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« Reply #60 on: July 17, 2008, 09:32:44 AM » |
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[...] Die EU-Kommission will die Schutzdauer für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre verlängern. Während die Musikindustrie den Vorschlag begrüßt, meinen Kritiker, dass eine Verlängerung der Schutzfrist nur der multinationalen Tonträgerindustrie zugute komme und den Zugang zu historischen Tonaufnahmen erschwere. Am Mittwoch verabschiedete die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag, der die Verlängerung der Schutzdauer von Tonaufnahmen und Tonträgern in er EU von 50 auf 95 Jahre vorsieht. Künstler und Industrie würden gleichermaßen von der längeren Schutzfrist profitieren, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission. Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen, so die EU-Kommission. Die zusätzlichen Einnahmen aus der erweiterten Schutzdauer sollen auch der Tonträgerindustrie helfen, sich an das Internet-Zeitalter anzupassen und ihre Investitionen in neue Talente aufrechtzuerhalten, begründete die EU-Kommission ihren Vorschlag. "Ich werde alles daransetzen, um sicherzustellen, dass ausübende Künstler über ein angemessenes Einkommen verfügen und es auch künftig eine europäische Musikindustrie geben wird", sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, der die Verlängerung der Schutzfristen vorgeschlagen hatte. [...] Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft, IFPI Austria, begrüßte am Mittwoch naturgemäß den Vorschlag der EU-Kommission. Die vorgeschlagene Verlängerung der Schutzfrist stärke die europäische Musikwirtschaft im internationalen Wettbewerb und bedeute mehr Fairness gegenüber Interpreten und Labels, hieß es in einer IFPI-Aussendung. [...] Europäische Rechtsexperten hatten die geplante Erhöhung der Schutzdauer für Tonaufnahmen in der EU zuletzt scharf kritisiert. Eine Verlängerung der Schutzfrist würde nur multinationalen Musikkonzernen mit großen Back-Katalogen zugute kommen, den Zugang zu historischen Tonaufnahmen erschweren und Kreativität und Innovation in Europa Schaden zufügen. Im Juni warnten europäische Wissenschaftler die EU-Kommission deshalb vor der Verlängerung der Schutzfrist und setzten diese mit einem "Kotau an die Tonträgerindustrie" gleich. Die Initiative Sound Copyright, die von der britischen Open Rights Group und dem europäischen Arm der Electronic Frontier Foundation [EFF] betrieben wird, machte gegen die Ausweitung der Schutzdauer von Tonaufnahmen mit einer Online-Petition mobil. [...] Hey, McGreedy... eine einfache Frage: heliman, vor 1 Stunde, 15 Minuten Warum sollte jemand mit 20 aufhören, Musik zu machen?
Hm?
Umkehrschluss grahamchapman, vor 10 Stunden, 21 Minuten Ich könnte natürlich auch zu dem Arbeitgeber gehen, bei dem ich vor 20 Jahren gearbeitet habe und von denen Kohle verlangen: weil, das ist ja auch für die nächsten 30 Jahre nicht verjährt, so oder so.....
An lameth (von weiter unten): tomtiger, vor 15 Stunden, 51 Minuten Die maximale Schutzdauer von Patenten beträgt 20 Jahre.
klingt schrecklich max7c, vor 15 Stunden, 56 Minuten leute die mit 20 mal gearbeitet haben bekommen mit 70 plötzlich kein Geld mehr dafür.
Ganz Klar im Kopf kann man jedenfalls nicht sein wenn man soetwas von sich gibt. Und solche Leute machen unsere Gesetze - erschreckend.
Aus: "95 Jahre Schutzfrist für Beatles & Co." (16.07.2008) Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/293270/-.- [...] Die EU-Kommission schlägt vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag geht auf eine Initiative des Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy zurück, der damit das Einkommen der Künstler sichern will. "Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen", erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung. Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um Leistungsschutz-, nicht um Urheberrechte. Urheberrechte genießen einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, während die Leistungsschutzrechte ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes gelten. McCreevy empfindet diese Differenz als unsachgemäße Ungleichbehandlung. In ihrem Vorschlag geht die EU-Kommission auch auf die derzeitigen Absatzprobleme der Musikindustrie ein. Eine Verlängerung der Schutzdauer würde die Firmen "in die Lage versetzen, sich dem raschen Wandel der geschäftlichen Rahmenbedingungen anzupassen". Während die Ladenverkäufe rapide zurückgingen, wüchsen die Online-Umsatzerlöse vergleichsweise langsam. An den Preisen für die Verbraucher würde sich durch die Fristverlängerung wenig ändern, meint die Kommission unter Verweis auf eine Studie der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers. Sie habe ergeben, dass es keinen signifikanten Preisunterschied zwischen durch Copyright geschützten und nicht geschützten Werken gebe. Während die EU-Kommission davon überzeugt ist, dass von einer Verlängerung der Schutzdauer Künstler und Plattenfirmen gleichermaßen profitierten, äußerten Wissenschaftler und Musikexperten im Juni Bedenken. Sie meinen, eine Verlängerung käme lediglich den großen, marktbeherrschenden Plattenfirmen zugute und die Verfügbarkeit historischer Aufnahmen nehme ab. Auch würden nur jene Musiker profitieren, die es wegen ihres bereits erlangten Wohlstands nicht nötig hätten. Dem hält die EU-Kommission entgegen, dass im Durchschnitt ein Künstler mit jährlichen Einnahmen von 150 bis 2000 Euro aus der Verwertung an Rechten seiner Werke rechnen könne. Das sei im Vergleich zu den Wohlhabenden nicht spektakulär, aber für viele Musiker ein bedeutender Betrag. Die Kommission hat zudem das Konsultationspapier "Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft" vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Frage, wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien verbreitet werden, und ob Wissen im Binnenmarkt ungehindert zirkuliert. Die Kommission will damit eine Debatte darüber einleiten, welche Strategie beim Urheberrecht in wissensintensiven Bereichen auf lange Sicht verfolgt werden soll. (anw/c't) 16. Juli 2008 16:48 Kommt drauf an... Cornel Panic (mehr als 1000 Beiträge seit 08.04.02)
...was da jetzt geschützt wird. Wenn das bedeutet, dass Musik, die jünger ist als jetzt 50 und demnächst 95 Jahre, nicht gecovert werden darf, ist mir das ein Tun.
Wenn es mal wieder um das "Copyright" geht, dann bin ich dafür, dass das Copyright nach einem Jahr generell ausläuft, denn länger sind die meisten CDs ohnehin nicht mehr verfügbar. Ich würde ein Copyright da auch generell an eine Veröffentlichungspflicht (mit Preisbindung gegen Astronomie-Preise) gekoppelt sehen. Und das nicht nur bei Musik, sondern auch bei Filmen. Alles, was die Content-Verwerter nicht mehr verwerten wollen, sollte frei zum Tauschen und Kopieren werden.
16. Juli 2008 16:57 Kann sich die Kommission bitte auch darum kümmern,... der_spiegel (mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.04)
...dass ausübende Arbeitskräfte, die im Alter von 16 - 50 Jahren einer Arbeit nachgekommen sind, bei Erreichen der Arbeitslosigkeit keinem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen?
16. Juli 2008 17:00 Irrsinn Kharol (32 Beiträge seit 02.08.04)
Es ist wirklich erschreckend was sich die Gesetzgeber von den Lobbyisten alles einblasen lassen. Ganz und absolut sicher profitiert kein Künstler (Aufführungsrechte) davon, wenn seine Einspielung noch 95 Jahre nicht gemeinfrei wird. Wer wird schon 150? Schon der Urheberschutz des Grundwerks ist absolut überdimensioniert. Ich finde es korrekt, wenn der Künstler und eventuell auch die _ersten_ Erben noch finanziell etwas von der Werkschöpfung haben. Aber die zur Zeit geltenden 70 Jahre nach dem Tod sind ganz sicher weder im Allgemeinen Interesse noch im Interesse der Kulturschaffenden selbst. Als Rechenbeispiele: - Die Werke von Ravel sind gerade erst im Dezember gemeinfrei geworden, - mit der neuen Regelung wären praktisch alle überhaupt existierenden Ton- und Videoaufnahmen plötzlich wieder der Allgmeinheit entzogen.
Das Argument mit den plötzlichen Einnahmeausfällen will ich auch nicht gelten lassen. Ich kann meinem Chef auch nicht sagen ich höre auf, aber gib mir und meinen Erben bitte noch 95 Jahre lang Geld, ich habe doch schließlich mal gearbeitet als ich 20 war, die Straße die ich damals geteert habe gibt es immer noch... Der würde sich völlig zu Recht an die Nase fassen (und mir in den .... treten)
16. Juli 2008 17:05 Schutzrecht Lebenslänglich und mit dem Tode auslaufen lassen. blckguard (mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.03)
Ganz einfache Sache. Von mir aus kann der Musiker sein Leben lang von seiner Musik leben. Dagegen spricht nichts. (dass es wieder nur bei den Labeln Kasse machen wird ist zum Teil Selbstverschulden der Künstler)
Aber exakt mit dem Tag des Todes hört der Schutz auf und die Rechte gehen an die Allgemeinheit. Sache erledigt. Bei Singlekünstlern kein Thema. Bei Gruppen gilt der Todestag des letzten Beteiligten.
16. Juli 2008 17:16 Vor allem geht es gar nicht um den Schutz des Künstlers. ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)
Dessen Werke sich langfristig geschützt, über seinen Tod hinaus. Es geht einzig und alleine darum, die wertigkeit der Aufnahmen(!) der MI massiv zu verlängern, der Künstler hat davon bestenfalls marginal am Rande etwas.
Schon diese krude Argumentation zeigt auf, auf welchem Mist das gewachsen ist und daß der Kommisar nix anderes ist, als das Vortragäffchen.
16. Juli 2008 17:37 Verfall der Gesellschaft oxnoxo (mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.02)
Die EU-Kommission scheint nicht mehr frei und rational Entscheidungen zu treffen, sondern sie scheint mehr oder Minder zur "Durchwinkagentur" für die Wünsche von geldstarken Lobbyisten degeneriert zu sein.
Zumindest drängt sich dieser Eindruck auf.
Eine Verlängerung des Urheberrechtes von 50 auf 95 Jahre ist einerseits überflüssig, weil die meisten Künstler keine 95 Lebensjahre ab Werkschöpfung mehr vor sich haben, andererseits ist eine solche Regelung auch pures Gift für kulturelle Entfaltung und künstlerische Schöpfungskraft auf freier Basis. Das wird mittelfristig bereits zu noch stärker einschneidenden Abbau künstlerischer Schaffenskraft führen, da man immer stärker auf nur noch zwei Formen einer künstlerischen Existenz festgelegt wird:
* Abhängiger der Industrie werden, um sich so von der juristischen Bedrohung "frei zu kaufen" * Frei und unabhängig bleiben, aber mit einem Fuß im Gefängnis stehen
Den Niedergang einer Gesellschaft kann man auch am Umgang mit ihren Künstlern erkennen - und da sieht es düster aus. Die Raffkes mit Ultrakapitalistenmentalität zerstören, um sich weiter zu bereichern, alles um sich herum. Sie verhalten sich wie tollwütige Raubtiere, die alles um sich herum töten, um auf die Schnelle maximalen Gewinn zu erzielen - ohne daran zu denken, dass sie schon bald keine Beute mehr finden werden, weil es sie nicht mehr gibt. Was folgt ist Kanibalismus.
...
Aus: "EU-Kommission will Schutzrechte für Musikwerke auf 95 Jahre verlängern" (16.07.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/EU-Kommission-will-Schutzrechte-fuer-Musikwerke-auf-95-Jahre-verlaengern--/meldung/112899
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« Reply #61 on: July 18, 2008, 10:07:52 AM » |
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[...] Bushido (bürgerlich: Anis Mohamed Youssef Ferchichi; * 28. September 1978 in Bonn), auch bekannt unter dem Pseudonym Sonny Black, ist ein deutsch-tunesischer Rapper aus Berlin, dessen Stil sich an den amerikanischen Gangsta-Rap anlehnt. Er ist zudem Inhaber des Plattenlabels ersguterjunge und arbeitet als Immobilienmakler.
