftsführer, ins Büro. Er habe in meinem Namen gegen die grüne Bundestagsabgeordnete Gottwald Anzeige erstattet. ,Wir müssen uns nicht von solchen Leuten als Idioten, Affen und Scheißer beschimpfen lassen', erklärte er mir. Daraufhin ich: ,Das hat sie doch gar nicht gesagt.' Er: ,Egal. Wir ziehen das jetzt durch. Ich habe es gehört, ihr Kollege und der Zugführer auch.' Das sind ja Machenschaften, hab ich mir gedacht. Der Zugführer und der Hundertschaftsführer waren bei dem Streit doch gar nicht vor Ort. Aber ich habe nicht widersprochen. Ich war ja erst 18 und mitten in der Ausbildung. Wenn man das Maul aufreißt, ist man schnell weg vom Fenster. Ich hatte den Eindruck, der Hundertschaftsführer wollte mal was erleben. In einer großen Kaserne, wie es die unsere war, kann man sich mit so was profilieren. Sonst wurden wir eher zu Einsätzen wegen Parken in der dritten Reihe gerufen.
Um ehrlich zu sein: Die Geschichte hat mir gefallen. Ich bin aus der Masse der Auszubildenden rausgetreten. Das erfüllt einen mit Stolz. Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt. Von überall habe ich Schulterklopfen bekommen. Bald war ich bekannt wie ein bunter Hund.
Der Prozess fand in Bonn statt. Die Anklage lautete auf Beleidigung. Der Zuschauerraum war voll mit Polizisten. Wir waren vier Zeugen. Ich, der Azubi, war der Hauptzeuge. Mir ging ein bisschen die Muffe, weil ich gehört hatte, dass der Ströbele der Verteidiger von Frau Gottwald ist. ,Bei dem müssen Sie aufpassen. Der hat die Baader-Meinhof-Geschichte mit vertreten', hatte mich mein Hundertschaftsführer gewarnt. Aber für den Staatsanwalt und das Gericht war der Fall von Anfang an klar. Ihre Antipathie gegen Frau Gottwald und Herrn Ströbele war deutlich zu spüren. Wenn man dann noch die Kollegen im Publikum flüstern hört: ,Gib Gas!', ,Mach weiter!', wird man, so jung wie ich war, als Zeuge richtig keck. Es war ein abgekartetes Spiel, obwohl der Ströbele sehr eloquent war. Wir vier Zeugen waren uns einig. Frau Gottwald hatte keine Chance.
Auch die Berufungsverhandlung endete mit einer Verurteilung. Der Polizei als Staatsgewalt wird grundsätzlich geglaubt. Ein Polizist, so die gängige Auffassung, lügt nicht. Schließlich ist er auf das Grundgesetz vereidigt.
Zum Zeitpunkt des Berufungsprozesses hatte ich eigentlich die Schnauze voll. Aber wenn man einmal eine Falschaussage gemacht hat, kommt man nicht mehr raus - zumal, wenn vier Leute drinhängen. Es herrscht Gruppenzwang. Außerdem war ich kurz zuvor wegen Alkohols am Steuer vom Dienst suspendiert worden. Nach einer Party hatte ich den Fehler begangen, mit 1,35 Promille intus ins Auto zu steigen. Die Trunkenheitsfahrt hat mich den Polizeiberuf gekostet, weil ich noch in der Ausbildung war. Mein Hundertschaftsführer hatte richtig Angst, dass ich vor Gericht auspacken würde. Ich hatte ja nichts mehr zu verlieren. Ich bekam Anrufe. ,Machen Sie jetzt jetzt bitte keinen Ärger. Das ziehen wir durch wie beim ersten Mal. Sie sitzen genauso mit im Boot.' Man hat mir sogar Hoffnung gemacht, dass ich vielleicht doch bei der Polizei bleiben kann. Das war natürlich ein Irrtum.
Ich war dreieinhalb Jahre Polizist. Danach habe ich mich beruflich umorientiert. Durch Erzählungen von Kollegen weiß ich, dass solche Geschichten öfter vorkommen. Ich will nicht sagen, dass das die Regel ist. Aber einige haben sich damit regelrecht gebrüstet.
Das ist heute nicht anders. Ich habe noch Verbindung zur Polizei und höre, dass nach wie vor gemauschelt wird. Man kann im Einsatz immer so oder so entscheiden. Man braucht nur eine einfache Verkehrskontrolle anzugucken. Bürgern, die frech Paroli bieten oder politisch unliebsam sind, wischt man gern mal eins aus.
Was ins Beuteschema passt, wird ausgenutzt. Ich war dabei, wie ein Obdachloser, der Kinder angebaggert hat, auf der Wache getreten worden ist. Immer in den Arsch. Selbst da hatte ich das Gefühl, dass hat er verdient. Wieso packt der Kinder an? Wir haben Obdachlose - Penner, wie wir sagten - mit dem Streifenwagen 30 Kilometer außerhalb der Stadt bei Wind und Wetter ausgesetzt.
Warum ich das alles nach 25 Jahren offenbare? Ich bin selbst Opfer eines Lügenkomplotts geworden. Es ist eine extrem demütigende Erfahrung. Ich schäme mich, dass ich mich an so etwas beteiligt habe. Ist doch klar, wem der Richter glaubt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Polizei hat die Macht."
*Dieter Lehmann (Name geändert) ist 44 Jahre alt und selbstständig.
Der Anwalt
"Ein echter ehemaliger Polizist schickt mir ein Lügengeständnis. Ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich die Mail in meiner Abgeordnetenpost entdeckte. Als Strafverteidiger in politischen Prozessen hatte ich oft den Eindruck, dass Polizisten falsch aussagen. In weit schlimmeren Fällen als dem vorliegenden, in dem es ,nur' um eine Beleidigung ging. Aber an ein konkretes Geständnis eines Lügenkomplotts aus Gewissensbissen kann ich mich nicht erinnern.
In den Achtzigerjahren habe ich viele Leute verteidigt, die bei Demonstrationen und Aktionen gegen Raketenstationierung oder den Bau von Atomkraftwerken festgenommen wurden.
Es war die Zeit der unerbittlichen Konfrontationen der Polizei mit den Demonstranten der großen sozialen Bewegungen. Da wurden Straßen und Stationierungsorte blockiert, Bauplätze und Häuser besetzt. Die Polizei riegelte Stadtteile und ganze Regionen ab, kesselte Demonstranten ein und ging mit großer Härte häufig nach militärischen Einsatzregeln vor.
In den folgenden Strafprozessen gegen Demonstranten mussten zur Abschreckung Verurteilungen her. Immer wieder waren wir dabei mit Aussagen von Polizisten konfrontiert, die nicht stimmen konnten.
In trauriger Erinnerung ist mir eine besondere Gemeinheit. Ein Mandant berichtete, wie es ihm nach seiner Festnahme erging: Ein Polizist hielt ihn rechts, der andere links, während ein dritter sich Handschuhe anzog und ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug. Vor der Festnahme war der Mann unversehrt, danach schwer verletzt. Vor Gericht sagten die Polizisten, der Festgenommene sei auf dem Weg zur Wache absichtlich mit dem Kopf gegen eine Eisentür gelaufen. Verurteilt wurde der Verletzte - wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Die Gerichte haben Polizeibeamten in der Regel geglaubt, obwohl die Aussagen aus den geschlossenen Einheiten häufig offensichtlich von Corpsgeist und Kameradschaft geprägt waren. Uns Anwälten blieb nur, Widersprüche aufzuzeigen, Falschaussagen konnten wir nicht beweisen. Es gab Richter, die dann nicht verurteilten. Aber das war die absolute Ausnahme.
