[Aus der Gefährder Löschdiskussion… ]

[…] Precrime ist äußerst erfolgreich – es hat seit sechs Jahren keinen Mord mehr in Washington gegeben. Gründer von Precrime ist Lamar Burgess. Er hat den Ehrgeiz, Precrime mithilfe des Generalstaatsanwalts im ganzen Land einzuführen.

[…] [Realitätsbezug] Die britische Homicide Prevention Unit (HPU), eine 2004 […] gegründete Abteilung des Metropolitan Police Service, versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potentielle Gewalttäter zu finden. Seit 2006 wird geplant, so als potentielle Gewalttäter eingestufte Personen auch unter Umständen präventiv zu verhaften.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report

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[…] Als Gefährder werden in Deutschland im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden.

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„Begriffsbildung vom Feinsten (…) Die angebliche Definition ist ohne Quellen, die zwei später ergänzten Absätze tragen auch nicht zur Erhellung bei.“ Das wären dann schon mal drei Argumente, an denen es nichts auszusetzen gibt: Theoriefindung, keine belastbaren Quellen, kein enzyklopädischer Inhalt. Übrigens finde ich es doch ein bisschen komisch, wie der Begriff verwendet wird, so nach dem Motto „Es liegt glücklicherweise kein Sachverhalt vor, darum brauchen wir auch weder Definition noch Kontext“. Ein bisschen weniger komisch finde ich, dass es zu einem Nicht-Sachverhalt dann auch noch eine Kritik geben soll. Alles in allem: fröhlich zusammenfantasierter Quark. Und das ist noch recht zurückhaltend formuliert. –DasBee ± 14:11, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Wenn man es auf deine „Argumente“ verwendet, ja. Theoriefindung liegt nicht vor, genausowenig wie Begriffsbildung. Der Gebrauch des Begriffes wird beschrieben. Da wird -ausser von dir- nichts erfunden. Dass du komisch findest, wie der Begriff verwendet wird, ist hier absolut irrelevant. Begreif bitte endlich mal, dass eine Enzyklopädie nicht die Welt beschreibt, wie du sie gerne hättest, sondern wie sie ist. Der Begriff wird verwendet, er wird in der vom Artikel beschrieben Weise (auch) verwendet. Gerade Jargon-Begriffe lassen sich äussert selten in klare Definitionen packen und in solchen Situationen erfolgt eine Erklärung nunmal wie hier beschreibend. Die Frage nach einer Definition des Begriffes war im Übrigen bereits Gegenstand einer kleinen Anfrage im Bundestag [6]. Aber das kümmert dich viel weniger als die Tatsache, dass du den Begriff Unsinn findest. Es geht hier aber nicht um dich. Die Realität ist, dass der Briff existiert, er wird in der beschriebenen Weise verwendet und er genießt große Aufmerksamkeit der Politik, der Medien und der Öffentlichkeit. –213.209.110.45 16:29, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Der Begriff wird in der Politik verwendet, also relevant, ergo behalten. Was man davon hält, ist natürlich eine andere Frage.–Avron 15:09, 9. Jul. 2007 (CEST)

Ist genauso relevant wie Sicherheitsrisiko (der leider fehlt) – rederect ist etwas schwach. behalten –ucc 15:41, 9. Jul. 2007 (CEST)

Ich wäre für ein Verlegen des Artikels in die Kamelopedia. Redirect dorthin. 138.246.7.135

[…] Die Kamelopedia wird oft als Parodie auf die Wikipedia gesehen, auch wenn auf der Seite behauptet wird, es sei genau umgekehrt. [Quelle]