Der Künstlername „Bushido“ wurde dem Japanischen entnommen und bedeutet Weg des Kriegers
[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Bushido_(Rapper) (17. Juli 2008) -.- [...] Der "Gangsta-Rapper" Bushido hat sich vor Gericht in Verfahren um Urheberrechtsverletzungen durchgesetzt. Der Musiker war gegen drei Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik aus einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte gestern laut Mitteilung einstweilige Verfügungen gegen die Beklagten (u. a. Az.: 12 O 195/08). Die Prozessgegner hatten versichert, keine Musik illegal aus dem Internet zu holen. Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der "Störerhaftung" an. Verzichtet der Anschlussinhaber bei Inbetriebnahme seines WLAN-Routers aus Unkenntnis auf Sicherheitsvorkehrungen – etwa durch Verschlüsselung oder MAC-Adressen-Filter – so steht das heimische Funknetz jedem Dritten innerhalb des Empfangsradius offen. Auch wenn Dritte über eine ungesicherte WLAN-Funknetzverbindung die Internet-Adresse der Beklagten möglicherweise missbraucht haben, müssten die Computerbesitzer als "Störer" haften, meinte das Gericht. Ihnen sei zumindest vorzuwerfen, ihr WLAN nicht gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben. Auf die Computerbesitzer kommen nun erhebliche Verfahrens- und Anwaltskosten zu. Außerdem wird gegen sie auch strafrechtlich ermittelt. Die Ermittler hatten die IP-Adressen der Beklagten festgestellt. Daraufhin war Bushido zivilrechtlich gegen sie vorgegangen. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind zulässig. Seit Langem streiten Juristen um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber für solche Rechtsverletzungen haftet, die unbekannte Dritte über seinen Anschluss begangen haben. Vor Kurzem war das OLG Frankfurt anderer Meinung als nun das Landesgericht Düsseldorf. Es hob Anfang Juni eine Entscheidung der Vorinstanz auf, nach der ein wegen Urheberrechtsverletzungen Beklagter der Störerhaftung unterlag. Der Beklagte hatte ebenfalls vorgebracht, selbst keine Musik aus dem Netz geladen zu haben, ein Fremder müsse per WLAN seinen Anschluss genutzt haben. Die Frankfurter Entscheidung widerspricht auch Urteilen des LG Hamburg, das in zwei Entscheidungen die Mitstörerhaftung für ein unverschlüsseltes WLAN bejaht hatte. (anw/c't) 17. Juli 2008 10:25 Na ja... Onkel Bräsig (mehr als 1000 Beiträge seit 12.07.07)
Er stellt sich als asozial dar, ist auch noch stolz drauf, schimpft auf den Staat und die Gesellschaft...
aber wenn ihm 3 Euro durch die Lappen gehen, rennt er sofort zum Gericht.
17. Juli 2008 10:28 "Gangsta-Rapper"? seniler alter Zirkusaffe (mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.03)
Ham wa in Deutschland nicht. Mamasöhnchen wäre wohl zutreffender für die Heulsusen-"Rapper" in Deutschland. In Amiland pusten die sich gegenseitig die Schädel weg, hierzulande verklagen sie Oma Kawuppke wegen ihrem ungesicherten WLAN.
Wobei derartige Klagen dem Begriff "Gangsta" natürlich durchaus eine gewisse neue Bedeutung geben...
17. Juli 2008 10:47 "Der Weg des Kriegers" wählt den Weg des Waschlappens (kT) Corwin Duke, Corwin Duke (926 Beiträge seit 11.05.00)
Hier nix Text.
17. Juli 2008 11:16 Gerade er klagt? Ist selbst wegen Urheberrechtsstreitigkeiten angeklagt monstarx (490 Beiträge seit 05.07.02)
Anfang November 2007 wurde bekannt, dass Bushido für den Track „Mittelfingah“, den er zusammen mit King Orgasmus und Bass Sultan Hengzt 2001 veröffentlichte, ein Sample aus dem Lied „Mourning Palace“ der norwegischen Dark-Metal-Band Dimmu Borgir verwandte, ohne die Band darüber zu informieren. Dimmu Borgir kündigten daraufhin an, wegen Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz zu fordern.[18]
http://de.wikipedia.org/wiki/Bushido_(Rapper)#Urheberrechtsstreitigke iten
Wegen diverser Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigung wurde Bushido vom Gericht vor die Wahl gestellt, eine staatlich geförderte Ausbildung zum Maler und Lackierer zu machen oder ins Jugendgefängnis zu gehen. Im Rahmen der deshalb absolvierten Ausbildung lernte Bushido auch seinen späteren Kollaborations-Partner Fler kennen.
Einen hab ich noch... Bushido wurde am 3. August 2005 in Linz (Österreich) festgenommen, wurde aber nach Zahlung von 100.000 Euro nach 14 Tagen Untersuchungshaft auf Kaution entlassen mit der Auflage, bis zum Prozess Österreich nicht zu verlassen. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit zwei Freunden einen 20 Jahre alten Mann zusammengeschlagen zu haben, weil dieser grundlos die Reifen seines angemieteten 7er-BMWs zerstochen haben soll.
So genau nimmt es der Junge nicht mit dem Gesetzt, aber wehe ein Opa downloadt "angeblich" einen Song aus einer tauschbörse, dann, heult er rum wie ein kleines kind, so ein Penner.
17. Juli 2008 11:17 Vollkommen richtige Entscheidung KlimaleugnerXL (34 Beiträge seit 15.12.07)
sonst würde ja jeder Fileshareer ein offenes WLAN betreiben und sich damit rausreden ein anderer hätte die Urheberrechtverletzung über sein ungesichertes WLAN begangen. Die Musikindustrie könnte dann einpacken. Soweit wird es nicht kommen, auch wenn sich das Heiseforum dies noch so sehr wünscht. So weltfremd sind die Gerichte nicht!
17. Juli 2008 11:22 Immer diese Rentner Alexander Gräf, Alexander Gräf (mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.03)
Erst dem Staat Jahrzehnte auf der Tasche liegen, weil sie nicht sozialverträglich abtreten wollen, und dann dem armen Bushido die Gewinne vermießen, indem sie sich seine Lala einfach übers Internetz saugen !!!1!1
Wenigstens hat das Gericht technische Kompetenz bewiesen und die alten Säcke anständig in die Pfanne gehauen, das wird ihnen eine Lehre sein, auf ihren Altenteil solche Straftaten zu begehen !!!11!1
Ich hätte noch eine Hausdurchsuchung angeordnet, um festzustellen ob die Damen und Herren die gesaugte Musik eventuell schon als Klingeltöne auf ihren Seniorenhandies nutzen, denn das hätte das Strafmaß sicher erhöht !!!!!
Cheers
... Aus: "Bushido siegt in Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen über offenes WLAN" (17.07.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bushido-siegt-in-Rechtsstreit-um-Urheberrechtsverletzungen-ueber-offenes-WLAN--/meldung/112925
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« Reply #62 on: August 05, 2008, 09:14:32 AM » |
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[...] Der US-Senat hat Ende vergangener Woche mit großer Mehrheit einen umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, demzufolge US-Hochschulen Copyrightverstöße beim Filesharing mithilfe "technikbasierter Abschreckungsmittel" verhindern sollen. Legen die betroffenen Ausbildungseinrichtungen künftig keinen entsprechenden Plan etwa für Ansätze zum Filtern oder Blockieren von Tauschbörsen vor, könnte ihnen die Kürzung staatlicher Förderungsmittel drohen. Zudem werden die Unis angehalten, Alternativen zu illegalen Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) anzubieten. Damit erhöht sich der Druck auf die Bildungsinstitute, Abonnements für legale Filesharing-Dienste wie Napster oder Ruckus abzuschließen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in Abschnitt 494 des umfangreichen Gesetzestextes für einen College Opportunity and Affordability Act (COAA). Bei dem Vorhaben geht es um eine Novelle des allgemeinen US-Gesetzes für die Universitäten in Form des Higher Education Act von 1965, das vom US-Kongress eigentlich alle fünf Jahre zu überprüfen ist. Führende US-Hochschulverbände wie die Association of American Universities (AAU) und Educause sowie Bürgerrechtsorganisationen hatten sich frühzeitig gegen die Bestimmungen positioniert. Sie empfinden sie als zu bürokratisch. Nach ihrer Lesart droht mit dem Entwurf die Streichung staatlicher Beihilfen, falls Unis das teils illegale Treiben der Studenten in Tauschbörsen weiter dulden. Die Förderung des Bildungsbereichs aus Steuergeldern beläuft sich pro Jahr in den USA auf insgesamt rund 100 Millionen US-Dollar. Eine Sprecherin des Bildungsausschusses des Repräsentantenhauses, das den Entwurf bereits im Februar beschlossen und vergangene Woche sein Votum noch einmal bestätigt hatte, interpretiert die Auflagen aber anders. Ihr zufolge müssen Universitäten ihre Studenten allein über die Regeln auf dem Campus und die gesetzlichen Folgen des Downloads oder der Verbreitung rechtlich geschützter Werke aufklären. Verbände der US-Unterhaltungsindustrie begrüßten die Absegnung des Gesetzes, das noch von US-Präsident George W. Bush unterschrieben werden muss, trotzdem lautstark. "Der Kongress hat eine starke Botschaft ausgesandt, dass das geistige Eigentum schützenswert ist", freute sich etwa Dan Glickman, Geschäftsführer der Motion Picture Association of America (MPAA). Gemeinsam mit der Recording Industry Association of America (RIAA), der Interessensvertretung der großen Musiklabels, hatte sich sein Verband zuvor für die Aufnahme der umkämpften Klauseln in den Entwurf stark gemacht. [...] 4. August 2008 13:50 Gebt das File frei! S||D, Oezguer@directbox.com (725 Beiträge seit 19.08.00)
Freiheit für alle Files!
Wenn man nun eine Software baut, die Gefühle entwickelt, bekommt dieses Software dann ebenso Menschenrechte zugesprochen oder wird es versklavt und gehört seinem Urheber?