,Sei vorsichtig', habe ich Mandaten gewarnt, wenn sie gegen Polizisten vorgehen wollten. ,Hast du Zeugen? Gibt es Fotos?' Wenn nicht, habe ich von Strafanzeigen abgeraten, um die übliche Reaktion mit Gegenanzeigen zu vermeiden.
Seither fordern wir mit Bürgerrechtlern die individuelle Kennzeichnung der Polizisten in geschlossenen Einsätzen. Die amtliche Vermummung mit Uniform, Helm und Gesichtsschutz verhindert die Identifizierung eines Straftäters aus den Reihen der Polizei. Aber kein Bundesland traut sich bisher, diese Forderung umzusetzen.
Heute bemüht man sich, harten Konfrontationen von Polizei und Demonstranten entgegenzuwirken - und es gibt viel mehr Beweismittel, wie Fotos und Videos.
Aber zu Falschbeschuldigungen durch Sicherheitskräfte kommt es immer noch. In meinem letzten Fall als Strafverteidiger habe ich es erlebt. Für einen Angeklagten gibt es kaum etwas Gemeineres, als zuerst zusammengeschlagen und dann aufgrund einer Falschaussage auch noch zu Unrecht verurteilt zu werden. Kein Wunder, wenn ein Justizopfer nach so einer Erfahrung mit dem Rechtsstaat fertig ist."
Christian Ströbele, 69, ist seit 1967 Rechtsanwalt. Im Bundestag, wo er seit 1998 für die Grünen sitzt, ist er unter anderem für Polizei und Sicherheitsdienste zuständig.
PROTOKOLLE VON PLUTONIA PLARRE
Aus: "Falschaussage in den 80ern - Spätes Geständnis eines Polizisten" (21.11.2008) Quelle: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/spaetes-gestaendnis-eines-polizisten/
|
|
|
|
« Last Edit: January 13, 2011, 11:33:40 AM by Textaris(txt*bot) »
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #7 on: May 08, 2008, 03:45:03 PM » |
|
[...] Korpsgeist bedeutet, dass sich Mitglieder mit einem Gruppenverband identifizieren (Gruppengefühl). Hierdurch sollen die Angehörigen vor allem dazu motiviert werden, gemeinsame Ziele zu erreichen. Der Begriff steht auch für Standesbewusstsein und mit negativer Bedeutung auch für Standeshochmut und Dünkel.
Dies wird erreicht durch das uniforme Auftreten mit eigenen Symbolen, Maximen, Mottos (bei den Marines z. B. "The Few. The Proud."), Ehrungen, Maskottchen, Sprüche, Lieder u. ä. Bei vielen Streitkräften sind Schlachtrufe und Marschgesänge üblich.
Besonders im Militärwesen, in Studentenverbindungen und z. T. bei Polizeien ist der Korpsgeist stark verbreitet.
Aus den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Korpsgeist auch in die europäische Wirtschaft eingezogen; beispielsweise bei dem Unternehmen Wal Mart, wo die Beschäftigten zu Beginn jedes Tages Parolen rufen müssen und dies durch Gestiken wie den sog. Squiggly unterstützen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Korpsgeist (31. Januar 2008) -.- [...] Ein Video [ http://www.youtube.com/watch?v=FOcAsMdEBb4], das 15 Polizisten zeigt, die drei Verdächtige zusammenschlagen (in der Überschrift des YouTube-Videos heißt es „Unschuldige“, hier gibt es inzwischen ein paar Hintergrund-Infos: http://www.myfoxny.com/myfox/pages/Home/Detail;?contentId=6484912&version=3&locale=EN-US&layoutCode=TSTY&pageId=1.1.1&sflg=1), geht zur Zeit durch die Blogs. Die Brutalität amerikanischer Polizisten gehört längst zur Popkultur (Copland, Bad Lieutenant), im HipHop gelten sie als eine Gang unter vielen, vielleicht nicht die am besten bewaffnete, aber gut vernetzt. In der deutschen Unterhaltungsindustrie kommen Polizisten dagegen recht gut weg. Sie brechen zwar hin und wieder das Gesetz, aber das hat schon seine Richtigkeit, schließlich kümmern sich nur sesselpupsende Bürokraten um Quatsch wie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ich erinnere mich allerdings dunkel an einen Fernsehfilm aus den 80ern, in dem ein Polizist, der gegen einen Kollegen ausgesagt hat, massiv gemobbt wurde. Bis heute scheint der Korpsgeist der Polizei ungebrochen. Christina Brüning schreibt in der ZEIT: Vor vier Jahren legte die Menschenrechtsorganisation amnesty international einen umfassenden Bericht über Misshandlungen durch deutsche Polizisten vor und dokumentierte das immer gleiche Schicksal einer Strafanzeige gegen die Täter: Gegenanzeigen, interne Untersuchungen, die diese Bezeichnung nicht verdienen, Staatsanwälte, die kaum ermitteln und schon gar nicht anklagen. [ http://www.zeit.de/2008/19/LS-SEK?page=1] [...] Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Es geht hier nicht um Polizistenbashing, dazu ist die gesellschaftliche Aufgabe der Polizei zu wichtig. Interessant wäre vielmehr, den Ursachen für den Korpsgeist und die Brutalität auf die Spur zu kommen. Eine dürfte in der ständigen Überarbeitung liegen. Das Gefährliche der Arbeit, das Sisyphos-Gefühl, der Schicht-Dienst – das sind berufsbedingte Probleme. Die schlechte Bezahlung, die schlechte Ausstattung, die unzähligen Überstunden – das sind lösbare Probleme. Denn schließlich sind Polizisten auch nur ganz normale Arbeitnehmer, die unter so schlechten Bedingungen arbeiten, dass man das Gefühl bekommt, man könne auch Lidl-Mitarbeitern Pistolen in die Hand drücken. Und die schlechtesten Arbeitsbedingungen haben sie oft da, wo im Wahlkampf am lautesten nach mehr Sicherheit gerufen wurde. Denn konservative Freunde der Sicherheit haben meist in ihrer Partei auch neoliberale Sparfüchse sitzen. via http://www.reelpopblog.com/2008/05/philadelphia-po.html# 01 herr_m:
ursachen für corpsgeist? ich tue mich schwer, den pauschal zu verdammen. loyalität und kameradschaft möchte ich in meinem persönlichen umfeld nicht missen, wenngleich es lediglich sekundärtugenden bleiben.
und nein. ich bin kein zeitsoldat… 08.05.2008 um 12:24 | Antworten
06 Frau Schmidt:
“Denn schließlich sind Polizisten auch nur ganz normale Arbeitnehmer, die unter so schlechten Bedingungen arbeiten …”
Puh, das ist aber mal oldschool. Prügeln für die Lohnerhöhung und noch nicht mal gegen die eigenen Chefs? Außerdem warum immer die amerikanischen Bullen? Man muss doch nur eine x-beliebige Demo der letzten Jahre in Europa besucht haben, um sich ein Bild zu machen. Die Cops sehen nicht nur aus wie Roboter, sie verhalten sich auch so. Und dabei ist das kollektive Bewusstsein (Corpsgeist) von Einsatzhundertschaften ja lediglich die konsequenteste Darstellung einer Exekutive, die zunehmend und unverhohlen Repression und Abschreckung als Grundlage ihres Gesellschaftsauftrages sieht. Ich meine die haben ja nicht mal ihren eigenen Namen zur Identifikation (und somit: Verantwortung) übrig. 08.05.2008 um 13:32
08 Jan(TM):
Irgendwie kann ich die Polizisten schon verstehen wenn ich das so lese. “The beating happened two days after the fatal shooting of a Philadelphia policeman, the third city officer slain on duty in two years.” 08.05.2008
10 Marco:
> aber jeder polizist (zumindest bei kontrollen) nennt dir doch seinen namen.