[…] trollantrag. „gefärder“ ist definitiv keine begriffsbildung sondern wird seit über 10 jahren verwendet. und hat ihn schäuble jetzt in den mainstream gebracht und nun diskutieren die bildzeitungsleser unter den wikipedianern über die relevanz. das einzige über das man disskutieren könnte, ist das erstellungsdatum. hat sich wohl vorher keiner getraut. finger weg von dem artikel. –[…] 16:18, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Du bestimmst hier allein, was relevant ist, weil du hauptsächlich Bildzeitung und seltener die Strafprozessordnung liest? Wenn Bildzeitung und Stammtisch oder billige Polemik zu finden sind, dann in populistischen Begriffen, die doch wohl bewusst so gebraucht werden, damit die Öffentlichkeit alles nachplappert, weil sie vom Strafverfahrensrecht nichts versteht. Wer ein bisschen Ahnung davon hat, nimmt solche volksverdummenden Worte gar nicht erst in den Mund. Warum eine juristisch absurde Begriffsbildung nach 10 Jahren auf einmal richtig sein soll, wird auch nicht klar. Die Argumente sind alle schon angeführt worden, da nur noch der Hinweis, dass das wie oben angeführt keine objektivierbare Definition ist, sondern ein beliebiges Etikett. Wer unsaubere Begriffe kritisiert, sollte wenigstens Ahnung haben, worüber er spricht. –217.238.116.114 16:49, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Ich habe versucht genau das Gegenteil auszudrücken. Wer sich länger mit der „Terrorismusgefädrung“ ausseinandergesetzt hat, kennt den Begriff schon länger. Nur die Bildzeitungsleser kennen ihn erst jetzt. Und es geht hier in der Löschdiskusion nicht darum, ob der Begriff Sinn macht, ob die Terrorangst und die Polemik berechtigt ist, ob Schäuble eingewiesen werden müsste und wie das mit dem Grundgesetzt in Einklang zu bringen wäre. Sondern darum, ob der Begriff gerade gebildet wird oder nicht (siehe Löschbegründung). Es gibt den Begriff. Glücklich oder nicht. Wenn dir im Artikel der Aspekt der Sinnhaftigkeit nicht weitgenug ausgeleuchtet ist, dann ergänze ihn doch einfach. –[…] 16:57, 9. Jul. 2007 (CEST) .
Die Frage „richtig oder falsch“ ist für die Löschdiskussion ohne jede Relevanz. Das gehört ggf. in den Artikel. Im Übrigen ist es schon etwas dreist, Exekutive und Legislative auf Bildzeitung- und Stammtischniveau zu reduzieren. –213.209.110.45 17:40, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Da es sich wohl um Gefahrenabwehrrecht handelt, kommen wir mit den gängigen Begriffen des Polizeirechts, insbesondere mit dem Störer (Anscheinsstörer usw.) aus. Warum jemand, der nicht Störer ist, irgendeine Rolle als „Gefährder“ spielt oder wieso man plötzlich für Vorhandenes neue Begriffe soll, nur um dann, wie Schäuble jetzt, feststellen zu können, dass es für diese (selbst erfundenen) Begriffe (natürlich!) keine Regelung gibt, ist unerklärlich. Dort wo es passt zum Polizeirecht / Störerbegriff redirecten, ansonsten löschen. EinNeuerBenutzer 18:20, 9. Jul. 2007 (CEST)

Ein „Gefährder“ ist ein potentieller Störer. Eine „Definition“ braucht nicht zwingend offiziell als solche in einem Gesetzestext o.ä. stehen. Hier ist es m.E. ausreichend, wenn die Bedeutung des Begriffes beschrieben wird. Artikel entstehen oft als Stub und wachsen mit ihrer Wahrnehmung. Hier in der LD steht viel Wertvolles, was gut im Artikel aufgehoben wäre. Ich finde diesen LA ein unpassendes „Instrument“. Warum nicht einfach qualitativ am Arikel selbst arbeiten? Gruss, –Markus Bärlocher 19:37, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Volksschädling und Hassprediger haben trotz nebelhafter Definition Artikel, warum nicht auch Gefährder? Giro 19:54, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Naja, ich war damals auch gegen den Artikel Hassprediger, als er noch neu war. Aus denselben Gründen wie sie oben etliche andere Benutzer aufgeführt haben. Inzwischen lese ich ihn alle paar Tage in der Zeitung und der Artikel ist ganz ordentlich, wenn auch etwas zu unkritisch. Giro 20:24, 9. Jul. 2007 (CEST)

[…] Der Blog zitiert Staatssekretär Hanning. Wenn der Artikel überarbeitet wird sollte die entsprechende Person natürlich (wenn möglich) einen direkten Link zu den Bundesdrucksachen einfügen. Zu dem Artikel Gefahrenabwehr: Dort kommt der Begriff nicht einmal vor. Mich (und möglicherweise einige andere) interessiert aber schon, wie die Sicherheitsbehörden und die Innen- und Sicherheitspolitiker den Begriff definieren,denn sie seit Jahren benutzen. Was sind ihre Kriterien für die Einordung einer Person als Gefährder? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus einer solchen Einordnung; salopp gesagt was darf man mit einem Gefährder machen? Ist es möglich, daß eine Person den Status als Gefährder wieder verliert? Ist es eine juristisch „saubere“ (d.h. in einem Gesetzt expliziet definierte) Bezeichnung, oder mehr ein (wenn auch bundeseinheitlich definiertes) Schlagwort? Gibt es Personen, deren Einstufung als Gefährder bekannt wurde (als erläuterndes Beispiel, falls diese Angabe rechtlich zulässig wäre), wurde diese Einstufung irgendwann revidiert? Alles Fragen, deren Antworten nicht offensichtlich sind, sondern erst nach Recherche oder dem Lesen eines entsprechenden Lexikoneintrags möglich sein sollte. Daher sehe ich schon Bedarf für eine solchen Artikel.84.166.208.13 01:34, 10. Jul. 2007 (CEST)

Gruende fuer Loeschantrag sind nicht (mehr?) als gegeben zu betrachten. Behalten –Provi-neu 02:13, 10. Jul. 2007 (CEST)

[…] Konstruierter Begriff. Der muß hier nicht unbedingt stehen. Inhalt als Abschnitt in Gefahrenabwehr einbauen, evtl. redir. Dann löschen. –df 11:06, 10. Jul. 2007 (CEST)