Aus: "US-Kongress verpflichtet Unis zum Kampf gegen Filesharing" (Stefan Krempl) / (jk/c't) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Kongress-verpflichtet-Unis-zum-Kampf-gegen-Filesharing--/meldung/113756
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« Reply #63 on: August 05, 2008, 09:31:36 AM » |
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[...] Die GEMA hat den juristischen Kampf gegen Online-Plattformen begonnen, die eine Verbreitung beliebiger Dateien inklusive urheberrechtlich geschützter Werke über eine Vielzahl von Sharehostern erlauben. Beim gerichtlichen Vorgehen gegen diese so genannten Spreader, die eine hochgeladene Datei über mehrere Sharehoster verteilen, hat die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben zunächst die Seite Xirror.com ins Visier genommen. Man habe im Juni vor Gericht einen Sieg errungen, teilt die GEMA freudig mit. Die Plattform habe daraufhin ihren Dienst eingestellt. Die Domain selbst funktioniert zwar noch, die Seite sei aber geschlossen worden, ist dort nachzulesen. Die hinter dem Angebot stehende toFOUR GmbH aus Magdeburg klärt zudem im dortigen Impressum noch über den bestehenden Markenschutz für Xirror sowie den Urheberrechtsschutz an Inhalt und Struktur der Webseite auf. Die GEMA liefert sich bereits seit über eineinhalb Jahren eine gerichtliche Fehde mit Sharehostern wie RapidShare, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten. Dateien können dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Die Auseinandersetzung dreht sich dabei vor allem um die Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter. Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem "neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet" werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher. Nach dem reklamierten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror verkündet die GEMA, nun weitere Betreiber dieser Art gerichtlich bekämpfen zu wollen. Auf dem Kieker hat sie dabei unter anderem Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder, die nicht mit dem gleichnamigen offiziellen Magazin des Chaos Computer Clubs (CCC) zu verwechseln ist. "Die GEMA beobachtet aufmerksam den Musikmarkt im Internet und die Angebote der einzelnen Dienste mit dem Ziel, den Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern", gelobte der Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft, Harald Heker. "Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern." Der im Fall Xirror betroffene Provider toFOUR hat sich zu den Anschuldigungen der GEMA bislang noch nicht öffentlich geäußert. [Update]: Inzwischen erreichte heise online eine Stellungnahme der Xirror-Betreiber. Die GEMA ist bei ihnen demnach wegen Rechtsverletzungen von 150 Werken Ende Mai mit einer Abmahnung vorstellig geworden. Wenige Stunden nach Kenntnisnahme seien die Einträge aus der Datenbank gelöscht worden. Alle Kontaktversuche zur Verwertungsgesellschaft seien erfolglos verlaufen. Mitte Juni sei eine weitere Abmahnung wegen 81 betroffener Werke erfolgt. Die beanstandeten Datensätze habe man wieder gelöscht, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben. Zwei Tage später sei "unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen" die Entscheidung gefallen, den Dienst einzustellen. Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen. In die Berufung gehen will die Betreiberfirma nicht. Sie versicherte aber, eine Reihe technischer Vorkehrungen wie den Abgleich von Prüfsummen unternommen zu haben, um die illegale Verbreitung geschützter Werke über den Dienst zu unterbinden. Im Laufe eines Jahres seien knapp drei Millionen Dateien über Xirror gespiegelt worden. An den Missbrauchsmeldungen sei aber ablesbar, dass die "Raubkopien" darunter weniger als ein Prozent betragen hätten. (Stefan Krempl) (jk/c't) 1. August 2008 10:40 Was ist eigentlich mit dem Usenet? zahlungseingang (mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.05) Ausnahmsweise mal eine erstgemeinte Frage: Warum ist bislang eigentlich noch kein Rechteverwerter gegen Usenet-(Zugangs-)Anbieter vorgegangen? Teilweise werben Usenext & Co ja sogar mit ihren Binary-Groups. Mich würde mal interessieren, ob das bislang einfach "noch nicht angegangen" wurde oder ob es da technische/rechtliche Gründe für gibt? 1. August 2008 10:55 Re: Was ist eigentlich mit dem Usenet? Dawson (369 Beiträge seit 13.06.07)
http://www.pcmag.com/article2/0,2817,2326848,00.asp
Aus: "GEMA geht gegen "Spreader" vor [Update]" (01.08.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/GEMA-geht-gegen-Spreader-vor-Update--/meldung/113663
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« Reply #64 on: August 05, 2008, 10:18:08 AM » |
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[...] Verehrte Herren in den Chefetagen und liebe Spürhunde der Musikindustrie, geschätzte Promotion-Mitarbeiterinnen und alle restlichen Plattenfirmenangestellten, wir haben eine schlechte Nachricht. Sie haben es womöglich schon geahnt, aber nun endlich ist es endgültig, das Leiden hat ein Ende: Ihre Geschäftsgrundlage ist nicht mehr vorhanden. Oder, anders gesagt: Suchen Sie sich einen neuen Job!
Das Kerngeschäft von Plattenfirmen hat sich in Luft aufgelöst. Mit dem schlichten Verkauf von Musik, das steht jetzt fest, ist kein Geld mehr zu verdienen. Das, was alle eigentlich schon wussten, hat nun eine von der Musikverwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance in Auftrag gegebene Studie ganz offiziell bewiesen. Die britische Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ließ vom Marktforschungsunternehmen Big Champagne untersuchen, wie Kunden ein avantgardistisches Angebot von Radiohead annahmen: Die bekannte britische Band hatte ihr letztes Album "In Rainbows" zuerst als Download auf der eigenen Website angeboten, und die Kunden konnten selbst bestimmen, ob überhaupt und wie viel sie zahlen wollten.
Trotzdem, das ergab nun die Studie der MCPS-PRS, luden die meisten Interessenten "In Rainbows" nicht umsonst auf der Radiohead-Seite herunter, sondern lieber illegal über Internettauschbörsen. Allein über das Filesharing-Programm BitTorrent wurde das Album bereits am ersten Tag nach der Veröffentlichung 400.000 aus dem Netz gesaugt, 2,3 Millionen Downloads waren es nach gut drei Wochen. Im Klartext: Radiohead verschenkten ihr Album, aber die Hörer klauten die Musik lieber weiter wie gewohnt zwei Mausklicks nebenan.
Damit kann sich die darbende Musikindustrie nun endlich von einer Lebenslüge verabschieden. Dass nämlich der Musikkonsument gern auf illegale Angebote verzichten würde, wenn man den Verfolgungsdruck nur entsprechend erhöht und parallel dazu technisch konkurrenzfähige Verkaufsdownloads anbietet. Damit räumt die Studie nun radikal auf: "Tauschbörsen sind etabliert, unglaublich beliebt und werden niemals verschwinden", kommentierte Big-Champagne-Chef Eric Garland, "es ist Zeit, damit aufzuhören, gegen den Strom zu schwimmen, und zu akzeptieren, was die Leute wollen."
Zeit also für die Musikindustrie in Deutschland, all die Rechtsanwälte wieder zurückzupeifen, die Filesharer mit Klagen überziehen. Zeit für Softwareentwickler, die wahrscheinlich eh aussichtslose Suche nach dem unknackbaren Kopierschutz aufzugeben. Zeit für die Plattenfirmen und Onlineanbieter in England, sich das Porto zu sparen, mit dem sie demnächst hunderttausende von Downloadern über die Illegalität ihres Tuns aufklären wollen. Es wird, kurz gesagt, Zeit für die Verantwortlichen im Popgeschäft, die Realität zu akzeptieren.
Denn die sieht so aus: Die Leute wollen Musik. Aber sie wollen sie umsonst dort herunterladen, wo sie wollen und wie sie wollen. Wer also mit Musik noch Geld verdienen will, sollte sie am besten verschenken. Denn auch das beweist das Beispiel Radiohead: Obwohl "In Rainbows" quasi kostenlos angeboten und zudem millionenfach illegal heruntergeladen wurde, laufen die Geschäfte prima für Sänger Thom Yorke und seine Kollegen. Der Werbecoup hatte ausverkaufte Tourneen und akzeptable Verkäufe der später angebotenen Luxus-CD-Ausgaben zur Folge.
Natürlich kann das keine Blaupause sein für das zukünftige Geschäft mit der Popmusik. Nicht jede Band hat so treue Fans wie Radiohead, und die unbekanntere Konkurrenz muss erst prominent werden, bevor sich irgendjemand ihr Produkt wird schenken lassen wollen.
Aber umdenken müssen nun endlich vor allem die Plattenfirmen. Musik zu verkaufen an Musikfans, ob als Tonträger oder Download, dieser klassische Verwertungskanal ist hiermit zu Grabe getragen. Und mit ihm der aktuelle Hoffnungsschimmer der Industrie, die momentan heiß diskutierte Musik-Flatrate. Denn wozu soll ich einen festen Monatsbeitrag überweisen an eine Plattenfirmen, um auf deren beschränktes Repertoire zugreifen zu können, wenn eine Website weiter nahezu alle Musik der Welt umsonst zur Verfügung steht? Die Menschen wollen Tauschbörsen, weil sie umsonst sind, praktisch und zudem ein soziales Netzwerk.
So ist zwar ungewiss, wie die Zukunft der Musik aussieht. Vielleicht wird sie zum Werbeträger degradiert. Vielleicht nur noch live aufgeführt und für Filmsoundtracks lizenziert. Vielleicht gibt es sie bald als Dreingabe zum Pfund Kaffee. Aber eines steht nun fest: An den Endkunden verkauft wird Musik demnächst nur noch in Notfällen.
Aus: "Studie zu illegalen Musik-Downloads - Experiment gescheitert" VON THOMAS WINKLER (04.08.2008) Quelle: http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/experiment-gescheitert/
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« Reply #65 on: October 01, 2008, 08:56:06 AM » |
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[...] Beim Broadband World Forum, dem jährlichen Zusammentreffen der ISP- und IP-Carrier-Branche, sind in dieser Woche in Brüssel neben neuer Breitband-Technik auch immer wieder Urheberrecht und Tauschbörsen ein Thema. Am gestrigen Montag beispielsweise wurden in einem Panel die verschiedene Möglichkeiten erläutert, P2P-Traffic aus den Netzen zu verbannen. Am heutigen Dienstag Mittag richtete Sony in Brüssel einen Appell an die Internetprovider. John McMahon, seines Zeichens Europachef von Sony Pictures Television International, warb in seiner Keynote für einen "Spirit of Colaboration" zwischen Breitband-ISPs und Medienindustrie. McMahon rechnete zunächst vor, dass den Inhalteanbietern durch "Internet-Piraterie" mehr als zwei Milliarden US-Dollar Schaden jährlich entstehe. Wenn die Provider mithelfen würden, könne dieses Geld künftig zur Verbesserung der Content-Produkte investiert werden, was laut McMahon letztlich auch der Provider-Branche zugute käme. In ungewohnter Offenheit erläuterte McMahon, dass die Medienindustrie mit geräteabhängigen DRM-Maßnahmen bei der Musik-Distribution aufs falsche Pferd gesetzt habe. Unter anderem der Frust über diese Methoden habe die Nutzer in die Tauschbörsen getrieben. Nun müsse man sie mit geeigneten Angeboten schnell davon überzeugen, dass guter Content legal nun einmal nicht kostenlos zu haben sei. McMahon zufolge setzt Sony dabei voll auf das Digital Entertainment Content Ecosystem (DECE). Mit dem neuen Medienformat soll es möglich werden, DRM-geschützte Musik- und Videodateien auf jedem zertifizierten Player abspielen zu können. Zur CES im Frühjahr 2009 will Sony laut McMahon zusammen mit den anderen Mitgliedern im DECE-Konsortium Details dazu bekannt geben. (hob/c't) 30. September 2008 18:33 Was Opi noch wusste: Ein Leben als Raubmordenteigner ohne P2P Schaulustiger (366 Beiträge seit 19.05.04) Früher, in den wilden 80ern, hatten wir keine Angst vor Ozonlöchern oder Schwarzen Löchern. Die einzigen Löcher, vor denen man Angst haben musste, waren Politiker und bei denen hat sich seitdem nicht wirklich imagemäßig viel getan. Die