Schönens Beispiel, denn er muss nicht. Die meisten Polizeidienstvorschriften legen zwar fest, daß sich ein Polizist identifizieren muss. Diese Identifizierung gilt aber in der Regel (je nach Bundesland verschieden) schon z.B. durch die Dienstkleidung als vorgenommen, d.h. es gibt nur eine Pflicht sich als Polizist kenntlich zu machen - prekär wenn man sich die Geschichte mit den falschen Polizisten noch mal vor Augen führt. Bei Demos oder anderen geschlossenen Einsätzen muß der einzelne Polizist konsequenterweise auch gar nichts.
Und jetzt vergleiche man das mal mit der Situation in den USA:
http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/18/einige-bemerkungen-zu-den-anti-und-pro-millitar-demonstrationen-in-berkeley/ 08.05.2008 um 15:02
Aus: "Staatsgewalt" Malte Welding (08.05.2008) Quelle: http://www.spreeblick.com/2008/05/08/staatsgewalt/-.- "USA Erklärt: Der faktische Hintergrund, freundlich erklärt": [...] Kein Land dominiert unsere Nachrichten und Blogs wie die USA. Ob in Politik oder Wirtschaft, ob mit Hass oder Liebe, Amerika, Amerikaner und Americana sind jeden Tag ein Thema. Gemessen daran ist allerdings das Basiswissen über die USA - wie ein Gesetz entsteht oder ein Urteil zu Stande kommt, wo die Macht des Präsidenten oder das Recht auf Meinungsfreiheit endet, aber auch was für Partyspiele am Halloween gefragt sind oder wie man die besten Chocolate Chip Cookies backt - bestenfalls lückenhaft. Was in den Medien und Blogs über die USA zu lesen ist, ist oft genug Halbwissen oder Vorurteil und hin und wieder wohl auch bewusste Desinformation. Unkritisches zitieren führt dazu, dass diese Fehler weitergegeben und verstärkt werden, bis jeder es “einfach weiß”. Als Amerikaner erkennt man dann schon mal sein eigenes Land nicht mehr wieder. [...] Neutralität und Objektivität - oder auch nur Fairness - sind Ideale, die natürlich nie erreicht werden. Als Hilfestellung gibt es hier zwei Regeln: Regel 1: Dieses Blog ist kein Meinungsblog. In den Einträgen sollte sich keine Meinung finden, also insbesondere nicht meine, auch wenn ich natürlich Recht hätte (räusper). Es kann sein, dass ich andere Dinge hier fallen lasse, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben - dass ich nicht gerne Fisch esse, weil sie ihr eigenes Pippi trinken, zum Beispiel. Aber zu den USA selbst bleibt es faktisch, oder auf jeden Fall so faktisch wie nur irgendwie möglich. Regel 2: Dieses Blog ist kein Pranger. Auch wenn täglich Dinge in Medien und Blogs über die USA behauptet werden, die nicht nur falsch, sondern hart an der Grenze zur Volksverdummung sind, wird hier nicht mit dem Finger auf die Urheber gezeigt. Das heißt nicht, dass ich Dinge nicht ansprechen werde, aber es soll immer so sein, dass man nicht sofort sieht, woher es kommt. [...] Danke für’s lesen, Euer Scot W. Stevenson Aus: http://usaerklaert.wordpress.com/uber-dieses-blog/ (Stand 05/2008) [...] Einige Bemerkungen zu den Anti- und Pro-Militär-Demonstrationen in Berkeley (Februar 18, 2008) In Berkeley in Kalifornien ist es vor einigen Tage zu zeitgleichen Demonstrationen gegen und für das Militär gekommen. Dieser Autor hatte eigentlich vor, die Sache kurz im nächsten ZEUGS-Eintrag abzuhandeln, aber Zombietime hat eine längere Bilderserie http://www.zombietime.com/berkeley_marines_2-12-2008/ [diesen Link bitte merken] zu den Protesten ins Netz gestellt. Sie bietet Beispiele für mehrere Dinge, die wir in diesem Blog besprochen haben oder ohnehin besprechen wollten. Der Hintergrund: Seit September 2007 belagert die feministische Pazifisten-Gruppe Code Pink ein Rekrutierungsbüro der Marines in Berkeley. Das ist an sich nicht wirklich originell. Aber am 29. Januar beschloss der Stadtrat, die Marines aufzufordern, das Büro zu schließen. Anderenfalls sollten sie offiziell als uninvited und unwelcome intruders klassifiziert werden [PDF]: http://www.ci.berkeley.ca.us/uploadedFiles/Clerk/2008-01-29_Item_12_Marine_Recruiting_Office_in_Berkeley.pdf The United States Marine Corps is being used as one of the means of perpetrating and prolonging illegal, unconstitutional and unnecessary wars of the United States. Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten. Neben den üblichen Protestbriefen und YouTube-Schnitten [YouTube]: http://www.youtube.com/watch?v=dCXqYvJ0DaA der Ratssitzung wurden handfeste Konsequenzen angedroht: Mehrere Senatoren und 71 Abgeordnete des Repräsentantenhauses wollen 2,1 Millionen Dollar an Bundesmitteln für die Stadt streichen, Abgeordnete im Parlament von Kalifornien 3,3 Millionen Dollar an Landesmitteln für Verkehrsprojekte stoppen (wir erinnern uns: Der Bund hat als Druckmittel nicht die Peitsche des Gesetzes, sondern nur das Zuckerbrot des Geldes). Bürgermeister Tom Bates - selbst ein ehemaliger Hauptmann - versuchte schnell klarzustellen, dass die Stadt nicht gegen Militärangehörige sei, sondern nur gegen den Irak-Krieg. Das besänftigte niemand. Als Folge der Proteste kam der Stadtrat am 12. Februar zusammen, um seine Erklärung zu überdenken. Gleichzeitig fanden sich Tausende Befürworter und Gegner zu Demonstrationen vor dem Rathaus ein. Der tiefere Hintergrund: Berkeley ist eine Universitätsstadt, die im Vietnam-Krieg ein Zentrum der Anti-Kriegs-Bewegung war. Bis heute ist sie der wohl linkeste Ort in den USA - hier klettern Aktivisten schon mal aus Protest nackt auf die Bäume. Konservative Amerikaner sehen Berkeley als einen Hort von Irren, die das Land in den Abgrund stürzen wollen. Die Bürger sehen sich selbst als progressiv und aufgeklärt. Bei der Serie muss man weiter im Hinterkopf behalten, dass Zombietime eine konservative Website ist, was sich in der Bildauswahl und den Kommentaren niederschlägt. Zu den Bildern selbst: Flaggen - Wir hatten besprochen, dass auch Regierungsgegner die Stars and Stripes zu ihren Demos mitnehmen. Hier sehen wir das vergleichsweise wenig, und wenn, ist die Flagge meist verkehrt herum oder es werden mit einer Zigarette Löcher hineingebrannt. Sprache - Wir haben dafür aber ein schönes Beispiel für “Nazi” als generische Beleidigung in “Fuck conservative neo-Nazis” (wohl im Gegensatz zu den liberalen Neo-Nazis). In einer Bildunterschrift wird von wingnuts and moonbats gesprochen. To play hookey - Blaumachen von der Schule. Städtische Polizei - Auf den Schulterabzeichen der Polizisten ist der Schriftzug Berkeley Police zu sehen: Wie besprochen gehören die Beamten zur Stadt, nicht zum Bundesstaat oder gar zum Bund. Namensschilder - Eigentlich sollte das Folgende in einem eigenen Eintrag erklärt werden, aber wenn wir schon mal dabei sind - Auf mehreren Bildern ist zu erkennen, dass die Polizisten Namensschilder tragen. Ein Foto etwas unterhalb der Mitte der ersten Seite zeigt zum Beispiel einen vermummten Demonstranten, der seinen Mittelfinger in die Kamera streckt; mit dem Rücken zu ihm steht eine Beamtin mit dem name tag “Speelman 79″. Die Zahl ist die badge number, auch shield number genannt, die ebenfalls zur Identifizierung dient. In größeren Städten sind diese Nummern natürlich auch etwas größer. Mit