[…] Die hier stattfindende Diskussion erstaunt und entsetzt mich schon einigermassen! Offensichtlich wird von einigen der Beteiligten glatt vergessen, worum es sich bei der Wikipedia handelt: Um eine Enzyklopädie nämlich, um ein Nachschlagewerk also… Wenn ich als gewöhnlicher Bürger in den letzten Tagen auf allen Kanälen und in allen Printmedien mit dem Begriff „Gefährder“ konfrontiert werde, ich dieses Wort aber nicht so recht einordnen kann, dann würde ich versuchen, mich darüber schlau zu machen. Also würde ich als erstes in der Wikipedia nachschauen, denn ich würde als sicher voraussetzen, dass ich in Deutschlands umfangreichstem und aktuellsten Nachschlagewerk darüber einen Eintrag vorfinde. Meine Hoffnung wäre, dass dieser Eintrag mir gerade darüber Auskunft gibt, worüber hier so lebhaft gestritten wird: Woher stammt der Begriff, von wem wurde er zu welchem Zweck geprägt und benutzt, warum ist er plötzlich so oft in den Medien, welche rechtliche Relevanz besitzt er und welche rechtliche Problematik könnte er auslösen? Ich würde mir wünschen, Antworten zu diesen Fragen innerhalb des Artikels zu finden, nicht in obiger Diskussion! Also: Natürlich Behalten und sachgerecht ausarbeiten. Die hierfür nötige Sachkompetenz hat sich in dieser Diskussionsrunde ja bereits zusammengefunden. Gruß –Merlinor disk 18:25, 10. Jul. 2007 (CEST)

Aus: „Löschdiskussion Gefährder“ (12.07.2007)
Quelle: L%C3%B6schkandidaten/9._Juli_2007#Gef.C3.A4hrder

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[…] Der Begriff „Gefährder“ ist ein Arbeitsbegriff verschiedener Sicherheits- und Ordnungsbehörden. Der Begriff ist nicht legal definiert bzw. gesetzlich verankert. Verwendet wird der Begriff in verschiedenen polizeilichen und geheimdienstlichen Kontexten; schwerpunktmäßig aber bei der Bekämpfung terroristischer Gefahren und im Versammlungsrecht. Rechtlich und rechtstatsächlich sind – ganz allgemein – zwei Ebenen zu unterscheiden:
– Die Erfassung von Personen anhand bestimmter personenbezogener Merkmale und die daraus folgende Einordnung einer Person als „Gefährder“ aufgrund bestimmter Verhaltensweisen in bestimmte Dateien.
– Die Verwendung dieser Einschätzung, um präventive oder repressive Maßnahmen gegen die betreffende Person vorzunehmen. Die Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach den Rechtmäßigkeitsanforderungen der jeweiligen Ebene.

[…] Definitionsansätze des Bundesinnenministeriums
Das Bundesinnenministerium (BMI) geht von folgender Definition aus:
„Als Gefährder wird nach einer gemeinsamen Definition von Bund und Ländern eine Person bezeichnet, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, begehen wird.“ Eine konkrete Gefahr soll dabei nicht Voraussetzung für die Einordnung als Gefährder sein.

[…] Benutzt wurde der Begriff zunächst im Zusammenhang mit so genannten Gefährder-Verbleibs-Kontrollen; in einem nicht veröffentlichten Beschluss der Innenministerkonferenz im Jahr 2005 wurde die Thematik im Zusammenhang mit den terroristischen Anschlägen in London wieder aufgegriffen.

[…] Die genannte Definition findet Anwendung im Kontext der Bekämpfung des (islamistischen) Terrorismus‘. In diesem Zusammenhang werden u.a. personenbezogene Daten in der „Datenbank Islamismus“ (DABIS) des Bundeskriminalamtes gespeichert. Daneben hat der Begriff „Gefährder“ Eingang in folgende ordnungs- und strafrechtlich relevante Problemkreise gefunden:
– Terrorismusbekämpfung und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen
– Versammlungsrechtliche Vorfeldmaßnahmen: Gefährderanschreiben und Gefährderansprache
– Präventive Maßnahmen gegen gewaltbereite Fußballfans und so genannte Stalker
– Verhinderung rechtsradikaler Aktivitäten
Inwiefern auch in den nicht im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehenden Kontexten die Definition des BMI als Arbeitsgrundlage dient, konnte nicht ermittelt werden.

[…] Eine allgemeine „Gefährder-Datei“ existiert nicht. Vielmehr gibt es eine Reihe von polizeilichen (Präventiv-)Dateien und Datenbanken, in denen personenbezogene Daten nach verschiedenen Kriterien Erfasst werden. Da grundsätzlich bereits diese Speicherung einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1
i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, bedarf es zur Rechtfertigung einer spezialgesetzlichen Ermächtigung, welche die weiteren Voraussetzungen der Speicherung, Auskunfts- und Löschungsansprüche usw. regeln muss.

Auszug aus: „“Gefährder“ – Definition, Anwendungsbereiche, Rechtsgrundlagen – Sachstand -“ Von Steffi Menzenbach (2006 Deutscher Bundestag)
Quelle: beatrix-philipp [….] Terror-dateien/Gefaehrder.pdf

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„Gefährder“
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrder

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Laser#17: [Die „Innere Sicherheit“… (Notizen)]
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,27.0.html

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