Atome vom Russen und Ami waren damals größer und gefährlicher, nicht so gequarkte Billigdinger, wie sie heute durch den LHC flitzen. Aber so wie Elektronen beim Vorbeiflug untereinander Photonenquanten austauschen (Achtung, Überleitung!) wurden damals auf den Schulhöfen der Nation Raubkopien ausgetauscht (mein erster Einleitungsentwurf sah was mit dem neuen Heiselayout vor). P2P ging damals nur, wenn man den anderen Peer persönlich kannte. Und wenn der noch jemanden kannte, der in einer Cracker Crew wie Fairlight oder KGB war, dann war man immer mit den aktuellsten "Warez" versorgt. Das war die Zeit der ersten Rechtschreibreform, als an alle Hauptwörter ein "z" drangehängt wurde, wenn man cool sein wollte. Garnicht cool waren die ganzen Steckmodul-Cracker, die Freeze Frame MK III-Cracker und dann die fertige Speicherkopie per Intro Maker mit einem Vorspann versahen. Heutzutage würde man solche Leute als "N00bz" oder "L0serz" verschreien, aber die zweite Rechtschreibreform, in der alle "o" gegen Nullen ausgetauscht wurden, war erst 1998. Mein erstes einschneidendes Erlebnis war damals, als 1991 die Post die Postlagerkarten eingestellt hatte. Die PLK war eine prima Methode, um einigermaßen anonym und deutschlandweit Päkchen auszutauschen, deren Inhalt meistens kleine schwarze Scheiben im 5 1/4 Zoll-Format waren, liebevoll in mühsamer Heimarbeit handgelocht und mit buntbemalten Aufklebern versehen, während später seelenlose 7-Nadel-Drucker von Seikosha auf Data-Becker-Endlospapier die Etikettierarbeit übernahmen. Danke, Printfox! So gesehen war die Deutsche Bundespost meine erste Erfahrung mit einem anonymen P2P-Netzwerk. Heutzutage würde man den Schuppen vermutlich auf Zuruf von der Musikindustrie einfach dicht machen und 2 Wochen später würden speichelerkennende DRM-Briefmarken auf den Markt kommen, die nur von bestimmten Benutzern abgeleckt aber dafür auf bis zu 3 verschiedene Briefen gepappt werden dürfen. An diesem Tauschverhalten änderte sich zunächst nichts. Der C64 wurde vom Amiga verdrängt (bei anderen verdrängte der ST den XL, aber sorry, solche Leute kann man nicht ernst nehmen!), der Diskettenlocher verschwand in einer Umzugskiste im Keller und die Diskettenformate wurden kleiner. In der ASM (so eine Art Offline-Tauschbörse mit beigefügten Spieletests, was ist eigentlich aus Baller-Otti geworden? Ist Uridium mittlerweile heilbar?) gab es immer reichlich Kontaktadressen, über die man die aktuellsten Programme beziehen konnte, solange man nicht einer gewissen "Tanja" antwortete. Diese Zeit war reich an kreativen Kopierschutzmechanismen, die alle versagten: Dongles, versteckte Sektoren, Kopierschutzräder, Handbuchabfragen... In den einschlägigen Magazinen mehrten sich zudem die Hilferufe verwunderter Spieler, bei denen in Falcon immer das Triebwerk explodierte oder für die in Leander im 4. Level der Vorsprung nicht erreichbar war. Findige Anwälte fuhren damals reiche Beute ein. So um 1993 herum wurde ich Point in einer FIDO-Box. Klingt so, als hätte ich als Zivi Hundekot in öffentlichen Parks eingesammelt, war aber meine erste grosse Netz- und Alkoholerfahrung. In den Mailboxen der Welt lagen immer irgendwo interessante Programme, die es wert waren, ihre riesigen 10 MB-Dateien (!) in handlichen Paketen mit lächerlicher Bandbreite über Nacht und über behördliche Leitungen zu ziehen. Noch immer sprach niemand von P2P-Netzwerken, MP3 war so gut wie unbekannt und Apple war eine Firma, von der man jederzeit das Ende erwartete, so wie halt jeden Freitag im Heise-Forum, nur eben auf täglicher Basis. Wenn das die Musikindustrie damals gewusst hätte! 1998 gab es mit der Wiedervereinigung in Deutschland ein historisches Ereignis, das in keiner Rückblende vergessen werden darf: Modern Talking. Die zweite Wiedervereinigung innerhalb von 10 Jahren, von der sich so mancher Deutsche damals besseres versprochen hatte. Erst jetzt drang das Internet langsam in das Bewusstsein von Bundesbürgern und Musikindustrie vor. Aber immer noch war Warez-Tausch ein mühsames Geschäft über langsame Datenleitungen und obskure FTP-Server, von denen man oft nur die IP kannte und die einem auf kyrillisch oder 1337 von ihren Errungenschaften und Schätzen erzählten. Mittlerweile hatte ich jedoch meine erste Festanstellung und verdiente genug Geld, um mir "Originale" kaufen zu können, auch wenn ich den Kauf oft bereute. Damals wuchs meine Software- und CD-Sammlung beträchtlich an und ich denke, beide Seiten, ich und die Industrie, konnten mit dem Ergebnis meiner Gewissensfindung zufrieden sein. Irgendwann wird man eben älter, reifer, vernünftiger... oder wie in meinem Fall einfach nur vermögender. Kaum 10 Jahre später hatte die Industrie allerdings immer noch nicht begriffen, wie man das neue Medium für Geschäfte nutzen kann, ohne den mündigen Bürger verladen zu wollen. Es wurde die Parole ausgegeben: Wenn der Bürger nicht bereit ist, für mangelhafte Ware zu zahlen, soll ihn/sie doch bitte der Staat dazu zwingen, minderwertige Ware (DRM & Kopierschutz) zu überhöhten Preisen zu kaufen. Kunden werden kriminalisiert und Technologien verteufelt, als sei die Heilige Inquisition wieder auf die Erde gefahren, um all die Sünder zu strafen, die nicht an das Heilige Wort der Herren glauben. 25 Jahre verfolge ich nun schon diesen Kampf, dieses Gezerre, die Verleumdungen, die schmutzigen Tricks... ich mag's nicht mehr sehen. Ich habe keine Lust mehr, als Laborratte das Ziel von Experimenten von Wirtschaftsversagern zu werden, die nie im Leben verstanden haben und wohl auch nie verstehen werden, wie man ein Medium wie das Internet zu Geschäftzwecken nutzen kann. Ich will Musik und Software kaufen können, wann und wo mir beliebt, ohne mir Sorgen machen zu müssen, dass mein CD-Laufwerk die CD nicht erkennt, oder dass irgendwo ein DRM-Server abgeschaltet wird, weil ein Anbieter pleite geht, oder dass der Kopierschutz meinen Rechner lahmlegt, oder dass meine persönlichen Daten oder Kreditkartendaten irgendwo in einem Laden wie Bertelsmann im Haus die Runde machen und irgendwann bei arvato auf dem Ramschtisch landen. Vermutlich verlange ich zuviel für das Jahr 2008. Aber wenn ich mir den Lernprozess in der Industrie so anschaue, dann werde ich die Erfüllung meiner Wünsche zu Lebzeiten nicht mehr erleben. Am besten speichere ich mir diesen Foreneintrag ab und poste ihn in 25 Jahren einfach nochmal. Um Abschnitte über Web 3.0 und die Matrix ergänzt. Wisst ihr noch, damals, als es noch Torrents gab... PS: Die Apple-Aktien sinken. Das ist das Ende! 1. Oktober 2008 09:48 Was Opi noch wusste: Ein Leben als Raubmordenteigner ohne P2P Mmoe (mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.02)
Yooo , Die Contentmafia ist in sofern einzigartig , dass sie es seit über 20 Jahren schaffen sogar den mathematisch gegebenen Gesetzen der Ökonomie zu trotzen !!
Schon vor 20 Jahren haben die ihrer Schadensberechnung die Überzeugung zugrunde gelegt, dass, wenn man Programme nicht kopieren könnte , jeder Siebtklässler monatlich für 80.000 Mark Software kaufen würde ....
Die lernen es auch in diesem Jahrtausend nicht mehr !!
Mmoe
30. September 2008 16:48 "P2P-Traffic aus den Netzen zu verbannen" White Dwarf (22 Beiträge seit 10.07.08)
Und schon wieder wird versucht, das P2P-Prinzip als etwas ausschließlich Böses, Bekämpfens- und Verbannenswertes hinzustellen. Es mag ja zutreffend sein, dass in P2P-Netzwerken viele unautorisierte Musik- etc.-dateien getauscht werden. Deswegen P2P gänzlich aus unserer Kultur zu verbannen, hieße aber nicht nur, das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern das Kind mitsamt Badewanne aus dem Fenster zu werfen.
Ich warte nur noch darauf, dass irgendwann in den Schlagzeilen steht, dass P2P-Netzwerke nach den "Raubkopien" nun auch von islamistischer Propaganda incl. Anschlagsaufrufen, Bombenbauanleitungen, Kinderpornos und was auch immer Bösem durchseucht seien, und dass womöglich Amokläufer wie in Finnland deutlich häufiger als andere Menschen an P2P teilnehmen - und schon könnte P2P europaweit verboten werden. Mein Gefühl sagt mir, dass das nicht mehr lange dauern kann :-(
White Dwarf
Aus: "Sony fordert Provider zur Zusammenarbeit gegen Piraterie auf" (30.09.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Sony-fordert-Provider-zur-Zusammenarbeit-gegen-Piraterie-auf--/meldung/116735
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« Reply #66 on: October 09, 2008, 09:00:32 AM » |
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[...] Peter Jenner, alter Hase im Musikgeschäft und Ex-Manager von Bands wie Pink Floyd, hat sich auf der Popkomm in Berlin für ein Ende des Kampfs der Rechteinhaber gegen die vielfach beschworene Internetpiraterie ausgesprochen. Schon der konzeptionelle Ansatz der Bemühungen zum Stopp von "Raubkopien" im privaten Umfeld sei falsch, da es sich beim Filesharing meist um ein Pendant zum rechtlich ganz legalen Verleihen von CDs im Freundeskreis handle. Statt weiter gegen das sich bereits eingebürgerte Verhalten der Verbraucher beim Nutzen von Peer-to-Peer-Netzen (P2P) vorzugehen, sollte die Musikwirtschaft besser auf internationaler Ebene wie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach Wegen suchen, die Praktiken der Nutzer über Vergütungsansätze wie eine "Kultur-Flatrate" oder andere Pauschaltarife in bare Münze zu verwandeln. Den Ansatz der Musikindustrie, auf das "exklusive" Urheberrecht zu setzen, hält Jenner für verfehlt. Copyrights seien in einer Welt voller Mashups sowie MySpace und YouTube in den meisten Fällen nicht mehr durchsetzbar. Schon eine Live-Aufführung werfe zudem massive Rechte- und Vergütungsfragen auf, wenn man nur an den Künstler, die Plattenfirma, den Veranstaltungsort oder den Tour-Manager denke. Eine separate Rechtelizenzierung sei kaum noch handhabbar. [...] Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen appellierte derweil ebenfalls an die Musikindustrie, "sich endlich offen einer Diskussion über neue Nutzungsformen kreativer Inhalte im Internet und einer sinnvollen und fairen Vergütung dafür zu stellen". Die technischen Möglichkeiten des Internet hätten die Lebensrealität von Musikkonsumenten verändert. Dem müsse die Branche endlich Rechnung tragen: "Höhere Strafen und den einseitigen Schutz der Rechteinhaber lehnen wir ab." Wo neue Wege auf dem Musikmarkt gegangen würden, führten diese dagegen zu Erfolgen. Spitze nannte in diesem Zusammenhang etwa Urheberrechte weniger strikt fassende Lizenzierungsformen wie Creative Commons, Ansätze zur kostengünstigen Direktvermarktung sowie neue Förderungsmöglichkeiten für Nachwuchsmusiker. (Stefan Krempl) / (pmz/c't) [...] 8. Oktober 2008 21:00 Wann wird man Peter Jenner am Grund eines Sees finden? ToBeOrNotToBe (mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.03)
Wann wird man Peter Jenner mit "Betonsocken" am Grund eines Sees finden?
Soetwas kann die Content-M.A.F.I.A keinesfalls dulden.
8. Oktober 2008 20:57 Dieser Mensch gehört sofort kaltgestellt. FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)
Soweit kommts noch, Vernunft und Einsicht, und das auch noch auf Managementebene. Das ist ja so, als würde Obermann sagen: 'Ich bitte um Entschuldigung und werde meinen Posten aufgeben.'
8. Oktober 2008 21:24 ich hatte zuerst gelesen (Editiert vom Verfasser am 08.10.08 um 21:25) dannyray (206 Beiträge seit 23.07.07)
> Musikmanager fordert Ende der Netzpiraterie.
Gestatten, Freud. Siegmund Freud. Schon krass, dass selbst ich indoktriniert bin. Die Gehirnwäsche der Medienindustrie beginnt zu wirken.
8. Oktober 2008 20:42 ACHTUNG ! VERNUNFTSALARM ! DIES IST KEINE ÜBUNG !!! IEEE802.1q (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.02)
...Irgendwo auf der Welt. An einem geheimen Ort...
...1900 Zulu-Zeit...