Hilfe von Google lernen wir: Bei unserer Beamtin handelt es sich mit großer Sicherheit um die Streifenpolizistin Samantha Speelman. Sie wurde 2006 wegen unrechtmäßiger Verhaftung angeklagt - da sie im Dienst ist, gehen wir von einem Freispruch aus. Im Jahr zuvor fing sie einen Kunstdieb. Und so weiter. Namenschilder und Dienstnummern bei Polizisten sind in den USA (und Teilen von Kanada und Großbritannien [PDF]) normal. Einmal soll damit der Kontakt zum Bürger verbessert werden. Das ist auch der Grund, warum die Polizei von Berkeley von sich aus den Dienstplan der Streifenbezirke [PDF] mit den Namen der zugeteilten Beamten veröffentlicht. Zweitens dienen sie als Schutz gegen Übergriffe der Polizei, denn der Bürger kann damit genau sehen, mit wem er es zu tun hat. Das Prinzip der Kontrolle durch das Volk findet in den angelsächsischen Staaten zwar seine wichtigste Umsetzung im Geschworenensystem: Bei einer Klage wegen Polizeibrutalität entscheidet nicht ein Richter - Kollege Staatsdiener - über Schuld oder Unschuld, sondern eine Jury, also die Bürger. Aber durch die Namensschilder und offen getragenen Dienstnummern geht das Prinzip noch viel weiter. Berkeley ist ein dankenswertes Beispiel, denn hier gibt es die Organisation Cop Watch: We have joined together to fight for our rights and the rights of our community by taking on the task of directly monitoring police conduct. That’s right. We walk the streets and watch the police. Die Gruppe bringt ein Handbuch heraus, das Cop Watch Handbook [PDF]. http://www.berkeleycopwatch.org/Handbook_06.pdf Dort sind nicht nur die Rechte und Pflichten der Beamten in Berkeley aufgeführt, sondern in einem praktischen Anhang auch die Namen und Dienstnummern aller Polizisten der Stadt. Ja, das ist legal. Mit dem Handbuch bewaffnet können wir jetzt - analog zum berühmten britischen train spotting - auf unseren Bildern etwas cop spotting betreiben. Der Teenager auf Seite 2 der Bilderserie wird von den Beamten mit den Dienstnummern 35 und 124 festgenommen. Nun, das sind die Streifenpolizisten P. Anderson und Bekel. Wir wissen das, die Eltern des Jugendlichen wissen das, sein Anwalt weiß es, die Presse weiß es und sie alle finden es völlig normal. Es dürfte niemanden überraschen, dass Amerikaner die anonyme deutsche Polizei gruselig finden. Fotos von Polizisten - Was uns zu der Frage bringt, ob dieses Bild überhaupt legal ist. In Deutschland darf man einen Polizisten bekanntlich nicht einfach fotografieren: Das Recht auf das eigene Bild, abgeleitet vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ist wichtiger als das Recht des Bürgers auf Informationen, zumindest so lange der Polizist nichts Verbotenes tut. Wie in ähnlichen Fällen ist das in Amerika genau umgekehrt, denn das First Amendment schlägt alles. In der Öffentlichkeit müssen sich insbesondere Polizisten Fotos gefallen lassen [PDF]: http://www.krages.com/ThePhotographersRight.pdfOn occasion, law enforcement officers may object to photography but most understand that people have the right to take photographs and do not interfere with photographers. They do have the right to keep you away from areas where you may impede their activities or endanger safety. Allerdings beschweren sich Fotografen in beiden Staaten regelmäßig über Polizisten, die sie drangsalieren. [...] [...] Wie ging es nach den Demos weiter? Die Sitzung des Stadtrates dauerte lange, denn es meldeten sich 128 Bürger zu Wort. Am Ende stimmt der Rat mit 7-2 für eine neue Erklärung, in der er seinen “tiefen Respekt für die Männer und Frauen in unseren Streitkräften” ausdrücken. Darin soll zwar das Recht der Marines bestätigt werden, ihr Rekrutierungsbüro zu betreiben, aber auch das Recht der Gegner, direkt davor zu protestieren. Die materiellen Kosten der Demonstration für die Stadt werden auf 93.500 Dollar geschätzt, insbesondere wegen der Überstunden der Polizei. Die Abgeordneten in Washington und Sacramento wollen weiter die Mittel sperren. Code Pink will die Proteste fortsetzen. Zudem hat die Gruppe angekündigt, das Ganze basisdemokratisch zu lösen: Bei der Wahl im November sollen die Bürger der Stadt per Volksentscheid bestimmen, ob Rekrutierungsbüros in Berkeley eine Sondergenehmigung brauchen. Dieser Eintrag wurde erstellt am Februar 18, 2008 um 7:18 und ist abgelegt unter Eintrag. Comments are closed.Aus: "Einige Bemerkungen zu den Anti- und Pro-Militär-Demonstrationen in Berkeley" Scot W. Stevenson (Februar 18, 2008) Quelle: http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/18/einige-bemerkungen-zu-den-anti-und-pro-millitar-demonstrationen-in-berkeley/
|
|
|
|
« Last Edit: January 13, 2011, 11:34:12 AM by Textaris(txt*bot) »
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #8 on: May 10, 2008, 08:54:27 AM » |
|
[...] Der G8-Gipfel in Heiligendamm Ausnahmezustand in Deutschland Von Anselm Weidner
"Der Ausnahmezustand", schrieb der Staatsrechtler Carl Schmitt, "offenbart das Wesen der staatlichen Macht." Im Sommer 2007 beim G8-Gipfel in Heiligendamm, das offenbaren die von Bürgerrechtsgruppen und Republikanischem Anwaltsverein nach einem halben Jahr gezogenen Billanzen, wurde hierzulande der Ausnahmezustand erprobt.
Die Gipfelkritiker wurden schon im Vorfeld der Proteste kriminalisiert, nicht nur bei den über 1000 Festnahmen geriet die Polizei unter Verdacht der schweren Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt. Die Pressefreiheit wurde behindert, Meldungen lanciert, die auf die Gewalt einiger hundert gewalttätiger Demonstraten fokussierten und von den Polizeiübergriffen ebenso wie vom friedlichen Protest ablenkten.
Der "präventive Sicherheitsstaat" hatte 17.494 Polizisten und 1100 Soldaten der Bundeswehr in Marsch gesetzt, um einen störungsfreien Verlauf des Gipfels zu garantieren. In Bereitschaft hatten 14 Tornados, vier Eurofighter, acht Phantomjäger und zwei Abfangjäger sowie eine unbekannte Anzahl von Beamten nationaler und internationaler Geheimdienste gestanden.
[...]
Aus: "Der G8-Gipfel in Heiligendamm" (15.02.2008 · 19:15 Uhr) Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/dossier/731886/-.- [...] Der Souverän in Heiligendamm war eine Behörde der besonderen Art: die Besondere Aufbauorganisation, BAO-Kavala, so genannt nach der nordgriechischen Hafenstadt Kavala, die wie Heilgendamm 'weiße Stadt am Meer' heißt. Die BAO-Kavala war formell eine Behörde der Landespolizeidirektion Rostock. In der Sonderbehörde waren die Länderpolizeien, das BKA, die Bundespolizei, die Bundeswehr sowie deutsche und ausländische Geheimdienste durch Verbindungsbeamte vertreten. So bündelte diese BAO national und international exekutive Kompetenzen in einer Machtfülle, wie es sie in der Bundesrepublik bisher noch nicht gegeben hat. Nach Aussagen von Kavala-Beamten vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gab die CIA bei den Sicherheitsstandards den Ton an.- Solche Zusammenballungen unkontrollierbarer exekutiver Macht seien inzwischen bei politischen Großereignissen üblich, sagt Henning Obens, Politikwissenschaftler aus Hamburg.
[...]
Aus: "DER G8-GIPFEL IN HEILIGENDAMM - AUSNAHMEZUSTAND IN DEUTSCHLAND" Für Deutschlandfunk,Dossier Redaktion Hermann Theissen Manuskript: 20.12.07 Produktion: 11./12.2.08 Sendedatum: Fr, 15.2.2008, 19.15 - 20.00 h Quelle: http://fry.dradio.de/download/79923/
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #9 on: May 26, 2008, 09:14:37 AM » |
|
[...] FREIBURG taz - Der beste Rechtsschutz hilft nicht, wenn die Polizei dem Gericht falsche Informationen liefert oder gar die Kooperation verweigert. Das ist ein Fazit, das die neueste Ausgabe des Grundrechtereports aus den Konflikten um den G-8-Gipfel in Heiligendamm im vorigen Sommer zieht. Sowohl bei der Durchsetzung von Demonstrationsverboten als auch der Aufrechterhaltung von Haft habe die Polizei rechtsstaatliche Regeln ausgehebelt.
Der Grundrechtereport wird jährlich von neun Bürgerrechtsorganisationen, darunter die Humanistische Union und Pro Asyl, herausgegeben. Er zeigt Grundrecht für Grundrecht die Gefährdungen durch neue Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen. Das diesjährige Schwerpunktthema waren die drastischen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit rund um den G-8-Gipfel.
Selbst gegenüber dem Bundesverfassungsgericht sei seinerzeit eine "Taktik der Fehlinformation" angewandt worden, kritisiert Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. So habe das Gericht, das kurzfristig gegen das weiträumige Heiligendammer Demonstrationsverbot angerufen worden war, von der Polizei falsche Zahlen über angeblich schwer verletzte Polizisten bei der Auftaktkundgebung in Rostock erhalten. Auch die Zahl von "über 2.000 gewaltbereiten Störern" in Heiligendamm hält sie für stark übertrieben. Solche Polizeiangaben hätten jedoch dazu geführt, dass die Verfassungsrichter in ihrer Eilentscheidung zwar das Ausmaß der demonstrationsfreien Zonen als "bedenklich" eingestuft, aber das Demonstrationsverbot nicht aufgehoben habe.
Ähnliche Kritik äußert die Hamburger Rechtsanwältin Karen Ullmann zur Festnahme von weit über 1.000 Personen während der Gipfelproteste. Eigentlich hätten diese einen Anspruch auf eine unverzügliche richterliche Entscheidung über die Haft gehabt. Doch nur in der Hälfte der Fälle habe eine richterliche Prüfung stattgefunden. Die Gefangenen hätten "praktisch keine Chance" gehabt, etwas gegen die verzögerte Richtervorführung zu tun. Da es in den Käfigen der Gefangenensammelstelle weder Papier noch Stifte gab, konnten sie keine Anträge stellen. Und der Kontakt zu Anwälten sei ihnen auch oft verwehrt worden. Soweit es Gerichtsentscheidungen gegeben hätte, hätten diese meist zur sofortigen Freilassung geführt. "Wo willkürliche Festnahmen in einem unberechenbaren Gewahrsam enden, ist die Demontrationsfreiheit nur eine schöne Illussion", bilanziert Ullmann, die während des Gipfels als Anwältin tätig war. Als Lob für ihren "alternativen Verfassungsschutzbericht" wurden die Herausgeber kürzlich von der FDP-nahen Theodor-Heuss-Stiftung ausgezeichnet.
Aus: "Grundrechtereport kritisiert G8-Einsatz: NGOs beklagen Verzögerungstaktik" VON CHRISTIAN RATH (09.05.2008) Quelle: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/fehlinformationen-und-verzoegerungstaktik/?src=SZ&cHash=22f801d9a8
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #10 on: May 26, 2008, 09:21:11 AM » |
|
[...] In den Elendsvierteln ist die Polizei oft die einzige staatliche Kraft, die sichtbar ist. Viele Cops wirken übernächtigt, sie arbeiten hart und werden doch ständig kritisiert, dass sie die Lage nicht im Griff hätten. Auch sie werden vom Staat im Stich gelassen, auf einmal sollen sie über Nacht mit allen Problemen fertig werden, die der Staat über Jahre verdrängt hat.
Aus: "Aufruhr in Südafrika - Vom Präsidenten keine Spur" Von Arne Perras (26.05.2008) Quelle: http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/20/176486/
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #11 on: August 31, 2008, 08:05:25 PM » |
|
[...] Auf dem Weg zur Polizeiwache kam es in dem Auto zu einem "Zwischenfall", wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte.
Aus: "Schuss in Inguschetien - Oppositioneller getötet" (Sonntag, 31. August 2008) Quelle: http://www.n-tv.de/Schuss_in_Inguschetien_Oppositioneller_getoetet/310820084718/1016887.html-.- [...] Polizisten hätten Magomed Jewlojew, Betreiber der Website Ingushetiya.ru, aus einem Flugzeug in der Provinz Inguschetien abgeführt und in einem Wagen weggebracht. Später sei dann Jewlojew am Straßenrand mit einem Loch im Kopf aufgefunden worden und später im Krankenhaus verstorben, sagte sein Stellvertreter Ruslan Chautijew. Die Polizei und andere Behörden wollten zu dem Bericht keine Stellung nehmen.
Jewlojew hat scharf kritisiert, wie Zivilpersonen in Inguschetien von der Polizei behandelt werden, und damit die Regionalbehörden gegen sich aufgebracht. Ein Gericht hatte im im Juni befohlen, seine Website zu schließen, da sie extremistische Ansichten verbreite. Die Seite erschien aber unter einem anderen Namen erneut.
...
Aus: "Russland - Regimekritiker von Polizei erschossen" (31.08.2008) Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/politik/ausland/609095/Regimekritiker-von-Polizei-erschossen.html-.- [...] Die von Jewlojew betriebene Internetseite zählt zu den meistbesuchtesten Websites mit Nachrichten aus Inguschetien und hatte offen den Kreml-treuen inguschetischen Präsidenten Sjasikow kritisert. Ein russisches Gericht hatte im Juni angeordnet, die Internetseite zu schließen, da sie "extremistische" Ansichten verbreite. Chefredakteurin Rosa Malsagowa kündigte Anfang August an, in Frankreich politisches Asyl zu beantragen.
Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG/RSF) zeigte sich über den Tod Jewlojews bestürzt. Dieser habe wiederholt seinen Mut und seine Entschlossenheit unter Beweis gestellt, unabhängige Informationen über Inguschetien zu liefern, trotz der Drohungen und des auf ihn und seine Familie ausgeübten Drucks. Sein Tod dürfe nicht ungesühnt bleiben, heißt es in einer Aussendung.
Das mehrheitlich von Muslimen bewohnte Inguschetien grenzt an die abtrünnige Kaukasusrepublik Tschetschenien. Immer wieder kommt es in Inguschetien zu Schusswechseln zwischen russischen Sicherheitskräften und örtlichen Guerilla-Kämpfern. (APA)
Aus: "Inguschetien: Oppositioneller in Polizeiwagen erschossen" (31. August 2008) Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1219938568758
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #12 on: October 07, 2008, 08:31:26 AM » |
|
[...] Im Fernsehen waren mehrere Verletzte zu sehen. "Das ist barbarisch", sagte eine 53-Jährige, die am Kopf verwundet war. "Wir hätten nicht gedacht, dass die Polizei uns angreift."