Es ist ruhig. So ruhig, wie es eigentlich jeden Abend ist. Content-Agent Smith und Special Content-Agent Smith sitzen an ihren Tischen. Alles ist so wie es jeden Abend ist. Die grosse Anzeigetafel in Form einer Weltkarte scheint in dem fahlen grünen Licht, der kleinen Anzeigelampen. Über die Monitore huschen Zeilen mit Dateinamen mit Dezimalen Zahlen in Vierergruppen , Angaben zu Speichergrössen.
Agent Smith sitzt lässig zurückgelehnt in seinem Bürostuhl, die Hände hinter dem Kopfverschränkt: "John, wisch dir mal unter der Nase lang. Du bist da noch ganz weis vom Koks!"
"Danke, Jim" Special Agent Smith schau in seinen kleinen Taschenpiegel auf dem sich noch Pulvereste befinden und wendet sich dann wieder seiner Konsole zu, " Du, hier habe ich was Vielversprechendes"
"Zeig her!" Agent Smith rückt mit seinem Bürostuhl heran "Wie ´vielversprechend´, John?"
"Mindestens 30 Alben im Upload! Provider speichert auch"
"Und John? Finanzquerprüfung gemacht?"
"Ja, Anschlussinhabern ist Angestellter, unteres Management. Jahreseinkommen 55.956 Euro. Genau richtig. Da gibts gut zu ´ernten´"
"Ja John, aber nicht genug Finanzieller Hintergrund sich zu wehren. Eigentlich optimal. Hast du das Umfeld geprüft ? Nicht das wir das wieder einen Sohn eines Lokalen Politiker hochnehmen, mann das gab ärger das Letzte..."
"ACHTUNG! KRITISCHER VORFALL! DIES IST KEINE ÜBUNG!!" Das Gespäch wird lautstark un jäh unterbrochen von der Sirene und der Automatischen Durchsage.
Der Ganze Raum ist in tief rotes Licht getaucht von der Rundumleuchte die sich an der Decke dreht. Auf der Weltkarte an der Wand , im Bereich Europe flackert nervös ein rotes Licht.
Agent Smith schnellt zu seinem Terminal rüber und beginnt hektisch die Tastatur zu bearbeiten. "Was ist los Jim???" der Special Agent war auf gestanden und stand jetzt hinter ihm.
"Warte John! Und stell den verdammten Alarm ab!" John geht zu seinem Terminal und tippt ALT+F4 , der Alarm verstummt , nur noch die rote Rundumleuchte taucht den Raum in ein gespentisches Licht.
"Subjekt : Jenner, Peter. Musikmanager" sagt Agent Smith ohne von seinem Terminal aufzuschauen "Er hat eben grad ÖFFENTLICH gesagt das die Jagd auf Filesharer sinnlos wäre!!"
"Ruhig Jim, wahrscheinlich nur ein kleines ´Licht´das eh keiner ernst nimmt"
"Nein John! Der hat sogar schon Pink Floyd gemanaged!"
"WO JOHN?" leichte Panik schwingt in der Stimme des Special Agents
"Berlin, Deutschland. Popkomm Messe!"
"MEIN GOTT!" Special Agent Smith lässt sich rückwärts seinen Stuhl fallen und ist kreidebleich geworden"Weiss der nicht was er da anrichtet?? Haben wir ein Team in der Nähe?"
Agent Smith tippt ein paar Befehle in sein Terminal "Negativ! Wir haben zur Zeit ein Mobiles Team in Stockholm. Übergabe von Bestechungsgelder, damit der grosse Torrent-Tracker da dichtgemacht wird.. Aber das schaffen die nie, auch nicht mit dem Jet"
"Egal, die sollen ihre Ärsche bewegen! Du weisst selber wie ansteckend diese Idee ist wenn sie erstmal im Umlauf i..."
"John! Es ist zu spät! Es wurde schon veröffentlicht: heise.de , Heise Verlag, Deutschland"
Der Special Agent greif zitternd zum Telefon "Ich informiere jetzt die Division.."
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Aus: "Popkomm: Musikmanager fordert Ende des Kampfs gegen die Netzpiraterie" (08.10.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Popkomm-Musikmanager-fordert-Ende-des-Kampfs-gegen-die-Netzpiraterie--/meldung/117105
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« Reply #67 on: October 09, 2008, 09:31:43 AM » |
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[...] Auf der Jagd nach Internatpiraten versucht Nicolas Sarkozy auch das Europa-Parlament auszuschalten. Mit aller Macht will er einen Gesetzeszusatz im Telekom-Paket verhindern, den das Parlament Ende September verabschiedet hatte.
Der Text der Europa-Abgeordneten steht Sarkozys eigenem Gesetzvorhaben im Wege. Mit diesem Gesetz will Frankreich durch eine neue Behörde Raubkopierer im Internet stoppen, zunächst verwarnen, später auch bestrafen. Nun schrieb Sarkozy an die EU-Kommission, sie solle den Zusatz zurückweisen.
Die Kommission aber zog nicht mit: Sie respektiere die demokratische Entscheidung des Parlaments, erklärte ein Sprecher. Ihrer Auffassung nach sei dieser Gesetzeszusatz eine wichtige Bekräftigung grundlegender Prinzipien der juristischen Ordnung der EU, insbesondere der Grundrechte der Bürger.
Über Gesetze entscheidet allerdings nicht die Kommission, sondern Parlament und Mitgliedsstaaten. Frankreichs Kultusministerin Christine Albanel hatte nach dem Votum des Europa-Parlaments die Auswirkungen auf das französische Vorhaben heruntergespielt. Sie will Frankreichs Modell zum Vorbild für ganz Europa machen.
Das Parlament hingegen pocht auf den Schutz der Privatsphäre und freie Informationssuche und will auch keiner Aufsichtsbehörde, sondern nur Richtern Sanktionsbefugnis geben.
Aus: "Internet Sarkozy stellt sich Internet-Gesetz des Europa-Parlaments in den Weg " (06.10.2008) Quelle: http://www.euronews.net/de/article/06/10/2008/sarkozy-urges-rejection-of-internet-amendment/-.- [...] Ein Fax des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy an den Präsidenten der EU-Kommission, José Manuel Barroso, sorgt für Aufregung. Denn in dem Schreiben fordert Sarkozy Barroso auf, sich gegen eine Passage im sogenannten Telecom-Paket zu engagieren, nach der Internetsperrungen etwa wegen Urheberrechtsverstößen nicht ohne richterliche Genehmigung verfügt werden dürfen. Nachdem die EU-Komission das Ansinnen zurückwies, beschwichtigt Sarkozys Büro: Das "unglücklich veröffentlichte Schreiben" sollte keinen Druck auf die EU-Kommission ausüben, sondern lediglich den Standpunkt der französischen Regierung verdeutlichen. Der einigermaßen ungewöhnliche Vorgang steht im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Telecom-Pakets (PDF-Datei: http://www.catherinetrautmann.net/uploads/File/Actu/Fiches%20paquet%20telecom.pdf) im EU-Parlament, in der das Parlament den Änderungsantrag Nr. 138 mit 573 zu 74 Stimmen angenommen hatte. Unter Berufung auf Artikel 11 der EU-Charta (PDF-Datei: http://www.catherinetrautmann.net/uploads/File/Actu/Fiches%20paquet%20telecom.pdf), der die Informationsfreiheit betont, spricht sich der Änderungsantrag dafür aus, dass keine (Netz-)Sperrungen ohne eine zuvor erfolgte richterliche Anordnung erfolgen dürfen. Diese Passage widerspricht direkt französischen Plänen für eine Internetpolizei, die ohne richterliche Beschlüsse Verwarnungen und Sperrungen problematischer Inhalte oder auch den Entzug persönlichen Zugriffsrechte einzelner Bürger durchsetzen soll. Entsprechend heißt es im Fax von Nicolas Sarkozy sehr direkt: "Il est notamment fondamental que l'amendement No. 138 adopté par le Parlement européen soit rejeté par la Commision. Pour écarter l'amendement, je sollicite votre engagement personnel et celui de la commissaire en charge du dossier". ("Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, dass der vom EU-Parlament beschlossene Änderungsantrag Nr. 138 von der Kommission zurückgewiesen werden muss.[...] Dabei setze ich auf Ihr persönliches Engagement und das Engagement der zuständigen Kommissarin für dieses Paket." Seitens der von Sarkozy erwähnten zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding hatte gestern Martin Selmayr, der für Informationsgesellschaft und Medien zuständige Sprecher der EU-Kommission mit einer Antwort reagiert. Er verwies auf die demokratischen Entscheidungsprozesse, die bei der Verabschiedung des Telecom-Pakets eingehalten werden müssen. "Die Kommission respektiert die demokratische Entscheidung des EU-Parlaments. Nach unserer Ansicht fixiert der Änderungsantrag wichtige Rechte des Bürgers. Es ist wichtig, einen gesunden Ausgleich zwischen dem Recht auf Privatsphäre, dem Recht auf Informationsfreiheit und den Rechten der Anderen zu schaffen." Allgemein sorgt der Aktionismus des französischen Präsidenten für Irritationen. Das Telecom-Paket muss noch vom EU-Ministerrat abgesegnet werden. Dieser kann einzelne Änderungsanträge oder das gesamte Paket ablehnen und es zur erneuten Lesung an das EU-Parlament zurück verweisen. (Detlef Borchers) / (pmz/c't) 8. Oktober 2008 18:05 Das "unglücklich veröffentlichte Schreiben" blechmann (100 Beiträge seit 26.04.04) Zur Klarstellung: Damit ist nicht gemeint, dass das Schreiben wirklich unglücklich (also vielleicht in nachteilhafter Form oder mit inhaltlichen Fehlern) veröffentlicht worden ist, denn der Originalwortlaut liegt ja vor. Unglücklich ist es nach Ansicht der Verantwortlichen und ihrer Ausputzer nur, d a s s das Schreiben überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt ist. Ein feiner und gleichsam bedeutender sprachlicher Unterschied. 8. Oktober 2008 18:47 Re: Das "unglücklich veröffentlichte Schreiben" Paule S (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.05)
Ist wie bei der Ekelkom. Auch da ist der Datenverlust erst "unglücklich" wenn er bekannt wird.
8. Oktober 2008 19:28 Na sicher cip22 (mehr als 1000 Beiträge seit 08.11.00)
Es heißt ja auch nicht »das veröffentlichte unglückliche Schreiben«, wie es richtigerweise heißen müßte, wenn sich »unglücklich« auf inhaltliche Aspekte bezöge.
Tja, wie relativ doch alles ist - ich betrachte es gerade als *Glück*, dass hier der Oberlobbyist Sarkozy bei undemokratischem Tun auf frischer Tat ertappt wurde... :-)
Aus: "Frankreichs Staatspräsident torpediert EU-Parlamentsbeschluss" (08.10.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Frankreichs-Staatspraesident-torpediert-EU-Parlamentsbeschluss--/meldung/117101
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« Reply #68 on: December 17, 2008, 11:37:04 AM » |
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[...] Der Blogger Kevin Cogill hat sich am Montag vor einem US-Gericht schuldig bekannt, Auszüge des neuen Albums der Rockgruppe Guns N' Roses vorab auf seinem Blog veröffentlicht zu haben. Nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft, in der er sich zur Kooperation verpflichtet, wird der 28-Jährige wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Nominell droht Cogill eine Gefängnisstrafe von bis zu zwölf Monaten sowie eine empfindliche Geldstrafe. Das Strafmaß soll im März verkündet werden. Als Teil des bereits im Oktober unterzeichneten Abkommens war die Klage auf ein minderschweres Vergehen reduziert worden. Für Cogill ist der Ärger mit dem Geständnis allerdings nur teilweise ausgestanden. Mit der Vereinbarung arrangiert sich der Blogger mit dem Staat, der Anklage wegen schwerer Urheberrechtsverletzung erhoben hatte. Darüber hinaus droht noch eine Zivilklage des Labels der Band. Cogill soll nun vor allem dabei helfen, die Originalquelle der im Netz verbreiteten Songs zu enttarnen. Er war nach eigenen Angaben im Juni an neun Titel des von Fans lang erwarteten Albums "Chinese Democracy" gelangt und hatte sie auf seinem Blog "Antiquiet" veröffentlicht. Die von der Plattenfirma unerwünschte Vorabpremiere brachte dem Blogger mächtigen Ärger ein. Nach einer Unterlassungsforderung des Labels bekam Cogill im August Besuch von FBI-Agenten, die ihn vorübergehend in Gewahrsam nahmen. (vbr/c't) 16. Dezember 2008 15:57 Da siegt doch endlich mal wieder die Gerechtigkeit... Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)
</sarkasmus>
Dass es auch anders geht, zelebrieren gerade Nine Inch Nails. Album unter Creative Commons veröffentlicht, 1,6 Mio damit gemacht, jetzt die Grammy-Nominierung.