...
Aus: "Polizei löste Blockade des Parlaments in Bangkok gewaltsam auf" (07. Oktober 2008) Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1220460124370
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #13 on: October 07, 2008, 09:57:54 AM » |
|
[...] Michail Kusmitsch Ryklin (russisch Михаил Кузьмич Рыклин; * 1948 in Sankt Petersburg) ist ein russischer Philosophie-Professor und Autor.
Ryklin studierte Philosophie und Ästhetik an der Staatlichen Universität Moskau u.a. bei Merab Mamardaschwili und promovierte 1978 in Philosophiegeschichte mit einer Arbeit über Claude Lévi-Strauss und Jean-Jacques Rousseau. 1995 wurde Ryklin Korrespondent der europäischen Kulturzeitschrift Lettre International. Seit 1997 leitet er den Fachbereich Philosophische Anthropologie an der Akademie der Wissenschaften in Moskau.
Sein 2006 in Deutschland erschienenes Buch Mit dem Recht des Stärkeren. Russische Kultur in Zeiten der “gelenkten Demokratie” wurde 2007 mit dem Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung ausgezeichnet.
Ryklin war seit 1975 mit der Künstlerin Anna Altschuk (Anna Michaltschuk) verheiratet. Seit November 2007 lebte das Paar in Berlin-Witzleben, während Ryklin eine Gastprofessur an der Berliner Humboldt-Universität wahrnimmt. Am 10. April 2008 wurde seine Frau an der Mühlendamm-Schleuse der Spree tot aufgefunden.
...
Aus: "Michail Kusmitsch Ryklin" (29. August 2008) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Michail_Ryklin=> http://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Altschuk-.- [...] SPIEGEL ONLINE: Es waren doch aber vor allem Kirchenvertreter, die die Ausstellungsmacher als Satanisten, Religionsterroristen und Lästerer beschimpft und so den Prozess gegen ihre Frau erst möglich gemacht haben.
Ryklin: Ja, sie haben eine regelrechte Hysterie, eine Art kollektive Psychose, in der Öffentlichkeit entfacht. Aber die Kirche macht so etwas nicht nur aus eigener Initiative. Solche Aktionen werden von Polittechnologen geplant und gemeinsam mit Dumaabgeordneten und Geheimdienstlern durchgeführt. Die Medien unterstützen sie dabei nach Kräften – wie man weiß, gibt es in Russland seit langem keine freie Presse mehr. Nach einer sechswöchigen Hetzkampagne war die Öffentlichkeit bereit, die Randalierer als Helden zu bejubeln und die Opfer als Täter vor Gericht zu bringen.
[...] Die Kampagne gegen die Ausstellung "Vorsicht, Religion" war offenbar dermaßen erfolgreich, dass die Behörden beschlossen haben, noch einmal nachzulegen. Dabei hatten Samodurow und der Kurator Andrej Jerofejew vorgesorgt: Um die "Verbotene Kunst" sehen zu können, musste man auf Stühle klettern und durch ein Guckloch schauen, überall hingen Warnhinweise, die besonders empfindsamen Gläubigen davon abrieten, die Exponate anzuschauen. Dennoch fühlten sich die Behörden aufs Äußerste provoziert. [...] Moskau plant allein in diesem Herbst drei große Retrospektiven des berühmten Konzeptkünstlers Kabakow. Er wird also auf der einen Seite als internationaler Star gefeiert, auf der anderen Seite sind diejenigen, die ihn ausstellen, von Gefängnis bedroht. Genau das ist es, was das Putinsche System ausmacht: die totale Schizophrenie. [...] Das System will nicht berechenbar sein, also praktiziert es die Methoden der Desorientierung und Einschüchterung.
SPIEGEL ONLINE: Schizophren ist allerdings auch, dass viele der als Ketzer angeprangerten Künstler in Wahrheit nicht besonders kritisch, sondern allenfalls provokativ sind. Stimmt der Eindruck, dass vor allem junge russische Künstler häufig unpolitisch sind?
Ryklin: Die kommerzielle Kunst wird derzeit immens gefördert. Moskau strotzt geradezu vor Geld, die jungen Reichen haben angefangen, sich mit Bildern einzudecken. Sobald ein Künstler gut verkauft, beginnt allerdings die Selbstzensur im Kopf. Und das ist genau das, was das System Putin will - eine Art Nichtangriffspakt: Du mischt dich nicht ein und verdienst Geld, dafür lassen wir dich in Ruhe. Es ist schwer, in Russland Oppositioneller zu sein. Für meine Frau war es tödlich.
...
Aus: ""Das System Putin ist totale Schizophrenie"" (07.10.2008) Das Interview führte Annette Langer Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,578704,00.html
|
|
|
|
« Last Edit: October 07, 2008, 10:03:25 AM by Textaris(txt*bot) »
|
Logged
|
|
|
|
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
   
Offline
Posts: 5862
Subfrequenz Board Quotation Robot
|
 |
« Reply #14 on: October 30, 2008, 03:14:30 PM » |
|
[...] Als politischer Beamter ist der Generalbundesanwalt "weisungsgebunden": Nehm wendet sich an den Mann neben ihm, seinen Vorgesetzten Hansjörg Geiger, Ex-BND-Präsident und nun Staatssekretär im Justizministerium: "Herr Geiger, wenn ich trotz rechtlicher Bedenken ein Verfahren gegen Darkazanli einleiten soll, dann müssen Sie mich dazu anweisen." Die beiden schauen sich an. Geiger schweigt. Dann dreht er Nehm langsam den Rücken zu. Am Ende der Sitzung sagt Steinmeier: "Herr Nehm, kommen Sie mal in mein Büro." ...
Aus: "Geheimdienste - Ausser Kontrolle" Von Uli Rauss und Oliver Schröm (stern-Artikel aus Heft 19/2006) Quelle: http://www.stern.de/politik/ausland/:Geheimdienste-Ausser-Kontrolle/560743.html?eid=597063-.- [...] Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat im Frühjahr 2003 nach Meinung von Experten und Oppositionspolitikern - entgegen den Aussagen von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) - während des amerikanischen Irakfeldzugs kriegsrelevante Informationen an die USA geliefert. Das legen auch interne Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes nahe, die Frontal21 vorliegen.
Zwei BND-Beamte melden danach am 4. April 2003 aus der irakischen Hauptstadt eine Zunahme von Verteidigungsstellungen der irakischen Streitkräfte nahe dem Offiziersclub in Bagdad: "Erstmalig wurden auch MG-Stellungen gesichtet", heißt es wörtlich im vertraulichen Telefonprotokoll des BND-Lagezentrums. Zu diesem Zeitpunkt hatten US-Bodenstreitkräfte den Flughafen von Bagdad eingenommen und standen davor, ins Stadtzentrum "durchzumarschieren", so die BND-Dokumente. Die Zielkoordinaten des Offiziersclubs, der mehrfach bombardiert wurde, hatte der BND kurz davor an den US-Geheimdienst DIA durchgegeben.
...
Aus: "Irak: Deutschland als US-Informant: BND lieferte "hochwertiges Tauschmaterial"" von Christian Rohde und Ulrich Stoll (23.09.2008) Quelle: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7381637,00.html Kontext: Topic: [Deutschland und der Überfall auf den Irak] => http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,113.0.html-.- [...] Im Krieg der USA und ihrer "Koalition der Willigen" gegen den Irak stand Deutschland nicht abseits. Die deutsche Bundesregierung hat den angreifenden Staaten u. a. Überflug-, Bewegungs- und Transportrechte eingeräumt. Generalbundesanwalt Kay Nehm hat es bisher aber strikt abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Schröder, Bundesaußenminister Fischer und Bundesverteidigungsminister Struck wegen des Verdachts des "Friedensverrats" einzuleiten.