16. Dezember 2008 16:08 Gefängnisstrafe für das Veröffentlichen einer Musik-CD!? KolbHans (mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.01)
Geht's eigentlich noch?
16. Dezember 2008 17:06 Richtig so ... ?! USER000 (105 Beiträge seit 04.08.08) Versteh die Aufregung darüber nicht, der hat geklaut und wird bestraft... !!! Angenommen ihr steckt ne Menge Arbeit in ein Projekt, sei es ein Album, ein Film, ein Buch oder ein Programm, und dann kommt irgend so ein "Blogger" und stellt mein Werk ins Netz wo es sich jeder kostenlos ziehen kann, was zum Teufel...? Haltet ihr das etwa für fair? Wie, wann und in welcher Form bzw. für welchen Preis ist immer noch Angelegnheit des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Und die Ausrede dass die Künstler sowieso genügend Geld haben ist lächerlich. Besserverdiener gibt es in jeder Branche, und in fast jeder gibt es prozentual mehr als in der Film und Musikindustrie. Die sind bloß nicht jeden Tag in den Medien präsent. Ich rechtfertige doch auch nicht einen Porschediebstahl mit Wiedekings 80 Millionen Euro Gehalt ... Und ob und wieviel die Plattenfirmen davon kassieren ist m. M. auch lächerlich. Niemand zwingt die Künstler dazu zu einer Plattenfirma zu gehen, die gehen alle freiwilig - Warum? Weil die Plattenfirmen sie promoten und sie groß machen, allein außer von ein paar Indiebands kaum zu schaffen. Jede Band würde sich nen Arm ausreisen um an einen Vertrag zu kommen! Das die Labels dann keinen Bock haben sie nachdem sie viel Geld in einen Künstler gesteckt haben einfach so ziehen zu lassen ist doch klar, deshalb werden immer gleich 5 oder mehr Jahresverträge geschlossen... Habt ihr ne Ahnung wieviel in Künstler investiert wird aus denen nie was wird, das Geld bekommen sie ja auch nicht zurück... Diebstahl ist nicht zu tolerieren, und genau das hat dieser "Blogger" gemacht. Über das Ausmaß der Strafe kann man sicher diskutieren, aber Strafe ist nach meinem Rechtsempfinden sicherlich angebracht! 16. Dezember 2008 17:56 Re: Richtig so ... ?! USER000 (107 Beiträge seit 04.08.08) Ja ich weis: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Keine-Bange/forum-149097/msg-16016801/read/ Wie bereits erwähnt ist mir durchaus bewusst das Diebstahl und Urheberrechtsverletzungen rechtlich nicht genau das Selbe sind, trotzdem fällt beides unter die Rubrik illegale Aneignung fremden Eigentums. Sorry wenn ich mich nicht juristisch korrekt ausgedrückt habe... 16. Dezember 2008 18:12 Re: Richtig so ... ?! Hans von Maulwurf (648 Beiträge seit 31.01.07) Du bist auch im Recht. Aber eine Strafe wegen des Hochladens und meinetwegen eine Unterlassungserklärung i.h.v. 2000 Euro und er wär auch gestraft. Dass die Musikindustrie einen Schadensersatz fordert, den er nie im Leben bezahlen kann, ist unmenschlich und bescheuert. 16. Dezember 2008 18:24 Re: Richtig so ... ?! RasT (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.00) Hans von Maulwurf schrieb am 16. Dezember 2008 18:12 > Dass die Musikindustrie einen Schadensersatz fordert, den er nie im > Leben bezahlen kann, ist unmenschlich und bescheuert. Tun sie das denn? Wo steht das? Abgesehen davon: Wer 2008 noch das unveröffentlichte Material einer Band vom Kaliber "Guns N' Roses" in einem Blog veröffentlicht und glaubt, er käme mit einer sanften Verwarnung davon, kann eigentlich auch nicht mehr ganz bei Verstand sein. /Ras T 16. Dezember 2008 18:51 Re: Richtig so ... ?! Hans von Maulwurf (649 Beiträge seit 31.01.07) Ach, er hat also eine höhere Strafe verdient als wie wenn er ein Album der Hintertupfer Tupfenhintern "veröffentlicht" hätte ? Interessant. 17. Dezember 2008 08:57 Re: Richtig so ... ?! RasT (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.00)
Hans von Maulwurf schrieb am 16. Dezember 2008 18:51
> Ach, er hat also eine höhere Strafe verdient als > wie wenn er ein Album der Hintertupfer Tupfenhintern > "veröffentlicht" hätte ?
Nur solange man davon ausgehen muss daß mit dem Album von Guns'n'Roses höhere Einnahmen (und damit auch höhere Einnahme-Ausfälle) zu erwarten sind als mit dem Album der Hintertupfer Tupfenhintern. Da ich vonletztgenannten noch nie was gehört habe nehme ich mal an, daß dem so ist.
> Interessant.
Ich finde es nicht weiter ungewöhnlich daß die Strafe von der Höhe des verursachten Schadens abhängt. 16. Dezember 2008 17:06 Biite erklären! heikom36 (676 Beiträge seit 12.01.07) Ihm drohen 12 Monate Haft wegen Veröffentlichung einer CD. Banker, die 100te MILLIARDENSCHÄDEN(!!!!) verursachen bekommen dazu noch Prämien. Dies ist einer Erklärung würdig. 16. Dezember 2008 17:12 Re: Biite erklären! Kaufzwang (mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.05)
Er hat damit im Alleingang die Finanzkrise ausgelöst. Das muß schon bestraft werden.
17. Dezember 2008 08:21 Re: Biite erklären! ITF1 (92 Beiträge seit 08.09.00)
heikom36 schrieb am 16. Dezember 2008 17:06
> Ihm drohen 12 Monate Haft wegen Veröffentlichung einer CD. > > Banker, die 100te MILLIARDENSCHÄDEN(!!!!) verursachen bekommen dazu > noch Prämien. > Dies ist einer Erklärung würdig.
...du kennst den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen?
17. Dezember 2008 11:07 Guns_and_Lawyers-Content_Dictatorship_Promo_Vinyl-2008-CBR proforma (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.03)
schön wärs
Aus: "US-Blogger bekennt sich der Urheberrechtsverletzung schuldig" (16.12.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Blogger-bekennt-sich-der-Urheberrechtsverletzung-schuldig--/meldung/120524
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« Reply #69 on: December 20, 2008, 08:47:22 PM » |
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[...] Die Record Industry Association of America (RIAA) hat angekündigt, künftig keine Massenklagen mehr gegen Tauschbörsennutzer anzustrengen. Wie das Wall Street Journal berichtet, will der Verband nur noch gegen chronische Musikpiraten vorgehen. Eine der Musikindustrie nahestehende Quelle teilte mit, dass "Nutzer, die monatlich 5000 oder 6000 Songs herunterladen", weiterhin juristisch belangt würden.
Statt auf Massenklagen setzt die RIAA nun auf eine enge Zusammenarbeit mit den Internet-Service-Providern (ISP). Sie sollen von der RIAA Informationen über Tauschbörsennutzer erhalten, ihre Kunden per E-Mail über den Verdacht informieren und im Wiederholungsfall die Internetnutzung einschränken.
Seit Anfang 2003 hat die RIAA in den USA rund 35.000 Verfahren gegen Tauschbörsennutzer eingeleitet und den größten Teil davon außergerichtlich beigelegt. Besondere Aufmerksamkeit kam der Klage gegen Jammie Thomas zu, die zwischenzeitlich zur Zahlung von 220.000 Dollar Schadenersatz für die Bereitstellung von 24 Songs verurteilt worden war. Im September hatte der Richter seine Entscheidung jedoch revidiert und erklärt, dass das Bereitstellen von Liedern in einer Tauschbörse kein ausreichender Nachweis für eine Urheberrechtsverletzung sei.
Aus: "RIAA gibt Massenklagen gegen Tauchbörsennutzer auf" (19. Dezember 2008) Von Greg Sandoval und Stefan Beiersmann Quelle: http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39200590,00.htm
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« Reply #70 on: January 08, 2009, 07:24:46 PM » |
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[...] Nach Apples iTunes Store will nun auch Musicload einen Großteil seines Repertoires ohne Kopierschutz verkaufen. Die Tochterfirma der Deutschen Telekom kündigte am Mittwoch an, vom 1. April an mehr als 95 Prozent der Lieder ohne Beschränkungen anzubieten. Der Bundesverband Musikindustrie begrüßte den Schritt der beiden Unternehmen, die in Deutschland die größten Anbieter von legalen Musik-Downloads sind. Alle großen Plattenfirmen unterstützten die Initiative, sagte ein Musicload-Sprecher am Mittwoch. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben rund 6,5 Millionen Titel im Angebot, davon derzeit rund 3 Millionen ohne Beschränkungen durch Digital Rights Management (DRM). Fast alle Lieder seien künftig im MP3-Format verfügbar. Ein flexibleres Preismodell sei im Gespräch, aber noch nicht beschlossen. Musicload ermöglicht den Plattenfirmen bereits jetzt, unterschiedlich hohe Preise zu verlangen, die Spanne reicht von 79 Cent bis 1,99 Euro für ein Lied. Marktführer Apple hatte am Dienstag auf der Messe Macworld Expo in San Francisco vorgelegt und angekündigt, über iTunes künftig einen Großteil der Lieder ohne Kopierschutz anzubieten – darunter auch das Repertoire der großen Plattenfirmen EMI, SonyBMG, Warner und Universal. Im Gegenzug geht der Konzern aus Kalifornien auf die Forderung der Plattenfirmen ein, Lieder nicht mehr zum Einheitspreis von 99 Cent anzubieten, sondern eine Differenzierung zu ermöglichen. Wer bereits gekaufte Dateien vom Kopierschutz befreien will, muss dafür eine "Aktualisierung" in Höhe von 30 Cent zahlen. Der Bundesverband Musikindustrie, Interessenverband der deutschen Plattenfirmen, begrüßt den Schritt der beiden Anbieter. Durch die Differenzierung sei es nun möglich, dass die Plattenfirmen "auf die Begehrlichkeiten des Marktes reagieren können", sagte Geschäftsführer Stefan Michalk. Neue Titel ließen sich nun zu höheren Preisen als bisher anbieten. "Wesentliche Teile des Umsatzes werden mit dem aktuellen Repertoire gemacht", betonte Michalk – somit ergebe sich für die Anbieter die Chance, höhere Einnahmen zu erzielen. Konsumenten könnten dagegen ältere Lieder auch für geringere Preise kaufen. Ob der Verzicht auf einen Kopierschutz dem Markt einen Schub geben werde, könne man erst in einigen Monaten beurteilen. Der Umsatz mit Musik aus dem Internet lag im vergangenen Jahr in Deutschland Schätzungen zufolge bei rund 78 Millionen Euro – ein Plus von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. "Die Konsumenten dürfen aber jetzt nicht denken, dass man machen kann, was man will", so Michalk. Die Verbreitung der ungeschützten Dateien über Tauschbörsen bleibe verboten. Tatsächlich tut man gut daran, auf seine DRM-freie Musik aufzupassen, damit sie nicht unwissentlich doch in einer Tauschbörse oder auf einer Webseite auftaucht. Wer beispielsweise einem Kumpel iTunes-Plus-Dateien überlassen hat, darf sich nicht wundern, wenn er Ärger bekommt, falls solche Dateien im Internet auftauchen. Apple personalisiert die Kaufmusik mit Account-Informationen, sodass sich die M4A-Dateien zum Käufer zurückverfolgen lassen. (dpa) / (vza/c't) 8. Januar 2009 12:01 Eine große Direktplattform ohne Musikindustrie dazwischen wäre toll X.Perry_Mental (662 Beiträge seit 19.01.00) Man stelle sich vor, die künstler könnten ihre Musik über diese Plattform an mich verkaufen und bekämen dafür von mir das Geld. Die Preise würden sinken, das Geld würde da ankommen wo es hingehört und die MI den Bach runter gehen. Man wird doch noch träumen dürfen... 8. Januar 2009 15:26 Träumer mordsDing boa eh (mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.05)
X.Perry_Mental schrieb am 8. Januar 2009 12:01
> Man stelle sich vor, die künstler könnten ihre Musik > über diese Plattform an mich verkaufen und bekämen > dafür von mir das Geld. Die Preise würden sinken, > das Geld würde da ankommen wo es hingehört und die > MI den Bach runter gehen. > Man wird doch noch träumen dürfen...