Artikel 26 des Grundgesetzes verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. § 80 StGB droht demjenigen, der sich über dieses Verbot hinwegsetzt, eine empfindliche Freiheitsstrafe an.
Hierauf gestützt, waren zu Beginn des Irak-Krieges zahlreiche Strafanzeigen erstattet worden, die Kay Nehm allesamt zurückgewiesen hat. Im Wesentlichen hat er seine Weigerung, Ermittlungen aufzunehmen, damit begründet, dass sich aus dem Völkerrecht nicht eindeutig ergebe, was unter einem "Angriffskrieg" zu verstehen sei. § 80 StGB könne auch schon deshalb nicht angewendet werden, weil die Unterstützungshandlungen Deutschlands nicht ein solches Gewicht hätten, dass sie als Kriegsbeteiligung angesehen werden könnten. Im Übrigen hätte die Unterstützung den von Deutschland übernommenen Bündnisverpflichtungen entsprochen. Die Frage, ob der Krieg gegen den Irak völkerrechtswidrig war, hat der Generalbundesanwalt offengelassen, weil sie angeblich nicht entscheidungserheblich sei.
Auch die von dem Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand und dem Historiker und Publizisten Dr. Alexander Bahar (Heilbronn) eingereichten Anzeigen wurden auf diese Weise abschlägig beschieden. Die dagegen erhobenen Gegenvorstellungen und Dienstaufsichts-beschwerden hatten keinen Erfolg.
[...] Der Generalbundesanwalt muss sich der Sache erneut annehmen. Er ist nach dem Gesetz verpflichtet, bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, die zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören. Das gebietet das Legalitätsprinzip, das dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz Rechnung trägt. Dieses Prinzip besagt, dass die Staatsanwaltschaft jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgen muss.
Der Generalbundesanwalt ist zwar ein politischer Beamter und als solcher weisungsgebunden. Diese Gebundenheit kann jedoch nicht so weit gehen, dass er sich aus Gründen der Staatsräson oder um der Bundesregierung einen Gefallen zu erweisen, über Recht und Gesetz hinwegsetzt.
Die deutsche Bundesregierung hätte sich weigern können (ohne dass ihr irgendwelche Sanktionen gedroht hätten) und weigern müssen, den Krieg gegen den Irak zu unterstützen. Nur dann hätte sie im Einklang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990 gehandelt, durch den dem vereinigten Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung auferlegt worden ist, dafür zu sorgen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.
Armin Fiand, Hamburg Dr. Alexander Bahar, Ellhofen
Aus: "Nach dem bemerkenswerten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2005: Juristen stellen neue Strafanzeige gegen Bundesregierung wegen deutscher Beteiligung am Irak-Krieg" INITIATIVE FÜR GLOBALE GLEICHHEIT, www.globale-gleichheit.de, PRESSEINFORMATION 23.10.2005 Quelle: http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Irak/klage-neu.html-.- [...] [Ursula Pidun] Das System der Bundesrepublik beruht auf einer Gewaltenteilung, also eine Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane, um Macht zu begrenzen. Die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) dienen vor allem auch zur Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Impliziert ist eine so genannte Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte, die nicht nur in Fachkreisen umstritten ist, sondern besonders auch das Vertrauen der Bevölkerung in Staatsanwälte erschüttert. Was bedeutet Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte vor allem auch für die Demokratie und stellt sich die dringende Frage nach einer Abschaffung? Im Gespräch mit Andrea Titz, Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes.
Frau Titz, trotz der Eindeutigkeit einer Gewaltenteilung gibt es Streit um eine so genannte Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Was hat es damit auf sich?
Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive zwar von den Gerichten unabhängig, also den Richtern weder über- noch unterstellt. Staatsanwälte sind aber im Gegensatz zu den Richtern nicht unabhängig in ihrer Dienstausübung, sondern unterliegen dem Weisungsrecht ihrer Vorgesetzten. Dies ist in den §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt. Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht jeweils ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt unterstellt, der für den gesamten Oberlandesgerichts-Bezirk zuständig ist. Die Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwälte wiederum steht dem jeweiligen Landesjustizministerium zu.
Der Begriff des Weisungsrechts, wie er in § 146 GVG umschrieben ist, umfasst zum einen die Berechtigung des jeweiligen Dienstvorgesetzten innerhalb der Behörde und des Generalstaatsanwalts, den Mitgliedern seiner Behörde oder der Behörden seines Bezirks Anweisungen für die Sachbehandlung bestimmter Arten von Verfahren (generelles Weisungsrecht) oder eines Einzelfalls zu geben. In beiden Fällen handelt es sich aber um Weisungen eines Staatsanwalts an andere, ihm untergeordnete Staatsanwälte; in diesem Zusammenhang ist daher die Rede von internen Weisungen.
Dem Justizminister steht gem. §§ 146, 147 GVG ein sogenanntes externes Weisungsrecht zu: Er hat zum einen die Möglichkeit, dieses mittels genereller Weisungen zur Bearbeitung von bestimmten Fallgruppen auszuüben, er hat aber auch das Recht zu speziellen Weisungen im Einzelfall. Letztlich kann also der Landesjustizminister als Mitglied der Exekutive Einfluss auf jeden einzelnen bei den Staatsanwaltschaften anhängigen Fall nehmen. Insbesondere dieses sogenannte externe Weisungsrecht im Einzelfall wird als zu weitgehend und nicht sachgerecht kritisiert. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) spricht sich seit langem für die Abschaffung des externen Weisungsrechts im Einzelfall aus. In dem von ihm erarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung der entsprechenden Vorschriften des GVG wird klargestellt, dass es kein externes Weisungsrecht des Justizministers im Einzelfall geben soll.
Ist die Gewaltenteilung nicht derart eindeutig, dass eine Weisungsgebundenheit gar nicht zu rechtfertigen ist?
In der Tat spräche eine strikt praktizierte Gewaltenteilung gegen ein derartiges Weisungsrecht des jeweiligen Landesjustizministers, da die Staatsanwaltschaft als Teil der Judikative auf diese Weise durch ein Mitglied der Exekutive kontrolliert wird. Gleichwohl wäre allein dieser Argumentationsansatz nicht zielführend, da die Verfechter des externen Weisungsrechts zu Recht darauf hinweisen können, dass es auch an anderen Stellen im Staatsaufbau zu einer Vermischung der Gewalten kommt, so beispielsweise zwischen Legislative und Exekutive insoweit, als Minister gleichzeitig Mitglieder des Parlaments sein können.
Welche Nachteile ergeben sich aus einer Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte?
Durch das externe Weisungsrecht des jeweiligen Landesjustizministers auch im Einzelfall besteht natürlich die Gefahr der politisch motivierten Einflussnahme auf laufende Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaften sind aber das „Eingangstor“ zu den Gerichten. Anders ausgedrückt: Nur die Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, gelangen überhaupt vor Gericht. Wenn also die Weisung erteilt würde, dass in einem bestimmten Verfahren nicht Anklage erhoben werden soll, würde das Verfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft durch eine Einstellungsverfügung enden, ohne dass sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ein Gericht damit befassen kann. So besteht letztlich indirekt auch die Einflussmöglichkeit des Justizministers auf die Gerichte, deren Unabhängigkeit aber durch die Verfassung garantiert ist.
Abgesehen von diesem offensichtlichen Nachteil entsteht allein durch die Existenz des externen Weisungsrechts durch den Justizminister in der Öffentlichkeit bereits der böse Schein politischer Beeinflussung. In Fällen mit erheblicher Öffentlichkeitswirkung oder bei Verfahren von politischer Bedeutung wird daher gerne mehr oder weniger offen gemutmaßt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Entscheidungen gerade nicht unabhängig treffen konnte, sondern zu einer bestimmten Sachbehandlung angewiesen wurde – auch, wenn dies tatsächlich nicht der Fall war. Selbst wenn also in der Praxis eine Einflussnahme des jeweiligen Landesjustizministers auf einzelne Verfahren nur in seltenen Ausnahmefällen stattfinden mag, erschüttert dennoch allein die nach dem Gesetz bestehende Möglichkeit das Vertrauen der Bevölkerung in die Staatanwaltschaften und damit auch in die Unabhängigkeit der Justiz.
Nochmals konkreter: Staatsanwälte unterliegen in Einzelfällen also auch einer politischen Weisungsgebundenheit. Wodurch wird dies legitimiert?
Die Antwort hierauf ergibt sich bereits aus dem bisher Gesagten: Die politische Komponente der Weisungsgebundenheit ergibt sich aus der Tatsache, dass Staatsanwälte eben nicht nur dem internen Weisungsrechts ihres Behördenleiters und des Generalstaatsanwalts unterliegen, sondern darüber hinaus auch dem externen Weisungsrechts des Justizministers.
Wenn Politik es so will, dann kann es also vorkommen, dass selbst Schwerstkriminelle gar nicht vor Gericht kommen?
Trotz aller Skepsis gegenüber dem externen Weisungsrecht im Einzelfall muss man hier klar sagen, dass diese Gefahr durch die strikten gesetzlichen Vorgaben weitgehend ausgeschaltet ist. Zum einen sieht das in § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung geregelte Legalitätsprinzip unabhängig von allen Weisungen einen Verfolgungszwang gegen jeden Verdächtigen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anklagezwang vor. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei zureichenden Anhaltspunkten für verfolgbare Straftaten einzuschreiten. Tut sie das nicht, oder schreitet sie umgekehrt ein, wenn gar kein Anhaltspunkt für eine Straftat besteht, läuft sie Gefahr, sich wegen Strafvereitelung im Amt oder umgekehrt wegen Verfolgung Unschuldiger strafbar zu machen. Nur innerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben können auch externe Weisungen erteilt werden, andernfalls liefe der anweisende Minister selbst Gefahr, sich nach den genannten Vorschriften strafbar zu machen. Die Gefahr, dass „Schwerstkriminelle“, also Personen, die nachweislich erhebliche Straftaten begangen haben, auf Weisung eines Justizministers nicht von der zuständigen Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt werden, besteht also in der Praxis nicht.
Kann eine politische Weisungsgebundenheit zu Missbrauch führen?
Wie bei jedem Recht ist natürlich auch bei dem bestehenden externen Weisungsrecht des Ministers die Gefahr von Missbrauch nicht auszuschließen. Wenn ein Minister die Möglichkeit zur Einflussnahme hat, ist letztlich nicht auszuschließen, dass er diese Möglichkeit nutzt, wenn missliebige, politisch unpopuläre Entscheidungen der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren anstehen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass mir solche Fälle des Missbrauchs des Weisungsrechts in meiner langjährigen Praxis noch nie begegnet sind. Wenn je ein solcher Fall vorkommt, handelt es sich also in der Tat nur um eine seltene Ausnahme.
Wesentlich schwerwiegender ist aber, wie ich schon gesagt habe, der Vertrauensverlust für die Justiz, der sich in der Öffentlichkeit aus der bloßen Möglichkeit der Beeinflussung durch den Justizminister, also die Politik, ergibt. Wenn die Bevölkerung in politisch brisanten Verfahren mutmaßen kann, die konkrete Entscheidung sei „von oben vorgegeben“ worden, erschüttert das das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich bzw. wie häufig ein Missbrauch stattgefunden hat. Solchem „Generalverdacht“ kann effektiv nur durch die Abschaffung des externen Weisungsrechts des Justizministers im Einzelfall begegnet werden.
Was bedeutet eine solche politische Weisungsgebundenheit für eine Demokratie?
Auswirkungen ergeben sich, wie ich bereits ausführlich dargestellt habe, weniger für die Demokratie allgemein, als vielmehr für das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren des Rechtsstaats, in die Unabhängigkeit der Justiz und in die Unverbrüchlichkeit des Rechts. Wenn in der Öffentlichkeit gerade im Zusammenhang mit Verfahren gegen politisch oder wirtschaftlich einflussreiche Persönlichkeiten regelmäßig davon die Rede ist, dass „denen“ ohnehin nichts passieren wird, weil man immer nur „die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt“, zeigt das einen Besorgnis erregenden Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit der Justiz, der für den Rechtsstaat in hohem Maße schädlich ist.
[...]
Mit welchen Argumentationen wird versucht, an dieser politischen Weisungsabhängigkeit festzuhalten?
Das externe Weisungsrecht des Justizministers wird damit begründet, es sei dessen Hauptaufgabe, für eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu sorgen und zugleich Schwerpunkte für die Bekämpfung der Straftaten zu bilden, die für die Bevölkerung eine besondere Gefahr darstellen. Dies ist, wie ich schon ausgeführt habe, ein legitimer Gedanke, kann aber nur das generelle Weisungsrecht begründen. Darüber hinaus wird angeführt, notwendiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie sei die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament. Daher müsse der Justizminister gegenüber dem Parlament auch die Verantwortung für Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft tragen. Um dem gerecht zu werden, müsse er als Kehrseite der parlamentarischen Verantwortung die Möglichkeit haben, nicht nur durch allgemeine Weisungen, sondern notfalls auch durch Weisungen im Einzelfall auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken. Dies gleicht aber einem Zirkelschluss. Die Arbeit der Staatsanwälte unterliegt über den Justizminister der parlamentarischen Kontrolle ja nur, weil es das externe Weisungsrecht gibt. Wenn es wie bei den Richtern keinen Grund für das externe Weisungsrecht gibt, entfällt auch die parlamentarische Verantwortung.
Wenn politische Weisungsgebundenheit auch eine Kontrollfunktion darstellen soll, benötigt sie ihrerseits ebenfalls Kontrolle? Also im Prinzip eine Kettenreaktion an Kontrollen von Ebene zu Ebene, was letztlich gar nicht zu organisieren ist?
Der Justizminister als Teil der Exekutive trägt die Verantwortung gegenüber dem Parlament, unterliegt also insoweit ebenfalls der Kontrolle. Das Parlament trägt hingegen die Verantwortung direkt gegenüber dem Volk, von dem es gewählt wird und auf diese Weise für seine Arbeit zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Problem liegt also weniger darin, dass eine „Kettenreaktion von Kontrollen“ erforderlich würde, sondern darin, dass nach unserer Auffassung die Kontrollmöglichkeit, die der Justizminister durch das externe Weisungsrecht auch im Einzelfall hat, zu weit geht und unnötig ist. Die Bindung der Staatsanwälte an Recht und Gesetz, ihre hohe Qualifikation und ihr Berufsethos, aber auch die Kontrolle jedes einzelnen Staatsanwalts durch seine internen Vorgesetzten stellen auch im Einzelfall sicher, dass Entscheidungen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch in jeder Hinsicht sachgerecht getroffen werden. Eines externen Weisungsrechts des Justizministers auch für jeden Einzelfall bedarf es zur Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit nicht.
Aus: "INTERVIEW: Deutscher Richterbund: Weisungsgebundenheit erschüttert Vertrauen der Bevölkerung in Staatsanwälte" (29. Oktober 2008) Das Interview führte Ursula Pidun mit Andrea Titz, Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes. Quelle: http://spreegurke.twoday.net/stories/5285804/
|
|
|
|
|
Logged
|
|
|
|
|