Du hängst also tatsächlich noch dem irren Glauben an, es würde nur kopiert, weil die MI so viel Geld abgreift und der Konsument nicht direkt an die Künstler zahlen kann? Oder wie ist das zu verstehen?
Du glaubst allen Ernstes, es würde die Zahl illegaler Kopien zurückgehen, nur weil die Künstler dann direkt das Geld bekommen?
Was glaubst du, wie viel würde der Preis wohl runter gehen? Immer unter der berücksichtigung, daß CDs dennoch produziert würden, weil ein Teil des Marktes das so will. Immer unter der Berücksichtigung, daß auch weiterhin Studiomiete, Mitarbeiter, Promotion und Werbung, Touren, Merchandise, Hotels, Reisen, Manager, Anzeigen usw Geld kosten und bezahlt werden müssen. Und zwar in Vorleistung!
Du glaubst wirklich, das könne alles von den Bands alleine bewerkstelligt werden?
Warum unterschreiben dann so viele Bands immer noch Verträge mit der MI? Werden sie mit vorgehaltener Waffe gezwungen? Oder sehen sie eventuell doch auch Vorteile in der Zusammenarbeit?
Das alles ist nicht so einfach, wie du es dir erträumst
8. Januar 2009 12:13 "...Musikindustrie begrüßte den Schritt..." dot (384 Beiträge seit 15.01.00)
bitte was?
der blanke hohn!
als nächstes sagt die MI noch sie haben nie DRM gewollt.
Aus: "Auch Musicload will (fast) vollständig auf digitale Rechteverwaltung verzichten" (08.01.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Auch-Musicload-will-fast-vollstaendig-auf-digitale-Rechteverwaltung-verzichten--/meldung/121324
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« Reply #71 on: January 15, 2009, 01:03:58 PM » |
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[...] Auf der Musikmesse MIDEM, die am Sonntag in Cannes beginnt, begeben sich Musiker, Labels und Musikmarktexperten einmal mehr auf die Suche nach neuen Vertriebswegen und Geldquellen. "Wo ist das Geld?" ist das Motto einer von vielen Diskussionsveranstaltungen auf der internationalen Musikmesse. Dieser Titel könnte für die gesamte Veranstaltung stehen: Auf die Suche nach neuen Quellen für jene Einnahmen, die in Zeiten der Wirtschaftskrise, des Musiktausches im Internet und des schwindenden Einflusses von Plattenfirmen und Formatradio der Musikindustrie zunehmend fehlen, machen sich bei der 43. Ausgabe der Messe Musiker, Fachleute und Label-Vertreter. ... NIEMAND sollte sich mehr Musik kaufen!
max7c, vor 18 Stunden, 17 Minuten
Wer sich Musik kauft unterstützt das Lobbying der Contentindustrie welches dafür verantwortlich ist das unsere "Volksvertreter" uns immer mehr in unseren Grundrechten beschneiden und das freie Internet zerstören.
Bitte kauft euch keine Musik (von den Major Labels).
Wo ist das Geld?
wolfx, vor 20 Stunden, 28 Minuten
In den Handys, Handygebühren, Klingeltönen, Notebooks, Netbooks, PC-Games, Spielkonsolen und dazugehöriger Software, iPods, PDAs, DVD-Playern, Surroundanlagen, TFTs und Tausend anderen Sachen, die heute jeder Jugendliche hat, die Jugendliche vor 30 Jahren - als die MI noch richtig abcashen konnte, aber nicht hatten.
Pech gehabt, wer jahrzehntelang für selbst erstellte und minderwertige Kopien von Vinylplatte auf Audiocassette groß abkassiert, darf sich nicht wundern, wenn ihm seine Kunden bei günstiger Gelegenheit davonlaufen.
Aus: "Musikbranche sucht neue Einnahmequellen" (14. 1. 2009) Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1501652/
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« Reply #72 on: March 10, 2009, 12:54:20 PM » |
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[...] Die Google-Tochter YouTube zeigt seit gestern den Nutzern in Großbritannien keine Musikvideos mehr, die von Plattenfirmen stammen oder von ihnen beansprucht werden – so genannte premium music videos. Damit reagiert die Videoplattform auf Ansprüche der Verwertungsgesellschaft PRS for Music (ehemals Performing Right Society), schreibt der YouTube-Manager Patrick Walker in einem Weblog-Eintrag. Nachdem die PRS-Lizenz ausgelaufen sei, habe die Verwertungsgesellschaft neue, für YouTube nicht akzeptierbare Bedingungen für eine neue Lizenz aufgestellt. Sie seien nicht transparent und würden zu wesentlich höheren Kosten führen, erläutert Walker. YouTube hat nach eigenen Angaben mit drei der vier größten Plattenlabel und mit vielen unabhängigen Firmen Lizenzvereinbarungen geschlossen. Hinzu kommen Ansprüche von Gesellschaften, die die Interessen von Sängern, Textern, Komponisten und anderen vertreten, die an Musikvideos beteiligt sind. Das könne, wie in diesem Fall, zu Komplikationen führen, schreibt Walker. PRS for Music sei nicht bereit, die Musikstücke zu nennen, für die die Lizenz gelten soll, sodass sie auch identifiziert werden könnten, heißt es weiter im YouTube-Blog. Damit würde YouTube ein ähnliches Angebot gemacht wie einem Käufer in einem Musikgeschäft, der eine unbeschriftete CD kaufen soll und nicht weiß, welche Musik sich darauf befinde. PRS for Music zeigt sich in einer Mitteilung im Interesse der Verbraucher und Musiker empört, schockiert und enttäuscht über die Sperrung der Musikvideos. Google habe den Schritt mitten in den Verhandlungen eigenmächtig und ohne Ankündigung vollzogen. Der Suchmaschinendienstleister habe dies damit begründet, dass es weniger als bisher an die Musiker zahlen wolle – und das, obwohl die Popularität der Videoplattform zunehme. (anw/c't) 10. März 2009 09:58 YouTube als kostenlose Werbeplattform nutzen wollen... a_berger (82 Beiträge seit 04.10.02)
...und dann auch noch dick abkassieren wollen. Und wenn dann kein Agreement zustandekommt, "empört" sein. Liebe PRS, stellt doch selber was auf die Beine, wenn Euch Youtube nicht passt.
10. März 2009 10:02 "PRS for Music sei nicht bereit, die Musikstücke zu nennen" Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)
Ja, das kommt mir irgendwie bekannt vor. Die GEMA hier will auch, dass ich jede Vereinsfeier bei der Musik gespielt wird anmelde. Pro forma wird zwar ein Formular für eine Liste der gespielten Titel geschickt, aber wenn das dann bei der Anmeldung fehlt ist es der GEMA auch egal, hauptsache man bezahlt das Geld...
Ansonsten sehe ich auch leichte Parallelen zu SCO die ja auch nie so recht benennen konnten welcher Code denn nun von ihnen geklaut gewesen sein soll... :-)
10. März 2009 10:08 "empört, schockiert und enttäuscht" monty03 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.04)
Ach, liebe PRS...
das sind Millionen von Usern bezüglich der Musikindustrie auch. Na, wie fühlt sich das an?
Mit EINEM Unterschied: die User/Kunden/Käufer werden gebraucht, die MI und deren Lobbyverbände NICHT.
MfG. Monty
Ex-GEMA-Mitglied
Aus: "YouTube blockiert Musikvideos für britische Nutzer" (10.03.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-blockiert-Musikvideos-fuer-britische-Nutzer--/meldung/134276
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« Reply #73 on: March 31, 2009, 09:17:40 AM » |
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[...] Nach ORF.at vorliegenden Informationen von Montag Abend scheiterte die eigentlich schon beschlossene Verlängerung des EU-Copyrights von 50 auf 95 Jahre im Koordinierungskomitee des Ministerrats (COREPER) an einer "signifikanten" Gruppe von Staaten, der längst nicht nur England angehört.
Aus: "EU SHOWDOWN - Vor Entscheidung über Telekompaket" (futurezone/Erich Moechel, 31.3.2009) Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1503680/
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« Reply #74 on: April 01, 2009, 09:02:52 AM » |
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[...] Die Verhandlungen zwischen YouTube und der GEMA über eine Verlängerung ihres am heutigen Dienstag auslaufenden Lizenzvertrags zur Nutzung des Repertoires der Musikverwertungsgesellschaft sind vorläufig gescheitert. Nach Angaben der GEMA will die Google-Tochterfirma nun Videos der von der Gesellschaft vertretenen Plattenfirmen auf der deutschen Plattform sperren. Damit bleibt YouTube seiner auch in Großbritannien an den Tag gelegten Linie treu, wo das Webunternehmen seit Anfang März nach dem Auslaufen einer Lizenz der dortigen Verwertungsgesellschaft PRS for Music bereits Musikspots für britische Nutzer blockiert. Von November 2007 an durfte das Videoportal das GEMA-Repertoire auf Vertragsbasis in Künstlerspots sowie in Beiträgen zeigen, die Nutzer selbst erstellt haben. Die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung scheiterten nun laut der GEMA vor allem daran, dass YouTube weiter allein eine Pauschalgebühr zahlen will. Die Verwertungsgesellschaft drängt dagegen auf genauere Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der abgespielten Streams, um "die Angemessenheit der Vergütung" besser beurteilen und die eingenommen Gelder in unbekannter Höhe zielgerichteter an die Urheber und Musikverlage ausschütten zu können. Generell möchte die GEMA eine "angemessene Beteiligung an den Einnahmen und Wertschöpfungen von YouTube erreichen". Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft, kündigte an, sich der "grundlegenden Auseinandersetzung" im Interesse der vertretenen Urheber und Rechteinhaber weiter stellen zu wollen. Auch Bereiche wie Buchverlage und Autoren, Tonträgerlabels und Sendeanstalten seien prinzipiell davon betroffen. Deutsche Kreative hätten genauso wie ihre Kollegen in Großbritannien empört auf das Geschäftsgebaren von YouTube reagiert. Die GEMA zitiert den Komponisten Enjott Schneider mit der dankbaren Ansage, dass es "in diesem Tal voller Flatrate-Kultur und Flatrate-Hirnen" noch Instanzen gebe, die dem "Verrat" und "Verkauf" von Urhebern entgegenwirken würden. (Stefan Krempl) / (pmz/c't) 1. April 2009 00:15 1. April MC0804 (3 Beiträge seit 25.02.09)
Das war der Heise Aprilscherz für dieses Jahr ? Ich meine, so bescheut kann doch selbst die GEMA nicht sein und die "Werbeplattform" Youtube links liegen lassen ? Kollege von mir würde jetzt sagen "Gibt Leute, die sind dumm wie Knäckebrot". Wenn dem so ist, dann wäre die GEMA ja die Knäckebrotfabrik ?
1. April 2009 09:17 Verwertung & Vermarktung, Verrat & Verkauf Schaulustiger (386 Beiträge seit 19.05.04)
Es gibt sie noch: die Berufe, in denen man sich mehr als 30 Jahre lang mit ein und demselben Wissensstand ein behagliches Netz aufbauen kann, ohne sich große Sorgen um die eigene berufliche Zukunft machen zu müssen. In Deutschland ist so ein Quell renitenter Fortschrittsverweigerung die GEMA, die in den besten deutschen Traditionen "gibbet nisch, woll'ma nisch, ham'wa noch nie so gemacht, wird's auch net geben" die Fahne der medientechnischen Reaktion hoch hält.
Bereits 1903 wurde die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte gegründet, die allerdings schon 1913 die Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte GmbH an die Seite gestellt bekam, denn viele Musiker machten sich damals Sorgen um die neu aufkommende Technologie der Schallplatte. Für die jüngeren Leser: eine Schallplatte war ein analoger Tondatenträger, der ausah wie ein verkohlter USB-Stick, der unter eine Dampfwalze geraten war. Klang auch so. Der Begriff "Mechanisch-Musikalisch" hat also erstmal nichts mit Kraftwerk oder Ladio Gaga zu tun, sondern ausschliesslich mit der Aufnahmetechnik, die schon damals kreative Köpfe wie Richard Strauss (DSDS-Gewinner von 1917) an den Rande des Ruins brachte.
Die Argumente von damals waren überraschenderweise die gleichen wie die der GEMA von heute. Als in Amerika 1890 von Thomas Edison sein Phonograph als eine Art "Juke-Box" für Gaststätten angeboten wurde, setzten die Lizenzinhaber der Phonoindustrie einen Münzeinwurfschlitz für das Gerät durch. Als Begründung musste natürlich der Schutz des geistigen Eigentums herhalten. Das Geld ging jedoch - wer hätte das gedacht - ausschliesslich an die Pächter und Lizenznehmer, ohne dass die Künstler beteiligt worden wären. Ein Modell, dass sich auch 2009 noch großer Beliebtheit erfreut!
Gegen 1927 kam dann zeitgleich mit dem Radio die elektromagnetischen Tonaufzeichnung auf. Liefen frühere Aufnahmen über den Schalldruck des Sängers (wodurch Karrieren von Leuten wie Daniel Küblböck naturgemäß unterbunden wurden), wurde nun mit elektrischen Verstärkern gearbeitet. 1928 wurde das erste Tonbandgerät für Aufnahmen erfunden, 1929 der erste tragbare Schallplattenspieler, den man ans Radio anschliessen konnte (allerdings wie die frühen iPods nicht jogger-tauglich) und 1935 präsentierte AEG das Magnetophon K1.
Das war natürlich eine rasante technologische Entwickelung, von der die damligen Verwertungsgesellschaft ziemlich überrumpelt wurden. Mittlerweile gab es zudem in Deutschland verschiedene Gesellschaften, zwischen denen die Künstler munter wechseln konnten. Da kam 1933 ein schlauer Mann daher: Joseph Goebbels, ein früher Prototyp eines Marketingleiters, der später für die Podcasts des Führers verantwortlich war. Mit dem "Reichsgesetz über die Vermittlung von Musikaufführungsrechten" schaltete er die Verwertungsgesellschaften gleich und ab 1938 gab es nur noch eine Gesellschaft in Deutschland: die STAGMA, aus der nach einer kurzen Zeit der Blüte der Marschmusik 1947 die GEMA hervorging.
Fast-Forward: 1952 kommt die erste Vinyl-Schallplatte, wobei echte DJs damals noch auf 12-Zoll-Schellack schwörten. 1963 taucht der Kassettenrekorder von Phillips auf. 1979 der Walkman. 1981 die CD. 1997 das MP3-Format (verhalf dem Internet zum Durchbruch!) und ab ca. 2000 die ersten Möglichkeiten, Musik online zu erwerben (siehe auch "Internetblase"). Geändert hat sich seitdem im Geschäftsmodell der GEMA: Nichts. Nada. Na, warum auch?
Bis heute wehrt sich die GEMA beharrlich dagegen, die elektronische Form der Weitergabe von Musikvideos und Musikstücken als das anzusehen, was sie eigentlich ist: Werbung für den Künstler. Eines der ersten Musikvideos überhaupt, "Bohemian Rhapsody" von Queen, wurde als Werbefilm veröffentlicht. Der junge Caruso sang 1889 für 100 englische Pfund 10 Arien auf Matrize und wurde somit Leuten bekannt, die ihn nie zuvor hatten singen hören.
Die Musikindustrie ist letztendlich nichts anderes als eine riesige Vermarktungsagentur für Künstler. Konnten in den letzten Jahrzehnten aus der Künstlerwerbung noch satte Gewinne eingefahren werden, indem man den "Konsumenten" glaubhaft versicherte, sie müssten für diese Werbung auch noch etwas zahlen, obwohl sie die Künstler nicht live sahen, so bröckelt dieses Geschäftsmodell spätestens seit dem Aufkommen der digitalen Verbreitung von Daten über das Internet sowie der neuen Möglichkeit, die dieses Internet für Künstler zur Selbstvermarktung bereit hält. Die Zeiten, in denen man einmal alle Jubeljahre seinen Hintern ins Studio schleppte, ein paar Songs aufnahm ("all fillers, no killers") und sich dann zusammen mit einigen "Verwertern" im Schaukelstuhl zurücklehnte und wartete, bis das Geld auf's Konto floss, dürften endgültig vorbei sein. Seht's positiv: bei den ähnlich veranlagten Finanzmanagern ist es schlimemr ausgegangen.
Für mich persönlich würde es ziemlich große Einschränkungen bedeuten, wenn ich nicht mehr in der Lage wäre, bei Youtube&Co nach Künstlern und deren Liedern zu suchen. Nichts gegen die 30-Sekunden-Ausschnitte in manchen Musik-Stores, aber ich habe ganz gerne die gesamte Ware vor mir, die ich zu erwerben gedenke, nicht nur Ausschnitte. Für eine Ware, bei der es kein Rückgaberecht gibt (wie auch, per Upload!?), ist das ein dreistes Vorgehen. Da kann ich eigentlich auch Autos kaufen, indem ich mir nur Bilder vom Kofferraum anschaue. Warndreieck drin -> Kaufempfehlung!
Ob wir eine Verwertungsgesellschaft überhaupt noch brauchen, darüber will ich mir bisher kein Urteil erlauben. Es gibt interessante Alternativkonzepte, wie zB. die Wissensallmende, Kultursteuer oder die Kulturflatrate, allerdings steht hier die Diskussion in Deutschland - auch aufgrund Widerstands seitens von GEMA, Künstlern und MI - am Anfang. Bis es so weit ist, werde ich weiterhin online meine Musik erwerben, so lange sie DRM-frei ist und ich die Gelegenheit habe, mir legal die zu erwerbenden Stücke vor dem Kauf anzuhören. Das ist allemal günstiger als der Kauf einer CD und bei den wirklich interessanten Künstlern bringe ich gerne die Kosten auf, um mir die Künstler einmal live anzusehen. Andererseits... 70 Euro für eine Konzertkarte? Ihr spinnt doch!
31. März 2009 20:55 @heise: Der zitierte Enjott Schneider sitzt im GEMA-Aufsichtsrat rm -rf /mnt/windows (19 Beiträge seit 31.01.05)
http://www.gema.de/der-verein-gema/organisation/aufsichtsrat/
Bitte im Artikel erwähnen.
31. März 2009 21:25 Erst vor zwei Wochen erlebt Takayama (379 Beiträge seit 23.11.05)
mein alter Herr (Ende 50) hat auf Youtube eine deutsche Chanson-Sängerin entdeckt, deren Texte und Stimme er gut fand - so gut, daß er sich extra ein Google-Konto anlegte, um relevante Videos zu "bookmarken".
Vor zwei Wochen bin ich mit Ihm wegen eines neuen Monitors zum lokalen "Uranus"-Elektromarkt gefahren. Er schlenderte durch die CD-Regale und fand zufällig das Album. Einen Monitor haben wir nicht gekauft, aber die CD...
... der Mann hat seit Uriah Heep in den 1970ern keine Musiktonträger mehr erworben...
Wieder eine CD, die in Zukunft nicht verkauft worden wäre. Youtube ist heute quasi Video/Radio on demand. Macht euch eure Kundschaft doch noch weiter kaputt.
31. März 2009 20:07 12cent pro "klick" will die GEMA!!? Sind die auf Drogen??? xLiberty (36 Beiträge seit 12.01.07)
Ich glaubs ja nicht! In was für nen realitätsfernem Land lebe ich eigentlich?
Laut Spiegel.de will die Gema 12 cent pro aufgerufenes Video *LOL*
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,616605,00.html
31. März 2009 20:32 Vielleicht wacht Otto-Normalverbraucher jetzt mal auf ... D'Spayre (mehr als 1000 Beiträge seit 13.01.02)
... wenn er sein Lieblingsvideo nicht mehr auf Youtube findet, weil die GEMAFIA mal wieder zu gierig war.
Was gewinnt die GEMA eigentlich wenn Youtube nicht zahlt? Ist ja nicht so, daß sie ein alternatives Angebot hätten. Die GEMAFIA und die Künstler gehen leer aus, es gibt keinen Werbeeffekt mehr und die Konsumenten werden bevormundet.
Was für Idioten sitzen eigentlich bei der GEMA?
31. März 2009 20:13 Die GEMA wird das selbe Schicksal wie CMA ereilen! HOFFENTLICH! haselmaus (mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.00)
Diese Made im Pelz der Gesellschaft und der Schaffenden gehört genau so abgewickelt wie die CMA. Selbsternanntes Lumpenpack ohne eigenLEistung zu gunsten einiger weniger sogenannter "Rechteinhaber".
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,611695,00.html
Mach den Laden Dicht und "teert und federt" die Manager der MI!
Wer Kultur verbietet und der Bevölkerung nicht zugänglich macht ist kein bischen besser als das braune Pack, welches von entartete Kunst gelabert hat und Bücher verbrennen ließ. Hier wird versucht einen Status Quo der Geldeintreibung zu erreichen, anstatt der Vielfalt und der Weiterentwicklung daraus eine Chance zu gebe.
Grüße
HM :-)
1. April 2009 00:11 Ich Produzier Music seit fast 10 Jahren,... mathews (14 Beiträge seit 16.01.09)
aber ich stehe zu 100% hinter dem, was Youtube gerade macht und es amüsiert mich köstlich! Vielleicht wachen die Leute dann mal auf und sehen, was da vor sich geht, anstatt postings wie "Fuck youtube for deleting/censoring the video" von sich zu geben. Youtube ist wie in eine Zeitmaschine in die man steigt und sieht, was man zB. mit 13 so gehört hat und DAS ist Gold wert! Aber klar, auch das werden sie uns wegnehmen.
Auch ich habe schon mal vor über einem Jahr eine Verwahrnung von Youtube bekommen, weil ich damals ein Video von Mr. "Sexy-never-left" reingestellt habe, und das natürlich in einer Audio-Qualität, die man sich nur sehr ungerne auf seiner (High-End)-Hifi-Anlage antun würde. Wollen die im ernst, für Werbung, die für die MI in diesem Falle kostenlos ist, AUCH noch bezahlt werden? Angeblich pro gestreamtes Video 12 cent? Hahaha.... oops, mein kaffee...
Solution? Revolution... und ich hoffe ihr gierigen Geldsäcke geht unter! shutdown -r now!
Aus: "YouTube will Spots mit GEMA-Musik sperren" (31.03.2009) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-will-Spots-mit-GEMA-Musik-sperren--/meldung/135532
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« Last Edit: April 01, 2009, 09:06:42 AM by Textaris(txt*bot) »
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